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Antrag: Mehr Sicherheit in zunehmend unsicheren Zeiten – Übernahme der Kosten zur personellen Sicherung von jüdischen Einrichtungen und Synagogen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Israelitischen Kultusgemeinden sowie den liberalen und orthodoxen jüdischen Gemeinden in Bayern finanzielle Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung zu stellen, damit fortan insbesondere auch Investitionen
in die personelle Sicherung jüdischer Einrichtungen und Synagogen vollumfänglich erstattet werden können. Der zusätzliche Finanzierungbedarf soll dabei in enger Abstimmung zwischen den Präsidien der Bayerischen Landespolizei und den jeweiligen Objektverantwortlichen auf Basis einheitlicher Vorgaben ermittelt werden.

Begründung:

Der Schutz jüdischer Menschen und ihrer Einrichtungen ist und bleibt besondere Verantwortung des Freistaates Bayern. Jüdinnen und Juden sollen hier sicher leben und auch sicher ihre Religion ausüben können.

Angesichts der rechtsextremen Anschläge von Halle und Hanau, des besorgniserregenden Anstiegs von verschwörungsideologisch geprägten Vorfällen im Zuge der
Coronapandemie (vgl. Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern Bericht 2020) und der jüngsten Zuspitzung des Nahost-Konflikts, welche auch hierzulande antisemitische Demonstrationen und Angriffe auf Synagogen zur Folge hatte, besteht auch weiterhin eine abstrakt hohe Gefährdungslage für jüdische Menschen in Bayern.

Während zuletzt Investitionen in die technische und bauliche Sicherung von jüdischen Einrichtungen und Synagogen bewilligt wurden, beteiligt sich die Staatsregierung bislang nicht mit einem eigenen Haushaltsansatz an den signifikanten Kosten, die den jüdischen Gemeinden durch die Finanzierung von personellen Sicherungsmaßnahmen entstehen. Letzteres ist jedoch zwingend notwendig, da die jüdischen Gemeinden neben baulich-technischer Schutzmaßnahmen auch auf den Einsatz von speziell geschultem Wachpersonal angewiesen sind. Um an allen jüdischen Einrichtungen in Bayern einen bestmöglichen Objektschutz gewährleisten zu können, sollen zukünftig auch die hierfür anfallenden Personalkosten auf Basis einer vorherigen Gefährdungsbeurteilung vollumfänglich erstattet werden können.

Analog zum Vorgehen der Landesregierung von Baden-Württemberg, die ihren Israelitischen Kultusgemeinden bereits eine Kostenübernahme von privatem Wachpersonal in Aussicht gestellt hat (siehe Pressemitteilung des Staatsministers des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen in Baden-Württemberg Thomas Strobl vom 14.05.2021), muss auch der Freistaat Bayern die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, um die
finanzielle Zusatzbelastung der hier ansässigen jüdischen Gemeinden zu mindern und eine ungestörte Religionsausübung der Jüdinnen und Juden zu garantieren.