Schlagwortarchiv für: Kulturgutschutz

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„Kleine Anfrage“- AzP „Kulturcontainer“

Meine Kollegin, unsere Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze fragt die Staatsregierung:

Anhand welcher Kriterien wurde festgestellt, dass ein einziger Notfall-Container für Kulturgüter ausreichend für alle Museen in Bayern ist, mit welchen Mitteln (über den Notfall-Container hinaus) die Staatsregierung den neuen Notfallverbund für Kulturgüter unterstützt und ob Erkenntnisse darüber vorliegen, an welchen Standorten Kulturgüter eventuell von Hochwasserereignissen bedroht sind (bitte auflisten nach Regierungsbezirken und Gefahrenstufe)?

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Hochwasserschäden an bayerischen Kulturinstitutionen“

Mein Kollege Benjamin Adjei fragt die Staatsregierung:

Welche Hochwasserschäden verzeichnen Kultureinrichtungen an Gebäuden, Kunst- und Kulturgegenständen in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Institution unter Einbeziehung staatlicher und soweit bekannt nichtstaatlicher Institutionen), welche Schutzmaßnahmen wurden vor der Flut umgesetzt (bitte mit Angabe der jeweiligen Jahresangaben, Maßnahmen und Summen), welche sind vor dem Hintergrund entstandener und zukünftig erwartbarer Hochwasserschäden geplant (bitte mit Angabe der jeweiligen geplanten Jahre der Umsetzung, Maßnahmen und Summen)?

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Maßnahmenpaket zum Schutz von Kulturgütern in Bayern“

Mein Kollege Hep Monatzeder fragt die Staatsregierung:

Ist geplant, die im Maßnahmenpaket zum Schutz von Kulturgütern in Bayern in der Pressemitteilung vom 5.12.22 genannten Mittel in Höhe von bis zu einer Million aus den in den im Haushalts-Entwurf für 2023 bestehenden, seit Jahren gleich hohen Mitteln des Kulturfonds Bayern, Bereich Kunst, zu entnehmen oder diesen Haushaltstitel entsprechen aufzustocken, welche zwei Maßnahmen sind neben der Koordinierungsstelle bei der Landesstelle für nichtstaatliche Museen, dem Sonderprogramm Museumssicherheit und den Mitteln für Investitionsmaßnahmen noch geplant und nach welchen inhaltlichen Kriterien wird entschieden, ob ein Exponat ganz, in Kopie oder nur in Teilen ausgestellt wird?

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„Kleine Anfrage – AzP „Notfallpläne staatliche Kulturinstitutionen“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche der staatlichen Kultureinrichtungen in Bayern haben Notfallpläne für Engpässe oder Ausfälle der Energieversorgung, um den Schutz der wertvollen Kulturgüter und Kunstwerke, die in den Ausstellungsräumen und Archiven der Institutionen lagern sicherzustellen und Schließungen der Einrichtungen zu vermeiden, welche der staatlichen Kultureinrichtungen haben Notfallpläne um sich vor Sabotageakten, auch im Bereich der IT-Sicherheit, zu schützen und so die Sicherheit der Daten von Besucherinnen und Besuchern z. B. zum Zahlungsverkehr aber auch die Sicherheit der Ausstellungsobjekte jederzeit gewährleisten zu können und wie regelmäßig werden diese Pläne überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst (falls möglich bitte Teilfrage 1 und 2 tabellarisch nach Institution aufschlüsseln und bei Teilfrage 2 in der Tabelle Daten der Überarbeitung bzw. Zahlen zu Intervallen hinzufügen)?

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Antrag: Kein zweites Aleppo: Kulturgutschutz für die überfallene Ukraine und UNESCO-Aufruf unterstützen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, jene staatlichen und staatlich geförderten Museen und Ausstellungshäuser, die zum Schutz des durch Kampfhandlungen gefährdeten ukrainischen Kulturgutes beitragen wollen, zu unterstützen.

Begründung:

Die Ukraine hat über 3 000 Kulturstätten von Weltrang. Seit Kriegsausbruch läuft die Evakuierung. Die UNESCO hat vergangene Woche dazu aufgerufen, das ukrainische Kulturerbe zu schützen, insbesondere die sieben Welterbestätte und die 5 000 Museen.1,2  Die Internationale Allianz zum Schutz von Kulturerbe in Konfliktzonen (ALIPH) gibt laut Presseberichten vom 11.03.2022 2 Mio. Dollar (rund 1,81 Mio. Euro) für den Notfallschutz des ukrainischen Kulturgutes frei. Weltweit reagieren Museen, der Internationale Museumsrat (International Council of Museums – ICOM), ein Zusammenschluss von Museen weltweit, koordiniert die Rettungsbemühungen.3 Vielerorts kommt Hilfe bereits zu spät: So kursieren leider schon Berichte von zerstörten Museen, wie zum Beispiel dem in Ivankiv nordwestlich von Kiew, die den Anschein erwecken, das kulturelle Erbe des Landes wird gezielt angegriffen. Die UNESCO schreibt, „gezielte Zerstörungen von Welterbestätten sind seit Jahren Teil eines terroristischen Kultur- kampfes.“ Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 19544 wird nicht eingehalten.

