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Im Rahmen vorhandener Mittel – Wie CSU/FW Kulturschaffende zur Selbstbeweihräucherung missbrauchen möchten

Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Wir alle sehnen uns nach Kultur. Sobald es draußen aushaltbar warm wäre, ginge das auch. Seit Dezember fordern wir Grüne Planungen für den Sommer. Heute endlich kommt eine Idee – so perfide, dass es mir den Atem verschlägt. – Raum und Geld für Kultur?! Hier die bittere Pille:

Yes, wenn gleich zu Beginn des Posts ein rabenschwarzer Knopf der Konkurrenz steht, dann muss es schon ein Hammer sein, den man besser selber nachliest, damit man es schwarz auf weiß mal gesehen hat, was CSU und FW sich da ausgedacht haben.

Kultur in Bayern – seit 1 Jahr ein Trauerspiel

So. Reingeklickt? Und, was meinst Ihr? Dass man „im Rahmen verfügbarer Stellen und Mittel“ mit dem „professionellen Kultursektor“ einen Kultursommer organisieren will, das auch noch mit „hochkarätigen Auftakt- und Abschlussveranstaltungen“ ist an sich schon eine Farce angesichts der Nöte der Kreativen in der Krise. Denn wer soll die „hochkarätigen Auftakt- und Abschlussveranstaltungen“ denn bitteschön „im Rahmen verfügbarer Mittel“ bezahlen? Auf Hut spielen und hoffen, es klappt schon???

Wer dann weiterliest kapiert die Masche: unter „Schirmherrschaft von Mitgliedern der Staatsregierung“ soll das Ganze stattfinden. Kultur, ein bisschen und nur Pandemiegerecht natürlich, wenn wir uns damit schmücken können. Das ist doch fein. Dieser unverfrorene Antrag zeigt mal wieder, dass Kultur vom Ministerpräsidenten bis Landtagsabgeordneter bei CSU/FW nur als Marketing-Masche verstanden wird!

Kultur als Marketing-Masche

Profis dürfen der Staatsregierung die Kulisse bieten, sich selbst zu feiern – aber bitte nur im Rahmen vorhandener Mittel.

Dass wir Grüne seit einem dreiviertel Jahr kostenfrei staatliche Räume Liegenschaften für Kultur fordern – wie jetzt CSU und FW im Antrag – und dass das bayerische Haushaltsrecht kostenfreien Raum für Kultur auch erlaubt, das sei nur am Rande auch noch erwähnt. – Unser Antrag für kostenfreie staatliche Fläche für Kultur vom 17.06.2020 wurde abgelehnt – ginge doch alles angeblich schon.

Sommer 2020: Grüner Antrag kostenfreie staatliche Flächen für Kultur von CSU/FW abgelehnt

Geht alles schon?! – Wenn man will! Diese Staatsregierung will leider nicht: seltener als einmal pro Woche gab es in Bayern im Sommer 2020 staatliche Flächen für Kultur, wie unsere Anfrage ergab. – Beschämend.

Besonders perfide zeigt sich das wahre Gesicht der Söder-Regierung, wenn man mal schaut, wo wirklich Dinge mit staatlichen Flächen unterstützt werden. Die Auto-, Großkonzern- und Lobby Partei CSU unterstützt von FW verbietet eine kleine Lesung im Hofgarten. Erlaubt aber der Automobil-Konzern-Lobby mit ihren Internationale Automobilausstellung IAA in eben diesem Hofgarten eine Schau abzuziehen.

IAA ja – Kultur nein. Was will man da noch sagen.

Beitragsbild-Fotocredit:
Heribert Pohl aka Polybert49
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schriftliche Anfrage zum Ankauf und Anmietungen des Freistaates Bayern für Kultur- und Museumbauten

Ich frage die Staatsregierung:

  • 1.1 Welche Kultur- und Museumsbauten wurden vom Freistaat Bayern in den letzten 20 Jahren gebaut (bitte inklusive genauer Beschreibung von Projekt und Projektumfang inklusive nutzbarer Fläche, ursprünglich avisierter Kosten, Beginn der Planungen, Abschluss der Bautätigkeit, letztendliche Baukosten)?
  • 1.2 Falls für die jeweiligen Projekte ein Grundstück erworben wurde, wie hoch waren jeweils die Kosten für den Grundstückskauf (bitte den jeweiligen Zeitpunkt mit angeben und detailliert aufschlüsseln nach Projekt)?
  • 1.3 Wie hoch waren jeweils die jährlichen Gesamtkosten für Bau- und Grundstücksankäufe sowie Erbbauzinsausgaben für realisierte und geplante staatliche wie nichtstaatliche Kultur- und Museumsbauten in den letzten 20 Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
  • 2.1 Für welche Kultur- und Museumsbauten sind durch den Freistaat in den letzten 20 Jahren PPP-Verträge (PPP = Public Private Partnership) geschlossen worden (bitte inklusive genauer Beschreibung von Projekt, Projektumfang, Projektrahmenbedingungen, inklusive nutzbarer Fläche, Projektpartner bzw. Vermieter, Zuwendungsnehmer, Laufzeit, jährliche Miethöhe, Quadratmeterpreis, ggf. Rückfallkonditionen an den Freistaat)?
  • 2.2 Weshalb wurde jeweils auf dieses Finanzierungsinstrument zurückgegriffen?
  • 2.3 Falls für die unter Frage 1.1 fallenden Projekte ein Grundstück in Erbbaurecht genutzt wurde, wie hoch waren jeweils die Kosten für den Erbbauzins pro Jahr (bitte detailliert aufschlüsseln nach Projekt)?
  • 3.1 Wann wurde der jeweilige Erbbaurechtsvertrag geschlossen (bitte detailliert aufschlüsseln nach Projekt)?
  • 3.2 Wie lange läuft jeweils der zugrunde liegende Erbbaurechtsvertrag (bitte detailliert aufschlüsseln nach Projekt)?
  • 3.3 Wann ist der jeweilige Erbbaurechtsvertrag erstmals neu verhandelbar (bitte detailliert aufschlüsseln nach Projekt)?
  • 4.1 Für welche Kultur- und Museumsbauten sind durch den Freistaat in den letzten 20 Jahren Mietverträge abgeschlossen worden (bitte inklusive genauer Beschreibung von Projekt und Projektumfang inklusive nutzbarer Fläche, Vermieter, Zuwendungsnehmer, Laufzeit, jährlicher Miethöhe, Mietpreis/m²)?
  • 4.2 Für welche der Anmietungen standen alternative Grundstücke und/oder Immobilien aus dem Besitz des Freistaates zur Verfügung (bitte den Grund für die Anmietung mit angeben)?
  • 4.3 Für welche staatlichen oder nichtstaatlichen Kultur- und Museumsprojekte hat der Freistaat Bayern in den letzten 20 Jahren einen Investitionszuschuss an den Vermieter ausbezahlt (bitte aufschlüsseln nach Zuwendungsnehmer, Projekt, Höhe des Zuschusses und Begründung im Einzelnen)?
  • 5.1 Für welche nichtstaatlichen Kultur- und Museumsprojekte hat der Freistaat Bayern in den letzten 20 Jahren die Übernahme von Mietkosten vertraglich zugesagt (bitte aufschlüsseln nach Zuwendungsnehmer, Projekt, Laufzeit des Mietvertrags, jährlicher Miethöhe, nutzbarer Fläche, Mietpreis/m²)?
  • 5.2 Falls nur ein Teil der jährlichen Mietkosten übernommen werden, wie hoch ist der jeweilige prozentuale Anteil (bitte nach Projekten aufschlüsseln)? Bei welchen Anmietungen oder Mietübernahmen waren die Immobilien
  • Freistaat Bayern oder Dritte in die Entscheidungsfindung, Beratung, Begutachtung, Ausgestaltung und/oder in den Abschluss der Mietverträge eingebunden (bitte detailliert Art und Umfang der Beteiligung beschreiben)?
  • 6. Bei welchen Anmietungen oder Mietübernahmen waren die Immobilien Freistaat Bayern oder Dritte in die Entscheidungsfindung, Beratung, Begutachtung, Ausgestaltung und/oder in den Abschluss der Mietverträge eingebunden (bitte detailliert Art und Umfang der Beteiligung beschreiben)?
  • 7. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtmietkosten für staatliche wie nichtstaatliche Kultur- und Museumsbauten, für die der Freistaat Bayern Mietkosten übernommen hat oder übernimmt bzw. Mietverträge abgeschlossen hat, in den letzten 20 Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
  • 8.1 Für welche Kultur- und Museumbauten hat der Freistaat Bayern in den vergangenen Jahren Grundstücke veräußert (bitte einzeln mit Veräußerungsdatum auflisten)?
  • 8.2 Welche dieser Veräußerungen erfolgten gegebenenfalls freihändig?

