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Sprecher für Kultur und Medien – ein Gastbeitrag von Erhard Grundl

Nach erfolgreicher Unterzeichnung des Ampel-Koalitionsvertrags und Benennung unserer neuen Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, wird das Bild der neuen Bundes-Kulturpolitik komplettiert. Mein bayerischer Kollege Erhard Grundl wurde am 10. Dezember 2021 zum Sprecher für Kultur und Medien gewählt. Ich gratuliere ganz herzlich und freue mich, die gute Zusammenarbeit mit der starken Stimme aus Straubing in Berlin fortsetzen zu können. Hier findet Ihr den Gastbeitrag meines Kollegen Erhard Grundl zur Wahl.

Die Besetzung der Ausschüsse der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag ist auch dann, wenn man dem Bundestag bereits länger angehört, immer wieder spannend. Die Impulse der gemeinsamen Arbeit in der kommenden Legislatur werden durch die Dynamik zwischen uns Kolleginnen und Kollegen maßgeblich mitbestimmt und neue Schwerpunkte und Perspektiven komplettieren unsere Arbeit.

Sprecher für Kultur und Medien

Heute hat mich unsere Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Leiter der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der Fraktion gewählt – und damit auch in den erweiterten Fraktionsvorstand. Außerdem darf ich als Obmann für den Ausschuss Kultur und Medien in der 20. Wahlperiode als Sprecher meiner Fraktion fungieren. Ich freue mich sehr, meine Arbeit im Bereich der Kulturpolitik damit fortsetzen und intensivieren zu können und nehme auch gerne die für mich neuen Herausforderungen in der Medienpolitik an.

Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien

Dass jetzt mit meiner geschätzten Kollegin Claudia Roth, eine der bekanntesten Politikerinnen Deutschlands das Amt der Kulturstaatsministerin im Bundeskanzleramt bekleidet, gibt der Kultur- und Medienpolitik insgesamt einen klaren Bedeutungszuwachs. Das wird meine Arbeit im Ausschuss entscheidend prägen und auch verändern.

Team Bundes-Kulturpolitik Grüne Claudia Roth Erhard Grundl Luise Amtsberg Kirsten Kapper-Gonther

Unser Grünes Team „Kultur & Medien“ findet Ihr auf Instagram unter @amtsbergluise, @emiliafester, @lime_green_leni, @kirstenkappertgonther, @awettesfaiesus und @erhard.grundl -sowie natürlich @claudiaroth_official persönlich und via BKM @bundeskultur.

Mich erreicht Ihr über meine Homepage Erhard Grundl.

Auf bald!
Euer Erhard Grundl.


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Die Kulturparteiische: Ein Hoch auf unsere neue Kulturstaatsministerin Claudia Roth

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wagt auch im Kulturbereich einiges an Fortschritt. Allein der Satz „Wir wollen Kultur mit allen ermöglichen, indem wir ihre Vielfalt und Freiheit sichern, unabhängig von Organisations- oder Ausdrucksform, von Klassik bis Comic, von Plattdeutsch bis Plattenladen.“ lässt mein Herz um einiges höher hüpfen. Und dann haben wir mit Claudia Roth, einer unserer profiliertesten Grünen Politiker*innen, nun auch eine großartige branchenkundige Streiterin für die Belange von Kunst und Kultur im Amt der Kulturstaatsministerin.

Habt Ihr den Koalitionsvertrag unserer Rot-Grün-Gelben Bundesregierung schon in Ruhe durchgelesen? Und das Kapitel zu „Kultur- und Medienpolitik“ alle hoffnungsvoll stimmenden Änderungen dick unterstrichen?

Wir wollen Kultur in ihrer Vielfalt als Staatsziel verankern und treten für Barrierefreiheit, Diversität,
Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit ein.

Mehr Fortschritt wagen. Koalitionsvertrag der Rot-Grün-Gelben Ampel-Koalition im Bund für 2021-2025

Freut Ihr Euch auch so wie ich? Denn einiges, wofür auch ich hier in Bayern und unsere Grünen Abgeordneten im Bund und in den anderen Ländern lange gestritten und gekämpft haben, steht da jetzt endlich schwarz auf weiß. Vom Bekenntnis zu Mindesthonoraren und -gagen bei Kulturschaffenden und in der Kreativwirtschaft Tätigen über Investitionsverpflichtungen für On-Demand-Dienste bis hin zu einer besseren Absicherung von soloselbstständig und hybrid beschäftigten Kreativen. – Um nur ein paar Punkte herauszugreifen.

Die Zeilen des Koalitionsvertrags, die sich der Kulturpolitik widmen, atmen tatsächlich den Geist von Fortschritt – hin zu Diversität, Vielfalt, Green Culture, Kooperation mit Ländern und Kommunen, aber auch weg von den so weit verbreiteten prekären Arbeitsbedingungen so vieler Kulturschaffender. Und wenn man sich den Grünen Programmentwurf zur Bundestagswahl anschaut, dann ist beim Koalitionsvertrag nicht nur im Kulturkapitel unsere Grüne Handschrift kaum zu übersehen. Auch positiv im Sinne einer Grünen Politik des Aufarbeitens und Erinnerns: ein Lern- und Erinnerungsort Kolonialismus soll geschaffen werden. 

Mit Claudia Roth auf zu neuen Ufern in der Kulturpolitik

Natürlich wird es hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung Diskussionen geben. Aber inhaltliche Diskussion ist mir deutlich lieber, als wenn Leute den Feudalismus neu erfinden und mit der Förder-Gießkanne durchs Land rennen, die Kreativen um sich scharend, und als Zeichen der Großherzigkeit mal hier, mal dort was in den Hut einer buckelnden Kulturschaffenden hinein werfen. – Kulturpolitik ist übrigens in meinen Augen viel mehr als nur Förderpolitik und als Sahnehäubchen alle fünf Jahre eine Intendanz benennen.

Viele Baustellen sind seit 16 Jahren unbeackert

Wie gehen wir um mit Raubkunst und solcher aus kolonialen Kontexten, die Privatpersonen gehört? In den USA wurde gerade erst der Antiken-Sammler Michael Steinhardt mit einem lebenslangen Kaufverbot belegt. Seine Sammlung muss er zurück geben. Hier bei uns, wie machen wir das hier?! Sogar bei nachgewiesenem Erwerb als Nazi-Raubkunst oder Raubgut aus kolonialen Kontexten gab es für Privatpersonen und ihre Sammlungen und Besitztümer bisher in der BRD weitgehend keinerlei Konsequenzen. Dass da einige Bewegung reinkommen könnte, ist absehbar. Erst diese Woche äußerte sich Claudia Roth beim Besuch des Pariser Musée du quai Branly mit dem wegweisenden Satz:

„Für mich ist die Frage der Auseinandersetzung mit den Folgen des Kolonialismus eine Zukunftsfrage.“

Claudia Roth, Kulturstaatsministerin

Und diese Zukunft beginnt jetzt – zum Glück – endlich.

Viel zu lange haben wir gewartet! Oder wundert es nur mich, dass in der The Metropolitan Opera New York im Herbst 2021 erstmals – erstmals! – in ihrer Geschichte ein Stück eines schwarzen Komponisten gespielt wurde – 138 Jahre und 0 afroamerikanische Präsenz, bis eben zu Terence Blanchard. Oder in Bayern: Bayreuther Festspiele – Bayreuth Festival – 145 Jahre, 1 Frau, die dirigiert. – Mich wundert sowas. Und ich bin mir sicher, dass sich auch hier eine Menge in Richtung Diversität und Geschlechtergerechtigkeit tun wird. Um nochmals unsere neue Kulturstaatsministerin zu zitieren:

„Die Würde des Menschen gilt nicht nur für den weißen, männlichen, heterosexuellen oder den gesunden Menschen, sondern sie gilt für alle Menschen gleichermaßen.“

Claudia Roth, Kulturstaatsministerin

Wer sich für Grüne Kulturpolitik interessiert, dem sei auch der Artikel in DIE ZEIT empfohlen, vom frisch gewählten Sprecher für Kultur und Medien Erhard Grundl, MdB und Claudia Roth höchstpersönlich verfasst.


Fotocredit: Kristian Schuller

Grüne Jugend Bayern: Workshop „Jugend und Kultur“ beim Kommunalkongress

„Was wünsche ich mir für eine bessere Kulturpolitik in Bayern?“ – Am 14.11.21 fand in Passau der Kommunalkongress der GJ Bayern statt, wo sich die Kommunalpolitiker*innen über ihre jeweiligen Wünsche, Vorschläge, Anträge und Erfolge austauschten. Auch ich durfte als Referentin meine Ideen und Erfahrungen in der Kulturpolitik in einem Workshop mit den interessierten Kommunalis teilen. Wir sprachen über die Herausforderungen, die bei der Umsetzung von Vorhaben und Ideen auftreten und wie man diesen – beispielsweise nach dem Vorbild der Academy Awards – entgegentreten kann.

Allein im Jahr 2021 wurden 6,8 Millionen Euro des Bayerischen Kulturfonds für die Förderung kultureller Projekte ausgegeben. Trotz dieser hohen Summe ist das Angebot an Kultur für die Jugend, besonders im ländlichen Raum, noch sehr ausbaufähig. Zusammen mit den kulturinteressierten Kommunalis der GJ sammelten wir Input, wie die Kulturpolitik in Bayern auf kommunaler Ebene verbessert werden kann und berieten uns über Diversität, Niedrigschwelligkeit, demokratische Strukturen und vieles mehr.

Intransparente Verteilungsverfahren von Fördergeldern

Der bayerische Kulturfonds dient zur Unterstützung von Kultur sowie Künstler*innen, die auf finanzielle Hilfe bei der Umsetzung ihrer Projekte angewiesen sind. Jedoch sind die Verteilungsmechanismen intransparent und unflexibel, wodurch beispielsweise Poetry Slam Wettbewerbe, performative Video-Walks oder andere zeitgenössische Projekte oftmals als „nicht förderfähig“ abgelehnt werden. Dies schlägt sich auch im mangelnden und wenig abwechslungsreichen Kulturangebot nieder, vor allem in ländlichen Gebieten. Gemeinsam stellten wir während des Workshops fest, dass zwar viele Ideen und Potenziale vorhanden sind, die Umsetzung aber oft schon daran scheitert, dass Kulturpolitik in den Kommunen vernachlässigt und aufgeschoben wird.

Um dem entgegenzuwirken, tauschten wir uns über die Möglichkeiten aus, dem Kulturangebot auf kommunaler Ebene bessere Perspektiven, mehr Vielfältigkeit und Diversität zu verleihen.

Kulturpolitik nach dem Vorbild der Academy Awards

Ein Beispiel, wie man mehr Diversität und Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen in der Kulturpolitik verwirklichen kann, sind die Acadamy Awards. Bei der Oscar-Preisverleihung müssen ab 2024 vorgegebene Punktzahlen in verschiedenen Diversitätskategorien erreicht werden, um einen Oscar für den besten Film gewinnen zu können. Dieses System wäre auch auf kleineren Ebenen anwendbar und kann für einen Fortschritt hinsichtlich der Vielfältigkeit sorgen, ohne dabei die Kunstfreiheit zu gefährden. Auch bereits vorhandene Strukturen könnte man nach diesem Prinzip ausbauen, beispielsweise indem man ein Queer Film Festival zu sich in die Kommune einlädt oder ein Gastspiel anfragt.

Nicht alles läuft schlecht

Am Ende des Workshops berichteten die Kommunalpolitiker*innen der Grünen Jugend Bayern auch über Erfolge, die sie in letzter Zeit in ihren Kommunen hinsichtlich der Kulturpolitik verzeichnen konnten. Dank ihres großen Engagements wurden viele tolle Projekte realisiert, etwa die Renovierung eines Skaterparks, bei deren Gestaltung und Umsetzung die Jugendlichen selbst beteiligt waren.

