Schlagwortarchiv für: Hochschule

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Schriftliche Anfrage „Nachwuchs im Filmbereich: Ersatz, Ausbau oder Fortführung zu den Programmen im ehemaligen Filmzentrum am Geiselgasteig“

Bayern ist Medienstandort. Auch die Filmbranche ist im Freistaat stark vertreten und tief verwurzelt. Sie ist eine relevante Wirtschaftskraft, nicht zuletzt in den Metropolregionen
München und Nürnberg. Die Förderung junger Filmtalente, also der Menschen, die hier ihre Ausbildung an einer Hochschule oder auch direkt in einer Produktionsfirma abgeschlossen haben, ist essenziell, um die Zukunft des Standorts zu sichern. Unternehmerische Förderung ist dabei ebenso wichtig wie künstlerische Förderung und solides Handwerkszeug. Denn der Übergang von der Ausbildung in den Beruf ist vor allem für Menschen in kreativen Berufen, mit oft unstetigen Arbeitsverhältnissen, eine Herausforderung. Gerade die Gründung eines jungen Unternehmens im Produktionsbereich, eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen kreativen Gewerke und auch der transdisziplinäre Austausch mit Nachwuchs aus innovativen technischen wie
nichttechnischen Bereichen sollte als Chance gesehen und als kräftiger Startanschub ermöglicht werden. Mit der Abschaffung des Bayerischen Filmzentrums (BFZ) 2021
ging der Branche ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für den Nachwuchs verloren.

Das Bayerische Filmzentrum wurde 1988 auf dem Bavaria-Filmgelände in Geiselgasteig gegründet und war bei Gründung eine wichtige Institution für die Förderung und Vernetzung junger kreativer Filmschaffender ebenso wie für Start-ups der Medienbranche. Es bot vielfältigem Nachwuchs, wie z. B. Gründerinnen, Drehbuchautoren und Produzentinnen, Büroräume und Infrastruktur ebenso wie Vernetzungsraum, um innovative Film- und Medienprojekte zu entwickeln und zu realisieren und sich auch national und international zu positionieren. Die Institution war ein Vorreiter für die Förderung von Nachwuchstalenten und trug zur Profilierung des Standorts Bayern als führendem Filmstandort bei. Das Bayerische Filmzentrum wurde 2021 planmäßig
eingestellt, eine dezidierte Förderung explizit des Filmnachwuchses in Addition und/oder Nachfolge des Zentrums, außerhalb der Hochschule für Fernsehen und Film, wurde, trotz vielfältiger allgemeiner Mediennachwuchsförderung, nicht geschaffen.

Die Antwort der Staatskanzlei:

1. Unterstützung beim Übergang von der Ausbildung in den Beruf
1.1 Welche Initiativen und Programme sind neben der bestehenden Nachwuchsförderung über den FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) derzeit von der Staatsregierung geplant, um den Übergang von Filmausbildung des Nachwuchses (Studium/Training on the Job etc.) in den Beruf in der Filmindustrie zu erleichtern (bitte tabellarisch oder als Bullet-Point-Liste aufzählen, bitte Fördersummen oder Beistellungen, wie z. B. Nutzung von Büroräumen, mit angeben)?
1.2 Welche Landesförderprogramme gibt es derzeit, die Filmproduktionsunternehmen unabhängig von konkreten Produktionen strukturell als Medienunternehmen bei der Gründung und beim Übergang ins Berufsleben unterstützen (bitte tabellarisch oder als Bullet-Point-Liste aufzählen, bitte Fördersummen oder Beistellungen, wie z. B. Nutzung von Büroräumen, mit angeben)?
1.3 Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es derzeit für junge Filmschaffende in Bayern bei der Suche nach geeigneten und günstigen Arbeitsplätzen, also Orten, die auch die Möglichkeit einer interdisziplinären Vernetzung bieten, wie es am Filmzentrum Geiselgasteig bis 2021 der Fall war?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Bayern ist ein national und international führender Standort für Filmunternehmen und Filmschaffende. Die breite Aufstellung des Standorts mit erfolgreichen Produktionsunternehmen, innovativen Dienstleistern und Studiobetrieben, renommierten Ausbildungseinrichtungen und zahllosen Top-Kreativen der Branche bildet ein hervorragendes Ökosystem für den filmischen Nachwuchs. Dabei hat die Staatsregierung stets aktiv den Filmnachwuchs gefördert:
Zentrales Element ist die erfolgreiche Talentfilmförderung des FilmFernsehFonds Bayern. Jährlich werden 2 Mio. Euro gezielt für Abschluss- und Erstlingsfilme von Studierenden und Absolventinnen sowie Absolventen bayerischer Film- und Fernsehhochschulen verwendet. Im Jahr 2023 ist zudem beim FFF Bayern das nachwuchsorientierte Praktikumsincentive erfolgreich angelaufen und wird stark nachgefragt.

Daneben unterstützt die Staatsregierung den filmischen Nachwuchs u. a. mit verschiedenen Projekten und Initiativen. Das renommierte Stipendiaten-Programm „Drehbuchwerkstatt München“ (MDW) unterstützt seit über 30 Jahren Nachwuchsautorinnen und -autoren und übernahm infolge der Schließung des Bayerischen Filmzentrums dortige Programme. Filmschaffende haben die Möglichkeit, eine Gründungsförderung im Rahmen des vielfältigen „Media Startup Fellowship“ des Media Lab Bayern zu erhalten. Filmunternehmen, die innovative Geschäftsmodelle verfolgen, können auch Start-up-Büros und einen Coworking-Bereich des renommierten Gründerzentrums „WERK1“ nutzen. Auch das Start-up-Programm „Start Into Media“ der Medien.Bayern GmbH bietet mit ihrer Berufs- und Karrieremesse „Media For You“ zwei Mal im Jahr jungen Filmschaffenden Möglichkeiten, direkt in den Austausch mit potenziellen Arbeitgebern zu treten. Das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft (bayernkreativ) bietet zudem jungen Filmschaffenden und Gründern in Bayern vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Daneben fördert die Staatsregierung die „Autorenwerkstatt“ des „TOP: Talente e. V.“ und das europaweite bzw. internationale Fort- und Weiterbildungsangebot „Documentary Campus: Masterschool“.

2. Nutzung und Weiterführung bestehender Förderstrukturen
2.1 Sind Filmschaffende generell auch für eine Bewerbung für die bay-
erischen Coworking Spaces des Media Labs qualifiziert (bitte be-
gründen)?

Filmschaffende können die kostenlosen Coworking Spaces in München und Ansbach nutzen. Bislang konnten sämtliche Anfragen nach Büroraum von Medienschaffenden bewilligt werden.

2.2 Wenn ja, wie viele Filmschaffende sind derzeit Teil der Bürogemeinschaften?

In Ansbach nutzen derzeit zwei und in München derzeit sechs Medienschaffende die Coworking Spaces.

