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Antrag: Veranstaltungsbranche: Überleben sichern – Kosten für pandemiebedingte Absagen übernehmen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene nachdrücklich für einen Ausfallfonds Kultur einzusetzen. Über den Fonds sollen der Veranstaltungswirtschaft die nicht stornierbaren Kosten bei coronabedingten Absagen von Veranstaltungen in diesem Jahr erstattet werden. Der Ausfallfonds Kultur soll analog zum Ausfallfonds für Kino-und Fernsehproduktionen gemeinsam von Bund und Ländern getragen werden. Bayern soll sich in angemessener Höhe an ihm beteiligen.

Begründung:

Wie für nur wenige andere Branche gilt für die Veranstaltungswirtschaft „First Out –Last In“. Nach den Einnahmeausfällen im letzten sind auch ihre Aussichten für dieses Jahr mehr als trübe. Keiner weiß, wann wieder Festivals, Konzerte, Theater, Kabarett, Jahrmärkte, Sportevents stattfinden und Clubs wieder öffnen können. Und selbst wenn sie wieder erlaubt sein sollten, kann ein unerwarteter Anstieg der Infektionszahlen zu einem neuerlichen Lockdown, zu Einreiseverboten und damit zur erzwungenen Absage füh-ren. Sich gegen die Risiken abzusichern ist für die Veranstalterinnen und Veranstalter nicht möglich: Ausfallversicherungen werden entweder kaum mehr angeboten oder sind so teuer, dass sie für die Betroffenen nicht zu zahlen sind. Der Veranstaltungsbranche – Deutschlands sechstgrößter Wirtschaftszweig mit 130 Mrd. Euro Umsatz und 1 Mio. Jobs – drohen zahlreiche Insolvenzen, den für die Veranstaltungen eingeplanten oder schon engagierten Künstlerinnen und Künstlern, Agenturen, Technikerinnen und Technikern, Helferinnen und Helfern etc. drohen bei Absagen Einnahmeausfälle und Arbeitslosigkeit. Weil sie keinen verbindlichen Veranstaltungstermin vorweisen können, erhalten sie dann auch keine staatliche Unterstützung. Die Folge ist der Verlust an kultureller Vielfalt und Infrastruktur. Abgesehen von den individuellen Schicksalen sind die Konsequenzen auch aus ökonomischer Sicht fatal: Ihr Wiederaufbau würde mehr kosten als Hilfen, die jetzt gewährt werden.Die Veranstaltungsbranche braucht für einen Neustart Planungs- und Rechtssicherheit. Der Planungsvorlauf für Veranstaltungen ist lang. Die pandemiebedingte Unsicherheit zwingt sie zur Untätigkeit, von der insbesondere kleine Veranstaltungsfirmen ohne Rücklagen betroffen sind. Als einziger Ausweg bleibt den Veranstalterinnenund Veranstaltern immer häufiger, das Risiko auf die Kulturschaffenden und das Personal abzuwälzen. Als letztes und schwächstes Glied in der Kette gehen sie dann bei Ausfällen leer aus.

Kultur ist sicher

„Konzerthaus Dortmund kann bei vorhandenem Lüftungskonzept kein Superspreading-Event provozieren.“ So das Ergebnis einer aktuellen Studie des Fraunhofer Heinrich-Hertz-Instituts. In Bayern zeigen die Pilotprojekte Kultur in die gleiche Richtung. Darum braucht es jetzt einen Plan zum Publikum in Bayern! Damit wir nach dem Lockdown nicht wieder mit sinnloser Deckelungen anfangen.

Oleg – so heißt der Dummy, den Forscher*innen vom Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut im Dortmunder Konzerthaus zum Einsatz brachten, um die Infektionsgefahr durch Aerosole in Konzerthäusern und Theatersälen zu messen. Auch das Kultur-Pilotprojekt in Bayern mit monatelanger wissenschaftlicher Begleitung in Staatsoper, Gasteig und Meistersingerhalle spricht eine klare Sprache: Kulturgenuss ist sicher.

In Dortmund ging es explizit um die Aerosol-Verbreitung im Sitzbereich. Wie gefährlich sind dort Aerosole für das Publikum? Siehe da: Das, was auf den unmittelbaren Nebenplätzen ankommt, ist auch mit ultravioletten Analysemethoden fast nicht zu messen. Entscheidende Faktoren sind Raumvolumen und Lüftungsanlage, wie es sie heutzutage in den meisten Theater-, Konzert-, Filmtheater- und Opernhäusern gibt.

Kultur ist sicher – und das nicht nur in Dortmund.

Klar: Man kann sich nicht auf den Platz beamen. Wenn die Pandemie tobt, ist daheimbleiben das Einzige, was hilft. U-Bahn, Bus, gemeinsam noch was trinken mit der Clique – logo: Alles nicht gut für den Infektionsschutz. – Und was ist mit den Wegen zum Sitzplatz, mit den Garderoben oder Toiletten? Just, um die Ansteckung hier zu minimieren, plädiert Studienleiter Wolfgang Schade für eine 50%-ige Auslastung des jeweiligen Saals und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Damit lägen die Risiken in einem „absolut vertretbaren Rahmen“.

Erneut fordert so die Wissenschaft genau das, was wir Grüne mit unseren Schachbrettmuster-Anträgen für Kultur und Kino schon lange fordern. Unsere Forderung basiert auf den aus Steuermitteln finanzierten, mehrmonatigen, wissenschaftlich begleiteten bayerischen Pilotprojekten.

