Antrag zur Evaluation Stiftung Bayerische Gedenkstätten
Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen Auftrag zur Evaluierung der Stiftung Bayerische Gedenkstätten in Abstimmung mit deren Organen zu vergeben. Ziel der Untersuchung soll sein, sowohl die Struktur, die Prozesse als auch die Arbeitspraxis der Stiftung Bayerische Gedenkstätten mit Blick auf die gesetzlich verankerten Anforderungen, eine optimale Erfüllung des Stiftungszweckes und eine sinnvolle Gesamtkonzeption der bayerischen Erinnerungsarbeit zu analysieren und zu bewerten.
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Antrag zur Evaluation Stiftung Bayerische Gedenkstätten
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