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210114 Anhörung Kultur Bayerischer Landtag Sachverständigen Anhörung

6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene

Kulturschaffende stehen am Ende einer langen Kette von Regierenden, Parlamenten und Verwaltungen, die der Pandemie hinterherhecheln. Das muss sich ändern. Kein Kultur-Sommer, wenn wir nicht jetzt planen, kein Kultur-Frühling, wenn wir nicht jetzt handeln.

Zehn Sachverständige fanden in unserer Sachverständigen-Anhörung am 15.12.2020 sehr klare Worte: Die im Oktober verkündeten Hilfen standen kurz vor dem Scheitern, die Kultur-Infrastruktur liegt in Scherben am Boden, das Publikum, das seine Kulturorte schmerzlich vermisst, wird durch Regierungshandeln verschreckt.

Unsere Sachverständigen-Anhörung zur Lage der Kultur und der Druck, den sie aufbaute, half! Drei Tage später gingen erstmals Solo-Selbständigen-Hilfen in Bayern online.

Erstmals bayerische Solo-Selbständigen-Hilfen für Kulturschaffende und „kulturnahe Berufe“

Gefordert von uns als Hilfe für alle Solo-Selbständigen seit April stehen die Hilfen erstmals auch denen offen, die Kultur möglich machen. Weiter ausgenommen bleiben aber immer noch Zigtausende. #NoOneLeftBehind: Wir brauchen ein Existenzgeld für alle Solo-Selbständigen!

Wir brauchen aber auch einen Kunstminister, der stark ist, und einen Wirtschaftsminister, der nicht – wie am 3.12. im Wirtschaftsausschuss geschehen – behauptet, Kultur- und Kreativwirtschaft sei nicht sein Ressort…

Und was ist mit dem Publikum?!

Du gehörst zum Publikum, liebst „Deine“ Kultur und vermisst Deine Musik, Dein Kino, Dein Theater? Hier im Film kannst Du sehen, wie es Deiner Kultur geht – sie hat das Wort! –
Unten alle Infos zum Nachlesen und unsere Ideen, die jetzt umgesetzt werden müssen im 6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene.

So viel geballte Expertise – wir haben zugehört und aus Euren Forderungen unsere Forderungen abgeleitet. Diese stehen nun im Raum, die Regierungsfraktionen und die bayerische CSU-FW-Staatsregierung sind eingeladen, sich weiterzubilden. Man hat (fast) keine Arbeit mehr. Wir präsentieren quasi alles auf dem silbernen Tablett. Aber wir bitten Euch: Kommt in die Gänge! Helft! Jetzt.

6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene

  1. Umgehende Fortschreibung der bayerischen Solo-Selbständigen-Hilfen
  2. Kultur-Sommer jetzt mit verbindlichem Stufenplan angehen
  3. Ausfallfonds analog zu Film-Ausfallfonds schaffen
  4. Digital Guest Registration als Stütze anerkennen
  5. Re-Start den wissenschaftlichen Erkenntnissen anpassen: Notbetrieb ohne Deckelung ermöglichen
  6. Publikums-Offensive: Vertrauen in Sicherheit unserer Institutionen wiederherstellen

Komplett lesen kann man unseren heute in einer Pressekonferenz vorgestellten Forderungs-Katalog „6-Punkte Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene“ hier. Die gesamte Genese, Infos, Hintergründe, alle Stellungnahmen sowie unseren Grünen Antrag auf Anhörung zur Lage der Kultur findet Ihr hier:

Last not least: die Pressekonferenz mit meinen Kollegen aus dem Kunstausschuss Volkmar Halbleib (SPD) und Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) zum Nachhören!


Weiterlesen:

Mainpost Würzburg vom 22.01.2021 „Museen, Theater, Clubs: Wie kann der Neustart der Kultur aussehen?“ – „Wie überleben bis zur Öffnung? Und wie gelingt die dann? Erstmals hat Bayerns Kulturszene im Landtag ihre Nöte schildern können. Ein Stimmungsbild aus Unterfranken“, so der Untertitel des Artikels

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Antrag: FairArt-Funding

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, analog zum Mindestlohn umgehend für alle ausgezahlten Fördermittel eine Mindestgage bzw. ein Mindesthonorar für Künstlerinnen und Künstler von 50,00 Europro Stunde plus MwSt. verbindlich anzusetzen. Die Fördersummen sind in den Haushaltsansätzen analog zur Einführung des Mindestlohns entsprechend aufzustocken.

Begründung:

Prekariat und Geldnöte im Kunst-und Kulturbereich sind nicht alleine der Corona-Krise geschuldet. Die Krise legt jedoch strukturelle Ungerechtigkeiten frei wie ein scharfer Wind, der den Sand vom Gerippe der Künste fegt: Angestellte kennen den Mindestlohn und profitieren, wenn sie nicht kurzfristig oder unständig beschäftigt sind, von Kurzarbeitergeld. Künstlerinnen und Künstler hingegen sind oft soloselbstständig oder freibe-ruflich tätig.

Rücklagen haben Künstlerinnen und Künstler aufgrund ihrer Einkommenssituation keine. Denn der bayerische Kultur-und Kreativwirtschaftsbericht vom 11.März 2020 zeigt nicht nur, wie wichtig die Kreativbranche für Bayern ist. Er zeigt auch, dass Umsatzlage und Beschäftigung in neunvon elfTeilmärkten weitgehend prekär sind. Anders als in anderen Branchen konnten Künstlerinnen und Künstler sowie jene, die Kultur erst möglich machen, wie z.B. Licht-oder Soundleute, meist nie Rücklagen aufbauen.

Aus Corona lernen heißt, strukturelle Probleme jetzt angehen! Der reiche Freistaat Bayern muss hier in Vorbildfunktion vorangehen: Mindestgagen und Mindesthonorare sind nicht erst seit Einführung des Mindestlohns längst überfällig und sollten aus Gründen der Menschenwürde auch Empfängerinnen und Empfängern staatlicher Förderpro-gramme gezahlt werden. Denn diese staatlichen Förderprogramme werden mit öffentlichen Mitteln finanziert. Dass die öffentliche Hand mit öffentlichen Mitteln Prekariat aufbaut, ist nicht hinzunehmen.

Entsprechend der Einführung des Mindestlohns müssen die Höhen der Förderungen zur Erfüllung des Mindestgagen-bzw. Mindesthonorargebots angepasst werden.

Kunst Grundrecht Kunstfreiheit Lockdown Brandbrief Sanne Kurz Landtag

Kunst ist kein nachrangiges Grundrecht

Wenn der Museumsshop auf hat, das Museum aber zu, ist es Zeit, an unsere Verfassung und die darin garantierte Kunstfreiheit zu erinnern.

Bereits vor dem Lockdown Light galten für Kulturveranstaltungen deutlich härtere Einschränkungen als für andere Bereiche des täglichen Lebens. Wer von einem Kongress kam (10qm/Person), mittags schnell ein paar Kleinigkeiten einkaufte (10qm/Person), hernach mit anderen Gästen noch zum Essen ging (unbeschränkte Personenzahl), um den Abend im Theater ausklingen zu lassen (200, zuletzt 50 Personen), der*die stellte fest, dass nur für die Kunst pauschale Beschränkungen galten.

Kunst und Kultur mit Bordellen oder Spielhallen in einen Topf werfen? – Das muss aufhören!