Hier geht’s zur Antwort der Staatregierung:

Click & Collect für Bibliotheken auch in Bayern

Andere Bundesländer erlauben kontaktlose Nutzung von Bibliotheken. In Bayern – Kulturstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit hat Verfassungsrang – können im Moment nur jene an Bücher kommen, die genug Geld haben, diese zu kaufen. Denn „Click & Collect“ ist Bibliotheken und Gemeindebüchereien verboten, dem (Buch-)Handel aber erlaubt.

Damit kein falscher Verdacht aufkommt: ich liebe meine Buchhandlung und kaufe dort auch gerne ein. Aber als Abgeordnete habe ich auch die nötigen Mittel dazu. Als alleinerziehende Mama und freie Filmemacherin war ich ultra-froh, dass es Bibliotheken gab und dass sie für Kinder kostenlos waren. Auch in meinem Studium war die Bibliothek der magische Ort, an dem es Bücher gab, die man sonst nirgendwo mehr finden konnte.

Wirtschaftsland Bayern: „Click & Collect“ in Baumarkt, Mall & Möbelhaus: ja – Kontaktlose Bibliothek: nein

Weil diese magischen Orte nun in Bayern verrammelt, in Baden-Württemberg z.B. aber dem Einzelhandel gleichgestellt sind, habe ich mit meiner Grünen Kollegin Mona Fuchs aus dem Münchner Stadtrat und meinem Kollegen Erhard Grundl aus dem Bundestag einen Brief an die bayerische Staatsregierung geschickt. Unsere Forderung:

Hört auf, der Wirtschaft Dinge zu erlauben, die Ihr öffentlichen Orten der Teilhabe, der Bildung und Kultur verwehrt! Erinnert Euch daran, dass in Bayern Sozialstaatlichkeit und Kulturstaatlichkeit Verfassungsrang hat! Erlaubt die kontaktlose Bibliothek wieder!

Fantastische Welle der Grünen Unterstützung

Und stellt Euch vor: 45 Grüne aus ganz Bayern haben mit gezeichnet! Darunter die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth, unsere Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze, die 2. Bürgermeisterin Münchens Katrin Habenschaden, Grüne Kulturreferentinnen und Fraktionsvorsitzende aus Gemeinden, Städten und Kreisen.

Hier ist unser Offener Brief für „Click & Collect“ und ein Muster-Antrag, falls Du auch bei Dir vor Ort für „Click & Collect“ von Bibliotheken kämpfen willst oder es unfair findest, dass die Kommunen bei Bibliotheks-Lieferservice-Angeboten vom Freistaat finanziell im Regen stehen gelassen werden:

Click und Collect_Bibliotheken Büchereien in Bayerischen Kommunen

Weiterlesen:

6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene

Kulturschaffende stehen am Ende einer langen Kette von Regierenden, Parlamenten und Verwaltungen, die der Pandemie hinterherhecheln. Das muss sich ändern. Kein Kultur-Sommer, wenn wir nicht jetzt planen, kein Kultur-Frühling, wenn wir nicht jetzt handeln.

Zehn Sachverständige fanden in unserer Sachverständigen-Anhörung am 15.12.2020 sehr klare Worte: Die im Oktober verkündeten Hilfen standen kurz vor dem Scheitern, die Kultur-Infrastruktur liegt in Scherben am Boden, das Publikum, das seine Kulturorte schmerzlich vermisst, wird durch Regierungshandeln verschreckt.

Unsere Sachverständigen-Anhörung zur Lage der Kultur und der Druck, den sie aufbaute, half! Drei Tage später gingen erstmals Solo-Selbständigen-Hilfen in Bayern online.

Erstmals bayerische Solo-Selbständigen-Hilfen für Kulturschaffende und „kulturnahe Berufe“

Gefordert von uns als Hilfe für alle Solo-Selbständigen seit April stehen die Hilfen erstmals auch denen offen, die Kultur möglich machen. Weiter ausgenommen bleiben aber immer noch Zigtausende. #NoOneLeftBehind: Wir brauchen ein Existenzgeld für alle Solo-Selbständigen!

Wir brauchen aber auch einen Kunstminister, der stark ist, und einen Wirtschaftsminister, der nicht – wie am 3.12. im Wirtschaftsausschuss geschehen – behauptet, Kultur- und Kreativwirtschaft sei nicht sein Ressort…

Und was ist mit dem Publikum?!

Du gehörst zum Publikum, liebst „Deine“ Kultur und vermisst Deine Musik, Dein Kino, Dein Theater? Hier im Film kannst Du sehen, wie es Deiner Kultur geht – sie hat das Wort! –
Unten alle Infos zum Nachlesen und unsere Ideen, die jetzt umgesetzt werden müssen im 6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene.

So viel geballte Expertise – wir haben zugehört und aus Euren Forderungen unsere Forderungen abgeleitet. Diese stehen nun im Raum, die Regierungsfraktionen und die bayerische CSU-FW-Staatsregierung sind eingeladen, sich weiterzubilden. Man hat (fast) keine Arbeit mehr. Wir präsentieren quasi alles auf dem silbernen Tablett. Aber wir bitten Euch: Kommt in die Gänge! Helft! Jetzt.

6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene

  1. Umgehende Fortschreibung der bayerischen Solo-Selbständigen-Hilfen
  2. Kultur-Sommer jetzt mit verbindlichem Stufenplan angehen
  3. Ausfallfonds analog zu Film-Ausfallfonds schaffen
  4. Digital Guest Registration als Stütze anerkennen
  5. Re-Start den wissenschaftlichen Erkenntnissen anpassen: Notbetrieb ohne Deckelung ermöglichen
  6. Publikums-Offensive: Vertrauen in Sicherheit unserer Institutionen wiederherstellen

Komplett lesen kann man unseren heute in einer Pressekonferenz vorgestellten Forderungs-Katalog „6-Punkte Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene“ hier. Die gesamte Genese, Infos, Hintergründe, alle Stellungnahmen sowie unseren Grünen Antrag auf Anhörung zur Lage der Kultur findet Ihr hier:

Last not least: die Pressekonferenz mit meinen Kollegen aus dem Kunstausschuss Volkmar Halbleib (SPD) und Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) zum Nachhören!


Weiterlesen:

Mainpost Würzburg vom 22.01.2021 „Museen, Theater, Clubs: Wie kann der Neustart der Kultur aussehen?“ – „Wie überleben bis zur Öffnung? Und wie gelingt die dann? Erstmals hat Bayerns Kulturszene im Landtag ihre Nöte schildern können. Ein Stimmungsbild aus Unterfranken“, so der Untertitel des Artikels

Kunst ist kein nachrangiges Grundrecht

Wenn der Museumsshop auf hat, das Museum aber zu, ist es Zeit, an unsere Verfassung und die darin garantierte Kunstfreiheit zu erinnern.

Bereits vor dem Lockdown Light galten für Kulturveranstaltungen deutlich härtere Einschränkungen als für andere Bereiche des täglichen Lebens. Wer von einem Kongress kam (10qm/Person), mittags schnell ein paar Kleinigkeiten einkaufte (10qm/Person), hernach mit anderen Gästen noch zum Essen ging (unbeschränkte Personenzahl), um den Abend im Theater ausklingen zu lassen (200, zuletzt 50 Personen), der*die stellte fest, dass nur für die Kunst pauschale Beschränkungen galten.

Kunst und Kultur mit Bordellen oder Spielhallen in einen Topf werfen? – Das muss aufhören!

Vom aktuellen generellen Veranstaltungsverbot ausgenommen sind jedoch
„verfassungsrechtlich besonders geschützte Bereiche wie Gottesdienste und Demonstrationen“1. Zu Recht, denn in GG Art. 4 (2) ist zu lesen: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Die Kunstfreiheit ist kein nachrangiges Grundrecht!

In seinem „Mephisto“-Urteil zum Streit um den Roman von Klaus Mann hat das Bundesverfassungsgericht 1971 festgestellt, dass die Kunstfreiheitsgarantie in gleicher Weise den „Werkbereich“ und den „Wirkbereich“ des künstlerischen Schaffens betrifft. Beide Bereiche bilden eine unlösbare Einheit. Nicht nur die künstlerische Betätigung (Werkbereich), sondern darüber hinaus auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks sind sachnotwendig für die Begegnung mit dem Werk als einem ebenfalls kunstspezifischen Vorgang; dieser „Wirkbereich“, in dem der Öffentlichkeit Zugang zu dem Kunstwerk verschafft wird, ist der Boden, auf dem die Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG vor allem erwachsen ist.2 Die Kunstfreiheit bezieht sich also auch auf verfassungsrechtlich besonders geschützte Bereiche wie Theater- oder Konzertaufführungen.