Ich bedanke mich für die Einladung sowie den spannenden und produktiven Austausch mit der GJ Bayern und freue mich auf eine weitergehende Zusammenarbeit!

Weiter lesen:

Mit einem Fair Green Cultural Deal in die Zukunft

„Lebensgrundlagen“ haben wir Landtags-Grünen uns als Themenschwerpunkt fürs zweite Halbjahr 2021 auf die Fahnen geschrieben. Um diese Grundlagen auf lange Sicht ökologisch wie sozial tragfähig zu gestalten, braucht es den Beitrag aller. Auch der Kulturbereich ist muss seinen Beitrag zu sozial-ökologischem Wandel leisten. – Es ist Zeit für einen Fair Green Cultural Deal!

Dass es in Sachen Klimaschutz bereits 5 nach 12 ist, lässt sich kaum noch übersehen. Das Umweltbundsamt – eine Regierungsbehörde – stellt am 3.9.2021 fest, dass ein vom eigene Haus beauftragtes Gutachten „zeigt, dass auch die Maßnahmen und Instrumente des Klimaschutzprogramms 2030 nicht ausreichen, um das Gesamtminderungsziel 2030 von mindestens 55 % sowie die einzelnen Sektorziele“ zu erreichen.

Finanzielle Folgen der Klimakatastrophe horrend

Auch finanziellen Folgen der Klimakatastrophe werden immer drückender – z.B. 30 Mrd. Euro Flut Aufbaufonds am 7.9.2021 (allein Bund) oder 1,5 Milliarden Klimaanpassung und Ausgleich der Dürreschäden für den Wald (Bund und Länder, 20.04.2021) – und wir zahlen diese aus Verantwortungslosigkeit erwachsenen Folgen verfehlter Klimaschutz-Politik alle gemeinsam aus Steuermitteln, ob wir selbst klimafreundlich leben oder nicht.

Wenn also immer mehr Milliarden aus öffentlichen Kassen in die Milderung der Schäden der Klimakatastrophe fließen – wo wird man wohl kürzen? Wo wird man wohl politische Schwerpunkte setzen, wenn Freiheiten aufgrund jahrelanger Verweigerung beim Klimaschutz immer mehr beschnitten werden? Dabei könnte Kultur auch inhaltlich so viel beitragen!

Wir Grüne wissen: die Klimakatastrophe ist menschengemacht. Wir Menschen haben es in der Hand, sie zu mildern – und das mit Blick auf sozial-ökologische Nachhaltigkeit. Auch viele Kulturschaffende und -institutionen sind sich des Problems bewusst und handeln bereits. Nicht nur, weil allen klar ist, dass wegen Klimafolgen leere Kassen die Kultur hart treffen werden, sondern auch, weil die CO2-Bepreisung vor dem Kulturbereich keineswegs Halt machen wird.

Der Kultursektor wartet auf politische Leitplanken für sozial-ökologischen Wandel

Artists for Future, Museums for Future Germany, Nachhaltigkeits-Gremien: der Fair Green Cultural Deal ist bereits in aller Munde. So gibt es etwa in Berlin den Green Club Guide – einen „virtuellen Klimaberater“ für die Nachtkultur der Hauptstadt, in Bayern auf lokaler Ebene zahlreiche örtliche Projekte, um den Kulturbetrieb nachhaltiger als bisher aufzustellen und die Kulturstiftung des Bundes, die in einem Pilotprojekt, an dem neben 18 weiteren Kultureinrichtungen auch das Münchner Lenbachhaus beteiligt war, die Klimabilanzen, sprich den jeweiligen CO2-Fußabdruck von Kulturinstitutionen unter die Lupe genommen hat. Solch eine Studie hilft natürlich, um sich ein erstes, punktuelles Bild zu verschaffen.

Wer aber heute sozial-ökologisch nachhaltig handeln will, dem fehlen Werkzeuge und der bleibt auf eventuell anfallenden Mehrkosten erst mal sitzen. Darum braucht es einen politischen Rahmen für den Strukturwandel. Nachhaltige sozial-ökologische Transformation im Kulturbereich braucht den Fair Green Cultural Deal.

Unser Schwerpunkt

In unserem Schwerpunkt Lebensgrundlagen / Fair Green Cultural Deal wollen wir Landtags-Grüne

  1. Expertise sammeln (Fachgespräch),
  2. gelebte Praxis ergründen (Studie),
  3. Wissen vernetzen (öffentliche Veranstaltung) und aus diesen drei Bereichen dann
  4. Handlungsfelder und Forderungen für unsere politische Arbeit im Bayerischen Landtag entwickeln.

In der Kulturlandschaft Bayerns ist das Bewusstsein da, doch in der Regel fehlen die Ressourcen, personell, monetär und im Bereich Vernetzung und Wissen, um sozial-ökologische Nachhaltigkeit zu leben.

Um Weichen nicht punktuell auf Zukunft stellen zu können, sondern möglichst alle Beteiligte einzubeziehen, braucht es die Sammlung von verwertbaren Daten sowie die Bündelung von Wissen – also einen Pool an Fachleuten, Beratungsstellen zu Fördermöglichkeiten oder CO2-Rechner speziell für Kultureinrichtungen. Es braucht neues Denken in Klimatisierung von Museen und Kulturbauten und Sanierung und Ertüchtigung von Gebäuden. Und last not least Vernetzungsmöglichkeiten. Was mit Grün Fair Film unter anderem mit dem Grünen Drehpass heute in allen Grün (mit) regierten Bundesländern zum Alltag gehört, gehört auch im Kulturbereich endlich auf die Agenda.

Engagement im Bereich Nachhaltigkeit darf kein Privatvergnügen mehr sein!

Auf Bundesebene ist mein Kollege Erhard Grundl MdB mit der Grünen Bundestags-Fraktion vorangegangen und hat am 28. September 2020 das Positionspapier „Green Culture“ verabschiedet. Auch beim Treffen der Kulturminister*innen der Staaten beim G20-Gipfel Ende Juli 2021 in Rom wurde im Abschlussdokument auf die Rolle der Kultur im Hinblick auf den Klimawandel hingewiesen:

Acknowledging that culture, including intangible and tangible cultural heritage […] offer great potential to drive climate action and sustainable development and contribute meaningfully to climate solutions.

Rome Declaration of the G20 Ministers of Culture, 30.07.2021

Neben der Ökologie auch die soziale Dimension von Nachhaltigkeit nicht aus dem Blick verlieren

Wir Grüne denken Nachhaltigkeit dabei immer breit: sozial und ökologisch. There are no jobs on a dead planet – gute Klimapolitik ist dann, wenn es den Menschen und dem Planeten gut geht.

Fachgespräch zum Fair Green Cultural Deal

Um ökologische und soziale Nachhaltigkeitsfragen zusammen- und weiterzudenken, möchte ich am 25. Oktober zum Kick-Off unseres Schwerpunkts Fachleute aus diversen Kultursparten und aus allen Ecken Bayerns zu einem Fachgespräch im Landtag einladen. Es soll darum gehen, wie man zukunftsfähige Kulturinfrastruktur schaffen kann und welche politische Rahmenbedingungen es braucht. Austausch, Diskussion und Ideensammlung zum Thema Nachhaltigkeit im Kunst- und Kultursektor werden dabei im Vordergrund stehen.

Konkreteres dazu in Bälde – stay tuned!


Interim Gasteig

Öffentlich bauen, dabei 1. im Kostenplan und 2. im Zeitplan bleiben?! Ja, das geht! In München, wo die Bauarbeiten für den Interim des Gasteig für die Nutzung in der Zeit der Sanierung in vollem Gange sind. Ich durfte die Baustelle des Interims „Gasteig HP8“ jetzt besichtigen.

Damit der Gasteig, das größte Kulturzentrum Europas mit rund 1.800 Veranstaltungen und 1,8 Millionen Besucher*innen pro Jahr, der in unmittelbarer Nachbarschaft zum neuen Konzerthaus stehen wird, saniert werden kann, muss er leer sein. In Sendling hat man ein wunderbares Ausweichquartier für den Interim „Gasteig HP8“ gefunden, am 8. Oktober wird eröffnet! Auch dabei: ein Konzertsaal, die „Isarphilharmonie“.

Die Münchner Philharmoniker, die Münchner Volkshochschule (MVHS), das Münchner Kammerorchester MKO, die Hochschule für Musik und Theater München, die Stadtbibliothek und natürlich der Gasteig werden im „neuen Gasteig“ ein Zuhause finden und ziehen für die Dauer der sechsjährigen Sanierung ins Interim Gasteig HP8 und die Isarphilharmonie.

70 Mio. für den Interim insgesamt, davon 40 Mio. für den Konzertsaal

Der Bau des Interims kostet kostet die Stadt 70 Millionen Euro, Meiner Meinung nach ist das sehr gut investiertes Geld und jeden Cent wert! Der kreative Umgang mit der denkmalgeschützten Halle E, einer ehemaligen Industrie-Halle, deren Innerem Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil eine „fast sakrale Ausstrahlung“ bescheinigt, gibt ebenso Anschluss an die Metropolen dieser Welt mit urbanem Industrial-Feeling und doch warmem, lebendigem Herz.

An diese Halle E, die wachgeküsste ehemalige Trafo-Halle, ist unmittelbar die Isarphilharmonie angekoppelt. Auf mehreren Ebenen durchlässig, eng verbunden wie große Schiffe, die gemeinsam im Hafen liegen, bleiben doch viele Blickachsen frei, die ins Innere ziehen, wo der eigentliche Saal als Raum-im-Raum in der Außenhülle hängt. Merkt Ihr schon?! Ich bin begeistert! Und das nicht nur, weil München hier einen der wenigen Welt-Spitzen-Akustiker, Toyota Yasuhisa, verpflichten konnte, und auch nicht nur, weil der gesamte Bau der Isarphilharmonie mit rund 40 Millionen im Kostenrahmen geblieben ist.

Ich durfte jetzt endlich die Baustelle besichtigen. Gerade wurde Estrich gegossen. Max Wagner, der Geschäftsführer der Gasteig München GmbH, und Mirjam Krauss, Assistenz der Geschäftsführung, haben mir eine persönliche und intensive Führung gegeben.

„Mit der Isarphilharmonie eröffnen wir eine zukunftsweisende Konzertstätte mit exzellenter Akustik.“

Valery Gergiev – Chefdirigent der Münchner Philharmoniker, in Gasteig HP8: Philharmonie, MVHS und Stadtbibliothek vorerst in Sendling (muenchen.de)

Seit Ende 2019 wird gebaut, das erste Konzert findet bei der Eröffnung am 8. Oktober 2021 statt, danach folgt eine ganze „Eröffnungswoche“ mit zahlreichen Konzerten und weiteren Angeboten. Hier geht’s zum Programm. Mit dem Gasteig HP8 entsteht ein neuer Raum für Bildung und Kultur, für Musik, Theater, Tanz, Film, Bücher, Kulturvermittlung und kulturelle Bildung. Der Konzertsaal der Isarphilharmonie mit seinem dunklen Holz vermittelt Lagerfeuer-Feeling und Nähe. Star-Akustiker, Direktzufahrt für zwei LKW an die Bühne, Platz für 1900 Besuchende bietet er on top. Wer mag, kann auch hinter dem Orchester sitzen und der Leitung des Ensembles ins Gesicht blicken.

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Konzertsaal der Isarphilharmonie

Es entsteht ein vielfältig nutzbarer Konzertsaal, Stimm- und Übungszimmer, Backstage-Fläche und ein öffentliches Foyer, die Halle E. Außerdem gibt es eine Open Libary, die ganze Philharmonie soll ein offenes Haus werden.

Berauschendes Kulturerlebnis mit Industrie-Flair und Urbanität

München macht vor, wie’s geht. Für die Dauer des Umbaus ist der Gasteig HP8 die ideale Lösung, um Kultur erlebbar zu machen. Hernach alles modular rückbaubar, oder – my favourite – dauerhaft nutzbar. Ein Herz mit Feuerwerk, mit Verdichtung und Nähe, Weite und Überblick.

