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Rede zur Ersten Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Sehr geehrtes Präsidium, Frau Präsidentin, verehrtes Kollegium,

wir wollen hier heute über eine Neuregelung für die neun stillen Tage in Bayern sprechen, über die von uns vorgeschlagene Novelle des bayerischen Feiertagsgesetzes. Es ist nicht die erste Veränderung an diesem Gesetz. Darum will ich präzisieren, worum es uns hier geht: Es geht uns keineswegs um die Abschaffung der stillen Tage. Es geht uns um eine Gleichstellung von Kultur und Sport, die des Kulturstaats Bayern würdig ist.

Es ist gute Tradition, dass man die Regeln, nach denen wir in unserer Gemeinschaft zusammenleben wollen, von Zeit zu Zeit überprüft. Zuletzt geschah dies beim Bayerischen Feiertagsgesetz im Jahr 2013. Eine breite, parlamentarische Debatte über alle Parteigrenzen hinweg und eine Sachverständigenanhörung begleiteten die Reform.

Weg von überkommener Polemik, hin zu einer Gleichstellung der Kultur

Wer sich die Mühe macht, das Protokoll der Sachverständigenanhörung vom 15. Mai 2013 zu lesen, erkennt tiefe Gräben. „Einschränkung,Bevormundung“ rufen die einen – „christliche Werte, Kraft schöpfen, Regeneration“ die anderen. – Es ist kaum zu glauben, dass um die zwei nächtlichen Stündchen Neuregelung damals so ein Wind gemacht wurde. Dabei sehen wir christliche Werte nicht in Gefahr, Besinnung ist unsebenso wichtig. Es geht uns eben nicht um ein salamitaktik-artiges Abknapsen, um ein Zurückschneiden und Zurechtstutzen der stillen Tage, um Exzess bis zum Umfallen. Es geht uns um die Bedeutung von Kultur – und um das Tanzverbot.

“Ubi est saltatio, ibi est diabolus” – Wo der Tanz ist, ist der Teufel. Zum Tanzverbot führt Wikipedia neben deutsch und englisch nur noch einen niederländischen Artikel auf. Wer diesen niederländischen Wikipedia-Artikel zu Rate zieht, findet unter “Dansverbod” neben der Situation in Deutschland noch die Regelungen für den Iran und Afghanistan. Schauen wir ansonsten gerne mit kritischem Blick auf insbesondere islamisch geprägte Länder, und bekritteln, wo diese religiöse Traditionen in staatliche Regelungen überführen, machen wir uns hier in Bayern doch ein Tanzverbot zueigen.

Eklatante Schieflage bei der Definition von „still“

Aber woher kommt das überhaupt? Wo hat sie ihren Ursprung, diese Sonderbehandlung und tiefe Ablehnung des Tanzes? Und ja, es ist eine Sonderbehandlung, das Tanzverbot. Denn die stillen Tage sind ja keineswegs still – denn vieles ist erlaubt, die Pietät dabei höchst diskutabel:

So sind Sportveranstaltungen erlaubt – auch mit musikalischer Umrahmung. Ob Boxkampf, Fußball, Schützenwettbewerb oder Cheerleading und Turniertanz. – alles erlaubt! Auch Bars dürfen öffnen. Die Kollegin Guttenberger darf ich mit ihrer Aussage von 2013 zitieren: “Wir müssen uns immer vor Augen führen, dass es nur um das Tanzen geht. Ich darf jede Bar offenhalten, und ich darf jede Lounge-Musik spielen, auch das stört den ernsten Charakter nicht.” Ja, werte Frau Kollegin! Sie haben recht! Auch trinken geht: In Passau klagt man seit Jahren über das politische Besäufnis am Aschermittwoch – und sich auch außerhalb Passaus zu betrinken steht in Bayern nicht im Widerspruch zu stillen Tagen in ihrer aktuellen Gestaltung. Allein beim Heiligen Abend hat man’s gemerkt, dass das mit der Pietäts-Kombi irgendwie ungut ist – da beginnt die “Stille” erst um 14:00h, nachdem man sich zuvor noch im Endspurt-Shopping um die letzten Christbaumkerzen in der vollgestopften Einkaufsmeile geprügelt hat.