2.3 Welche Weiterführung des Büro-Raum-Stipendiums, das es am Bayerischen Filmzentrum in Geiselgasteig gab, existiert derzeit für Filmschaffende?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

3.Spezifische Förderprogramme für Filmschaffende
3.1 Welche Programme in Bayern, insbesondere des bayerischen Media Labs, richten sich explizit an Filmschaffende mit Filmprojekten, die klassische Kino- oder Fernsehfilme realisieren möchten (bitte tabellarisch oder als Liste aufzählen und mit jeweiligen Fördersummen bzw. Beistellungen ergänzen, bitte ausweisen, wo das Media Lab Projektträger ist bzw. wo andere die Projekte tragen)?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

3.2 Gibt es Planungen, gezielt Förderprogramme für Frauen im Filmbereich aufzulegen, um deren Anteil an Unternehmensgründungen und Führungspositionen zu erhöhen (wenn nein, bitte begründen)?

Beim FFF Bayern wurde im Jahr 2023 ein deutschlandweit einmaliges Förderprogramm zur Stärkung von Frauen in Schlüsselpositionen in der Filmproduktion eingeführt. Seit Januar 2025 gilt dieses Programm auch für Debütfilme, damit neue Talente ebenfalls davon profitieren können. Das Media Lab Bayern hat 2018 in seinen Förderprogrammen zudem eine Quote für
die weibliche Beteiligung bei Gründungen eingeführt.

4.Förderung interdisziplinärer Vernetzung und Standortbewertung
4.1 Inwieweit sind in Bayern Programme geplant, die explizit den trans- und interdisziplinären Austausch zwischen etablierten Filmschaffenden und Nachwuchs fördern?


Der Austausch zwischen etablierten Filmschaffenden und Nachwuchskräften ist ein wichtiger Teil bei filmspezifischen Veranstaltungen und Initiativen. Beispielhaft seien die Formate „Alpendating“ (Forum aufstrebender Produktionstalente aus dem Alpenraum), „Encourage“ (Initiative für Austausch und Vernetzung von Nachwuchsfilmemacherinnen und Nachwuchsfilmemachern im DACH-Raum [DACH = Deutschland, Österreich und Schweiz]) und die „CineCoPro Conference“ beim Filmfest München (Teilnahmemöglichkeit für Nachwuchsproduzenten und Nachwuchsproduzentinnen zur Vernetzung auf internationaler Ebene) genannt.

4.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Rolle des Bayerischen Filmzentrums rückblickend und in Bezug auf die Standortförderung und Nachwuchsarbeit im Filmbereich (bitte in der Evaluation tabellarisch oder als Liste die jeweiligen jährlichen Fördersummen bzw. Beistellungen ergänzen sowie Zahlen, wie beispielsweise geförderte Firmen und Einzelpersonen, und ggf. Ergebnisse ergänzen)?

Das Bayerische Filmzentrum war insgesamt erfolgreich und diente als Sprungbrett für den Filmnachwuchs. Zum Ende der 30-jährigen Laufzeit wurde die Situation evaluiert und festgestellt, dass sich infolge der Marktveränderungen und der digitalen Transformation die Schwerpunkte verschoben haben. Nachwuchskräfte sind insbesondere nicht mehr in dem Maße auf feste, staatlich geförderte Büroräume angewiesen. Gegen Ende der Laufzeit war daher das BFZ nur noch sehr begrenzt als Gründerzentrum für junge Start-ups aus dem Filmbereich tätig.

Die Maßnahmen und Programme wurden in der Folge noch zielgenauer auf den Bedarf einzelner Zielgruppen zugeschnitten. Programme des BFZ konnten auf bestehende
Einrichtungen, insbesondere die Drehbuchwerkstatt München, konzentriert werden. Insbesondere die Drehbuchwerkstatt München hat Teile der Programme des BFZ übernommen und weiterentwickelt, darunter das Debütfilm-Programm „1STMOVIE“ und das „Audience:first storytelling lab“.

4.3 Welche Maßnahmen sind derzeit in Planung, um die Bedeutung Bayerns als Medienstandort durch die Förderung junger Filmschaffender zu sichern und auszubauen?

Bayern hat nicht nur renommierte Kreative, führende Produktions- und Verleihunternehmen, Postproduktion, VFX (Visual Effects) und Studios sondern ist auch weiterhin dank einer hervorragend ausgestatteten Talentfilmförderung beim FFF Bayern, einer prestigeträchtigen staatlichen Hochschule für Fernsehen und Film (HFF) sowie weiterer Ausbildungseinrichtungen ein erstklassiger Standort für junge Talente im Filmbereich. Die Staatsregierung wird den erfolgreich eingeschlagenen Weg daher konsequent weiterführen.

5. Förderung von Unternehmensgründungen im Filmbereich
5.1 Welche Programme in Bayern existieren bereits, um die Gründung neuer Produktionsunternehmen im Filmbereich aktiv zu fördern und zu erleichtern (bitte tabellarisch oder als Liste aufzählen und mit jeweiligen Fördersummen bzw. Beistellungen ergänzen)?

Insbesondere das „Media Startup Fellowship“ des Media Lab Bayern (siehe Antwort zu Frage 1) sowie das „Venture Team“ (Verbundstelle Kunsthochschule Bayern) unterstützen bei der Unternehmensgründung.

5.2 Inwieweit hat die Staatsregierung geprüft, in welcher Form die Idee des Bayerische Filmzentrums als Nachwuchs-Ort und -Förderung wiederbelebt oder in anderer Form Nachwuchs-Orte und Nachwuchs-Förderung im unternehmerischen Bereich neu geschaffen werden könnten, um die Lücke in der Förderung junger Filmschaffender zu schließen (bitte begründen)?

Es wird auf die Antwort zu Frage 4.2 verwiesen.

6.Evaluierung und Finanzierung bestehender Förderprogramme
6.1 Wie bewertet die Staatsregierung den Erfolg bestehender Förderprogramme zur Etablierung von Start-ups im Filmbereich in den Jahren seit 2018?

Seit 2018 wurden zahlreiche bereits innerhalb kurzer Zeit erfolgreiche Filmunternehmen insbesondere von Absolventen und Absolventinnen der HFF gegründet (u. a.
Kalekone Film GmbH und Maverick Film GmbH). Dies kann als Erfolg der laufenden Fördermaßnahmen bewertet werden.

6.2 Wie hoch sind die Mittel, die im aktuellen Haushalt speziell für Programme zur Förderung des Filmnachwuchses und zur Unterstützung bei der Unternehmensgründung bereitgestellt wurden im Verhältnis zu früheren Haushalten (bitte für die Haushaltsjahre ab 2018 jeweils aus den unterschiedlichen Einzelplänen die veranschlagten Summen zu einer Gesamtsumme pro Jahr zusammenfassen, bitte dabei zusätzlich jeweils zusammengefasste Haushaltstitel nennen)?

