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Solo-Selbständigen helfen – Überbrückungshilfen mit Landesprogramm aufstocken!

NRW, BaWü und etliche andere machen es vor: Die dramatische Lage für viele Solo-Selbständige ist lösbar. Man muss nur wollen. Darum haben wir Landtags-Grüne in einem Dringlichlichkeitsantrag bayerische Hilfen erneut angemahnt. Hier meine Rede vom 9. Juli 2020.

Auszug aus meiner Rede vom 09.07.: Fiktiver Unternehmerlohn als Teil der förderfähigen Betriebskosten – Hilfe für alle Solo-Selbstständigen endlich auch in Bayern!

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Nachklatscher!

Heute lädt der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland zur Experten-Telko „Pleite – und nun? Was du über die Insolvenz von Solo-Selbstständigen wissen solltest“. Behandelt werden Fragen wie die, wann man insolvent ist, wer das feststellt und ob die Zahlungsunfähigkeit auch Privatvermögen, die selbst genutzte Immobilie oder das Geld des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin betrifft. Die nächsten Treffen des Verbandes finden in Regensburg, München und Nürnberg statt. Herr Aiwanger, da können Sie schlimmstenfalls den Betroffenen ein paar Tipps geben und diese Themen mit ihnen vertiefen; denn unseren Solo-Selbstständigen geht es sehr schlecht.

Hilferufe aus der Kultur- und Kreativwirtschaft

Ein Beispiel: 100 Milliarden Euro betrug die Wertschöpfung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Ja, auch die Schausteller gehören dazu; denn auch die leisten Kultur. Auch in Bayern ist bzw. war die Branche stark. Vor der Krise waren es über 400.000 Beschäftige, annähernd so viele wie in der Automobilindustrie. Die Solo-Selbstständigen waren ein wichtiger Motor dieser Branche. Diese Solo-Selbstständigen, Herr Aiwanger, haben auf Sie gehofft. Sie haben gehofft, dass Sie auf die Verbände, den Bundesrat und zahlreiche Initiativen hören würden, dass die vielen Mails gelesen, die Hilferufe gehört würden und endlich auch Hilfe bei ihnen, den Solo-Selbstständigen, ankäme.

Existenzen dürfen nicht vom Wohnort abhängen!

NRW war mutig. NRW hat sich zum Problem bekannt. NRW stopft die Löcher, die die GroKo in Berlin hinterlässt. In NRW hilft man jetzt den Solo-Selbstständigen: die Übernahme von Kosten für den Lebensunterhalt als Top-up zu den Überbrückungshilfen. Es kann ja wohl nicht sein, dass es jetzt vom Wohnort abhängen soll, ob eine Existenz gefährdet ist und ob jemand ein Familieneinkommen sichern kann oder nicht.

Vollmundige Ankündigungen, die keinen Kühlschrank füllen

„Marshallplan 2.0“, so tönt es zu den gestern angelaufenen Überbrückungshilfen. Sie sollen Wohlstand und Wiederaufbau garantieren, den Mittelstandsmotor wieder anwerfen. Die größte Anstrengung seit dem Krieg, so heißt es. Man liest dann groß auf der Antragsseite: Solo-Selbstständige sind antragsberechtigt. Da freut man sich doch!

Nur leider, leider, liebe Solo-Selbstständige da draußen, geht euer Geld wieder an andere. Die Leasingraten für den Dienstwagen schenkt euch die GroKo. Für das überteuerte Office in der Innenstadt des Real Estate Investors hilft man euch gern. Aber Essen einkaufen oder die eigene Miete bezahlen dürft ihr mit den Überbrückungshilfen nicht.

Fiktiver Unternehmerlohn statt ALG II-Abschiebetaktik

Wir könnten in Bayern so leicht helfen und den Solo-Selbstständigen den fiktiven Unternehmerlohn als Teil der Betriebskosten zuerkennen. Sie verdienen das. Stattdessen gibt es als besonderen Service auch auf Ihren Homepages, Herr Aiwanger, immer wieder die Links zu den Antragsseiten für ALG II. Gerade beim von uns allen sehnlichst erhofften Re-Start, dann, wenn der Mittelstandsmotor wieder brummt, brauchen wir doch die Solo-Selbstständigen. Wir brauchen sie als flexible, schnelle, innovative und agile Taskforce für Wachstum und Wohlstand. Das ALG II passt dann, wenn wieder erste Aufträge für die Solo-Selbstständigen kommen, für diese Berufsform noch viel schlechter als zu Beginn der Krise.

