Was ist eine Grossveranstaltung Sanne Kurz Bayern Grüne Landtag fordert Planungssicherheit für Veranstaltungen

Veranstaltungen brauchen Planungssicherheit

Sie wurden als Erstes gestrichen und werden als Letztes wieder erlaubt: Veranstaltungen. Ob Rockkonzert oder Klassik-Genuss, ob Straßenfestival, Weinfest, Bierzelt oder „Kärwa“-Kirchweih, ob Open-Air oder Freilichtspiele.

Alles ist dicht. Alles bleibt dicht – vermutlich.

Denn klare Worte, was genau unter den verbotenen Großveranstaltungen zu verstehen ist, liefert die CSU/FW-Regierung leider nicht. Auch Leitlinien, was wie erlaubt sein könnte, fehlen komplett. Stattdessen: Rasenmäherpolitik. Wichtig wären sie, diese klaren, frühzeitigen und langfristigen Worte. Für kleine Theater und Kellerbühnen, für großes Konzert- und Eventmanagement. Nicht zuletzt auch, um Veranstaltungen überhaupt absagen zu können. Wie konnte es so weit kommen?!

Rasenmäherpolitik

Anfang März 2020. Der Abschied von der Kultur. – Was mit wenigen Webasto-Corona-Fällen leicht zu bewältigen schien, trifft uns in Bayern nach unverantwortlichem Verhalten in den Skigebieten der Alpen mit voller Wucht. Lässt man die braungebrannten Heimkehrenden noch munter im Schulhof Viren verbreiten, sind Kulturorte, Veranstaltungen und Clubs schnell dicht gemacht, zugenagelt, abgesperrt. Viele haben auch aus Eigenverantwortung schon vorab gehandelt. Wer will schon schuld an Toten sein?!

Infektionschutz ist der Branche wichtig.

Die Umstellung auf Notbetrieb beginnt. – Kurzarbeit wird angemeldet, Events werden auf Sommer geschoben, Tickets erstattet, Fans getröstet, private Rettungsschirme gespannt, Hausbanken kontaktiert. Die Schwarz-Orange Koalition produziert derweil Allgemeinverfügungen und neue Infos im Stundentakt: Ausgangsbeschränkungen bis 19. April, Veranstaltungsverbote bis 16. April, dann doch bis Anfang Mai.

Selbsthilfe ist das, was bleibt. – Ob Schaustellerei oder Clubbetrieb, ob Angebot von Gastspielen oder Konzert, ob Straßenfestival-Orga oder Volksfest-Veranstaltung: Dort, wo man an Kultur für Bayern arbeitet, ist man kreativ, startet Crowdfunding, Gutscheinverkauf, Spendenaktionen. Doch Einkünfte sind weg. Solidarität, Alternativen, Hilfe ist das, was bleibt. Viel bleibt also nicht. Ein Hut, der herumgeht, ist kein Wirtschaftsmodell.

Man organisiert Protest. – Letztes Aufbäumen? Letzter Akt, bevor der Vorhang fällt? Versteht denn niemand, dass es hier um den Erhalt einer kompletten kulturellen Infrastruktur geht? Dass es einer Branche die Luft abschnürt, wenn – wie Ende April geschehen – wenige Tage vor Ende der Verbote eben diese Verbote verlängert werden, ohne Vorlauf, ohne Vorwarnung? Wären die Verbote so kurzfristig gefallen, hätte es auch wenig geholfen, denn:

Events schütteln sich nicht in drei Tagen aus dem Ärmel!

Großveranstaltungen schon gar nicht. Womit wir wieder am Beginn angelangt wären: Was sind Großveranstaltungen?

Während die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen in manchen Bereichen ab Anfang Mai gelockert werden, sollen eben diese dubiosen „Großveranstaltungen“ mindestens bis zum 31. August weiterhin untersagt bleiben. Aber wo fängt „groß“ an? Bei 100, bei 1000 Personen?  Und was ist ab 1. September? Plopp – und plötzlich geht wieder Olympiastadion, Herbstplärrer und Oben-Ohne-Festival?! Wohl kaum. Aber wann geht was wie?

Rechtsverbindlichkeit braucht klare Ansagen.

Wir Grüne Fraktion Bayern fordern klare Ansagen und Planungssicherheit für die bayerische Veranstaltungsbranche! Der von uns geforderte Stufenplan kann Exit-Strategie und Wegweiser sein, ohne den Infektionsschutz zu vernachlässigen. Klare Hygiene- und Infektionsschutz-Vorgaben könnten Richtschnur werden, auf die die Betriebe hinarbeiten könnten. Dafür müsste die CSU/FW-Staatsregierung aber erst mal liefern:

  • Wie viele Menschen dürfen an einem Ort sein,
  • welche Abstandsregeln gelten bei Veranstaltungen innen und außen,
  • Mundschutz ja oder nein,
  • wie oft muss was desinfiziert werden,
  • wie ist mit Sanitäranlagen umzugehen,
  • wie viele Menschen dürfen sich pro 10, 100, 1000 Quadratmeter in Innen- oder Außenbereichen tummeln und
  • wieso kann es keine bestuhlten Open-Air-Veranstaltungen geben?