Vom aktuellen generellen Veranstaltungsverbot ausgenommen sind jedoch
„verfassungsrechtlich besonders geschützte Bereiche wie Gottesdienste und Demonstrationen“1. Zu Recht, denn in GG Art. 4 (2) ist zu lesen: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Die Kunstfreiheit ist kein nachrangiges Grundrecht!

In seinem „Mephisto“-Urteil zum Streit um den Roman von Klaus Mann hat das Bundesverfassungsgericht 1971 festgestellt, dass die Kunstfreiheitsgarantie in gleicher Weise den „Werkbereich“ und den „Wirkbereich“ des künstlerischen Schaffens betrifft. Beide Bereiche bilden eine unlösbare Einheit. Nicht nur die künstlerische Betätigung (Werkbereich), sondern darüber hinaus auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks sind sachnotwendig für die Begegnung mit dem Werk als einem ebenfalls kunstspezifischen Vorgang; dieser „Wirkbereich“, in dem der Öffentlichkeit Zugang zu dem Kunstwerk verschafft wird, ist der Boden, auf dem die Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG vor allem erwachsen ist.2 Die Kunstfreiheit bezieht sich also auch auf verfassungsrechtlich besonders geschützte Bereiche wie Theater- oder Konzertaufführungen.

Die Kunstfreiheit ist verfassungsrechtlich besonders geschützt.

Wesensmerkmal der Kunst ist ihre Diversität und Kleinteiligkeit. Anders als viele anderen Lebensbereiche hat sie nicht die „eine Stimme“, um sich mit ihrem Ruf nach Beachtung der Verfassungsgrundsätze Gehör zu verschaffen. Nach einem Brandbrief aller Staatstheater Bayerns nebst Philharmonie und Kammerspielen an die Bayerische Staatsregierung überlegen nun Kunstschaffende in Bayern erstmals, gegen die pauschalen Maßnahmen, die man ihnen strenger und früher als anderen auferlegt hat und die man für sie später als für andere gelockert hat, rechtlich vorzugehen.

Dabei wenden sie sich nicht in erster Linie gegen den Teil-Lockdown, sondern gegen die Einschränkung der Kunstfreiheit insgesamt in Abwägung der seit Pandemiebeginn ergriffenen Maßnahmen. Ob ein Eingriff in die Kunstfreiheit durch eine pauschale Deckelung der Publikumsgröße auf zuletzt 50 Personen insbesondere angesichts der positiven Ergebnisse der drei Pilotprojekte geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sei, möchten sie rechtlich klären lassen.

Wir Grüne haben seit Pandemiebeginn bereits mehrfach die Abkehr von
der pauschalen Deckelung gefordert, zuletzt gemeinsam mit allen
demokratischen Oppositionsfraktionen im Bayerischen Landtag. Die im
Raum stehende Initiative einer verfassungsrechtlichen Klärung begrüße
ich ausdrücklich.

Quellen:

  1. u.a. Bayerische Staatszeitung vom 2.11.2020
  2. BVerfGE 30, 173 <189>

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Antrag: Schachbrettmuster-Sitzordnung statt Deckelung der Publikumsgröße für Kulturveranstaltungen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die pauschale Beschränkung der erlaubten Personenzahl für Kulturveranstaltungen aufzuheben und bei einem 7-Tage-Inzidenz-Wert von unter 50 eine Sitzordnung im Schachbrettmuster zu ermöglichen.

Begründung:
Das Vertrauen des Publikums, Kulturveranstaltungen zu besuchen, ist durch überzogene Maßnahmen tief erschüttert. Betroffene berichten von ausbleibendem Publikum und leeren Rängen, Kneipen und Restaurants sind hingegen voll. Bei den Salzburger Festspielen durften 80 000 Menschen wieder Kultur erleben. Infektionen gab es keine. Dieses Vertrauen gilt es zurückzugewinnen und deutlich zu zeigen: Kultur ist so sicher wie essen gehen. In Restaurants und Kantinen dürfen in Bayern bis zu zehn Menschen, die nicht einem Haushalt angehören, an einem Tisch sitzen. In einer Schachbrettmuster-Sitzordnung, wie sie sich bei den Salzburger Festspielen bewährt hat, sitzt eine Person immer zwischen vier anderen Personen – vergleichbar mit vier „Tischnachbarn“. Diese Sitzordnung im Schachbrettmuster hat für Kultur im Pandemiebetrieb großes Potenzial
Unsere Verfassung gebietet in Art. 3 Abs. 1 die Gleichbehandlung aller „Normadressaten“. Konkret bedeutet dies, dass es verboten ist, eine Menschengruppe, die beispielsweise in einem Innenraum ein Essen genießt oder einer Predigt zuhört, anders zu behandeln als eine Menschengruppe, die in einem Innenraum einer Lesung zuhört oder
ein Konzert genießt. Denn neben der Religionsfreiheit hat auch die Kunstfreiheit Verfassungsrang. Dabei sind Werk und Wirken verfassungsrechtlich geschützt

Hier geht’s zum Download:

Demokratie Kunstfreiheit Pressefreiheit Meinungsfreiheit hambacher-fest-akg-1110909975-jpg--87154-

Kunstfreiheit! Mein Beitrag zum Thema.

Die Kunstfreiheit ist ein unmittelbares Grundrecht. Sie ist nicht nachrangig und in unserer Verfassung in Art. 5 Absatz 3: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ fest verankert. Erste Ideen zu Freiheitsrechten wurden 1832 dort formuliert, wo ich aufgewachsen bin: beim „Hambacher Fest“ standen Presse-, Meinungs-, Versammlungsfreiheit im Fokus. Mein Beitrag zur Kunstfreiheit heute hier in einem Gastbeitrag für das Magazin des Paul-Klinger-Künstlersozialwerk.

Die Kunst ist frei!

“Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.” So steht es in Art. 5, Abs. 3 unseres Grundgesetzes, unserer Verfassung.

War schon vor Corona trotz Institutionen wie der Künstlersozialkasse die Freiheit der Kunst dort gefährdet, wo Kulturschaffende künstlerisches Wirken zurückschrauben oder unterlassen mussten, weil wirtschaftliche Gegebenheiten sie dazu zwangen, brach mit Beginn der Pandemie ein Großteil des Kunst- und Kulturschaffens, wie wir es kannten, komplett zusammen.

Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote.

Mit dem Lock-Down wurde alles unmöglich, was Menschen-Gruppen oder gar Publikum einschließt, aber auch Museen und Bibliotheken wurden geschlossen, Musik zum Hochrisiko erklärt, kulturelle Bildung untersagt. Reisefreiheit, Religionsfreiheit, alles kam rasch zurück. Kaum diskutiert wurde, was Verbote und andauernder Notbetrieb mit der Kunstfreiheit machen.

Wenden wir den Blick in unser Nachbarland Österreich: In diesem Corona mäßig ähnlich wie Bayern ächzenden Land ist die Kunstfreiheit erst seit ‘82 in der Verfassung verankert. Schon bald nach den Veranstaltungsverboten schlossen sich dort Kreative zusammen, entwarfen Petitionen, organisierten Schweigemärsche wie “Ohne uns ist’s still”, veranstalteten 2m-Abstand-Demos und heuerten gemeinsam Anwälte an mit dem Ziel Verfassungsklage: Kunstfreiheit in Gefahr!