Es droht Kulturgutverlust für nationale und internationale Kulturgüter. Erste Hilfen vor Ort in der Ukraine liefen an. Auch Leihgaben von Werken anerkannter Meister wie Goya, Rubens, Aiwasowski, Repin oder Kandinsky wurden in Notlager verbracht. Auch die Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz erinnert eindringlich an die Haager Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes bei bewaffneten Konflikten und fordert, „dass beide Länder, Russland und die Ukraine, als Vertragsstaaten des Übereinkommens von 1954 die international rechtlichen Verpflichtungen zum Erhalt von Kulturgut einhalten“. Das Netzwerk Europäischer Museumsorganisationen (NEMO), ICOM oder der Deutsche Museumsbund rufen bereits dazu auf, bei uns Maßnahmen zum Kulturgutschutz zu entwickeln und anzubieten. Museen in Bayern, die bereits eigene Initiativen entwickelt haben oder entwickeln möchten und die diesem Aufruf folgen wollen, sollen durch die Staatsregierung unterstützt werden.

1 https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ukraine-krieg-unesco-weltkulturerbe-und-museen-in-gefahr-17861027.html
2 https://www.dw.com/de/weltkulturerbe-rettung-krieg-ukraine/a-61069951
3 https://www.deutschlandfunkkultur.de/bedrohte-kulturgueter-in-der-ukraine-sichern-100.html
4 http://portal.unesco.org/en/ev.php-URL_ID=13637&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html

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Antrag: Bayern hilft: Stimmen Kulturschaffender in Not aus der Ukraine, Belarus und Russland hören und unterstützen

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest:
Der russische Überfall auf die Ukraine ist auch ein Angriff auf kulturelle Grundwerte in Europa. Auch die Freiheit in Belarus und Russland wird in diesen Tagen vom PutinRegime unter Beschuss genommen. Der Landtag solidarisiert sich mit Kunst- und Kulturschaffenden aus der Ukraine, Belarus und Russland und den vielen Künstlern und Künstlerinnen, die sich in diesen Ländern mutig für Demokratie und Freiheit und gegen den Krieg einsetzen. Despoten in aller Welt setzen Kultur von Architektur und Bildender Kunst über Musik und Film bis zu Oper, Literatur und Theater als Waffe ein, um ihr vermeintliches eigenes Genie größer strahlen zu lassen. Die Stimmen regimekritischer Künstlerinnen und Künstler in Belarus, Russland und der Ukraine stärken die starken kulturellen Bande der Länder ebenso wie die lange Tradition ukrainischer kultureller Eigenständigkeit bekannt machen, Zusammenarbeit von Künstlerinnen und Künstlern gegen den Krieg fördern und ukrainischer Kunst Raum schaffen, kann darum helfen, die Überfallenen zu stärken und den Aggressor zu schwächen.


Die Staatsregierung wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu entwickeln, geflüchteten Kunst- und Kulturschaffenden in dieser Zeit in Bayern eine Stimme zu geben, insbesondere sollen

  • geflüchteten professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern durch ein gesondertes Stipendienprogramm der Neustart im Exil in Bayern erleichtert werden,
  • die Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen, Festivals, Kollektiven, Vereinen, Gruppen aus der Freien Szene mit Künstlerinnen und Künstlern, die ihre Herkunftsländer verlassen mussten, gefördert werden,
  • zur Weiterführung eines Kunststudiums für Geflüchtete erleichterte Zugangswege geprüft werden,
  • Praktika für Menschen mit Fluchterfahrungen in Kultureinrichtungen und -verbänden angeboten werden,
  • „Artists in Residence“ – Stipendien bzw. Volontariate für Menschen mit Fluchterfahrungen in Kultureinrichtungen und -verbänden angeboten werden,
  • ein „Freiwilliges Soziales Jahr Kultur“ im Kontext der Integration von Geflüchteten geschaffen werden.

