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Anfrage: Alternativ-Angebote zulassen, bewilligte Fördermittel auszahlen!

Gewährte Förderung ist zweckgebunden. Aktuell sollte man auch alternative Angebote zulassen, ohne Förderungen zu kürzen. Dazu habe ich eine Anfrage gestellt.

Kultur muss nicht nur den Shut-Down verkraften, sie muss auch hinterher wieder anlaufen. Darum wurden hierzulande Rettungsschirme gespannt. Freien Kulturschaffenden, aber auch Musik-Clubs, Theatern oder Kinos soll so die (Privat-)Insolvenz erspart bleiben.

Freien helfen, Institutionen retten – egal ob GmbH, GbR oder e.V.

Etliches Kulturschaffen kommt aber von Vereinen. Wie kann man Vereinen helfen? Es gibt Gelder, die auf Staatskonten schlummern, die noch nicht aktiviert wurden. Denn egal ob GmbH, GbR oder e.V.: Filmfestivals, Museen oder Theater bekommen meist staatliche Förderungen. In München stellt das Kulturreferat klar: Bewilligte Förderungen an die freie Szene sollen „ungekürzt ausgereicht“ werden. Der Freistaat ziert sich bisher.

Zuwendung gebunden an Zuwendungszweck

Zuwendungen sind gebunden an einen Zuwendungszweck. Fällt weg, was eigentlich gefördert wurde, wird die Förderung gestrichen:

  • Museum zu, Zuschuss weg. Theater dicht, Förderung weg. Festival fällt aus, öffentliche Zuwendung Fehlanzeige.

Klingt erst mal logisch. Was aber ist, wenn es um die Existenzsicherung von Institutionen geht? Was ist, wenn man die Wahl zwischen öffentlicher Förderung oder Hartz IV auszahlen hat? Was ist, wenn sich Institutionen in der Krise zu neuen Höhen aufschwingen und in oft gigantischer Kraftanstrengung und zum Teil mit Mehrkosten Alternativen für uns, für die Gesellschaft anbieten? Filmfestivals im Netz, virtuelle Ausstellungen im Haus der Kunst, Konzerte gestreamt, Online-Clubbing – läuft.

Läuft auch staatliche Förderung wie gewährt weiter?

Ich will lieber Kulturangebote als Kultur in Scherben, lieber arbeitende Kulturschaffende statt Hartz IV-Hilfen. Den Unterschied machen könnte hier eine Garantie wie in München. Eine Garantie, dass bereits zugesagte und im Staatshaushalt eingestellte Förderung nicht wieder einkassiert wird, sondern behalten werden darf, wenn Veranstalter oder Kunst- und Musikschaffende kreative Wege gehen, die der aktuellen Situation angemessen sind: Der Zuwendungs-Zweck einer bereits genehmigten Förderung muss in diesen Zeiten dort durch Alternativ-Angebote erfüllt werden können, wo die eigentliche Erfüllung des Zuwendungszwecks durch höhere Gewalt unmöglich wurde.

Alternativ-Angebote bei Ausfällen durch höhere Gewalt als Zuwendungszweck anerkennen

So hat zum Beispiel das DOK.fest München reagiert: Deutschlands größtes Dokumentarfilmfestival für lange abendfüllende Dokumentarfilme findet heuer online statt. Die Stadt München hat bereits zugesagt, das Festival wie geplant zu fördern. Ich hoffe, der Freistaat zieht mit – denn last not least können so endlich alle in Bayern an dem genialen Programm teilhaben.

In einer Kleinen Anfrage will ich bis Ende der Woche eine Einschätzung dazu von der Bayerischen Staatsregierung erhalten. Die ganze Anfrage zur Fördermittel-Auszahlung bei Alternativleistungen im Kulturbereich findet Ihr hier.

Updates:
Montag, 23.03.2020, Anfrage gestellt. Donnerstag Pressemitteilung des Ministeriums erhalten. Tenor des Widerhalls meiner Anfrage: Ja, man will weiter fördern. But: it’s complicated. Die Pressemitteilung des Ministeriums gibt’s hier. – Montag, 30.03.2020: Die Antwort ist da! Zu Lesen hier.


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.


Fotocredit:
Band-Foto zum Online-Auftritt der Münchner Formation FUUN / fuunmusic auf FB – Fotograf: Tobia Tschepe