Die Kunstfreiheit ist verfassungsrechtlich besonders geschützt.

Wesensmerkmal der Kunst ist ihre Diversität und Kleinteiligkeit. Anders als viele anderen Lebensbereiche hat sie nicht die „eine Stimme“, um sich mit ihrem Ruf nach Beachtung der Verfassungsgrundsätze Gehör zu verschaffen. Nach einem Brandbrief aller Staatstheater Bayerns nebst Philharmonie und Kammerspielen an die Bayerische Staatsregierung überlegen nun Kunstschaffende in Bayern erstmals, gegen die pauschalen Maßnahmen, die man ihnen strenger und früher als anderen auferlegt hat und die man für sie später als für andere gelockert hat, rechtlich vorzugehen.

Dabei wenden sie sich nicht in erster Linie gegen den Teil-Lockdown, sondern gegen die Einschränkung der Kunstfreiheit insgesamt in Abwägung der seit Pandemiebeginn ergriffenen Maßnahmen. Ob ein Eingriff in die Kunstfreiheit durch eine pauschale Deckelung der Publikumsgröße auf zuletzt 50 Personen insbesondere angesichts der positiven Ergebnisse der drei Pilotprojekte geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sei, möchten sie rechtlich klären lassen.

Wir Grüne haben seit Pandemiebeginn bereits mehrfach die Abkehr von
der pauschalen Deckelung gefordert, zuletzt gemeinsam mit allen
demokratischen Oppositionsfraktionen im Bayerischen Landtag. Die im
Raum stehende Initiative einer verfassungsrechtlichen Klärung begrüße
ich ausdrücklich.

Quellen:

  1. u.a. Bayerische Staatszeitung vom 2.11.2020
  2. BVerfGE 30, 173 <189>

Kunstfreiheit! Mein Beitrag zum Thema.

Die Kunstfreiheit ist ein unmittelbares Grundrecht. Sie ist nicht nachrangig und in unserer Verfassung in Art. 5 Absatz 3: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ fest verankert. Erste Ideen zu Freiheitsrechten wurden 1832 dort formuliert, wo ich aufgewachsen bin: beim „Hambacher Fest“ standen Presse-, Meinungs-, Versammlungsfreiheit im Fokus. Mein Beitrag zur Kunstfreiheit heute hier in einem Gastbeitrag für das Magazin des Paul-Klinger-Künstlersozialwerk.

Die Kunst ist frei!

“Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.” So steht es in Art. 5, Abs. 3 unseres Grundgesetzes, unserer Verfassung.

War schon vor Corona trotz Institutionen wie der Künstlersozialkasse die Freiheit der Kunst dort gefährdet, wo Kulturschaffende künstlerisches Wirken zurückschrauben oder unterlassen mussten, weil wirtschaftliche Gegebenheiten sie dazu zwangen, brach mit Beginn der Pandemie ein Großteil des Kunst- und Kulturschaffens, wie wir es kannten, komplett zusammen.

Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote.

Mit dem Lock-Down wurde alles unmöglich, was Menschen-Gruppen oder gar Publikum einschließt, aber auch Museen und Bibliotheken wurden geschlossen, Musik zum Hochrisiko erklärt, kulturelle Bildung untersagt. Reisefreiheit, Religionsfreiheit, alles kam rasch zurück. Kaum diskutiert wurde, was Verbote und andauernder Notbetrieb mit der Kunstfreiheit machen.

Wenden wir den Blick in unser Nachbarland Österreich: In diesem Corona mäßig ähnlich wie Bayern ächzenden Land ist die Kunstfreiheit erst seit ‘82 in der Verfassung verankert. Schon bald nach den Veranstaltungsverboten schlossen sich dort Kreative zusammen, entwarfen Petitionen, organisierten Schweigemärsche wie “Ohne uns ist’s still”, veranstalteten 2m-Abstand-Demos und heuerten gemeinsam Anwälte an mit dem Ziel Verfassungsklage: Kunstfreiheit in Gefahr!

Es gibt kein Grundrecht auf Fußball

Auch hier in der BRD regte sich Widerstand. Bereits am 11. Mai konstatierte der Augsburger Verfassungsrechtler Prof. Matthias Rossi, er könne nicht nachvollziehen, warum Gottesdienste unter Auflagen erlaubt seien, Kulturveranstaltungen aber weiterhin verboten. Das Recht auf Kunstfreiheit sei kein zweitraniges Grundrecht. Ähnlich wie beim Grundrecht auf Religionsfreiheit, sei nicht nur das reine künstlerische Schaffen geschützt, sondern auch der Wirkbereich.

Während man in Österreich auf die Barrikaden gingen, gab uns Rossi hier eine Steilvorlage: Nicht nur unser “Werk”, auch unser “Wirken”, also Auftritte, Ausstellungen, Konzerte, Lesungen, Performances, Filmdrehs oder Fotosessions, sind von unserer Verfassung geschützt!

Dass niemand riskieren möchte, Schuld an Leid oder gar Tod zu sein, versteht sich von selbst. Trotzdem muss klargestellt werden, dass 80.000 infektionsfreie Besuche bei den Salzburger Festspielen mitten im Corona-Sommer eine klare Sprache sprechen, klarer als bayerische “Pandemie-Pilotprojekte” in der Staatsoper. Warum mich das alles so maßlos ärgert? Weil ich Ungerechtigkeit nicht akzeptieren kann!

Die ungerechten Fakten im Corona-Herbst in Bayern, wo ich im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Landtag sitze:

  • Musik, ohne Eintritt, dazu Speis und Trank – sagen wir mal: Helene Fischer mit Schweinshaxen – Hintergrundmusik! Erlaubt mit uneingeschränkter Personenzahl.
  • Musik, mit Eintritt, ohne Schweinshaxen – Achtung! Kulturveranstaltung! – maximal 200 Personen im Publikum erlaubt.
  • Sport in der Olympiahalle – 12.463 Plätze, davon 20% unter Pandemie-Bedingungen nutzbar, macht 2492 erlaubte Gäste.
  • Musik in der Olympiahalle – 12.463 Plätze, 200 erlaubte Gäste.

Nicht, dass eine 20% Auslastung die Rettung der Kunstfreiheit wäre. Auch finanzielle Hilfen sind im Notbetrieb dringend nötig, damit die Menschen und die Infrastruktur die Krise überstehen. Die pauschale Deckelung der Publikumsgröße hat aber null-komma-null mit Infektionsschutz zu tun, ist reiner Populismus, macht dem Publikum Angst, treibt Kulturschaffende, Institutionen und Betriebe in den Ruin und zerstört letzte Reste der kulturellen Infrastruktur.

In Österreich trat am Ende die Staatssekretärin für Kultur unter dem Druck der Szene zurück. Hier tapsen die Verantwortlichen, von Grütters bis zu Landesfürsten, munter einher und praktizieren “divide et impera”: schmeiß dem Künstler ein Zuckerl hin, gib der Künstlerin ein Bonbon, dann schließen sie sich nicht zusammen sondern halten schön still. Eine Strategie, mit der schon Caesar gut fuhr.

Divide et Impera

Seit Caesars Zeiten etabliert ist auch der Duktus der buckelnden, der den Hut demütig aufhaltenden Künstler. Seit Jahr und Tag hoffen wir Künstlerinnen, Förder-Antrag um Förderantrag stellend, man möge gefallen, jemand möge etwas in eben diesen, unseren!, Hut werfen.

Dass sich aus Applaus und Dankbarkeit keine Rücklagen aufbauen lassen, dass Kunst und Kultur eine wichtige Dienstleistung verrichten, dass Mindesthonorare, Mindestgagen endlich gelten müssen, dass Kultur eine Pflichtaufgabe sein müsste für Kommunen – das, ja all das sind strukturelle Probleme, die durch die Krise scharf zu Tage treten.

Probleme, die wir, wenn wir uns nicht trennen lassen, wenn wir laut werden und laut bleiben, wenn wir Kunstfreiheit für Werk und Wirken einfordern, auch über die Krise hinaus bekannt machen können – für eine sozial nachhaltige Kulturpolitik in Deutschland!

Weiterlesen:

Lock-Down im Kulturbetrieb

Der Lock-Down hat die Kulturszene lahm gelegt und das für Monate. Die Soforthilfen der Regierung sind nicht an die Bedürfnisse der Kreativen angepasst und haben somit keinerlei Nutzen. Die gravierende Benachteiligung von Kunst und Kultur hinter Gastro, Religion, Shopping oder Sport muss enden!

Viele Kreative reagierten auf die Lockdowns sensibel und laut. Als Seismograph einer gesellschaftlichen Entwicklung in der Pandemie nahmen sie so Erschütterungen auf, bewahrten die Zeichen der dramatischen Einschnitte für kommende Generationen und verdichteten den Diskurs zu Hinweisen und Beiträgen, die für die Zeit nach der Pandemie für unsere Gesellschaft sehr wertvoll sein werden.

