NS-Raubkunst, Kulturgüter und Human Remains aus kolonialen Kontexten und Objekte mit ungeklärter Provenienz aus der DDR-Zeit Lagern in unseren Depots, sind in unseren Museen ausgestellt oder in der Hand von Stiftungen oder Privatpersonen. All diese Objekte ungeklärter Provenienz haben eins gemein: Unter Zwang, Druck und oft Gewalt wurde rechtmäßiger Besitz den Besitzenden weggenommen. Die Objekte luden sich mit dem Raub auf mit Scham, Schande und Schuld.

Geraubt, gestohlen, geplündert, weit unter Wert „abgekauft“ – oder auch schon mal Sterbenden vom Hals gerissen und aus Wohnungen geholt, die verwaist waren, weil die Familie die dort wohnte ermordet worden war. Könnten Gegenstände sprechen und würden uns ihre Geschichte beim Betrachten immer wieder ins Ohr wispern, sicherlich hätten wir sämtliche Herausforderungen im Kontext von Provenienzforschung und Restitution im Schatten der uns täglich vor Augen geführten Schrecken längst gelöst.

Sie sind aber leider sehr leise, die Objekte. Wir müssen uns anstrengen, sie zu hören. Müssen umsichtig und vorsichtig und immer wieder an sie heran treten, um zu verstehen. Weil das Zeit kostet, die wir oft nicht haben, und Ressourcen braucht, die wir oft nicht bekommen, müssen wir uns um Hilfe bemühen:

Da draußen in der Welt sind Menschen, die das Zuhören verinnerlicht haben. Menschen, die sie Sprache der Objekte verstehen wie eine Mutter ihr Kind. Menschen, die Teile der Geschichten kennen und gemeinsam mit anderen in einer vernetzten Welt helfen können, Geheimnisse zu lüften, Licht ins Dunkel ungeklärter Provenienz zu bringen und den Dialog über Restitution so anstoßen können.

Darum ist es wichtig, Objekte zu digitalisieren und öffentlich zugänglich zu machen, wo Provenienz nicht geklärt ist.

Restituierte Objekte sind übrigens nicht „weg“. Sie existieren weiter und leben neu. Lösungen können neben Rückgabe zum Beispiel Rückkauf, Dauerleihverträge oder Tausch beinhalten. Wenn Objekte weiter an ihren angestammten Plätzen, z.B. in der Ausstellungen verbleiben, sollte ein Hinweis auf die Provenienz und das Schicksal von Objekt und vormaligen Eigentümer*innen die Präsentation komplementieren.

Den Weg der NS-Raubkunst zur Restitution zeigt seit 1998 die „Washingtoner Erklärung“ (Washington Principles on Nazi-Confiscated Art, „Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art“ bzw. „Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“). In Deutschland ist wichtigster Akteur das „Deut­sche Zen­trum Kul­tur­gut­ver­lus­te“ https://www.kulturgutverluste.de/Webs/DE/Start/Index.html

Weiter gegangen wurde der Weg in Deutschland beim Thema NS-Raubkunst mit der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes insbesondere aus jüdischem Besitz“. https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1999/1999_12_09-Auffindung-Rueckgabe-Kulturgutes.pdf

Zuletzt 2019 wurde in der BRD dazu eine Handreichung publiziert, die „als rechtlich nicht verbindliche Orientierungshilfe zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung gedacht“ ist und „sich an Verantwortliche für den Umgang mit Kulturgütern in öffentlicher und privater Hand wie auch an mit der Provenienzforschung befasste Personen“ wendet. (Quelle: https://www.kulturgutverluste.de/Content/08_Downloads/DE/Grundlagen/Handreichung/Handreichung.pdf?__blob=publicationFile)

Der Name der Handreichung ist „Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999, Neufassung 2019“.

Schlagwortarchiv für: NS-Raubkunst, Provenienz & Restitution

Kleine Anfrage – AzP „Ressourcen für Museen, Archive und Sammlungen in Bayern“

Ich frage die Staatsregierung:

Vor dem Hintergrund der seit des Tätigkeitsberichts 2022 fehlenden öffentlichen Tätigkeitsberichte des Forschungsverbunds Provenienzforschung Bayern (FPB) frage ich die Staatsregierung, welche Ressourcen (bitte Finanzmittel sowie Personal in Vollzeitäquivalenten pro Jahr mit Eingruppierung getrennt angeben) hat das bzw. plant das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für die staatlichen Museen, Archive und Sammlungen in Bayern bereitzustellen, um, wie von Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume angekündigt, alle Staatlichen Sammlungen zu inventarisieren um einen Überblick über die möglichen Raubkunstbestände zu bekommen und sie so in ihrer Arbeit zu unterstützen, im Sinne der Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung den Ansprüchen gerecht werden zu können (bitte den Verlauf der zur Verfügung stehenden bzw. geplanten Finanzmittel und Personalausstattung bekannt geben für die Jahre 2020 bis 2026), bis wann soll die von Markus Blume angekündigte Inventarisierung abgeschlossen sein und auf welchen Kanälen/Plattformen sollen diese Informationen jeweils veröffentlicht werden?

Hier geht’s zur Antwort:

Grüne Fragenoffensive zum bayerischen Raubkunst-Skandal

Wie die Süddeutsche Zeitung Mitte Februar enthüllte täuscht die Staatsregierung offenbar seit Jahren die Nachkommen von Jüdinnen und Juden, die in der NS-Zeit vom Nazi-Regime beraubt wurden.

Im Zuge dieser Enthüllungen hat die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag elf kleine Anfragen, sogenannte „Anfragen zum Plenum“ (AzPs), zum NS-Raubkunstskandal in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen an die Bayerische Staatsregierung gestellt.

Die vollständigen kleinen Anfragen der Grünen Fraktion und die dazugehörigen Antworten des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst finden Sie hier:

Und hier finden Sie ein gebündeltes PDF-Dokument mit allen elf kleinen Anfragen:

Pressemitteilung: NS-Raubgut: Staatsregierung mauert monatelang – Antworten erst nach öffentlichem Druck

Trotz Interventionen bei Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Staatsminister Markus Blume und trotz umfangreicher parlamentarischer Fragerechte erhielt die Abgeordnete Sanne Kurz Antworten erst nach Versand eines offenen Briefes am gestrigen Mittwoch – rund drei Monate nach Einreichung einer Schriftlichen Anfrage zur Rolle Bayerns bei der Restitution von NS-Raubkunst.

Sanne Kurz kommentiert: “Die monatelange Verzögerung war kein Zufall – die Antworten lagen offenbar längst bereit, wurden aber bewusst zurückgehalten. Dass es erst Briefe an Ministerpräsident Söder und Staatsminister Blume sowie öffentlichen Druck brauchte, um einfachste parlamentarische Rechte durchzusetzen, ist skandalös. Eine Regierung muss ihre Arbeit auch ohne Zwang erledigen, insbesondere bei solch sensiblen Dingen wie der Aufklärung des Verbleibs jüdischen Eigentums”

Mit Blick auf die Antwort selbst bewertet Sanne Kurz das gemischte Bild, welches sich aus den Anfragen ergibt: „Bis zu den Enthüllungen der SZ wurden unsere grünen Anfragen zu NS-Raubgut stets mit Textbausteinen beantwortet, unsere Anträge zur Verbesserung der Strukturen im Freistaat zum Umgang mit NS-Raubkunst, insbesondere aus jüdischem Besitz, immer abgelehnt. Dass Markus Söder das Thema entzogenes jüdisches Vermögen zur Chefsache macht, hatte ich nicht erwartet. Dass sich aber nun in den Antworten auch zeigt, dass tatsächlich ein wenig Bewegung in die Sache kommt, sehe ich als Erfolg unserer langjährigen grünen Arbeit zum Thema. Die Antworten zeigen aber auch klar, dass Minister Blume die klare Einschätzung “ja, das ist NS-Raubgut” seiner eigenen Fachleute in der Staatsgemäldesammlung missachtet hat. Er folgte lieber dem juristischen Rat – und entschied gegen Restitutionen, in etlichen Fällen sogar gegen die Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut, die es ja seit Jahrzehnten in der BRD für genau solche Fälle gab und gibt.”

NS-Raubkunst: Best Practices

Was sind die Best Practices für die Washington Principles?

Zum 25-jährigen Jubiläum der Washington Principles wurden im Jahre 2024 sogenannte Best Practices entwickelt, die die praktische Umsetzung der Prinzipien verbessern sollen. Die Best Practices sind rechtlich nicht bindend, aber von großer moralischer Bedeutung und wurden unter Berücksichtigung unterschiedlicher nationaler Rechtssysteme formuliert, so dass jedes Land sie gemäß seinen eigenen Gesetzen anwendet.

Wichtig zu wissen ist, dass die Best Practices die Washington Principles nicht erweitern – sie sind laut Bundesregierung vielmehr Empfehlungen, die die in 25 Jahren gesammelten Erfahrungen mit der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien seit 1998 zusammenfassen.1

Die Best Practices in originaler englischer Fassung finden Sie hier.

Washingtoner Konferenz und Prinzipien

Die Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust im Dezember 1998 stellte einen Wendepunkt in der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs dar. Auf dieser Konferenz wurde die „Washingtoner Erklärung“ mit den konkreten Washington Principles verabschiedet, die den Grundstein für die systematische Provenienzforschung legten und die Rückgabe von NS-Raubkunst an die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben fördern.

Mehr zu den Washington Principles finden Sie hier.


  1. vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD – Drucksache 20/10886 –, Drucksache 20/11072, 12.04.2024. https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011072.pdf ↩︎

NS-Raubkunst: Handreichung

Was ist die Handreichung zu den Washington Principles?

Mit der „Gemeinsamen Erklärung“ von Dezember 1999 verpflichteten sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände zur Umsetzung der Washingtoner Erklärung und ihrer Prinzipien. Die Handreichung dient als nicht-verbindliche Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung. Sie richtet sich vor allem an Verantwortliche in öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen sowie an Provenienzforscher und Provenienzforscherinnen. Darüber hinaus bietet sie auch Interessierten einen umfassenden Überblick über die Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs und weiterführende Informationen zur Umsetzung der Washingtoner Prinzipien.

Die 2019 neugefasste Handreichung soll insbesondere Hintergrundwissen über die politischen Aspekte der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs vermitteln, die Wichtigkeit des Themas darstellen und diejenigen, die sich bisher weniger mit dem Thema befasst haben, an die Themen Raubkunst, Provenienz und Restitution heranführen.

Die gesamte Handreichung finden Sie hier.

Washingtoner Konferenz und Prinzipien

Die Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust im Dezember 1998 stellte einen Wendepunkt in der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs dar. Auf dieser Konferenz wurde die „Washingtoner Erklärung“ mit den konkreten Washington Principles verabschiedet, die den Grundstein für die systematische Provenienzforschung legten und die Rückgabe von NS-Raubkunst an die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben fördern.

Mehr zu den Washington Principles finden Sie hier.

