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Petition?! – Wirkt!

Petitionen an den Bayerischen Landtag sind ein wichtiges, verfassungsrechtlich garantiertes, demokratisches Mittel. Alle Menschen dürfen Petitionen an den Landtag richten, formlos, online oder mit PDF-Vordruck. Ganz alleine, ohne mühsames Unterschriften sammeln. Heute erzielten wir im Landtag einen Sieg. Die höchste Würde für eine Petition zu den Künstlerhilfen: Würdigung. Das heißt: Was die Petition fordert, wird gemacht. Hier ein „How to“ Petition:

Es zahlt sich aus, wenn man sich gut vorbereitet, weiß, was los ist und die Nöte der Betroffenen in den vielen, vielen Mails ernst nimmt (sorry, wenn ich mit antworten echt superlang brauche!). Denn dank der vielen Zuschriften weiß man, was der Sachstand ist, wo es hakt und wo es Lücken gibt, die dringend nachgebessert werden müssen.

So auch heute bei der Behandlung der drei Künstlerhilfen-Petitionen im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst – und live auf YouTube.

Was passiert mit Deiner Petition, wenn sie eingereicht ist?

Das zuständige Fach-Ministerium nimmt Stellung zu Deiner Petition. Minister oder Ministerin persönlich! Dein Anliegen ist ab sofort der Staatsregierung bekannt. Dann geht die Erklärung der Staatsregierung mit Deiner Petition an den zuständigen Fachausschuss, z.B. den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Dort wird dann entschieden, ob die Petition Würdigung erfährt, ihr also stattgegeben wird, ob sie positiv erledigt ist, das Geforderte also bereits getan wird, oder man sie ablehnen muss. Wie entschieden werden kann, regelt die Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO) im Abschnitt zur Petition, §80, Punkte 1-6. Zwei Abgeordnete, jeweils von Regierungsfraktionen und Opposition, stellen die Petition vor. Am ende empfehlen diese „Berichterstatter*innen“, wie abgestimmt werden soll, z.B. „80/3 – Würdigung“ – so, wie das heute war. Worüber ich mich riesig gefreut habe!

Wie wird meine Petition erfolgreich?

Wir Grüne fordern eine*n unabhängige*n Bürgerbeauftragte*n. Diese Person könnte Dich bei der Erstellung einer Petition beraten: Was für Lösungen gibt es bereits? Wo ist der Hebel, an den man ran muss? Gibt es Gerichtsurteile zum Thema? Wie formuliert man Forderungen, damit sie gehört werden?

Natürlich kannst Du Dich hier auch immer gerne mit Deinen Ideen an Deine örtlichen Abgeordneten wenden. Abgeordnete aller Parteien kennen das Petitionsrecht. Jeder Rat kann helfen, ist aber keine Garantie für Erfolg. Und: der Rat von Abgeordneten ist nie unabhängig, so, wie eine unabhängige Bürgerberatung es leisten könnte. Auch ich bin gerne ansprechbar – und na klar nicht unabhängig ;)!

Wer darf Petitionen einreichen?

Alle Menschen dürfen sich mit einer Petition an den Bayerischen Landtag wenden. Ganz alleine, ohne Unterschriftensammlung. Oder auch als Sammelpetition mit anderen. Auch, wenn Du nicht im Freistaat wohnst, egal, ob Du einen deutschen oder anderen Pass hast oder staatenlos bist. Das Petitionsrecht ist ein hohes Gut. Es steht Erwachsenen wie Minderjährigen offen, Inhaftierten, geschäftsunfähigen und unter Pflegschaft oder Betreuung stehenden Menschen sowie sogar bestimmten juristischen Personen. Man darf auch Petitionen für andere Menschen einreichen. Das gesamte Verfahren ist für Petenten und Petentinnen kostenfrei.

Obacht: Der Bayerische Landtag ist nicht für alles zuständig!

Ganz viele Petitionen müssen wir ablehnen, weil der Bayerische Landtag für das Anliegen gar nicht zuständig ist. Das ist super schade und da wäre einmal mehr ein*e Bürgerbeauftragte*r in der Vorberatung total hilfreich. Medizinstudienplatz in Bremen nicht bekommen? Da können wir nicht helfen, sind nicht zuständig! Wald in Schottland absichtlich abgebrannt? Nicht zuständig. Bei den Bundes-Corona-Soforthilfen werden Personalkosten aus Werk- und Honorarverträgen nicht als Betriebsausgabe anerkannt? Der Bayerische Landtag ist nicht zuständig!

Aber: Missstände bei den Bayerischen-Corona-Soforthilfen, das Problem, dass Personalkosten aus Werk- und Honorarverträgen bei den bayerischen Hilfen nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden – da sind wir zuständig! Da können wir helfen! Da bringen Petitionen das Land echt voran, können helfen, wichtige Nachjustierungen endlich anzustoßen dort, wo die Söder-Regierung seit Jahren blockiert. Petitionen bringen Dinge auf die Tagesordnung, wenn alle unsere Initiativen abgelehnt oder nur schlecht umgesetzt wurden. Aber auch Dinge, die schlicht niemand im Blick hatte. Denn wir Abgeordnete sind auch nur Menschen wie Du und ich, die aber eben gewählt wurden, fünf Jahre lang den Job „Landtag“ zu machen.

Welche Inhalte werden behandelt?

Das bayerische Parlament behandelt alle Eingaben und Beschwerden, die bayerische Gesetze und Behörden betreffen, oder sich gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Gemeinden, Universitäten, Rundfunkanstalten) richten, soweit die staatliche Aufsicht über diese Körperschaften reicht. Sogar wenn sich Petitionen auf die Bundesgesetzgebung beziehen, sind sie zulässig, wo Bayern zuständig wäre oder Einfluss nehmen könnte, z.B. über den Bundesrat.

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