Die zeigten schon im Herbst, dass eine pauschale Deckelung der Publikumsgröße wissenschaftlich nicht haltbar ist und für den Infektionsschutz keinerlei Vorteile bringt. Eine Gängelung der Kultur und Schlechterbehandlung, wie in Bayern seit Pandemiebeginn üblich, sollten ein Ende haben – dachten wir. Doch statt auf evidenzbasierte Politik zu setzen, hat die CSU-FW-Staatsregierung leider Folgendes getan:
n-i-c-h-t-s.
Und droht damit einen substantiellen Teil der Kulturbranche zu erschlagen.

Beim Re-Start endlich auf die Wissenschaft hören!

Beim Bundesumweltamt ist die Dortmunder Studie bereits auf fruchtbaren Boden gefallen. Und auch die Landesregierung in NRW arbeitet schon an Strategien zur Wiedereröffnung nach dem Lockdown. Und was tut sich in Bayern? Irgendwelche Pläne in der Schublade, liebe Staatsregierung? Denn – ich wiederhole mich da ja gerne: Kultur gibt es nicht auf Knopfdruck! Pläne und Strategien müssen jetzt entworfen, gemeinsam mit den Betroffenen abgestimmt und ebenso transparent wie vorausschauend umgesetzt werden. Getreu dem Kalenderspruch: Heute schon an morgen denken.

Wir Grünen hätten da Ideen

Unser Anträge liegen auf dem Tisch – liebe Staatsregierung, jetzt seid Ihr am Zug!


Hier kann man die Ergebnisse der Studie „Aerosol- und CO2-Messungen“ des Fraunhofer Heinrich-Hertz-Instituts am Konzerthaus Dortmund nachlesen.

Und hier die Ergebnisse des wissenschaftlich begleiteten Kultur-Pilotprojekts in Bayern (München und Nürnberg) „Probeweiser Betrieb der Bayerischen Staatsoper mit erhöhter Zuschauerzahl: Evaluation des Testbetriebes mit 500 Besuchern von 01.09.-25.10.2020“ – Abschlussbericht vom 03.12.2020

Pressemitteilung: Kultur geht nicht auf Knopfdruck

Leider erst am 1. September rang sich die CSU-FW-Regierung dazu durch, es doch wenigsten mal zu prüfen: ob Kultur für das Publikum unter Beachtung der Hygienemaßnahmen gefährlich ist und wenn ja, wie sehr. Ein Pilotprojekt wurde gestartet, u.a. am Gasteig und in der Staatsoper. Ziel: die pauschale Deckelung der Publikumsgröße überprüfen. Zuletzt waren 200 Personen erlaubt, egal ob kleine, private Kellerbühne, Gasteig mit High-Tech-Lüftung oder Olympiahalle. Hat es was gebracht?

  • Bei niedrigen Inzidenzwerten im Gasteig bis zu 2.000 Personen möglich
  • Pauschale Willkür-Deckelung der Publikumsgröße diente nie dem Infektionsschutz
  • Sanne Kurz fordert jetzt Konzepte für die Zeit niedriger Inzidenzzahlen

Vertrauensverlust gigantischer Schaden für den Kulturstaat Bayern

Heute wurden die Ergebnisse der Kultur-Pilotprojekte veröffentlicht. „Dass man die Ergebnisse des von 1.9.-25.10. laufenden Projekts bewusst bis Anfang Dezember zurückgehalten hat, will ich nicht unterstellen. Es ärgert mich aber wahnsinnig, dass man trotz steuerfinanzierter wissenschaftlicher Begleitung die Erkenntnisse der Wissenschaft beständig ignoriert und Kultur bei den Corona-Maßnahmen fortlaufend schlechterstellt als z.B. Handel oder Mobilität. Das führt zu unbegründeten Ängsten und einem gigantischen Vertrauensverlust des Publikums.“ so Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen.

Fortdauernde Schlechterstellung der Kultur entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage

„Ja, wir alle sollten bei der aktuellen Pandemielage eine Weile zu Hause bleiben. Es gibt allerdings kein Grundrecht auf Shopping oder Business-Trips, wohl aber eine im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit. Sperrt man Kultur zu, weil es hier keine Lobby gibt und Entschädigungen wenig kosten?“ fragt sich Sanne Kurz. Gemeinsam mit ihrer Fraktion hat sie seit dem Frühjahr immer wieder Anläufe unternommen, die Gängelung der Kultur durch CSU-FW-Regierung zu beenden. Zuletzt war sie diese Woche u.a. mit einem Antrag im Ausschuss für Gesundheit und Pflege, der Schachbrettmuster-Sitzordnung und Pilotprojekte bei einer Inzidenzzahl von unter 50 auch für Kinos forderte. Wie auch den Grünen Antrag zur Kultur in Schachbrettmuster-Sitzordnung lehnten CSU und FW das Anliegen ab.

Die Grünen-Politikerin fordert, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umzusetzen und das Grundrecht auf Kunstfreiheit bei Entscheidungen zu berücksichtigen

Sanne Kurz stellt fest: „Kultur geht nicht auf Knopfdruck. Ministerpräsident Söder muss jetzt handeln und einen Fahrplan vorlegen, der endlich auch in Bayern der Kunstfreiheit Rechnung trägt. Erneute Verschleppung der Veröffentlichung wissenschaftlicher Erkenntnisse und weitere Schlechterstellung von Kunst und Kultur darf es nicht geben. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch.“

Weiterlesen:

Wissenschaftsbasierte Politik bei Corona-Maßnahmen

Kinos, Konzerte, Kulturveranstaltungen. Gefährlich oder leichte Beute bei Lock-Downs? Als Erstes reflexartig geschlossen, mit pauschalen Publikumsdeckeln auch im Corona-Sommer der Maßnahmen-Lockerungen mehr gegängelt als jeder andere Bereich des täglichen Lebens. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Filme schauen oder Musik hören in großen, gut belüfteten Räumen besonders gefährlich sei. Das Vertrauen beim Publikum haben Söder & Co längst zerstört. Kulturstaat ade?! Zeit für evidenzbasierte Politik! Sagen wir Grüne und fordern im Landtag ein Pilotprojekt, auch für Kinos.