Alle Infos zum Neuen Gasteig, Interim Gasteig HP8 und Konzertsaal Isarphilharmonie hier.

Schachbrettmuster-Sitzordnung

Wir Grüne fordern schon seit Oktober 2020 Schachbrettmuster-Sitzordnung für Kulturveranstaltungen. Die Salzburger Festspiele haben mit 80.000 Menschen im Publikum und null Corona-Fällen gezeigt: Schachbrett ist sicher! Nun zieht die CSU-FW-Regierung ein Jahr später nach. Leider nur in Bayreuth und bei den Opernfestspielen. Warum?!

Wir wissen: Pauschale Deckelungen der Publikumsgröße sind nicht dem Infektionsschutz geschuldet. Wer ins Münchner Olympiastadion genauso viele Menschen reinlässt wie in eine kleines Keller-Studio, der hat Corona nicht kapiert und agiert rein populistisch. Auch zahlreiche Studien zeigen: pauschale Deckelungen unabhängig von Raumgrößen und Lüftungssituation sind wissenschaftlich nicht haltbar. Etliche Studien, u.a. des Fraunhofer Heinrich-Hertz-Instituts, sprechen eine klare Sprache:

„Mit Mund-Nasenschutz sowie ausreichender Frischluftzufuhr“ ist „die Gefahr von Infektionen durch Aerosolübertragung im Saal nahezu ausgeschlossen“

Studie Aerosole 06.indd (fraunhofer.de)

Hier geht’s zu den Ergebnissen der gerade genannten Studien:

Wir Grüne stehen für Politik, die Wissenschaft ernst nimmt! Während tausende Fußballfans in fast vollbesetzen Stadien gemeinsam feiern durften, bleibt ein Großteil der 400.000 Beschäftigten der Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern immer noch im Regen stehen. Dass es auch anders geht, zeigt unser Nachbar Österreich: ein Publikum von 80.000 Personen war dort 2020 bei den Salzburger Festspielen erlaubt. Es gab keine einzige Corona-Infektion!

Das Besondere aber war nicht die schiere Masse der Menschen. Wirklich besonders für bayerische Verhältnisse war: Das Publikum in Salzburg saß in Schachbrettmuster-Sitzordnung. Die Abstände lagen also unter 1,5 Meter. Was die oben zitierten Studien wissenschaftlich nachwiesen, bewährte sich in Salzburg: die Sitzordnung im Schachbrettmuster mit Masken bringt faktisch keine Aerosolbelastung zu benachbart Sitzenden. Schachbrett ist sicher!

Eher am Rande erfuhr man jetzt, dass die CSU-FW-Regierung das von uns Landtagsgrünen bereits in 2020 geforderte Schachbrettmuster für die Sitzverteilung doch nicht ganz so blöde fand. Allerdings nur für Bayreuth und die Opernfestspiele in München. Was mit den anderen geplanten Kulturveranstaltungen in ganz Bayern ist? Dazu äußert sich die Staatsregierung nicht.

Hier die Antwort der Staatsregierung auf unsere Frage zum Schachbrett:

Da frage ich mich schon sehr, liebe Staatsregierung: Warum dürfen das denn nur Bayreuth und die Opernfestspiele? Und warum gibt es noch nicht mal ein Pilotprojekt bei den Kinos?

Genau dazu haben wir nämlich schon im Herbst letztes Jahr einen entsprechenden Antrag gestellt. Hier noch mal zum Nachlesen, Herr Söder:


Mehr lesen zum Thema Kultur und Corona:

Zu weiteren Studien über Corona und Veranstaltungen kommt Ihr über diesen Artikel:

Ein Konzerthaus für Bayern

Das neue Konzerthaus für Bayern im Münchner Werksviertel ist schon lange Thema. Es soll lang ersehnte Heimat für das BRSO, die Symphoniker des BR, eines der Welt-Top Symphonie-Orchester werden. Planungsbeginn war 2016, mittlerweile haben sich die Kosten fast verdoppelt auf geschätzte 700 Millionen Euro, der Baubeginn wurde erneut verschoben. Fertigstellung: 2030. Ein zähes Dauerfiasko oder eine echte Chance?

Neues aus dem Haushalts-Ausschuss…

Welchen Stellenwert Kulturpolitik bei der CSU-FW-Regierung hat, sieht man daran, dass aktualisierte Eckdaten zum Konzerthaus keineswegs Überlegungen zu künstlerischer Nutzung, Konzept oder Leitung umfassen, sondern man erst mal ein Bündel Zahlen nimmt und das dem Haushaltsausschuss auf den Tisch klatscht. Ja: klatscht, denn vor der Beratung zum Konzerthaus gab es keine Übersicht, keine Begründung, kein Fitzelchen Papier, mit dem sich Finanz- und Kulturpolitiker*innen aller Fraktionen auf die veränderte Sachlage hätten vorbereiten können.

Sollte man eine Verdopplung der Kosten einfach durchwinken? Oder sich bei der Verteilung von Steuermitteln nicht zumindest mal in Ruhe durchlesen, warum es teurer wird und wie das Ganze gehen soll? Wir Grüne gehen gerne gut vorbereitet an Dinge heran, finden das Konzerthaus sehr wichtig für unser Land, und wollen den Bau gerade auch wegen dieser Bedeutsamkeit konstruktiv-kritisch begleiten. – Damit es am Ende auch gut wird und Preis-Leistung passen!

Ja, wenn die Sache es wert ist, darf es auch etwas kosten! Gerade im Kulturbereich sind Investitionen wahnsinnig wichtig. Denn wenn Staatsministerin Kerstin Schreyer stolz verkündet, es habe noch nie so viel Geld für Bayerische Autobahnen gegeben, wie im Pandemie-Jahr 2020 – „Eine Milliarde Euro für Bayerns Autobahnen“ war die Headline – dann ahnt man leider, wo die Schwerpunkte der CSU-FW-Regierung liegen und wo die Mittel für Kulturbauten landen werden, wenn man von Investitionen Abstand nimmt und das Geld zurück in den Staatshaushalt pumpt…

Wir Grüne wollen, dass es gut wird! Darum haben wir um Unterlagen gebeten und darum, die Entscheidung eine Woche zurück zu stellen, darum haben wir bereits bei Projektbeginn für eine Werkstattbühne und Raum für Kulturvermittlung gekämpft, darum haben meine Kollegin Ursula Sowa und ich haben schon letztes Jahr in einem Brief gefordert, für das Konzerthaus eine BNB-Zertifizierung (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) anzustreben.

Neue Ideen für die Fassade, immer noch wenig Ideen für künstlerisches Konzept und Leitung

Die SZ nannte das Bauvorhaben „Schneewittchensarg mit Klimasorgen“. Vor allem die geplante Glasfassade sehen viele als Klimakiller Nummer 1. Mit einer Fassade aus Glas benötigt man Klimatisierung im ganzen Gebäude. Teile der Außenwände sollen nun in Bildschirmflächen umgewandelt werden, mit dem Argument: Die Pandemie hat uns allen gezeigt, wie wichtig Digitalisierung ist. Digitalisierung ist gleich Bildschirmwand?! – Das zieht so gar nicht, liebe Staatsregierung! Das Ziel des Konzerthauses ist es auch nicht besonders digital zu sein, im Sinne von bespielbaren Fernsehern an der Außenfassade. Ziel ist es erlebbare Kultur zu schaffen, mit guter Akustik und Wechselwirkung zwischen den Musiker*innen und dem Publikum. Ja, Außenprojektion kann sinnvoll sein. Aber wie so oft zeigt sich hier wieder, dass man wild kosten-intensiv im Nebel stochert, wenn man nicht zuerst die künstlerische Leitung und Konzeption klärt. Die Union, mit Baum-Umarmer Söder voran, schreit immer laut nach Klimaschutz und Nachhaltigkeit, wenn’s gerade in die Agenda passt und nicht so weh tut.

Begegnung schaffen

Durch Corona ist uns allen bewusst geworden, wie wichtig der Kulturbetrieb für alle von uns ist. Das Konzerthaus soll Spielstätte des Symphonieorchesters des Bayrischen Rundfunks und der Hochschule für Musik und Theater werden. Der Bau mit Strahlkraft nach ganz Bayern soll darüber hinaus Möglichkeiten für die freie Kunst- und Musikszene, sowie zahlreiche Angebote für Kinder und Jugendliche bieten.

Weiter lesen zum Konzerthaus:

Finanzierung

Unseren Grünen Antrag, bis April 2021 einen konkreten Zeit- und Finanzierungsplan vorzulegen, haben CSU und FW abgelehnt. Konkrete Kostenberechnung seien vermutlich erst in zwei Jahren möglich. Das stimmt mich bedenklich. Bei im Raum stehenden 700 Millionen wäre ein Plan doch besser als nichts, oder? Der Haushaltsausschuss hat für die weiter Finanzierung trotzdem grünes Licht gegeben.

Wir Grüne haben uns enthalten, weil wir vor der Sitzung keinerlei Unterlagen erhielten, die die Kostensteigerung begründeten. Eine Vorbereitung war somit nicht möglich, eine Bewertung der Angemessenheit der Kostensteigerungen in wenigen Minuten im Ausschuss scheint und unseriös, wir hätten – ohne Unterlagen von der Staatsregierung vor den Kopf gestoßen und mit Fakten erst im Ausschuss konfrontiert – gerne vertagt und z.B. eine Woche später entschieden.

Trotzdem ist ein generelles Ja zum Bau nach all dem Hin und Her und den ablehnenden und zögerlichen Andeutungen von Markus Söder und Vorsitzenden der zuständigen Ausschüsse ein wichtiges Signal, auf das wir Grüne lange gewartet haben!

Der Haushaltsausschuss sendet mit seiner Entscheidung ein wichtiges Signal, dass der Erhalt und die Weiterentwicklung der Kultur in München und Bayern weiterhin langfristig eine sehr hohe Priorität hat! (Sir Simon Rattle- Chefdirigent des BRSO)

Konzerthaus München – Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks (br-so.de)

Ja, die geplanten 370 Millionen Euro sind schon lange vom Tisch, es heißt nun, die Kosten werden sich nahezu verdoppeln auf rund 700 Millionen Euro, festlegen könne man sich aber noch nicht. Der Bau hat sich auch mehrere Jahre nach hinten verschoben, das Konzerthaus soll erst 2030 fertig gestellt werden. Geplant sind:

  • ein großer Saal mit 1.900 Plätzen,
  • ein kleiner Saal mit 400 Plätzen
  • und ein Multifunktionssaal mit 200 Plätzen

außerdem soll es Bereiche für Musikvermittlung geben, ein Projektlabor für die Hochschule für Musik und Theater und einen Gastronomiebereich für die Gäste.

Was finden wir Grüne wichtig und wie stehen wir zum Konzerthaus?
Hier geht’s zu unserem Positionspapier Konzerthaus für Bayern:

Spielstätten: Corona Hilfe ad absurdum geführt

Über ein Jahr sind sie dicht: bayerische Live-Musikspielstätten. Letzten Sommer startete ein Hilfsprogramm, das in der gesamten Republik gelobt wurde und viele Grüne Forderungen enthielt, so z.B. die Förderfähigkeit von Personalkosten oder den fiktiven Unternehmerlohn. Obwohl niemand doppelt Hilfe erbeten oder erhalten hat, sollen jetzt Millionen zurück gezahlt werden. Wir fordern eine Abkehr von dieser unsäglichen Praxis! – Mein Brief an den Staatsminister.