„Ich finde, dass es nicht richtig ist, da nur Hartz IV als einzige Alternative anzubieten“, so der Ministerpräsident am 20. April. Genau, meine Damen und Herren! In Bayern können wir es besser als die in Berlin. Wir können das mit dem Unternehmerlohn zumindest genauso gut wie der Herr Laschet in NRW.

„Was NRW kann, kann Bayern schon lange!“ – Oder, liebe Staatsregierung?

Wir alle verabschieden uns hier und heute bis Ende September voneinander. Heute ist die letzte Sitzung vor der Sommerpause; die letzte Sitzung, in der Sie die Chance hätten, für diese Solo-Selbstständigen in Bayern Sicherheit und Perspektive zu schaffen und einen Unterschied zu machen, meine Damen und Herren. Sie hätten die Chance, fiktiven Unternehmerlohn endlich förderfähig zu machen und ein Programm für alle Solo-Selbstständigen aufzulegen, nicht nur für Nischengruppen. Das Geld, das wir für Unternehmerlohn ausgeben, bleibt in Bayern. Geben Sie sich einen Ruck! Was NRW kann, kann Bayern schon lange.

Den Anträgen der FDP und der SPD stimmen wir zu.

Der Damm zeigt Risse: Die Plenardebatte zeigt deutlich, dass die Mauer aus FW-CSU langsam bröckelt.

Es lohnt sich wie nie, den gesamten Verlauf der Plenardebatte zum Dringlichkeitsantrag Solo-Selbstständige mit eigene Augen zu sehen. Die Regierenden winden sich nicht nur wie so oft. Nein, sie beteuern auch, wenn es wirklich und wahrhaftig Defizite gäbe, würde man „selbstverständlich“ nachbessern. „Natürlich“ könne man dann auch nachlegen. Sagt zumindest die CSU, beflügelt vom Umfragehoch. Während der Wirtschaftsminister – FW und zuständig für die Hilfen?! – immer noch aufs ALG II zeigt, immer noch behauptet, Solo-Selbstständige seien sich nur „zu fein“ für einen Antrag, immer noch frech unterstellt, wer erst mal gemerkt habe, dass es beim ALG II im Einzelfall „mehr zu holen“ gäbe als mit fiktivem Unternehmerlohn, der würde gar keine Hilfe mehr wollen. Schaut rein, auf YouTube, hört diese Worte Aiwangers am 09.07., dem gleichen Tag, als er am Odeonsplatz mit Schaustellern und Marktkaufleuten demonstrierte und lamentierend nach Berlin wies. Sie könnten den Schaustellern helfen, Herr Aiwanger! Taten statt Worte, das gilt auch in Bayern!

Grundsicherung passt nicht, Grundsicherung bekommen nicht alle Solo-Selbstständigen.

Wer sieht, wie viel Geld man im ALG II bekommt, will das übrigens extrem betrugssichere Modell des fiktiven Unternehmerlohns gar nicht?? – Die über 70 Millionen ausgezahlten Euro, die in Baden-Württemberg bereits als Hilfe an Solo-Selbstständige flossen, die Verlängerung des sehr erfolgreichen Programms dort – das alles spricht eine ganz andere Sprache, Herr Aiwanger!

  • Fakt ist, man erhält maximal 432€ – plus Kosten der Unterkunft. Im Monat.
  • Fakt ist, dass einige Solo-Selbstständige, z.B. solche mit freiwilliger Arbeitslosenversicherung, gar keinen Anspruch auf ALG II haben, und ihre Arbeitslosenversicherung auch nur zahlt, wenn sie Soforthilfen zurückzahlen (von welchem Geld?!) und Insolvenz anmelden.
  • Fakt ist, dass beim Hochfahren jeder Hinzuverdienst erst hinterher aufs ALG II angerechnet wird und horrende Rückzahlungen möglich sind.
  • Fakt ist, dass Arbeiten im ALG II-Bezug für Solo-Selbstständige nur unter tageweiser Abmeldung geht, diese Abmeldung zum Arbeiten aber nur wenige Tage im Jahr möglich ist, zu wenige, um von dem Geld zu leben.
  • Fakt ist, dass bei der Berechnung des Hinzuverdiensts Dinge wie eingenommene Umsatzsteuer (dabei muss man die ja abführen!!) mit angerechnet werden, und dass die Sachbearbeitung entscheidet, welche Ausgaben für den Solo-Selbstständigen und seinen Betrieb wichtig sind und daher als Betriebsausgaben anerkannt werden.
  • Fakt ist, dass auch 60.000 angesparte Euro für einen Solo-Selbständigen, der vor der Rente steht und keinerlei gesetzlichen Rentenanspruch hat, nicht viel Geld ist.
  • Fakt ist, dass die Prüfung der Bedarfsgemeinschaft bleibt, auch mit Prüfung des „Einkommens“ beispielsweise Pflegebedürftiger und schulpflichtiger Kinder.