Die Gesamtausgaben für die Bereiche, die unmittelbar dem Filmnachwuchs zugutekommen (Drehbuchwerkstatt München, Praktikumsincentive und Talentfilmförderung
des FFF Bayern) betrugen 1.718.900,00 Euro (2018), 1.545.446,00 Euro (2019), 2.029.215,00 Euro (2020), 2.049.906,00 Euro (2021), 2.367.378,91 Euro (2022), 2.334.994,00 Euro (2023), 2.535.900,00 Euro (2024). Für 2025 sind 2.431.400,00 Euro vorgesehen. Es sei dabei angemerkt, dass die Mittel für die Talentfilmförderung und das Praktikumsincentive des FFF Bayern im Haushaltstitel der Bayerischen Filmförderung (Kap. 02 04 Tit. 861 01) enthalten sind. Die Zahlen beziehen sich daher auf die tatsächlichen Förderempfehlungen.

6.3 Gibt es Überlegungen, in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Fernsehen und Film oder anderen bayerischen Institutionen spezielle Gründungsförderprogramme oder Start-up-Inkubatoren für Filmschaffende einzurichten (bitte begründen)?

Es wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen.

7. Maßnahmen zur Standortattraktivität und internationalen Vernetzung
7.1 Welche konkreten Schritte plant die Staatsregierung, um die Abwanderung junger Talente aus Bayern zu verhindern und den Standort Bayern für Filmschaffende attraktiver zu gestalten?

Derzeit gibt es keinen Trend zur Abwanderung junger Talente aus Bayern.

7.2 Inwieweit ist eine stärkere Einbindung der Filmindustrie in die Planung, Bewertung und laufende Erneuerung der Programme der bayerischen Wirtschaftsförderung angedacht, um die Finanzierung und Markteinführung von Filmprojekten und Gründungen von Film-Start-ups zu erleichtern?

Die Staatsregierung setzt bei der zielgerichteten Unterstützung der Filmbranche weiter ihren Schwerpunkt auf die projektbezogene Filmförderung beim FFF Bayern.

7.3 Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um den Zugang zu internationaler Vernetzung und Finanzierungsmöglichkeiten für bayerische Filmschaffende zu verbessern?

Die Staatsregierung will das 2013 eingeführte und deutschlandweit einmalige, erfolgreiche Förderprogramm „Internationale Koproduktion“ noch weiter stärken und attraktiver gestalten und arbeitet diesbezüglich gemeinsam mit dem FFF Bayern an einem umfassenden Konzept.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 4.1 verwiesen.

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Schriftliche Anfrage „Gewaltschutzkonzepte an Kunsthochschulen“

Ein sicheres und gewaltfreies Umfeld ist nicht nur für das physische und psychische Wohlbefinden aller Hochschulmitglieder unerlässlich, sondern auch für deren kreative und akademische Entfaltung und letztlich für ihren Erfolg im Hochschulumfeld. Körperliche oder seelische Gewalt, Mobbing, strukturelle Diskriminierung oder unbewusste Vorurteile können das Vertrauen, die Motivation und den Erfolg von Studierenden und
Lehrenden erheblich beeinträchtigen. Insbesondere Künste leben auch von engen, vertrauensvollen und sicheren Kooperationen. Künste bauen oft auf zu Beginn der Kunstkarriere geschlossenen lebenslangen Banden auf, Künste leben von Preisen und Stipendien, von kontinuierlichen Begegnungen, oft über viele Jahrzehnte hinweg. Um ein gutes Lernumfeld, das die Basis für Karrieren der jungen, in Bayern ausgebildeten Künstlerinnen und Künstler ist, sicherzustellen, ist es wichtig, einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Gewaltschutzkonzepte an Kunsthochschulen in Bayern zu erhalten. Die folgenden Fragen zielen darauf, bestehende Präventions-, Melde- und Schutzmaßnahmen besser bewerten zu können, mögliche weitere Bedarfe zu identifizieren und gemeinsam mit Kunsthochschulen, Verwaltungen, Lehrenden und Studierenden Ansätze zur weiteren Verbesserung zu entwickeln.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Vorbemerkung: Unter Gewalt, der in Gewaltschutzkonzepten entgegengewirkt werden soll, werden alle Formen übergriffigen Verhaltens in den Bereichen Machtmissbrauch, Diskriminierung
und sexualisierte Gewalt verstanden. Die Kunsthochschulen wurden gebeten, die Fragen 1.1 bis 1.3 und 3.1 bis 7.3 auf der Grundlage der Zahlen und Einordnungen, die sie aus dem Berichtswesen zwischen Beratungsstellen und Hochschulleitung entnehmen können, zu beantworten. Die Stellungnahme der Hochschule für Musik und Theater München beruht insbesondere „Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierte Gewalt“ (veröffentlicht am 18.04.2024).

1.1 An welchen Kunsthochschulen in Bayern gibt es Gewaltschutzkonzepte (bitte mit Beschreibung des Konzepts auflisten)?
1.2 An welchen Kunsthochschulen in Bayern gibt es keine Gewaltschutzkonzepte?
1.3 Aus welchem Grund gibt es nach Ansicht der Staatsregierung an diesen jeweiligen Kunsthochschulen in Bayern kein Gewaltschutzkonzept?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet
Alle sechs staatlichen Kunsthochschulen verfügen über Gewaltschutzkonzepte bzw. über entsprechende Richtlinien.

Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Die Hochschule für Musik und Theater München verfügt über ein Gewaltschutzkonzept im Rahmen ihrer „Richtlinie gegen Machtmissbrauch, Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt an der Hochschule für Musik und Theater München“ (HMTM1). Für die Ballett-Akademie wird diese Richtlinie ergänzt durch ein detailliertes Pädagogisches Konzept, das auf die Besonderheiten des Tanzstudiums eingeht (Ballett HMTM2). Eingebettet sind beide Dokumente außerdem in den Code of Conduct der HMTM (HMTM_code-of-conduct3).

Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
Es sind folgende Konzepte und Zuständigkeiten vorhanden:
– Gruppe von Ansprechpersonen: Vizepräsidentin für Vielfalt (seit Oktober 2023), Vertrauensteam (seit 2019), Ansprechpersonen für Antidiskriminierung und im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt (seit 2024), Beauftragte für Studierende mit chronischer Erkrankung und Behinderung (vor 2016), Schwerbehindertenvertretung für die Mitarbeitenden (seit 2022), Ansprechpersonen bei Antisemitismus (seit 2024)
– Satzung für Ansprechpersonen im Zusammenhang mit sexualisierter Belästigung und sexualisierter Gewalt
– Code of Conduct (wird derzeit gerade auch im Hinblick auf Kommunikation und Umgang miteinander aktualisiert)
– Mitgliedschaft im Netzwerk Musikhochschulen (seit 2012), dort vielfältiges Fortbildungsangebot auch zum Themenkomplex Nähe und Distanz
– Seit 2023: „Machtstrukturen“ als Querschnittsthema in der Hochschulleitung, dazu regelmäßig Gespräche mit dem studentischen AK Machtstrukturen, Präsentationen und Austausch im Hochschulrat
Derzeit in Arbeit (wird in einer der nächsten Senatssitzungen verabschiedet):
– Richtlinie zum Thema Antidiskriminierung, sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt; in diesem Kontext wird auch der Beschwerdeprozess genau ausformuliert.

Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
An der HfM Nürnberg wird das Gewaltschutzkonzept umgesetzt durch die Richtlinie gegen Machtmissbrauch, Diskriminierung, (sexuelle) Belästigung und sexualisierte Gewalt an der Hochschule für Musik Nürnberg, die auf der Homepage der HfM Nürnberg einsehbar ist (Richtlinie_HfM Nürnberg4), siehe dort insbesondere Abschnitt 3.

Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF):
Die HFF verfügt über „Grundsätze zum Umgang mit Diskriminierung und Gewalt – Antidiskriminierungsrichtlinie“, die auf der Homepage der HFF einsehbar sind (Richtlinie_HFF5).

Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
An der AdBK München existiert seit 2012 eine Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt. Zu der Umsetzung von Gewaltschutz außerhalb eines formalen Gewaltschutzkonzepts vgl. zu Frage 6.
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
Das Gewaltschutzkonzept der AdBK Nürnberg ist in der Richtlinie zum Schutz vor und zum Umgang mit Diskriminierung und Benachteiligung geregelt, die auf der Internetseite der AdBK abrufbar ist (AdBK6).

2.1 Sieht sich die Staatsregierung mit in der Pflicht, für Gewaltschutz an Kunsthochschulen zu sorgen (Antwort bitte begründen)?
2.2 Welche Vorgaben, Richtlinien, Empfehlungen oder Hilfestellungen des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst gibt es bezüglich der Prozesse rund um Erarbeitung und Einführung von Gewaltschutzkonzepten, beispielsweise durch Handreichungen, Leitlinien
oder Zielvereinbarungen?
2.3 Ist geplant, die Erarbeitung und Einführung von Gewaltschutzkonzepten an Kunsthochschulen beispielsweise bei künftigen Hochschulgesetz-Novellen oder in künftigen Zielvereinbarungen festzuschreiben (Antwort bitte begründen)?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Staatsregierung sind Transparenz, Prävention und offener Dialog an den Kunsthochschulen ein wichtiges Anliegen. Sie unterstützt daher die Kunsthochschulen maßgeblich bei der Bewältigung der Herausforderungen und ihren Bemühungen um ein vertrauensvolles und sicheres Lernumfeld. Die Staatsregierung hat die von der HMTM als erste Musikhochschule in Deutschland überhaupt in Auftrag gegebene Studie zur Evaluation bisher umgesetzter Maßnahmen finanziell unterstützt. Aus den Studienergebnissen wurde konkret ein 7-Punkte-Plan entwickelt, der Maßnahmen definiert und im Dialog mit der Hochschulfamilie derzeit streng weiterentwickelt wird. Diesen Plan befürwortet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK).

Das Petitum des Gewaltschutzes wurde auch explizit rechtlich verankert: Das neue Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) nimmt bundesweit eine Vorreiter-rolle beim Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung ein. Es definiert Mindeststandards und formuliert klare Vorgaben: Art. 25 BayHIG verpflichtet die Hochschulen „Grundsätze zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt“ sowie Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Grundsätze zu beschließen (Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayHIG). Ferner sollen die Hochschulen „mindestens eine geeignete und befähigte Ansprechperson“ bestellen, die „im Rahmen ihrer Aufgaben nicht an Weisungen gebunden ist“ (Art. 25 Abs. 1 Satz 2 BayHIG). Diese rechtlichen Vorgaben wurden von den Kunsthochschulen bereits weitestgehend umgesetzt bzw. befinden sich im Prozess.

Darüber hinaus ist auf die Handlungsempfehlungen der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (BuKoF) zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an künstlerischen Hochschulen vom 21.07.2016 hinzuweisen.

3.1 Wie viele Fälle von physischer oder psychischer Gewalt, Mobbing, Diskriminierung (Rassismus, Antisemitismus u. v. a. m.) oder Belästigung wurden in den letzten fünf Jahren an bayerischen Kunsthochschulen gemeldet (bitte nach Jahren und Hochschulen aufschlüsseln)?
3.2 Wie viele dieser gemeldeten Fälle wurden offiziell untersucht und führten in der Folge zu Konsequenzen (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach offiziell erörterten Fällen und Fällen mit Konsequenzen, Konsequenzen [disziplinarische, Anzeige, Präventionsmaßnahme etc.] nennen)?

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Die Hochschulleitung meldet insgesamt 14 offizielle Beschwerdeverfahren im Zeitraum 2022 bis 2024. Konsequenzen, die eingeleitet wurden, reichten von Mediationsgesprächen, angeordneten Fortbildungen, dienstlicher Ermahnung bis zur Beendigung der Zusammenarbeit.

Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
Bisher wurden an der HfM Würzburg im vergangenen Sommersemester zwei Fälle gemeldet, die derzeit noch bei den zuständigen Stellen der Hochschule untersucht werden.

Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
Es wurden bisher drei Fälle gemeldet. Die Fälle wurden aufgearbeitet und die erforderlichen Konsequenzen gezogen (Präventionsmaßnahmen oder disziplinarische Maßnahme/Personalgespräch).

Hochschule für Film und Fernsehen (HFF):
Es wurde in den letzten fünf Jahren eine offizielle Beschwerde erhoben. Zur Unterstützung der Studentin wurde ein Psychologe involviert. Es wurde in der Folge die Entscheidung getroffen, nicht weiter mit der lehrenden Person zusammenzuarbeiten.

Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
Ein Fall wurde untersucht mit dem Ergebnis einer Abmahnung.

Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
Fünf Fälle wurden offiziell untersucht. Kein Fall führte zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen.


3.3 Wie hoch schätzt die Staatsregierung den Prozentsatz der nicht gemeldeten Fälle (Dunkelziffer)?

Hierzu ist dem StMWK keine belastbare Einschätzung möglich.

4.1 Wie gliedern sich die Fälle der von Gewalt, Mobbing oder anderen Übergriffen Betroffenen nach Geschlecht (bitte tabellarisch angeben nach weiblich, männlich, divers)?
4.2 Wie gliedern sich die Fälle der Betroffenen nach marginalisierten und häufig von Diskriminierung betroffenen Gruppen (bitte tabellarisch angeben nach Prozentsatz betroffener rassistischer, antisemitischer, homophober, transphober, islamophober etc. Vorkommnisse)?
4.3 Wie gliedern sich die Fälle der Betroffenen nach Alter und Status an der Kunsthochschule, beispielsweise junge/ältere Personen, Studierende/Mitarbeitende/Lehrende etc. (bitte mit tabellarischer Aufschlüsselung)

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine Aufschlüsselung von Fällen nach marginalisierten und häufig von Diskriminierung betroffenen Gruppen, nach Statusgruppe und Alter ist im Einzelnen nicht möglich. Die Zahlen werden nicht erhoben. Es lassensich lediglich sehr allgemein folgende Aussagen treffen: Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierte Gewalt können alle Geschlechter betreffen, eine größere Gruppe machen jedoch, was die o. a. Fälle (Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2) betrifft, Frauen aus.

