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In der Forensischen Psychiatrie untergebrachte Personen begleiten – meine Arbeit im MRV-Beirat

Im Maßregelvollzug, oft auch „Forensik“ genannt, werden nach §63 und §64 StGB verurteilte psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter*innen untergebracht.

Ziel der Unterbringung ist, die Allgemeinheit vor der Begehung weiterer Straftaten zu schützen. Weitere Ziele sind bei der Unterbringung
1. gemäß § 63 StGB, die untergebrachte Person zu heilen oder ihren Zustand soweit zu bessern, dass sie keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt,
2. gemäß § 64 StGB, die untergebrachte Person von ihrem Hang zu heilen und die zugrunde liegende Fehlhaltung zu beheben.

Gesetz über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung – Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz; Art. 2, Abs. 1

Als größte Oppositionspartei im Landtag stellen wir als Grüne Fraktion in allen Anstalten des Maßregelvollzugs (MRV) und in Justizvollzugsanstalten (JVA) die stellvertretenden Vorsitzenden in den Anstaltsbeiräten. Seit 2018 bin ich die stellvertretende Vorsitzende des Maßregelvollzugsbeirats des Isar-Amper-Klinikums in Haar.

Aktuell gibt es in Bayern 14 Maßregelvollzugseinrichtungen, in denen etwa 2600 Personen untergebracht sind. Die Beiräte der Einrichtungen bestehen aus bis zu fünf Mitgliedern. Der Beirat steht als Ansprechpartner zur Gestaltung des Vollzugs zur Verfügung. Er nimmt Wünsche, Anregungen und Beanstandungen entgegen und kümmert sich um dringliche Anliegen der untergebrachten Personen. Durch Ideen und Verbesserungsvorschläge unterstützt der Beirat die Leitung der Maßregelvollzugseinrichtung. Beiräte können bei der Betreuung der Patienten sowie der Eingliederung nach Entlassung mitwirken.

Was kann eine Beirätin bewirken?

Eines meiner Herzensanliegen sind Angebote, die Inklusion erleichtern, zum Beispiel über Leichte Sprache. Darum will ich, dass die Info-Broschüren für Menschen im MRV endlich auch in Leichter Sprache erscheinen. Außerdem möchte ich Lücken im entsprechenden Gesetz schließen, die in einigen Fällen den Sinn des Maßregelvollzugs nicht gewährleisten. Zudem kümmere ich mich um die Wahrung der Minderheitenrechte, wenn es um den Vollzug der Unterbringung sowie die sensibilisierte Behandlung durch das Personal geht. Last not least kommen im Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz in seiner bisherigen Form nur Frauen und Männer vor. Diverse Menschen werden schlicht ignoriert. Auch das will ich anpacken!

Maßregel“: Was ist das überhaupt?

Eine Maßregel ist eine Zurechtweisung oder eine Sanktion. Eine „Maßregel der Besserung und Sicherung“ gehören zu den Rechtsfolgen. Sie kann von einem Strafgericht angeordnet werden, wenn eine Person eine rechtswidrige Tat begangen hat. Im Gegensatz dazu steht die Strafe, die verhängt wird.

Wichtiger Punkt: Die Maßregel ist unabhängig von Schuld

Sie wird zum Schutz vor gefährlichen Straftäter*innen oder zu deren Besserung angeordnet. So können Maßregeln der Besserung und Sicherung auch gegen schuldunfähige erwachsene Straftäter*innen angeordnet werden. Sie haben nachweislich etwas Rechtswidriges getan, sind aber nicht schuld.

Eine Maßregel wird aufgrund einer positiven Gefährlichkeitsprognose angeordnet. Das heißt, dass ein*e Täter*in als wahrscheinlich gefährlich einzustufen ist.

Gerne erkläre ich mehr zum Maßregelvollzug und beantworte Fragen wie immer per Mail!


Fotocredit: Mattes – Eigenes Werk, Isar-Amper-Klinikum München-Neubau des Hochsicherheitstraktes für straffällige Psychiatriepatienten
Lizenz: CC BY-SA 3.0