Herr Aiwanger, schieben Sie die Verantwortung nicht länger an Bund und Kommunen ab!

Die bittere Wahrheit ist: Hubert Aiwanger will seine handgeschnitzen bayerischen Euros nicht rausrücken. Sollen sich doch andere um Solo-Selbstständige kümmern! Dass genau diese Solo-Selbstständigen aber hier in Bayern Steuern zahlen, die Wirtschaft am Laufen halten, wichtig sind? Geschenkt!

Beenden Sie ihre Blockade-Politik und helfen Sie Solo-Selbstständigen! Auch in Bayern.

Wer Kraft tanken will zu einem weiteren Sturm auf die Mauer der CSU-FW-Regierung, wer es nicht glauben kann und es mit eigenen Augen sehen will, wer einfach nur wissen will, wo den Hebel ansetzen, für den gibt es hier die komplette Debatte vom 09.07. zu einem bayerischen Programm für Solo-Selbstständige – fiktiver Unternehmerlohn auch in Bayern!

Ob Ministerpräsident Söder weiß, wie sehr seine Mannschaft da Murks baut? Schaut rein!

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Eine Frage der Würde

Wir Landtags-Grünen fordern heute in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags mit unserem Dringlichkeitsantrag endlich Unterstützung von Solo-Selbstständigen in Bayern – 1.180€ pro Monat als Unternehmer-Lohn für den Lebensunterhalt und Übernahme des Modells Baden-Württemberg.

Vom Fitnesstrainer über die freie Journalistin bis zur Fremdenführerin gibt es in Bayern ein Heer von Solo-Selbstständigen. Sie alle leiden wie andere Unternehmer*innen unter den coronabedingten Einschränkungen bei der Berufsausübung. Wenn es um staatliche Soforthilfen geht, fallen sie allerdings in Bayern meist hinten runter – und werden von der CSU/FW-Staatsregierung angehalten, Arbeitslosengeld II zu beantragen.

„Für viele ist das sowohl finanziell als auch mental ein tiefer Fall. Das sind hart arbeitende und oft sehr gut ausgebildete Leute, die in ihren Berufen bis zur Coronakrise erfolgreich waren und jetzt in die Sozialhilfe gedrängt werden.“

Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Film der Landtags-Grünen

Wir Grüne im Bayerischen Landtag fordern deshalb sowohl für Solo-Selbstständige als auch für Kleinst- und Kleinunternehmer*innen in Bayern ein eigenes Soforthilfeprogramm. Damit sollen nicht nur wie bisher laufende Betriebskosten abgedeckt werden, sondern auch der private Lebensunterhalt in Höhe von 1.180€ pro Monat als „Unternehmer-Lohn“ endlich anerkannt werden.

„Wir orientieren uns damit an dem aktuellen pfändungsfreien Existenzminimum. Solange Solo-Selbstständige an ihrer Berufsausübung gehindert sind, müssen wir ihnen mindestens diese Unterstützung gewähren. Das ist eine Frage der Würde.“

Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Film der Landtags-Grünen

Die Plenarsitzung im Bayerischen Landtag könnt Ihr hier live mitverfolgen.


Heute Abend dazu auch die Kontrovers Sendung im BR zur Soloselbstständigkeit.
Sanne Kurz Grüne Bayerischer Landtag bei Lockdown Learning in der Glockenbachwerkstatt München zu Kultur nach der Krise

Gleich nach der Plenarsitzung „Hungerkünstler in der Smart City“ – Lockdown Learning #3 mit Sanne Kurz live zum Mitdiskutieren im Netz, Infos zu „Hungerkünstler in der Smart City“ – Lockdown Learning #3 mit Sanne Kurz hier.