5.1 Wie viele Fälle von Gewalt, Mobbing oder Belästigung pro 1 000 Studierende gab es in den letzten drei Jahren an bayerischen Kunsthochschulen im Vergleich zu anderen Hochschularten?

Eine derartige Statistik liegt dem StMWK nicht vor. Auch sind die Hochschulen nicht verpflichtet, solche statistischen Werte zu erheben. Eine Erhebung bei sämtlichen staatlichen Hochschulen im Freistaat singulär zur Beantwortung dieser Frage ist mit verhältnismäßigem und vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

5.2 Um wie viel Prozent hat sich die Anzahl der gemeldeten Fälle seit Einführung der Gewaltschutzkonzepte verändert?

Eine belastbare prozentuale Auskunft zur Veränderung der gemeldeten Fälle seit Einführung von Gewaltschutzkonzepten und deren Maßnahmen in der Praxis ist nicht möglich. Dennoch kann festgestellt werden, dass die Zahl der geführten Beratungsgespräche sowie die Zahl der offiziellen Beschwerdeverfahren zugenommen haben, weil Betroffene ermutigt werden, sich zu melden. Das StMWK begrüßt, dass die Angebote der Hochschulen angenommen werden.

5.3 Welche Beratungen gab es bisher seitens der Staatsregierung mit anderen Bundesländern und international zu Erkenntnissen rund um das Thema Gewaltschutz und Gewaltprävention an Kunsthochschulen?

Zum Thema Gewaltschutz und Gewaltprävention fand aktuell ein Austausch auf dem jährlichen Treffen der Länderreferentinnen und Länderreferenten für Kunst- und Musikhochschulen am 06./07.06.2024 in Nürnberg statt. Das StMWK berichtete hier über die erfolgreich in Bayern durchgeführte Studie „Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexuelle Gewalt an der HMTM“. Bei der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass viele der Länder noch nicht so weit in ihren Überlegungen sind wie Bayern, vgl. Art. 25 BayHIG und die Antwort zu den Fragen 2.1 bis 2.3. So ist in einigen Bundesländern erst geplant, in die Hochschulgesetze Regelungen gegen Machtmissbrauch aufzunehmen. Bei diesen Beratungen wurde auch auf die Entscheidung der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) zum Schwerpunktthema Machtmissbrauch eingegangen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit vom 06.05.2024 in Hamburg einstimmig ein Positionspapier und Handlungsempfehlungen zu dem Themenkomplex beschlossen hat.

6. Welches Verfahren wird an Kunsthochschulen angewandt, die kein Gewaltschutzkonzept haben, wenn ein Hinweis auf physische oder psychische Gewalt gegeben wird?

Auch ohne formales Gewaltschutzkonzept, aber auf Grundlage ihrer Richtlinie ist es der AdBK München ein Anliegen, den Gewaltschutz an der Hochschule mit Nachdruck zu verfolgen. Betroffene können sich an Ansprechpersonen (Frauen- und Gelichstellungsbeauftragte, Studiendekane, Ansprechpersonen für Antidiskriminierung, Beauftragte für Belange der Studierenden mit chronischer Erkrankung und Behinderung)
oder an Mitglieder der Hochschulleitung richten. Es wurde zudem eine wöchentliche, offene Sprechstunde des Präsidiums für Studierende eingerichtet.

7.1 Wie viele Stunden Schulung zum Thema Gewaltprävention erhalten Studierende, Lehrende und Mitarbeitende an den jeweiligen Kunsthochschulen pro Jahr (bitte aufschlüsseln nach Kunsthochschule)?

Die Rückmeldungen der Hochschulen zeigen ein differenziertes Bild, das einen direkten Vergleich erschwert, machen aber ein vielfältiges Angebot deutlich:
Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Studienjahr 2023/2024
– Studierende: rund 150 Stunden (bestehend aus Einzelberatungen und Workshops mit dem Schwerpunkt Empowerment)
– Lehre und Verwaltung: rund 90 Stunden
Studienjahr 2024/2025 (Planung)
– Studierende: 175 Stunden (bestehend aus Einzelberatungen und Workshops mit dem Schwerpunkt Empowerment; außerdem ist die Einführung eines Mentoring-Programms für Frauen in künstlerischen, pädagogischen wie wissenschaftlichen Führungspositionen im Studienjahr 2024/2025 geplant)
– Lehre und Verwaltung: rund 90 Stunden

Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
– Personen, die eine Aufgabe als Ansprechperson übernehmen, erhalten eine Schulung: zwei Tage à sechs Stunden pro Semester = 24 Stunden pro Studienjahr.
– Alle anderen: Fortbildungsprogramm des Netzwerks 4.0

Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
– Drei Stunden verpflichtende Schulung innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.
– Weitere freiwillige Schulungen in Höhe von mind. drei Stunden mehrmals pro Jahr möglich.

Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF):
– Studierende nehmen verpflichtend an zwei Sensibilisierungstagen (insg. 16 Stunden) zu Beginn des Studiums teil.
– An die Mitarbeitenden richtet sich ein Angebot einer zweitägigen Schulung, welches sukzessive wahrgenommen wird.
– Darüber hinaus gibt es bei Bedarf spezialisierte Angebote.

Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
– Aushändigung der Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt bei Einstellung und Besprechung der Thematik

Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
Das Angebot zum Thema Gewaltprävention umfasst im Durchschnitt jährlich ca. zehn Stunden.

7.2 Wie viel Budget (in Euro) wird jährlich pro Kunsthochschule für Gewaltprävention und -schutz bereitgestellt?

Das StMWK stellt Sondermittel in Höhe von rd. 180.000 Euro p. a. bereit, mit denen an der Hochschule für Musik Nürnberg und der Hochschule für Fernsehen und Film München je eine zentrale Beratungsstelle für Gleichstellungs- und Inklusionsfragen und -träger der Hochschulen und für Betroffene beratend tätig sind, implementiert wurden. Diese beiden Stabstellen sind für alle sechs Kunsthochschulen hauptamtlich tätig. Das StMWK unterstützt ferner den seit 2019 an den drei Münchner Kunsthochschulen durchgeführten „Respekt Tag“ jährlich mit ca. 10.000–15.000 Euro. Daneben hat das StMWK die Studie zum „Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierter Gewalt“ der HMTM finanziell unterstützt. Die Hochschulen finanzieren die Aufwendungen im Übrigen in eigener Zuständigkeit und nach Bedarf aus ihrem Budget.

