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Schriftliche Anfrage zur Staatshaftung für Leihgaben von Kunstwerken

Bayern ist das einzige Bundesland, das eine Staats- bzw. Landeshaftung für Leihgaben von Kunstwerken verweigert. Auch international ist die Übernahme des Haftungsrisikos durch den Staat gegenüber den Leihgebern die Regel. Deutschland kennt die Staatshaftung seit 1992, als die Bundeskunsthalle in Bonn eröffnet wurde. 2007 sprach sich die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ für die Staatshaftung aus. Seither sind bis auf Bayern alle Bundesländer in unterschiedlichen Ausgestaltungen der Empfehlung gefolgt. Das Fehlen einer Staatshaftung ist ein nicht unerheblicher Wettbewerbsnachteil gegenüber der nationalen und internationalen Konkurrenz.

Zur Anfrage geht’s hier:

schrifliche Anfrage zu Staatshaftung für Leihgaben von Kunstwerken