Es gibt kein Grundrecht auf Fußball

Auch hier in der BRD regte sich Widerstand. Bereits am 11. Mai konstatierte der Augsburger Verfassungsrechtler Prof. Matthias Rossi, er könne nicht nachvollziehen, warum Gottesdienste unter Auflagen erlaubt seien, Kulturveranstaltungen aber weiterhin verboten. Das Recht auf Kunstfreiheit sei kein zweitraniges Grundrecht. Ähnlich wie beim Grundrecht auf Religionsfreiheit, sei nicht nur das reine künstlerische Schaffen geschützt, sondern auch der Wirkbereich.

Während man in Österreich auf die Barrikaden gingen, gab uns Rossi hier eine Steilvorlage: Nicht nur unser “Werk”, auch unser “Wirken”, also Auftritte, Ausstellungen, Konzerte, Lesungen, Performances, Filmdrehs oder Fotosessions, sind von unserer Verfassung geschützt!

Dass niemand riskieren möchte, Schuld an Leid oder gar Tod zu sein, versteht sich von selbst. Trotzdem muss klargestellt werden, dass 80.000 infektionsfreie Besuche bei den Salzburger Festspielen mitten im Corona-Sommer eine klare Sprache sprechen, klarer als bayerische “Pandemie-Pilotprojekte” in der Staatsoper. Warum mich das alles so maßlos ärgert? Weil ich Ungerechtigkeit nicht akzeptieren kann!

Die ungerechten Fakten im Corona-Herbst in Bayern, wo ich im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Landtag sitze:

  • Musik, ohne Eintritt, dazu Speis und Trank – sagen wir mal: Helene Fischer mit Schweinshaxen – Hintergrundmusik! Erlaubt mit uneingeschränkter Personenzahl.
  • Musik, mit Eintritt, ohne Schweinshaxen – Achtung! Kulturveranstaltung! – maximal 200 Personen im Publikum erlaubt.
  • Sport in der Olympiahalle – 12.463 Plätze, davon 20% unter Pandemie-Bedingungen nutzbar, macht 2492 erlaubte Gäste.
  • Musik in der Olympiahalle – 12.463 Plätze, 200 erlaubte Gäste.

Nicht, dass eine 20% Auslastung die Rettung der Kunstfreiheit wäre. Auch finanzielle Hilfen sind im Notbetrieb dringend nötig, damit die Menschen und die Infrastruktur die Krise überstehen. Die pauschale Deckelung der Publikumsgröße hat aber null-komma-null mit Infektionsschutz zu tun, ist reiner Populismus, macht dem Publikum Angst, treibt Kulturschaffende, Institutionen und Betriebe in den Ruin und zerstört letzte Reste der kulturellen Infrastruktur.

In Österreich trat am Ende die Staatssekretärin für Kultur unter dem Druck der Szene zurück. Hier tapsen die Verantwortlichen, von Grütters bis zu Landesfürsten, munter einher und praktizieren “divide et impera”: schmeiß dem Künstler ein Zuckerl hin, gib der Künstlerin ein Bonbon, dann schließen sie sich nicht zusammen sondern halten schön still. Eine Strategie, mit der schon Caesar gut fuhr.

Divide et Impera

Seit Caesars Zeiten etabliert ist auch der Duktus der buckelnden, der den Hut demütig aufhaltenden Künstler. Seit Jahr und Tag hoffen wir Künstlerinnen, Förder-Antrag um Förderantrag stellend, man möge gefallen, jemand möge etwas in eben diesen, unseren!, Hut werfen.

Dass sich aus Applaus und Dankbarkeit keine Rücklagen aufbauen lassen, dass Kunst und Kultur eine wichtige Dienstleistung verrichten, dass Mindesthonorare, Mindestgagen endlich gelten müssen, dass Kultur eine Pflichtaufgabe sein müsste für Kommunen – das, ja all das sind strukturelle Probleme, die durch die Krise scharf zu Tage treten.

Probleme, die wir, wenn wir uns nicht trennen lassen, wenn wir laut werden und laut bleiben, wenn wir Kunstfreiheit für Werk und Wirken einfordern, auch über die Krise hinaus bekannt machen können – für eine sozial nachhaltige Kulturpolitik in Deutschland!

Weiterlesen:

Lock-Down im Kulturbetrieb

Der Lock-Down hat die Kulturszene lahm gelegt und das für Monate. Die Soforthilfen der Regierung sind nicht an die Bedürfnisse der Kreativen angepasst und haben somit keinerlei Nutzen. Die gravierende Benachteiligung von Kunst und Kultur hinter Gastro, Religion, Shopping oder Sport muss enden!

Viele Kreative reagierten auf die Lockdowns sensibel und laut. Als Seismograph einer gesellschaftlichen Entwicklung in der Pandemie nahmen sie so Erschütterungen auf, bewahrten die Zeichen der dramatischen Einschnitte für kommende Generationen und verdichteten den Diskurs zu Hinweisen und Beiträgen, die für die Zeit nach der Pandemie für unsere Gesellschaft sehr wertvoll sein werden.

Eines dieser Projekte war Lockdown Learning in der Glockenbachwerkstatt München. In Talks von Kreativen mit Kreativen, moderiert von Peter Arun Pfaff, griff die Initiative Schwerpunkt-Problematiken aus dem Geschehen rund um die Lock-Downs heraus und erarbeitete Lösungsstrategien. Ich durfte als Artist-turned-Politician dabei sein und die Rolle der Kreativen, die jetzt Teil der Legislative ist und so ein Sprachrohr in die Politik sein kann, ausfüllen.

Nach den Talks, die immer noch auf YouTube zu sehen sind, wurde eine wunderbar haptische Dokumentation publiziert, die PDF zu Lockdown-Learning Dokumentation ist online verfügbar. Hier mein Gastbeitrag für diese Lockdown-Learning Dokumentation!

Am 10. März 2020 wurde der „Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht Bayern“ vorgestellt. Mit diesem Bericht feierte die Staatsregierung sich selbst – und ihr vermeintlich fantastisches Engagement für eine Szene, in der nahezu 400.000 Menschen arbeiten – ebenso viele wie in der Automobilindustrie im Freistaat.

Am 11. März kamen die Veranstaltungsverbote. 400.000 Menschen, von denen viele von heute auf Morgen jeglicher Geschäftsgrundlage beraubt waren. 400.000 Menschen, von denen etliche Freie oder im Minijob sind, in Branchen, in denen nicht mal die öffentliche Hand Mindesthonorare oder Mindestgagen zahlt. Niemand hatte Rücklagen. Das Wegbrechen der Existenzgrundlage traf alle mit voller Wucht.

Betriebskosten versus Betriebsausgaben

Soforthilfen waren dann auch schnell gestrickt. Nur leider hatte niemand erklärt, dass „Betriebskosten“ anders als die vom jährlichen Finanzamt-Trip bekannten „Betriebsausgaben“ nur Mieten, Pachten, Leasingraten, Versicherungen und Finanzaufwand beinhalten.

Wir haben uns gefreut: Toll! Auch Kreative bekommen Soforthilfe! Dafür feiert sich die Staatsregierung noch heute. Aber leider, leider, sind diese Soforthilfen nur fürs repräsentative Eck-Büro (= Geld geht an den Real-Estate Investor), die Versicherung (= Geld geht an den global agierenden Versicherungs-Konzern) oder das Dienstwagen-Leasing (= Geld geht an Automobil-Konzerne).