Bildarchiv Bayerischer Landtag Rolf Poss_400x400_historische Sitzung Corona Notparlament 19.03.

10 Milliarden

Historische Sitzung – so hieß es in den Medien, denn überall musste Abstand gewahrt werden, und wir tagten nur mit 20% der Abgeordneten. Das mit dem Abstand ist dann leichter – und sollte jemand infiziert sein und Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, stehen so noch ausreichend Gesunde bereit. „Die Demokratie steht auch in der Corona-Krise nicht still. Der Landtag bleibt arbeits- und handlungsfähig“, sagte Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Ich war eine der neun Grünen Abgeordneten, die dabei waren. Denn:

Auch unsere Beschlüsse waren historisch. Wir brachten einen Nachtragshaushalt mit – Achtung, historisch! – Zustimmung der Grünen auf den Weg. Zustimmung, da der Nachtragshaushalt den Weg frei macht für alle Corona-Hilfen, die jetzt rasch anlaufen müssen. Historisch auch, weil wir für diese Corona-Hilfen 10 Milliarden Euro Kreditaufnahme beschlossen haben.

Was uns Grünen wichtig war: Es muss dann auch wirklich an alle gedacht werden. Die Regierungsparteien betonten, dass sie in der Krise auch die Vorschläge aus der Opposition aufgenommen hätten, was wir an den getroffenen Maßnahmen auch gut erkennen konnten. Jetzt heißt es begleiten, dokumentieren, schauen, wo es hakt. Mithelfen und Probleme einspeisen. Und darauf achten, dass es wieder ein Back-to-Normal geben wird, sobald die Krise bewältigt ist.

Das war uns insbesondere bei den Ergänzungen zum Bayerischen Infektionsschutzgesetz wichtig. Ja, die vielen wichtigen Infektionsschutzmaßnahmen müssen gesetzgeberisch begleitet werden. Aber der Gesetzentwurf sieht auch tiefe Einschnitte in Grundrechte vor, die wir möglicherweise zum Schutz von Leben hinnehmen müssen, uns doch aber in jedem Fall gründlich überlegen sollten.
Darum geht dieser Entwurf kommende Woche Mittwoch noch in den Fachausschuss Gesundheit, bevor er kommenden Donnerstag in die zweite Lesung geht und mit dem nötigen Feintuning beschlossen werden kann.


Fotocredit: Bildarchiv Bayerischer Landtag, Rolf Poss.

Unter Bayerischer Landtag Videoarchiv die gesamte „Corona-Sitzung“ des Notparlaments vom 19.03.2020 zum Nachhören.
Unter Bayerischer Landtag „Aus dem Plenum“ die schriftliche Zusammenfassung der Sitzung nebst Link zur Regierungserklärung.
Und hier die Erwiderung der Regierungserklärung: Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Oppositionsführer, im Video zu Corona.


Bayern Wappen Sanne Kurz Landtag Grüne

Coronakrise: So arbeitet Bayerns Landtag weiter

Alle Fraktionen einig +++ Präsidentin richtet „Task Force“ ein +++ Maßnahmenkatalog vorbereitet

Alle im Bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen haben sich einvernehmlich auf Maßnahmen geeinigt, wie der Parlamentsbetrieb in der Coronakrise aufrechterhalten werden kann. Auf Initiative von Landtagspräsidentin Ilse Aigner wurde eine Art „Task Force“ aus den Fraktionsspitzen gebildet, die es ermöglicht, schnelle Entscheidungen in Telefonkonferenzen zu treffen.

Eine erste Entscheidung betrifft die kommende Plenarsitzung am 19. März, die nach derzeitigem Stand verkürzt stattfinden soll: Dafür wird ein fraktionsübergreifender Antrag vorbereitet, die Geschäftsordnung bezüglich der politischen Immunität von Abgeordneten anzupassen. Ziel ist es, dass beispielsweise eine behördlich angeordnete Quarantäne nicht als Einschränkung der Ausübung des Abgeordnetenberufes betrachtet wird. In diesem Fall braucht es somit künftig keinen Beschluss mehr, die Immunität von Abgeordneten aufzuheben.