Im Frühjahr gab es Gerüchte. Mal einen Social-Media-Post, mal eine E-Mail, einen Anruf. „Überkompensation“ hieß es, Rückforderungen ausbezahlter Hilfen standen im Raum und wir Grüne haben auch gleich eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt, damit sich die Gerüchte in Fakten fassen lassen. Das Ergebnis war ernüchternd:

Niemand hat doppelt irgendetwas beantragt, niemand hat doppelt irgendetwas bekommen.

Trotzdem fordert der Freistaat tatsächlich bis zu 300.000 Euro Fördergelder von betroffenen Live-Musikspielstätten zurück. Was war geschehen?

Leider wurde für die bayerischen Hilfen aus dem Spielstätten-Programm ein Förderbescheid für den Zeitraum Juni bis Dezember 2020 ausgestellt – nach Berechnung durch die Steuerberatung der Spielstätten, nach Prüfung durch die CSU-FW-Staatsregierung. Dieser Bescheid hätte innerhalb eines Monates nach Zustellung geändert werden können, man hätte die Monate November und Dezember 2020 aus dem Zeitraum herausnehmen können. Die Bescheide kamen aber meist im September 2020 – hätten also nur bis Oktober 2020 geändert werden können. Zu diesem Zeitpunkt waren November- und Dezemberhilfen Zukunftsmusik. – Die mit der Rückforderung konfrontierten Betroffenen können durch nichts kompensieren: die Frist zur Einreichung von Überbrückungshilfe II Anträgen, den „November- und Dezember-Hilfen“ ist abgelaufen.

Keine Hilfe für November/Dezember 2020 erhalten oder Bundeshilfe gekürzt: und trotzdem Rückforderungen

Viele Live-Musikspielstätten hatten sich auf das bayerische Spielstätten-Programm verlassen. Sie beantragten keine Bundesmittel im November- und Dezember. Manche, die doch Bundeshilfen-Anträge stellten, gaben ehrlich und ordnungsgemäß an, für November und Dezember bereits anteilig Hilfen vom Freistaat erhalten zu haben – diese bayerischen Hilfen wurden vom Bund bei der Bundes-Hilfe stets abgezogen. Nochmal: Kein*e Antragsteller*in versuchte, doppelt Hilfen zu beantragen!

Die bayerische Finanzverwaltung unter CSU-FW-Regierung spricht nun trotzdem von einer sogenannten „Überkompensation“ und verlangt bei voraussichtlich 30 Spielstätten die bayerischen Hilfen – teilweise zu 100% – einfach zurück. Obwohl niemand zu viel bekommen hat!

Hiobs-Botschaft erreicht eine Branche am Abgrund ohne Aussicht auf Öffnung

Und das mitten in einer Pandemie, in der für Live-Musikspielstätten anders als für Opern- und Konzerthäuser oder Theater und Kinos immer noch keine Perspektive existiert, immer noch nicht geklärt ist, wer die Risiken zukünftiger Pandemie bedingter Verschiebungen und Absagen trägt, wo es wieder eine pauschale Deckelung der Publikumsgröße von Kulturveranstaltungen (und nur Kulturveranstaltungen!) gibt und ein kostendeckender Notbetrieb immer noch in weiter Ferne liegt.

„Aufstehen für Kultur“: kein Wort der Hoffnung für Betroffene vom zuständigen Minister

Donnerstag war ich mit dem zuständigen Minister auf einer Demo. Er hat dort erklärt, was es mit der Politik der CSU-FW-Regierung in Sachen Kultur auf sich hat. Leider hat er sich zum Spielstätten-Programm nicht geäußert. Weil er aber versprach, sich um noch bestehende Probleme persönlich zu kümmern, „wo’s noch hakt“, nahm ich ihn heute beim Wort: ich schrieb ihm einen Brief!

Unten gibt’s den Original-Brief zum Download!

Das bayerische Spielstätten-Programm seines Ministeriums, eine weit über die Landesgrenzen hinaus bekannte, vorbildliche Hilfe für die Kulturszene Bayerns, in dem sich viele unserer Grünen Forderungen wiederfinden, war letzten Sommer Rettungsanker vieler Kulturinstitutionen. Es ist nicht die Schuld des CSU-Ministers, dass bei Auflage des Programms niemand wusste, dass es einen erneuten Lockdown im Herbst geben würde. Auch von November- und Dezemberhilfen des Bundes ahnte niemand etwas. Alles ok. Als dann November- und Dezemberhilfen kamen, klärte er als zuständiger Minister weder, wie es mit Parallellauf von Bundes- und Landeshilfen aussieht, noch kommunizierte er den Betroffenen oder dem Bayerischen Landtag (der die Gelder freigeben muss) transparent die Problematik. Auch ich als Fach-Abgeordnete erfuhr von den Rückforderungen nicht etwa durch ein Schreiben des Ministeriums, sondern im März 2021 aus Social-Media Posts!

Mangelnde Kommunikation und fehlende Transparenz Dauerproblem des CSU-FW-Krisenmanagements

Jetzt blicken die bayerischen Spielstätten ins Nichts: die 30 größten Bayerischen Spielstätten sind mit Zahlungen konfrontiert; Rückforderungen von bis zu 300.000 Euro stehen im Raum. Etliche Betroffene werden ihre Existenz verlieren, wenn die Forderungen wie geplant durchgesetzt werden, Angst geht um.

Die Aufhebung des Verwaltungsaktes der Förderbescheide ist eine im Verwaltungsrecht explizit vorgesehene Möglichkeit, die zur Lösung beitragen kann. Ziel muss sein, dass die Betroffenen die Monate November und Dezember aus den bayerischen Förderbescheiden herausnehmen können und so den Antragszeitraum auf vier statt sechs Monate verkürzen. Dass es dann immer noch keine November- und Dezember-Hilfe für die Betroffenen gibt?! Geschenkt. Aber zumindest wäre niemand mehr doppelt schlechter gestellt als ohne Hilfe.

Herr Sibler: Finden Sie eine Lösung! Es ist Ihr Job!

Ich fordere die CSU-FW-Regierung dringendst auf, hier umgehend eine befriedigende Lösung gemeinsam mit den Betroffenen zu suchen.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Spielstättenprogramm: Ausgaben und Rückforderungen“

Ich frage die Staatsregierung, wie hoch ist die Summe, die bisher seit Auflegung des Spielstätten- und Veranstalterprogramms an kulturelle Spielstätten und Kulturveranstalter ausgereicht wurde, wie vielen Anträgen wurde stattgegeben (bitte mit Angabe der Gesamtzahl und ihres Anteils an allen eingereichten Anträgen) und wie viele Anträge aus inhaltlichen
Gründen (bitte mit Nennung der Hauptgründe) bzw. aus formalen Gründen jeweils abgelehnt wurden?

Hier geht’s zur Antwort:

Quo vadis, Konzerthaus?

Markus Söder in Person begann, die Debatte um den bereits vor einer kleinen Ewigkeit beschlossenen Bau des Konzerthauses München neu zu entfachen. Eine „Machbarkeitsstudie“ müsse her, verkündete er auf der Januar-Klausur 2020. Noch ganz ohne Corona im Nacken brachte er so alte, sicher geglaubte Beschlüsse ins Wanken: Kommt der Bau? Kommt er nicht? Was passiert mit dem kostbaren Grundstück bis zu dem Tag, an dem die CSU sich entschieden hat und die FW die CSU-Idee abnicken? Und wieviel kostet das Zaudern die Steuerzahler*innen? – Wir Landtags-Grünen erwarten klare Ansagen!

Am Aschermittwoch ist alles vorbei?!

Der Politische Aschermittwoch der CSU 2021. Markus Söder im Studio inmitten von Eiche rustikal und Franz-Josef-Strauß-Devotionalien mit einer Prise Star Trek. Austeilen muss man bei so einem Termin, eh klar. Aber auch die Volksseele streicheln, soviel hat der aktuelle Ministerpräsident gelernt. Sanftheit zählt! Was taugt zu Tränen?! Die Kunst! Die hat schon mehrfach das Herz von Markus Söder zum Bluten gebracht, warum nicht auch zum Aschermittwoch noch mal Gas geben?!

So kam es nach wiederholten fluffig-vagen Beteuerungen des stets wandlungsfähigen Ministerpräsidenten zum Bau, nach inbrünstigsten Statements, wie wichtig das Konzerthaus sei – mal wieder zur Volte: „Bei der Kultur werden wir den Schwerpunkt in die Menschen, die Künstlerinnen und Künstler setzen und weniger in Steine und Bauten“1. Da schrillten bei manch einem Konzerthausfan alle Alarmglocken. Zumal das „Zwillingsprojekt“ Konzerthaus Nürnberg bereits sang- und klanglos eingestampft worden war.

Volte der CSU

Doch Söder ist nicht allein – die gesamte CSU gibt sich wandlungsfähig: Der Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, Robert Brannekämper, versicherte einst, das „Konzerthaus im Werksviertel findet große Unterstützung“ – jetzt eiert er herum und meint, man müsse die „Zeitschiene im Auge behalten“2. Obwohl er genau weiß, dass Haushaltsmittel zurück in den Staatshaushalt fließen und dann für bayerische Autobahnen oder die Glückwunschkarten-Abteilung von Markus Söder verprasst werden, schiebt er nach: „Wir sollten lieber in Menschen investieren statt in Stahl, Beton und Glas.“3 – nachzulesen hier.

Wenn dann auch noch Josef Zellmeier, CSU-Abgeordneter und Vorsitzender des mächtigen Haushaltsausschusses, von „auf die lange Bank schieben“4 spricht und der Presse mitteilt, das Konzerthaus München sei kein Projekt, zu dem aktuell eine Entscheidung getroffen werden müsse. – Autsch. Denn wir zahlen ja seit einer ganzen Weile schon recht kräftig für das Bauloch ohne Perspektive. Wenn die Staatsregierung nicht mehr zu dem Projekt steht, oder wenn sie vielleicht, irgendwann in 10 Jahren wieder zu dem Projekt steht, dann muss jetzt ein Konzept zur Alternativnutzung oder Zwischennutzung für die Fläche gefunden werden, denn wir zahlen täglich Geld für die Baulücke am Münchner Ostbahnhof!

Aktueller Grüner Antrag fordert Klarheit über Baubeginn – und bei Aufschub Zwischennutzungskonzept und Perspektive für das BRSO

Jährlich fließt immerhin eine mittlere sechsstellige Summe, auch heuer stand im Haushalt wieder eine Million Euro für das Konzerthaus aus Luft. Wir Landtags-Grüne haben darum einen Antrag gestellt: Man möge sich bitte entscheiden, wie man denn wann bauen will. Und wenn man, wie angedeutet, lieber nicht planmäßig mit Bauen beginnen will: Dann möge man dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks BRSO, das sehnlichst auf eine Heimat wartet, den Steuerzahler*innen, den Kulturschaffenden, der Musikhochschule und alle Kunstinteressierten in Bayern bitte mittteilen, wie lange man zu warten gedenkt und wie man das Filetstückchen von Fläche denn in der Zwischenzeit nutzen möchte – wenn man schon dafür zahlt.

Der Witz ist: Mit Corona hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun! Kostenexplosionen waren dem aktuellen Ministerpräsidenten bereits im Winter 2019/2020 bekannt. Ein Blick zurück:

Chronologie eines Verschleppungsmanövers

Das Drama hat einen langen Vorlauf: Rund 15 Jahre waren ins Land gegangen, bis die Entscheidung für das neue Münchner Konzerthaus in trockenen Tüchern war. 15 Jahre! Ein kultureller Super-Super-Leuchtturm, der auf Weltniveau spielt, sollte es in den Augen der damaligen Staatsregierung werden – drunter macht man es nicht. Zumal Horst Seehofer persönlich es sich doch so wünschte, das Konzerthaus! Doch so ein Super-Super-Leuchtturm kostet. Nur wie viel genau? Belastbare aktuelle Zahlen? Und wer soll den Bau in welcher Form nutzen können?

