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Schriftliche Anfrage „Extremismusprävention in der digitalen Welt: KI-generierte Musik, Bilder und Medieninhalte“

Im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Freistaates Bayern (VSB 2024) wird auf die Zunahme rechtsextremistischer Aktivitäten im digitalen Raum hingewiesen, darunter auf die Nutzung audiovisueller, spielerischer und musikalischer Formate zur Normalisierung extremistischer Narrative. Dabei kommen zunehmend KI-generierte Inhalte (z. B. Musik, Bilder, Memes) zum Einsatz, um emotionale Anknüpfungspunkte zu schaffen und Jugendliche gezielt anzusprechen. Aktuelle Medienberichte (u. a. Tagesschau: „Rechte KI-Songs auf YouTube und Spotify“, Belltower.News: „TikTok und das Skinhead-Revival – Nichts als substanzloses Gebaren“, taz: „Nazimusikschwemme auf Streamingportalen“) zeigen, dass insbesondere auf Plattformen wie Spotify, YouTube und TikTok KI-generierte Musik mit rechtsextremen oder völkisch-nationalistischen Inhalten zunehmend Reichweite erzielt.

Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie dem Staatsministerium für Digitales auf eine schriftliche Anfrage von meinem Kollegen Cemal Bozoğlu und mir:

1. Erkenntnisse und Bewertung
1.1 Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zur Nutzung von KI-generierten Musik-, Bild- oder Videoinhalten durch extremistische Akteurinnen und Akteure in Bayern vor, insbesondere mit Bezug auf Plattformen wie Spotify, TikTok und YouTube (vgl. taz, Tagesschau)?
1.2 Welche extremistischen Strömungen nutzen nach Kenntnis der Staatsregierung KI-Inhalte gezielt zur Nachwuchsgewinnung, etwa im Bereich rechtsextremer Subkulturen oder identitärer Bewegungen?

Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Internet bietet Nutzern neben diversen Kommunikations- und Vernetzungsmöglichkeiten auch vielfältige Potenziale im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI).
Die Anwendungsbereiche erstrecken sich dabei von der Bilderstellung über die Bildmanipulation bis hin zur Erstellung von sog. „Deepfakes“.

Im Phänomenbereich Rechtsextremismus ist die Nutzung solcher Technologien vermehrt festzustellen. Authentisch wirkende Bilder und Videos werden von Rechtsextremisten zielgruppenorientiert für Propagandazwecke genutzt. Oft geschieht dies, um in Beiträgen oder Postings das eigene Weltbild durch grafische Darstellungen zugänglicher zu machen. Aktuelle Beispiele hierfür finden sich u. a. auf den Webseiten der rechtsextremistischen Parteien „Der III. Weg“ und „Die Heimat“.

Aus dem Umfeld der aufgelösten „Jungen Alternative“ (JA) bzw. der neu gegründeten Jugendorganisation „Generation Deutschland“ (GD) ist das KI-generierte Video für den „Abschiebesong“ im Rahmen der „Deutschlandretterkampagne“ im August 2024 zu nennen. Der mittlerweile auf den meisten Plattformen gesperrte Song wurde von www.deutschlandretter24.fun (Link nicht mehr verfügbar) verbreitet und war eine Adaption des Songs „Hey, das geht ab“ aus dem Jahr 2014.

Weitere Beispiele für die Nutzung von KI-generiertem Material finden sich auch bei der Identitären Bewegung (IB). Ihre „No Way“-Kampagne soll eigenen Angaben zufolge Menschen aus afrikanischen Herkunftsländern vor Migration und Flucht nach Europa warnen. Ein hierzu genutztes Bild zeigt eine stereotypisierende Darstellung von Migranten, die auf einem Boot das Meer überqueren (vgl. Verfassungsschutzbericht Bayern 2024, S. 169). In einem Beitrag auf Social Media und Telegram verbreitete die IB am 18.02.2025 im Vorfeld der Bundestagswahl ein Deepfake-Video, bei dem der ehemalige Bundeskanzler Aktivisten anfährt und danach gleichgültig bleibt. In diesem Fall ist das Video als offensichtlicher Fake zu erkennen und auch so benannt („nur ein Aktionsvideo“), doch es zeigt eindrücklich die Offenheit der rechtsextremistischen Szene, neueste Techniken für die eigene Propaganda nutzbar zu machen.

Auch in rechtsextremistischen Subkulturen wird KI dazu genutzt, sich selbst als agil und zeitgemäß darzustellen. So nutzte beispielsweise der rechtsextremistische „Active Club Mainfranken“ ein durch den Einsatz von KI generiertes Bild zur Selbstdarstellung und zu Propagandazwecken in den sozialen Medien (vgl. Verfassungsschutzbericht Bayern 2024, S. 170). Auf diese Weise versucht die Gruppierung, sich als personenstark und wehrhaft zu inszenieren.

KI-generierte Inhalte werden auch von Anhängern islamistischer Strömungen sowie im Bereich des auslandsbezogenen Extremismus genutzt. Eine vollständige Beschränkung der Erkenntnisse auf Bayern kann aufgrund der Anonymität des Internets und der damit verbundenen schwierigen Identifizierung der Nutzer nicht gewährleistet werden. Die Verbreitung entsprechender Inhalte durch Akteure aus Bayern konzentriert sich in den vorliegenden Beobachtungen auf Plattformen wie den Kurzvideodienst TikTok und das soziale Netzwerk Instagram.

Die Akteure aus den Bereichen Islamismus und auslandsbezogener Extremismus verfolgen eine gezielte Social-Media-Strategie, die Elemente des digitalen Aktivismus nutzt. Neue Onlineplattformen, App-Funktionen und Trends im digitalen Mediengebrauch werden von den Akteuren dabei konsequent aufgegriffen und für propagandistische Zwecke sowie zur Indoktrination von Szeneeinsteigern instrumentalisiert. Hierzu gehörte u. a. der Einsatz von generativer KI zur Erstellung und Verbreitung von emotionalisierenden Posts, Szenecodes wie spezifischen Symbolen und Emojis zur verschleierten Kommunikation mit Gleichgesinnten oder von mehrminütigen Audio- und Videobeiträgen mit künstlicher Sprecherstimme. So kann Propaganda individuell an die Wünsche der Rezipienten angepasst werden, was zu einer viel höheren direkten Interaktion und damit möglicherweise intensiveren Bindung zwischen radikalisierenden Akteuren und ihren Followern führt.

Konkretes Ziel bei der Nutzung dieser Tools ist es, die Verbreitung extremistischer Botschaften zu vereinfachen und zu forcieren, Bilder, Audios und Videos kostengünstig herzustellen, Inhalte einheitlich darzustellen oder zu animieren oder etwa Voice-Mimik zu nutzen. Auch kann es darum gehen, neue Mitglieder zu rekrutieren.

Diesen Umstand machen sich insbesondere Anhänger der dschihadistisch-salafistischen Terrororganisationen „Islamischer Staat“ (IS) sowie „al-Qaida“ (AQ) zunutze, die die offizielle Propaganda mit KI-generierten Inhalten quantitativ erweitert haben.

Im Bereich der salafistischen Influencer wird KI auch zur Übersetzung von religiösen Inhalten in verschiedenste Sprachen genutzt, um so ein möglichst weitflächiges Publikum zu erreichen.

Aus dem Phänomenbereich Linksextremismus liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.

1.3 Welche Zielgruppen – insbesondere Jugendliche – werden vorrangig adressiert (bitte in dem Zusammenhang darauf eingehen, wie die Ansprache über emotionale oder ästhetische Stilmittel – Musik, Meme-Kultur, visuelle Codes – erfolgt)?

Welche Zielgruppen adressiert werden, richtet sich vor allem nach der jeweiligen Gruppierung und ihrer Altersstruktur. Während rechtsextremistische Parteien grundsätzlich nach Mitgliedern jeder Alterskohorte suchen, wenden sich aktivistische Jugendgruppen, wie IB, an ein jüngeres Publikum.

Durch die permanente Beschallung mit digitalen Inhalten müssen Influencer im Ringen um Aufmerksamkeit zeitgemäße und attraktive Wege der Ansprache finden. Musik und Memes sind deshalb für die rechtsextremistische Szene ein effektives Mittel. Während sich Musik eignet, um Emotionen zu wecken und eine Gemeinschaft zu schaffen, eigenen sich Memes als Weg, um Standpunkte zugänglich und humorvoll zu verpacken. Nutzer können so auch in Kontakt mit rechtsextremistischen Inhalten und Accounts geraten.

Ein bekanntes Beispiel für die Nutzung von Memes ist der Account „Wilhelm Kachel“, der mit seinen „Memes für Deutschland“ Werbung für die Partei „Alternative für Deutschland“ macht.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 und 1.2 verwiesen.