Den Kumpel, der seit Jahren die Shots fürs Portfolio macht, zahlen? – Verboten. Die Crew, die das Casting Video macht, zahlen? – Verboten.
Die Frau, die das letzte Konzert zusammengeschnitten hat, zahlen? – Verboten. Soforthilfen kamen also bei Kreativen selten an und da, wo sie ankamen, hat man sie – aus Unwissenheit – oft zu Unrecht beantragt. Da hernach „Betrug“ zu unterstellen war frech, Geld zurück zu fordern, ist bitter.

Künstlerhilfen unter Vorbehalt

Noch bitterer die nächste Pille, die zu schlucken war: Künstlerhilfen! Nach langem Trommeln, Konto schon leer, Dispo ausgereizt, gestundet was geht, da rückte der Freistaat im Juni endlich magere tausend Kröten raus.

Nur für Leute in der KSK – hieß es zunächst. Nur für Leute, die zuvor weder ALGII noch Soforthilfe beantragt hatten – hieß es zunächst. – Das wurde alles nach Protesten nachgebessert. Aber Murks blieb Murks, die Bedingungen blieben realitätsfern. Drei Beispiele:

  1. Nur für Leute, die unter 3.000€ Soforthilfe erhalten haben. – Dabei musste man die Soforthilfe doch an Dritte weitergeben.
  2. Nur drei Monate ohne Unterbrechung an einem Stück. – Dabei hat man im Kulturbereich nur sehr selten Einfluss darauf, wann Jobs reinkommen, wann Geld aufs Konto kommt.
  3. Anders als für die Laien-Blasmusik gab es Hilfen für Profis leider auch nicht rückwirkend ab Mitte März. Für die Zeit, die am meisten weh tat. Weh tut. Immer noch.

Gleichheitsgrundsatz war einmal

Denn Kultur geht aktuell nur im Notbetrieb. Stört sich niemand an Bildern von mit Touris vollbepackten Ballermann-Bombern, darf man Bierhallen zum Anschlag füllen, Stadien für Sport-Publikum immerhin zu 20% nutzen, knallt bei Kultur in Bayern der Deckel zu: 200 Personen erlaubt und keine mehr. Auch in der für 12.463 Menschen ausgelegten Olympiahalle, auch nach 80.000 Gästen und Null Corona-Fällen bei den Salzburger Festspielen. Das ist reiner Populismus, hat mit Infektionsschutz null-komma-null zu tun und schürt nur Ängste des Publikums. Na klar soll und muss Kultur sicher sein! Aber die permanente Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatzes. Hilft. Niemandem! Im Gegenteil: sie beschädigt die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit.

  • Musik im Biergarten, ohne Eintritt, während Gäste essen, ratschen und am Tisch sitzen? Hintergrundmusik in der Gastro – erlaubt! Fremde an einem Tisch – gestattet! 1000 Personen in einem Raum? Easy!
  • Musik in genau dem gleichen Biergarten, mit Eintritt, oder lauter als ein Gespräch?
    Kulturveranstaltung – nur mit beschränkter Teilnehmerzahl erlaubt!
  • Sport in der Olympiahalle – 2492 Personen erlaubt.
  • Kultur in der Olympiahalle – 200 Personen erlaubt.
  • Konzert zu Hause. Fette Bässe. Dicke Luft. Schweiß im Gesicht. Ich kenne alle, aber hab von niemanden eine Nummer. – Erlaubt! Wär‘ nett, wenn Ihr nur 25 Leutchen wärt…
  • Live-Act im Club. ID- und Kontaktdaten-Erfassung, zum Pandemie-Geschehen passendes Online-Ticketing, Contact-Tracing, Hochleistungs-Entlüftung mit Frischluft-Anlage. Auch fette Bässe. Auch Schweiß. – Verboten!

Ein Ministerpräsident kurz vor der Heiligsprechung

Über allem ein Ministerpräsident, der kurz vor der Heiligsprechung zu stehen scheint, der, surfend auf der zweiten Welle, einen „Corona Koordinator“ ernannt hat, damit man im Falle eines Falles wen zum Absägen hat, wenn es mal schiefläuft.Wir helfen Technikern„, tweetete dieser MP. „Die emotionale Seele des Landes erhalten„, fabulierte er. Den Murks durften andere aufwischen. Echte Hilfe kam bis heute nicht an. Bei fast niemandem. Dass von 140 Millionen Euro „Künstlerhilfen“ nur knapp 20 Millionen abgerufen wurden zeigt, wie realitätsfern die bayerische Staatsregierung geplant hat. Dass man dem Publikum weiter Angst macht, Kulturschaffende weiter ins ALGII schickt, die sich ausdrücklich auf Werk und Wirken erstreckende Kunstfreiheit weiter durch Verunmöglichung torpediert, das ist ein Skandal in einer Tragweite, dass man sich einen Generalstreik der Künste geradezu herbeisehnt.

Die Lösungen der Exekutive? Das Partyvolk durch „stärkere Polizeipräsenz“ weiter gängeln. Alkoholverbote, Sperrungen öffentlichen Raums. Auch wenn die komplette Nachtkultur keinen Ort hat, wohin sie legal ausweichen könnte. „Zuhause mit der Partnerin tanzen“ war alles, was dem MP dazu einfiel. Jetzt sollen auch noch Veranstalter*innen Ausweise kontrollieren, Kontakt-Angaben abgleichen und bei Falschangaben ihres Publikums 1000€ Strafe kassieren. Konstruktiv einen Niedergang der Kultur verhindern wird man so ganz sicherlich nicht.

Und nein, es geht mir nicht darum, immer nur zu meckern. Klar können Kreative auch andere Jobs machen. Es könnte aber sein, dass wir all die Kreativen nochmal dringend brauchen könnten. Und dass diese Kreativen, wenn sie erst mal einen Job beim Netto an der Kasse haben, oder im schicken Eck-Büro einer Versicherungsgesellschaft das Social-Media Management machen, dass sie dann weg sind für das, was sie echt können, und wofür wir sie so dringend brauchen: Kreativ sein.

Die Leute fahren nicht nach München, um Versicherungs-Eck-Büros anzuschauen

Kultur ist systemrelevant ist irgendwie eine Untertreibung. Und irgendwie eine irrelevante Feststellung. Wenn München auf Knopfdruck über Nacht Kultur-frei wäre, wer würde hier leben wollen? Wer hier Urlaub machen? Wer nach der Arbeit noch ausgehen? Wer seine Kinder an einem Regentag wohin führen? Ins Nichts? – Fakt ist:

Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote und gehören entschädigt. Notbetrieb ist Verlustbetrieb und gehört supportet.

Ich will für Kreative noch nicht mal wie beim Kurzarbeitergeld 60% oder gar 87% des Vorjahres-Verdienstes, obwohl das legitim wäre. Ich will nur das Existenzminimum, ich will die Anerkennung von Mindestgagen und Mindesthonoraren, die Förderfähigkeit von Honorar- und Werkverträgen und dass sich endlich alle, die gerufen werden, auch mit denen an einen Tisch setzen und Lösungen finden, die es betrifft: mit denen, die Kultur machen.