Fakt ist, dass die bayerische CSU-FW-Staatsregierung sich in der Krise gerne tough gibt. Vor allem, wenn die Kameras laufen und gestreamt wird. Dass aber Bayern das Schlusslicht beim Gesundheitsschutz ist, die schlechtesten Zahlen hat?! Geschenkt. Allen voran ein Ministerpräsident, der gerne im Rampenlicht steht. Der Kollege aus Schleswig-Holstein, der nicht im Stundentakt Live-Pressekonferenzen gibt und durch die Tagesschau flickert, hat die besten Zahlen im Land. Wieso?

Zeit für evidenzbasierte Politik statt Blitzlicht-Spektakel dachten wir Landtags-Grüne uns und brachten einen Antrag ein, der vorsieht, dass bei Inzidenzwerten unter 50 Pilotprojekte zur wissenschaftlichen Untersuchung der Infektionsgefahr in mittleren, kleinen und großen Kinosälen umgesetzt werden sollen.

Pilotprojekt für Kinos im Pandemie-Betrieb gefordert

Fakten und Evidenz statt Muskelspiel und Populismus: Das gilt es jetzt vorzubereiten, damit wir nach dem Pandemie-Winter gerüstet sind und endlich nicht wild herumprobieren, um den hilfreichsten Weg in der Pandemie zu finden, sondern da eingreifen können, wo die größten Gefahren lauern.

Bei 75% der Infektionen ist unklar, wo sie stattfanden.

Bei 75% der Infektionen ist immer noch unbekannt, wo sie stattfinden. Das muss sich ändern. Das wissenschaftlich begleitete Pilotprojekt „Kultur“ in Staatsoper, Gasteig u.a. hat gezeigt: Hier ist es im Pandemiebetrieb sicher. Die pauschale Deckelung der Publikumsgröße macht keinen Sinn. Solche klaren Ergebnisse brauchen wir in allen gesellschaftlichen Bereichen, damit wir wirksam Leben schützen können.

CSU und FW lehnten unseren Antrag am 1.12.2020 im Ausschuss für Gesundheit und Pflege des Bayerischen Landtags ab. Vorausschauende Politik?! Weiterhin lieber auf Söders Eminenz statt auf Evidenz basiert. Ein Trauerspiel.

Kunst ist kein nachrangiges Grundrecht

Wenn der Museumsshop auf hat, das Museum aber zu, ist es Zeit, an unsere Verfassung und die darin garantierte Kunstfreiheit zu erinnern.

Bereits vor dem Lockdown Light galten für Kulturveranstaltungen deutlich härtere Einschränkungen als für andere Bereiche des täglichen Lebens. Wer von einem Kongress kam (10qm/Person), mittags schnell ein paar Kleinigkeiten einkaufte (10qm/Person), hernach mit anderen Gästen noch zum Essen ging (unbeschränkte Personenzahl), um den Abend im Theater ausklingen zu lassen (200, zuletzt 50 Personen), der*die stellte fest, dass nur für die Kunst pauschale Beschränkungen galten.

Kunst und Kultur mit Bordellen oder Spielhallen in einen Topf werfen? – Das muss aufhören!

Vom aktuellen generellen Veranstaltungsverbot ausgenommen sind jedoch
„verfassungsrechtlich besonders geschützte Bereiche wie Gottesdienste und Demonstrationen“1. Zu Recht, denn in GG Art. 4 (2) ist zu lesen: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Die Kunstfreiheit ist kein nachrangiges Grundrecht!

In seinem „Mephisto“-Urteil zum Streit um den Roman von Klaus Mann hat das Bundesverfassungsgericht 1971 festgestellt, dass die Kunstfreiheitsgarantie in gleicher Weise den „Werkbereich“ und den „Wirkbereich“ des künstlerischen Schaffens betrifft. Beide Bereiche bilden eine unlösbare Einheit. Nicht nur die künstlerische Betätigung (Werkbereich), sondern darüber hinaus auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks sind sachnotwendig für die Begegnung mit dem Werk als einem ebenfalls kunstspezifischen Vorgang; dieser „Wirkbereich“, in dem der Öffentlichkeit Zugang zu dem Kunstwerk verschafft wird, ist der Boden, auf dem die Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG vor allem erwachsen ist.2 Die Kunstfreiheit bezieht sich also auch auf verfassungsrechtlich besonders geschützte Bereiche wie Theater- oder Konzertaufführungen.

Die Kunstfreiheit ist verfassungsrechtlich besonders geschützt.

Wesensmerkmal der Kunst ist ihre Diversität und Kleinteiligkeit. Anders als viele anderen Lebensbereiche hat sie nicht die „eine Stimme“, um sich mit ihrem Ruf nach Beachtung der Verfassungsgrundsätze Gehör zu verschaffen. Nach einem Brandbrief aller Staatstheater Bayerns nebst Philharmonie und Kammerspielen an die Bayerische Staatsregierung überlegen nun Kunstschaffende in Bayern erstmals, gegen die pauschalen Maßnahmen, die man ihnen strenger und früher als anderen auferlegt hat und die man für sie später als für andere gelockert hat, rechtlich vorzugehen.

