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Kredite bringen Risiken

Immer mehr kleine und mittlere Unternehmen kommen enttäuscht zurück vom Termin bei der Hausbank. Sie sollen mit ihrem gesamten Privatvermögen haften – oder: bekommen keinen Kredit. Warum es diese Wahl zwischen Pest und Cholera gibt, erkläre ich hier mit Unterstützung meinen Grünen Kolleginnen für Wirtschaftspolitik, Barbara Fuchs, und Start-Ups, Stephanie Schuhknecht.

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„Ich soll mit Altersvorsorge und Eigentumswohnung in die Haftung gehen. Dabei sind wir doch eine GmbH und schon so lange bei der Bank.“ Hilferufe wie diese hat auch der Bundeswirtschaftminister vernommen. Darum schimpft er heute in der BILD Zeitung auf die Banken, die zu zögerlich Kredite vergäben.

Böse Banken?! Das ist zu kurz gesprungen. Denn auch 90% staatliche Haftung wie von der EU-Kommisson gestern erst auch für Länder-Kredit-Hilfen genehmigt, bedeutet: die Bank haftet für 10% des Risikos. Eines Risikos, das schlicht unkalkulierbar ist.

Veranstaltungsverbote kommen Enteignungen gleich

Denn die Veranstaltungsverbote und Beschränkungen nehmen vielen Betrieben nicht nur ein wenig, sondern gleich 100% der Wirtschaftsbasis: Nehmen wir eine Veranstalterin, immer volles Haus gehabt, solide gewirtschaftet, Polster reicht mit Kurzarbeit&Co für 3 Monate. Dann wird es kritisch: Insolvenz droht. Die Hausbank würde gerne helfen. Aber wann werden Veranstaltungen wieder möglich sein? In 3 Monaten? In 6? Oder erst dann, wenn ein Impfstoff gefunden und weltweit verfügbar ist? Selbst sehr solide und gut wirtschaftenden Schuldner*innen sehen aktuell in eine komplett ungewisse Zukunft.

Die Bank kalkuliert also lediglich ihr eigenes, nicht kalkulierbares Risiko. Um nicht selbst in 3, 6 oder 12 Monaten in die Knie zu gehen. Und muss zu dem Schluss kommen: Kreditvergabe – schwierig.

„Es geht nicht um irgendeine Forderung, die ein Verband aufstellt, sondern darum, dass über 70 % der eingegangenen Kreditanträge in Bayern von den Hausbanken abgelehnt werden und deshalb nicht dorthin ausgereicht werden, wo sie helfen sollten.“

Barbara Fuchs, Wirtschaftspolitische Sprecherin und Mittelstandsbeauftragte,
Grüne Fraktion Bayerischer Landtag

Schon vor einer Woche wies Hessen auf die Problematik hin, Focus recherchierte gar, die Hypovereinsbank vergebe generell nur Kredite, wenn 100% mit Privatvermögen gehaftet würde. Jeder ausgefallene Kredit bindet Mittel der Bank, die dann zur Kreditvergabe nicht mehr zur Verfügung stehen.

Hürde EU-Beihilferecht

Meine Fraktions-Kollegin Stephanie Schuhknecht, die sich in der Wirtschaftspolitik um Start-Ups kümmert, erklärte, dass eine etwaige 100%-Bürgschaft der KfW-Bank das Wettbewerbsrecht in weiterem Sinne beträfe, nämlich das EU-Beihilferecht. Dieses sieht eigentlich eine maximale Haftungsübernahme öffentlicher Stellen für Private von 80% vor, um den Wettbewerb in der EU nicht zu verzerren.

Eine Erhöhung auf 90% ist nun aber seit gestern für alle gelungen. Warum sollte auf Europaebene nicht auch die Möglichkeit der 100%-Haftung staatlicher Stellen für Private gelingen? Für alle Mitgliedsstaaten? Und befristet auf die Zeit der Krise? So wäre es jedem Mitgliedsstaat gleichermaßen möglich, eine Bürgschaft für seine Unternehmen zu übernehmen. Eine unsolidarische Verzerrung ergäbe sich nicht.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Dazu müsste die Bundesregierung so eine 100%-Haftungsübernahme aber erst mal wollen und die EU darum bitten. Beste Kontakte zur EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen sollte es ja geben, oder?

Klar: Die Haftungsübernahmen bedeuten auch, dass da, falls Kredite ausfallen, mit Steuermitteln in die Haftung gegangen werden müsste. Es wäre also enorm wichtig zu prüfen, ob Unternehmen wirklich gesund waren bis zur Corona-Krise, ob solide gewirtschaftet wurde, ob Kredite bisher immer pünktlich und zuverlässig bedient wurden. – Diese Funktion der Prüfinstanz sollten die Hausbanken übernehmen. Durch die 10% Haftung komme eben diesen Banken aber nicht nur die Prüfung und Rückschau zu, sie sollen auch in die Zukunft blicken – das kann es nicht sein.

Wie es gehen könnte

Ich wünsche mir ein Modell, wo die Banken, die die kleinen und mittleren Unternehmen gut kennen, nicht um ihre eigene Existenz fürchten müssen. Wo sie gemeinsam mit den Kund*innen fürsorglich und solide Rückschau betreiben können, ehrlich zu sich selbst und anderen. Wo sie dann aber auch – angesichts des Fakts, dass wir alle nicht wissen, was kommen wird in diesen Zeiten – nicht die Risiken einer völlig unklaren Zukunft tragen müssen, so dass wir nicht in einem halben Jahr Banken retten müssen.

Ich wünsche mir, dass wir auch hier neue Wege finden, so wie wir gerade für vieles neue Wege finden, von dem wir vor vier oder fünf Wochen noch dachten, das werde niemals so gehen.

Update: Genehmigung EU Kommission

Freitag, 3. April, 18.15 Uhr: Die EU-Kommission hat den Weg frei gemacht für Erleichterungen im Kreditprogramm der Bundesregierung in der Corona-Krise. Die Kommission genehmigte am Freitag Programme, bei denen Mitgliedstaaten (…) eine 100%ige Risikohaftung übernehmen können. (…) Ziel sei es, den dringenden Liquiditätsbedarf kleiner und mittlerer Unternehmen schnell zu decken, teilte die Kommission am Freitag mit. dpa

Quelle SZ/dpa Wirtschaft Coronavirus aktuell

Wo ein Wille ist, ist also auch ein Weg.

Update: Neues Mittelstands Programm des Bundes

Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen: Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019, maximal 800.000€ für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl >50, maximal 500.000€ für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.

Update: 100% Haftungsübernahme auch für bayerisches Corona-Kredit-Programm der LfA

Mittwoch, 07.04.2020 – Endlich zieht auch das Bayerische Kabinett nach: Die CSU/FW Regierung macht den Weg frei für 100%ige Haftungsübernahme.

Nach einer Änderung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU wird das Angebot der LfA nun noch um ein neues Darlehensprodukt mit einer 100-prozentigen Haftungsfreistellung für Kleinunternehmer bis 10 Mitarbeiter ergänzt. Unternehmen bis 5 Mitarbeiter können dabei Darlehen bis zu 50.000 Euro erhalten, Unternehmen bis 10 Mitarbeiter bis zu 100.000 Euro.

Quelle: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 7. April 2020

21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.