Weiter lesen rund ums Thema Lock-Down und Kultur:

Im „Talk with me“ mit Vincent Courtens

Vincent hat mich eingeladen zu seinem Online Talk Format „Talk with me“. Wir haben über die Vereinbarkeit von meinem Job als Politikerin und mein meinen Verpflichtungen als Elternteil und über Funklöcher in Bayern. Außerdem könnt ihr mehr über meinen Werdegang als Filmemacherin und warum ich in die Politik gegangen bin erfahren.

Viel Spaß beim zugucken!

Und hier noch der Trailer zum Film „Die Herberge“ über den ich mit Vincent gesprochen habe. Ein Kurzfilm und Spot gegen Rassismus.

offener_Brief_München_Konzerthaus_Nachhaltig_BNB_Bayern_Landtag_Die_Gruenen

Nachhaltiges Bauen für das Konzerthaus München

Das neue Konzerthaus in München soll bedeutend werden und sehr groß. Groß ist fein, wenn man den Raum nutzen kann, aber oft ungut, wenn man an Ressourcenverbrauch denkt. Weil es auch groß und nachhaltig geht, haben meine Kollegin Ursula Sowa, Sprecherin für Bau, und ich dem Staatsminister Sibler geschrieben und erklärt, wie groß & gut aus unserer Sicht geht!

Das neue Konzerthaus im Werksviertel soll eine Heimat werden für das BRSO, das Bayerische Rundfunk Symphonieorchester, eines der besten Orchester weltweit. Wegen der Strahlkraft nach ganz Bayern ist es wichtig, dass es gut wird, das Konzerthaus. Zusammen mit meiner Kollegin Ursula Sowa, baupolitische Sprecherin der Grünen Fraktion in Bayern, habe ich einen Brief an Bernd Sibler verfasst. Es geht um eine BNB-Zertifizierung (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) für eben dieses Konzerthaus in München. Wir Grüne fänden das gut, weil eine Zertifizierung die Gesamt-Lebensdauer von Gebäuden und Materialien in den Blick nimmt und so insgesamt nicht nur Kosten spart, sondern auch die Umwelt schont. Auch eine Zertifizierung von Teilen eines Sonderbaus ist möglich – wo ein Wille ist, ist also auch ein Weg. Meine Kollegin Ursula Sowa und ich fordern deswegen eine BNB-Zertifizierung!

Ein mit BNB-Zertifiziertes Konzerthaus wäre nicht nur für den Moment schön und wichtig, es würde auch eine Inspiration für zukünftige öffentliche Bauten in Bayern liefern, eine Vorbildfunktion einnehmen. Wir müssen damit anfangen nachhaltig zu bauen und gerade das neue Konzerthaus würde ein großartiges Zeichen setzen – alle Bereiche werden ihren Beitrag leisten müssen. Es kann nicht sein, dass „Leuchttürme“ ausgenommen bleiben, während kleine Kulturschaffende sich oft freiwillig für mehr Klimaschutz krumm machen.

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für das Konzerthaus München

Damit unser neues Konzerthaus, nicht nur eine Bereicherung für die Kulturlandschaft ist, sondern klimatechnisch auch zum Vorzeigeprojekt wird.

„Ziel des nachhaltigen Bauens ist der Schutz allgemeiner Güter wie Umwelt, Ressourcen, Gesundheit, Kultur und Kapital. Aus diesen leiten sich die klassischen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Ökologie, Ökonomie und soziokulturelle Aspekte – ab“

Bewertungssystem – Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) (bnb-nachhaltigesbauen.de)

Hier geht’s zum Download des Briefes:

Na, ratet mal, was die CSU-FW-Regierung da so plant an Nachhaltigkeit? Genau: nichts! Man kann nur hoffen, dass unsere Anregungen wie so oft klammheimlich übernommen werden. Ich bin gerne Ideengeberin, wenn’s hilft, verzichte ich auch auf die Lorbeeren, aber tut’s was – auch im Bereich Nachhaltigkeit! Hier geht’s zur Antwort der Staatsregierung: es wird geprüft.

Wir von Grüne Bayern Landtag haben zu der BNB-Zertifizierung schon 2019 einen entsprechenden Antrag gestellt. 2020 hat unsere baupolitische Sprecherin, Ursula Sowa noch eine AzP, eine „Anfrage zum Plenum“ gestellt: hier zum Nachlesen. Ebenfalls 2020 haben wir Grünen noch einen Antrag gestellt, indem wir konkrete Antworten über den Stand der Planungen haben wollten. Im Mai hat der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, indem auch ich Mitglied bin, einen Berichtsantrag gestellt, um mal genauer nachzuhaken. Berichtsantrag von den Grünen und der SPD-Fraktion mit Antworten unserer Landtagspräsidentin zum Nachlesen hier.

Live Talk Luise Kinseher Till hofmann Sanne Kurz Eike Hallitzky Grüne Bayern

Live-Talk mit Luise Kinseher und Till Hofmann – jetzt zum Nachhören

„Politik in Zeiten von Corona – Hilfen aus der Krise und Wege in die Zukunft“ – so heißt unsere Live-Talk-Reihe von Grüne Bayern. Am Mittwoch, 20. Mai, ab 18 Uhr diskutierte ich mit Luise Kinseher & Till Hofmann, Moderation: Eike Hallitzky.

Jetzt kann man unser Gespräch in Ruhe noch mal nachhören – und zwar hier.

Ende Januar war es, da hatte ich noch beim Besuch einer Schule in meinem Stimmkreis eine Schülerin beschwichtigt: weit weg, dieses Corona. Kennen wir alles von SARS und MERS. Wir sind nicht mitgemeint. So dachte ich. So sagte ich. So lag ich total falsch.

Wir alle lagen mit so vielem vor allem eins: falsch.

Wir alle lagen wohl in den vergangenen Monaten ab und an falsch. Mit unseren Ängsten – gottlob -, aber auch mit unseren Hoffnungen und Wünschen.

Till Hofmann sagte am 18.03. der AZ auf die Frage Wird es finanzielle Unterstützung vom Freistaat geben?: „Ich bin überzeugt, dass da dick was aufgelegt wird. Ein Fonds, der die kleinen Kinos und Theater stützen wird. Wie viel da für jeden übrigbleibt, wenn die ganze Wirtschaft so zusammenkracht, muss man sehen. Wir müssen schon auch was mitbringen. Es hat viele gute Jahre gegeben – dieses ist halt nun eins, das man finanziell löscht. Aber es ist trotzdem eine Erfahrung.“

Ich hatte auch mehr Support erwartet.

Ich hätte das genauso wie er auch erwartet, auch gesagt. Jetzt merkt man: Ganz so viel Kulturstaat Bayern ist nur gewünscht, wenn der Bund zahlt, wenn es sich gut vermarkten lässt, wenn es nicht gar so teuer ist und auch möglichst nicht wehtut.