Eines dieser Projekte war Lockdown Learning in der Glockenbachwerkstatt München. In Talks von Kreativen mit Kreativen, moderiert von Peter Arun Pfaff, griff die Initiative Schwerpunkt-Problematiken aus dem Geschehen rund um die Lock-Downs heraus und erarbeitete Lösungsstrategien. Ich durfte als Artist-turned-Politician dabei sein und die Rolle der Kreativen, die jetzt Teil der Legislative ist und so ein Sprachrohr in die Politik sein kann, ausfüllen.

Nach den Talks, die immer noch auf YouTube zu sehen sind, wurde eine wunderbar haptische Dokumentation publiziert, die PDF zu Lockdown-Learning Dokumentation ist online verfügbar. Hier mein Gastbeitrag für diese Lockdown-Learning Dokumentation!

Am 10. März 2020 wurde der „Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht Bayern“ vorgestellt. Mit diesem Bericht feierte die Staatsregierung sich selbst – und ihr vermeintlich fantastisches Engagement für eine Szene, in der nahezu 400.000 Menschen arbeiten – ebenso viele wie in der Automobilindustrie im Freistaat.

Am 11. März kamen die Veranstaltungsverbote. 400.000 Menschen, von denen viele von heute auf Morgen jeglicher Geschäftsgrundlage beraubt waren. 400.000 Menschen, von denen etliche Freie oder im Minijob sind, in Branchen, in denen nicht mal die öffentliche Hand Mindesthonorare oder Mindestgagen zahlt. Niemand hatte Rücklagen. Das Wegbrechen der Existenzgrundlage traf alle mit voller Wucht.

Betriebskosten versus Betriebsausgaben

Soforthilfen waren dann auch schnell gestrickt. Nur leider hatte niemand erklärt, dass „Betriebskosten“ anders als die vom jährlichen Finanzamt-Trip bekannten „Betriebsausgaben“ nur Mieten, Pachten, Leasingraten, Versicherungen und Finanzaufwand beinhalten.

Wir haben uns gefreut: Toll! Auch Kreative bekommen Soforthilfe! Dafür feiert sich die Staatsregierung noch heute. Aber leider, leider, sind diese Soforthilfen nur fürs repräsentative Eck-Büro (= Geld geht an den Real-Estate Investor), die Versicherung (= Geld geht an den global agierenden Versicherungs-Konzern) oder das Dienstwagen-Leasing (= Geld geht an Automobil-Konzerne).

Den Kumpel, der seit Jahren die Shots fürs Portfolio macht, zahlen? – Verboten. Die Crew, die das Casting Video macht, zahlen? – Verboten.
Die Frau, die das letzte Konzert zusammengeschnitten hat, zahlen? – Verboten. Soforthilfen kamen also bei Kreativen selten an und da, wo sie ankamen, hat man sie – aus Unwissenheit – oft zu Unrecht beantragt. Da hernach „Betrug“ zu unterstellen war frech, Geld zurück zu fordern, ist bitter.

Künstlerhilfen unter Vorbehalt

Noch bitterer die nächste Pille, die zu schlucken war: Künstlerhilfen! Nach langem Trommeln, Konto schon leer, Dispo ausgereizt, gestundet was geht, da rückte der Freistaat im Juni endlich magere tausend Kröten raus.

Nur für Leute in der KSK – hieß es zunächst. Nur für Leute, die zuvor weder ALGII noch Soforthilfe beantragt hatten – hieß es zunächst. – Das wurde alles nach Protesten nachgebessert. Aber Murks blieb Murks, die Bedingungen blieben realitätsfern. Drei Beispiele:

  1. Nur für Leute, die unter 3.000€ Soforthilfe erhalten haben. – Dabei musste man die Soforthilfe doch an Dritte weitergeben.
  2. Nur drei Monate ohne Unterbrechung an einem Stück. – Dabei hat man im Kulturbereich nur sehr selten Einfluss darauf, wann Jobs reinkommen, wann Geld aufs Konto kommt.
  3. Anders als für die Laien-Blasmusik gab es Hilfen für Profis leider auch nicht rückwirkend ab Mitte März. Für die Zeit, die am meisten weh tat. Weh tut. Immer noch.

Gleichheitsgrundsatz war einmal

Denn Kultur geht aktuell nur im Notbetrieb. Stört sich niemand an Bildern von mit Touris vollbepackten Ballermann-Bombern, darf man Bierhallen zum Anschlag füllen, Stadien für Sport-Publikum immerhin zu 20% nutzen, knallt bei Kultur in Bayern der Deckel zu: 200 Personen erlaubt und keine mehr. Auch in der für 12.463 Menschen ausgelegten Olympiahalle, auch nach 80.000 Gästen und Null Corona-Fällen bei den Salzburger Festspielen. Das ist reiner Populismus, hat mit Infektionsschutz null-komma-null zu tun und schürt nur Ängste des Publikums. Na klar soll und muss Kultur sicher sein! Aber die permanente Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatzes. Hilft. Niemandem! Im Gegenteil: sie beschädigt die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit.

  • Musik im Biergarten, ohne Eintritt, während Gäste essen, ratschen und am Tisch sitzen? Hintergrundmusik in der Gastro – erlaubt! Fremde an einem Tisch – gestattet! 1000 Personen in einem Raum? Easy!
  • Musik in genau dem gleichen Biergarten, mit Eintritt, oder lauter als ein Gespräch?
    Kulturveranstaltung – nur mit beschränkter Teilnehmerzahl erlaubt!
  • Sport in der Olympiahalle – 2492 Personen erlaubt.
  • Kultur in der Olympiahalle – 200 Personen erlaubt.
  • Konzert zu Hause. Fette Bässe. Dicke Luft. Schweiß im Gesicht. Ich kenne alle, aber hab von niemanden eine Nummer. – Erlaubt! Wär‘ nett, wenn Ihr nur 25 Leutchen wärt…
  • Live-Act im Club. ID- und Kontaktdaten-Erfassung, zum Pandemie-Geschehen passendes Online-Ticketing, Contact-Tracing, Hochleistungs-Entlüftung mit Frischluft-Anlage. Auch fette Bässe. Auch Schweiß. – Verboten!

Ein Ministerpräsident kurz vor der Heiligsprechung

Über allem ein Ministerpräsident, der kurz vor der Heiligsprechung zu stehen scheint, der, surfend auf der zweiten Welle, einen „Corona Koordinator“ ernannt hat, damit man im Falle eines Falles wen zum Absägen hat, wenn es mal schiefläuft.Wir helfen Technikern„, tweetete dieser MP. „Die emotionale Seele des Landes erhalten„, fabulierte er. Den Murks durften andere aufwischen. Echte Hilfe kam bis heute nicht an. Bei fast niemandem. Dass von 140 Millionen Euro „Künstlerhilfen“ nur knapp 20 Millionen abgerufen wurden zeigt, wie realitätsfern die bayerische Staatsregierung geplant hat. Dass man dem Publikum weiter Angst macht, Kulturschaffende weiter ins ALGII schickt, die sich ausdrücklich auf Werk und Wirken erstreckende Kunstfreiheit weiter durch Verunmöglichung torpediert, das ist ein Skandal in einer Tragweite, dass man sich einen Generalstreik der Künste geradezu herbeisehnt.

Die Lösungen der Exekutive? Das Partyvolk durch „stärkere Polizeipräsenz“ weiter gängeln. Alkoholverbote, Sperrungen öffentlichen Raums. Auch wenn die komplette Nachtkultur keinen Ort hat, wohin sie legal ausweichen könnte. „Zuhause mit der Partnerin tanzen“ war alles, was dem MP dazu einfiel. Jetzt sollen auch noch Veranstalter*innen Ausweise kontrollieren, Kontakt-Angaben abgleichen und bei Falschangaben ihres Publikums 1000€ Strafe kassieren. Konstruktiv einen Niedergang der Kultur verhindern wird man so ganz sicherlich nicht.

Und nein, es geht mir nicht darum, immer nur zu meckern. Klar können Kreative auch andere Jobs machen. Es könnte aber sein, dass wir all die Kreativen nochmal dringend brauchen könnten. Und dass diese Kreativen, wenn sie erst mal einen Job beim Netto an der Kasse haben, oder im schicken Eck-Büro einer Versicherungsgesellschaft das Social-Media Management machen, dass sie dann weg sind für das, was sie echt können, und wofür wir sie so dringend brauchen: Kreativ sein.