Begründung:

In der Wolga-Metropole Nischni Nowgorod wurde der junge russische Stardirigent Ivan Velikanov suspendiert, weil er vor Beginn des Konzerts „Krieg ist schlecht, und Frieden ist gut.“ sagte und dann neben Mozarts „Hochzeit des Figaro“ ungeplant Beethovens „Ode an die Freude“ spielen ließ. Er begründete sein Handeln gegenüber der Deutschen Welle damit, dass „Krieg unvereinbar ist mit Leben und Kunst, und diese Idee hat keiner besser zum Ausdruck gebracht als Ludwig van Beethoven. „Ode an die Freude“ ist ein allgemeinmenschliches Symbol des Friedens: “Seid umschlungen, Millionen!“ – was könnte hier missverstanden werden?“ Er fügte hinzu: „Die Leute haben völlig jene Zeiten vergessen, als sich ein gewisser Joseph Stalin nicht nur sehr dafür interessierte, was etwa die große Pianistin Maria Judina sagte, sondern auch, was sie spielt. (…) Die Staatsoberhäupter Russlands finden immer Zeit danach zu fragen, was die Künstler gerade tun.“ Der Druck auf Kunstschaffende in Belarus und Russland ist enorm, eine freie Entfaltung ist nicht möglich. An der Notwendigkeit diese freie Entfaltung unterdrücken zu müssen, zeigt sich auch, wie empfindlich Despoten von ihr getroffen werden. Kunst- und Meinungsfreiheit können staatliche Aggression zersetzen.

Kunst ist und bleibt ein wichtiges und mächtiges Instrument von Despoten ebenso wie eine wichtige und mächtige Stimme von Freiheit und Demokratie. Die Menschen in der Ukraine, Belarus und Russland kämpfen auch für diese Demokratie, für Kunst- und Meinungsfreiheit. Sie müssen erleben, wie der lang ersehnte Wunsch nach einem friedlichen, demokratischen Zusammenleben der Aggression eines völkerrechtswidrigen Überfalls zum Opfer fällt und wie das Putin-Regime durch diesen Angriffskrieg mehrere Länder mit in den Abgrund reißt, auch sein eigenes.

Professionelle Kunst- und Kulturschaffende haben oft Bände in Nachbarländer und sind international vernetzt. Die, die ihre Heimat verlassen müssen, sei es, weil sie um Leib und Leben fürchten, weil sie frei arbeiten und ihre Meinung sagen wollen oder sich gegen den Krieg eingesetzt haben, sollen unterstützt werden, eine berufliche Perspektive in der Kunst- und Kulturszene Bayerns zu finden. Die dabei entstehende Vernetzung soll helfen, der Kultur des Friedens und der Demokratie in der Region ein Gesicht zu geben. Durch Koproduktion sowohl mit bayerischen Akteuren und Akteurinnen als auch untereinander soll insbesondere die Stimme der Menschen aus der Ukraine, Belarus und Russland gestärkt werden.

In Baden-Württemberg stellt das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für diesen Zweck über 500.000 Euro aus dem Innovationsfonds Kunst bereit. Zudem hat das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Kontaktstelle eingerichtet, an die sich Kulturschaffende aus der Ukraine oder Institutionen wenden können. Durch diese Beratung werden Kontakte im Land vermittelt, es wird auf die bereits geplanten spartenspezifischen Austauschformate oder Fortbildungen und Netzwerkarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren verwiesen. Auch das Land Niedersachsen betreibt ein Sonderprogramm zur Förderung von Projekten zur kulturellen Teilhabe und Integration von Geflüchteten mit gleichem Fördervolumen. Das Land Brandenburg hat seit 2016 Kulturförderprogramme mit Geflüchteten im Fokus. Berlin und Hamburg fördern mit den einjährigen Stipendien „Weltoffenes Berlin“ und „Intro“. Der Bund stellt eine Million aus dem Haushalt des BKM (BKM – Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) bereit, die französische Amtskollegen von Staatsministerin Claudia Roth folgt dem Vorbild der Bundesrepublik ebenso wie die Niederlande.

Für Studierende und Forschende aus der Ukraine stellt Bayern laut Medienberichten unkompliziert 500.000 Euro zur Verfügung, die über die Hochschulen verteilt werden sollen. Für Kunstschaffende ist ein ähnliches Programm notwendig. Die Staatsregierung geht laut Medienberichten vom 03.03.22 von bis zu 50 000 ukrainischen Kriegsflüchtlingen aus. Bayern soll seiner Verpflichtung als Kulturstaat gerecht werden und die ihm angemessene, führende Rolle einnehmen. Die Dringlichkeit ergibt sich, da bereits heute (07.03.2022) Menschen in Bayern angekommen sind, oder sich auf dem Weg befinden. Sie sollen eine Perspektive vorfinden.