Konzept?! Bei diesem Reizwort werden die Lippen der Verantwortlichen in der CSU-FW-Staatsregierung ganz schnell schmal. Auch über die Kosten redet man nicht so gerne: 370 Millionen EUR standen seit 2016 im Raum.

„Machbarkeitsstudie“ zu Konzerthaus deutlich vor Corona-Pandemie von Söder gefordert

Mit der Notwendigkeit einer „Machbarkeitsstudie“ verkündete Markus Söder dann auf der CSU-Winterklausur auch, es werde wohl deutlich teurer5 – ohne aber konkret zu werden. Zudem schlug unser baumumarmender Ministerpräsident bei der Gelegenheit auch noch vor, beim Innenausbau möglichst viel Holz zu nehmen. Dass der Vorschlag zur Verwendung von Holz schon 2016 (!) im Kabinett von Helmut Brunner (CSU – StM Landwirtschaft und Forsten) und Ludwig Spaenle (CSU – StM Kunst) beraten worden war, jedoch nie weiterverfolgt wurde, sei nur als Anekdote am Rande erwähnt. – Ja! Auch olle Kamellen sind für Marketing gut – das jedenfalls kann man von Markus Söder wunderbar lernen!

Was ist tatsächlich machbar beim Konzerthaus?

Kaum war die Verkündung des aktuellen Ministerpräsidenten im Januar abgedruckt, hakten wir Grünen nach und wollten mit einem Berichtsantrag wissen, was denn jetzt der Plan sei und was genau man von einer Machbarkeitsstudie zu erwarten habe. Der Bericht im Landtag am 27. Mai 2020 brachte leider keine Aufklärung, die wesentlichen Fragen nach Zeitplan, Nutzungskonzept, künstlerischem Gesamtkonzept und vor allem: Gesamtkosten – nach wie vor offen.

Ein mittlerer sechsstelliger Betrag landet jährlich in der noch nicht ausgehobenen Kiesgrube

Immerhin erfuhren wir, dass bis zu dem Zeitpunkt bereits rund 8 Millionen EUR geflossen waren. Millionenbeträge und kein einziger Stein bewegt! Jahr für Jahr wird nun eine mittlere sechsstellige Summe im Baustellenkies verklappt. Plus PR Kosten und „Planungskosten“. Auch heuer steht wieder eine Million im Haushalt – für nichts.

Die mittlere sechsstellige Summe – ja… die fällt im Rahmen des Erbbauvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Eigentümer des Grundstücks an – und zwar auf Dauer. Immerhin kann Bayern nach rund einem halben Jahrhundert theoretisch aussteigen. Das macht dann an Kosten für vielleicht nichts… ui, der Taschenrechner glüht. Genau: eine ganze Menge Geld, dafür, dass bisher nicht wirklich was passiert ist. Und ich betone noch mal: Mit Corona hat das nichts zu tun.

Was jetzt?

Die Machbarkeitsstudie, die man noch vor der Sommerpause 2020 abgeschlossen haben wollte, lässt weiter auf sich warten. Die Verzögerungstaktik scheint wohl selbst den Regierungsfraktionen peinlich zu sein. Faul will man nicht sein, nein, man engagiert sich total und arbeitet viel für die Kultur! Darum haben CSU und FW „schon“ am 30. September 2020 einen eigenen Bericht zum Stand der Planungen nachgeschoben.

Schluss mit Wenn, Aber und Vielleicht!

Bislang letzter Akt des Dramas: Am 24. Februar haben wir Grüne im Bayerischen Landtag einen weiteren Antrag eingebracht, um endlich eine Entscheidung herbeizuführen

  • entweder in Form eines Bekenntnisses, auf Basis transparenter Informationen und belastbarer Zahlen
  • oder aber, bei Aufschub und weiterer Bauverzögerung, ein tragfähiges Zwischennutzungskonzept
  • oder gar, bei Abkehr vom Projekt, solide, langfristige Alternativen für die Kultur in Bayern, die Musikhochschule und ein Spitzenorchester wie das BRSO.

Denn eine so wertvolle Fläche vergammeln und leerstehen zu lassen, ein so hochkarätiges Orchester aus der Presse Zweifel erfahren zu lassen, während sich drumherum die Konzertsäle in München fruchtbar und im Zeit- und Kostenplan vermehren – das geht nicht. „Sorgfalt vor Schnelligkeit“ – das gilt auch im Umgang mit Menschen: Dass man der Öffentlichkeit vorgaukelt, arme Kulturschaffende mit gesparten Mitteln aus Kulturbauten zu retten, ist schlicht eine Lüge. 1 Milliarde für die Autobahnen Bayerns im Pandemiejahr verraten, wo Haushaltsmittel dieser Regierung in Wahrheit hinfließen.

Noch vor der Sommerpause soll es angeblich Neuigkeiten geben. Man darf gespannt sein.



1 Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21. Februar 2021
2 Quelle: AZ vom 13. Februar 2021
3 ebd.
4 Quelle: Bauwelt 3/2021
5 Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15. Januar 2020

Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral – Warum Kultur Mehrwert ist

„Ein Netz, das trägt“ – so heißt der Titel der Webinarreihe, in der wir Landtags-Grünen den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft beleuchten. Kultur leistet viel für unsere Gesellschaft. Verhallt der Ruf nach all dem, was Kultur leisten kann, wenn Kulturschaffende nicht wissen, wie sie ihre Miete zahlen sollen?

Die goldenen 80er waren es, die der Kulturförderung den Neoliberalismus bescherten. Eine an privatwirtschaftlichen Kriterien ausgerichtete, reichweitenorientierte Kulturpolitik hat unbefristete Arbeit in großem Stil vernichtet und Debatten um Inhaltliches oder die gerechte Verteilung der Mittel erstickt. Oft verbringt man mehr Zeit mit dem Styling von Anträgen oder der Selbstvermarktung als mit Inhalten. Und weil mit dem Anblasen der Jagd auf den Markt keineswegs die adäquate Wirtschaftsförderung einherging, die manch anderen Branchen zuteil wurde, sind breite Schichten Kulturschaffender mittlerweile im Prekariat verwurzelt und fristen ein Leben in dauerhafter Selbstausbeutung.

Selbstausbeutung als Geschäftsgrundlage?!

Unter dem Brennglas der Pandemie erleben wir Heerscharen kurzfristig oder unständig Beschäftigter, Soloselbständiger und Freier, die nicht wissen, wo an der Hand im Mund noch abbeißen. Und wir erleben als Publikum, als Gesellschaft auch, wie sehr sie uns fehlt: die Kultur. Das zweckfreie Tanzen, das gemeinsame Abtauchen im Kino, das Bühnenerlebnis. Vor allem aber fehlen uns gesellschaftliche Diskurs- und Debatten-Orte.

Kunst und Kultur schaffen Mehr-Wert für alle

Kunst und Kultur als Ort des Zusammenkommens, des Auslotens und Austauschs machen uns als Gesellschaft stark. Was ändert sich, wenn eine Generation ohne Kino und Konzert heranwächst, ohne Theater und Tanzen, Museum und Malerei? Wer verliert? Wer gewinnt? Oder büßen wir alle gemeinsam mit den kulturellen Diskurs-Orten auch massiv an gesellschaftlicher Resilienz ein?

Ein Abend um Überleben und Widerstandsfähigkeit.

Sanne Kurz Grüne Bayern Landtag Kultur Politik Webinar Veranstaltung

Meine Gäste:

„Kleine Anfrage“ – AzP: Corona-Arbeitsschutzregelungen an staatlichen Kultureinrichtungen

Ich frage die Staatsregierung, welche Corona-Arbeitsschutzregelungen für die Beschäftigten der jeweiligen staatlichen Kultureinrichtungen gelten, insbesondere der Kultureinrichtungen mit Probebetrieb wie Theater, Tanzensembles und Orchester, mit jeweils welchen Maßnahmen (regelmäßige PCR- und/oder Schnelltests, Masken, Belüftungsanlagen oder CO2-Messung in Proberäumen etc.) die Betroffenen der einzelnen Einrichtungen vor COVID-19 geschützt werden (bitte mit Angabe pro
Haus) und wie sie von den Beteiligten angenommen werden
(bitte mit Prozentangabe tatsächlich durchgeführter Tests pro
Haus)?

Hier geht’s zur Antwort der Staatsregierung:

Rede zur Haushaltsdebatte 2021: Nachhaltig in Kultur investieren statt aufschieben

Wir Grüne denken nachhaltig. Das, was da ist, erhalten und fit für die Zukunft machen. Dort, wo Infrastruktur fehlt, investieren für die, die nach uns kommen.

Das betrifft auch staatliche Kulturbauten. Denn wenn eins gerade in der Pandemie an allen Ecken und Enden fehlt, ist es Raum für Kultur. Damit meine ich aber nicht nur pandemie-gerechte staatliche Flächen für Kultur, wie wir sie bereits im Sommer 2020 gefordert haben

Nachhaltigkeit bedeutet auch, Werte zu erhalten, statt sie vergammeln zu lassen: Von 2017 bis 2019 schrumpften aber die Ausgaben für Große Baumaßnahmen im Bereich Kunst und Kultur um knapp 40 Prozent. 

Sanierungsstau schon lange vor Corona

Ich sage das bewusst für die Vergangenheit: denn mit Corona hat das ganz und gar nichts zu tun. Die Bugwelle der geschätzten Baukosten, die diese Staatsregierung bereits vor der Pandemie vor sich herschob, beläuft sich laut unserer Anfrage auf sagenhafte 1,28 Milliarden Euro. Wer je ein Haus renoviert hat, weiß, dass die Substanz nicht besser wird, wenn man das Loch im Dach mit einem Eimer drunter flickt.

Wenn sich Markus Söder also als großer Macher feiert, dann tut er das auf Kosten verrottender Fundamente, auf denen unser Bayern gebaut ist.

Dank Corona merkt die Öffentlichkeit eh gar nicht genau, was los ist. Selbst dort, wo gebaut werden sollte, passiert nichts: die Neue Pinakothek seit knapp zwei Jahren zu – “Bau”, Kunstverbände schon vor über zehn Jahren aus dem Haus der Kunst geflogen – “Bau”, die Galerie der Künstler Rausschmiss aus staatlichen Räumen – “Bau”, das vor Jahren beschlossene Konzerthaus München immer noch eine Kiesgrube – was sag ich: ein Kies- Parkplatz – “Bau”?! – Nein! Es wurde in all den Jahren nicht mal ein Kilo Steine bewegt!  

Stillstand geht gar nicht, wenn der Kostenzähler weitertickt

Das wäre gut, wenn der Stillstand kostenneutral wäre. Seit Beschlussfassung zum Konzerthaus sind aber bereits über acht Millionen Euro im Kies versickert. Und täglich fließt mehr Geld ins Nichts: 672.000 Euro, unter anderem für die laufende Erbpacht. 300.000 Euro für PR zur Kaschierung des Desasters. Die Vorsitzenden von Haushalts- und Kunstausschuss des Bayerischen Landtags reden gar von Verschiebung des Baus  – bei laufenden Kosten. 

Im gesamten Haushalt fehlendes Anpacken: Überfällige Projekte werden nicht angegangen, neue aufgeschoben, geflickt wird nur, was zusammenfällt. Beispiele:

Haus der Kunst Sanierungsmaßnahmen: eingestellt 1,4 Millionen Euro – bei Schätzkosten von 146,5 Millionen Euro.

Nationaltheater / Staatsoper. Der Intendant schätzt nur die Kosten für die Auswechslung der klimaschädlichen Uralt-Technik auf 160 Millionen Euro. Ansatz im Haushalt Sanierung Starkstromanlagen: 300.000 € – 2020 waren es noch 3 Millionen. Ich kann Sie nur noch mal daran erinnern: Es wird nicht billiger werden, wenn die Substanz immer mehr leidet! Aber vielleicht warten Sie ja auch einfach darauf, dass diese Verantwortung dann jemand anders tragen darf?