Die Leute fahren nicht nach München, um Versicherungs-Eck-Büros anzuschauen

Kultur ist systemrelevant ist irgendwie eine Untertreibung. Und irgendwie eine irrelevante Feststellung. Wenn München auf Knopfdruck über Nacht Kultur-frei wäre, wer würde hier leben wollen? Wer hier Urlaub machen? Wer nach der Arbeit noch ausgehen? Wer seine Kinder an einem Regentag wohin führen? Ins Nichts? – Fakt ist:

Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote und gehören entschädigt. Notbetrieb ist Verlustbetrieb und gehört supportet.

Ich will für Kreative noch nicht mal wie beim Kurzarbeitergeld 60% oder gar 87% des Vorjahres-Verdienstes, obwohl das legitim wäre. Ich will nur das Existenzminimum, ich will die Anerkennung von Mindestgagen und Mindesthonoraren, die Förderfähigkeit von Honorar- und Werkverträgen und dass sich endlich alle, die gerufen werden, auch mit denen an einen Tisch setzen und Lösungen finden, die es betrifft: mit denen, die Kultur machen.


Weiter lesen rund ums Thema Lock-Down und Kultur:

Kein Karussell, kein Kinderlachen: mit unseren Volksfesten und Märkten stirbt ein Kulturgut

Regionaler Wirtschaftsfaktor, Identitätsstifter, Treffpunkt für jung und alt, Kulturgut: unsere Märkte und Feste leisten uns einen Dienst, der eng verwoben ist mit unserem Leben. Viele Volksfeste und Märkte blicken dabei auf Jahrtausende alte Traditionen und wahren Bräuche, die so Jahrhunderte überdauern konnten. Die Menschen, die unsere Märkte und Volksfeste am Laufen halten, sind die Marktkaufleute, Schaustellerinnen und Schausteller Bayerns. Retten wir sie über die Krise, retten wir das Kulturgut Volksfest über die Krise!

Meine Kindheitserinnerung sind untrennbar verknüpft mit den Weinfesten in der schönen, einst eng mit Bayern verbundenen Pfalz am Rhein, meiner Heimat. Ich hatte das große Glück, oft kostenlos Schiffschaukel, Karussell oder Boxautos nutzen zu dürfen, denn mein Vater wuchs in den Schaustellerbetrieben meines Cousins auf, wo er auch meine Mutter traf. Unten habe ich Euch einen Trailer verlinke zu einem Dokumentarfilm, den ich mal über „unsere“ Kerwe gemacht habe. – Und dann? – 180 Jahre Familienbetrieb – das wunderschöne Etagen-Holzkarussell steht mittlerweile im Museum in Speyer.

Wenn die bayerische Staatsregierung den Marktkaufleuten, Schaustellerinnen und Schaustellern hierzulande nicht sehr bald hilft, werden sich in den Museen die Fahrgeschäfte bald stapeln. Denn viele Familienbetriebe, die zum Teil seit Generationen von Markt zu Markt, von Volksfest zu Volksfest ziehen, stehen vor dem Aus. Die ausgezahlten Nothilfen gingen in den vergangenen Monaten am Bedarf der meisten Betroffenen komplett vorbei. Betriebe mit bereits kreditfinanzierten Anlagen bekommen keine Förderkredite, und der Wohnwagen ist oftmals Büro, Privat- und Geschäftswohnung.

Wie bei so vielen anderen Solo-Selbständigen lassen sich wirtschaftliche und private Existenz nicht fein säuberlich trennen. Überbrückungshilfen und Soforthilfen sind und waren aber nur für Betriebskosten gedacht, die eigene Existenz kann nicht gesichert werden, das „Vermögen“ steckt im Betrieb, Ämter verstehen das nicht immer. Auch Unterlagen zu Fällen, in denen ALGII Anträge wegen erhaltener Soforthilfen abgelehnt wurden, landeten auf meinem Schreibtisch. Dass diese Leute unseren Kulturstaat am Laufen halten? Interessiert niemanden. Ein Skandal, was hier mit den Menschen passiert.

Unsere Grünen Forderungen sind längst bekannt. Der politische Wille zur Umsetzung fehlt der CSU-FW-Regierung.

Das Weihnachtsgeschäft, welches das Riesenloch stopfen sollte, das das Jahr 2020 bei den Marktkaufleuten, Schaustellerinnen und Schaustellern pandemiebedingt gerissen hat, steht nun aber auf mehr als wackeligen Füßen. Und das nach einer Reihe von abgesagten Herbstdulten und -festen – vom Gillamoos über den Augsburger Plärrer bis hin zum Oktoberfest. Die Genehmigungsverfahren für Märkte und Feste in den Wintermonaten sollen bis 15. Oktober 2020 abgeschlossen sein, so die Forderung der Landtags-Grünen.

Dafür benötigen die Kommunen aber klare Rahmenbedingungen und Leitplanken für ihre Entscheidungen. Denn was z.B. eine Großveranstaltung sein soll, ist immer noch ein wohlgehütetes Geheimnis der Staatsregierung. Auch trommeln wir schon seit Monaten, damit die Überbrückungshilfen endlich, endlich mit einem Landesprogramm des Aiwanger-Ministeriums um einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1.180 Euro im Monat aufgestockt werden – bis zum Ende der Pandemie, unbürokratisch und auf Basis der Steuernummer.

Mit kooperativen Einzelfall-Lösungen könnten Kommunen „ihre“ Feste vor dem Aus retten.

Abgesehen von den dringend benötigten staatlichen Hilfen von Bund und Land ist mehr möglich als manche meinen. Wichtig ist für die Kommunen, gemeinsam mit den Beteiligten nach Möglichkeiten zu suchen, um das Kulturleben vor Ort zu bewahren. Sind Veranstaltungen – oftmals mit jahrhundertelanger Geschichte – erst einmal von der Bildfläche verschwunden, lassen sie sich nur mit viel Mühe und Geld wiedererwecken.

Wer bespielt unsere Feste, wenn alle Schaustellerinnen und Schausteller weg sind? – Tradition gibt es nicht auf Knopfdruck!

Gruener Volksfestgipfel 200922_Grundl_Eckl_Bradac_Kurz_Radlinger
Teilnehmer*innen des Grünen Volksfestgipfels: Erhard Grundl (MdB Grüne Fraktion Bundestag), Robert Eckl (Vizepräsident Südbayern BLV) und Wenzel Bradac (Präsident BLV), Sanne Kurz, Edmund Radlinger (Vizepräsident Deutscher Schaustellerbund, 1. Vorstand Münchner Schausteller Verein)

Und hier der versprochene Trailer: „Millionäre werden wir nicht“ heißt der Dokumentarfilm über meine Familie. Ich habe ihn als zweites Projekt in meinem Studium an der Münchner Hochschule für Fernsehen und 16mm Film gedreht. Die Familie Rosskopf und die Familie Kurz sind über sechs Schwestern miteinander verwandt: Die Mutter meines Vaters war die jüngste der Schwestern. Die älteste Schwester fügte sich in die Tradition der „Rossköpfe“, die allesamt „ä Mädl vun Privat“ geheiratet hatten. Sie wurde Schausteller-Gattin und Betriebsinhaberin und sorgte so dafür, dass mein Vater in den herrlich langen pfälzer Sommern meine Mutter auf der „Kerwe“ in Lachen-Speyerdorf kennen lernen konnte. Gedreht wurde noch auf 16mm, mit der Handkamera. Der Dokumentarfilm-Trailer:

Mietfrei und kostenlos: Raum für Kultur

Kostenlose Räume für Kultur?! Gibt es längst! Na dann, liebe Kulturveranstalter*innen: los geht’s! Holt sie Euch, die mietfreien staatlichen Räume, für Eure Kulturveranstaltung! Die Staatsregierung sagt „Ja“…

Kenner*innen wissen: Der Haushaltsausschuss ist der Königsausschuss aller Räte und Parlamente. Die Kultur?! Kann einpacken, wenn der Finanzminister den Kopf schüttelt.

Darum hatten ich für uns Landtags-Grüne heute einen Antrag in den Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags eingebracht: Kultur braucht Raum! Kostenfrei staatliche Liegenschaften der Kultur öffnen.

Das sagen die Gesetze

Wie der Freistaat mit Vermögen umzugehen hat, das schließlich mit Steuermitteln finanziert wurde, regelt die Bayerische Haushaltsordnung. Dort steht in §63, Abs. 3 bis 5 klipp und klar:

(3) Vermögensgegenstände dürfen nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.  (…) (4) Ist der Wert gering oder besteht ein dringendes Staatsinteresse, so kann das für Finanzen zuständige Staatsministerium Ausnahmen zulassen (…). (5) Für die Überlassung der Nutzung eines Vermögensgegenstands sowie anderer Leistungen gelten die Absätze 2 bis 4 entsprechend.