Die geschichtlichen Wurzeln des Tanzverbots

Woher kommt also dieses Tanzverbot, dass übrigens unsere alpenländischen Nachbarn in Österreich nicht kennen?Die Historikerin Dr. Valeska Koal untersucht mit “DETESTATIO CHOREAE – Abscheu vor Tänzen” -, einem Aufsatz zu einer Predigt des 14. Jahrhunderts im Kontext mittelalterlicher Tanzpolemik, die historischen Hintergründe des Tanzverbots.So interpretierten Kirchenautoritäten wie Origenes, Clemens von Alexandria, Eusebius von Caesarea, Gregor von Nazianz, Ambrosius von Mailand und Johannes Chrysostomus das Tanzen als vollkommenen Ausdruck religiöser Hingabe. Die Abgrenzung von “gutem” und “bösem” Tanz fiel dabei schon immer schwer: Konzilien und Synoden erließen dann seit dem 4./5. Jahrhundertin immer wieder Verbote gegen das Tanzen. Geheiligte Orte und Friedhöfe unterlagen dem Bann – aber auch gegen tanzenden Klerus, gemischtgeschlechtliche Reigen heidnischer Tradition oder professionelle Tänzerinnen galt es vorzugehen. Trotz dieser Tanzverbote lebte insbesondere im Katholizismus eine lange und starke Tradition sakraler Tänze auch in Tradition des Priestertanzes vor der Bundeslade fort. Dr. Valeska Koal spannt hier den Bogen der “Tanz-Freundlichkeit” von der Frühzeit des Christentums bis zum Teil weit ins 17./18. Jahrhundert hinein.

Was bringt uns Tanz? Welchen Mehrwert hat er? Der Franziskaner Astesanus de Asti erkennt Tanzen als heil- und gesundheitsfördernd an. Psalmen loben Tanz: Psalm 149 «Israel soll sich über seinen Schöpfer freuen, die Kinder Zions über ihren König jauchzen. Seinen Namen sollen sie loben beim Reigentanz, ihm spielen auf Pauken und Harfen»; Psalm 150: «Lobt ihn mit Pauken und Tanz, lobt ihn mit Flöten und Saitenspiel»; Psalm 30: «Da hast du mein Klagen in Tanzen verwandelt, hast mir das Trauergewand ausgezogen und mich mit Freude umgürtet» Ein Tanzverbot ist also mitnichten biblisch-christlicher Natur. Denn erst im späten 14. und im 15. Jahrhundert nimmt die Anti-Tanzbewegung so richtig Fahrt auf. Weltliche und geistliche Rechtsverordnungen beginnen, dem Tanz an den Kragen zu gehen. Dabei spiegelt sich das dualistische Weltbild des Mittelalters wider, das auf dem Gegensatz von Himmel und Hölle, rechts und links, Körper und Spiritualität aufbaut. Totentanz-Darstellungen beispielsweise zeigten oft eine Links-Drehung.

“Guter” Tanz versus “böser” Tanz. Leben wir das noch heute? Tanz in der Chearleader-Gruppe oder beim Turniertanz = gut. Tanz im Club = böse. Musik an der Bar beim Trinken = gut, Musik im Club = böse. – Ist das noch zeitgemäß, Kolleginnen und Kollegen?

„Seelische Erhebung“geht beim Turniertanz genauso wie im Club

Blicken wir auf die gesetzliche Grundlage der stillen Tage, müssen wir ebenfalls weit zurückschauen: Es ist die Weimarer Reichsverfassung, deren Sätze hier ins Grundgesetz übernommen wurden, wo es heißt: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ “Seelische Erhebung”. Was ist das, meine Damen und Herren? Wer sind wir festzulegen, wo ein Individuum seine persönliche “seelische Erhebung” findet? Ist es im Sport? Ist es beim Fußball, Turniertanz oder beim Cheerleading? Alles an stillen Tagen erlaubt!? Oder am Tresen einer Bar mit Hintergrundmusik? Auch das ganz legal am stillen Tag möglich? Oder, liebe Kolleginnen und Kollegen, schöpfen Menschen nicht auch Kraft, finden Regeneration und “seelische Erhebung” im Tanz?

Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, da läuft etwas schief im Kulturstaate Bayern. Gleichberechtigung und Gleichstellung von Tanz, eine Abschaffung des Tanzverbots, daran sollten wir gemeinsam arbeiten. Ich freue mich daher sehr auf die Beratung in den Ausschüssen und bin gespannt auf die jeweiligen Lösungen der unterschiedlichen hier im Bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen zur Novelle des Feiertagsgesetzes.

Packen wir’s an – ich freu’ mich drauf. Dankeschön.

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Tanzverbot abschaffen

Obwohl Tanz schon seit Jahrhunderten als „sündig“ unter Dauerverdacht steht, ist es die im Grundgesetz erhalten gebliebene Weimarer Reichsverfassung, die uns bis heute Tanzverbote beschert. Bayern, Spitzenreiter in fast allem, spielt auch beim Tanzverbot selbstverständlich gleich ganz vorne an der Weltspitze mit. Was Deutschland in der niederländischen Wikipedia unter den Schlagwort „Tanzverbot“ sogar die fragwürdige Alleinlistung mit dem Iran und Afghanistan eingebracht hat. Warum Tanz schlechterstellen als Sport? – Ein Plädoyer für die Bewegung!