NS-Raubkunst: Washington Conference Principles

Was sind die Washington Conference und ihre Principles?

Im Dezember 1998 wurde auf der „Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust“ die „Washingtoner Erklärung“ verabschiedet. An der Konferenz nahmen 44 Staaten, zwölf nichtstaatliche Organisationen, darunter insbesondere jüdische Opferverbände, sowie der Vatikan teil. Die Erklärung bestand aus elf Leitsätzen, in denen sich die Unterzeichner verpflichteten, Kunstwerke, die während der NS-Zeit beschlagnahmt wurden, zu identifizieren und die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben zu finden. Zwar sind die Washington Principles rechtlich nicht bindend – jedoch eine ethisch und moralisch verpflichtende Übereinkunft, faire und gerechte Lösungen für NS-Raubkunst zu finden.

Die Washington Principles in deutscher Version finden Sie hier.
Und hier können Sie die Washington Principles im englischsprachigen Original nachlesen.

Handreichung

Neben den Washington Principles existiert auch noch die sogenannte Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS- verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999. Mehr zur Handreichung – der Orientierungshilfe zur Umsetzung der Principles – finden Sie hier.

Best Practices

Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Washingtoner Prinzipien wurden zudem sogenannte „Best Practices“ entwickelt, die die praktische Umsetzung der Prinzipien verbessern sollen. Mehr zu den Best Practices erfahren Sie hier.

Bayerischer Raubkunst-Skandal – das schreibt die Presse

Wie die Süddeutsche Zeitung Mitte Februar enthüllt hat, täuscht die Staatsregierung offenbar seit Jahren die Nachkommen von zumeist Jüdinnen und Juden, die in der NS-Zeit vom Nazi-Regime beraubt wurden. An die 200 Werke in Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sind laut Presseberichten gesichert als Raubkunst eingestuft – dennoch gab es von Seiten der Staatsregierung bisher keinerlei ernstzunehmenden Versuche, diese Werke den Erbinnen und Erben der rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzer zurückzugeben.

Die Bayerische Staatsregierung hat sich zu den Washingtoner Prinzipien, die das Regelwerk für die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Raubgut sind, bekannt – die derzeitigen Handlungen der Staatsregierung und des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, stehen jedoch entgegen den Prinzipien.

Hier ein Überblick über die Presseartikel mit Informationen zum Raubkunst-Skandal in Bayern:

Dringlichkeitsantrag „Geraubt, verschwiegen, verzögert – CSU-FW-Staatsregierung muss ihrer Verantwortung für NS-Raubkunst in den staatlichen Sammlungen endlich gerecht werden!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich die Rückgabe von NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, in die Wege zu leiten. Dazu werden sofort alle Punkte der Washingtoner Prinzipien umgesetzt:

  1. Die Staatsregierung kommt umgehend ihrer Verantwortung nach, macht die Nachkommen der NS-verfolgten ehemaligen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfindig und nimmt mit diesen Kontakt auf, um zügig zu “faire und gerechte Lösungen” für die geraubten Kunstwerke im Sinne der Washingtoner Prinzipien zu finden,
  2. Unverzügliche Einwilligung zur Anrufung der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz in allen bereits laufenden Fällen, damit bis zur Arbeitsaufnahme des Schiedsgerichts NS-Raubkunst keine weitere Verzögerung der Rückgabe entsteht.

Begründung:

Nach einer Recherche der Süddeutschen Zeitung vom vergangenen Donnerstag, 20. Februar 20251, verfügen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen seit 2020 über eine interne Liste, auf der über 200 Kunstwerke eindeutig als NS-Raubkunst klassifiziert und weitere 800 als Raubkunstverdachtsfälle gekennzeichnet sind. Die Veröffentlichungen der SZ belegen, dass die CSU-FW-Staatsregierung Informationen zurückgehalten und damit die Nachkommen von Personen, die vom NS-Regime verfolgt wurden, wissentlich getäuscht und belogen hat. Hinweise mehrerer Opfer- und Hinterbliebenen-Anwälte weisen ebenso wie Aussagen der Commission for Looted Art in Europe darauf hin, dass diese Vorgänge dem Ministerium seit zum Teil deutlich mehr als zehn Jahren bekannt sind.

Es ist nicht nur die moralische Verpflichtung der Staatsregierung, die Vorkommnisse aufzuarbeiten und die Restitution strittiger Werke sofort einzuleiten. Die Söder-Regierung hat sich laut den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz verpflichtet, alle Informationen zu Werken mit fragwürdiger Provenienz unverzüglich offenzulegen, Nachfahren proaktiv ausfindig zu machen sowie “faire und gerechte Lösungen” für eine Rückgabe zu finden.
Die Veröffentlichungen der SZ stellen diese Selbstverpflichtung als Lüge dar. Der Minister selbst betonte am Dienstag, 25.02.25 “Wir stehen als Bayerische Staatsregierung uneingeschränkt zu unserer historischen Verantwortung, der Wiedergutmachung von erlittenem NS-Unrecht und den Washingtoner Prinzipien.”2 Dabei muss es auch um Rückgabe NS- verfolgungsbedingt entzog enen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz gehen. Dies verpflichtet den Freistaat,

1. aktiv auch unabhängige Restitutionsforschung zu betreiben,

2. Ergebnisse und Zwischenergebnisse stets umgehend zu veröffentlichen, sobald die Provenienz eines Kunstwerks nicht zweifelsfrei geklärt ist, und

3. die Erbinnen und Erben der beraubten Personen zu ermitteln, um eine “faire und gerechte Lösung” herbeizuführen.

Auch die Punkte 2. und 3 müssen von der Söder-Regierung nun unverzüglich angegangen werden.
Der Versuch der Staatsregierung, die Verantwortung für Versagen und Vertuschung auf die Direktion der Staatsgemäldesammlungen abzuwälzen, ist untragbar. Die Direktion ist vom Ministerium lediglich beauftragt, Restitutionsforschung zu betreiben – die endgültige Bewertung obliegt jedoch dem Ministerium. Es ist genau diese Bewertung, die fehlt. Auch dort, wo die Generaldirektion die Restitution empfohlen hat, ist nichts passiert. Daher liegt es auch in der Verantwortung von Kunstminister Blume, für Transparenz und Gerechtigkeit zu sorgen und die Veröffentlichung sowie die Restitutionsmaßnahmen umgehend in die Wege zu leiten. Die Opfer-Familien und Hinterbliebenen tragen über Generationen das Leid ihrer Vorfahren im Herzen. Viele sind hochbetagt und wissen nicht, ob sie den Tag noch erleben, an dem sich Bayern in Fragen zu NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, bewegt. Es ist an uns, hier und heute zu handeln und Handeln einzufordern. Weiteres Zögern oder der Verweis auf mögliche zukünftige Verfahren ist in dieser Situation nicht akzeptabel.


1 Süddeutsche Zeitung vom Donnerstag, 20. Februar 2025 – Titelseite
2 Pressemitteilung „Mehr Transparenz und Tempo bei Provenienzforschung und Restitution“ des Bayerischen Staatministeriums für Wissenschaft und Kunst am Montag, 25.Januar 2025

Antrag „Bayern trägt Verantwortung! – Transparenz und Digitalisierung in der Provenienzforschung vorantreiben“

Der Landtag wolle beschließen:


Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihre Bemühungen um die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut und Aufklärung von Herkünften zu verstärken und die folgenden Maßnahmen umzusetzen:

  1. Staatliche Förderungen zur Provenienzforschung sollen nur gewährt werden, wenn Ergebnisse und auch die Zwischenstände des jeweiligen Forschungsvorhabens regelmäßig veröffentlicht und an Lost Art gemeldet werden. Die staatlich geförderte Forschung muss bestehende Kenntnislücken aufzeigen. Zudem sollen alle in staatlicher oder staatlich geförderter Provenienzforschung gewonnenen Informationen, einschließlich identifizierter Kunstwerke und erzielter Restitutionen, digital und zentral veröffentlicht werden.
  2. Bei der Eintragung in die Lost-Art Datenbank des Bundes ist insbesondere darauf zu achten, dass auch die „Dealer Records“ digitalisiert und veröffentlicht werden.
  3. Bayerische Institutionen mit Publikumsverkehr sind aufzufordern, Besucherinnen und Besucher in der Ausstellung über die Provenienz der jeweiligen Werke zu informieren.
  4. Öffentliche und private Sammlungen sollten aufgefordert werden, ihre Bestände lückenlos digitalisiert zu veröffentlichen.

Begründung:

Im März 2024 wurde im Rahmen des kulturpolitischen Spitzengesprächs eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung der „Washingtoner Prinzipien“, einer klaren internationalen Vereinbarung zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, hinter dem auch Bayern und die Bundesrepublik stehen, voranzutreiben. Die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit wurde mit Beschluss vom 9. Oktober in die Wege geleitet. Diesen Beschlüssen müssen nun Taten folgen. Kultur ist Ländersache. Auch die Staatsregierung ist in der Pflicht, wirkungsvolle Maßnahmen in ihrem eigenen Wirkungskreis zur Klärung von Besitzverhältnissen und Restitution – späte Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen und ihre Familien – zu ergreifen.

Um Restitutionsansprüche geltend zu machen, müssen die Nachkommen der Betroffenen im ersten Schritt die derzeitigen Kunst- und Kulturgut Bewahrenden der entzogenen Kulturgüter ausfindig machen. Dabei ist es unerlässlich, dass Details zu fraglichen Kunstwerken öffentlich und online zugänglich sind, auch tiefergehende wissenschaftliche Recherchen müssen für eine breite Öffentlichkeit einsehbar sein – vor allem, wenn sie von der öffentlichen Hand finanziert werden. Oft wissen internationale Stellen wie Lost Art aber nicht mal, dass Forschungen stattfanden, obwohl hier auch in Bayern viele Steuermittel verausgabt werden. Es liegt in der Verantwortung der Staatsregierung, die Digitalisierung der eigenen Sammlungsbestände inklusive vertiefter Daten wie der
„Dealer Records“ und vor allem die umfassende Veröffentlichung in der Lost Art-Datenbank zu ermöglichen und alle vorhandenen Informationen zu fragwürdigen Objekten zu veröffentlichen.
Die Restitution von Kunstwerken, die ihren eigentlichen Besitzerinnen und Besitzern aufgrund der Verfolgung durch die Nationalsozialisten entzogen wurden, ist ein essenzieller Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der Bundesrepublik Deutschland. Heutzutage sehen wir eine zunehmende Normalisierung von Antisemitismus und antisemitischen Erzählungen, auch nehmen Anfeindungen und Bedrohungen von Jüdinnen und Juden in Deutschland und auch in Bayern zu. Um dieser gefährlichen Entwicklung glaubwürdig und effektiv entgegenzutreten, ist es unerlässlich, historische Unrechtmäßigkeiten konsequent anzuerkennen, aufzuarbeiten und diesen Diskurs auch in die Gesellschaft zu tragen. Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden, aber die Staatsregierung kann mit konsequentem Handeln dazu beitragen, Unrecht in Zukunft zu verhindern.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Provenienzforschung III – Zuständigkeit des Schiedsgerichts“