Sogar Autokinos sind in Bayern nur eins: geschlossen.

Individuelle Vorgaben statt Rasenmäherpolitik: Ja, die Staatsregierung muss hier liefern! Denn es ist nicht zuletzt die Planungs- und Rechtsunsicherheit, die den Veranstalter*innen im Kultur- und Unterhaltungsbereich – von Konzert bis Freizeitpark – die Luft abschnürt. Auf der Basis nebulöser Ansagen und Ad-hoc-Verlängerungen lässt sich jedoch kein neues Geschäftsmodell auf solide Füße stellen, kein Finanzierungsbedarf einschätzen, keine Verschiebung planen.

Publikum, Gäste: Alle vermissen bayerischen Kulturorte.

Unser Antrag „Planungssicherheit für Veranstaltungen herstellen“ ist der dringend nötige Weckruf, damit die Bühnen und Bretter, die Straßen und Plätze, die für eine ganze Menge Menschen die Welt bedeuten und die nun mal Geld kosten, nach der Krise nicht nicht öde und leer bleiben.

Handeln wir nicht, gibt es Kultur nur noch auf Netflix.

Dass es, wenn es so weitergeht wie bisher, einen Rettungsschirm für die Kultur-Infrastruktur Bayerns brauchen wird? Ja. Das wird es brauchen. Das wird es brauchen, wenn wir nach der Krise Kultur weiter auf unseren Straßen und Plätzen, in unseren Dörfern und Städten wollen – und nicht nur auf Netflix. Mehr dazu demnächst, in diesem Theater.


Weiterlesen, Updates, Hintergründe:

  • Unsere Anfrage – Antwort der Söder-Regierung: Was sind Großveranstaltungen?
  • Die Kinobranche hat Ideen zum Infektionsschutz – und Überlebensängste – SZ Artikel „Popcorn vs. Mundschutz“ vom 22.04.2020 und „Leere Leinwände“ SZ vom 29.04.2020
  • Volksfeste fallen aus – Quasi-Berufsverbot für Schausteller – Rosenheim widersetzt sich dem Trend – Merkur zur „Absagenflut von Volksfesten“ am 24.04.
  • München-Musik Chef über die „Die Kurzfristigkeit der Verbote“ in der SZ vom 28.04.2020
  • „Solange wir keine klaren Ansagen vonseiten der Politik haben, müssen Veranstaltungen im Vorverkauf gehalten werden, weil die Verträge mit den Künstlern, dem Veranstaltungsort, den beteiligten Dienstleistern, vor allem aber dem Publikum gültig bleiben. Veranstalter können nicht von sich aus absagen, weil sie sonst von Künstlern und Zuschauern auf Vertragsbruch verklagt werden könnten.
    Es geht sowieso längst nicht mehr darum, neue Konzerte zu planen. Viele Hallen lassen sich momentan für die kommenden Monate gar nicht mieten, weil auch die Betreiber erst mal Klarheit wollen.“ – „Das Angebot wird leiden“, SZ vom 26.04.2020
  • „Leere Bühnen“, SZ vom 26.04.2020 – Darin die „seltsam ungleiche Schicksalsgemeinschaft aus Popkonzerten, Freizeitparks und Kleinkunstbühnen“, die „real am Abgrund steht, große und kleine Entertainer umfassend, Kabarettisten wie Zirkusartisten versammelnd“ – „Angesichts des seit Mitte April denkbar schwammig formulierten Veranstaltungsverbotes, das einem partiellen Berufsverbot gleichkommt, stehen Veranstalter vor dramatischen Verwerfungen. Es geht, sagt Jens Michow vom Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft, um mehr als 123 Millionen Tickets für Konzerte und sonstige Veranstaltungen, die jährlich einen Umsatz von rund fünf Milliarden Euro ausmachen“. Im Interview Marek Lieberberg. „Der Mann, der The Who und Pink Floyd nach Deutschland gebracht hat, der die Konzerte von Madonna und Bruce Springsteen organisiert und dafür sorgt, dass Deutschland keine Pop-Diaspora ist. Laut Wikipedia ist er „ein deutscher Konzert-Veranstalter“. Stimmt, aber eigentlich ist Marek Lieberberg, der im Nebenberuf Deutschland-Chef von Live Nation Entertainment ist, hauptberuflich eine deutsche Legende. Er ist ein Kronzeuge für die Lage der Unterhaltungsbranche.“