2. Plattformen und algorithmische Verbreitung
2.1 Auf welchen digitalen Plattformen und Streamingdiensten beobachtet die Staatsregierung die algorithmisch verstärkte Verbreitung extremistischer KI-Inhalte, wie sie in taz und Tagesschau beschrieben wird?
2.2 Gibt es Erkenntnisse über grenzüberschreitende Netzwerke oder Kooperationen rechtsextremer Akteurinnen und Akteure, die über KI-Content global Reichweite generieren?
2.3 Welche Rolle spielen Plattformalgorithmen (z. B. TikTok-„For You“-Feed, Spotify-Empfehlungen) für die Sichtbarkeit rechtsextremer KI-Songs oder Videos?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Verbreitung von KI-Inhalten lässt sich im Phänomenbereich Rechtsextremismus plattformübergreifend feststellen, unter anderem auf Telegram, Instagram und TikTok. Plattformalgorithmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Sichtbarkeit von Inhalten, einschließlich rechtsextremistischer Musik und Videos. Diese Algorithmen sind darauf ausgelegt, Nutzern Inhalte vorzuschlagen, die wahrscheinlich ihr Interesse wecken. Hinzu kommt, dass sich extremistische Inhalte häufig starker Emotionen wie Angst und Hass bedienen und dadurch Reaktionen hervorrufen, die sie für die Algorithmen attraktiv machen können. Durch die personalisierten Empfehlungen können Nutzer innerhalb kürzester Zeit in Filterblasen oder Echokammern geraten, in denen sie hauptsächlich Inhalte sehen, die ihre bestehenden Überzeugungen verstärken.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 und 1.2 verwiesen.

3. Ästhetik und Normalisierung
3.1 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung in Bezug zu der zunehmenden Normalisierung (rechts)extremistischer Ideologie durch
emotional ansprechende, KI-erzeugte Musik und Clips und kulturelle Annäherungsversuche an den Mainstream (vgl. Belltower.News und taz)?
3.2 Wie wird die Ästhetisierung rechter Inhalte – etwa durch gefühlsbetonte Texte, nostalgische Bildwelten oder Lifestyle-Codes – in bestehenden Präventionskonzepten berücksichtigt?
3.3 Inwieweit analysiert die Staatsregierung die von Belltower.News beschriebene „substanziell leere, affektiv übersteigerte“ Social-Media-Rhetorik als Risiko insbesondere für Jugendliche?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Staatsregierung misst der zunehmenden Nutzung emotional ansprechender, teils KI-erzeugter Inhalte durch extremistische Akteure große Bedeutung bei und bewertet dies als ernstzunehmende Herausforderung für den Jugend- und Demokratieschutz. Daher werden im Schulbereich Präventionsmaßnahmen gegen Extremismus ausdrücklich um digitale Phänomene und Social-Media-Formate ergänzt und in schulische Bildungsangebote integriert.

In den bestehenden schulischen Präventionskonzepten wird die Ästhetisierung extremistischer Inhalte bereits durch die Auseinandersetzung mit Symbolik, Musik, Kleidungs- und Lifestyle-Codes berücksichtigt. Die Expertinnen und Experten der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) sowie die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz stehen der kompletten Schulgemeinschaft als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung und sensibilisieren in Schülerworkshops, Vorträgen und Fortbildungen für diese Thematik. Die Angebote vermitteln Jugendlichen und Lehrkräften, wie emotionalisierende Bildwelten und Inszenierungen sowie Meme-Kultur zur Verbreitung demokratiefeindlicher Positionen genutzt werden können, und fördern zugleich die kritische Medienkompetenz.

Die „substanziell leere, affektiv übersteigerte“ Social-Media-Rhetorik wird als Risikofaktor insbesondere für Jugendliche eingestuft, da sie eine niederschwellige Anziehungskraft entfaltet, ohne offen mit extremistischen Begriffen zu operieren. Entsprechende Analysen fließen in die Fortbildung von Lehrkräften ein, um subtile Formen der Radikalisierungsansprache besser zu erkennen und pädagogisch darauf reagieren
zu können.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5.1 bis 5.3 verwiesen.

4. Entstehung und Verbreitung von KI-generierter Musik
4.1 Welche Erkenntnisse liegen zur Entstehung und Verbreitung von KI-generierter Musik mit (rechts)extremistischen Texten (z. B. auf Spotify) vor, wie sie in der taz dokumentiert sind?

Dem Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

4.2 Wie wird der Umgang mit solchen Inhalten – analog zu den früheren „Schulhof-CDs“ – aktuell bewertet und ggf. reguliert?

KI-generierte extremistische Musikangebote werden ähnlich kritisch wie frühere rechtsextremistische „Schulhof-CDs“ bewertet. Aufgrund der heute überwiegend digitalen Verbreitungswege herrscht jedoch eine veränderte Rechtslage. Während klassische Trägermedien vor allem ordnungs- und strafrechtlich vor Ort unterbunden werden konnten, stehen heute die Zusammenarbeit mit Plattformbetreibern, der Jugendmedienschutz, strafrechtliche Instrumente und die Förderung von Medienkompetenz im Vordergrund.

In strafrechtlicher Hinsicht gelten für den Umgang mit solchen Inhalten (auch in Form von Streaming- oder Download-Angeboten) die allgemeinen Vorschriften. Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten, namentlich in Gestalt der Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch – StGB) oder des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB), vorliegen, sind die Strafverfolgungsbehörden zum Einschreiten verpflichtet.

Ergänzend setzt die Staatsregierung auf Aufklärung und Beratung der Schulen sowie auf die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Partnern. Darüber hinaus ist die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über extremistische Vorgehensweisen in diesem Zusammenhang unerlässlich und eines der wesentlichen Ziele des BayLfV.

4.3 Welche Maßnahmen werden, ggf. in Zusammenarbeit mit den zuständigen Medienaufsichtsbehörden, ergriffen, um Plattformen zur Kennzeichnung solcher Inhalte im Sinne des Jugendschutzes zu verpflichten?

Vorgaben zu unzulässigen und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten in Telemedien – damit auch auf Onlineplattformen – ergeben sich aus dem Jugendmedien schutzstaatsvertrag (JMStV). Hierauf wird Bezug genommen. Für den Vollzug sind die Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörden zuständig.

5. Prävention, Bildung und Aufklärung
5.1 Welche Bildungs- und Präventionsprogramme existieren in Bayern, um Jugendliche über algorithmisch verstärkte Desinformation und (rechts)extremistische KI-Inhalte aufzuklären?
5.2 Wie werden Schulen, Fachkräfte für Medienpädagogik und Eltern unterstützt, um die Wirkung solcher digitaler Subkulturen (Musik, Kleidung, Symbolik) zu verstehen und zu kontextualisieren?
5.3 Gibt es spezielle Workshops oder Lehrmaterialien, die auf KI-basierte Propagandaformate eingehen?

Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

In Bayern existiert ein breites Spektrum an Bildungs- und Präventionsprogrammen, mit denen Kinder und Jugendliche auch über Desinformation, digitale Propaganda und extremistische Inhalte aufgeklärt werden. Eine dreiteilige eSession-Reihe zum Thema „Radikalisierung Jugendlicher im Netz“ vermittelte beispielsweise den teilnehmenden Lehrkräften praxisnahe Impulse, wie sich Radikalisierungstendenzen – insbesondere in den Bereichen Islamismus und Rechtsextremismus – im digitalen Raum äußern und wie darauf pädagogisch reagiert werden kann. Zudem können Schulen auf die vielfältigen Angebote der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zurückgreifen. Im Dezember 2025 wird beispielsweise eine Onlinelehrerfortbildung mit dem Titel „Deepfakes & Diskurs: Wie verändert generative KI die politische Auseinandersetzung?“ angeboten. In monatlichen Onlineelternabenden zu Hass und Desinformation im Netz erfahren Eltern, wie sie Jugendliche dabei unterstützen können, politische Informationen im Netz einzuordnen sowie sich verantwortungsvoll und konstruktiv an digitalen Debatten zu beteiligen. Ergänzend dazu sensibilisieren Computerspiele wie „Deine Stimme“ und „Augen auf!“ junge Menschen für populistische Tendenzen, Fake News und rechtsextremistische Strategien in den sozialen Medien.

Darüber hinaus spielt im Rahmen der Prävention und Aufklärung im Zusammenhang mit gezielter Desinformation die Befähigung zum kompetenten und reflektierten Umgang mit Medien allgemein und KI-Technologien im Besonderen eine zentrale Rolle. Der digitalkompass.schule des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) sowie der Medienführerschein Bayern der BLM Stiftung Medienpädagogik Bayern bieten hierfür direkt einsetzbare Unterrichtsmaterialien. Die von der Staatskanzlei geförderte und 2009 gestartete Initiative der Staatsregierung Medienführerschein Bayern ist bundesweit Vorbild. Der Medienführerschein Bayern versteht sich als Baukastensystem, mit dem Schritt für Schritt die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gestärkt werden kann. Für die Sensibilisierung und Qualifizierung von Lehrkräften können diese auf ein umfangreiches Fortbildungsangebot auf allen Ebenen der staatlichen Lehrkräftefortbildung zurückgreifen. Materialien für die medienpädagogische Elternarbeit, die u. a. die Themenbereiche KI sowie Social Media aufgreifen und detaillierte Informationen bieten, runden das umfangreiche staatliche Angebot ab.

Die BIGE ist seit ihrer Gründung 2009 mit Präventionsangeboten zum Thema Rechts- und Linksextremismus an Schulen tätig.