Luise Kinseher sagte am 27.03. in der SZWas hilft Ihnen gegen triste Gedanken in diesen Tagen? „(…) Ab und zu lasse ich meiner Fantasie freien Lauf und stelle mir Markus Söder im Batman-Kostüm vor, wie er gerade über München fliegt.“ Worauf freuen Sie sich jetzt schon, wenn das kulturelle Leben wieder aufgenommen wird? „Auf den Austausch mit anderen Künstlern, ich bin gespannt, was für neue Ideen und Innovationen das Theater, die Oper und die Musik hervorbringen werden! Noch nie hatten wir Künstler so viel Zeit für die Kunst. Ich hoffe nur, dass auch die kulturellen Institutionen diese Krise überleben. Deshalb: Was in der Krise die Lebensmittelgeschäfte, sind nach der Krise die Theater und Konzertsäle! Die Kinokarte von morgen ist so rar wie heute Klopapier!“

Markus Söder fliegt im Batman-Kostüm über München

Was für wunderbare Wort-Wunder! Batman fehlt dem Ministerpräsidenten ja noch in seiner Kostüm-Sammlung zu Fasching. Aber hinsichtlich der Zeit, da ist etwas sehr Wahres dran. Man muss nur den Leuten auch das Geld geben, damit sie die Zeit nicht beim Netto an der Kasse verplempern müssen, sondern auch tatsächlich Kunst hervorbringen. Ob das in Bayern alles so gut läuft, mit dem Zeit-Finanzieren für Künstler*innen?!

Es war mir eine große Freude und Inspiration, von Eike Hallitzky begleitet, mit Luise Kinseher und Till Hofmann Gedanken auszutauschen!

Hilfe_Gehalt_Freie_Kunst_Küntler_Küntlerin_Kultur_Sanne Kurz Kulturpolitik Grüne Bayern

Freie und der Unternehmens-Lohn

Freie, die GmbH, das KUG und der Gleichheitsgrundsatz

Eine GmbH zahlt der Geschäftsführung ein GF-Gehalt. Das sind Betriebskosten. Mit diesem Gehalt deckt die Geschäftsführung Miete, Krankenkasse – Lebenshaltungskosten. Das alles gilt auch, wenn die GmbH eine Ein-Personen-Gesellschaft ist. Es also nur eine einzige Person als GmbH-Gesellschafter*in gibt, die auch noch Geschäftsführer*in sein darf. Laut Wikipedia sind rund 40% der bundesdeutschen GmbHs Ein-Personen Gesellschaften. GF-Gehälter sind als Betriebskosten anrechenbar für Soforthilfen aus Bayern und dem Bund.

Im Kulturbereich gibt es viele Bereiche, in denen gleiche Tätigkeiten von Freien und Festangestellten verrichtet werden. Freie Kulturangebote arbeiten oft mit Freien, die aufgrund der Projekt-Orientierung nur kurze Zeit an Bord sind. Staatliche und kommunale Institutionen können öfter Festanstellung bieten, da sie institutionelle Förderung erhalten. Dazwischen stehen nicht-öffentliche Institutionen, die auch institutionell gefördert werden sowie Projektarbeit in öffentlichen Kultureinrichtungen – mit Freien, die diese Projektarbeit stemmen. Problem:
Festangestellte erhalten Kurzarbeitergeld (KUG), Freie erhalten: nichts.

Veranstaltungsverbot = Tätigkeitsverbot

Dieses Tätigkeitsverbot wird noch lange gelten, dieses Tätigkeitsverbot ist unverschuldet, dieses Tätigkeitsverbot entzieht einer gesamten Branche jegliche Geschäftsgrundlage!

In ungeahnter Kulturliebe bemüht sich Dr. Markus Söder mit seiner schwarz-orangenen Regierungsmannschaft gerade darum, in jeden Halbsatz noch schnell das Wörtchen „Künstler“ einzubauen. Bein Zwischen-die-Zähne-Klemmen der Kulturschaffenden fällt aber leider immer unter den Tisch, dass

  • Bayern sich zum einen aus den Soforthilfen für (Einzel-)Unternehmen bis 10 Personen Mitarbeiterzahl komplett verabschiedet hat, also den oft genannten „Solo-Selbstständigen“ gar nichts mehr zu bieten hat an Hilfe
  • eine Hilfe, die nur Betriebskosten, nicht aber das Existenzminimum absichert, schlicht an fast allen betroffenen Kreativen vorbeigeht.

Es braucht Entschädigung

Anders als die in einer GmbH organisierte Regisseurin, die sich selbst ein Geschäftsführerinnen-Gehalt auszahlt, anders als der festangestellte Museumspädagoge, der KUG bekommt, anders als die Sängerin, die GF ihrer eigenen Veranstaltungs-GmbH ist, bekommt nämlich die freie, als Einzelunternehmerin tätige Regisseurin keinen Cent, ebensowenig wie der freie Museumspädagoge oder die freie Sängerin.

Natürlich können alle Unternehmen, auch Einzelunternehmen, Soforthilfeanträge stellen. Natürlich fallen auch Rechner, Flügel, Berufskleidung und Mobiltelefone nicht vom Himmel, sondern sind Betriebskosten Für diese gibt es also auch Soforthilfen.

Während jedoch die einen ihren Lebensunterhalt aus GF-Gehalt oder KUG bestreiten können, ist es den anderen verwehrt. Sie erhalten keinen Cent Entschädigung für das Tätigkeitsverbot, das sie de facto erleiden.

In die Grundsicherung schicken bringt neue Probleme

Der vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und vom Staatsministerium für Wirtschaft genannte Ansatz, Grundsicherung zu ent-emotionalisieren und die Betroffenen darauf zu verweisen, ist kein Weg. Ja, die Aussetzung der Vermögensprüfung hat vieles verbessert. Ja, viel mehr Menschen haben jetzt Zugang. Der Regelbedarf liegt aber weiterhin bei 432€/Monat für Singles, ggf 389€ für Partner*in und ggf. 250-328€ pro Kind. Plus Heizkosten, plus Unterkunftskosten.

Was ist bei Personen, deren Partner*in arbeitet oder die Hybrid in Festanstellung und in freier Kunst tätig sind? Sie haben auch massive Umsatzeinbußen zu verkraften, die Deckung von Kosten in einem Ballungsraum werden unmöglich gemacht, auch ihnen wurde die Tätigkeit quasi verboten.

Ja, es gibt Digitale Kulturangebote. Ja, es gibt Jobs in der Landwirtschaft. Es geht aber darum, ob wir auch nach der Corona-Krise noch die Kulturlandschaft haben werden, die wir kennen und lieben. Ob das Kino an der Ecke noch da sein wird, der Musiker, den wir gerne hören, noch Musik machen wird, die Schauspielerin, deren Fan wir sind, noch spielen wird, ein*e DJ, wo uns die Beats zum Tanzen bringen, noch auflegen wird.

Bayern ist Kulturstaat

Wenn die Clubs, Kinos und Theater überleben werden, braucht es Kulturschaffende, die den kalten, leeren Wänden wieder Leben einhauchen. Darum braucht es Sicherung für Freie, den „Freien-Lohn“. Hier geht es zu unserem Offenen Brief vom 16. April 2020, der das „Modell Baden-Württemberg“ mit fiktivem Unternehmerlohn von Ministerpräsident Söder fordert.


Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kultur der Grünen (BAG Kultur) hat ein Positionspapier zur Krise der Kultur in Zeiten von Corona entwickelt. Darin analysieren wir die Situation und entwerfen klare Lösungswege. „Freien-Lohn“ ist einer davon. Zahlreiche Abgeordnete aus Bund, Ländern, Europaparlament und großen Kommunen haben das Papier bereits unterzeichnet. Das Positionspapier Corona und die Kultur – Bündnis 90/Die Grünen mit Unterzeichnungs-Stand vom 07.04.2020 findet Ihr hier.


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.