Ich frage die Staatsregierung:

Ich frage die Staatsregierung, ob das in Frankfurt ansässige Schiedsgericht nach Kenntnis der Staatsregierung zur Klärung strittiger NS-Raubgut Fälle auch für solche Fälle zuständig sein wird, in denen Kulturgut nicht direkt von öffentlichen Stellen der NS-Diktatur geraubt wurde, sondern im Verdacht steht, nach 1938 unter Zwang – auch wirtschaftlichen Zwang – respektive in einer Notlage im Exil abgegeben oder veräußert worden zu sein, selbst wenn die Verkäufe im Ausland nach einer Flucht stattgefunden haben, falls Maßnahmen und Abläufe des Schiedsgerichts heute noch nicht definiert sind, wann werden Nachfahren von Kunsthändlerinnen und Kunsthändlern Klarheit erlangen über die Zuständigkeit und Verfahrensweise des Gerichts, insbesondere in Bezug auf Verkäufe, die unter Not im Ausland stattgefunden haben, wie bewertet die Staatsregierung die Kritik von Opferverbänden, insbesondere die verfolgter jüdischer Kunsthändler, nach der Einführung der Schiedsgerichtsbarkeit mit schlechteren Restitutionsaussichten rechnen zu müssen?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Provenienzforschung II – Stehendes Angebot“

Meine Kollegin Julia Post fragt die Staatsregierung:

Wie will die Staatsregierung mit Blick auf die zukünftig einseitig mögliche Anrufbarkeit einer Schiedsgerichtsbarkeit für strittige Fällen von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, deren Errichtung von Bund und Ländern bei einem Spitzengespräch im Frühjahr 2024 beschlossen wurde und die ab 2025 faire und vor allem rechtssichere Lösungen finden soll, die kommunalen Spitzenverbände in Bayern dabei unterstützen zu erreichen, dass alle öffentlichen Einrichtungen, die Kulturgut bewahren – also auch die, die in kommunaler bzw. bezirklicher Verantwortung liegen und somit alle öffentlich-rechtlich verfassten Träger der in Rede stehenden Institutionen -, gegenüber der Allgemeinheit („ad incertas personas“) eine Willenserklärung abgeben, mit jeder Anspruch stellenden Person in das vorgesehene Schiedsverfahren zu gehen und sich dabei auf Dauer zu binden („stehendes Angebot“) und somit eine Schiedsgerichtbarkeit erst praktisch möglich zu machen, will die Staatsregierung dadurch, dass Förderrichtlinien des Freistaats zukünftig eine Zeichnung des stehenden Angebots – also eine dauerhafte Willenserklärung – verbindlich machen, erreichen, dass sich auch weitere, z.B. private und/oder öffentlich geförderte Akteurinnen und Akteure, die Kulturgut bewahren, sich dieser Willenserklärung und dauerhaften Bindung anschließen, welche Unterstützungsleistungen soll es von Seiten des Freistaats für Kommunen, Bezirke und/oder gemeinnützige freie bzw. öffentlich geförderte Kulturinstitutionen, Stiftungen etc. geben, um der Verantwortung, die der Freistaat Bayern in Bezug auf die NS-Vergangenheit hat, gerecht zu werden und vor allem in diesen Zeiten knapper Kassen die Kosten, die sowohl in Bezug auf die Schiedsverfahren wie auch in Bezug auf die Schiedsergebnisse u.a. auf Kommunen und gemeinnützigen freien Kulturinstitutionen etc. zukommen?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Provenienzforschung I – Werden Zwischenergebnisse auf LostArt gemeldet?“

Meine Kollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung:

Wurden bisher Zwischenergebnisse zur Klärung von Werken mit unbekannter Provenienz auf LostArt veröffentlicht (wenn ja bitte die konkreten Werke benennen, wenn nein, bitte begründen warum Zwischenergebnisse nicht öffentlich zugänglich gemacht werden), bei welchen Werken beziehungsweise bei welchen Bemühungen der Provenienzforschung erfolgte bislang keine Veröffentlichung von Zwischenergebnissen und welche Vorgaben existieren für die Veröffentlichung von Zwischenergebnissen (Bitte mit Angabe, ob es Werke gibt, bei denen die Veröffentlichung von Zwischenergebnissen bereits verpflichtend ist)?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Staatsregierung als Vorbild für private Einrichtungen in Restitutionsfragen?“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie will die Staatsregierung, mit Blick auf die zukünftig mögliche einseitige Anrufbarkeit einer Schiedsgerichtsbarkeit für strittige Fällen von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, deren Errichtung von Bund und Ländern bei einem Spitzengespräch im Frühjahr 2024 beschlossen wurde, und die ab 2025 faire und vor allem rechtssichere Lösungen finden soll, die kommunalen Spitzenverbände dabei unterstützen, zu erreichen, dass alle öffentlichen Einrichtungen, die Kulturgut bewahren – also auch die, die kommunaler bzw. bezirklicher Verantwortung liegen und somit alle öffentlich-rechtlich verfassten Träger der in Rede stehenden Institutionen – gegenüber der Allgemeinheit („ad incertas personas“) eine Willenserklärung abgeben, mit jeder Anspruch stellenden Person in das vorgesehene Schiedsverfahren zu gehen und sich dabei auf Dauer zu binden („stehendes Angebot“) und somit eine Schiedsgerichtbarkeit erst praktisch möglich zu machen, will die Staatsregierung dadurch, dass Förderrichtlinien des Freistaats zukünftig eine Zeichnung des stehenden Angebots – also eine dauerhafte Willenserklärung – verbindlich machen, erreichen, dass sich auch weitere, z.B. private und/oder öffentlich geförderte Akteurinnen und Akteure, die Kulturgut bewahren, sich dieser Willenserklärung und dauerhaften Bindung anschließen, welche Unterstützungsleistungen soll es von Seiten des Freistaats für Kommunen und/oder gemeinnützige freie beziehungsweise öffentlich geförderte Kulturinstitutionen geben, um der Verantwortung, die der Freistaat Bayern in Bezug auf die NS-Vergangenheit hat, gerecht zu werden und vor allem in diesen Zeiten knapper Kassen die Kosten, die sowohl in Bezug auf die Schiedsverfahren wie auch in Bezug auf die Schiedsergebnisse auf die Kommunen und gemeinnützigen freien Kulturinstitutionen zukommen?

Hier geht’s zur Antwort:

NS-Raubgut

In vielen bayerischen Museen, Sammlungen und Archiven befinden sich immer noch unzählige Objekte, die jüdischen Menschen oder anderen von den Nazis verfolgten Personen unrechtmäßig entrissen oder aber von den Opfern oder deren Angehörigen aus Not oder unter Zwang verkauft bzw. an Dritte überschrieben wurden. Nicht immer wurden Gemälde „von Nazis von der Wand gerissen“. Nein, es wurde auch weitergegeben und versteckt und dann von Dritten oder Vierten verkauft, es wurde auch Flucht finanziert oder ein Leben im lebensrettenden Exil, oder es kamen auch Angehörige nach Verfolgung, Deportation, Enteignungen zurück in ein Zuhause, das einst ihnen gehörte – und das Zuhause war leer. All das gab es, all das gibt es. Es ist praktisch unmöglich in ein deutsches Museum zu gehen und nicht auch Werke zu sehen, deren Geschichte mit Schmerzen verbunden ist. Uns als Land der Täter stünde es gut an, voranzugehen. Voranzugehen mit einem Kompass in der Hand, der uns auch moralisch Richtschnur ist.

Der NS-Raub wurde nach dem Krieg als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Und er ist gigantisch: „Die Deutschen stahlen zwischen 1933 und 1945 600.000 Objekte, davon 200.000 innerhalb von Deutschland und Österreich, 100.000 in Westeuropa und 300.000 in Osteuropa“, so Jonathan Petropoulos, Historiker und Mitglied der Presidential Advisory Commission on Holocaust Assets in den USA, bei einer Anhörung zum Thema Raubkunst im US-Haushalts-Ausschuss des US-Kongress‘. Nach dem Krieg wurden in deutschen „Depots“, also in Minen, Burgen und an anderen Lagerorten, 5 Millionen Objekte gefunden, so die Fachleute in der Anhörung weiter. Beherztes Engagement der US-Militäregierung schuf noch 1945 im besetzten München einen „Central Art Collecting Point„.

Ein Viertel Jahrhundert Mühen mit wenig Erfolg

Erste Ziele zum besseren Umgang mit NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, wurden bereits 1998 anvisiert und in der „Washingtoner Erklärung“ festgehalten. Dass es fünf Jahre dauerte, bis sich Bund, Länder und Kommunen 2003 auf die Einrichtung einer Institution zur Umsetzung einiger Ziele der Wahsingtoner Erklärung einigten, muss uns beschämen. Trotzdem war die Beratende Kommission NS-Raubgut immerhin ein erster Versuch der Einrichtung von Mechanismen zur Klärung strittiger Eigentumsfragen.

Dass die Beratende Kommission bereits mit ihrer Gründung an Konstruktionsfehlern krankte, ist das eine. So können bis heute weder die Seite der Ansprüche stellenden Personen die Kommission alleine anrufen. Die Seite, die aktuell betreffende Kunst und Kulturgüter verwahrt, muss immer in eine Befassung einwilligen. Außerdem haben die Empfehlungen der Kommission keine Bindung. Die große Chance war aber, dass es nicht nur eine juristische, sondern auch eine ethisch-moralische Betrachtung gibt und gab. Wir alle wissen: Recht und Gerechtigkeit sind nicht das Gleiche und schon gar nicht dasselbe. Weltweit gibt es auch viele auf Moderation und Einigung ausgelegte Ansätze des Umgangs mit NS-Raubgut. Oft geht es Hinterbliebenen oder Erbinnen und Erben nicht darum, reich zu werden. Nachkommen sind beispielsweise weit verzweigt – und viele. Immer aber geht es um eine Anerkennung von Leid, ein Eingeständnis von Schuld, ein um Vergebung Bitten, ohne dass man Geschehenes im wahrsten Wortsinne „ent-schuldigen“ und so frei von Schuld machen könnte.

Schiedsgericht: Fotschritt und Rückschritt

Mit ambitioniertem Anpacken des Bundes hat man 2024 auch juristisch einen ersten Schritt gemacht: Ein Schiedsgericht soll dank „stehender Angebote“ einseitig anrufbar sein. „Stehendes Angebot“ bedeutet, die das Kulturgut verwahrende Stelle – Kommunen, Bundesländer, die Bundesrepublik – willigt dauerhaft ein, sich dem Spruch des Schiedgerichts zu unterwerfen, das Angebot des Bundes, der Länder und Kommunen „steht“ also. Dadurch können Anspruch stellende Personen quasi einseitig die Kommission anrufen. Der Teufel steckt aber im Detail: Liest man das Kleingedruckte der Vereinbarung zur Errichtung des Schiedsgerichts, wird deutlich, dass vieles, von dem der gesunde Menschenverstand sagen würde „das ist Raubkunst“, in Zukunft nicht mehr so eingeordnet werden könnte. Denn etliches, das man in den Wahsingtoner Prinzipien und den 2024 befestigten „Best Practices“ dieser Prinzipien findet, taucht im Kleingedruckten des Schiedsgerichts gar nicht als NS-Raubgut auf.