Zum einen werden für Schüler Workshops angeboten, die dafür sensibilisieren, wie insbesondere rechtsextremistische Akteure Jugendliche thematisch an sich binden wollen. Dabei werden z. B. auch Ausschnitte aus KI-generierten (TikTok-)Videos gezeigt, um anhand dieser rassistische und antisemitische Erzählmuster zu erläutern. Ebenfalls Inhalt der Workshops sind Hintergründe zu Musik, Kleidung und Symbolen, die sowohl realweltlich als auch digital von Extremisten genutzt werden.

Zum anderen ist die BIGE in enger Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) in die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften eingebunden. Auch dort wird auf die Strategien von Extremisten, Hintergründe zu deren Musik, Kleidung und Symbolen eingegangen und dies für Social Media anhand von zum Teil KI-generierten Videos und Memes erläutert. An der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen werden zudem regelmäßig Vorträge zu den Themen Rechtsextremismus, Linksextremismus, aber auch speziell zu Hetze im Netz und Verschwörungstheorien angeboten, in denen z. B. auf die durch Rechtsextremisten genutzte Verschwörungstheorie des „Großen Austausch“ hingewiesen wird. An Elternabenden an den Schulen geht die BIGE ebenfalls adressatenbezogen auf die bereits genannten Themen ein.

Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) setzt sich in vielfältiger Weise für die Stärkung der Medienkompetenz von Jugendlichen im Rahmen der Radikalisierungsprävention und für Aufklärung digitaler extremistischer Inhalte ein – auch im Hinblick auf KI-basierte Formate. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Unterstützung pädagogischer Fachkräfte, damit sie die Wirkung digitaler Subkulturen und die Mechanismen algorithmisch verstärkter Inhalte besser verstehen und einordnen können.

Es werden entsprechend eine Reihe phänomenübergreifender Projekte im digitalen Bereich gefördert, beispielsweise:

Das Projekt „Radikal im Netz – Extremismus Prävention und digitale Medien“ (Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V.) richtet sich gezielt an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie werden durch Schulungen befähigt, extremistische Botschaften im Internet einzuordnen und mit Jugendlichen zu diesem Thema zu arbeiten. Neben grundlegendem Wissen zu Radikalisierungsprozessen werden konkrete Einblicke in digitale Phänomene und Subkulturen vermittelt.

Im Projekt „widerständig“ (Jugend Film Fernsehen e. V. – JFF) werden in Einrichtungen der Jugendhilfe strukturelle Angebote zur Förderung von Informations- und Medienkompetenz entwickelt. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen einen sicheren Umgang in der digitalen Welt zu ermöglichen und sie insbesondere für extremistische Ansprachen im Netz zu sensibilisieren.

Das Projekt „unpacking online Bias“ (democ e. V.) setzt sich gezielt mit israelbezogenem Antisemitismus in den sozialen Medien auseinander. Pädagogische Fachkräfte werden unterstützt und gestärkt, um antisemitische Narrative im digitalen Raum zu erkennen, zu verstehen und ihnen altersgerecht entgegenzutreten.

Im Rahmen des Projektes „DIGITALMIND“ (MIND Prevention gGmbH) werden junge Menschen mit und ohne Flucht- und/oder Migrationserfahrungen aus muslimisch und/oder patriarchal geprägten Heimatländern mit einem interaktiven, niedrigschwelligen und humorvollen Angebot zur Islamismusprävention digital auf den sozialen Medien, wie Instagram, TikTok und YouTube, erreicht. Das Ziel ist, die jungen Menschen zum Reflektieren ihrer Haltungen und zum Hinterfragen stereotypischer Rollenbilder anzuregen.

Speziell für die 5. und 6. Jahrgangsstufen wurde vom Jungen Theater Augsburg ein Theaterstück entwickelt, das junge Menschen für extremistische Inhalte, Fake News und Verschwörungserzählungen sensibilisiert. Die Medienkompetenz und die Widerstandskraft gegenüber digitaler Manipulation werden dadurch gestärkt. Das Projekt umfasst das Theaterstück, einen begleitenden Workshop für Schülerinnen und Schüler und eine Fortbildung für Lehrkräfte zur Medienreflexion und Radikalisierungsprävention im digitalen Raum.

Mit der Website „GELOGEN?! Lass Dich nicht manipulieren“ (www.lass-dich-nicht-manipulieren.de) hat das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein Informationsportal geschaffen, das die breite bayerische Bevölkerung über die Themen Desinformation und Verschwörungstheorien informiert. Es fungiert als zentrale „Informationsbörse“ für verlässliche Informationen zu Desinformation und Verschwörungstheorien und verlinkt zu externen Informationsangeboten und Partnern. Besonders im Fokus stehen dabei die Auswirkungen von Desinformation und Verschwörungstheorien auf jeden Einzelnen und die Gesellschaft sowie psychologische Wirkmechanismen, die jedermann betreffen. Darüber hinaus enthält das Internetportal Tipps zum Umgang mit Desinformation und Verschwörungstheorien sowie konkrete Beispiele.

Zur Stärkung der Medienkompetenz fördert die Staatsregierung das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis institutionell. Damit werden Forschung und Prävention im Umgang mit extremistischen und manipulativen Onlineinhalten ermöglicht. Hierzu zählen u. a. das Forschungsprojekt „RexMemes“1, das rechts-
extreme Kommunikationsformen und deren Wirkung auf Jugendliche untersucht, sowie webhelm2, das entsprechende Strategien auf TikTok beschreibt. Als medienpädagogischer Experte versorgt das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis mit dem vom Staatsministerium für Digitales geförderten Projekt „fakefrei“ zudem die zivilgesellschaftlichen Partner der Bayern-Allianz gegen Desinformation (u. a. der Bayerische Jugendring und die Katholische Landjugendbewegung Bayern) mit pädagogisch hochwertigen Informationen und Materialien und liefert ihnen Moti- vation und Inspiration, sich mit Desinformation auseinanderzusetzen.

Die Zivilgesellschaft wird dabei über unterschiedliche Medien angesprochen: Von der Website mit Methoden für Multiplikatoren (https://fakefrei.jff.de) über Instagram- und WhatsApp-Kanäle bis hin zu eigenentwickelten Podcasts.

6. Monitoring und Forschung
6.1 Welche Monitoring-Tools oder wissenschaftlichen Methoden nutzt die Staatsregierung zur Erkennung und Analyse extremistischer KI- Inhalte auf Social-Media- oder Streamingplattformen?

Angesichts der immer komplexer und umfangreicher werdenden Informationslandschaft ist der Einsatz von KI-Lösungen für das BayLfV essenziell, um seine Arbeits-
und Analysefähigkeit zu stärken und auszubauen.

Details zu den konkreten Arbeitsprozessen können nicht mitgeteilt werden, da aus der Antwort Rückschlüsse auf die generelle Arbeitsweise von Nachrichtendiensten bzw. Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand, soweit Aufklärungsbedarf des BayLfV besteht, gezogen werden können. Aus der Abwägung des verfassungsrechtlich garantierten parlamentarischen Fragerechts mit den negativen Folgen für die künftige Aufgabenerfüllung des BayLfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Landtags einsehbar wäre, ausscheidet.

6.2 Welche Forschungsvorhaben (z. B. in Kooperation mit Hochschulen oder zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren) werden aktuell unterstützt, um die algorithmische Verstärkung extremistischer Narrative zu untersuchen?
6.3 Wie fließen die Ergebnisse solcher Analysen in die Weiterentwicklung der staatlichen Präventionsstrategie ein?

7 .Kooperation und Plattformverantwortung
7.1 Mit welchen externen Partnerinnen und Partnern, Initiativen oder Forschungsnetzwerken arbeitet die Staatsregierung zusammen, um der algorithmisch gestützten Verbreitung extremistischer Inhalte entgegenzuwirken?
7.3 Gibt es Austauschformate mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie der Amadeu Antonio Stiftung oder EU-Initiativen zu digitalem Extremismus-Monitoring?

Die Fragen 6.2, 6.3, 7.1 und 7.3 werden gemeinsam beantwortet.

Das StMAS fördert Projekte, die der Erforschung extremistischer Ideologien und ihrer Wirkweisen in der digitalen Welt dienen, um bestehende Präventionsmaßnahmen bedarfsgerecht und zielgruppenspezifisch anzupassen und daraus weitere Maßnahmen zu entwickeln:

Das Projekt „TikTalks: Programm zur Akteur- und Sprachanalyse radikaler Inhalte auf TikTok“ des Responsible Technology Hub e. V. widmet sich extremistischen Inhalten und Radikalisierungsprozessen auf der digitalen Plattform TikTok. Bei der Untersuchung wird ein besonderes Augenmerk auf die Mechanismen der künstlichen Intelligenz gelegt. Die Erkenntnisse werden in einer Datenbank der Öffentlichkeit und insbesondere Fachkräften zur Verfügung gestellt. In einem weiteren Schritt sollen pädagogische Konzepte zur Stärkung Jugendlicher gegen die erforschten Mechanismen entwickelt und umgesetzt werden.

Des Weiteren wurden in Kooperation mit der Landeszentrale für neue Medien (BLM) im Rahmen eines Forschungsgutachtens zum Thema „(Rechts-)Extremismus und Online-Games“ von modus | zad (rechts)extreme Inhalte und bereits bestehende Präventionsansätze in Online-Games untersucht sowie Empfehlungen für passende Präventionsmaßnahmen entwickelt.

