Schlagwortarchiv für: Teilhabe

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Ansprechpersonen für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung“

Ich frage die Staatsregierung:
Welche Ansprechpersonen gibt es im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für die Belange von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung bzw. für Inklusion und Teilhabe im Kunst- und Kulturbereich für Kreative, Inhalte und Publikum im Allgemeinen, welche Aufgaben nehmen sie im Einzelnen wahr (bitte mit Angabe der Wochenarbeitsstunden der Beschäftigten und der Eingruppierungen bzw. der Anzahl der VZÄ ggf. gegliedert nach Ansprechpersonen für Kreative mit Behinderung und Ansprechpersonen für Inklusion und Teilhabe im Kunst- und Kulturbereich für Kreative, Inhalte und Publikum im Allgemeinen) und welches Budget steht zur Förderung von Kunstprojekten von Kreativen mit Behinderung sowie für Maßnahmen zur Erlangung von Barrierefreiheit bei Kulturveranstaltungen zur Verfügung?

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Diversität in Film und Medien“

Ich frage die Staatsregierung, wie bewertet die Staatsregierung die Relevanz von Inklusion und Repräsentation marginalisierter Gruppen im Bereich Film und Medien insbesondere mit Blick auf die „Representation and Inclusion Standards“ für mehr Diversität der Academy Awards (Oscars), welche Haushaltsmittel sind dem Auf- und Ausbau von Ermöglichungsstrukturen direkt oder indirekt unter Berücksichtigung der fünf „Pʹs (Publikum, Personal, Programm, PR und Partner) zugeordnet (mit Ermöglichungsstrukturen sind alle Maßnahmen gemeint, die dem Zweck dienen, marginalisierten Gruppen einen Chancenausgleich zu verschaffen, bitte mit Angabe der jeweiligen Titelgruppe, Summe der Maßnahme, mit dem Thema befasste Stellen), und welche Maßnahmen plant die Staatsregierung derzeit, um die Sichtbarkeit und Repräsentation marginalisierter Gruppen in Film und Medien auf ein internationales Niveau zu bringen (bitte mit Angabe der aufwendeten Mittel pro Maßnahme)?

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schriftliche Anfrage: Inklusion in staatlichen und nichtstaatlichen Museen in Bayern

Art. 30 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland und so auch Bayern dazu, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. Zur Verwirklichung dieses Rechts sind die Staaten in der Verantwortung, den Zugang zu kulturellen Formaten wie Film, Theater, aber auch Museen sicherzustellen.

Ich frage die Staatsregierung:

  • 1.1 Welche konkreten Handlungsempfehlungen oder Konzepte hat die Staatsregierung für den Freistaat Bayern ausgearbeitet, um Art. 30 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK; insbesondere in Bezug auf staatliche und nichtstaatliche Museen) Rechnung zu tragen?
  • 1.2 Welche öffentlichen Zuwendungen haben seit 2009 staatliche und nichtstaatliche Museen erhalten, um Inklusion in ihren Häusern umzusetzen (bitte Einzelauflistung mit Angabe von staatlichem oder nichtstaatlichem Museum, Name und Standort des Museums sowie Zuwendungssumme und Zuwendungszweck)?
  • 1.3 In welchem Umfang stellen Museen in Bayern barrierefreie Informationen über ihre Ausstellungen und Angebote vor Ort und im Netz bzw. per App zur Verfügung (bitte Einzelauflistung mit Angabe von staatlichem oder nichtstaatlichem Museum, Namen und Standort des Museums sowie Informationskanal)?
  • 2.1 In welchem Umfang sind Museen in Bayern barrierefrei zugänglich – z.B. über eine Rampe, Audiodeskription von Kunstwerken, Guides in Leichter Sprache etc. (bitte Einzelauflistung mit Angabe von staatlichem oder nichtstaatlichem Museum, Namen und Standort des Museums sowie barrierefreiem Angebot)?
  • 2.2 In welchem Umfang haben Museen in Bayern inklusiv gestaltete Ausstellungen (bitte Einzelauflistung mit Angabe von staatlichem oder nichtstaatlichem Museum, Namen und Standort des Museums sowie Unterteilung nach inklusiver Ausgestaltung für Menschen mit Behinderung mit kognitiver, Hör-, Geh- oder Sehbehinderung)?
  • 2.3 In welchem Umfang ermöglichen Museen in Bayern Menschen mit geistiger Behinderung eine Teilhabe an ihren kulturellen Angeboten?
  • 3.1 Welche Angebote haben staatliche und nichtstaatliche Museen in Bayern nach Kenntnis der Staatsregierung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung?
  • 3.2 Inwiefern unterstützt die Staatsregierung die Entwicklung von inklusiven pädagogischen Konzepten bzw. inklusiven Maßnahmen kultureller Bildung in bayerischen Museen?
  • 3.3 Inwiefern unterstützt die Staatsregierung digitale Formate zur Umsetzung von Inklusion bei kulturellen Angeboten der bayerischen Museen?
  • 4.1 Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen bzw. sind geplant, um Barrieren in der bayerischen Museenlandschaft abzubauen (bitte unter Berücksichtigung baulicher, sprachlicher, kommunikativer und sozialer Barrieren darstellen)?
  • 4.2 Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung, um Inklusion in der bayerischen Museenlandschaft weiter voranzubringen?
  • 4.3 Inwiefern wurden bislang bzw. werden zukünftig Menschen mit Behinderungen bei der inklusiven Weiterentwicklung der bayerischen Museenlandschaft beteiligt?
  • 5.1 Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele Menschen mit Behinderungen in staatlichen Museen in Bayern beschäftigt sind?
  • 5.2 Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung, um Inklusion hinsichtlich der Beschäftigten in der staatlichen Museenlandschaft in Bayern zu stärken?
  • 5.3 Inwiefern können Menschen mit Behinderung, die für einen Museumsbesuch eine Assistenzkraft oder Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. Gebärdensprachdolmetscher benötigen, dies als Leistung zur sozialen Teilhabe geltend machen?
  • 6.1 Plant die Staatsregierung, in der Corona-Pandemie den Zutritt in staatliche Museen für Menschen, die über keine Coronavirus-Schutzimpfung bzw. nachgewiesene Immunität verfügen, einzuschränken?
  • 6.2 Falls nein, welche Hygienemaßnahmen bzw. Testkonzepte plant die Staatsregierung für Museen bei einer Öffnung einzuführen und beizubehalten?
  • 6.3 Wie würde die Staatsregierung es bewerten, wenn nichtstaatliche Museen für Menschen, die über keine Coronavirus-Schutzimpfung bzw. nachgewiesene Immunität verfügen, den Zutritt einschränken?
  • 7.1 Wie viele Stellen für Beratung, Förderung, Konzeption und Realisierung inklusiver Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wurden in den letzten zehn Jahren bei den staatlichen Museen und der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen neu eingerichtet (bitte mit Angabe der Stundenzahl, Eingruppierung und etwaiger Befristung)?
  • 7.2 Handelt es sich um Dauerstellen oder mussten bzw. müssen sie jeweils neu beantragt werden mit der Folge, dass sie neu ausgeschrieben und besetzt werden müssen?
  • 7.3 Wurden bzw. werden sie aus dem Etat der jeweiligen Institutionen bezahlt oder wurden bzw. werden sie aus zusätzlich gewährten Mitteln finanziert?
  • 8.1 Inwiefern werden Menschen mit Behinderung bei Museumsführungen und Bildungs- und Vermittlungsangeboten bevorzugt beteiligt?
  • 8.2 Ist sichergestellt, dass bei der geplanten Wieder-Öffnung der Kultur insbesondere auch Künstlerinnen und Künstler, die mehr als andere von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, dabei berücksichtigt werden?
  • 8.3 Werden für diese Gruppe zusätzliche Mittel bereitgestellt?