7.3 Wie viele hauptamtlich Mitarbeitende sind an den jeweiligen Kunsthochschulen speziell für Gewaltschutz und -prävention zuständig (bitte mit Angabe, ob diese für die Aufgaben [teilweise] freigestellt
sind oder diese Aufgaben ehrenamtlich zusätzlich neben der eigentlichen Tätigkeit verrichten)?

Hochschule für Musik und Theater München (HMTM):
Im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses arbeiten in diesem Themenfeld eine Referentin für Personalentwicklung (Frauenförderung) mit 50 Prozent sowie eine Referentin für Diversität und Inklusion für die bayerischen Kunsthochschulen (Dienststelle: HFF) mit 100 Prozent. Zwei Personen im Career Center (jeweils 75 Prozent) setzen Teile ihrer Arbeitszeit in diesem Zusammenhang ein.

Hinzu kommen sechs Personen im Personalrat, von denen eine Person eine Freistellung für zehn Stunden/Woche und eine weitere Person eine Erhöhung ihrer Stunden um sechs Stunden/Woche erhält.
Im Studienjahr 2023/2024 waren folgende Stellen mit dem abgefragten Themenfeld befasst und erfüllten diese Aufgaben weitestgehend ehrenamtlich:
– Studiendekanat: insg. zwei Professorinnen und Professoren
– Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Kunst und Wissenschaft für Studium und Lehre: drei Lehrende
– Gleichstellungsbeauftragte: zwei Beschäftigte der Verwaltung
– Beauftragter für Studierende mit Behinderung, Schwerbehindertenbeauftragte und Antidiskriminierungsbeauftragter: drei Beschäftigte aus Lehre und Verwaltung
– Netzwerk der Vertrauenspersonen: 18 Personen aus Lehre, Verwaltung und Studierende

Hochschule für Musik Würzburg (HfM Würzburg):
– Vizepräsidentin für Vielfalt: 50 Prozent Deputat für Tätigkeit als Vizepräsidentin, innerhalb derer das Thema Vielfalt/Prävention verortet ist.
– Zwei Ansprechpersonen für Antidiskriminierung und im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt: keine explizite Freistellung bzw. Tätigkeit im Rahmen der Gremienarbeit.
– Zwei Ansprechpersonen für Antisemitismus: keine explizite Freistellung bzw. Tätigkeit im Rahmen der Gremienarbeit.

Hochschule für Musik Nürnberg (HfM Nürnberg):
– Eine Referentin an der Stabstelle für Diversität und Inklusion – kunsthochschulübergreifend
– Eine Ansprechperson für Antidiskriminierung und zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt (ehrenamtlich)
– Zwei Gleichstellungsbeauftragte (teilweise freigestellt)
– Drei Frauenbeauftragte (teilweise freigestellt)
– Zwei Personen der Beschwerdestelle (ehrenamtlich)
– Sieben Vertrauenspersonen (ehrenamtlich drei Studierende, zwei Lehrende, zwei Verwaltungsmitglieder)

Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF):
Mittlerweile gibt es an der HFF ein niederschwelliges und breit gefächertes Angebot von Beratungs- und Beschwerdestellen. Dabei sind an der HFF folgende Personen im Sinne der Gewaltprävention tätig:
– Eine Referentin an der Stabstelle für Diversität und Inklusion – kunsthochschulübergreifend
– Eine Referentin an der Stabstelle Diversity – HFF-intern
Nebenamtlich sind folgende Personen an der HFF tätig:
– Eine Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst (teilweise freigestellt)
– Ein Ansprechpartner für Gleichstellungsfragen
– Ein Beauftragter für die Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
– Eine Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen
– Zwei Vertrauenspersonen für Studierende (teilweise freigestellt)
Darüber hinaus stehen Betroffenen auch noch folgende zwei Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:
– Eine Antidiskriminierungsbeauftragte – extern
– Eine Ansprechperson zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt – externe Rechtsanwältin
Daneben wird auch das Beratungsangebot des Studierendenwerks genutzt.

Akademie der Bildenden Künste München (AdBK München):
– Eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
– Eine Ansprechperson für Antidiskriminierung
– Eine Beauftragte für Belange der Studierenden mit chronischer Erkrankung und Behinderung

Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK Nürnberg):
An der Hochschule sind vier ehrenamtlich Mitarbeitende für Gewaltschutz und -prä-
vention zuständig sowie eine externe Honorarkraft.


    1 https://hmtm.de/wp-content/uploads/PDF/rechtliche-grundlagen/HMTM_Richtlinie_gegen_sexuelle_Diskriminierung_aktualisierte_fassung_neues-CI.pdf

    2 https://ballett.hmtm.de/index.php/akademie/paedagogisches-konzept

    3 https://hmtm.de/unsere-werte/code-of-conduct/

    4 https://www.hfm-nuernberg.de/fileadmin/website/Dokumente/Rechtsgrundlagen/Richtlinien/Richtlinie_gegen_Machtmissbrauch__Diskriminierung___sexuelle__Bel%C3%A4stigung_und_sexualisierte_Gewalt_an_der_HfM_N%C3%BCrnberg_v._09.07.2024.pdf

    5 https://media02.culturebase.org/data/docs-hff/Antidiskriminierungsrichtlinie%20HFF%2017.04.2024.pdf

    6 https://adbk-nuernberg.de/site/assets/files/5242/anti-d-rl_stand_12022024.pdf

    Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

    „Kleine Anfrage“ – AzP „Genderverbot an Kunsthochschulen“

    Ich frage die Staatsregierung:

    Welche diskriminierungssensiblen Alternativen zu Doppelpunkt, sogenannten “Genderstern”, Mediopunkt, Binnenmajuskel oder ähnlichen Schreibweisen schlägt die Staatsregierung den bayerischen Kunsthochschulen, vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Hochschulverbunds Kunsthochschule Bayern vom 17.04.2024 (vgl. https:// www.kunsthochschule-bayern.de/aktuelles ) vor, um die Vielfalt der Geschlechter und Identitäten, Diskriminierungsfreiheit, sowie die Freiheit der Lehre und Kunstfreiheit auch angemessen sprachlich abzubilden, insbesondere mit Blick auf die seit 2018 auch in Bayern bestehenden Möglichkeit für inter, non binäre und trans* Personen neben „männlich“ und „weiblich“ auch den Geschlechtseintrag „divers“ im Personenstandsregister zu führen, womit die rechtliche Anerkennung von mehr als zwei Geschlechtern verbunden ist, wie wird sichergestellt, dass alle Geschlechtsidentitäten im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes an Kunsthochschulen auf respektvolle Weise diskriminierungsfrei angesprochen werden können, welche disziplinarischen Konsequenzen zieht die Nichteinhaltung des Genderverbots für Lehrkräfte und Mitglieder der Hochschulen nach sich (bitte mit Angabe denkbarer Konsequenzen von Minimalkonsequenz bis zur Maximalkonsequenz)?“

    Hier geht’s zur Antwort:

    Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

    Schriftliche Anfrage zu Gender-Funding-Gap bei bayerischen Filmunternehmerinnen – die Antwort des Staatsministeriums für Digitales

    Vorbemerkungen
    Die bayerische Filmförderung richtet sich maßgeblich nach Qualitäts- und Erfolgskriterien. Die eingereichten Anträge werden durch ein unabhängiges, mit Expertinnen und Experten besetztes Fördergremium gesichtet und zur Förderung empfohlen bzw. abgelehnt. Bei der Besetzung der Fördergremien und Jurys wird auf eine paritätische Besetzung geachtet.