Im Anschluss plant das StMAS für das kommende Jahr die Förderung des Präventionsprojekts „Learn. Play. Prevent. Interaktive Trainings zu Gaming & Extremismusprävention“ von modus | zad, in dem insbesondere pädagogischen Fachkräften mit praxisnahen, interaktiven Workshops und Trainingsmodulen Wissen und Methoden für einen sicheren und reflektierten Umgang mit Gaming und Extremismus vermittelt werden.

7.2 Wie werden Plattformen wie z. B. Spotify, YouTube oder TikTok konkret in Präventions- und Kennzeichnungsstrategien einbezogen?

Die Partner der Bayern-Allianz gegen Desinformation Google, Tiktok und Meta tragen durch ihre Plattformen sowie YouTube, TikTok, Facebook und Instagram durch Präventions- und Kennzeichnungsmaßnahmen dazu bei, Desinformation frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu begrenzen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Kennzeichnung oder Reduzierung der Sichtbarkeit von nachweislich falschen Inhalten, der Einsatz von Faktenchecks sowie Transparenz bei der Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. TikTok nutzt beispielsweise die Content-Credentials-Technologie, um KI-Inhalte automatisch zu kennzeichnen. Ergänzend unterstützen die Plattformen Präventions- und „Prebunking“-Kampagnen vor Wahlen. Die Videos mit dem Claim „Lass Dich nicht manipulieren“ wurden als Social-Media-Anzeigen auf YouTube unter anderem vor der Bundestagswahl geschaltet. So tragen die Unternehmen gemeinsam mit der Bayern-Allianz dazu bei, digitale Resilienz in der Gesellschaft zu fördern.

Das Internetportal „GELOGEN?! Lass Dich nicht manipulieren“ wird seit seinem Launch am 05.11.2025 im Rahmen einer Werbekampagne beworben. Dazu gehören auch Werbeschaltungen und Beiträge in sozialen Medien (Facebook, Instagram, YouTube).

Ergänzend fördert das StMAS präventive Maßnahmen. Das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis wird hierfür institutionell unterstützt. Zum geförderten Portfolio zählen u. a. das Projekt „jung. engagiert. online“3 der BLM, des JFF sowie des Bayerischen Jugendrings (BJR), das Präventionsinhalte zu Extremismus, Hate Speech und Deepfakes direkt auf TikTok erstellt, sowie webhelm4, das praxisorientierte Materialien zu Plattformrisiken und Jugendschutzeinstellungen bereitstellt.

8. Zukunftsplanung und Evaluierung
8.1 Welche künftigen Projekte oder Modellvorhaben plant die Staatsregierung zur Sensibilisierung von Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften gegenüber KI-gestütztem Extremismus?
8.2 Welche personellen und finanziellen Ressourcen sind für diese Maßnahmen vorgesehen?
8.3 Wie wird die Wirksamkeit der Präventions- und Bildungsmaßnahmen evaluiert und an neue technologische Entwicklungen angepasst?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden gemeinsam beantwortet.

Das Landeskriminalamt wurde Anfang Dezember 2025 mit der Erstellung eines (polizeilichen) Präventionsprojekts für Schülerinnen und Schüler hinsichtlich KI-generierter und von Algorithmen gesteuerter Fehlinformationen und damit möglicher Radikalisierung beauftragt. Weiter gehende Informationen hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden.

Die bestehenden Bildungs- und Präventionsprogramme des StMUK werden fortlaufend gezielt weiterentwickelt, um den Umgang mit den Herausforderungen durch KI-generierte extremistische Inhalte zu vermitteln.

Exemplarisch seien folgende Formate genannt:

Im Rahmen des neuen Projekts „Stark gegen Extremismus“ erwerben Lehrkräfte in einem einwöchigen Lehrgang an der ALP Dillingen Interventions- und Präventionsstrategien, um Extremismus- bzw. Radikalisierungstendenzen früh zu erkennen und ihnen wirksam zu begegnen. Dabei werden auch Verbreitungsmechanismen über soziale Medien eine zentrale Rolle spielen. Zudem wird im März 2026 ein Blended Learning angeboten, bestehend aus einer eSession und einer Präsenzveranstaltung in München und Nürnberg, mit dem Titel „Digitale Hetze – wie Extremisten Hass im Netz schüren“. Im ersten Teil der Veranstaltung wird in Onlinefachvorträgen beleuchtet, wie sich extremistisches Gedankengut im Internet verbreitet und verfestigt. Im zweiten Teil, einem Präsenzworkshop, werden interaktive Methoden und Handlungsempfehlungen vermittelt, die Lehrkräfte dabei unterstützen, extremistischen Äußerungen und Haltungen von Jugendlichen zu begegnen und die Resilienz gegenüber extremistischen Ansprachen im Netz zu stärken.

Die Staatsregierung greift dabei auf bestehende personelle und finanzielle Ressourcen zurück und kooperiert mit bewährten Partnern aus dem Bereich der Extremismusprävention. Dazu zählen unter anderem das Bayerische Netzwerk für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus, die BIGE sowie die ALP Dillingen. Darüber hinaus arbeiten verschiedene Staatsministerien in interministeriellen Arbeitsgruppen zusammen, flankiert durch enge Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren. Diese Strukturen ermöglichen eine koordinierte und ressourceneffiziente Umsetzung von Präventions- und Bildungsmaßnahmen, auch gegen KI-gestützten Extremismus. Bestehende und neue Präventionsformate werden kontinuierlich evaluiert und an aktuelle Entwicklungen angepasst – eine zwingende Notwendigkeit angesichts der dynamischen Bedrohungen durch extremistische Inhalte im digitalen Raum.

Für den Bereich des StMAS wird auf die Antwort zu den Fragen 6.2, 6.3, 7.1 und 7.3 verwiesen. Für die dort genannten und weiterhin geplanten Projekte des StMAS sind für die kommende Förderperiode ca. 580.000 Euro (inkl. Personal) eingeplant. Die Wirksamkeit der Maßnahmen des StMAS wird gemäß der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Prävention von politischer und religiös begründeter Radikalisierung (Radikalisierungspräventionsrichtlinie – RPR) des StMAS geprüft. Dazu zählen unter anderem quantitative und qualitative Prüfinstrumente wie Bedarfs- und Wissensabfragen oder standardisierte Feedbackfragebögen und Feedbackinterviews.


1 https://www.jff.de/schwerpunkte/social-media/details/rexmemes-internet-memes-als-
rechtsextreme-kommunikationsstrategie
2 https://webhelm.de/rechte-inhalte-auf-tiktok/
3 https://www.jff.de/schwerpunkte/digitaler-wandel/details/jung-engagiert-online
4 https://webhelm.de/jugendschutzeinstellungen-auf-tiktok/

Meine Rede im Bayerischen Landtag zum Dringlichkeitsantrag der AfD „Gegen Verbote und Zensur von Medien – Nie wieder ist jetzt!“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Ich würde gerne noch meinem Vorredner Herrn Baumann zurufen: Was linksextrem ist, entscheidet hier in Bayern immer noch der Verfassungsschutz und garantiert nicht Sie.

(Lachen bei der AfD)

Im Antrag der AfD geht es – ich zitiere – um „eine Einschränkung dieser Meinungsfreiheit“. Genau das fordert die AfD. Sie fordert, gegen „eine Einschränkung dieser Meinungsfreiheit“ vorzugehen und nicht gegen eine Einschränkung „der“ Meinungsfreiheit; denn bei Maßnahmen gegen beispielsweise den islamistischen Verlag „Yeni Akit“oder den Sender „Roj TV“ oder „linksunten.indymedia“ war die AfD sehr, sehr leise
und hat weder für Meinungsfreiheit noch für Pressefreiheit gekämpft. Das passt auch sehr gut zu dem Freund der AfD, dem Godzillionär Elon Musk, der nach Zensur des Twitter-Satirikers El Hotzo ruft, wie es auch die AfD getan hat, sich aber öffentlich als Meinungsfreiheitsmogul inszeniert und immer nur dort Meinungsfreiheit möchte, wo es ihm in den Kram passt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn man den Herausgeber Elsässer kennt, fragt man sich, warum er überhaupt zum Rechtsextremen wurde. Judenhass und Russlandnähe waren Hintergrund des Verbindungsschwurs zum Rechtsextremismus des „Compact“-Herausgebers und Gesinnnungsjournalisten Elsässer und dafür, dass er die Lager wechselte; denn Jürgen Elsässer war auch einmal Mitglied im Kommunistischen Bund. Ob Ihnen gefallen hätte, was er dort so geschrieben hat, ist die große Frage. Im Juli 1998 schrieb er – ich zitiere – zum Beispiel in den „Blättern für deutsche und internationale Politik“:

„Der Ausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Ende April hat selbst die politischen Experten vor Ort überrascht. […] Besonders alarmierend ist die Dominanz der Rechtsradikalen in der Jugend: Von den 18-24-jährigen Männern wählten 38 % DVU […]. ‚Rund ein Drittel aller Jugendlichen vertreten die Position: Deutschland braucht wieder einen Führer.’ Diese Erkenntnis korreliert mit der Entwicklung der Straftaten, insbesondere der Gewaltstraftaten von rechts.“ So Elsässer 1998. Das hätten Sie wahrscheinlich gerne verbieten lassen.