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Soforthilfe für Vereine: Gemeinnütziger Kultur den Rücken stärken

Kulturschaffen wird oft im Ehrenamt geleistet. Ob Laientheater oder Filmfestival, ob Soziokulturelle Zentren oder Musikfestival. Wo Verbote Existenznot bringen, brauchen gemeinnützige Vereine Hilfe.

Springe zum Update vom 01.04.2020

Mit Beginn der Veranstaltungsverbote fiel der Vorhang. Im Theater, im Club, aber auch für Veranstalter wie das Münchner Feierwerk e.V., das seit über 30 Jahren Kunst, Musik und Kultur zu Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien bringt – und das ich hier nur beispielhaft nennen will für die vielen, vielen engagierten Vereine im Freistaat, die Kultur zu Menschen bringen.

Seit start der bayerischen Soforthilfen haben mich viele Vereine kontaktiert: Dürfen Vereine Soforthilfe beantragen? Zumal sie ja oft viele Kulturschaffende beschäftigen, also direkt selbst auch helfen könnten? Vereine sind Unternehmen in vielem, z.B. dem Steuerrecht*, gleich gestellt. In den Richtlinien zum Corona-Sofortprogramm Bayern orientiert man sich am §2 UstG – der gilt auch für Vereine. Wir haben für Euch recherchiert, beim Bundestag nachgefragt und meist den Rat erteilt: so richtig ausgenommen sind Vereine nicht. Einfach mal probieren.

„Einfach mal probieren“ – das kann es natürlich mittelfristig nicht sein. Die eine Behörde sagt ja, die andere nein, die dritte denkt noch nach. Rechtssicherheit muss her! Darum haben wir von Grüne Fraktion Bayern einen Brief geschrieben. Denn siehe da: viele Bereiche sind betroffen von Jugendherberge und Musikkneipe, Weltladen und Theater bis zu großes Straßenkulturfestival, Kino im Ehrenamt und soziokulturelles Zentrum. Was es dringend braucht ist ein klares Ja zur Soforthilfe für Vereine.

Hier unser Brief an die Ministerien , in dem wir Soforthilfe für Vereine fordern zum Nachlesen. Unten ein wichtiger Update


Update: auch Kurzarbeit für Vereine jetzt möglich! Infos hier.


*Steuerrecht für Vereine & Vereins-Steuer-Geeks:

Vereine – gemeinnützig oder nicht – fallen grundsätzlich unter §2 UstG und zwar ganz konkret dann, wenn sie einen Betrieb gewerblicher Art betreiben. Die Absicht, Gewinne zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich. Ist Dein Verein ein „Betrieb gewerblicher Art“? – Dies stellt in der Regel das Finanzamt fest. Oft wurde das auch schon in der Vergangenheit für den Verein festgestellt. Es kann sogar eine Befreiung von der Steuer vorliegen. Der Tatbestand „Betrieb gewerblicher Art“ bleibt davon aber unberührt.


Update 01.04.2020 – aktuelle Mail aus dem Wirtschaftsministerium:

Antragsberechtigt beim Bundesprogramm sind unabhängig von Branche oder Rechtsform alle die „wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbständige tätig sind“. Darunter fallen auch gemeinnützige GmbHs, Vereine, Verbände, wenn sie zumindest auch Dienstleistungen oder Waren am Markt anbieten.

Antragsberechtigt beim bayerischen Programm (also über 10 Beschäftigte) sind: selbstständige Angehörige der freien Berufe und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne des §2 Gewerbesteuergesetzes (und Unternehmen der Landwirtschaft). Was genau unter einem Gewerbebetrieb zu verstehen ist, definiert §15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz: „Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.“

Darunter können grundsätzlich auch gGmbHs und Vereine fallen. Aber nur dann und nur für den Bereich, wo sie auch tatsächlich gewerblich im Sinne des Gewerbesteuergesetzes tätig sind.

E-Mail der Landtagsbeauftragten des STMWI von Mittwoch, 01.04.2020, 15:55

Danke, liebes bayerisches Wirtschaftsministerium! Diese Info hilft sehr! Danke.


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.


Bundesarbeitsgemeinschaft Kultur & beyond: Grüne Kulturpolitik ist vielschichtig

Ich liebe meine Partei, Bündnis 90/Die Grünen, weil es eine echte Mitmach-Partei ist. Auf allen Ebenen gibt es Think Tanks, in denen man sich beteiligen kann. Auch Menschen mit Lust auf Grüne Politik, die keine Parteimitglieder sind, sind als Gäste stets willkommen, sich einzubringen. Man kann sich auch einfach erst einmal auf den Verteiler setzen lassen und mitlesen. Links dazu findet Ihr unten!

Im Kulturbereich haben wir in München den Luxus, mit drei Gremien Kulturpolitik der Basis in Fraktionen und Programme einspeisen zu können:

  • Auf Münchner Ebene gibt es den AK Kulturinitiative München (AK KIM), einer von zahlreichen Arbeitskreisen der Münchner Grünen. Der AK KIM mit den Sprecher*innen Martin Blankemeyer und Katharina Wolfrum arbeitet zu Münchner Kulturpolitik von Freie Szene bis VHS, von Gasteig-Sanierung bis Kammerspiele, von städtische Ateliers bis Kinos, von Musik bis Literatur. – Hier kommt man auf den Verteiler.
  • Bayernweit aktiv ist die Grüne Landesarbeitsgemeinschaft Kultur (LAG Kultur), Paul Bauernschmidt und Sarah Hegenbarth sind hier Sprecher*innen. Bayerische Kulturpolitik dreht sich um den Ausgleich von Stadt und Land, staatliche Einrichtungen von Staatstheater bis Haus der Kunst, staatliche Zuschüsse und Förderprogramme sowie Schwerpunkte Grüner Kulturpolitik – wie im vergangenen Jahr Gleichstellung, Räume, Familienfreundlichkeit, kulturelle Bildung und soziale wie auch ökologische Nachhaltigkeit im Kulturbereich. – Zum Verteiler geht’s hier lang.
  • Last not least gibt es die Bundesarbeitsgemeinschaft Kultur (BAG Kultur). Scherzhaft könnte man sagen „Wie Grütters, nur mehr Basis & besser“. Die BAG kümmert sich um Bundesangelegenheiten und vernetzt die Kulturpolitik der Länder. Dabei in der BAG sind Grüne Kulturpolitiker*innen mit Mandat aus Bundestag, Landtagen, und der EU, also MdBs, MdLs und MdEUPs, Mitarbeiter*innen der Abgeordneten und Delegierte aus allen LAGs. Wie immer bei Grün sind Gäste aus der Basis willkommen! – Verteiler hier.
videokonferenz in Zeiten von corona BAG Kultur Grüne Sanne Kurz

Dass ich ein großer Fan von Austausch und Blick über den eigenen Horizont hinaus bin, muss ich glaube ich denen, die mich kennen, nicht erzählen. So finde ich auch die BAG-Sitzungen immer sehr hilfreich und inspirierend. Man kommt mit mehr Power wieder zu Hause an. Gerade jetzt in der Krise tut das wahnsinnig gut.