Bayerische Haushaltsordnung, §63 (3-5) – BayHO

Es kommt noch besser: die Verwaltungsvorschrift erklärt, wie man mit diesem Gesetz umgehen muss. Und siehe da: es gibt keinen Grund, staatliche Innen- und Außenflächen nicht mietfrei und kostenlos Dritten zu überlassen. Explizit heißt es:

Nach Art. 63 Abs. 4 kann das für Finanzen zuständige Staatsministerium bei der Veräußerung von Vermögensgegenständen Ausnahmen von Absatz 3 zulassen, wenn
a) der Wert gering ist (Alternative 1) oder
b) ein dringendes Staatsinteresse vorliegt (Alternative 2)
und Art. 81 der Verfassung nicht entgegensteht.

Im Falle der Alternative 1 (geringer Wert) sind die Staatsministerien befugt, Ausnahmen ohne Einwilligung des für Finanzen zuständigen Staatsministeriums zuzulassen, wenn der volle Wert des Gegenstandes oder der Ermäßigungsbetrag 3.500 € nicht übersteigt und Art. 81 der Verfassung nicht entgegensteht.

Im Falle der Alternative 2 (dringendes Staatsinteresse) sind die Staatsministerien befugt, Ausnahmen ohne Einwilligung des für Finanzen zuständigen Staatsministeriums zuzulassen, wenn der volle Wert des Vermögensgegenstandes 35.000 € im Einzelfall nicht übersteigt und Art. 81 der Verfassung nicht entgegensteht.

Die Staatsministerien können ohne Einwilligung des für Finanzen zuständigen Staatsministeriums ihre Befugnisse allgemein bis zur Hälfte der in Nr. 1.7 genannten Wertgrenzen auf nachgeordnete Dienststellen übertragen.

Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung
(VV-BayHO) in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 5. Juli 1973

Die genannten Beträge sind Jahresbeträge. Das heißt im Klartext: Wenn es um weniger als 3.500€ geht, kann man staatliche Außen- und Innenräume immer kostenfrei nutzen. Geht es um mehr, geht es auch! Denn:

Gibt es ein dringenderes Staatsinteresse als die Verfassung?

(1) 1Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. 2Er dient dem Gemeinwohl.

Bayerische Verfassung, Art. 3 – Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998

Ich habe viele Jahre lang selbst Veranstaltungen organisiert. Vernissage, Filmpremiere, Verfassungs-Jodeln, Workshop. Was man als Kulturschaffende so macht, um zu arbeiten, um zu überleben. Raum-Suche war bei uns im Großraum München immer der pure Wahnsinn! Dass die Söder-Regierung da großzügig mit Liegenschaften – Räumen, Außenflächen – unterstützt hätte?! Kam nie vor. Verantwortliche verwiesen auf höhere Stellen, auf Ministerien oder auf „Förder-Mietpreise“. Die aber immer noch so hoch waren, dass ich sie für meine Kulturveranstaltungen nie, nie, nie hätte stemmen können!

Wie man an der Gesetzeslage und den Verwaltungsvorschriften sehr schön sieht: Kostenlose, mietfreie staatliche Räume für Kultur sind möglich! Es spricht nichts dagegen! Man muss nur wollen! – Und das wäre soooo wichtig. Jetzt!

Denn: Der Corona-Notbetrieb – leider von der CSU/FW-Regierung mit pauschalem Deckel hinsichtlich der zugelassenen Personenzahl für Veranstaltungen versehen – ist noch viel weniger wirtschaftlich als der Normalbetrieb. Im Kunst- und Kulturbereich gab es schon immer eine breite intrinsische Motivation. Wer reich werden wollte, war im Kunst- und Kulturbereich falsch.

Mit dem gedeckelten Notbetrieb kommen viele an die Grenzen des Machbaren. Existenzen sind in Gefahr, die kulturelle Infrastruktur steht auf dem Spiel. Adäquate finanzielle Entschädigungen für Veranstaltungsverbote und Notbetrieb gibt es nicht. Das Kulturstaatsprinzip der Bayerischen Verfassung wird missachtet.

Die Reaktion der CSU? Machen wir alles schon!

Sehr unterhaltsam wie so oft die Reaktion der CSU/FW-Regierung: Unser Antrag „Kultur braucht Raum!Kostenfrei staatliche Liegenschaften der Kultur öffnen“ wird abgelehnt. Mit der Begründung, wir würden caritative und soziale Veranstaltungen nicht mit einbeziehen. Warum die CSU das nicht längst selbst gefordert hat? – Ein Mysterium.

Für den guten Zweck zeige ich mich gerne kompromissbereit. Außerdem finde ich kostenlose staatliche Innen- und Außenräume auch für caritative und soziale Zwecke gut! Die Kitas z.B., die platzen in München aus allen Nähten. In Dänemark (Kita-Öffnung an Ostern…) hilft hier der Staat gezielt mit, sucht Flächen, bietet Räume an – für den Corona Notbetrieb!

Aber die CSU blockiert weiter, die FW schweigen: „vor Ort“ könnten die Stellen ja „unbürokratisch und dezentral“ selbst entscheiden, wen sie „kostenlos und mietfrei“ rein lassen würden. Was es schon gibt und was so super toll läuft, das braucht man ja nicht mit einem Antrag zu beschließen. Eh klar.

Meine Bitte an Euch: schreibt dem Berichterstatter der CSU, Johannes Hintersperger, Eure Erfahrungen! Teilt ihm mit, wie „toll es läuft“ mit dem dezentralen, mietfreien Support durch staatliche Räume und Außenanlagen. Ich hätte nie gedacht, dass ich hier mal CSUler verlinken werde, aber vielleicht wissen die es echt einfach nicht besser, oder?

Falls es stimmt, und alles echt „super läuft“, dann empfehle ich Euch, hie rund jetzt: ran an die Räume! Uni-Auditorien, Museums-Foyers, Säle in Verwaltungs-Gebäuden – alles kostenlos zu haben! Auch für caritative und soziale Zwecke. Auf geht’s.

PS

Dieser ominöse Art. 81 der Verfassung… ich habe ihn für Euch gegoogelt 🙂

1Das Grundstockvermögen des Staates darf in seinem Wertbestand nur auf Grund eines Gesetzes verringert werden. 2Der Erlös aus der Veräußerung von Bestandteilen des Grundstockvermögens ist zu Neuerwerbungen für dieses Vermögen zu verwenden.

Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998

PPS

Wenn’s nicht klappt, mit den kostenlosen Liegenschaften, und auch der Kollege der CSU nicht helfen kann – vielleicht wäre eine Petition eine Möglichkeit?! Mehr zu Petitionen hier.

Unser Antrag für kostenfreie Räume für den Corona-Notbetrieb hier:

PPPS – Dass man zwar als Internationale Automobil Ausstellung IAA staatliche Liegenschaften wie den Hofgarten München nutzen darf, aber als kleine Lesung nicht, zeigt meine Anfrage vom 21.10.2020:

Lehren aus Corona: Krise meistern – Zukunft sichern!

So lautete der Titel der Aktuellen Stunde auf Vorschlag der Freien-Wähler-Fraktion. Eine Steilvorlage für uns Landtags-Grüne, auch den Stellvertretenden Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger daran zu erinnern, dass Bayern Kulturstaat ist. Hier meine Rede vom 28.05.2020.

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe
Vertreterinnen und Vertreter der Staatsregierung!

“Lehren aus Corona: Krise meistern – Zukunft sichern!“ Schön, dass Sie sich das als Thema gegeben haben. Zukunft sichern und nachhaltig arbeiten, statt im Wochentakt, das wäre für Ihre Politik auch mal eine gute Idee! Wir drängen Sie ja schon länger, nicht panisch Geld übers Land zu gießen, sondern zu schauen: wer hat’s echt nötig und was hilft dauerhaft – allen Menschen, unserem Land, unserer Umwelt.

Geld sinnvoll ausgeben

Es liegt in der Verantwortung jeder Regierung, nicht nur viel Geld
auszugeben, sondern dieses Geld so auszugeben, dass die Menschen
in Bayern eine gute Zukunft haben.

Viel – damit haben Sie kein Problem, da sind Sie immer die ersten, verteilen am meisten, sind die Größten. Benchmark Bayern. Steuersäckel weit öffnen, das macht sich auch gut in der Live-Pressekonferenz. Was allerdings die gute Zukunft für die Menschen angeht, da sehen wir noch ziemlich schwarz.

Hilfe Ende Mai? – Reichlich spät!

Wo ist da Ihr Konzept? Für unsere Kultur- und Kreativwirtschaft haben
Sie keins. Sie setzen jetzt – jetzt! – in homöopathischen Dosen unsere
Forderungen aus dem April, ja zum Teil aus dem März um!