(Zuruf von der AfD)

Geschichtsrevisionismus, krasser Antisemitismus, offener Rassismus: Das ist das, was heute in diesem Magazin passiert, und all das ist Teil der Masche der rechtsextremen Lifestyle-Guerilla, zu der auch die AfD gehört; denn sie hat in diesem Frontmagazin der Verschwörungsmythiker und Rothschild-Rockefeller-Soros-Antisemitismus-Schwurbler Anzeigen geschaltet und das Magazin so dabei unterstützt, Personal für diese Landtagsfraktion zu finden. Seit 2021 ist das „Compact“-Magazin vom Verfassungsschutz übrigens als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Dagegen hätte das Magazin natürlich auch juristisch vorgehen können, genauso wie das Magazin jetzt – auch das gehört zur Rechtsstaatlichkeit – selbstverständlich juristisch gegen das Verbot vorgehen kann und juristisch ausgelotet werden kann, ob hier die Grenzen der Meinungsfreiheit wirklich überschritten waren und die Demokratie hier wirklich in Gefahr ist.

Ich will kurz aus einer Mitteilung des Brandenburger Verfassungsschutzes im Dezember 2023 zitieren. Ich zitiere: „Er“ – damit ist Elsässer gemeint – „träumt von einem“ – Zitat des Verfassungsschusses –

„‚Deutschen Demokratischen Reich’ (DDR) in einem vom Westen der Republik abgespaltenen Ostdeutschland. Den AfD-Rechtsextremisten Höcke wünscht er sich als ‚Reichskanzler’. Rechtsextremist André Poggenburg schwebt ihm als ‚Reichskommissar für Inneres und Bandenbekämpfung’ vor. ‚Gemischte deutsch-russische Bataillone’ sollen ‚an der Oder’ Deutschland ‚gegen die Polen verteidigen’. Und ‚Elon Musk kann einen Raketenbahnhof in Penemünde errichten’. So lauten die wirren Fantasien von Jürgen Elsässer.“ So der Brandenburger Verfassungsschutz im Dezember 2023.

Nein, Journalismus muss nicht jedem gefallen, und er darf, soll und muss unbequem sein. Jürgen Elsässer darf natürlich weiter seine kruden, antisemitischen und rechtsextremen Thesen verbreiten, aber nicht in einem reichweitenstarken Verlag, der jeden ehrlichen Journalismus, jedes Berufsethos und jeden Pressekodex mit Füßen tritt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Europawahl – für Demokratie, gegen Rechtsextremismus!

Frische Farben im Garten, leider weniger Buntes im Landtag: Unser Parlament ist mit einer Verdopplung der Sitze der AfD nicht besser geworden. Gerade erst wurde öffentlich, dass zahlreiche Personen mit rechtsextremem Hintergrund für die Landtags-AfD oder für einzelne Abgeordnete arbeiten. Mit Desinformationen heizen sie den Rechtsruck an und destabilisieren unsere Demokratie.

Der Reuters-News-Report 2023 gibt Grund zu Besorgnis, Demnach ist nur die Hälfte aller volljährigen Deutschen überhaupt an Nachrichten interessiert, und gerade die Jüngeren informieren sich vor allem in Sozialen Medien wie Instagram oder TikTok, die teils im braunen Sumpf zu ersticken drohen. So massiv gerade bei TikTok diffamiert und an der Verschiebung des Sagbaren gearbeitet wird, so gibt es glücklicherweise auch zunehmend Gegenwind. Gerade versuchen viele Plattformnutzer*innen, den extremen, hetzerischen AfD-Parolen unter #reclaimtiktok etwas entgegenzusetzen.

Denn es steht die nächste zukunftsweisende Wahl vor der Haustür – die Europawahl am 9. Juni 2024. Deutsche Staatsangehörige sowie Menschen mit EU-Pass können ihre Stimme abgeben. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen. Alles Wissenswerte zur Europawahl findet man z.B. hier.

Termin am besten schon mal im Kalender einkreisen – und auf ins Netz zu TikTok und Co, mit jungen Menschen sprechen, (möglichst sachlich) Informationen weitergeben und gemeinsam daran arbeiten, dass unsere Demokratie stabil bleibt! Bei der Europawahl gibt es 2024 keine 5%-Hürde. Dadurch ist wirklich für alle etwas dabei – auch ohne Parteien, die vom Bundesverfassungsschutz als “extremistischer Verdachtsfall” eingestuft werden.

Ich trete nicht zur Europawahl an, aber im Parlament wie auch im Netz für Demokratie. Man findet mich meist unter “sannekurz_mdl” auf allen Kanälen. Wenn Sie meine Meinung nicht teilen, aber trotzdem etwas für unsere Demokratie im Netz tun wollen, können Sie z.B. Institutionen wie dem Landtag, Medien wie der Tagesschau oder zivilgesellschaftlichen Initiativen folgen – und deren Inhalte multiplizieren – oder selbst Politisches aus eigener Feder teilen.

Denn demokratischer Austausch ist wichtig, und Demokratie lebt vom Mitmachen!

Schriftliche Anfrage „Medienminister Herrmann zu ,Linksextremen‘ und ,Propagandisten‘ im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ – die Antwort der Bayerischen Staatskanzlei

Vorbemerkung:

Die Staatsministerien betreiben ihre Auftritte im Internet oder den Sozialen Medien in eigener Verantwortung. Das ist Ausdruck des in Art. 51 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Bayern verankerten Ressortprinzips. Darüber hinaus sind von den offiziellen Angeboten der Staatskanzlei und der einzelnen Staatsministerien grundsätzlich die Auftritte der handelnden Akteure zu unterscheiden. Durch Übernahme eines Regierungsamtes geben die jeweiligen Amtsinhaber ihre verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte nicht auf. Ihnen bleibt es weiterhin unbenommen, sich – gedeckt durch die Meinungsfreiheit – auch privat zu äußern und so weiter am politischen Meinungsaustausch teilzunehmen. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt (BVerfGE 138, 102, 118ff). Alleine durch die bloße Nennung des Amtes in der jeweiligen Bezeichnung wird der Account des Amtsinhabers nicht automatisch zu einem offiziellen Angebot der Staatskanzlei oder des jeweiligen Ressorts – zumal die Nutzung von Twitter-Accounts nicht nur Inhabern von Regierungsämtern, sondern auch Angehörigen der sie tragenden politischen Parteien und der Opposition offen stehen.

Namentlich wird der Twitter-Account @fwhfreising nicht durch die Bayerische Staatsregierung betrieben. Die Einordnung des Accounts ergibt sich aus der Beschreibung des Accounts selbst.

Im Übrigen handelt es sich bei Twitter um ein schnelllebiges Medium, das angesichts der Beschränkung des Umfangs von Tweets generell von einer inhaltlichen Zuspitzung und Pointierung geprägt ist. Dies gilt nicht zuletzt auch für den politischen Meinungsaustausch. Zudem ist generell zwischen (eigenen) Tweets eines Nutzers und sogenannten Retweets, also dem Teilen eines Tweets eines anderen Nutzers mit den eigenen „Followern“ unter Angabe des Urhebers des ursprünglichen Tweets, zu differenzieren.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Toni Schuberl, Susanne Kurz, Maximilian Deisenhofer wie folgt:

1.1 Sind nach Ansicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei fast alle Talk-Moderatoren der öffentlich-rechtlichen Medien „linksextrem“ und „Propagandisten“?
1.2 Welche Talk-Moderator*innen schätzt die Staatsregierung oder der Medienminister und Leiter der Staatskanzlei beispielhaft als „linksextrem“ oder als „Propagandisten“ ein?

1.3 Welche Mitarbeitenden der öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks schätzt die Staatsregierung oder der Medienminister und Leiter der Staatskanzlei als „linksextrem“ oder als „Propagandisten“ ein?

2.1 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitglieder im Kreise der gemeinsam mit dem Medienminister im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks Sitzenden, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?

2.2 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitglieder im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?
2.3 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitarbeitende in der Geschäftsleitung 
des Bayerischen Rundfunks, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?

3.1 Entspricht die Einschätzung der öffentlich-rechtlichen Medien durch den Medienminister und Leiter der Staatskanzlei Florian Herrmann der offiziellen Haltung der Bayerischen Staatsregierung (bitte begründen)?

3.2 Wie schätzt die Bayerische Staatsregierung die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks ein?
3.3 Plant die Staatsregierung Maßnahmen, um inhaltlich Einfluss auf die Berichterstattung und die Ausgestaltung von Talk-Shows in den öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks, auszuüben?

4.1 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei den Institutionen des Bayerischen Rundfunks?
4.2 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei der Zusammensetzung des Rundfunkrats?

4.3 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrats?