Hier geht’s zur Antwort der Staatsregierung:

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Antrag: Migrantenorganisationen und -vereine müssen bei Corona-Hilfen berücksichtigt werden!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Richtlinie zu Corona-Hilfen für Vereine vom 28.12.2020, die ausschließlich Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) begünstigt, auf Migrantenorganisationen und -vereine zu erweitern.

Begründung:

Die bislang beschlossenen Soforthilfeprogramme kommen den Migrantenorganisationen und -vereinen nicht zugute. Die zahlreichen migrantischen Vereine und Organisationen, die sich seit vielen Jahrzehnten engagieren und das vielfältige kulturelle und soziale Leben in Bayern bereichern und mitgestalten, müssen unbedingt berücksichtigt werden. In Bayern hat jede fünfte Einwohnerin und jeder fünfte Einwohner eine Migrationsgeschichte, in den Großstädten sind es die Hälfte der Bevölkerung. Deren kultureller Beitrag und ihre wichtige soziale Funktion dürfen nicht ausgeklammert werden.

Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen infolge der weltweiten Coronapandemie stellen auch Migrantenorganisationen und -vereine vor besondere Herausforderungen
oder bedrohen gar ihre Existenz. Zugleich offenbart die Coronakrise, wie dringend ihre Expertise und ihre Leistungen gebraucht werden. Viele Vereine haben sich als wichtige Ansprechstellen zum Thema Corona für andere Mitglieder und Menschen aus den Communities etabliert. Sie übersetzen Bestimmungen, wirken als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Mitgliederschaft. Es muss durch die finanzielle Sicherung gesichert sein, dass diese Strukturen genutzt und gehalten werden. Insbesondere gemeinnützige Vereine, die maßgeblich von Ehrenamtlichen getragen werden, kämpfen mit finanziellen Engpässen. Auch viele Migrantenorganisationen und -vereine müssen mehrere Monate ohne regelmäßige Einnahmen aus Veranstaltungen oder Kursangeboten überbrücken. Zusätzlich können Mitgliedsbeiträge wegfallen. Zugleich haben Migrantenorganisationen und -vereine nur selten finanzielle Rücklagen, aus denen sie laufende Kosten wie z. B. die Miete der Vereinsräume decken können.

Eine weitere zentrale Herausforderung für Migrantenorganisationen und -vereine ist es, dass viele Ehrenamtliche ihre Tätigkeit dort nicht mehr ausüben können, denn wegen der pandemiebedingten Kita- und Schulschließungen fehlt ihnen dafür neben der Erwerbstätigkeit die Zeit. Das gilt besonders für Frauen und Mütter, die immer noch den
größten Teil der Sorgearbeit im Haushalt tragen und somit mehrfach belastet sind. Für Eltern mit Zuwanderungsgeschichte, die kein oder wenig Deutsch sprechen, ist es zudem oft eine größere Belastung, ihre Kinder zu Hause im Fernunterricht zu unterstützen. Außerdem mussten viele der Migrantenorganisationen und -vereine, die im Bildungsbereich und in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, allein aufgrund der Kontaktbeschränkungen ihre Angebote einstellen. Insofern droht die pandemiebedingte Situation die bereits bestehende Bildungsbenachteiligung von Kindern und Jugendlichen
aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte zu verschärfen.