Eimerchen unter tropfende Dächer stellen statt Dachdecker*in rufen

Wenn Sie schon, liebe Kolleg*innen der Staatsregierung, nicht in der Lage sind, die Bauten und Denkmäler des Freistaats in Schuss zu halten, wie können wir Eigentumserhalt dann von Privatleuten und Kommunen erwarten? Die stemmen das nicht alleine. Staatsminister Sibler hat selbst zugegeben, dass hier die Fördermittel nicht ausreichen. Ihr Hilfe-Plan: 

  • Erstens, Sie lehnen die Forderung des Städtetags nach Erhöhung des Entschädigungsfonds um 5 Millionen ab.
  • Zweitens, Sie lehnen unseren Vorschlag, die „Kleine Denkmalpflege“ um 8 Millionen aufzustocken, ab. Immerhin gibt man gnädig 1 Million – aber halt, stop! Die hatten Sie ja im letzten Haushalt weggekürzt!
  • Drittens, Sie verweigern die Unterstützung der Kommunen beim Ankauf gefährdeter Objekte mit dem Argument, das brauchen die doch gar nicht. Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die zusehen müssen, wie ihre Denkmäler verfallen, wie die maroden Leerstände ihre Ortszentren verschandeln! 

Fazit

Kreativität und Schaffenskraft, Innovationsfreude und Gestaltungswille, das hat Sie bei der Aufstellung dieses Haushalts nicht geleitet. Ich sagen Ihnen Herr Staatsminister: Das wäre gerade jetzt so nötig gewesen für die Kultur in Bayern, für die Menschen, die Kultur machen, und jene, die sich danach sehnen, Kultur wieder erleben zu können! Stattdessen aufschieben, abwarten und unters tropfende Dach ein Eimerchen stellen. Getreu dem Motto: Nach uns die Sintflut. Ein Armutszeugnis.

schriftliche Anfrage zum Ankauf und Anmietungen des Freistaates Bayern für Kultur- und Museumbauten

Ich frage die Staatsregierung:

  • 1.1 Welche Kultur- und Museumsbauten wurden vom Freistaat Bayern in den letzten 20 Jahren gebaut (bitte inklusive genauer Beschreibung von Projekt und Projektumfang inklusive nutzbarer Fläche, ursprünglich avisierter Kosten, Beginn der Planungen, Abschluss der Bautätigkeit, letztendliche Baukosten)?
  • 1.2 Falls für die jeweiligen Projekte ein Grundstück erworben wurde, wie hoch waren jeweils die Kosten für den Grundstückskauf (bitte den jeweiligen Zeitpunkt mit angeben und detailliert aufschlüsseln nach Projekt)?
  • 1.3 Wie hoch waren jeweils die jährlichen Gesamtkosten für Bau- und Grundstücksankäufe sowie Erbbauzinsausgaben für realisierte und geplante staatliche wie nichtstaatliche Kultur- und Museumsbauten in den letzten 20 Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
  • 2.1 Für welche Kultur- und Museumsbauten sind durch den Freistaat in den letzten 20 Jahren PPP-Verträge (PPP = Public Private Partnership) geschlossen worden (bitte inklusive genauer Beschreibung von Projekt, Projektumfang, Projektrahmenbedingungen, inklusive nutzbarer Fläche, Projektpartner bzw. Vermieter, Zuwendungsnehmer, Laufzeit, jährliche Miethöhe, Quadratmeterpreis, ggf. Rückfallkonditionen an den Freistaat)?
  • 2.2 Weshalb wurde jeweils auf dieses Finanzierungsinstrument zurückgegriffen?
  • 2.3 Falls für die unter Frage 1.1 fallenden Projekte ein Grundstück in Erbbaurecht genutzt wurde, wie hoch waren jeweils die Kosten für den Erbbauzins pro Jahr (bitte detailliert aufschlüsseln nach Projekt)?
  • 3.1 Wann wurde der jeweilige Erbbaurechtsvertrag geschlossen (bitte detailliert aufschlüsseln nach Projekt)?
  • 3.2 Wie lange läuft jeweils der zugrunde liegende Erbbaurechtsvertrag (bitte detailliert aufschlüsseln nach Projekt)?
  • 3.3 Wann ist der jeweilige Erbbaurechtsvertrag erstmals neu verhandelbar (bitte detailliert aufschlüsseln nach Projekt)?
  • 4.1 Für welche Kultur- und Museumsbauten sind durch den Freistaat in den letzten 20 Jahren Mietverträge abgeschlossen worden (bitte inklusive genauer Beschreibung von Projekt und Projektumfang inklusive nutzbarer Fläche, Vermieter, Zuwendungsnehmer, Laufzeit, jährlicher Miethöhe, Mietpreis/m²)?
  • 4.2 Für welche der Anmietungen standen alternative Grundstücke und/oder Immobilien aus dem Besitz des Freistaates zur Verfügung (bitte den Grund für die Anmietung mit angeben)?
  • 4.3 Für welche staatlichen oder nichtstaatlichen Kultur- und Museumsprojekte hat der Freistaat Bayern in den letzten 20 Jahren einen Investitionszuschuss an den Vermieter ausbezahlt (bitte aufschlüsseln nach Zuwendungsnehmer, Projekt, Höhe des Zuschusses und Begründung im Einzelnen)?
  • 5.1 Für welche nichtstaatlichen Kultur- und Museumsprojekte hat der Freistaat Bayern in den letzten 20 Jahren die Übernahme von Mietkosten vertraglich zugesagt (bitte aufschlüsseln nach Zuwendungsnehmer, Projekt, Laufzeit des Mietvertrags, jährlicher Miethöhe, nutzbarer Fläche, Mietpreis/m²)?
  • 5.2 Falls nur ein Teil der jährlichen Mietkosten übernommen werden, wie hoch ist der jeweilige prozentuale Anteil (bitte nach Projekten aufschlüsseln)? Bei welchen Anmietungen oder Mietübernahmen waren die Immobilien
  • Freistaat Bayern oder Dritte in die Entscheidungsfindung, Beratung, Begutachtung, Ausgestaltung und/oder in den Abschluss der Mietverträge eingebunden (bitte detailliert Art und Umfang der Beteiligung beschreiben)?
  • 6. Bei welchen Anmietungen oder Mietübernahmen waren die Immobilien Freistaat Bayern oder Dritte in die Entscheidungsfindung, Beratung, Begutachtung, Ausgestaltung und/oder in den Abschluss der Mietverträge eingebunden (bitte detailliert Art und Umfang der Beteiligung beschreiben)?
  • 7. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtmietkosten für staatliche wie nichtstaatliche Kultur- und Museumsbauten, für die der Freistaat Bayern Mietkosten übernommen hat oder übernimmt bzw. Mietverträge abgeschlossen hat, in den letzten 20 Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
  • 8.1 Für welche Kultur- und Museumbauten hat der Freistaat Bayern in den vergangenen Jahren Grundstücke veräußert (bitte einzeln mit Veräußerungsdatum auflisten)?
  • 8.2 Welche dieser Veräußerungen erfolgten gegebenenfalls freihändig?

Hier geht’s zur Antwort der Staatregierung:

6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene

Kulturschaffende stehen am Ende einer langen Kette von Regierenden, Parlamenten und Verwaltungen, die der Pandemie hinterherhecheln. Das muss sich ändern. Kein Kultur-Sommer, wenn wir nicht jetzt planen, kein Kultur-Frühling, wenn wir nicht jetzt handeln.

Zehn Sachverständige fanden in unserer Sachverständigen-Anhörung am 15.12.2020 sehr klare Worte: Die im Oktober verkündeten Hilfen standen kurz vor dem Scheitern, die Kultur-Infrastruktur liegt in Scherben am Boden, das Publikum, das seine Kulturorte schmerzlich vermisst, wird durch Regierungshandeln verschreckt.

Unsere Sachverständigen-Anhörung zur Lage der Kultur und der Druck, den sie aufbaute, half! Drei Tage später gingen erstmals Solo-Selbständigen-Hilfen in Bayern online.

Erstmals bayerische Solo-Selbständigen-Hilfen für Kulturschaffende und „kulturnahe Berufe“

Gefordert von uns als Hilfe für alle Solo-Selbständigen seit April stehen die Hilfen erstmals auch denen offen, die Kultur möglich machen. Weiter ausgenommen bleiben aber immer noch Zigtausende. #NoOneLeftBehind: Wir brauchen ein Existenzgeld für alle Solo-Selbständigen!

Wir brauchen aber auch einen Kunstminister, der stark ist, und einen Wirtschaftsminister, der nicht – wie am 3.12. im Wirtschaftsausschuss geschehen – behauptet, Kultur- und Kreativwirtschaft sei nicht sein Ressort…

Und was ist mit dem Publikum?!

Du gehörst zum Publikum, liebst „Deine“ Kultur und vermisst Deine Musik, Dein Kino, Dein Theater? Hier im Film kannst Du sehen, wie es Deiner Kultur geht – sie hat das Wort! –
Unten alle Infos zum Nachlesen und unsere Ideen, die jetzt umgesetzt werden müssen im 6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene.

So viel geballte Expertise – wir haben zugehört und aus Euren Forderungen unsere Forderungen abgeleitet. Diese stehen nun im Raum, die Regierungsfraktionen und die bayerische CSU-FW-Staatsregierung sind eingeladen, sich weiterzubilden. Man hat (fast) keine Arbeit mehr. Wir präsentieren quasi alles auf dem silbernen Tablett. Aber wir bitten Euch: Kommt in die Gänge! Helft! Jetzt.

6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene

  1. Umgehende Fortschreibung der bayerischen Solo-Selbständigen-Hilfen
  2. Kultur-Sommer jetzt mit verbindlichem Stufenplan angehen
  3. Ausfallfonds analog zu Film-Ausfallfonds schaffen
  4. Digital Guest Registration als Stütze anerkennen
  5. Re-Start den wissenschaftlichen Erkenntnissen anpassen: Notbetrieb ohne Deckelung ermöglichen
  6. Publikums-Offensive: Vertrauen in Sicherheit unserer Institutionen wiederherstellen

Komplett lesen kann man unseren heute in einer Pressekonferenz vorgestellten Forderungs-Katalog „6-Punkte Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene“ hier. Die gesamte Genese, Infos, Hintergründe, alle Stellungnahmen sowie unseren Grünen Antrag auf Anhörung zur Lage der Kultur findet Ihr hier:

Last not least: die Pressekonferenz mit meinen Kollegen aus dem Kunstausschuss Volkmar Halbleib (SPD) und Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) zum Nachhören!


Weiterlesen:

Mainpost Würzburg vom 22.01.2021 „Museen, Theater, Clubs: Wie kann der Neustart der Kultur aussehen?“ – „Wie überleben bis zur Öffnung? Und wie gelingt die dann? Erstmals hat Bayerns Kulturszene im Landtag ihre Nöte schildern können. Ein Stimmungsbild aus Unterfranken“, so der Untertitel des Artikels

Antrag: FairArt-Funding

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, analog zum Mindestlohn umgehend für alle ausgezahlten Fördermittel eine Mindestgage bzw. ein Mindesthonorar für Künstlerinnen und Künstler von 50,00 Europro Stunde plus MwSt. verbindlich anzusetzen. Die Fördersummen sind in den Haushaltsansätzen analog zur Einführung des Mindestlohns entsprechend aufzustocken.

Begründung:

Prekariat und Geldnöte im Kunst-und Kulturbereich sind nicht alleine der Corona-Krise geschuldet. Die Krise legt jedoch strukturelle Ungerechtigkeiten frei wie ein scharfer Wind, der den Sand vom Gerippe der Künste fegt: Angestellte kennen den Mindestlohn und profitieren, wenn sie nicht kurzfristig oder unständig beschäftigt sind, von Kurzarbeitergeld. Künstlerinnen und Künstler hingegen sind oft soloselbstständig oder freiberuflich tätig.

