schriftliche Anfrage: Inklusion in staatlichen und nichtstaatlichen Museen in Bayern
Art. 30 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland und so auch Bayern dazu, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. Zur Verwirklichung dieses Rechts sind die Staaten in der Verantwortung, den Zugang zu kulturellen Formaten wie Film, Theater, aber auch Museen sicherzustellen.