Endlich bekommt ein Teil der Kulturschaffenden Hilfe. Endlich gibt es zumindest einen Hauch an Planungssicherheit für Veranstaltungen – wenn auch der Kultur-Notbetrieb schlechter gestellt ist als der Wirtshaus- und Biergarten-Betrieb, wo sich 1000 oder mehr Menschen aufhalten dürfen an einem Ort. Warum?

Pauschale Gästezahlen helfen nicht. Der Deckel muss weg! Künstlerhilfen-Murks darf sich nicht wiederholen!

Ob der angekündigte Kulturrettungsschirm in der Umsetzung so ein
Murks wird wie die Künstlerhilfen, die im Stundentakt nachgebessert
werden mussten?!

Wir werden es sehen. Ich wünsche es mir für die Betroffenen, dass Sie
endlich aufhören in jedes Mikro „Bayern ist Kulturstaat” zu säuseln. Es
geht hier nicht um werbewirksames Bildmaterial, um schicke Tweets. Es
geht um Existenzen:

Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote und gehören entschädigt

Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote und gehören entschädigt, meine Damen und Herren! Dafür kämpfen wir – auch weiterhin!

Wir werden nicht ideenlos zuschauen, was hier gerade passiert. Wir
werden nicht Aufgaben weitergeben, um uns selbst nicht kümmern zu
müssen. Bei Ihnen hat man hier leider zu oft diesen Eindruck: Da fällt Ihnen nichts Besseres ein – obwohl unsere Ideen auf dem Tisch liegen – als die Landeshauptstadt zu kritisieren, weil sie “nur Personal schickt” zur Antragsbearbeitung. Dabei verschweigen Sie, dass es Aufgabe des Freistaats wäre, staatliche Programme abzuwickeln! Dabei verschweigen Sie, dass Sie keinen Cent für die bayernweit eingerichtete Beratungshotline zahlen, sondern Münchner Bürgerinnen und Bürger dafür aufkommen müssen!

München muss Beratung für ganz Bayern stemmen

Es gibt für Sie also noch viel zu tun, wenn Sie wirklich bereit sind, Lehren aus der Corona-Krise zu ziehen. Gerne gebe ich Ihnen hier noch mal mit auf den Weg, was wichtig wäre – insbesondere Ihnen, Herr MP Söder, Herr Staatsminister Aiwanger. Sie können hier etwas ändern und müssen hier etwas ändern!

Grüne To Do Liste für Bayerns Kulturlandschaft

  • Bekennen Sie sich zu unserer bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft! Verinnerlichen Sie, dass diese Branche in Bayern so wichtig ist wie die Automobilindustrie! Und das sage nicht ich, das sagt Ihr eigener Kultur- und Kreativwirtschafts-Bericht! Fangen Sie endlich an, Ihren eigenen Zahlen zu glauben und angemessene Politik zu machen!
  • Hören Sie auf, in Drei-Monats-Häppchen zu denken! Bekennen Sie sich zu nachhaltiger Hilfe! Entschädigen Sie die Totalausfälle, legen Sie jetzt unverzüglich ein Konzept vor, wie der Notbetrieb bezuschusst werden kann, und seien Sie selbst kreativ, damit Kultur wieder stattfindet und die Krise überlebt. Zum Beispiel indem Sie staatliche Gebäude und Parks für kleinere Kulturformate kostenfrei öffnen! Vergessen Sie die Brauchtums-Kultur, unsere Straßen- und Volksfeste nicht! Auch hier könnte man sich an der Biergarten-Öffnung orientieren, auch hier arbeiten Menschen, die nicht wissen, wie es weitergehen soll. Haben Sie den Mut und gehen sie jetzt die großen Baustellen der Kulturszene und der Kreativwirtschaft an! Herr Aiwanger, Sie brauchen diese Leute noch! Wirtschaft ist nicht nur Wirtshaus!

So viele Menschen da draußen leiden gerade – schon seit Monaten. Was ein Zeichen wäre es, wenn all das Leid, wenn diese tiefe, existenzielle Krise auch ihr Gutes hätte – dass wir z.B. endlich Mindesthonorare und Mindestgagen einführen.

Darum, liebe Kolleginnen und Kollegen: Seien Sie mutig, gehen Sie die nachhaltige Krisenhilfe an, denken Sie aber schon heute strukturelle Verbesserungen mit. Damit wir auch übermorgen noch der Kulturstaat sind, der wir sind.

Vielen Dank.

Pressemitteilung | Ministerpräsident Söders „Kultur-Minute“ nur eine Luftnummer?

Seit 14 Tagen warten Betroffene auf die angekündigten Hilfen für die Kunst. Hierzu erklären Sanne Kurz MdL, Sprecherin für Kultur und Film, und Erhard Grundl MdB, Sprecher für Kulturpolitik, beide Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Ganz ehrlich. Ich finde, dass es nicht richtig ist, da nur Hartz IV als Alternative anzubieten.“ Mit diesen Worten hat Ministerpräsident Söder am 20. April eine Hilfsmaßnahme in Form einer Unterstützung von 1000 Euro im Monat, befristet auf drei Monate, für die in der Künstlersozialversicherung (KSK) versicherten Künstler*innen in Bayern angekündigt. Genau 60 Sekunden brauchte Söder für seine Ausführungen.

Bisher ist es bei dieser „Ankündigung“ geblieben.

“Seit dem 20. April erreichen uns täglich Anfragen und Hilferufe Betroffener, wo sie denn diese Unterstützung bekommen könnten. Die Bilanz: Die Künstlerinnen und Künstler haben bis jetzt keine Hilfe bekommen. Nicht die Versicherten in der KSK in Bayern und natürlich auch nicht die Künstler*innen außerhalb der KSK. Es gibt nach mehr als zwei Wochen noch nicht einmal ein Antragsformular, weder beim bayerischen Wirtschaftsministerium noch beim Ministerium für Kunst und Wissenschaft. Die Betroffenen brauchen keine heiße Luft und warme Worte, sondern Hilfen, die greifen, und das sofort.“

Erhard Grundl
Bundestagsabgeordneter, Sprecher für Kulturpolitik, Bündnis90/Die Grünen

„Die Ankündigung der Staatsregierung, sie arbeite fieberhaft an der Erstellung der Antragsformulare, haben wir als Kulturpolitiker*innen aufmerksam verfolgt. Die Hoffnungen, die geweckt wurden, sind mittlerweile nicht mehr aufrechtzuerhalten. Die Leute sind sauer und verzweifelt. Markus Söder beschädigt den Glauben an die Politik, wenn er den Ankündigungen keine Taten folgen lässt.“

Sanne Kurz
Bayerischer Landtag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Kultur und Film

„Wir fordern, der bayerische Ministerpräsident möge sich tatsächlich für die versprochene finanzielle Unterstützung der Künstlerinnen und Künstler in Bayern einsetzen und seiner Regierungserklärung vom 20. April auch endlich Taten folgen lassen.“

Erhard Grundl, MdB und Sanne Kurz, MdL

Weiterlesen zum Thema Corona-Soforthilfen für Künstler und Künstlerinnen:


Künstlersozialkasse darf nicht Kriterium für Förderung von Kulturschaffenden sein!

Offenbar hatte der Ministerpräsident unseren Offenen Brief gelesen. Wir horchten auf, als er in seiner Regierungserklärung in einer „Kultur-Minute“ exakt 60 Sekunden lang Hilfe für Künstler*innen versprach. Leider hapert es bei der Umsetzung.

10:55 kam es über den Ticker des BR, da stand es, auch für alle, die nicht live zuhörten: Bayern sei ein Kulturstaat. Darum orientiere sich Bayern an Baden-Württemberg und werde Künstler*innen die nächsten drei Monate 1000€ monatlich zahlen.

Das ist schön! Wo sich Bayern doch auf Landes-Ebene komplett aus den Hilfen für Solo-Selbstständige verabschiedet hatte. Und alle Hilfe allein dem Bund überließ.

Es ist auch sehr gut, dass man schnell, sehr schnell, auszahlen will. Weniger gut ist, dass man mit dem Kriterium „versichert bei der Künstlersozialkasse“ (KSK) viele, die es dringend bräuchten, von den Hilfen ausschließt.

Es gibt Menschen, die halten beruflich Kultur am Laufen oder arbeiten als Künstler*in, kommen aber nur schwer in die KSK. Beispielhaft genannt seien hier Schauspieler*innen oder diejenigen, die für Konzerte Bühne und Technik bereitstellen. Bleibt KSK Kriterium, fallen sie alle aus dem Raster.

Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Film, Grüne Fraktion Bayern

Ich bin selbst Kulturschaffende. Als Filmemacherin und freie Performerin habe ich 25 Jahre lang vom Publikum gelebt. Kulturschaffende haben sich und ihre Arbeit, keine Betriebskosten, oft auch keine KSK Mitgliedschaft. Bitte vergesst das nicht, liebe CSU/FW-Staatsregierung!