Dabei wenden sie sich nicht in erster Linie gegen den Teil-Lockdown, sondern gegen die Einschränkung der Kunstfreiheit insgesamt in Abwägung der seit Pandemiebeginn ergriffenen Maßnahmen. Ob ein Eingriff in die Kunstfreiheit durch eine pauschale Deckelung der Publikumsgröße auf zuletzt 50 Personen insbesondere angesichts der positiven Ergebnisse der drei Pilotprojekte geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sei, möchten sie rechtlich klären lassen.

Wir Grüne haben seit Pandemiebeginn bereits mehrfach die Abkehr von
der pauschalen Deckelung gefordert, zuletzt gemeinsam mit allen
demokratischen Oppositionsfraktionen im Bayerischen Landtag. Die im
Raum stehende Initiative einer verfassungsrechtlichen Klärung begrüße
ich ausdrücklich.

Quellen:

  1. u.a. Bayerische Staatszeitung vom 2.11.2020
  2. BVerfGE 30, 173 <189>

Antrag: Schachbrettmuster-Sitzordnung statt Deckelung der Publikumsgröße für Kulturveranstaltungen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die pauschale Beschränkung der erlaubten Personenzahl für Kulturveranstaltungen aufzuheben und bei einem 7-Tage-Inzidenz-Wert von unter 50 eine Sitzordnung im Schachbrettmuster zu ermöglichen.

Begründung:

Das Vertrauen des Publikums, Kulturveranstaltungen zu besuchen, ist durch überzogene Maßnahmen tief erschüttert. Betroffene berichten von ausbleibendem Publikum und leeren Rängen, Kneipen und Restaurants sind hingegen voll. Bei den Salzburger Festspielen durften
80.000 Menschen wieder Kultur erleben. Infektionen gab es keine. Dieses Vertrauen gilt es zurückzugewinnen und deutlich zu zeigen: Kultur ist so sicher wie essen gehen.

In Restaurants und Kantinen dürfen in Bayern bis zu 10 Menschen, die nicht einem Haushalt angehören, an einem Tisch sitzen. In einer Schachbrettmuster-Sitzordnung, wie sie sich bei den Salzburger Festspielen bewährt hat, sitzt eine Person immer zwischen vier anderen Personen –
vergleichbar mit vier “Tischnachbarn”. Diese Sitzordnung im Schachbrettmuster hat für Kultur im Pandemiebetrieb großes Potential.

Unsere Verfassung gebietet in Art. 3, Abs. 1 die Gleichbehandlung aller “Normadressaten”. Konkret bedeutet dies, dass es verboten ist, eine Menschengruppe, die beispielsweise in einem Innenraum ein Essen genießt oder einer Predigt zuhört, anders zu behandeln als eine Menschengruppe, die in einem Innenraum einer Lesung zuhört oder ein Konzert genießt. Denn neben der Religionsfreiheit hat auch die Kunstfreiheit Verfassungsrang. Dabei sind Werk und Wirken verfassungsrechtlich geschützt.

Eingereicht am 21.10.2020 – 12:02
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Kleine Anfrage“ – AzP „Nutzung des Hofgartens durch die IAA“

Da die Bayerische Schlösserverwaltung die Durchführung von Kulturveranstaltungen in den Arkaden des Hofgartens mit der Begründung verhindert, den „Charakter des Hofgartens als Gartenkunstwerk zu erhalten und zu schützen“, der Süddeutschen Zeitung vom 7. Mai 2020 jedoch zu entnehmen war, dass für die Internationale Automobilausstellung (IAA) „auch der Freistaat Flächen zur Verfügung“ stelle, „und zwar im Hofgarten“, frage ich die Staatsregierung, wie sie die Genehmigung der Nutzung des Gartenkunstwerks Hofgarten durch die IAA begründet, wie die Staatsregierung die Nichterteilung einer Genehmigung für die Literatur-Lesereihe „Meine drei lyrischen Ichs“ begründet, welche pandemiebedingt dringend Außenflächen suchte, am 2. Oktober 2020 jedoch eine finale Absage erhielt, obschon sich die Schlösserverwaltung „es sich zur Aufgabe gemacht [hat], die historischen Bauten und Anlagen zu öffnen und zu beleben“ (https://www.schloesser.bay- ern.de/deutsch/ueberuns/) und welche Außenflächen des Freistaates seit Pandemiebeginn für kulturelle Zwecke seit März zur Verfügung gestellt wurden (bitte mit Angabe von Mietkosten, Mietnebenkosten, Überlassungs- bzw. Nutzungszweck und Ort)?

Zur Antwort geht’s hier:

AzP Nutzung des Hofgartens durch die IAA

Antrag: Schachbrettmuster-Sitzordnung statt Deckelung der Publikumsgröße im Kino – Pilotprojekt jetzt starten!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die pauschale Beschränkung der erlaubten Personenzahl für den Kino- und Filmfestivalbetrieb aufzuheben.
Durch Maßnahmen wie eine Sitzordnung im Schachbrettmuster ist ferner eine Anpassung der Sitzmöglichkeiten im Pandemie-Notbetrieb ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von unter 50 an die Gegebenheiten der Lichtspieltheater vorzunehmen. Diese Maßnahmen sind in Pilotprojekten zu testen.

Begründung:

Das Vertrauen des Publikums, Kulturveranstaltungen zu besuchen, ist durch überzo-gene Maßnahmen tief erschüttert. Gleichzeitig werden Blockbuster-Kinostarts auf das nächste Jahr verschoben, die erhoffte Rettung durch umsatzstarke Wintermonate bleibt für die gebeutelte Branche komplett aus.