Rücklagen haben Künstlerinnen und Künstler aufgrund ihrer Einkommenssituation keine. Denn der bayerische Kultur-und Kreativwirtschaftsbericht vom 11. März 2020 zeigt nicht nur, wie wichtig die Kreativbranche für Bayern ist. Er zeigt auch, dass Umsatzlage und Beschäftigung in neunvon elfTeilmärkten weitgehend prekär sind. Anders als in anderen Branchen konnten Künstlerinnen und Künstler sowie jene, die Kultur erst möglich machen, wie z.B. Licht-oder Soundleute, meist nie Rücklagen aufbauen.

Aus Corona lernen heißt, strukturelle Probleme jetzt angehen! Der reiche Freistaat Bayern muss hier in Vorbildfunktion vorangehen: Mindestgagen und Mindesthonorare sind nicht erst seit Einführung des Mindestlohns längst überfällig und sollten aus Gründen der Menschenwürde auch Empfängerinnen und Empfängern staatlicher Förderpro-gramme gezahlt werden. Denn diese staatlichen Förderprogramme werden mit öffentlichen Mitteln finanziert. Dass die öffentliche Hand mit öffentlichen Mitteln Prekariat aufbaut, ist nicht hinzunehmen.

Entsprechend der Einführung des Mindestlohns müssen die Höhen der Förderungen zur Erfüllung des Mindestgagen- bzw. Mindesthonorargebots angepasst werden.

Kunst ist kein nachrangiges Grundrecht

Wenn der Museumsshop auf hat, das Museum aber zu, ist es Zeit, an unsere Verfassung und die darin garantierte Kunstfreiheit zu erinnern.

Bereits vor dem Lockdown Light galten für Kulturveranstaltungen deutlich härtere Einschränkungen als für andere Bereiche des täglichen Lebens. Wer von einem Kongress kam (10qm/Person), mittags schnell ein paar Kleinigkeiten einkaufte (10qm/Person), hernach mit anderen Gästen noch zum Essen ging (unbeschränkte Personenzahl), um den Abend im Theater ausklingen zu lassen (200, zuletzt 50 Personen), der*die stellte fest, dass nur für die Kunst pauschale Beschränkungen galten.

Kunst und Kultur mit Bordellen oder Spielhallen in einen Topf werfen? – Das muss aufhören!

Vom aktuellen generellen Veranstaltungsverbot ausgenommen sind jedoch
„verfassungsrechtlich besonders geschützte Bereiche wie Gottesdienste und Demonstrationen“1. Zu Recht, denn in GG Art. 4 (2) ist zu lesen: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Die Kunstfreiheit ist kein nachrangiges Grundrecht!

In seinem „Mephisto“-Urteil zum Streit um den Roman von Klaus Mann hat das Bundesverfassungsgericht 1971 festgestellt, dass die Kunstfreiheitsgarantie in gleicher Weise den „Werkbereich“ und den „Wirkbereich“ des künstlerischen Schaffens betrifft. Beide Bereiche bilden eine unlösbare Einheit. Nicht nur die künstlerische Betätigung (Werkbereich), sondern darüber hinaus auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks sind sachnotwendig für die Begegnung mit dem Werk als einem ebenfalls kunstspezifischen Vorgang; dieser „Wirkbereich“, in dem der Öffentlichkeit Zugang zu dem Kunstwerk verschafft wird, ist der Boden, auf dem die Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG vor allem erwachsen ist.2 Die Kunstfreiheit bezieht sich also auch auf verfassungsrechtlich besonders geschützte Bereiche wie Theater- oder Konzertaufführungen.

Die Kunstfreiheit ist verfassungsrechtlich besonders geschützt.

Wesensmerkmal der Kunst ist ihre Diversität und Kleinteiligkeit. Anders als viele anderen Lebensbereiche hat sie nicht die „eine Stimme“, um sich mit ihrem Ruf nach Beachtung der Verfassungsgrundsätze Gehör zu verschaffen. Nach einem Brandbrief aller Staatstheater Bayerns nebst Philharmonie und Kammerspielen an die Bayerische Staatsregierung überlegen nun Kunstschaffende in Bayern erstmals, gegen die pauschalen Maßnahmen, die man ihnen strenger und früher als anderen auferlegt hat und die man für sie später als für andere gelockert hat, rechtlich vorzugehen.

Dabei wenden sie sich nicht in erster Linie gegen den Teil-Lockdown, sondern gegen die Einschränkung der Kunstfreiheit insgesamt in Abwägung der seit Pandemiebeginn ergriffenen Maßnahmen. Ob ein Eingriff in die Kunstfreiheit durch eine pauschale Deckelung der Publikumsgröße auf zuletzt 50 Personen insbesondere angesichts der positiven Ergebnisse der drei Pilotprojekte geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sei, möchten sie rechtlich klären lassen.

Wir Grüne haben seit Pandemiebeginn bereits mehrfach die Abkehr von
der pauschalen Deckelung gefordert, zuletzt gemeinsam mit allen
demokratischen Oppositionsfraktionen im Bayerischen Landtag. Die im
Raum stehende Initiative einer verfassungsrechtlichen Klärung begrüße
ich ausdrücklich.

Quellen:

  1. u.a. Bayerische Staatszeitung vom 2.11.2020
  2. BVerfGE 30, 173 <189>

Antrag: Schachbrettmuster-Sitzordnung statt Deckelung der Publikumsgröße für Kulturveranstaltungen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die pauschale Beschränkung der erlaubten Personenzahl für Kulturveranstaltungen aufzuheben und bei einem 7-Tage-Inzidenz-Wert von unter 50 eine Sitzordnung im Schachbrettmuster zu ermöglichen.

Begründung:
Das Vertrauen des Publikums, Kulturveranstaltungen zu besuchen, ist durch überzogene Maßnahmen tief erschüttert. Betroffene berichten von ausbleibendem Publikum und leeren Rängen, Kneipen und Restaurants sind hingegen voll. Bei den Salzburger Festspielen durften 80 000 Menschen wieder Kultur erleben. Infektionen gab es keine. Dieses Vertrauen gilt es zurückzugewinnen und deutlich zu zeigen: Kultur ist so sicher wie essen gehen. In Restaurants und Kantinen dürfen in Bayern bis zu zehn Menschen, die nicht einem Haushalt angehören, an einem Tisch sitzen. In einer Schachbrettmuster-Sitzordnung, wie sie sich bei den Salzburger Festspielen bewährt hat, sitzt eine Person immer zwischen vier anderen Personen – vergleichbar mit vier „Tischnachbarn“. Diese Sitzordnung im Schachbrettmuster hat für Kultur im Pandemiebetrieb großes Potenzial
Unsere Verfassung gebietet in Art. 3 Abs. 1 die Gleichbehandlung aller „Normadressaten“. Konkret bedeutet dies, dass es verboten ist, eine Menschengruppe, die beispielsweise in einem Innenraum ein Essen genießt oder einer Predigt zuhört, anders zu behandeln als eine Menschengruppe, die in einem Innenraum einer Lesung zuhört oder
ein Konzert genießt. Denn neben der Religionsfreiheit hat auch die Kunstfreiheit Verfassungsrang. Dabei sind Werk und Wirken verfassungsrechtlich geschützt

Hier geht’s zum Download:

Kunstfreiheit! Mein Beitrag zum Thema.

Die Kunstfreiheit ist ein unmittelbares Grundrecht. Sie ist nicht nachrangig und in unserer Verfassung in Art. 5 Absatz 3: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ fest verankert. Erste Ideen zu Freiheitsrechten wurden 1832 dort formuliert, wo ich aufgewachsen bin: beim „Hambacher Fest“ standen Presse-, Meinungs-, Versammlungsfreiheit im Fokus. Mein Beitrag zur Kunstfreiheit heute hier in einem Gastbeitrag für das Magazin des Paul-Klinger-Künstlersozialwerk.

Die Kunst ist frei!

“Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.” So steht es in Art. 5, Abs. 3 unseres Grundgesetzes, unserer Verfassung.

War schon vor Corona trotz Institutionen wie der Künstlersozialkasse die Freiheit der Kunst dort gefährdet, wo Kulturschaffende künstlerisches Wirken zurückschrauben oder unterlassen mussten, weil wirtschaftliche Gegebenheiten sie dazu zwangen, brach mit Beginn der Pandemie ein Großteil des Kunst- und Kulturschaffens, wie wir es kannten, komplett zusammen.

Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote.

Mit dem Lock-Down wurde alles unmöglich, was Menschen-Gruppen oder gar Publikum einschließt, aber auch Museen und Bibliotheken wurden geschlossen, Musik zum Hochrisiko erklärt, kulturelle Bildung untersagt. Reisefreiheit, Religionsfreiheit, alles kam rasch zurück. Kaum diskutiert wurde, was Verbote und andauernder Notbetrieb mit der Kunstfreiheit machen.

Wenden wir den Blick in unser Nachbarland Österreich: In diesem Corona mäßig ähnlich wie Bayern ächzenden Land ist die Kunstfreiheit erst seit ‘82 in der Verfassung verankert. Schon bald nach den Veranstaltungsverboten schlossen sich dort Kreative zusammen, entwarfen Petitionen, organisierten Schweigemärsche wie “Ohne uns ist’s still”, veranstalteten 2m-Abstand-Demos und heuerten gemeinsam Anwälte an mit dem Ziel Verfassungsklage: Kunstfreiheit in Gefahr!

Es gibt kein Grundrecht auf Fußball

Auch hier in der BRD regte sich Widerstand. Bereits am 11. Mai konstatierte der Augsburger Verfassungsrechtler Prof. Matthias Rossi, er könne nicht nachvollziehen, warum Gottesdienste unter Auflagen erlaubt seien, Kulturveranstaltungen aber weiterhin verboten. Das Recht auf Kunstfreiheit sei kein zweitraniges Grundrecht. Ähnlich wie beim Grundrecht auf Religionsfreiheit, sei nicht nur das reine künstlerische Schaffen geschützt, sondern auch der Wirkbereich.

Während man in Österreich auf die Barrikaden gingen, gab uns Rossi hier eine Steilvorlage: Nicht nur unser “Werk”, auch unser “Wirken”, also Auftritte, Ausstellungen, Konzerte, Lesungen, Performances, Filmdrehs oder Fotosessions, sind von unserer Verfassung geschützt!

Dass niemand riskieren möchte, Schuld an Leid oder gar Tod zu sein, versteht sich von selbst. Trotzdem muss klargestellt werden, dass 80.000 infektionsfreie Besuche bei den Salzburger Festspielen mitten im Corona-Sommer eine klare Sprache sprechen, klarer als bayerische “Pandemie-Pilotprojekte” in der Staatsoper. Warum mich das alles so maßlos ärgert? Weil ich Ungerechtigkeit nicht akzeptieren kann!

Die ungerechten Fakten im Corona-Herbst in Bayern, wo ich im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Landtag sitze:

  • Musik, ohne Eintritt, dazu Speis und Trank – sagen wir mal: Helene Fischer mit Schweinshaxen – Hintergrundmusik! Erlaubt mit uneingeschränkter Personenzahl.
  • Musik, mit Eintritt, ohne Schweinshaxen – Achtung! Kulturveranstaltung! – maximal 200 Personen im Publikum erlaubt.
  • Sport in der Olympiahalle – 12.463 Plätze, davon 20% unter Pandemie-Bedingungen nutzbar, macht 2492 erlaubte Gäste.
  • Musik in der Olympiahalle – 12.463 Plätze, 200 erlaubte Gäste.

Nicht, dass eine 20% Auslastung die Rettung der Kunstfreiheit wäre. Auch finanzielle Hilfen sind im Notbetrieb dringend nötig, damit die Menschen und die Infrastruktur die Krise überstehen. Die pauschale Deckelung der Publikumsgröße hat aber null-komma-null mit Infektionsschutz zu tun, ist reiner Populismus, macht dem Publikum Angst, treibt Kulturschaffende, Institutionen und Betriebe in den Ruin und zerstört letzte Reste der kulturellen Infrastruktur.