    In den Richtlinien für die bayerische Film- und Fernsehförderung (Filmförderrichtlinien) ist die Zielsetzung formuliert, ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den beteiligten Filmschaffenden anzustreben. Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) beobachtet seit mehreren Jahren das Geschlechterverhältnis in den drei kreativen Schlüsselpositionen Regie, Drehbuch, Produktion (gemeint sind hier die ausführenden Produzentinnen und Produzenten) in den Produktionsförderbereichen (Kino, TV, Internationale Koproduktionen und Nachwuchs). Neben dem Mentoringprogramm „Into the Wild“ für junge Filmemacherinnen (2017 und 2020) wurde gerade das Weiterbildungsangebot „Audiovisual Women 2022“ des Erich Pommer Instituts für weibliche Führungskräfte und Personalverantwortliche in audio-visuellen Unternehmen gefördert, dessen Ziel es ist, die Sichtbarkeit von Frauen in Unternehmen zu stärken und einen Kulturwandel zu unterstützen. Darüber hinaus entstanden die Studien „Audiovisuelle Diversität I“ (2016/2017) und deren Fortführung „Audiovisuellen Diversität II“ (2019/2020) der MaLisa-Stiftung sowie die Umfrage „Vielfalt im Film“ (2020/2021) durch Citizens of Europe / Crew United mit Unterstützung der bayerischen Filmförderung. Derzeit wird zudem geprüft, welche konkrete Fördermaßnahme für die bayerische Filmförderung zur Stärkung von Projekten mit weiblicher Beteiligung umsetzbar ist.

    1.1  Wie hoch ist der Anteil an Studienabsolventinnen im Bereich Filmproduktion sowie in Studiengängen, die zu audiovisueller Medienproduktion befähigen, an bayerischen Kunsthochschulen, Hochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Studiengang)?

    1.2  Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch nach Jahren/Hochschule/Anzahl der Studentinnen angeben)?

    Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

    Mit den Daten aus der amtlichen Hochschulstatistik können einzelne Studiengänge, die zu audiovisueller Medienproduktion befähigen, nicht ausgewiesen werden.

    Unter den Bereich Filmproduktion fällt das Studienfach „Film und Fernsehen“, das an der staatlichen Hochschule für Fernsehen und Film angeboten wird. In der folgenden Tabelle sind für dieses Studienfach die erfolgreichen Abschlüsse sowie der Frauenanteil der letzten zehn Prüfungsjahre ausgewiesen:

    Erfolgreiche Abschlüsse an der Hochschule für Fernsehen und Film München im Studienfach Film und Fernsehen

    PrüfungsjahrmännlichweiblichgesamtFrauenanteil
    2012
    (WS11/12 + SS12)
    13 173057%
    2013
    (WS12/13 + SS13)
    17 244159%
    2014
    (WS13/14 + SS14)
    12 152756%
    2015
    (WS14/15 + SS15)
    18 254358%
    2016
    (WS15/16 + SS16)
    40 337345%
    2017
    (WS16/17 + SS17)
    28 275549%
    2018
    (WS17/18 + SS18)
    31 386955%
    2019
    (WS18/19 + SS19)
    11 92045%
    2020
    (WS19/20 + SS20)
    10 162662%
    2021
    (WS20/21 + SS21)
    21 153642%
    Quelle: Statistisches Landesamt / Computerbasiertes Entscheidungsunterstützungssystem für das Hoch- schulwesen in Bayern (CEUS)

    1.3 Wie hoch ist der Anteil an weiblichem Lehrpersonal in den genannten Studiengängen (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Professorinnen, weiblich besetzten Tenure-Track-Stellen und weiblichen Mittelbaustellen)?

    Der Anteil des weiblichen hauptberuflich tätigen Lehrpersonals im Jahr 2021 an der Hochschule für Fernsehen und Film im Fachgebiet Film und Fernsehen geht aus nachfolgender Tabelle hervor. Daneben werden im Studienfach Film und Fernsehen auch Lehrbeauftragte eingesetzt. Der Anteil der weiblichen Lehrbeauftragten im Jahr 2020 betrug nach Angaben der Hochschule 40,1 Prozent.

    Hauptberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches Personal an der Hochschule für Fernsehen und Film München im Jahr 2021 im Fachgebiet Film und Fernsehen

    PersonalgruppemännlichweiblichgesamtFrauenanteil
    Professorinnen und Professoren1051533 %
    Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
    Lehrkräfte für besondere Aufgaben
    11122352%
    Hinweis: Angaben zum Stichtag 01.12.2021; Quelle: Statistisches Landesamt / CEUS

    2.1 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte gingen, die produktionsseitig mehrheitlich von Frauen ver- antwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/ Jahr und Summe pro Projekt)?

    Laut FFF Bayern wurden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 98 Projekte im Nachwuchsbereich mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 6.783.327 Euro gefördert.

    Eine statistische Auswertung und eine entsprechende Aufschlüsselung nach Geschlechtern der produktionsverantwortlichen Personen, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben könnten, würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.

    2.2  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffent- wicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?

    2.3  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte gingen, die von Produktionsfirmen mit weiblicher Sperrminorität verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?

    Die Fragen 2.2 und 2.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

    Laut FFF Bayern wurden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 392 Projekte in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm und -serie, Fernsehfilm und -serie, Internationale Koproduktion (Kinofilm und Serie) sowie Webserie mit einer Gesamtfördersumme von 118.119.402 Euro gefördert.

    Etwaige geschlechterbezogene Daten im Hinblick auf die rechtliche Struktur der Produktionsfirmen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erhoben, da dies zur Erfüllung der mit der Förderung verbundenen, zuwendungsrechtlichen Aufgaben nicht erforderlich ist. Eine Auswertung vorhandener Akten würde zudem zu einem hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.

    3.1 Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm an Projekte ging, die produktionsseitig komplett von Frauen ver- antwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/ Jahr und Summe pro Projekt)?

    Auf die Antwort zur Frage 2.1 wird entsprechend verwiesen.

    3.2  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?