Darum gilt es, jetzt zu handeln und Kino- und Filmfestivalkultur ein Überleben zu er-möglichen. In Restaurants und Kantinen dürfen in Bayern bis zu 10 Menschen, die nicht einem Haushalt angehören, an einem Tisch sitzen. Überzogene Maßnahmen führen zu einer verminderten Akzeptanz der Menschen im Land, Kulturveranstaltungen zu besuchen. In einer Schachbrettmuster-Sitzordnung, wie sie sich bei den Salzburger Fest-spielen bewährt hat, sitzt eine Person immer zwischen vier anderen Personen – vergleichbar mit vier “Tischnachbarn”. Diese Sitzordnung im Schachbrettmuster hat für Kultur im Pandemiebetrieb großes Potenzial. Um für alle Beteiligten valide Ergebnisse zur Sicherheit und zur Praktikabilität der Umsetzung zu bringen, soll ein vierwöchiger Pilotbetrieb in kleinen, mittleren und großen Kinos in allen Bezirken Bayerns die Rettung der Kinokultur einläuten.

Weiterlesen:

Antrag: Schachbrettmuster-Sitzordnung statt Deckelung der Publikumsgröße für Kulturveranstaltungen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die pauschale Beschränkung der erlaubten Personenzahl für Kulturveranstaltungen aufzuheben und bei einem 7-Tage-Inzidenz-Wert von unter 50 eine Sitzordnung im Schachbrettmuster zu ermöglichen.

Begründung:
Das Vertrauen des Publikums, Kulturveranstaltungen zu besuchen, ist durch überzogene Maßnahmen tief erschüttert. Betroffene berichten von ausbleibendem Publikum und leeren Rängen, Kneipen und Restaurants sind hingegen voll. Bei den Salzburger Festspielen durften 80 000 Menschen wieder Kultur erleben. Infektionen gab es keine. Dieses Vertrauen gilt es zurückzugewinnen und deutlich zu zeigen: Kultur ist so sicher wie essen gehen. In Restaurants und Kantinen dürfen in Bayern bis zu zehn Menschen, die nicht einem Haushalt angehören, an einem Tisch sitzen. In einer Schachbrettmuster-Sitzordnung, wie sie sich bei den Salzburger Festspielen bewährt hat, sitzt eine Person immer zwischen vier anderen Personen – vergleichbar mit vier „Tischnachbarn“. Diese Sitzordnung im Schachbrettmuster hat für Kultur im Pandemiebetrieb großes Potenzial
Unsere Verfassung gebietet in Art. 3 Abs. 1 die Gleichbehandlung aller „Normadressaten“. Konkret bedeutet dies, dass es verboten ist, eine Menschengruppe, die beispielsweise in einem Innenraum ein Essen genießt oder einer Predigt zuhört, anders zu behandeln als eine Menschengruppe, die in einem Innenraum einer Lesung zuhört oder
ein Konzert genießt. Denn neben der Religionsfreiheit hat auch die Kunstfreiheit Verfassungsrang. Dabei sind Werk und Wirken verfassungsrechtlich geschützt

Hier geht’s zum Download:

Gastro & Musik: Hintergrund, Vordergrund, ohne Grund?!

Mit einem Wirrwarr an Regeln hat die CSU-FW-Regierung unser Land überzogen: Private Feiern erlaubt – aber nicht in gemieteten Clubs. Blasmusik im Biergarten erlaubt – es sei denn, es ist Kultur. Etc. – Zum Infektionssschutz trägt das so nicht bei. – Klärende Regeln und offene Fragen.

Warum ausgerechnet die Laienmusik rückwirkend zum 15. März Hilfe bekommt, die Profimusik aber nicht, können sicher die fünf CSU-Abgeordneten und Ex-Abgeordneten erklären, die 5 der 8 Dachverbände vorstehen, bei denen man Mitglied sein muss, damit man überhaupt Laienmusik-Hilfen beantragen darf. Kirchenchor oder Amateur-Gruppe neuer Volksmusik und nicht Mitglied im Blasmusikverband? – Pech gehabt.

Blasmusik im Biergarten

Obwohl also zumindest der CSU die Blasmusik sehr am Herzen zu liegen scheint: Erklären konnte mir kein einziger der im Wirtschaftsausschuss anwesenden CSU/FW-Abgeordneten, unter welchen Bedingungen Kultur denn im Biergarten und in der Gastro erlaubt sein soll. Unseren Antrag zu Blasmusik und Biergarten – „Kultur in der Gastro wieder ermöglichen“ – der schlicht Erlaubnis von Kultur in der Gastro ohne Wenn und Aber forderte – lehnten sie trotzdem ab. (Antrag hier)

Weil ich aber nicht gerne ohne Erklärung abgespeist werde, und weil natürlich auch Betroffene ein Recht haben zu wissen, woran sie sind, hakten wir für Euch nach! Hier für Euch: unsere Kleine Anfrage zum Thema, wie ich denn als Musiker*in oder Wirt*in bitte feststellen kann, ob es sich um Hintergrundmusik (erlaubt mit unbegrenzt großem Publikum) oder ob es sich um eine Kulturveranstaltung (erlaubt mit Deckelung der Publikumsgröße) handelt.

Pauschale Deckelung der Publikumsgröße hilft Infektionsschutz nicht

Gegen die unsinnige pauschale Deckelung, die keinerlei Rücksicht auf örtliche Gegebenheiten nimmt, kämpfen wir ja schon länger. Angesichts der ab 1. September wieder erlaubten Messen (Innenräume, internationales Publikum, eher mehr Menschen) hatten wir erneut für eine Definition der (verbotenen) „Großveranstaltung„ gekämpft. Eine Definition, die andere Länder längst erlassen haben, damit man weiß, woran man ist, und planen kann. Man will hierzulande aber offenbar keine klaren Leitplanken, die vor Ort helfen könnten, Entscheidungsspielräume zu nutzen.

