„Kleine Anfrage“ – AzP „Nutzung des Hofgartens durch die IAA“
Da die Bayerische Schlösserverwaltung die Durchführung von Kulturveranstaltungen in den Arkaden des Hofgartens mit der Begründung verhindert, den „Charakter des Hofgartens als Gartenkunstwerk zu erhalten und zu schützen“, der Süddeutschen Zeitung vom 7. Mai 2020 jedoch zu entnehmen war, dass für die Internationale Automobilausstellung (IAA) „auch der Freistaat Flächen zur Verfügung“ stelle, „und zwar im Hofgarten“, frage ich die Staatsregierung, wie sie die Genehmigung der Nutzung des Gartenkunstwerks Hofgarten durch die IAA begründet, wie die Staatsregierung die Nichterteilung einer Genehmigung für die Literatur-Lesereihe „Meine drei lyrischen Ichs“ begründet, welche pandemiebedingt dringend Außenflächen suchte, am 2. Oktober 2020 jedoch eine finale Absage erhielt, obschon sich die Schlösserverwaltung „es sich zur Aufgabe gemacht [hat], die historischen Bauten und Anlagen zu öffnen und zu beleben“ (https://www.schloesser.bay- ern.de/deutsch/ueberuns/) und welche Außenflächen des Freistaates seit Pandemiebeginn für kulturelle Zwecke seit März zur Verfügung gestellt wurden (bitte mit Angabe von Mietkosten, Mietnebenkosten, Überlassungs- bzw. Nutzungszweck und Ort)?
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