In Österreich trat am Ende die Staatssekretärin für Kultur unter dem Druck der Szene zurück. Hier tapsen die Verantwortlichen, von Grütters bis zu Landesfürsten, munter einher und praktizieren “divide et impera”: schmeiß dem Künstler ein Zuckerl hin, gib der Künstlerin ein Bonbon, dann schließen sie sich nicht zusammen sondern halten schön still. Eine Strategie, mit der schon Caesar gut fuhr.

Divide et Impera

Seit Caesars Zeiten etabliert ist auch der Duktus der buckelnden, der den Hut demütig aufhaltenden Künstler. Seit Jahr und Tag hoffen wir Künstlerinnen, Förder-Antrag um Förderantrag stellend, man möge gefallen, jemand möge etwas in eben diesen, unseren!, Hut werfen.

Dass sich aus Applaus und Dankbarkeit keine Rücklagen aufbauen lassen, dass Kunst und Kultur eine wichtige Dienstleistung verrichten, dass Mindesthonorare, Mindestgagen endlich gelten müssen, dass Kultur eine Pflichtaufgabe sein müsste für Kommunen – das, ja all das sind strukturelle Probleme, die durch die Krise scharf zu Tage treten.

Probleme, die wir, wenn wir uns nicht trennen lassen, wenn wir laut werden und laut bleiben, wenn wir Kunstfreiheit für Werk und Wirken einfordern, auch über die Krise hinaus bekannt machen können – für eine sozial nachhaltige Kulturpolitik in Deutschland!

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Lock-Down im Kulturbetrieb

Der Lock-Down hat die Kulturszene lahm gelegt und das für Monate. Die Soforthilfen der Regierung sind nicht an die Bedürfnisse der Kreativen angepasst und haben somit keinerlei Nutzen. Die gravierende Benachteiligung von Kunst und Kultur hinter Gastro, Religion, Shopping oder Sport muss enden!

Viele Kreative reagierten auf die Lockdowns sensibel und laut. Als Seismograph einer gesellschaftlichen Entwicklung in der Pandemie nahmen sie so Erschütterungen auf, bewahrten die Zeichen der dramatischen Einschnitte für kommende Generationen und verdichteten den Diskurs zu Hinweisen und Beiträgen, die für die Zeit nach der Pandemie für unsere Gesellschaft sehr wertvoll sein werden.

Eines dieser Projekte war Lockdown Learning in der Glockenbachwerkstatt München. In Talks von Kreativen mit Kreativen, moderiert von Peter Arun Pfaff, griff die Initiative Schwerpunkt-Problematiken aus dem Geschehen rund um die Lock-Downs heraus und erarbeitete Lösungsstrategien. Ich durfte als Artist-turned-Politician dabei sein und die Rolle der Kreativen, die jetzt Teil der Legislative ist und so ein Sprachrohr in die Politik sein kann, ausfüllen.

Nach den Talks, die immer noch auf YouTube zu sehen sind, wurde eine wunderbar haptische Dokumentation publiziert, die PDF zu Lockdown-Learning Dokumentation ist online verfügbar. Hier mein Gastbeitrag für diese Lockdown-Learning Dokumentation!

Am 10. März 2020 wurde der „Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht Bayern“ vorgestellt. Mit diesem Bericht feierte die Staatsregierung sich selbst – und ihr vermeintlich fantastisches Engagement für eine Szene, in der nahezu 400.000 Menschen arbeiten – ebenso viele wie in der Automobilindustrie im Freistaat.

Am 11. März kamen die Veranstaltungsverbote. 400.000 Menschen, von denen viele von heute auf Morgen jeglicher Geschäftsgrundlage beraubt waren. 400.000 Menschen, von denen etliche Freie oder im Minijob sind, in Branchen, in denen nicht mal die öffentliche Hand Mindesthonorare oder Mindestgagen zahlt. Niemand hatte Rücklagen. Das Wegbrechen der Existenzgrundlage traf alle mit voller Wucht.

Betriebskosten versus Betriebsausgaben

Soforthilfen waren dann auch schnell gestrickt. Nur leider hatte niemand erklärt, dass „Betriebskosten“ anders als die vom jährlichen Finanzamt-Trip bekannten „Betriebsausgaben“ nur Mieten, Pachten, Leasingraten, Versicherungen und Finanzaufwand beinhalten.

Wir haben uns gefreut: Toll! Auch Kreative bekommen Soforthilfe! Dafür feiert sich die Staatsregierung noch heute. Aber leider, leider, sind diese Soforthilfen nur fürs repräsentative Eck-Büro (= Geld geht an den Real-Estate Investor), die Versicherung (= Geld geht an den global agierenden Versicherungs-Konzern) oder das Dienstwagen-Leasing (= Geld geht an Automobil-Konzerne).

Den Kumpel, der seit Jahren die Shots fürs Portfolio macht, zahlen? – Verboten. Die Crew, die das Casting Video macht, zahlen? – Verboten.
Die Frau, die das letzte Konzert zusammengeschnitten hat, zahlen? – Verboten. Soforthilfen kamen also bei Kreativen selten an und da, wo sie ankamen, hat man sie – aus Unwissenheit – oft zu Unrecht beantragt. Da hernach „Betrug“ zu unterstellen war frech, Geld zurück zu fordern, ist bitter.

Künstlerhilfen unter Vorbehalt

Noch bitterer die nächste Pille, die zu schlucken war: Künstlerhilfen! Nach langem Trommeln, Konto schon leer, Dispo ausgereizt, gestundet was geht, da rückte der Freistaat im Juni endlich magere tausend Kröten raus.

Nur für Leute in der KSK – hieß es zunächst. Nur für Leute, die zuvor weder ALGII noch Soforthilfe beantragt hatten – hieß es zunächst. – Das wurde alles nach Protesten nachgebessert. Aber Murks blieb Murks, die Bedingungen blieben realitätsfern. Drei Beispiele:

  1. Nur für Leute, die unter 3.000€ Soforthilfe erhalten haben. – Dabei musste man die Soforthilfe doch an Dritte weitergeben.
  2. Nur drei Monate ohne Unterbrechung an einem Stück. – Dabei hat man im Kulturbereich nur sehr selten Einfluss darauf, wann Jobs reinkommen, wann Geld aufs Konto kommt.
  3. Anders als für die Laien-Blasmusik gab es Hilfen für Profis leider auch nicht rückwirkend ab Mitte März. Für die Zeit, die am meisten weh tat. Weh tut. Immer noch.

Gleichheitsgrundsatz war einmal

Denn Kultur geht aktuell nur im Notbetrieb. Stört sich niemand an Bildern von mit Touris vollbepackten Ballermann-Bombern, darf man Bierhallen zum Anschlag füllen, Stadien für Sport-Publikum immerhin zu 20% nutzen, knallt bei Kultur in Bayern der Deckel zu: 200 Personen erlaubt und keine mehr. Auch in der für 12.463 Menschen ausgelegten Olympiahalle, auch nach 80.000 Gästen und Null Corona-Fällen bei den Salzburger Festspielen. Das ist reiner Populismus, hat mit Infektionsschutz null-komma-null zu tun und schürt nur Ängste des Publikums. Na klar soll und muss Kultur sicher sein! Aber die permanente Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatzes. Hilft. Niemandem! Im Gegenteil: sie beschädigt die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit.

  • Musik im Biergarten, ohne Eintritt, während Gäste essen, ratschen und am Tisch sitzen? Hintergrundmusik in der Gastro – erlaubt! Fremde an einem Tisch – gestattet! 1000 Personen in einem Raum? Easy!
  • Musik in genau dem gleichen Biergarten, mit Eintritt, oder lauter als ein Gespräch?
    Kulturveranstaltung – nur mit beschränkter Teilnehmerzahl erlaubt!
  • Sport in der Olympiahalle – 2492 Personen erlaubt.
  • Kultur in der Olympiahalle – 200 Personen erlaubt.
  • Konzert zu Hause. Fette Bässe. Dicke Luft. Schweiß im Gesicht. Ich kenne alle, aber hab von niemanden eine Nummer. – Erlaubt! Wär‘ nett, wenn Ihr nur 25 Leutchen wärt…
  • Live-Act im Club. ID- und Kontaktdaten-Erfassung, zum Pandemie-Geschehen passendes Online-Ticketing, Contact-Tracing, Hochleistungs-Entlüftung mit Frischluft-Anlage. Auch fette Bässe. Auch Schweiß. – Verboten!

Ein Ministerpräsident kurz vor der Heiligsprechung

Über allem ein Ministerpräsident, der kurz vor der Heiligsprechung zu stehen scheint, der, surfend auf der zweiten Welle, einen „Corona Koordinator“ ernannt hat, damit man im Falle eines Falles wen zum Absägen hat, wenn es mal schiefläuft.Wir helfen Technikern„, tweetete dieser MP. „Die emotionale Seele des Landes erhalten„, fabulierte er. Den Murks durften andere aufwischen. Echte Hilfe kam bis heute nicht an. Bei fast niemandem. Dass von 140 Millionen Euro „Künstlerhilfen“ nur knapp 20 Millionen abgerufen wurden zeigt, wie realitätsfern die bayerische Staatsregierung geplant hat. Dass man dem Publikum weiter Angst macht, Kulturschaffende weiter ins ALGII schickt, die sich ausdrücklich auf Werk und Wirken erstreckende Kunstfreiheit weiter durch Verunmöglichung torpediert, das ist ein Skandal in einer Tragweite, dass man sich einen Generalstreik der Künste geradezu herbeisehnt.

Die Lösungen der Exekutive? Das Partyvolk durch „stärkere Polizeipräsenz“ weiter gängeln. Alkoholverbote, Sperrungen öffentlichen Raums. Auch wenn die komplette Nachtkultur keinen Ort hat, wohin sie legal ausweichen könnte. „Zuhause mit der Partnerin tanzen“ war alles, was dem MP dazu einfiel. Jetzt sollen auch noch Veranstalter*innen Ausweise kontrollieren, Kontakt-Angaben abgleichen und bei Falschangaben ihres Publikums 1000€ Strafe kassieren. Konstruktiv einen Niedergang der Kultur verhindern wird man so ganz sicherlich nicht.

Und nein, es geht mir nicht darum, immer nur zu meckern. Klar können Kreative auch andere Jobs machen. Es könnte aber sein, dass wir all die Kreativen nochmal dringend brauchen könnten. Und dass diese Kreativen, wenn sie erst mal einen Job beim Netto an der Kasse haben, oder im schicken Eck-Büro einer Versicherungsgesellschaft das Social-Media Management machen, dass sie dann weg sind für das, was sie echt können, und wofür wir sie so dringend brauchen: Kreativ sein.

Die Leute fahren nicht nach München, um Versicherungs-Eck-Büros anzuschauen

Kultur ist systemrelevant ist irgendwie eine Untertreibung. Und irgendwie eine irrelevante Feststellung. Wenn München auf Knopfdruck über Nacht Kultur-frei wäre, wer würde hier leben wollen? Wer hier Urlaub machen? Wer nach der Arbeit noch ausgehen? Wer seine Kinder an einem Regentag wohin führen? Ins Nichts? – Fakt ist:

Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote und gehören entschädigt. Notbetrieb ist Verlustbetrieb und gehört supportet.

Ich will für Kreative noch nicht mal wie beim Kurzarbeitergeld 60% oder gar 87% des Vorjahres-Verdienstes, obwohl das legitim wäre. Ich will nur das Existenzminimum, ich will die Anerkennung von Mindestgagen und Mindesthonoraren, die Förderfähigkeit von Honorar- und Werkverträgen und dass sich endlich alle, die gerufen werden, auch mit denen an einen Tisch setzen und Lösungen finden, die es betrifft: mit denen, die Kultur machen.


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