Die Fragen 1.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

In einer Demokratie sind die Bürger auf umfassende und ausgewogene Informationen angewiesen, um sich ein eigenständiges Bild über politische und gesellschaftliche Verhältnisse schaffen zu können. Die Akteure des dualen Rundfunksystems, der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk, tragen zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Meinungsvielfalt maßgeblich bei. Dabei ist es Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ein umfassendes Meinungsbild darzustellen. Es obliegt der Bayerischen Staatsregierung dabei nicht, die politischen Auffassungen einzelner Akteure des öffentlich-rechtlichen Rundfunks inhaltlich zu bewerten. Ebenso obliegt es der Bayerischen Staatsregierung nicht, Äußerungen von Mitgliedern der Staatsregierung im Rahmen des politischen Meinungsaustausches mit einer „offiziellen Haltung“ zu bewerten.

Die Anforderungen des Staatsferngebots des Grundgesetzes gebieten es, keinen bestimmenden Einfluss auf den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk zu nehmen. Eine staatliche Dominanz muss bei Rundfunk- und Verwaltungsrat ebenso ausgeschlossen sein wie bei der Geschäftsleitung und sonstigen Programmverantwortlichen.

Ob dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Einhaltung der in § 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag festgeschriebenen Grundsätze der Objektivität und Neutralität gelingt, obliegt den Intendanten und Intendantinnen sowie den pluralistisch zusammengesetzten Rundfunkgremien.

Die bereits langjährigen Bemühungen rund um die Gestaltung einer positiven Ordnung, zuletzt durch eine weitere Stärkung der Gremien im 3. Medienänderungsstaatsvertrag, zeigen die herausgehobene Bedeutung des Themas für die Bayerische Staatsregierung. Im zuletzt am 13. Juli 2022 veröffentlichten Rechtsstaatlichkeitsbericht wurde für Deutschland festgestellt, dass die Unabhängigkeit der Medien in Deutschland hoch ist. Diese Auffassung teilt auch die Bayerische Staatsregierung.

Die Vorfälle im RBB und im NDR beschädigen das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die erhobenen Vorwürfe müssen restlos aufgeklärt werden und die erforderlichen Konsequenzen für alle Anstalten gezogen werden. Nur so kann die Akzeptanz der beitragszahlenden Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten werden, die zurecht einen effizienten und kostenbewussten öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten dürfen.

Schriftliche Anfrage „Medienminister Herrmann zu ,Linksextremen‘ und ,Propagandisten‘ im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ – die Fragen von Toni Schuberl, Maximilian Deisenhofer und mir

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Toni Schuberl, Susanne Kurz und Maximilian Deisenhofer:

1.1 Sind nach Ansicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei fast alle Talk-Moderatoren der öffentlich-rechtlichen Medien „linksextrem“ und „Propagandisten“?
1.2 Welche TalkModerator*innen schätzt die Staatsregierung oder der Medienminister und Leiter der Staatskanzlei beispielhaft als „linksextrem“ oder als „Propagandisten“ ein?
1.3 Welche Mitarbeitenden der öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks schätzt die Staatsregierung oder der Medienminister und Leiter der Staatskanzlei als „linksextrem“ oder als „Propagandisten“ ein?

2.1 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitglieder im Kreise der gemeinsam mit dem Medienminister im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks Sitzenden, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?
2.2 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitglieder im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?
2.3 Gibt es aus Sicht der Staatsregierung oder des Medienministers und Leiters der Staatskanzlei Mitarbeitende in der Geschäftsleitung des Bayerischen Rundfunks, die „Linksextreme“ oder „Propagandisten“ im Programm des Bayerischen Rundfunks fördern?

3.1 Entspricht die Einschätzung der öffentlich-rechtlichen Medien durch den Medienminister und Leiter der Staatskanzlei Florian Herrmann der offiziellen Haltung der Bayerischen Staatsregierung (bitte begründen)?
3.2 Wie schätzt die Bayerische Staatsregierung die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks ein?
3.3 Plant die Staatsregierung Maßnahmen, um inhaltlich Einfluss auf die Berichterstattung und die Ausgestaltung von Talk-Shows in den öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere des Bayerischen Rundfunks, auszuüben?

4.1 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei den Institutionen des Bayerischen Rundfunks?
4.2 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei der Zusammensetzung des Rundfunkrats?
4.3 Sieht die Staatsregierung Reformbedarf bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrats?

Zur Antwort geht’s hier:

#MünchenWirdSichtbar: Mit Lichtstern und Lightpainting für Demokratie, Vernunft, Solidarität, Empathie und Respekt

Mit Nazis „spazieren-gehen“ ist bei aller berechtigter Kritik, die man an den Coronamaßnahmen üben darf und auch muss, ein No-Go. Um dem Aufruf des alten und neuen Bundespräsidenten Steinmeier zu folgen und die ‚schweigende Mehrheit‘ sichtbar werden zu lassen, hat das Bündnis #MünchenWirdSichtbar Hoffnung, Vernunft und den brennenden Wunsch nach mehr Miteinander und Zusammenhalt wortwörtlich auf dem Münchner Odeonsplatz sichtbar gemacht. Sanne war Teil des Bündnisses und hat eine Rede gehalten und ich als Praktikantin war aus Überzeugung auch dabei.

Es ist Donnerstagabend und ich stehe mit einer Kerze und einem Stück Rettungsdeckenfolie am Münchner Odeonsplatz. Hoffnung, Solidarität und Zusammenhalt erscheinen mir in dem Moment noch sehr weit weg – schuld daran sind vor allem die absurd irrationalen und menschenfeindlichen Äußerungen der AfD-Fraktion im Plenum des Bayerischen Landtages, die ich im Livestream mitverfolgen durfte.  Aber es trudeln immer mehr und mehr Leute ein, und mit jeder weiteren Person, die hier ist, um ein Zeichen zu setzen für Demokratie, Vernunft, Solidarität und vor allem Zusammenhalt, steigt auch langsam meine Hoffnung. Bald sind wir Tausend Leute und – was mich am meisten beeindruckt, weil ich das von anderen Demonstrationen nicht gewöhnt bin – es sind Menschen aus ganz unterschiedlichen Altersklassen und aus allen Richtungen.

Menschen, die sonst vielleicht nichts miteinander zu tun hätten, aber alle hier sind, um gemeinsam mit dem Bündnis #MünchenWirdSichtbar ihre Stimme für Zusammenhalt zu erheben – wie es auch mit Kerzen in der Mitte des Odeonsplatzes geschrieben steht. Dasselbe gilt für die Unterstützenden, die ebenfalls in den verschiedensten gesellschaftlichen Institutionen tätig sind. Geleitet durch den Lichtkünstler Ulrich Tausend malen wir mit unseren Handylampen und Rettungsdeckenschnipseln Symbole in die Luft, um uns bei allen zu bedanken, die sich in der Pandemie für uns aufgeopfert haben und um der Opfer der Pandemie zu gedenken.

Während wir die Symbole mit dem Handy in die Luft zeichnen, sind es einfach nur einzelne Zeichen, aber alle zusammengenommen von oben betrachtet, lassen ein tolles Lichtermeer entstehen – das ist auch die Message, die wir meiner Meinung nach aus der Veranstaltung mitnehmen können: Während wir uns in der Pandemie vermutlich öfter denn je allein fühlen in einer Welt, in der es keine Hoffnung mehr zu geben scheint, müssen wir uns immer wieder bewusst machen, dass wir nicht alleine sind. Und das müssen wir auch zeigen. Nicht nur einmal und nicht nur im Hinblick auf die Pandemie. Mit Aggressivität und Gewalt kommt man nicht weit. Mit Zusammenhalt schon.

„Als Mutter eines Kita-Kindes, erlebe ich den täglichen Wahnsinn der Infektionslage für pädagogisches Personal, Kinder und Eltern live mit. Als Kulturpolitikerin im Bayerischen Landtag sehe ich täglich die dramatischen Schicksale von Schaustellern, Musikerinnen, Fotografen, Veranstalterinnen und vielen, vielen mehr, deren Existenz zerstört wurde, die abgewandert sind und nie wieder kommen werden. Ich sehe aber auch die Kraft, die Energie, den Mut, das Durchhaltevermögen und die Hoffnung all dieser Menschen. Für diese Hoffnung setze ich mich ein. Wir haben schon viel erreicht: Wir haben Impfstoffe und wir haben etliche Menschen, die täglich in der Pandemie für uns alle den Kopf hinhalten. Diesen Menschen gilt mein Dank.

Sanne Kurz, MdL Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ulrich Tausend hat als Lichtkünstler die verschiedenen Lichtkunstwerke angeleitet.

„Ich mache bei #MünchenWirdSichtbar mit, da Solidarität kein Spaziergang ist. Natürlich ist es wichtig, dass wir alle, auch z.B. Impfgegner für ihre Überzeugungen demonstrieren können. Aber hinter den “Spaziergängen” steckt eine Strategie, um die demokratischen Grundwerte sowie die Rechtsordnung zu untergraben. Den Organisatoren der “Spaziergänge” ist das bewusst, vielen, die einfach “mitlaufen” aber nicht. Und so freue ich mich bei #MünchenWirdSichtbar gemeinsam mit vielen anderen mit Licht ein leuchtendes Symbol für Solidarität und Demokratie zu malen.“

Ulrich Tausend, Lichtkünstler und Medienpädagoge

Tamara Banez ist Sängerin und Songwriterin und hat auf der Kundgebung ihren neuen Song „Entfreunde Dich“ gesungen, der sich gegen Verschwörungstheorien richtet und von dem damit verbundenen Ende einer Freundschaft erzählt.

