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Schriftliche Anfrage „Corona-Hilfe für Laienmusik“

Ministerpräsident Dr. Markus Söder und der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Bernd Sibler kündigten in einer Pressekonferenz am 14.05.2020 einen Rettungsschirm für Bayerns Kunst- und Kulturschaffende in Höhe von rund 200 Mio. Euro an. Er umfasst sechs Programme, von denen eines Hilfen für den Bereich der Laienmusik vorsieht. Ausgestattet ist es mit 10 Mio. Euro. Auf eine Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Tessa Ganserer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Drs. 18/8539) hin wurde mitgeteilt, dass bisher nicht bekannt sei, wer Anspruch auf Gelder aus dem Programm hat und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind.

In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:

  • 1.1  Kann der coronabedingte finanzielle Schaden für den Bereich Laienmusik in etwa beziffert werden?
  • 1.2  Wie hoch sind die finanziellen Ausfälle, die im Bereich Laienmusik wegen Corona von den Verbänden bisher geltend gemacht wurden?
  • 1.3  Wie teilen sich die Ausfälle in etwa auf die unterschiedlichen Musiksparten auf?
  • 2.1  Wer organisiert und koordiniert das Hilfsprogramm im Bereich Laienmusik?
  • 2.2  Welche Verbände bzw. Einrichtungen und Interessenvertretungen aus dem Bereich Laienmusik sind für das Programm Ansprechpartner für Betroffene?
  • 2.3  Wie sind die Ansprechpartner auf die bayerischen Bezirke verteilt?
  • 3.1  Zählen zu den Verbänden bzw. Einrichtungen und Interessenvertretungen auch solche aus den Bereichen Rock, Pop und Jazz etc.?
  • 3.2  Wenn nein, was sind dafür die Gründe?
  • 4.1  Wer kann Gelder aus dem Nothilfeprogramm für Laienmusik beantragen?
  • 4.2  Wie sieht im Detail das Antragsverfahren aus?
  • 4.3  Wie erfahren Betroffene von dem Hilfsprogramm Laienmusik?
  • 5.1  Für welche Maßnahmen sollen die Mittel ausgegeben werden?
  • 5.2  Welche Kriterien bilden die Grundlage für die Mittelvergabe?
  • 5.3  Wie hoch ist der maximale Betrag, den eine Einrichtung oder Person erhält?
  • 6.1  Müssen die Empfänger Nachweise über coronabedingte Ausfälle und Einbußen erbringen?
  • 6.2  Gibt es für die Empfänger sonstige Vorgaben für die Verwendung der Hilfsgelder?
  • 6.3  Wenn ja, welche?
  • 7.1 Haben die einschlägigen Verbände bzw. Einrichtungen und Interessenvertretungen bei der Zuteilung der Mittel Vorschlags- und/oder Mitspracherechte?
  • 7.2 Wie wird die Verwendung der Gelder kontrolliert?
  • 8.1  Können Gelder aus dem Laienmusikprogramm an Personen ausgereicht werden, die bereits Mittel aus Bundes- oder Landesprogrammen erhalten bzw. Anträge gestellt haben?
  • 8.2  Falls Gelder aus dem Programm mit anderen Corona-Hilfen kombinierbar sind, werden sie zusätzlich oder abzüglich bereits erhaltener Hilfen ausgezahlt?
  • 8.3  Falls Gelder aus dem Programm mit anderen Corona-Hilfen nicht kombinierbar sind, wie werden Doppelförderungen verhindert?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Corona-Hilfe für Laienmusik“