Themen waren – hier mal in Kurzversion für Euch:

  • Generelle Probleme, die in der Krise jetzt scharf zu Tage treten
    • fehlender Mindestlohn, kurze Beschäftigungsdauer bei Anstellungen, mangelnde Verankerung der kulturellen Bildung in festen Strukturen
  • Lösungen und Hilfen der einzelnen Länder und des Bundes
  • Was sind noch ungelöste Probleme, wo hakt es noch?
    • Vereine, Buchhandel, Kinos
  • Zuwendungsrecht: Auszahlung bereits genehmigter Fördermittel
  • Kulturelle Bildung, Lehraufträge und Erwachsenenbildung durch Kreative in der Krise sicherstellen
  • Kultur im Netz supporten
  • Corona-Verluste der „Supertanker“ der Kultur: Absage internationaler Konzerttourneen etc. bedeuten gegebenenfalls das Aus
  • Aufenthalt mit Befristung – Kulturschaffende aus Nicht-EU-Staaten
  • KSK: Umgang mit Verdienst-Untergrenzen, Umgang mit monatlichen Zahlungen, Spitzengespräch unseres Bundestagsabgeordneten Erhard Grundl hierzu.

Ihr seht: Es ist immer sehr vielschichtig und intensiv. Übers Jahr laufen natürlich Abstimmungen zu den diversen Themen per Mail und im Netz.

Wir Grüne stellen in mittlerweile drei Ländern die Minister*innen für Kultur. In vielen Ländern und Kommunen regieren wir mit. Gut, dass es da auch gute Ressourcen für gute Kulturpolitik gibt. Ich bin stolz und froh, dass ich ein Teil davon sein darf.

Wer doch lieber als Mitglied mitmachen mag:
hier lang zum Online-Mitglieds-Antrag der Grünen!


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.



Bayern Wappen Sanne Kurz Landtag Grüne

Meine Forderungen an die Kulturminister*innen Konferenz

Am 13.03.2020 tagt die Kulturminister-Konferenz in Berlin. Den Vorsitz hat unser bayerischer Staatsminister Sibler. Drei Grüne Länder-Kulturstaatsminister*innen sind mit an Bord.

Als Politikerin, die über 25 Jahre in Film und Kultur tätig war, habe ich mich mit den dringendsten Forderungen, die mich von Akteur*innen und Verbänden zur Corona-Problematik erreicht haben, an die vier und die Konferenz gewandt:

Rechtssicherheit für die Kunst- und Kulturszene in Zeiten von Corona!

Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrter Herr Minister,

es wurde bereits viel unternommen und umfassend reagiert, um der neuen Situation gerecht zu werden. Zuletzt hat der Deutsche Kulturrat einige Forderungen gestellt. Jedoch ist bis dato versäumt worden, den Kunst- und Kulturschaffenden rechtliche Sicherheit zu geben. Dafür müssen wir Politiker*innen jetzt ein klares Signal setzten.

Wir müssen eine klare Zusage geben, dass bereits zugesagte Förderungen ausgezahlt werden. Bewilligte Mittel aus Fördertöpfen und Fonds zur Finanzierung von Kunst- und  Kultur-Projekten, müssen auch dann ausgezahlt werden, wenn durch behördliche Auflagen oder aus eigener Vernunft zum Infektionsschutz Absagen oder Verschiebungen notwendig sind.

Bitte helfen Sie hier mit, Transparenz und Sicherheit zu schaffen für alle Beteiligten. Gerade Entscheider*innen auf kommunaler Ebene brauchen ein klares Signal, das sie auch an die Kultur- und Kreativ-Schaffenden weitergeben können, damit Arbeitsplätze gesichert bleiben.

Privatwirtschaftlich arbeitende wie auch im intermediären Sektor verortete Institutionen und Personen sind in ihrer Existenz bedroht.  Auch Institutionen im öffentlichen Sektor beschäftigen Freie aus dem Kulturbereich und stornieren Aufträge.

Unsere Forderung:

  • gemeinsam mit den Betroffenen einen Krisenplan entwickeln, wie die Verluste der Kulturbranche aufgrund der Corona-Pandemie abgemildert werden können
  • genehmigte Fördergelder für Kulturprojekte vollständig auszubezahlen, auch wenn die Projekte aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können
  • die Kulturschaffenden unverzüglich über diese Maßnahmen informieren,
  • in Absprache mit den Kommunen dafür sorgen, dass die Veranstalter*innen und Produzent*innen von Kulturveranstaltungen, die Künstler*innen und die betroffenen Dienstleistungsunternehmen für den entstandenen Schaden unbürokratisch finanzielle Unterstützung erhalten, unabhängig davon, ob es sich um geförderte Projekte handelt.

Die Krise ist die Stunde der Exekutive! Handeln Sie!
Das Land wird es Ihnen danken.

Sanne Kurz.

Dokumentation Zukunftswerkstatt Kunst trifft Grün Sanne Kurz

Zukunftswerkstatt Kunst trifft Grün: Dokumentation jetzt verfügbar!

*Download Dokumentation Zukunftswerkstatt: Kunst trifft Grün hier*

KUNST TRIFFT GRÜN – Damit zeigen wir Grüne im Bayerischen Landtag seit vielen Jahren unsere Wertschätzung für Kunst und Kultur in Bayern. In der Vergangenheit wurde KUNST TRIFFT GRÜN so zum festen Termin im Kalender der Kunst- und Kulturschaffenden im Freistaat: Mit Gelegenheit zum Austausch, direktem Draht in die Kulturpolitik und Wiedersehen von alten und neuen Gesichtern der bayerischen Kreativszene.

Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind wir Grüne zweitstärkste Kraft im Bayerischen Landtag geworden. Gestärkt wurde auch unsere Grüne Kulturpolitik: Mit mir, Sanne Kurz, zog erstmals für uns Grüne eine Frau in den Landtag ein, die selbst aus der Kreativszene kommt.

Mein Blick von innen stammt aus über 20 Jahren Erfahrung als Filmemacherin, einem Kunsthochschulstudium sowie aus meiner Tätigkeit im performativen Bereich und in der Fotografie.

Als Mutter von vier Kindern und mit 12 Jahren „alleinerziehend“ auf dem Buckel, kenne ich auch die Herausforderungen des künstlerischen Schaffens mit Familie gut. Mehrjährige Arbeitsaufenthalte im Ausland zeigten mir, wie Gleichstellung, soziale Absicherung und Förderung andernorts angepackt werden. Die Arbeit in Lehre und Kultureller Bildung kenne ich ebenso aus eigener Erfahrung wie die Chancen und Tücken einer Existenz zwischen Kreativwirtschaft und Förderdschungel.

Um sich für die Belange der Kulturschaffenden im Freistaat perfekt einsetzen zu können, sitze ich als unsere Grüne Sprecherin für Kulturpolitik und Film im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, wo wichtige kulturpolitische Weichen gestellt werden. Weiter gut vernetzt mit der Szene bin ich als Teil von democraticArts, als Mitglied des Berufsverbandes Bildender Künstler (BBK), als Vorstandsmitglied beim Paul Klinger Künstlersozialwerk und als Lehrbeauftragte.

Kulturpolitik von innen gedacht. Mit diesem Ansatz haben wir auch KUNST TRIFFT GRÜN auf eine neue Stufe gehoben: Im November luden wir erstmals zur ZUKUNFTSWERKSTATT. Was würden uns die Gäste aus ganz Bayern, alles selbst Aktive im Kunst- und Kulturbetrieb, mitgeben? Arbeiten wir an dem, was gerade am dringlichsten brennt? Welche Ideen und Lösungsansätze hat die Kunst- und Kulturszene für sich selbst? Was sind Themen, welchen wir im Landtag noch mehr Gehör verschaffen müssen?

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