„Ich unterstütze #MünchenWirdSichtbar, weil wir auch in unserer Stadt wieder zu mehr Toleranz und offenem Dialog finden müssen. Natürlich haben da auch Ängste und Unsicherheiten einen Platz – und unbedingt kritisches Hinterfragen. Aber jegliche Form von Gewalt ist klar zu verurteilen, ebenso wie mangelnde Abgrenzung nach rechts oder Geschichtsrevisionismus. Und es ist mir ein persönliches Anliegen, an ein solides Grundvertrauen in Wissenschaft, Pressefreiheit und demokratische Strukturen in Deutschland zu appellieren. Denn nur, wenn wir uns noch auf diese gemeinsamen Werte verständigen können, ist ein echter Dialog möglich und damit eine Wiederannäherung in Sicht.“

Tamara Banez, Singer/Songwriterin* bei Konstantin Weckers Label „Sturm & Klang“
cc by-nc Ulrich Tausend und Michael Radeck

NSU: Wir brauchen einen 2. Untersuchungsausschuss! Ein Gastbeitrag von Cemal Bozoğlu.

Jeden Tag radle ich an dem Ort vorbei, an dem Habil Kılıç in seinem Laden ermordet wurde. Den Laden gibt es noch. Auch die Polizeistation, in Sichtweite. Nur wenige Schritte die Bad-Schachener-Straße runter. Jeden Sommer im August kommen Menschen an der Gedenktafel zusammen und andere wundern sich, was das Grüppchen da tut. Die Gerichte haben ihre Urteile gefällt. Aber wie urteilen wir als Gesellschaft? Mein Landtags-Kollege Cemal Bozoğlu zu seinem Kampf für einen 2. NSU Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag.

Grüne und SPD ergreifen Initiative für einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss! – Zehn Jahre nach Enttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds am 4. November 2011 sind noch zahlreiche Fragen ungeklärt. 

Die Grüne Fraktion Bayern und die BayernSPD Landtagsfraktion wollen die zahlreichen ungeklärten Fragen, die sich immer noch um den NSU-Komplex ranken, aufklären und ergreifen die Initiative für einen zweiten Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe sollen die Fraktionen über die genauen Untersuchungsgegenstände des Ausschusses beraten und noch 2021 einen Fragenkatalog erarbeiten. Die SPD-Landtagsfraktion muss allerdings formal noch in ihrer nächsten Sitzung über das Vorgehen entscheiden. Für einen möglichst breiten Konsens werde ich, Cemal Bozoğlu, gemeinsam mit Florian Ritter für unsere Fraktionen auch mit den anderen demokratischen Fraktionen des Landtags das Gespräch suchen. 

Kein Schlussstrich! Zu viele Fragen zum NSU und dem Unterstützungsnetzwerk sind noch offen.

Mit dem Tod der beiden Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos endete vor genau zehn Jahren, am 4. November 2011, die mörderische Existenz des Nationalsozialistischen Untergrunds. 13 Jahre lang konnte eine rechtsextreme Terrorgruppe unentdeckt und ungestört zehn Menschen ermorden, drei Sprengstoffanschläge verüben und über ein Dutzend Raubüberfälle begehen. Allein in Bayern hat der NSU fünf Menschen ermordet: Enver Simsek, Abdurrahim Özüdogru, Habil Kilic, Ismail Yasar und Theodorus Boulgarides. 

Der Bombenanschlag auf die Gaststätte ‚Sonnenschein‘ im Juni 1999 in Nürnberg markierte den Anfang der Anschlagserie. Bayern ist nicht nur der wichtigste Tatort des NSU, sondern auch der zentrale Ort der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen der ‚BAO Bosporus‘, die sehr einseitig in Richtung ‚Organisierte Kriminalität‘ ermittelt hat. Auch zehn Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU sind die berechtigen Fragen der Angehörigen der Opfer nach den Hintergründen der Taten, dem Unterstützernetzwerk des NSU in Bayern und der Auswahl der Opfer immer noch nicht beantwortet. In einer Petition an den Bayerischen Landtag fordern die Betroffenen gemeinsam mit über 2.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, Opferberatungsstellen, Anwälte und zivilgesellschaftlichen Initiativen die Einrichtung eines zweiten NSU-Untersuchungsausschusses. 

Ich will schließen mit zwei Zitaten, die unsere Motivation und die der BayernSPD Landtagsfraktion gut zeigen:

„Vor zehn Jahren hat die Bundesregierung den Angehörigen der Opfer des NSU die vollständige Aufklärung der Morde des NSU versprochen. Von der Einlösung dieses Versprechens sind wir immer noch weit entfernt. Wir wissen immer noch nicht, warum Bayern mit fünf Morden und einem Sprengstoffanschlag das Haupttatland des NSU war, wie die Opfer ausgewählt und ausgespäht wurden, welche Neonazikreise in Bayern den NSU unterstützt haben und warum die Sicherheitsbehörden so lange in die falsche Richtung ermittelt haben. Wir sind es den Opfern des NSU schuldig, die Aufklärung der Tathintergründe und Unterstützernetzwerke weiter voranzutreiben.“ 

Cemal Bozoğlu, MdL – Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag

„Wir sind es nicht nur der Öffentlichkeit schuldig, sondern insbesondere den Hinterbliebenen der Opfer, die offenen Fragen aus dem NSU-Komplex zu klären. Durch die beispiellose Mordserie ist unfassbares Leid geschehen, das durch die mangelnde Aufklärung noch verstärkt wird. Der Prozess gegen den Kern des NSU hat zwar ein klares Urteil über die Schuld der Angeklagten gesprochen, musste aber viele Fragen unbeantwortet lassen. Mit einem neuen Untersuchungsausschuss wollen wir einen Beitrag dazu leisten, die nach dem ersten Untersuchungsausschuss und dem Prozess noch offenen Sachverhalte zu klären. Wir dürfen nichts unversucht lassen!“ 

Florian Ritter, MdL; Sprecher im Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus, BayernSPD Landtagsfraktion

Rede zur Aktuellen Stunde: Debattenkultur braucht Vielfalt

Sehr verehrte Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

Die inhaltliche Auseinandersetzung ist Grundnahrungsmittel einer lebendigen Demokratie.

Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Meinungsfreiheit aber ist keine Rechtfertigung für Ausgrenzung und Beleidigung. Wer die Würde anderer Menschen infrage stellt, äußert keine Meinung und will sich nicht inhaltlich auseinandersetzen, sondern betreibt geistige Brandstiftung. Widerspruch und klare Kante in der Debatte sind bei geistiger Brandstiftung wichtig und richtig. Denn Demokratien sterben heute nicht mehr laut – sondern leise.

„Tinder für Politik“

Ziemlich genau vor vier Jahren war es, im Angesicht der Bundestagswahl 2017, als sich die Redaktion von Zeit-Online um die Diskurse in unserem Land so sorgte, dass sie beschloss, etwas zu verändern. 

Dass wir alle Fakten gerne ausblenden, die nicht unserer Überzeugung entsprechen, haben zahlreiche Studien belegt. Dass es also nicht ausreicht, Fake-News richtig zu stellen, ist die Folge daraus. Die Redaktion überlegte sich: Wie können wir den Zentrifugalkräften unserer Gesellschaft entgegenwirken? Eine Art “Tinder für Politik” war die Lösung, “Deutschland spricht” war geboren. 
Unter der Prämisse “Würden Sie gerne einen Nachbarn treffen, der komplett andere Ansichten hat, als Sie?” trafen sich so seit Beginn des Projekts über 60.000 Menschen zum persönlichen Gespräch. In mehr als acht Ländern gibt es das Konzept inzwischen. Etliche weitere Medienpartner sind dabei. 

Zuspruch für Erfolgsmodell: Diskurs Augenhöhe

Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts zeigte: ja, rund zwei Drittel überdenken eine festgefahrene Meinung. Und ja, es macht allen Spaß, die zum Treffen gekommen sind.

Doch die Redaktion der Zeit musste  erkennen, dass auch sie eine Filterblase ist. Dass auch in den Anmeldungen zum “Polit-Tinder” “Deutschland spricht” nur ganz bestimmte Menschen gematcht wurden. Weil nämlich nur bestimmte Personen sich überhaupt angemeldet hatte. Woran liegt das? Das liegt daran, dass die Zeit nicht von allen Menschen in diesem Land gelesen wird.

In einer funktionierenden Demokratie müssen wir marginalisierten Gruppen zuhören und lernen

Ja, für eine gute Demokratie braucht es menschliche Interaktion, Konflikt, Argumente und Debatte. – Aber es braucht auch eine breite Beteiligung unserer Gesellschaft, eine Sichtbarkeit und Hörbarkeit marginalisierter Gruppen, ein Raum geben für Stimmen, deren Biografie eine andere ist als meine, die anders aussehen als ich, anders leben, lieben oder glauben. Alle diese Menschen müssen gehört werden und das an den unterschiedlichsten Orten!

