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„Kleine Anfrage“ – AzP „Nutzung der staatlichen Wohnungsbaugesellschaften durch Kultur- und Keativwirtschaft“

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Quadratmeter Gewerbeflächen die Wohnungsbaugesellschaften des Freistaates für die kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzung vorhalten, wie die Staatsregierung die gegenwärtige Raumsituation bewertet und welche Maßnahmen in Planung sind?

Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr:
Die staatlichen Wohnungsbaugesellschaften Siedlungswerk Nürnberg GmbH, Stadibau GmbH und BayernHeim GmbH halten keine Gewerbeflächen explizit für die kultur- und kreativwirtschliche Nutzung vor. Bereits vorhandene und auch künftige Gewerbeflächen sind ausschließlich durch städtebauliche Vorgaben der Kommunen als Träger der Planungshoheit bedingt. Vorrangiges Ziel und Gegenstand der Geschäftstätigkeit der staatlichen Wohnungsbaugesellschaften ist die Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum.

Dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr liegen keine Erkenntnisse zur Raumsituation der Kultur- und Kreativwirtschaft vor.

Aus der Anfrage zum Plenum „Nutzung der staatlichen Wohnungsbaugesellschaften durch Kultur- und Keativwirtschaft“ von Sanne Kurz vom 13.02.2020

Zur Anfrage nebst Antwort geht’s hier:
AzP „Nutzung der staatlichen Wohnungsbaugesellschaften durch Kultur- und Keativwirtschaft“