Ob es in Bayern zumindest Regeln gibt, in der Gastro Hintergrundmusik von Kulturveranstaltungen zu unterscheiden? Und ob diese Regeln wohl kulturfreundlich sind?

Kultur oder Hintergrund?! – Das sagt die Staatsregierung

In Kürze: Kultur in der Gastro ist dann eine Ergänzung im Sinne einer „Hintergrundmusik„, wenn

  • kein Eintritt für die Veranstaltung verlangt wird,
  • keine Eintrittskarten ausgegeben werden,
  • die reguläre Bestuhlung bestehen bleibt,
  • während der Darbietung der gastronomische Service nicht unterbrochen wird und
  • wenn die Lautstärke der Darbietung Unterhaltungen weiterhin möglich macht.

Wenn einer dieser Punkte nicht erfüllt wird, so die Staatsregierung in ihrer Antwort auf unsere Anfrage, stehe die künstlerische Darbietung im Vordergrund und es läge eine kulturelle Veranstaltung vor, für die § 21 Abs. 2 BayIfSMV gilt: gedeckelte Personenzahl und mehr.

Na klar sind ergänzend die Vorgaben für Gastronomie zu beachten. Und dass Kultur in unserem Sinne auch etwas anderes als nur (Blas-)Musik sein kann?! – Geschenkt!

Gleichheitsgrundsatz verletzt: Knackwurst wichtiger als Kultur.

Gleichheitsgrundsatz? Gleiche Gesundheitsgefährdung, ja gleicher Gesundheitsschutz für die Gäste, wenn man Eintritt verlangt und wenn man keinen Eintritt verlangt? – Ein Schelm, wer hier denkt, dass der CSU-FW-Regierung Knackwurst wichtiger ist als Kultur.

  • Essen und zuhören – ja.
  • Essen, Eintritt zahlen und zuhören – nein.

Mich ärgert das enorm – und ich werde das so nicht hinnehmen!

Wer selbst betroffen ist und die Sache ähnlich sieht, dem bleiben mehrere Möglichkeiten:

  • der Klageweg: Mehrere Klagen gegen unsinnige CSU-FW-Corona-Auflagen waren bereits erfolgreich. Wo der verfassungsrechtlich garantierte Gleichheitsgrundsatz verletzt war, wurde Klagen beispielsweise stattgegeben
  • Briefe an die Staatsminister: Hier sieht man sehr gut, woher die unsinnige Ungleichbehandlung stammt:
    • StM Aiwanger – unser Mann für Knackwurst und halbe Hendl. Würde sich am liebsten sofort die Beschränkungen vom Hals schaffen. Dass sein Herz für Bayerns Wirtshäuser schlägt, ist kein Geheimnis, den mächtigen Lobby-Verband DEHOGA freut’s. Als Wirtschaftsminister ist der Gute für Wirtschaften – also Gasthäuser und Biergärten – zuständig. Fun Fact: Ab September sollen Messen wieder erlaubt sein. Für Messen ist er genauso zuständig wie fürs Essen. Messen?!!! Genau: Indoor. International. Industry First. – Wollt Ihr diesem Herrn schreiben, müsst Ihr Euch an das Wirtschaftsministerium wenden.
    • StM Sibler weiß als gelernter Geschichtslehrer, dass politische Entscheidungen schon mal zu drakonischen Konsequenzen führen können. Und dass das ungut ist. Ganz auf Linie des Ministerpräsidenten gibt er den Umsichtigen, wägt ab, verkennt vielleicht auch das Raumangebot einiger Biergärten oder Stadien und pocht auf eine feste Deckelung der erlaubten Gästezahlen statt auf sinnvolle Abstands-Regeln, die aufgrund der jeweiligen Fläche ja auch zu Deckelungen führen. Atmende Deckelungen, die die Gegebenheiten vor Ort angemessen berücksichtigen. Da er Kunstminister ist, wirken seine Deckel bei allem, wo „Kulturveranstaltung“ draufsteht. – Wollt Ihr ihm schreiben, müsst Ihr Euch an das Kunstministerium wenden.
  • Petitionen an den Bayerischen Landtag, in denen Ihr euer Problem schildert und um Besserung ersucht. Wichtig ist zu wissen, dass die Staatsregierung denkt, alles sei geritzt. Man muss also sehr ins Detail gehen und klar schildern, was man will: Gleichbehandlung. Gleichheitsgrundsatz. Wie das mit den Petitionen geht, erkläre ich hier. Die Staatsregierung erhält alle eure Petitionen. Entschieden wird dann zeitlich nach der Erklärung der Staatsregierung im Landtag. Obacht: Dort gibt es erst Ende September wieder Sitzungen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass 20, 30 Petitionen auch mal deutlich machen, wo das Problem liegt. Und anders als bei Bürgerpost muss die Staatsregierung sich zu Petitionen erklären – und zwar umgehend.