Ich will Ihnen ein Beispiel geben: ich sitze im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks. Unter uns Mitgliedern ist eine einzige Person nicht weiß. Behindertenverbände entsenden eine einzige Person. Queerverbände niemanden. Auch eine muslimische Vertretung gibt es dort nicht. 
In Medienhäusern, seien es Zeitungen, Zeitschriften oder Fernsehsender, sowohl die privaten als auch die öffentlich-rechtlichen, haben wir eine sehr ähnliche Situation. 

Bisher spiegelt sich unsere vielfältige Gesellschaft nicht in den Medien ab

Das ist ein Problem. Das bildet nicht die Wirklichkeit ab, in der wir leben – nicht die Lebensumstände und nicht die Meinungen, der Menschen mit denen wir zusammenleben. Es gibt nun erste zaghafte Versuche, auch jenen eine Stimme zu geben, die zu lange aus Bequemlichkeit, Gewohnheit oder Angst vor dem ungewohnten Fremden als irrelevante Minderheit abgetan wurden. Doch auch da ist es wieder die Filterblase, die diese Stimmen oft erstickt, weil sie nicht laut sind, nicht populistisch sondern sich nur einreihen wollen, nur anmerken, was sonst noch bedacht werden sollte.

In meinem Stimmkreis leben Menschen aus über 100 Nationen friedlich zusammen. In der Moderation von Sendungen des BR oder als Figuren fiktionaler Angebote, bei denen die Herkunft keine Rolle spielt, kommen sie nicht vor. Auch gibt es fast keine Figuren, die eine Behinderung haben, ohne dass das explizit Teil der “Problematik” einer Rolle ist. Oder eine Lehrerin, die einfach so eine Transfrau ist – warum sehe ich das nicht? 

Geben wir allen Menschen den Raum, der ihnen zusteht!

Offene Debattenkultur lebt davon, wie vielstimmig eine Gesellschaft ist. Vielfalt in Film und Fernsehen, im Radio und in Zeitungen hat sehr viel mit dieser Vielstimmigkeit zu tun. 

Wenn wir viele Stimmen zu lassen, ihnen Raum, Sichtbarkeit und Gehör geben in unseren Medien, dann haben wir die Chance statt der schrägen Kakophonie der wenigen Lauten den Vielklang aller zu hören, der unsere Demokratie stärkt und bereichert.

Vielen Dank.

Terror von rechts

MÜNCHEN AUFROLLEN. DER PODCAST. Folge 07:
Rechter Terror und der Kulturkampf gegen Rechts
Max Dorner im Gespräch mit Sanne Kurz, Abgeordnete Bayerischer Landtag, und Bahar Auer, Geschäftsführerin Kulturbunt Neuperlach

Nach den Anschlägen von Hanau und Halle, nach Morden der NSU an Bürger*innen im ganzen Land, nach dem Mord an Lübcke. Nach all dem wird es genau heute, genau jetzt im Bundestag endlich einmal gesagt, ohne reflexhaft „aber der Linksradikalismus“ zu schreien. Endlich wird klar benannt:

Ja, wir haben ein Terror-Problem in unserem Land, und es ist rechts!

Und ja, wir haben das geschehen lassen, weil wir nicht konsequent eingeschritten sind: gegen Rassismus, Antisemitismus, Islamophobie!

Auch die Kulturinstitutionen unserer Republik hat der Kampf gegen rechts längst erreicht. Der Münchner Schriftsteller und Stadtratskandidat Max Dorner hat mich und Bahar Auer, Geschäftsführerin von Kulturbunt Neuperlach, zu dem Thema interviewt. Hört rein!

Pressemitteilung: Jahrestag der Pogromnacht

Die Woche der Vielen erinnert an den Jahrestag der Pogromnacht und gedenkt den Opfern. Nur gemeinsam können wir uns Rechtsextremismus entgegenstellen.

Am morgigen Samstag findet die Veranstaltung Studio Köfte von KulturBunt Neuperlach statt.

„Neuperlach kann etwas, was nicht viele Orte können: Vielfalt täglich leben. Dazu gehört auch, dass man einer Reichspogromnacht in einem Köftehouse gedenkt – mit einer lebensbejahenden, bunten Kulturveranstaltung, die sich klar gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Ausgrenzung stellt. “

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag

Gemeinsam Rechtsextremismus und Rassismus keine Chance geben

„Die Strategie von Rechtsextremisten, die Gesellschaft zu spalten, darf nicht aufgehen!“

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag

Als Teil des Künstlerkollektivs democraticArts ist Kurz Mitglied von DIE VIELEN. Als Abgeordnete unterstützt sie die Erklärung der Vielen und die Bewegung der Kulturschaffenden: für Kurz als Künstlerin und Filmemacherin bedeutete ihre Arbeit immer, an einer Gesellschaft zu arbeiten, die sich aus Menschen aller Hautfarben und Geschlechtervariationen, vieler sexueller Orientierungen, unterschiedlichster Bedürfnisse und Fähigkeiten, aus Gläubigen und Nicht-Gläubigen zusammensetzt und auf deren Gleichberechtigung beruht:

„Basis für Gesellschaft ist und bleibt die Erklärung der Menschenrechte.“

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag

Sanne Kurz ist als Künstlerin dabei

Diesen Samstag wird sich Kurz, der durch ihre Abgeordneten-Tätigkeit nur selten Zeit bleibt, weiter als Künstlerin aktiv zu sein, mit einem kurzen Literaturstück an der Kulturaktion „Studio Köfte“ von Kulturbunt Neuperlach beteiligen.

„Im Landtag erlebe ich täglich rechtsextreme Positionen, die friedlich hier lebende und arbeitende Menschen diskeditieren. Weil sie die falsche Religion haben. Oder die Hautfarbe nicht passt. Neuperlach ist bunt. Unsere Geschichte ist die aller Menschen hier. Ich freue mich, dass ich Teil des Kulturabends im Köftehouse sein darf.“

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag

Der Verein DIE VIELEN solidarisiert sich mit allen Aktiven der Kunst- und Kulturlandschaft und deren Institutionen, die von rechtspopulistischen und rechtsextremen Positionen attackiert oder in Frage gestellt werden.


„Studio Köfte“ in der „Woche der vielen“ u.a. mit Monika Manz, Gerd Lohmeyer, Benjamin Hirt, Großes K, Maria Rui. – Sa, 9.11., 20:30, Albert-Schweitzer-Straße 62

Bayerische AfD Chefin Miazga bei „Jetzt red i“ – Offener Brief an den BR Intendanten Wilhelm

Der Wolf im Schafspelz ist ein altes Bild aus Märchen. Corinna Miazga erinnert mich an diese Figur, wenn ich lese, dass sie keinerlei programmatische Veränderung innerhalb der AfD anstrebt, sondern verkündet, die Außenwirkung müsse sich verbessern: Alle machen uns schlecht. Wir sind doch total nett. Wir sind die neue bürgerliche Mitte. – Nein, Frau Miazga, das sind Sie nicht, und wenn Sie sich noch so sehr verbiegen!

Dieser Tage erinnert uns alle die Kampagne von H✓gesatzbau auf der Facebookseite #wirwerdensiejagen wieder daran, dass es sich bei der AfD keineswegs um eine harmlose oder gar bürgerliche Partei handelt. Menschenverachtung, Hass, Erniedrigung – all das liegt vor uns noch einmal in seiner geballten, erschreckenden und abstoßenden Deutlichkeit.

Umso schlimmer, dass zum morgigen „Jetzt red i“ Thema

„Hetze, Gewalt, Mord – Die unterschätzte Gefahr von Rechts?Nach dem Anschlag in Halle: Wie steht es um die Sicherheit in Bayern? Wie will die Politik auf die wachsende Bedrohung von Rechts reagieren? Terror von Rechts – eine zu lange unterschätzte Gefahr?“

https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/jetzt-red-i/jetzt-red-i-nuernberg-hetzte-gewalt-mord-rechter-terror-100.html

 ausgerechnet wer eingeladen wurde? Corinna Miazga! Unterzeichnerin der „Erfurter Erklärung“ des „Flügels“, erklärte „das Außenbild muss sich ändern“ Propaganda-Frontfrau der AfD in Bayern im bürgerlichen Mäntelchen. Und nein, zur Reaktion der Politik auf die im Titel der Sendung aufgeworfene Frage hat sie natürlich nichts, aber auch gar nichts beigetragen.

Wie es dazu kommen konnte, wie sich eine so wichtige öffentlich-rechtliche Plattform wie der BR gegen Missbrauch durch extreme Kräfte schützen will und wie im Journalismus für den BR arbeitende Menschen vor rechtspopulistischen Verharmlosungsversuchen und Hetzattacken geschützt werden, lest Ihr in meinem Offenen Brief als Mitglied des Rundfunkrates an den BR Intendanten Ulrich Wilhelm hier.

Was wir als Fraktion im Bayerischen Landtag fordern, um hier und heute in Bayern gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen, lest Ihr hier.

Es ist immer noch mal hilfreich, sich vor Augen zu führen, welche Statements es sind, von denen sich u.a. Miazga nicht distanzieren will. Hier unten ein Beispiel. – „Bessere Außendarstellung“?! – Ohne mich.