Dass 1000€ sich gut vermarkten lassen, 1180€ aber das pfändungsfreie Existenzminimum sind, sei hier zurückgestellt. Wenn man aber (zurecht!) staatlicherseits mit (wichtigen und richtigen!) Veranstaltungsverboten einer ganzen Branche die Tätigkeit verbietet, braucht es angemessene Entschädigungen. Für alle, nicht für einige.


Marilyn Monroe wäre wahrscheinlich auch nicht in die KSK gekommen. Das liegt weniger an Einkommen. Dieter Bohlen ist einer der prominenteren Vertreter innerhalb der KSK und vermutlich nicht besonders bedürftig. Es liegt daran, dass Marilyn Monroe im Filmbereich tätig war. dort sind Schauspieler abhängige Beschäftigte und arbeiten auf Lohnsteuerkarte. eine Produktion sagt ihnen, wann sie wo sein müssen, die Regie sagt, was angezogen wird und wo welche Sätze fallen. Das Drehbuch sagt, was gesagt wird. – Im extremsten Fall.

Dass etliche Schauspieler*innen sich hier im wahrsten Sinne des Wortes „frei-spielen“ ändert nichts an der Tatsache, dass die meisten von ihnen einen negativen Bescheid der Künstlersozialkasse erhalten, wenn es um die Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz geht.

Ob ein „Happy Birthday Mr. President“ oder ein „I Wanna be Loved by You“ das Herz des Ministerpräsidenten eher erweicht hätte, hier im Freistaat Bayern? – Ich weiß es nicht, habe aber die Hoffnung auf Nachbesserung der Förderkriterien noch nicht aufgegeben. Einen Antrag mit unseren Grünen Forderungen werden wir in jedem Fall stellen!

Cary Grant ärgert sich wie viele Schauspieler über Papierkram
Don’t mess with actors.

Offener Brief an die FW/CSU-Staatsregierung: Bayern ist Kulturstaat!

Die Kultur kollabiert, Solo-Selbständige stehen vor einer langen Zeit des Nichts. Wenn der Bund schweigt, muss das starke Bayern voran gehen und seinen Kulturstaat, seine Kultur-Infrastruktur und seine Kulturschaffenden über die Krise retten! Ein Offener Brief von Erhard Grundl, MdB und Sanne Kurz, MdL.

Bayern ist Kulturstaat. Ich kann den Satz aus unserer Verfassung gar nicht oft genug wiederholen. Damit es endlich auch die CSU und die FW verstehen, hat Erhard Grundl, Kulturpolitischer Sprecher für uns Grüne im Bundestag und als Straubinger ein Bayer bis ins Mark, gemeinsam mit mir einen Offenen Brief an die Schwarz-Orange Koalition verfasst. Tenor unserer Forderungen: Modell Baden-Württemberg umsetzen! Im Detail lest Ihr unsere vier Forderungen in der PDF, die ich für Euch hochgeladen habe.

Den gesamten Brief findet Ihr hier:

Sobald kommende Woche die Sitzungen wieder beginnen, wollen wir Grüne hier im Landtag Bayern Anträge einbringen, um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Stay tuned!


Weiterlesen, aktiv werden:

Webinar „Veranstaltungsverbote: Wer zahlt die Zeche?“ zum Thema Corona-Kultur-Krise mit Erhard Grundl, Bundestag, Sanne Kurz, Bayerischer Landtag und David Süß, ab Mai Stadtrat in München, sowie Satu Siegemund (Bundesverband Regie) und Annette Greca /ver.di).


Bayern ist Kulturstaat. Ein Webinar zur Corona-Kultur-Krise.

Was so in der Verfassung steht, muss nun auf den Prüfstand:

Drehverbote, Veranstaltungsverbote. Bis heute gibt es nicht einmal ein Nachdenken über eine Entschädigung für dieses „Tätigkeitsverbot“ einer ganzen Branche. Kultur lebt von Gemeinschaft, Gästen, Publikum. Kultur lebt von Veranstaltungen. Jedes Exit-Szenario stellt Veranstaltungen aber ganz hinten an:

Sind Impfungen für alle verfügbar, kann man über Veranstaltungen nachdenken.

Nachdem sich die Staatsregierung Ende März aus dem Soforthilfeprogramm für Freie, Solo-Selbstständige und Unternehmen bis 10 Angestellte verabschiedet hat und es bei den LfA- und KfW-Krediten noch immer hakt, wird ganz unverhohlen auf die Jobcenter verwiesen. Sieht so die viel beschworene Rettung unserer Kultur aus? Wer wird den Institutionen, die überleben, wieder Leben einhauchen nach der Krise?  Und gibt es Dinge, die wir aus der Krise mitnehmen können, um unsere Film- und Kulturlandschaft beim Neustart für alle Akteurinnen und Akteure nachhaltig und krisenfest zu gestalten?

Komm am Dienstag, 21.04.2020, 19:00, zum Gespräch im Webinar mit Grünen Vertreter*innen von Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Mit Gewerkschaft, Verbänden – und mit dir.

Gäste auf dem Podium sind:

  • Erhard Grundl, MdB – Als Musiker nah an der Szene, als Grüner unser Bundestagsabgeordneter für Kulturpolitik, als Straubinger unsere Stimme aus der Fläche und unsere bayerische Brücke nach Berlin.
  • Satu Siegemund, Freie Filmemacherin, Homeschooling@Homeoffice, Vorstand beim Bundesverband Regie (BVR)
  • Annette Greca, ver.di. / connexx – filmunion – Betreut auf Projektbasis Festangestellte wie freie Filmschaffende in der Krise, hat Lösungen mitverhandelt und umfangreiche Handlungsleitfäden erarbeitet.
  • David Süß, Grüner Stadtrat, Vorsitzender Verband der Münchner Kulturveranstalter VDMK e.V., der Veranstalter*innen für ca. 10 Mio. Gästen aus ganz Bayern/Jahr vertritt, Club-Betreiber und Mit-Initiator von „United We Stream Bayern“

Anmelden zum Webinar

Melde Dich hier an für „Veranstaltungsverbote & Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ am 21. April 2020, 19:00:

Nach der Anmeldung erhältst Du eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme.


Fotocredit Porträt Satu Siegemund: Heike Ulrich

Kunst am Bau – Kunstobjekte müssen gepflegt und erhalten werden!

Bayern ist ein Kulturstaat – das kann man in der bayerischen Verfassung nachlesen. Dementsprechend ist die sogenannte „Kunst am Bau“ nicht nur dekoratives Aushängeschild öffentlicher Gebäude, sondern vor allem auch Ausdruck des kulturellen Selbstverständnisses.

Umso erschreckender ist der Zustand von 1.661 Kunstwerken aus dem Bestand, die vom Obersten Rechnungshof (ORH) nach Zustand, Verwaltung, Pflege und Instandhaltung geprüft wurden. Eine Inventarisierung existiert nicht, die Mängelliste der vorgefundenen Kunst ist lang: Kunstobjekte waren funktionsuntüchtig (Licht- und Medieninstallationen) oder stillgelegt (Brunnen), andere zweckentfremdet oder verrottet oder nur noch in Teilen existent. Verfallene, vermüllte oder hinter dichter Vegetation schlicht nicht mehr auffindbare Kunst zeigt weder Wertschätzung gegenüber den Kunstschaffenden noch gegenüber ausgegebenem Geld.

Um den Verfall einzudämmen, empfiehlt der ORH verschiedene Maßnahmen. Diese reichen von der zentralen und einheitlichen Erfassung des Bestands über eine stärkere Einbeziehung der Gebäudenutzer bis hin zu einem Gesamtkonzept, das darauf abzielt, Erhalt und Unterhalt der Kunstwerke sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist es ebenso wichtig wie erfreulich, dass unser Grüner Antrag „Kunst am Bau: Kunstobjekte erhalten – Empfehlungen des ORH umsetzen“ vom Ausschuss für Wissenschaft und Kunst angenommen wurde. Ein dringend nötiger erster Schritt, um den Verfall vieler Kunstobjekte zu stoppen.

Denn es ist halt nicht damit getan, medienwirksam tolle neue Kunstwerke im öffentlichen Raum zu enthüllen und sich als staatliche Mäzene feiern zu lassen, um die Objekte schließlich nach und nach dem Vergessen anheimfallen zu lassen!

Hier geht es zu unserem Grünen Antrag:
Kunst am Bau: Kunstobjekte erhalten – Empfehlungen des ORH umsetzen
Und wer Genaueres über die Beratenden Äußerungen des ORH wissen möchte, findet alle Informationen hier: https://www.orh.bayern.de/berichte/sonderberichte/aktuell/1032-kunst-am-bau-im-staatlichen-hochbau.html