Verfassungsmäßiger Gleichheitsgrundsatz: pauschale Deckelung für Kulturevents greift hier zu kurz

Wichtig wäre meines Erachtens nach, sich klar – egal ob in Brief, Petition oder Demo – immer auf das Gesamt-CSU-FW-Kabinett zu beziehen. Vielleicht kommen CSU/FW ja endlich auf den Trichter, wenn alle Hebel in Bewegung sind. Und vielleicht regeln CSU/FW die Sache dann endlich so, dass man mit Kultur wieder Geld verdienen darf, ohne über Deckel nachdenken zu müssen – genau so, wie das in der Gastro gut funktioniert.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Hintergrundmusik vs. Veranstaltung / Laienmusikprogramm“

Ich frage die Staatsregierung:
Welche Unterscheidungskriterien gibt die Staatsregierung Gastronomiebetrieben und Kulturschaffenden an die Hand, um rechtssicher entscheiden zu können, ob beim gleichzeitigen Angebot von Kultur, Speisen und Getränken in Biergärten und Wirtshäusern eine künstlerische Darbietung eine Ergänzung zum Verzehr von Speisen und Getränken darstellt (Hintergrundmusik) – also die Vorgaben aus §13 BayIfSMV gelten – oder ob neben dem Verzehr von Speisen und Getränken im Gastronomiebereich die künstlerische Darbietung im Vordergrund steht – also eine Veranstaltung vorliegt, für die die Bestimmungen aus §21 Abs. 2 BayIfSMV maßgeblich ist, wie rechtfertigt die Staatsregierung die Möglichkeit bei dem Laienmusikprogramm rückwirkend Mittel beantragen zu können, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies bei den für den professionellen Bereich ausgelegten Förderprogrammen nicht vorgesehen ist, plant die Staatsregierung Hilfen für professionell Kulturschaffende, die ähnlich dem Laienmusikprogramm rückwirkend ab Mitte März gelten?

Hier geht’s zur Antwort:

AzP „Hintergrundmusik vs. Veranstaltung / Laienmusikprogramm“

Nachhaltiges Bauen für das Konzerthaus München

Das neue Konzerthaus in München soll bedeutend werden und sehr groß. Groß ist fein, wenn man den Raum nutzen kann, aber oft ungut, wenn man an Ressourcenverbrauch denkt. Weil es auch groß und nachhaltig geht, haben meine Kollegin Ursula Sowa, Sprecherin für Bau, und ich dem Staatsminister Sibler geschrieben und erklärt, wie groß & gut aus unserer Sicht geht!

Das neue Konzerthaus im Werksviertel soll eine Heimat werden für das BRSO, das Bayerische Rundfunk Symphonieorchester, eines der besten Orchester weltweit. Wegen der Strahlkraft nach ganz Bayern ist es wichtig, dass es gut wird, das Konzerthaus. Zusammen mit meiner Kollegin Ursula Sowa, baupolitische Sprecherin der Grünen Fraktion in Bayern, habe ich einen Brief an Bernd Sibler verfasst. Es geht um eine BNB-Zertifizierung (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) für eben dieses Konzerthaus in München. Wir Grüne fänden das gut, weil eine Zertifizierung die Gesamt-Lebensdauer von Gebäuden und Materialien in den Blick nimmt und so insgesamt nicht nur Kosten spart, sondern auch die Umwelt schont. Auch eine Zertifizierung von Teilen eines Sonderbaus ist möglich – wo ein Wille ist, ist also auch ein Weg. Meine Kollegin Ursula Sowa und ich fordern deswegen eine BNB-Zertifizierung!

Ein mit BNB-Zertifiziertes Konzerthaus wäre nicht nur für den Moment schön und wichtig, es würde auch eine Inspiration für zukünftige öffentliche Bauten in Bayern liefern, eine Vorbildfunktion einnehmen. Wir müssen damit anfangen nachhaltig zu bauen und gerade das neue Konzerthaus würde ein großartiges Zeichen setzen – alle Bereiche werden ihren Beitrag leisten müssen. Es kann nicht sein, dass „Leuchttürme“ ausgenommen bleiben, während kleine Kulturschaffende sich oft freiwillig für mehr Klimaschutz krumm machen.

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für das Konzerthaus München

Damit unser neues Konzerthaus, nicht nur eine Bereicherung für die Kulturlandschaft ist, sondern klimatechnisch auch zum Vorzeigeprojekt wird.

„Ziel des nachhaltigen Bauens ist der Schutz allgemeiner Güter wie Umwelt, Ressourcen, Gesundheit, Kultur und Kapital. Aus diesen leiten sich die klassischen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Ökologie, Ökonomie und soziokulturelle Aspekte – ab“

Bewertungssystem – Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) (bnb-nachhaltigesbauen.de)

Hier geht’s zum Download des Briefes:

Na, ratet mal, was die CSU-FW-Regierung da so plant an Nachhaltigkeit? Genau: nichts! Man kann nur hoffen, dass unsere Anregungen wie so oft klammheimlich übernommen werden. Ich bin gerne Ideengeberin, wenn’s hilft, verzichte ich auch auf die Lorbeeren, aber tut’s was – auch im Bereich Nachhaltigkeit! Hier geht’s zur Antwort der Staatsregierung: es wird geprüft.

Wir von Grüne Bayern Landtag haben zu der BNB-Zertifizierung schon 2019 einen entsprechenden Antrag gestellt. 2020 hat unsere baupolitische Sprecherin, Ursula Sowa noch eine AzP, eine „Anfrage zum Plenum“ gestellt: hier zum Nachlesen. Ebenfalls 2020 haben wir Grünen noch einen Antrag gestellt, indem wir konkrete Antworten über den Stand der Planungen haben wollten. Im Mai hat der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, indem auch ich Mitglied bin, einen Berichtsantrag gestellt, um mal genauer nachzuhaken. Berichtsantrag von den Grünen und der SPD-Fraktion mit Antworten unserer Landtagspräsidentin zum Nachlesen hier.

Der Deckel muss weg.