Es ist vermutlich nicht der FDP anzukreiden, dass sie als kleiner Koalitionspartner unter der Schwarzen Rute der CSU 2013 nur die zwei Stündchen Lockerung hinbekommen hat – mehr Augenwischerei als wirkliche Veränderung und gut für Wirtsleute, die zwei Stunden länger Umsatz machen können. Für die Tanzenden aber hat sich wenig geändert.

Ein Blick auf die Fakten im Oktober 2021

Bayern hat eines der strengsten Feiertagsgesetze der Republik. Rechtsgrundlage des Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage – „Feiertagsgesetz“ (FTG) ist das Grundgesetz (GG), welches sich bei diesem Thema auf die Weimarer Reichsverfassung (WRV) beruft: Art. 140 GG, in Verb. mit Art. 139, WRV besagen:

Art. 140 GG: „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“


Art. 139 WRV:„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“

Feiertag  ≠  stiller Tag

Bayern ist spitze! Das gilt auch für die Feiertage – Bayern hat, zählt man die regionalen Feiertage wie Mariä Himmelfahrt mit, die meisten Feiertage der gesamten Republik. Dazu kommt eine üppige Zahl sogenannter „stiller Tage“, an denen man zum Teil sogar arbeiten muss. Die über den regulären Sonntagsschutz hinausgehende Bedeutung der sogenannten „stillen Tage“ ist überholt. Es dürfen bisher z.B. sehr wohl am laufenden Band Schweinehälften bei hoher Geschwindigkeit zerteilt werden – tanzen aber ist an diesen „stillen Tagen“ aktuell ab 2:00h in der Früh verboten. Grund: damit die „seelische Erhebung“ ab 2:00h geschützt bleibt. Obwohl manche Clubbing-Fans doch wissen, dass eigentlich nur beim Tanzen die seelische Erhebung wirklich garantiert ist.

Ganz legal: öffentliches Besäufnis an stillen Tagen

Unterhaltung ist übrigens bisher generell an stillen Tagen nur erlaubt, wenn dadurch der „ernste Charakter“ dieser Tage gewahrt bleibt. Das alljährliche öffentliche CSU-Besäufnis in Passau am stillen Tag Aschermittwoch ist natürlich erlaubt – es ist ja auch keine Unterhaltung, sondern „Politik“. Und „Politik“, insbesondere in Verbindung mit Bier, wahrt den „ernsten Charakter“. Nicht wahr?! Diese hochinteressante Bewertung stiller Tage durch den (erlaubten) Politischen Aschermittwoch haben wir Grüne bereits 2013 bei der letzten Überarbeitung des FTG kritisiert, wo in dem bereits erwähnten “Reförmchen“ eine windelweiche und willkürliche Anpassung mit der Verschiebung der Sperrstunde von 0:00h auf 2:00h eingeführt wurde.

Gesellschaft ist permanent im Wandel, darum sollten wir auch die Regeln, nach denen wir zusammenleben möchten, regelmäßig überprüfen. Einige unserer Feiertage sind zum Teil erst wenige Jahre alt und durch eine geschichtlich jüngere Neubewertung entstanden. „Das war aber doch schon immer so“ ist also für mich kein Argument, Dinge so zu lassen, wie sie sind. Zumal Feiertage und stille Tage keineswegs „schon immer“ so waren, wie sie sind. Viele dieser besonderen Tage sind noch jung, einige, wie der Josefitag, dem heute noch mit dem Starkbieranstich „gedacht“ wird, oder der Buß- und Bettag, an dem in Bayern immer noch schulfrei ist, wurden erst in jüngster Zeit als Feiertage abgeschafft.

Viele Kulturen und Religionen kennen Tage des Innehaltens, der Ruhe und der stillen Einkehr. Was ist z.B. mit dem jüdischen Buß-Tag Yom Kippur, an dem in ganz Tel Aviv kein Auto fährt? Dass Tage der Ruhe rein christlich definiert werden, ist nicht mehr zeitgemäß.

Gegen Abschaffung stiller Tage – aber für Gleichstellung von Tanz und Sport

Wir Grüne fordern jedoch keine Abschaffung oder generelle Umstellung, wohlwissend, dass Feiertage und stille Tage für viele Menschen immer noch eine große Bedeutung haben. Was wir fordern, ist eine Gleichstellung der Kultur und insbesondere des Tanzes. Denn: Sport ist an den stillen Tagen in Bayern schon lange erlaubt. Öffentliche Wettbewerbe im Boxen, Karate oder Schießen finden also zurecht statt, während Tanzen verboten ist? Das müsste sogar der Schwarz-Orangenen Koalition auffallen, dass hier eine Schieflage herrscht.