Weiter verständigten sich die Fraktionen darüber, vorerst keine namentlichen Abstimmungen vorzunehmen und auch auf das Anzweifeln von Mehrheiten zu verzichten. Parlamentarier, die etwa aufgrund von Vorerkrankungen zur Corona-Risikogruppe gehören und deswegen einen möglichst großen räumlichen Abstand zu anderen Personen einhalten müssen, können künftig auch auf der freien Besuchertribüne am Plenum teilnehmen (Besuchergruppen bleibt ein Besuch des Landtags vorerst weiterhin nicht gestattet). Zusätzlich wird die Sitzung in den Senatssaal übertragen, wo es auch ausreichend Platz gibt.

Darüber hinaus wurde eine zentrale Meldestelle im Landtag eingerichtet. Ein vom Landtagsamt erstellter Maßnahmenkatalog informiert über das Verhalten für den Fall, dass auch Abgeordnete oder Mitarbeiter vom Virus infiziert werden. Bislang (Stand 13. März) ist im Bayerischen Landtag ein Corona-Fall bekannt – eine Fraktions-Mitarbeiterin, die sich seit Mittwoch im Home-Office befindet, wurde positiv getestet.

„Wir sind, so gut wie es geht, vorbereitet. Der Bayerische Landtag muss und wird arbeitsfähig bleiben. Wir können schnelle Entscheidungen treffen und die Lage immer neu bewerten. Ich danke den Fraktionen ausdrücklich für ihr Entgegenkommen und ihre Kollegialität. Es ist wichtig, dass wir über Parteigrenzen hinweg in dieser Krise vorbildlich und einig handeln“, so Landtagspräsidentin Ilse Aigner.

Die obigen Infos stammen aus der Feder von Eric Markuse. Er ist der Leiter Stabsstelle Kommunikation in Ilse Aigners Team, dem Landtagsamt.

Update: alle Ausschüsse tagen wieder ab 20.03.2020

Endlich nimmt der parlamentarische Betrieb wieder Fahrt auf. Eine Krise darf nicht dazu führen, dass die Demokratie beschädigt wird, demokratische Mitbestimmung und Antragsprozesse nicht mehr möglich sind und Petitionen unbearbeitet auflaufen. Verfassungsgemäßer Ablauf hat für uns dabei höchste Priorität.

Wir Grüne haben uns darum maßgeblich dafür eingesetzt, dass die Ausschuss-Sitzungen schnellst möglich wieder stattfinden. Mir dabei ein besonderes Anliegen: Transparenz und Öffentlichkeit, wie vorgesehen und stets garantiert, muss auch im Krisen-Modus Selbstverständlichkeit bleiben.

Lösung: Youtube-Livestream

Die Ausschuss-Sitzungen werden ab 20.03.2020 live auf dem Youtube Kanal Bayerischer Landtag übertragen werden. Link hier. Tagesordnungen und Sitzungstermine findet Ihr immer tagesaktuell hier. Was Spannendes für Dich dabei?! Klick rein!

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Pressemitteilung: Führung durch den Landtag und Besuch einer Plenarsitzung

Führung durch den Landtag und Besuch einer Plenarsitzung. Sanne Kurz, Grüne Landtagsabgeordnete für den Münchner Osten, lädt neugierige Bürgerinnen und Bürger ein, bei einem Besuch des Maximilianeums einmal einen Blick hinter die Kulissen zu werfen.

„Wer den Landtag einmal von innen sehen und eine Plenarsitzung vor Ort statt im Fernsehen oder Internet erleben möchte, sollte sich unbedingt anmelden. Für Politikinteressierte ist es bestimmt spannend zu sehen, wo die Fraktionen ihre Beratungen abhalten und wie eine Landtagssitzung abläuft!“

Sanne Kurz, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag

Außerdem freut sich die Abgeordnete und Filmemacherin auf das Gespräch mit den Gästen.

„Der direkte Austausch ist für mich in der Politik das A und O. Ich will insbesondere für Menschen in meinem Stimmkreis München Ost immer ansprechbar sein.“

Sanne Kurz, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag

Nach einem informellen Gespräch über ihre Arbeit lädt die vierfache Mutter ein zu einem kleinen Mittagessen in die Landtagsgaststätte ein. Im Anschluss gibt es eine Filmvorführung über das Maximilianeum, bevor es dann live in eine Plenarsitzung des Landtags geht, bei der auch Kurz mit von der Partie ist.

Termin des Landtagsbesuchs: DO, den 21.3.2019, von 12-15:30 Uhr. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich per Email an simone.wittmann@gruene-fraktion-bayern.de / Besucherinnen und Besucher müssen sich am Eingang ausweisen können.