11.000 Deutsche werden wie Ölsardinen gepackt in Richtung Ballermann und wieder heimgekarrt. Infektionsnachverfolgung?! zweifelhaft. 500 Leute dürfen draußen und mit Abstand keine Musik hören, sobald sie von einer Bühne kommt. Infektionsnachverfolgung?! – Möglich! Aber Kultur ist in Bayern nur für wenige erlaubt. Und noch viel weniger Leuten wichtig. Was bei Flugreisen und in der Gastro erlaubt ist, muss auch der Kultur möglich sein! Der Deckel muss weg! – Ein Plädoyer.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen,

vorgestern erst sahen wir sie: dicht bepackte Flieger, die knapp 11.000 Deutsche in Richtung Ballermann und wieder heim karren. Die Reihen voll, Abstand? Keiner!

So geht „sicher“ nicht!

So geht “sicher” ganz bestimmt nicht. Aber „sicher“ geht, und viele Menschen in Bayern beweisen jeden Tag: Infektionsschutz ist möglich. Abstands- und Hygieneregeln werden akzeptiert und engagiert umgesetzt. Jetzt an Pfingsten waren viele erstmals wieder in Deutschland zum Urlaub unterwegs, an die Maske in Gastro und Handel hat man sich gewöhnt.

Lange haben wir auf Lockerung im Kulturbereich gewartet. Andernorts durften zum Beispiel Kinos längst öffnen. In Bayern? Fehlanzeige! Biergärten, Autohäuser, Shoppingmalls – hier wichtiger als Kultur. – Dann kam endlich, endlich der Segen der Söder-Regierung. Und mit ihm?! – BÄM – der Deckel.

Shoppingmalls in Bayern wichtiger als Kultur

Pauschal, ohne Erklärung wird Kultur in Bayern – mal wieder – deutlich schlechter gestellt: 50 Personen – 50 Personen inklusive!! der Menschen auf der Bühne – dürfen da in einem Raum sein! Ja, wer hat sich denn sowas ausgedacht? 50 Personen, völlig unabhängig davon, ob Kultur in einem gemütlich-familiären Würzburger Café oder in der Olympiahalle stattfindet. Da hat man dann nicht nur 1,5 Meter, sondern gleich 10 Meter Abstand.

Ab 22. Juni sollen es pauschal 100 Leute sein, die reindürfen: zur Kultur. Inklusive der Kulturschaffenden! Machen wir doch nur noch Lesungen! Da braucht es nur eine Person und nicht mal Souffleuse. 99 Gäste – kein Problem!

Oder Kino! 100 Gäste. Toll! Warum nur jubelt die Kino-Branche nicht? Grund ist der pauschale Deckel.

Aerosolbildendes Verhalten wie Singen oder Sprechen eher im Wirtshaus als im Theater oder Kino

Aerosolbildendes Verhalten wie Singen und lautes Sprechen tritt im Publikum von Kinos eher seltener auf als im Wirtshaus. Und die vergangenen Wochen zeigen: Der Infektionsschutz im Wirtshaus funktioniert! Restaurants sind – zu Recht – wieder geöffnet! Hygienemaßnahmen greifen! Ausgehen ist sicher! Ist stiller Popcorn-Genuss gefährlich?

Sie sehen: Das “Warum” der Entscheidungen der Söder-Regierung bleibt ein Rätsel. Bayern tappt wie so oft im Nebel, wenn es um Beschlüsse und Verbindlichkeit geht.

Intransparente Willkürentscheidungen der Herren Söder, Aiwanger, Sibler & Co

Infos steigen dienstags nach der Kabinettssitzung auf wie weißer Rauch. Auch wir Abgeordnete müssen aus Tweets oder YouTube-Aufzeichnungen der beliebten Live-Pressekonferenzen rechtsverbindliche Angaben herausrätseln.

Kultur machen und Kultur genießen muss sicher sein! Aber nicht sicherer als Autokauf oder Restaurantbesuch.

Nachdem Bayern früh Rahmenbedingungen für Lockerungen vorgegeben hat, ist es unangemessen, unfair und nicht nachvollziehbar, warum diese Bedingungen nicht für alle gelten.

Und wer je in einem bayerischen Wirtshaus war, weiß: Es wird dort gegessen, gelacht, laut gesprochen, ab und an sogar gesungen. Und das ist gut so! Wer zu Corona-Zeiten, so wie ich, in einem bayerischen Wirtshaus war, weiß, wie vorbildlich und verantwortungsvoll man dort mit dem Infektionsschutz umgeht, und das obwohl Notbetriebs-Umsatz und Aufwand in keinem Verhältnis stehen.

Kulturschaffende können Infektionsschutz genauso gut wie Gastrobetriebe

Trauen Sie bitte den Kulturschaffenden auch zu, dass sie Notbetrieb können! Und Infektionsschutz gut machen werden! Scheren Sie nicht alle über einen Kamm, Pauschal-Behandlung hat noch niemandem genützt. Ja, der Deckel muss weg!

Unterstützen Sie den Notbetrieb lieber statt ihn durch sinnlose Vorschriften zu erschweren!

Helfen Sie mit, die Gesundheit der Menschen zu schützen und Kultur-Notbetrieb besser zu ermöglichen, indem Sie zum Beispiel staatliche Räume mietfrei zur Verfügung stellen. 

Machen Sie klare, frühzeitige Vorgaben und hören Sie auf Betroffene, damit Beschlüsse in Zukunft Sinn machen. 

Der Deckel muss weg! – Zusätzlich finanzielle Nothilfen dringen geboten.

Last not least: Gewähren Sie endlich die nötigen Not- und Infrastrukturhilfen für alle Kulturbereiche. Sonst müssen wir schon sehr bald über Details von Kultur hier gar nicht mehr diskutieren!

Dem Antrag stimmen wir zu und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Danke.

Foto: Diskussion zur Lage der Kultur in Burgau/Schwaben