Allzu gerne blicken wir moralisch überlegen hinab auf Länder, in denen Religion staatliches Agieren stark beeinflusst. So genießt die Haltung einiger islamisch geprägter Länder zum Tanz in Deutschland sehr wenig Ansehen. Kaum kommt in Bayern ein stiller Tag daher, verbieten aber auch wir den „sündigen“ Tanz?! Da wünsche ich mir doch ein wenig mehr Mut, meine Damen und Herren der CSU! Die Freien Wähler regieren im Bund ja nicht mit, die wissen es also nicht besser. Darum hier zur Info noch mal:

Clubs sind Kulturorte. Sagt der Deutsche Bundestag.

Clubs werden durch die Entscheidung des Bundestags vom Mai 2021 kulturellen Einrichtungen gleichgestellt und als Kulturorte anerkannt. Der Beschluss ging auf eine interfraktionelle Initiative aller demokratischen Parteien zurück. Die „Zuhause mit der Partnerin tanzen“-Staatsregierung zeigte in der Pandemie wenig Verständnis für die Fans der Nachtkultur. Vielleicht ändert sich das ja mit unserer Initiative. Eine Schlechterstellung von Nachtkultur gegenüber Sport und anderen Bereichen des Lebens ist jedenfalls nicht mehr länger hinzunehmen.

Das Bundesverfassungsgericht pfiff Bayern bereits 2016 mit seiner damals in der BRD singulär besonders strengen Regelung zurück. Jegliche Ausnahme vom Schutz eines stillen Tages von vorneherein auszuschließen widerspreche dem Grundgesetz. Seither kann man eine Demo für den Tanz anmelden und so sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch in Bayern und auch an stillen Tagen ausüben. Was ich mir wünsche, wäre ein Weniger an Regulierungswut und ein Mehr an …

… einfach tanzen!


Weiterlesen:

November-Service Feiertage/stille Tage

  • Allerheiligen „Still“,Gesetzlicher Feiertag in 5/16 Ländern; 1. November. Kath. Gedenktag für alle vom Papst heiliggesprochenen Menschen.
  • Allerseelen „Still“, Gedenktag der kath. Kirche für Tote + deren Seelen; 2. November. Gesetzlicher Feiertag in 0/16 Ländern.
  • Buß- und Bettag Prot. Feiertag zur Besinnung in 1/16 Ländern. 1995 bundesweit abgeschafft (Ausnahme: Sachsen), schulfrei in Bayern.
  • Reformationstag Prot. Feiertag am 31.10. in 9/16 Ländern, Gedenken an die Reformation – ca. 400 Jahre alt. Als ges. Feiertag mehrfach eingeführt und abgeschafft, letzter Wechsel 2018
  • Volkstrauertag „Still“; Gedenktag am vorletzten Sonntag des evgl. Kirchenjahres. Eingeführt Im frühen 20. Jhdt.; Gedenken der durch Kriege und unterdrückerische Regime Verstorbenen. Zentrale Gedenkstunde im Bundestag.
  • Totensonntag Prot. Feiertag zum Totengedenken, eingeführt im frühen 19. Jhdt.

„Stille“ Feiertage im November – nicht alle arbeitsfrei:

  • Allerheiligen (1. November)
  • Allerseelen (2. November)
  • Volkstrauertag (2 Wochen vor dem 1. Adventssonntag)
  • Buß- und Bettag (Mittwoch vor dem 23. November)
  • Totensonntag (1 Woche vor dem 1. Adventssonntag)

Bayern-Service Feiertage/stille Tage

Feiertage BY (arbeitsfrei)Stille Tage BYLaufende Nr.
Neujahr 1
Heilige Drei Könige 2
 Aschermittwoch3
 Gründonnerstag4
KarfreitagKarfreitag5
 Karsamstag6
Ostermontag 7
1. Mai 8
Christi Himmelfahrt 9
Pfingstmontag 10
Fronleichnam 11
Tag der Deutschen Einheit 12
AllerheiligenAllerheiligen13
 Volkstrauertag14
 Totensonntag15
Buß- und Bettag (nur schulfrei, nicht arbeitsfrei)Buß- und Bettag16
 Heiliger Abend17
Erster Weihnachtstag 18
Zweiter Weihnachtstag 19
Mariä Himmelfahrt (im Vgl. zur protestant. überwiegend kath. Bevölkerung) 20
Friedensfest (nur in Augsburg) 21

Sowie: