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Antrag: Brauchtumskultur erhalten – Ehrenamt schützen: Allen Vereinen helfen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, Kunst und Kulturvereinen, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in Not geraten sind und ihre Betriebskosten nicht mehr selbst tragen können, ab sofort sowie rückwirkend für das Jahr 2020 eine den Belastungen angemessene Entschädigung zu gewähren, sofern sie nicht durch andere Förderungen berücksichtigt wurden.

Begründung:

Kleinere Vereine aus dem Kunst- und Kulturbereich können ihre Betriebskosten wie zum Beispiel Miet- oder Versicherungskosten, Produktionskosten, die Kosten für Bühnenbau, Verlagskosten, Werbungskosten nicht mehr selbst tragen. Kunstvereine sind jedoch nicht über das Spielstättenprogramm förderfähig, da hier die Hürden zu hoch sind. Vereine dürfen weder Rücklagen bilden, noch ist eine Finanzierung der andauernden Sonderbelastungen über eine Mitgliedsbeitragserhöhung zumutbar. Die Dezemberhilfe des Bundes greift nicht. Vereine im Kunstbereich sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Aufgrund der aktuell nur sehr beschränkt möglichen Vereinstätigkeit ist ohnehin oft bereits Mitgliederschwund zu beklagen. Ähnlich wie die großzügige För-derung im Laienmusikbereich oder der Heimatkultur haben auch andere Vereine außerhalb der Dachverbände eine Unterstützung nötig. Auch im Bereich des Sports wurde durch die Verdoppelung der Vereinspauschale dringend nötige Hilfe gewährt. Eine Hilfszusage für Kulturvereine für 2021 sowie eine Entschädigung für das vergangene Jahr sind notwendig, um sterbende Ehrenamtskultur und Vereinsleben in Bayern zu erhalten.