Wenn man dann weiß, dass ein Schiedspruch bindend ist, nirgendwo Revision eingelegt werden kann und dass Kunstminister mit großen NS-Raubkunst-Cases sich schon freuen und die ja immer noch bestehende Beratende Kommission auch in laufenden Fällen gar nicht mehr anrufen wollen, dann bekommt das alles ein G’schmäckle.

Bayern kann bereits hier und heute handeln!

Denn Bayern könnte hier und heute handeln. Für Bayern wäre so ein Handlungsfall etwa der Fall von Picassos „Madame Soler“: Die Staatsgemäldesammlung befürwortete hier zunächst die Einwilligung in eine Prüfung durch die Beratende Kommission, zog diese Befürwortung dann aber zurück, das Staatsministerium prüfte kurzerhand selbst und kam – praktisch! – zu dem eigenen Schluss „keine Raubkunst“! Das ist in etwa so, als würde man bei einem Nachbarschaftsstreit um einen Grenzverlauf und einen vergrabenen Schatz den Nachbarn, bei dem der Schatz liegt, ein Gutachten schrieben lassen, wo die Grenze liegt.

Und dann gibt es noch Handlungsmöglichkeiten im Fall Flechtheim. Vom Geschwisterpaar, das hier Ansprüche erhebt, ist jüngst die Schwester mit 96 Jahren hochbetagt kinderlos verstorben. Der Bruder, ebenfalls kinderlos, ist schwer krank. Die Süddeutsche Zeitung deckte im Artikel „Klee, Picasso und die ablaufende Zeit – Die Erben des legendären jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim ringen mit Bayerns Kunstminister Blume um drei große Kunstwerke. Verschleppt er die Rückgabe?“ auf, dass sich auch hier selbst die Staatsgemäldesammlung klar für Restitution aussprach. Die betreffenden Objekte stammten aus demselben Konvult wie mehrere weltweit bereits restituierte Objekte, die Washingtoner Prinzipien sind ebenfslls sehr klar – und die CSU blockiert, verschleppt, will das Schiedsgericht abwarten?!

Unwürdige Verzögerungstaktik der Staatsregierung

Ja, es scheint, als spiele die bayerische CSU-FW-Staatsregierung auf Zeit. Denn Kultur ist Ländersache, und längst könnte Bayern vorangehen, um ganz ohne Winkel-Advokatentum und statt dessen mit klarem moralischen Kompass zu handeln! Die Energien in die Hilfe für die Opferseite stecken, statt in juristische Winkelzüge; die Chancen des Haushaltsrechts ausloten, statt die Risiken; zentrale Servicestellen schaffen, statt Abwehrmechanismen fördern; unabhängige Forschung unterstützen, statt sogar zu positiven Ergebnissen kommende hausinterne, abhängige Forschung mundtot zu machen; ein stehendes Angebot abgeben, statt sich selbst zu beweihräuchern und auf Zeit zu spielen; all die vielen Kommunen, die auch stehende Angebote abgeben müssen, dazu befähigen und darin unterstützen, alle staatseigenen und geförderten Stellen der Pflicht zum stehenden Angebot unterwerfen, statt immer weiter Hase und Igel zu spielen in einem schmutzigen Spiel, in dem uns Demut gut zu Gesicht stünde.

Schiedsgericht ist ein wichtiger Schritt in Richtung faires, juristisch verbindliches Verfahren auch für privates Kulturgut verwahrende Stellen – aber der moralisch gebotene Umgang bleibt offen.

Dabei ist Deutschland moralisch und durch internationale Abkommen zur Rückgabe von NS-Raubgut verpflichtet. Juristisch zumindest bewegt sich etwas: Ab 2025 wird ein Schiedsgericht über die Rückgabe von geraubtem Kulturgut und Entschädigungszahlungen entscheiden. Ein solches Schiedsgericht sorgt dafür, dass Verhandlungen über die Rückgabe eines Objekts auch beginnen können, wenn nur die Erben darüber sprechen wollen. Das war bisher nicht möglich. Und das wird möglich durch das „Stehende Angebot“.

Nie wieder unwissend vor Objekten, Gegenständen, Bildern stehen, die ohne NS-Verfolgung nicht ins Museum gekommen wären. Wie wunderbar wäre das? Jede Anstrengung zur Restitution oder zur Klärung von Ansprüchen im Sinne der Erbinnen und Erben und in Erinnerung an die Opfer ist daher ein wichtiger Schritt, der nicht nur den Betroffenen und NS-Verfolgten, sondern auch uns als Gesellschaft, als Ganzes zugutekommt. Trotzdem muss mehr passieren. Das sind wir einem verantwortungsvollen Umgang mit unserer Geschichte schuldig.

Anlaufstelle auch für Privatpersonen

Wir Landtags-Grüne sind schon seit längerer Zeit am Thema NS-Raubkunst und Restitution dran und fordern von der Staatsregierung, ihrer Verantwortung gerecht zu werden – auch moralisch. Dazu gehört auch eine zentrale, institutionsübergreifende, unabhängige Beratungsstelle zur Klärung von Provenienzansprüchen, an die sich Privatpersonen wenden können, die Unterstützung und Hilfestellungen benötigen, um ihre Ansprüche rechtlich geltend zu machen. Bayern muss hier die nötige Hilfestellung für Betroffene und deren Nachkommen leisten, damit – wenn auch spät – endlich Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen gewährleistet wird. Denn die Nachkommen der Opfer leben oftmals nicht in Deutschland, haben oft weder Kenntnisse in deutscher Sprache noch in bayerischen Verwaltungsstrukturen – und haben es dementsprechend schwer, etwaige Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Selbst NS-Verfolgte in der jungen Bundesrepublik kamen oft zurück dorthin, wo einst ihr Zuhause war – und fanden es leer vor. Wo anfangen und Objekte suchen? Eine zentrale bayerische Anlaufstelle, die Betroffene berät und begleitet, sie durch das Bürokratie-Dickicht führt, ist notwendig und wäre bundesweit Leuchtturm und Vorbild für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Opfern, den Angehörigen und den Hinterbliebenen der Greueltaten der NS-Diktatur – endlich auch beim Thema NS-Raubgut.

Antrag „Bayern trägt Verantwortung! – Unabhängige Anlaufstelle für Nachkommen der Opfer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut schaffen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine zentrale, institutionsübergreifende, unabhängige Beratungsstelle zur Klärung von Provenienzansprüchen zu schaffen, an die sich Privatpersonen wenden können, die Unterstützung und Hilfestellungen benötigen, um ihre Ansprüche rechtlich geltend zu machen.

Aufgabe dieser Stelle soll, wie bereits in den Washingtoner Prinzipien gefordert, die Beratung von Nachkommen mutmaßlicher Opfer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, die proaktive Vernetzung der betroffenen Personen mit den relevanten Stellen in Bayern1 und die wissenschaftlich unabhängige Begleitung dieser Fälle sein. Zu den Aufgaben dieser Stelle gehören auch das Erarbeiten einvernehmlicher Lösungen sowie die Begleitung von Fällen vor dem Schiedsgericht in Frankfurt am Main, das im kommenden Jahr seine Arbeit aufnehmen wird.

Bei der Besetzung der Anlaufstelle sollte neben fachlicher und wissenschaftlicher Kompetenz auch die Einbindung von Sachverständigen mit jüdischem Hintergrund sowie Nachfahren von Opfern der NS-Verfolgung berücksichtigt werden.

Begründung:

Im März 2024 wurden im Rahmen eines kulturpolitischen Spitzengesprächs von Bund und Ländern Maßnahmen beschlossen, um die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut voranzutreiben. Bayern und die Bundesrepublik stehen geschlossen hinter dieser internationalen Vereinbarung von 1998. Im vergangenen Oktober wurden die kommenden Schritte von Bund und Ländern konkretisiert und die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit gemeinsam auf den Weg gebracht. Alleine damit ist es nicht getan. Bayern muss seiner Verantwortung gerecht werden und die nötige Hilfestellung für Betroffene und deren Nachkommen leisten, damit – wenn auch spät – endlich Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen gewährleistet wird,

Die Nachkommen der Opfer leben meist nicht in Deutschland, haben oft weder Kenntnisse in deutscher Sprache noch in bayerischen Verwaltungsstrukturen. Dies baut bei der Suche nach verschollenem Kulturgut ebenso wie bei einer etwaigen der Durchsetzung von Rechten, wo keine einvernehmlichen Lösungen gefunden werden, sprachliche, rechtliche und menschliche Hürden auf. Im Land der Täter ist es an der Zeit, die moralische Verpflichtung aus der Vergangenheit anzunehmen, und die Opfer und Hinterbliebenen endlich vollumfänglich zu würdigen, ihrem Suchen nach Eigentum, ihren Fragen zu mutmaßlich geraubten Kulturgütern endlich mit Wertschätzung zu begegnen. Eine zentrale Anlaufstelle, die Betroffene berät und begleitet, sie im bundesrepublikanischen Bürokratie-Dschungel an die Hand nimmt und innerhalb Bayerns Leitlicht ist, ist
notwendig, um diesen Hindernissen entgegenzuwirken. Bayern wäre damit bundesweit Leuchtturm und Vorbild und würde ein Zeichen setzen im verantwortungsvollen Umgang mit den Opfern, den Angehörigen und den Hinterbliebenen der Greueltaten der NS-Diktatur – endlich auch beim Thema NS-Raubgut.

Ein Beispiel für die Dringlichkeit dieser Maßnahmen zeigt der Fall der Familie Bernheimer, die von einem bayerischen Museum hörte, dass die Beweislast bei ihnen liege, obwohl das Museum in die Enteignung („Arisierung“) und den Kunstraub involviert war. Solche Vorkommnisse dürfen sich nicht wiederholen.

Die „Monuments Men“, eine Gruppe von 345 Männern und Frauen, konnte nach dem Krieg mit sehr begrenzten Mitteln in kurzer Zeit mehr als fünf Millionen Einzelstücke an unrechtmäßig entzogenem Kulturgut identifizieren und restituieren. Diese Leistung zeigt, dass auch heute entschlossenes Handeln möglich ist, wo ein Wille besteht.

Die Restitution von Kunstwerken, die ihren rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzern durch die Nationalsozialisten entzogen wurden, ist ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Angesichts der zunehmenden Normalisierung von Antisemitismus in Deutschland und Bayern ist es unerlässlich, historische Unrechtmäßigkeiten konsequent aufzuarbeiten und diesen Diskurs in die Gesellschaft zu tragen.

Eine unabhängige Institution sollte Zugang zu allen relevanten Archiven erhalten und eine zentrale Schnittstelle für alle innerhalb von Institutionen bereits erfolgreich an Provenienzen Forschenden sein. Die Einrichtung zentraler Kontaktstellen, zuletzt vom US Department of State2 gefordert und von der Bundesregierung unterstützt, muss zügig umgesetzt werden.


1 Archive, Bezirke, Kommunen, Institutionen, Forschungsstellen sowie Ansprechpersonen innerhalb vorgenannter Institutionen
2 https://www.state.gov/washington-conference-principles-on-nazi-confiscated-art/

„Kleine Anfrage“ – AzP „Verzögerung bei der Bearbeitung des Restitutionsersuchens im Fall Alfred Flechtheim“

Vor dem Hintergrund, dass Bayerns Kunstminister Markus Blume öffentlich die Bedeutung der Rückgabe von NS-Raubkunst betont, jedoch laut Süddeutsche Zeitung den Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim – trotz schwerer Krankheit und Kinderlosigkeit des um Restitution bittenden – die Rückgabe von bedeutenden Kunstwerken – darunter Werken von Picasso und Klee – durch das Verschieben auf eine erst in Laufe des Jahres 2025 einzurichten geplante Schiedsgerichtsbarkeit hinauszögert, frage ich die Staatsregierung:

Wie erklärt die Staatsregierung die bisherige Verzögerung bei der Bearbeitung des Restitutionsersuchens, (bitte mit Angabe der seit Juni 2022 ergriffen Maßnahmen, um die Restitution der Flechtheim-Werke zu beschleunigen), wie bewertet die Staatsregierung die Konsequenzen, die sich aus dieser Verzögerung für die bereits hochbetagten Erben ergeben könnten, plant sie, angesichts der ethischen und historischen Verantwortung Bayerns und der Kulturhoheit der Länder, Maßnahmen, wie zB die Nutzung bereits bestehender Schlichtungsverfahren und Claim-Bearbeitungswege, wie die bereits bestehende und von den Ländern selbst eingerichtete Beratende Kommission NS-Raubgut, zu ergreifen, um die Restitution beschleunigt zu ermöglichen (falls nein, bitte mit Angabe der Gründe, die Restitution von Flechtheim-Kunstwerken auf eine erst ab 2025 geplante Schiedsgerichtsbarkeit zu verschieben und nicht – wie international durch die Washingtoner Prinzipien empfohlen – in einem zeitnahen Verfahren)?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Stellenplan Provenienzforschung“

Provenienzforschung ist Daueraufgabe. Dies zeigt sich auch an der stetig wachsenden Zahl an Institutionen, die dem Forschungsverbund Provenienzforschung angehören oder ein Interesse an einer Mitarbeit angemeldet haben.1 Neben NS- und Kolonialbezügen wird auch die Provenienzforschung zu Objekten mit DDR/SBZ-Hintergrund in Zukunft weiter im Fokus bleiben.2 Die in Zukunft neu bekannt gewordenen Bezüge,
Besitzverhältnisse und Geschichten hinter den Objekten dienen nicht nur der Vergangenheitsbewältigung – sie bereichern die Rezeption. Neben den internationalen Vereinbarungen, die die Bundesrepublik zu Provenienz und Restitution unterzeichnet hat, neben dem ethischen Gebot der Provenienzforschung, unserer Verantwortung gegenüber den Familien, Erbinnen, Erben und Erbengemeinschaften, aber auch gegenüber den Herkunftsgesellschaften und den Verbänden, die Personen und Gruppen vertreten, denen Kunst- und Kulturgüter geraubt wurden, gibt es also auch einen Bildungsauftrag. Provenienzforschung schafft späte Gerechtigkeit, aber auch neue Zugänge zu Kunst und Kultur. Um die staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen in Bayern bei der Daueraufgabe Provenienzforschung zu den im Besitz der Institutionen befindlichen Objekten zu unterstützen, müssen dauerhaft umfassende personelle Ressourcen bereitgestellt werden. Für eine Planungssicherheit, die freies Forschen ermöglicht, sind daher langfristig bereitgestellte Mittel notwendig, die nicht an kurzlebige Projektgelder und Drittmittel gebunden sind.

Antwort der Staatsregierung:

Vorbemerkung: Die Erforschung der Provenienz von Kunst- und Kulturobjekten ist für die staatlichen Museen und Sammlungen sowie die Staatsbibliothek ein beständiger und in seiner Bedeutung kaum zu überschätzender Bestandteil ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Ein Objekt ohne Provenienz ist ein Objekt ohne Geschichte und damit ein Objekt, über das wesentliche und zu seinem Verständnis erforderliche Informationen fehlen. Bei Objekten, in deren Provenienzkette ein NS-verfolgungsbedingter Entzug im Raum steht, kommt eine weitere Dimension und eine besondere moralische Verpflichtung hinzu, historisches Unrecht aufzuklären und wiedergutzumachen: Entsprechend der Washingtoner Erklärung von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz, von 1999 (Gemeinsame Erklärung), hat sich der Freistaat Bayern verpflichtet, in seinem Besitz befindliches Kulturgut auf NS-verfolgungsbedingten Entzug hin zu überprüfen, die jeweils geschädigten Personen bzw. deren Erben zu ermitteln und in jedem Einzelfall gerechte und faire Lösungen im Sinne der Grundsätze zu finden.

Zur Stärkung der Provenienzforschung in Bayern wurde bereits 2015 auf Initiative des damaligen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst der Forschungsverbund Provenienzforschung Bayern gegründet. Der Verbund dient der Vernetzung und dem Austausch der staatlichen Archive, Bibliotheken, Museen und Forschungsinstitute, die sich mit der Forschung zu verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern befassen. Die Mitglieder des Forschungsverbundes veröffentlichen die Ergebnisse ihrer Arbeit u. a. in einem jährlich erscheinenden Tätigkeitsbericht, der auch online verfügbar ist (www.provenienzforschungsverbund-bayern.de).

Für die nichtstaatlichen Museen ist zudem die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen ein wichtiger Ansprechpartner, der Unterstützung bei der Provenienzforschung leistet.

1.1 Wie viele Vollzeitäquivalente gibt es an den staatlichen Museen, staatlichen Wissenschaftseinrichtungen sowie Stiftungen staatlicher Institutionen für die Aufgabe der Provenienzforschung (bitte mit Auflistung des Stellenumfangs und der Eingruppierung)?

Da Provenienz ein zentraler Bestandteil jeder Objektgeschichte ist, ist Provenienzforschung untrennbar mit wissenschaftlicher Arbeit am Objekt verbunden. Die Provenienzforschung gehört anteilig zu den Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im wissenschaftlichen Bereich, im Rahmen der Bestandserschließung und Erwerbung sowie in der Dokumentation.

Eine genaue Bestimmung des Zeitanteils, der auf Provenienzforschung verwendet wird, ist daher meist nicht möglich, wenn die Stellen nicht ausschließlich der Provenienzforschung dienen. Ausschließlich der Provenienzforschung widmen sich folgende Stellen: Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen verfügen über drei Stellen mit Schwerpunkt im Bereich der Provenienzforschung, darunter die Leitung der Provenienzforschung, die nach Besoldungsgruppe A 14 besoldet ist. Weiter gibt es eine volle Stelle für eine wissenschaftliche Mitarbeit, die zu 100 Prozent Provenienzforschung betreibt (Tarifver-
trag für den öffentlichen Dienst der Länder [TV-L] E 13). Überdies besteht eine halbe Stelle für eine Mitarbeit der Provenienzforschung (TV-L E 10).

An der Staatlichen Graphischen Sammlung ist eine Vollzeitstelle (TV-L E 13) vorhanden.

Die Provenienzforschung am Museum Fünf Kontinente konzentriert sich derzeit vor allem auf Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten. Hierfür wurde zum 31. Januar 2023 eine Stelle (TV-L E 13) besetzt.

Im Zentralinstitut für Kunstgeschichte bestehen im Stellenplan und somit im Bereich des festen Stammpersonals keine explizit ausgewiesenen Stellen mit Aufgaben im Bereich der Provenienzforschung. Durchschnittlich befassen sich jedoch etwa 0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) mit einer Eingruppierung nach TV-L E 14 regelmäßig wiederkehrend mit entsprechenden Fragestellungen.

Zusätzlich gibt es derzeit 1,4 VZÄ mit einer Eingruppierung nach TV-L E 13 im Bereich des drittmittelfinanzierten, befristeten Projektpersonals.

In der Bayerischen Staatsbibliothek belief sich die für NS-Raubgut-Forschung eingesetzte, unbefristete Eigenleistung seit 2003 auf ein halbes Vollzeitäquivalent zunächst nach E 13, dann nach E 15. Die Aufgaben sind gegenwärtig auf mehrere Personen verteilt, die sie neben ihren anderen Funktionen wahrnehmen. Am 1. November 2021 wurde für die Provenienzforschung zu möglichen kolonialen Sammlungskontexten befristet für vier Jahre eine wissenschaftliche Mitarbeit (TV-L E 13) mit der Hälfte der Regelarbeitszeit eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten eingestellt.

1.2 Wie viele Vollzeitäquivalente gibt es derzeit an der Landesstelle für nichtstaatliche Museen (bitte mit Angabe etwaiger Befristung)?

Es gibt ein Vollzeitäquivalent, das derzeit zu jeweils 50 Prozent Teilzeit mit zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern besetzt ist (entfristet seit dem 15. Februar 2024 und seit dem 1. März 2024).

1.3 Wie hoch schätzt die Staatsregierung den Bedarf an Personal für Provenienzforschung an der Landesstelle für nichtstaatliche Museen in den kommenden zwei, fünf und zehn Jahren?

Den Bedarf an Provenienzforschung und die genaue Themensetzung in der Provenienzforschung legen die nichtstaatlichen Museen in eigener Zuständigkeit anlassbezogen fest, da sie in der täglichen Arbeit mit den Objekten und deren Historie befasst sind. Von dem Bedarf an Provenienzforschung in den nichtstaatlichen Museen zu unterscheiden ist der Beratungsbedarf der Museen an der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen.
Darüber hinaus hängt der Personalbedarf von den Aufgaben der Provenienzforschung, mit denen die Landesstelle für nichtstaatliche Museen befasst ist, ab. Ob in den kommenden Jahren weitere Aufgaben hinzukommen werden, die zusätzlichen Personalbedarf mit sich bringen, lässt sich nicht prognostizieren. Die Staatsregierung wird die Entwicklung begleiten.

2.1 Welche der unter den Fragen 1.1 bis 1.3 abgefragten Stellen sind derzeit nicht besetzt?

In den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ist die Teilzeitstelle 50 Prozent PF TV-L E 10 ist seit Januar 2024 unbesetzt. Die Ausschreibung erfolgt in Kürze.
In der Bayerischen Staatsbibliothek ist die Stelle zur Provenienzforschung seit 1. April 2024 unbesetzt. Eine noch zu bestimmende Nachfolge wird die Forschungsarbeiten fortsetzen.

2.2 Wie hoch sind die Mittel, abgesehen von den Personalkosten, die für die Forschung an Objekten zur Verfügung stehen (bitte nach Institutionen auflisten)?

Für die Mittel, die bei den staatlichen Museen und Sammlungen für Provenienzforschung ausgegeben werden, gilt das gleiche wie für die Provenienzforschung selbst: Sie sind regelmäßig in den allgemeinen Personal- und Sachkosten enthalten, da die Provenienzforschung fester Bestandteil der allgemeinen wissenschaftlichen Arbeit in den Museen und Sammlungen ist. Die Kosten laufen – jenseits des Personals – über die einzelnen Haushaltstitel und lassen sich einzeln nicht spezifizieren.

2.3 Sind die jeweiligen Stellen an den unter der Frage 1.1 vorgenannten Einrichtungen befristet (wenn ja, bitte mit Begründung und Angabe, bis wann die Stellen befristet sind)?

Die Vollzeitstelle in der Graphischen Sammlung ist befristet. Genehmigt wurde eine halbe Stelle TV-L E 13, Stufe 2 für zwei Jahre. Die Stelle wird durch Mittel des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste zur vollen Stelle ergänzt. Die befristete Stelle ist bislang genehmigt bis Ende Februar 2025, wurde für vier Monate für ein sogenanntes Kurzprojekt, das mit Mitteln des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste gefördert wird,
unterbrochen und verlängert sich dadurch bis Ende Juni 2025.

Im Zentralinstitut für Kunstgeschichte sind im Bereich der Drittmittelprojekte 1,4 Vollzeitäquivalente befristet. 1 Vollzeitäquivalent bis 30. September 2024, 0,4 Vollzeitäquivalente bis 31. Oktober 2025. Die Befristungen entsprechen den bewilligten Beschäftigungsmöglichkeiten in den Drittmittelprojekten.

In der Bayerischen Staatsbibliothek wurde die Stelle zur Erforschung von Kulturgut aus möglichen kolonialen Sammlungskontexten befristet für vier Jahre geschaffen, da die Forschungsarbeiten voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein werden.

3.1 Welche Forschungsprojekte aus dem Bereich der staatlichen Provenienzforschung sowie der Landesstelle für nichtstaatliche Museen wurden in den letzten zwei Jahren verlängert?

Am Bayerischen Nationalmuseum hat das Projekt „Erbensuche zu 1938/39 eingezogenen und beschlagnahmten Silberobjekten im Bayerischen Nationalmuseum“ mehrere Verlängerungen erfahren. Der ursprüngliche Förderzeitraum wurde am 2. April 2024 nochmals verlängert bis 31. Oktober 2024.

Das Zentralinstitut für Kunstgeschichte hat eine Verlängerung für folgende Projekte erreichen können:
– LA36-I2018: „Erschließung und Dokumentation des Archivs der Kunsthandlung
Julius Böhler (München, Luzern, Berlin und New York)“
– LA09-II2020: „Rekonstruktion der privaten Kunstsammlung von Jacques, Emma
und Erwin Rosenthal“
Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen hat das Forschungsprojekt NS-Erstcheck verlängert um den Zeitraum 15. April 2023 bis 14. Februar 2024.

3.2 Welche Projekte wurden nicht verlängert (bitte begründen)?

In diesem Zeitraum ist lediglich im Museum für Franken ein Projekt nicht verlängert worden. Der ursprüngliche Förderzeitraum wurde auf den 1. April 2018 bis zum 31. März 2020 festgelegt. Es erfolgte danach eine Verlängerung bis zum 25. November 2021 sowie eine letztmalige Verlängerung bis zum 25. Januar 2022.

3.3 Hat der Freistaat Bayern in den vergangenen fünf Jahren weitere, hier nicht genannte Provenienzforschungsprojekte beispielsweise mit Forschungsstipendien oder Drittmittelbeteiligungen gefördert (bitte mit tabellarischer Angabe der geförderten Projekte/Vorhaben)?

Eine Förderung im Sinne einer Projektförderung durch Forschungsstipendien nimmt der Freistaat nicht vor. Drittmittel werben die staatlichen Museen und Sammlungen bei Drittmittelgebern ein; im Bereich der Provenienzforschung ist dies regelmäßig das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste. Die Museen betreiben die Provenienzforschung aus den ihnen zugewiesenen Mitteln ohne eine Pflicht zur Meldung der Projekte oder ihrer Forschungsergebnisse gegenüber dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK).

4.1 Wie viele von Institutionen unabhängige Stellen werden vom Freistaat anteilig finanziert (bitte mit Angabe des Umfangs in Prozent)?
4.2 Wie viele von Institutionen unabhängige Stellen werden vom Freistaat voll finanziert (bitte mit Angabe des Umfangs in Prozent)?
4.3 Mit welchen Finanzierungspartnern teilt sich die Staatsregierung die Kosten (bitte mit Angabe des von den Finanzierungspartnern geleisteten Anteils in Prozent)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden gemeinsam beantwortet.

Von Institutionen unabhängige Stellen bestehen nicht.

5.1 Wie hoch sind in den vergangenen fünf Jahren die für die Digitalisierung von Objekten aufgewandten Mittel ohne Personalkosten (bitte mit tabellarischer Angabe pro Institution)?

Für die Mittel, die bei den staatlichen Museen und Sammlungen für die Digitalisierung ausgegeben werden, gilt das gleiche wie für die Provenienzforschung selbst: Sie sind regelmäßig in den allgemeinen Personal- und Sachkosten enthalten, da die Digitalisierung fester Bestandteil der allgemeinen wissenschaftlichen Arbeit in den Museen und Sammlungen und ein laufender Prozess ist. Die Kosten laufen – jenseits des Personals – über die einzelnen Haushaltstitel und lassen sich einzeln nicht spezifizieren.

Vielfach sind Inventare und Archivalia auch bereits umfassend digitalisiert. Nur punktuell können darüber hinaus spezifische Kosten isoliert benannt werden, die hier beispielhaft aufgeführt werden:

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben für die Digitalisierung der Sammlung Dietmar Siegert (Fotografie 19. Jahrhundert) 50.000 Euro ohne Personalkosten aufgewandt, die sie durch Drittmittel finanziert haben.

Im Bayerischen Nationalmuseum fielen für die Bereitstellung der Datenbank (APS) im Jahr 2021 98.374 Euro, im Jahr 2022 109.391 Euro und im Jahr 2023 43.015 Euro an.

Dem Museum Fünf Kontinente entstehen für die Betreuung der Sammlung Onlinekosten in Höhe von etwa 11.500 Euro pro Jahr.

Das Staatliche Museum für Ägyptische Kunst hat im Durchschnitt der letzten fünf Jahre ca. 25.000 Euro pro Jahr für Digitalisierung aufgewendet. Zuletzt wurden in 2023 ca. 60.000 Euro vorwiegend für Fotografie, 3D-Scans, Digitale Rekonstruktionen usw. eingesetzt. Zusätzlich läuft derzeit das Förderprogramm kultur.digital.strategie mit der Fördersumme von ca. 200.000 Euro auf zwei Jahre.

Das Deutsche Theatermuseum investierte in den letzten Jahren in neue Scanner etwa 40.000 Euro.

Das Zentralinstitut für Kunstgeschichte hat in den vergangenen fünf Jahren für die Digitalisierung etwa 52.000 Euro aufgewendet. Dies beinhaltet sowohl Digitalisierungsmaßnahmen als auch Hardwarekosten.

5.2 Wie ist der Stand der analogen und digitalen Erfassung, Dokumentation und Zugänglichmachung von Kunst- und Kulturobjekten an staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen in Bayern für institutionalisierte Forschung und private Antragstellerinnen und Antragsteller?

Da die Dokumentation von Sammlungsgut ein wesentlicher Bestandteil der Museumsarbeit ist, sind Museen und Sammlungen gut aufgestellt, wenn es um die Dokumentation ihrer Bestände geht.

Wenn sich im Museumsbestand Verdachtsfälle auf NS-Raubkunst ergeben, werden diese öffentlich gemacht und proaktiv der Kontakt zu Vertretern der rechtmäßigen Eigentümer gesucht, wenn diese zu ermitteln sind. Zudem sind Objekte mit verdächtiger Provenienz über die Lost-Art-Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) öffentlich abrufbar.

Der gesamte Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) ist in handschriftlich geführten Inventaren und daraus abgeleitet in der Museumsdatenbank MuseumPlus RIA erfasst. Die aktuellen und historischen Inventare können nach Voranmeldung durch externe Benutzerinnen und Benutzer zu Forschungszwecken eingesehen werden. Ausgewählte Inventarbände der BStGS mit den Zugängen zwischen 1897 und 1953 sind digitalisiert und auf pinakothek.de einsehbar. Außerdem sind die bis 2003 erschienenen Bestandskataloge der BStGS digitalisiert und auf pinakothek.de de einsehbar. Der aktive Bestand der BStGS ist vollständig in der Onlinesammlung auf pinakothek.de recherchierbar. Die Daten basieren auf den Einträgen in der Museumsdatenbank MuseumPlus RIA, die fortlaufend aktualisiert werden. Sie enthalten neben den Basisinformationen auch Angaben zur Provenienz. Die Angaben zur Provenienz der Objekte, die die BStGS in der NS-Zeit erworben und nach 1945 aus dem enteigneten Vermögen von Funktionären und Organisationen der NSDAP übernommen haben (1 500 Werke von den oben genannten 5 301), sind zudem seit dem 5. September 2022 – ergänzend zu den Veröffentlichungen bei der Lost-Art-Datenbank auf
einer eigenen Datenbank der Staatsgemäldesammlungen – online und damit extern einsehbar. Die Onlinestellung wird kontinuierlich erweitert.

Die Staatliche Graphische Sammlung hat 120 000 Objekte in der Museumsdatenbank gespeichert, davon 70 000 mit Digitalisaten. Online gestellt sind 9 979 Objekte.

Im Bayerischen Nationalmuseum (BNM) erfolgt sei den 1980er-Jahren die Inventarisierung ausschließlich digital. Analoge Altbestände (Zugangsbücher und andere historische Inventare) sind bislang partiell für Provenienzprojekte digitalisiert und aufgearbeitet. Besucher der Abteilung Dokumentation-IT mit berechtigtem Forschungsinteresse können die historische Dokumentation einsehen. Die für die Provenienzforschung zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut besonders relevanten BNM-Zugangsbücher der 1930er-Jahre sind über das Portal des Forschungsverbundes Provenienzforschung Bayern öffentlich zugänglich. Besuchern der Abteilung Dokumentation-IT mitberechtigtem Forschungsinteresse stehen das hausinterne Sammlungsmanagementsystem mit 192 291 Objektdatensätzen (Stand: 18. Mai 2024) sowie 2 533 Datensätze zur Ablage der historischen Dokumentation zur Recherche zur Verfügung. 25 981 Datensätze (Stand: 18. Mai 2024) der hausinternen Datenbank sind in der Sammlung online öffentlich recherchierbar. Sofern Ergebnisse der Provenienzforschung vorliegen, werden sie dort angezeigt. Das BNM hat aktuell 662 Fundmeldungen online auf Lost Art veröffentlicht.

Das Museum Fünf Kontinente (MFK) hat 2021 mit der Onlinestellung seiner Sammlungen begonnen. Der Onlinekatalog ist als work in progress angelegt, sodass derzeit 8 411 Objekte und historische Fotografien über die Website des Museums recherchierbar sind. Zudem steht ein Großteil der Inventare des MFK (bis 1959) seit Dezember 2020 online und kann über die Website des Museums eingesehen werden. Basisdaten aller im Staatlichen Museum für Ägyptische Kunst vorhandenen Objekte sind analog und digital vorhanden und können bei entsprechenden Anfragen zur Verfügung gestellt werden. Derzeit wird v. a. im Bereich der digitalen Erschließung der Sammlungsbestände (Förderprogramm kultur.digital.strategie) der Datenbestand konsolidiert und weiter ausgebaut. Ab 2026 werden die Daten sukzessive in einer Onlinedatenbank zur Verfügung gestellt.

Im Deutschen Theatermuseum erfolgte 2016 die Digitalisierung des für die Provenienzforschung relevanten, ältesten erhaltenen, im Zweiten Weltkrieg stark beschädigten, Zugangsbuches des Deutschen Theatermuseums. Das Zugangsbuch dokumentiert Zugänge der Bibliothek und Sammlungen und wurde am 1. April 1936 begonnen. Der späteste Eintrag dieses Buches lautet auf den 31. Mai 1944. Diese nun gezielt durchsuchbaren Digitalisate stehen bei Nachfrage durch Externe im Deutschen Theatermuseum der Öffentlichkeit und für Recherchezwecke zur Verfügung.

Die Tiefe der Erfassung unterscheidet sich je nach Bereich und Beständen, analog ist dies weit fortgeschritten, digital ist bislang vor allem der für Provenienzforschung relevante Teil der Erwerbungen aufgearbeitet.

In der Staatlichen Münzsammlung befinden sich 950 Bücher aus früherem Reichsbesitz. Es handelt sich um Dauerleihgaben der Oberfinanzdirektion München, die der Münzsammlung überstellt wurden, nachdem es dem Central Collecting Point in der Nachkriegszeit nicht möglich war, ihre ursprünglichen Besitzer zu ermitteln. Über den Bestand existieren zwei maschinenschriftliche Listen mit den Titelangaben. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin hat 2016 diesen Bestand dokumentiert und online gestellt.

Die Staatliche Antikensammlung und Glyptothek digitalisieren aktuell ihre Bestände in einem noch laufenden Projekt. Die digitale Datenbank wird zu jedem Objekt eine „digitale Dateikarte“ beinhalten, deren Informationen je nach Zugangsberechtigung für die Datenbank unterschiedlich umfangreich ausfallen. Eine öffentlich zugängliche Onlinedatenbank ist bislang noch nicht geplant. NS-verfolgungsbedingt entzogenes
Kulturgut ist bislang nicht identifiziert worden, was insbesondere mit der Sammlungsgeschichte der Häuser und der Konzentration des NS-Kunstraubs auf andere Arten von Kunstobjekten zusammenhängt.

Das Bayerische Armeemuseum hat aktuell etwa 45 000 Objekte in der museumsinternen Datenbank MuseumPlus erfasst. Alle derzeit bekannten Inventarbücher, Sammlungsbelege, Zugangsbücher etc. sind digitalisiert und stehen Forscherinnen und Forschern nach entsprechender qualifizierter Anfrage offen. Eine öffentliche Sammlungsdatenbank befindet sich über die Plattform MuseumDigital im Aufbau, umfasst Stand 17. Mai 2024 jedoch nur eine kleine Auswahl von 192 Objekten.

Im Museum für Abgüsse sind die Objekte vollständig in einer eigenen Onlinedatenbank erfasst und zugänglich für Forschung und Öffentlichkeit auch für Fragen der Provenienzen. Die erfassten Daten (Digitalisierung) entsprechen den zuvor vorhandenen Daten auf Karteikarten und werden sukzessive inhaltlich erweitert; insbesondere die Durchführung von Forschung an Einzelobjekten ist typischerweise Anlass zur Digitalisierung. Die Digitalisierung mit Foto- und 3D-Dokumentation ist nicht vollständig umgesetzt: ca. 40 Prozent der Objekte sind mit Fotos (auch alten) erfasst, rund 30 Objekte mit 3D-Modellen.

Im Museum für Franken ist die analoge und digitale Erfassung sowie Dokumentation parallel erfolgt. Für die Forschung und private Antragstellerinnen und Antragsteller ist das Archiv nach Absprache einsehbar. Das Museum für Franken bietet die Möglichkeit, anhand von digitalisierten Inventarbüchern und Findbüchern vorab eine Recher-
che durchzuführen.

Der Gesamtbestand der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) ist online erschlossen und weltweit über die Discoverysysteme der BSB recherchierbar. Mit aktuell 4,3 Mio. digitalisierten Werken (von mittelalterlichen Handschriften bis zu bis zum Ende des 19. Jahrhunderts erschienenen Büchern) besitzt die BSB den mit weitem Abstand größten digitalen Datenbestand aller deutschen Bibliotheken. Die Digitalisate sind für
die Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich und stellen so eine herausragende Quelle auch für die Erforschung von Provenienzen dar.

Die Provenienz aller speziell untersuchten Bestände ist im lokalen Katalog der BSB dokumentiert, ein großer Teil der restituierten Bücher wird von der Bibliothek weiterhin als Digitalisat zugänglich gemacht. Die Bestände, bei denen der NS-Raubgutverdacht nicht eindeutig ausgeräumt werden konnte („evtl. NS-Raubgut“ und „NS-Raubgut“), sind auch in der Lost-Art-Datenbank des DZK nachgewiesen. Es handelt sich um insgesamt 911 Einträge (Stand: Dezember 2021). Eine neue Liste mit insgesamt 1 350 Einträgen (auch Handschriften und Musikalien) wurde Mitte Mai 2022 erstellt und wird dem DZK nach Aktualisierung zum Austausch bereitgestellt.

Als außeruniversitäres Forschungsinstitut für Kunstgeschichte verfügt das Zentralinstitut für Kunstgeschichte nicht über Kunst- und Kulturobjekte per se, sondern hält (Forschungs-)Materialien vor, wie Publikationen, Fotografien und Datenbanken, die zur Erforschung von Kunst- und Kulturobjekten dienen bzw. genutzt werden. Die über 700 000 Bände in der Bibliothek sind seit Ende der 1990er-Jahre im OPAC bzw. kubikat online recherchierbar; Teile der rund 900 000 Medieneinheiten in der Photothek sind über www.artsandculture.google.com3 online sowie vollständig vor Ort konsultierbar.

5.3 Wie bewertet die Staatsregierung die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Familien und Betroffene, die Informationen in Provenienzfragen zu Objekten aus Beständen staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen suchen?

Private können sich an das von Bund und Ländern eingerichtete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) wenden. Neben dem Betrieb der öffentlich zugänglichen Datenbank „Lost Art“ ist das DZK in der Beratung und Unterstützung von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie von Einzelpersonen zur Erreichung von fairen und gerechten Lösungen tätig.

Zudem ist die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen im Bereich der Provenienzforschung unmittelbar unterstützend tätig. Eine Mitarbeiterin berät, forscht und unterstützt selbstständig und vor Ort in den jeweiligen Museen und (Haus-)Archiven. Die Sammlungen und Archivalien werden auf einschlägige Verdachtsobjekte überprüft, es wird allgemein zur Sammlungspflege und historischen Aufarbeitung der Sammlung beraten, ein Abschlussbericht erstellt sowie bei der Erstellung von Förderanträgen für eine Zuschussfinanzierung durch das DZK unterstützt. Über diese Maßnahmen werden die Gebietsreferenten auf dem Laufenden gehalten. Sofern durch die Landesstelle ein Bedarf zu langfristiger Provenienzforschung an den jeweiligen Museen festgestellt wird, erfolgt durch die Gebietsreferenten eine Aufstellung der möglichen Fördergelder durch die Landesstelle (10 bis 40 Prozent der Gesamtkosten des Provenienzprojekts).

6.1 Ist geplant, die Mittel für Provenienzforschung in den kommenden Entwürfen zum Haushaltsgesetz der Staatsregierung sowie in den kommenden Entwürfen zu Nachtragshaushalten aufzustocken (bitte Planungen begründen)?
6.2 Ist geplant, befristete Stellen für Provenienzforschung an staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen in Bayern in den kommenden Entwürfen zum Haushaltsgesetz der Staatsregierung sowie in den kommenden Entwürfen zu Nachtragshaushalten zu verstetigen (bitte Planungen begründen)?
6.3 Ist geplant, die Mittel für Personal für Provenienzforschung in den kommenden Entwürfen zum Haushaltsgesetz der Staatsregierung sowie in den kommenden Entwürfen zu Nachtragshaushalten aufzustocken oder Mittel aus den Globaletats der Institutionen zu nehmen (bitte Planungen begründen)?

Die Fragen 6.1 bis 6.3 werden gemeinsam beantwortet.

Ziel ist, auch in künftigen Haushalten Mittel für die Provenienzforschung zu veranschlagen. Die Entscheidung bleibt künftigen Haushaltsverhandlungen sowie dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber vorbehalten.

7. Ist geplant, die Etats der betroffenen Institutionen bei Schaffung von Provenienz-Dauerstellen um die Summe, die den Arbeitgeberkosten entspricht, in den kommenden Entwürfen zum Haushaltsgesetz der Staatsregierung sowie in den kommenden Entwürfen zu Nachtragshaushalten zu erhöhen (bitte Planungen begründen)?

Die Schaffung künftiger Stellen bleibt künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten.


    1 Vgl. S. 8 Tätigkeitsbericht 2022 des Provenienzforschungsverbunds Bayern.
    2 Vgl. ebd. S. 103 ff.
    3 https://artsandculture.google.com/partner/zentralinstitut-fuer-kunstgeschichte

    „Kleine Anfrage“ – AzP „Schärfung der Washingtoner Prinzipien zum 25. Jubiläum – Position der Staatsregierung“

    Ich frage die Staatsregierung:

    Wird die Staatsregierung ihre Haltung zur Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut bzgl. der Zustimmung des Freistaats Bayern zur Anrufung der Kommission im Falle des Gemäldes „Madame Soler“ von Pablo Picasso vor dem Hintergrund der auch von der BRD ratifizierten, strikteren Nachfassung und Schärfung der Washingtoner Prinzipien („BEST PRACTICES FOR THE WASHINGTON CONFERENCE PRINCIPLES ON NAZI-CONFISCATED ART“, veröffentlicht am 5. März 2023), ändern, welche Schlüsse zieht die Staatsregierung explizit aus den in Passus B und C formulierten Definitionen von ‚NS-Raubkunst‘ und der präzisierten Formulierung zur unfreiwilligen Übertragung von Eigentum (B: “ Nazi-confiscated” and “Nazi-looted” refer to what was looted, confiscated, sequestered, and spoliated, by […] through various means including but not limited to theft, coercion, and confiscation, and on grounds of relinquishment, as well as forced sales and sales under duress, during the Holocaust era between 1933-45 – zu Deutsch: „von den Nazis beschlagnahmt“ und „Nazi-Raubgut“ beziehen sich auf das, was von den Nazis […] auf verschiedene Weise geplündert, konfisziert, beschlagnahmt und enteignet wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Diebstahl Zwang, Beschlagnahme und Verzicht sowie Zwangsverkäufe und Verkäufe unter Zwang in der Zeit des Holocaust zwischen 1933-45″ I Passus C: Taking into account the specific historical and legal circumstances in each case, the sale of art and cultural property by a persecuted person during the Holocaust era between 1933-45 can be considered equivalent to an involuntary transfer of property based on the circumstances of the sale – zu Deutsch: „Unter Berücksichtigung der spezifischen historischen und rechtlichen Umstände in jedem einzelnen Fall kann der Verkauf von Kunst- und Kulturgütern durch eine verfolgte Person während der Zeit des Holocausts (1933-45) aufgrund der Umstände des Verkaufs als unfreiwillige Übertragung von Eigentum angesehen werden.“) und wie plant die Staatsregierung diese Schärfung der Washingtoner Prinzipien in der eigenen Arbeit zu Provenienzforschung und Restitution, insbesondere mit Blick auf den Passus H und I (Passus H: Where queries are made […]. Provenance research, particularly regarding potential claims, should be conducted by an independent research body to avoid possible conflicts of interest“ – zu Deutsch: “ Wenn Anfragen gestellt werden […]. Die Provenienzforschung, insbesondere im Hinblick auf mögliche Ansprüche, sollte idealerweise von einer unabhängigen Forschungseinrichtung durchgeführt werden, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Eine solche unabhängige Einrichtung sollte Zugang zu allen relevanten Archiven erhalten, unabhängig davon, ob diese öffentlich oder privat sind.“ und I Countries are encouraged to create an independent expert body whose composition may be the states’ responsibility – zu Deutsch „Staaten sollten zentrale Kontaktstellen einrichten,um Informationen, Rat und Hilfe bei allen Fragen zu Kunst, Aufzeichnungen, Archiven und Ansprüchen bereitzustellen, deren Zusammensetzung in den Verantwortlichkeiten der Länder liegen könnte.“) umzusetzen?

    Hier geht’s zur Antwort:

    „Kleine Anfrage“ – AzP „Umgang mit der neuen Bundesregelung zur einseitigen Anrufung der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“

    Ich frage die Staatsregierung,

    ob sie vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Kulturstaatsministerin Claudia Roth für durch Bundesmittel begünstigte Kulturverbände und Projekte sowie für durch Weitergabe von Bundesmitteln an Dritte Begünstigte, beispielsweise durch Kooperationen oder Projektförderungen, mit Jahresbeginn 2024 verbindlich die neue Verpflichtung eingeführt hat, eine einseitige Anrufung der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, jeweils umfangreich mitzutragen sowie von der BKM unterstützte Institutionen und Dritte, die von Bundesmitteln profitieren, verpflichtet hat, möglichen Anträgen auf Einschalten der Beratenden Kommission jeweils zuzustimmen, diese Maßnahme begrüßt, ob sie eine ähnliche Verpflichtung für Kultureinrichtungen in Bayern, die Landesmittel erhalten oder in staatlicher Hand sind, vor oder nach den geplanten gemeinsamen Vereinbarungen von Bund und Ländern zur Restitution im Frühjahr 2024, plant und ob die Staatsregierung bei einer ggf ablehnenden Haltung gegenüber einer Selbstverpflichtung zur generellen Zustimmung zur Anrufung der Beratenden Kommission bei bisheriger Begünstigung durch Bundesmittel wie z.B. bei dem Kooperationsprojekt der Staatsgemäldesammlung mit dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, welches Bundesmittel erhält, in Zukunft dann wegen erhaltenen Bundesmitteln einseitigen Anrufungen zustimmen wird oder fehlende Bundesmittel ersetzen wird?

    Hier geht’s zur Antwort:

    Meine Rede zur Eingabe „Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts“

    Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrtes Präsidium!

    Verjährung und Rechtsfrieden – das ist nicht das, worum es in dieser Petition geht. Es geht darum, gehört zu werden. 25 Jahre ist es her, dass am 3. Dezember 1998 44 Nationen in Washington zusammenkamen. Sie berieten zum Umgang mit NS-Raubkunst. NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut ist weit mehr als Gemälde, Skulpturen oder Zeichnungen. Zigtausende Bücher, Kunst- und Kulturobjekte wurden oft gezielt geraubt oder geplündert (Robert Brannekämper (CSU): Das ist aber nicht das Thema! Hören Sie doch zu, was der Kollege Bausback gesagt hat!), wobei unterschiedliche NS-Organisationen konkurrierten. Ich will den Hintergrund kurz erklären. – Ich habe zugehört, was der Kollege gesagt hat; im Übrigen habe ich das Wort. – Danke.

    Objekte wurden auch aufgrund von Verfolgungsdruck oder zur Rettung der Objekte weggegeben. Mit privater Erpressung wurden Eigentumswechsel erzwungen, oder es wurden Notverkäufe getätigt, um beispielsweise eine Flucht zu finanzieren. Die Verfolgten der NS-Diktatur verloren dabei nicht nur materielle, sondern auch ideelle Schätze. Wer je ein Kunstwerk oder ein Instrument besessen und geliebt hat, weiß: Trennung fühlt sich oft an wie der Verlust eines Körperteils. Wir, die Personen, die keiner Opfergruppe angehören und nicht verfolgt wurden, profitierten damals oft von dieser grausamen Situation. Wir sollten uns heute in Demut fragen, ob eine Eigentumsübertragung auch ohne NS-Diktatur erfolgt wäre, ob ein Verkauf, auch zu marktüblichen Preisen, ohne die Not von Deportation und Völkermord getätigt worden wäre. Aus heutiger Sicht ist das oft schwer einzuordnen. Niemand, den ich hier im Bayerischen Landtag kenne, hat als erwachsenes Mitglied einer Opfergruppe die Schrecken der NS-Diktatur am eigenen Leib erfahren.

    Ich schildere dies, verehrter Kollege Brannekämper, weil man verstehen muss: Es ist kompliziert mit NS-Raubkunst. Wir stehen in einer tiefen moralischen Verantwortung. Einfache Lösungen zum Nulltarif gibt es nicht. Auch ein Restitutionsgesetz wird viele Fälle nicht lösen, auch diesen nicht. Die Washingtoner Konferenz, die vor 25 Jahren tagte, mündete in einen Beschluss, die Washingtoner Erklärung. Die beschlossenen Prinzipien sollten uns allen eine Richtschnur sein. Ja, es braucht natürlich gesetzliche Regelungen. Es braucht natürlich ein Restitutionsgesetz. Angesichts der vielen Fälle, die sich sehr komplex darstellen – vielleicht zu komplex für Sie, Herr Singer von der AfD –, wird jedoch die Beratende Kommission nicht überflüssig werden. Auch in Zukunft wird sie damit vollauf beschäftigt sein.

    Die Beratende Kommission wurde von Bund und Ländern eingerichtet. Auch Bayern hat unabhängige Sachverständige bestellt. Es sind hochangesehene Persönlichkeiten; man kann auf der Seite nachsehen, wer es ist. Auch das Verfahren ist öffentlich einsehbar. Vorsitzender ist Professor Dr. Hans-Jürgen Papier. Der Anrufung der Kommission müssen immer beide Seiten zustimmen: die Seite, die zum Zeitpunkt der Anrufung über das Kulturgut verfügt – in diesem Fall: der Freistaat Bayern –, und die Seite, die Ansprüche geltend macht, in diesem Fall: die Petentinnen und Petenten. Jetzt wird es spannend; denn da greift die Petition in der Sache von Picassos „Madame Soler“ uns, den Bayerischen Landtag, an. Die einzige Forderung dieser Petition ist, der Freistaat Bayern möge bitte der Anrufung der Kommission zustimmen.

    In sämtlichen anderen Fällen rund um die Kunstsammlungen Paul von Mendelssohn-Bartholdy haben sich für die Werke gütliche Lösungen gefunden. Bayern hingegen zog in den USA vor Gericht – Ergebnis: das Gericht ist nicht zuständig –, reagierte jahrelang nicht auf Anfragen der Erbinnen und Erben und nahm schließlich das Schicksal des Bildes selbst in die Hand, forschte und kam zu dem
    Schluss: Ist gar keine NS-Raubkunst! Es geht aber in dieser Petition weder um Rückgabe oder Ausgleich noch um Verjährung noch um die Frage: Ist es Raubgut – ja oder nein? Es geht lediglich um die Zustimmung des Freistaates zur Anrufung der Beratenden Kommission. Wie man die Nutzung einer Institution, die für genau solche Fälle von einem selbst eingerichtet wurde, verweigern kann, ist mir völlig unerklärlich. Ich glaube, Bayern muss endlich aus seiner Schmollecke herauskommen und für Probleme dieser Art eine Lösung auf Augenhöhe anstreben.

    Die Verfahrensordnung der Kommission sagt ganz klar – ich zitiere –: Eine Befassung der Kommission mit dem Antrag setzt voraus, dass seitens des über das Kulturgut Verfügenden:

    • der verfolgungsbedingte Entzug und
    • die Berechtigung der Antragsteller gemäß der Orientierungshilfe der „Handreichung“ von 2001 in ihrer jeweils geltenden Fassung geprüft wurde …

    Ja, geprüft hat Bayern. Was, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat Bayern in der Debatte um „Madame Soler“ denn bitte zu verlieren? Ungeschehen machen, was die Verbrechen der NS-Diktatur im kulturellen Leben unseres Landes zerstört haben – das können wir nicht. Dass wir es aber als unsere moralische Pflicht begreifen, Nachkommen und Hinterbliebenen in ihrer Suche nach Gehör und Gerechtigkeit auf Augenhöhe zu begegnen, ist das Mindeste. Momentan scheint das Gemälde, das online in der Ausstellung nicht mehr zu sehen ist, für die Öffentlichkeit verloren zu sein. Wann und wie man es wieder hervorzaubern will, steht in den Sternen.

    Es ist unsere moralische Verpflichtung, gemeinsam Lösungen zu finden. In Bayern – für unsere Kinder – wollen wir Werke hinterlassen, die Geschichte mit einer guten Wendung zu Ende erzählen. Bitte gehen Sie in sich und nutzen Sie diese historische Chance! Das müssen Sie tun. Schließen Sie sich dem Ausschussvotum nicht an! Erklären Sie die Eingabe nicht gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für erledigt!