Rede zur Zweiten Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Verehrte Frau Präsidentin, liebes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wer auf YouTube „Politischer Aschermittwoch CSU“ eingibt, der findet brechend volle Hallen, rhythmisch klatschende, im Takt skandierende Massen. Auch Musik gibt es selbstverständlich. 2019 zum Beispiel eröffnete die Blaskapelle. Auf den Tischen: Maßkrüge. Die Stimmung? Nun denn, besonders still oder pietätvoll schaut es nie aus an diesem „stillen Tag“ bei der CSU in Passau. So, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellt sich die CSU stille Tage vor.

Im November haben wir Grüne unseren Gesetzentwurf für eine Reform der stillen Tage eingebracht. Die hierfür nötige Neugestaltung des bayerischen Feiertagsgesetzes hat zum Ziel, nicht mehr einseitig, von oben herab, das, was gerade genehm ist, als „dem stillen Tag angemessen“ zu definieren. Während Kollege Dünkel in seiner Erwiderung unseren Gesetzentwurf stets „Antrag“ nannte und mit keinem Wort auf meine Einlassungen einging; während er fälschlich behauptete, Tanzverbote gäbe es – ich zitiere hier aus dem Protokoll – „natürlich in Europa und in unzähligen Kulturen“, kamen mir doch erhebliche Zweifel, ob er mir zugehört hatte oder sich überhaupt je mit der Materie „stille Tage“ befasst hat. Im Ausschuss gab Kollege Taubeneder dann ein besseres Bild ab, auch wenn er sich auf die Aufzählung gesetzlicher Grundlagen beschränkte und nicht auf die dringend notwendige Gleichstellung von Kultur mit Sport, die wir voranbringen wollen, einging.

Noch einmal zur Begriffserklärung: Was sind stille Tage? Artikel 140 des Grundgesetzes enthält den Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung. Darin steht:

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

Artikel 147 der Bayerischen Verfassung besagt:

Die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der seeli- schen Erhebung und der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt.

Das bayerische Feiertagsgesetz definiert dann in Artikel 3 die sogenannten stillen Tage.

Sie haben von „stillen Tagen“ noch nie gehört? Das kann daran liegen, dass Sie an diesen stillen Tagen arbeiten müssen; denn viele stille Tage, zum Beispiel der Gründonnerstag, der Buß- und Bettag und der Karsamstag, sind ganz normale Werktage und eben keine Sonn- und Feiertage, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie der Tag der Deutschen Einheit, Fronleichnam, der 1. Mai, Pfingstmontag, Heilige Drei Könige und der Ostermontag. Die stillen Tage sind „nur“ still. Ich wohne in Hörweite einer achtspurigen Autobahn. Glauben Sie mir: Ein paar mehr wirklich stille Tage würden mich und meine Familie sehr freuen.

Wie still muss es an stillen Tagen sein? Das ist eigentlich die Kernfrage. Ist das öffentliche Gruppenbesäufnis der CSU in Passau still und deshalb am Aschermittwoch total okay? Verstehe nur ich das falsch?

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Stephan Oetzinger (CSU))

Das Feiertagsgesetz erklärt in Artikel 3 Absatz 2 – Kollege Oetzinger, Sie haben ja gleich noch das Wort –:

An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt […]

Nicht nur Kollege Dünkel stellte unsere Initiative zur Schärfung und Reform des Feiertagsgesetzes in die Ecke: „Die Grünen wollen die stillen Tage abschaffen.“ Aber nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, das wollen wir keineswegs. Stille, beispielsweise auf achtspurigen Autobahnen, finden wir gut. Entschleunigung tut gut, und zwar nicht nur auf der Autobahn. Das Tanzverbot ist es, das wir abschaffen möchten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Tanzverbote sind im Iran oder in Afghanistan probate Mittel. Kein anderes Land in Europa kennt das Tanzverbot, Herr Dünkel. Lediglich sechs Schweizer Kantone – von 26! – kennen ein Tanzverbot. Tanzverbote resultieren, wie ich im November versucht habe darzulegen, aus einer überkommenen, dualistischen Weltsicht des Mittelalters: „böser Tanz“ und „guter Tanz“. Wollen wir das heute wirklich noch so?

Genau: Tanzsport ist als Sport an stillen Tagen erlaubt, Tanz in der Live-Musikspielstätte verboten, obwohl Trinken in Bars übrigens erlaubt ist, trotz Besinnlichkeit am stillen Tag. Unser Vorschlag steht für ein Ende dieser Doppelstandards.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Unser grüner Vorschlag für Artikel 3 Absatz 2 des Feiertagsgesetzes lautet:

Sport- und Kulturveranstaltungen sowie Veranstaltungen in Live-Musikspiel- stätten und Clubs sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag.

Sehen Sie? Tut es besonders weh, Sport mit Kultur gleichzustellen, Musik in Live- Spielstätten und Clubs sowie das Tanzen zu erlauben, egal ob beim Cheerleading-Wettbewerb, beim Turniertanz oder in Clubs, in denen man an einem stillen Tag trinken darf, aber tanzen nicht?

Danken will ich der SPD, die sich – immerhin – inzwischen mit unserem Gesetzentwurf beschäftigt und sich nach anfänglicher Ablehnung im Ausschuss zu einer Enthaltung durchgerungen hat. Weder im Grundgesetz noch in der Bayerischen Verfassung ist übrigens von „stillen Tagen“ die Rede; „Sonn- und Feiertage“ sind dort zu finden.

Die jüngste Novelle des Feiertagsgesetzes gab es 2013. Liebe Damen und Herren, wir haben inzwischen 2022. Fast zehn Jahre sind ins Land gegangen. Nehmen Sie unseren Gesetzentwurf bitte zum Anlass, selbst über zeitgemäße und gerechte Regelungen für unser Land nachzudenken. Wir freuen uns darauf.

(Beifall bei den GRÜNEN)