    3.3  Wie hoch waren die vom FFF Bayern vergebenen Summen, die in den vergangenen vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie an Projekte ging, die von Produktionsfirmen in komplett männlichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Anteil der Projektanzahl an der Zahl der jährlich geförderten Gesamtprojekte, Summe pro Projekt und Anteil an der Jahres-Gesamtfördersumme)?

    Die Fragen 3.2 und 3.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

    Auf die Antwort zu den Fragen 2.2 und 2.3 wird entsprechend verwiesen.

    4.1  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

    4.2  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die mehrheitlich in weiblichem Besitz sind (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

    4.3  Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, bei denen es eine weibliche Sperrminorität gibt (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

    5.1 Wie viele bayerische Film- und Fernsehpreise gingen in den letzten zehn Jahren an Projekte, die von Unternehmen realisiert wurden, die komplett in männlichem Besitz sind (bitte tabellarisch auf- schlüsseln nach Anzahl pro Jahr)?

    5.3 Inwiefern berücksichtigt die Staatsregierung bei Filmpreisen die Förderung von Frauen in Unternehmerinneneigenschaft?

    Die Fragen 4.1, 4.2, 4.3, 5.1 und 5.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

    Die überwiegende Zahl der Film- und Fernsehpreise – von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Produzentenpreis) – geht auf Empfehlung der jeweils unabhängigen Auswahlausschüsse nicht an Unternehmen, sondern an Einzelpersonen auf Grundlage der künstlerischen Qualität der eingereichten Filme und deren künstlerischer Einzelleistungen.

    Eine entsprechende Aktenauswertung in Bezug auf die Ausnahmen würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.

    Es erscheint jedoch sinnvoll, bei den der Jury vorliegenden Projekten ein stärkeres Augenmerk sowohl auf Diversitäts- als auch auf Genderkriterien zu legen. Auch bei der Besetzung der Jury wird auf Geschlechterparität geachtet. Dies soll durch die Aufnahme eines entsprechenden Passus in den künftigen Einreichungsunterlagen sowohl des Bayerischen Filmpreises als auch des „Blauer Panther – TV & Streaming Award“ geschehen, damit diese Kriterien bereits bei der zur Auswahl stehenden Ein- reichungen seitens der vorschlagsberechtigten Stellen Berücksichtigung finden. Unabhängig davon sollte für die Vergabe der Preise weiterhin die künstlerische Qualität maßgeblich sein und nicht der Grad der Einhaltung etwaiger geschlechterbezogener Zielstellungen.

    5.2 Nach welchen Richtlinien wird bei der Zuwendung von Mitteln des FFF Bayern festgelegt, ob und wie bei begünstigten Projekten Frauen in Unternehmerinneneigenschaft gefördert werden?

    In den Filmförderrichtlinien gibt es keine Bestimmungen hinsichtlich der Förderung von Frauen in Unternehmerinneneigenschaft, da die Förderung nicht unternehmens-, sondern projektbezogen entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) erfolgt (vgl. Art. 23, 44 BayHO sowie Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

    6.1  Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulationen in den vergangenen vier Jahren an Produzentinnen und Frauen, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Pro- duktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)?

    6.2  Wie hoch sind die Gagen, die laut Projektkalkulation in den vergangenen vier Jahren an Produzenten und Männer, die im Produktionsbereich tätig sind, vom FFF Bayern geförderten Produktionen gezahlt wurden (bitte Gagen einzeln angeben und tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)?

    Die Fragen 6.1 und 6.2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

    Eine statistische Auswertung und eine entsprechende Aufschlüsselung von Daten zu etwaigen geschlechterbezogenen Gagen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da eine entsprechende Verarbeitung etwaiger geschlechterbezogene Daten nicht zu der Erfüllung der mit der Förderung verbundenen, zuwendungsrechtlichen Aufgaben erforderlich ist. Zudem würde eine entsprechende Aktenauswertung zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und kann daher nicht geleistet werden.

    6.3 Inwiefern wird sichergestellt, dass bei vom FFF Bayern geförderten Projekten Gender-Monitoring bzw. Gender-Budgeting betrieben wird und somit alle Geschlechter gleiches Geld für gleiche Arbeit erhalten?

    Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

    7.1 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten Koproduktionen des Bayerischen Rundfunks (BR-Koproduktionen), die in den letzten vier Jahren im Förderbereich Nachwuchsfilm produktionsseitig komplett von Frauen verantwortet wurden, die einen Vollstudiengang in Produktion durchlaufen haben (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Projektanzahl/Jahr und Summe pro Projekt)?

    Nicht bei allen Projektanträgen im Förderbereich Nachwuchsfilm liegen dem FFF Bayern bereits bei Antragstellung etwaige Koproduktionsverträge bzw. Absichtserklärungen mit auftraggebenden Sendern vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Frage 2.1 entsprechend verwiesen.

    7.2  Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?

    7.3  Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen in mehrheitlich weiblichem Besitz verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?

    8.1 Wie hoch ist der Anteil der vom FFF Bayern geförderten BR-Koproduktionen, die in den letzten vier Jahren in den Förderbereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Kinofilm, Fernsehfilm und -serie, Internationaler Kinofilm und Serie sowie Webserie von Produktionsfirmen mit weiblicher 0Sperrminorität verantwortet wurden (bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Förderbereichen, Projektanzahl/Jahr, Summe pro Projekt)?

    Die Fragen 7.2, 7.3 und 8.1 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

    Auf die Antwort zu den Fragen 2.2 und 2.3 wird entsprechend verwiesen.

    8.2 Welche Bemühungen unternimmt der Freistaat, um den Anteil an dem Gesamtförderbudget, der an verantwortliche Unternehmerinnen, Unternehmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung und Unternehmen mit weiblicher Sperrminorität ausgeschüttet wird, zu erhöhen und so den Gender-Funding-Gap zu reduzieren?

    Auf die Vorbemerkung wird entsprechend verwiesen.

    220707_Wave Lab_Sanne Kurz_Stephanie Schuhknecht

    Für mehr Start-Ups aus Kunst und Kultur – Besuch beim „Wavelab“

    Zugegeben, bei dem Wort Start-Ups denken die wenigsten sofort an Kunst. Doch auch Theater, Musik und Film bieten spannende Möglichkeiten für neue Ideen und innovative Geschäftsmodelle. Bisher wird Kunst und Kultur im Gründungsbereich allerdings meistens vergessen, ein Innovationsstau in der Branche ist die Folge. Darum hat Stephanie Schuhknecht gemeinsam mit mir kürzlich das Wavelab in München besucht.

    Das Wavelab ist das Innovationslabor und Gründungszentrum der Hochschule für Musik und Theater in München. Wie die Leiterin Jule Schröder ausführte, fördert man dort vor allem Tech-Start-Ups, die im Kunst- und Kulturbereich eine innovative Idee haben. Das Wavelab möchte diesen Gründergeist fördern und unterstützt die jungen Gründer*innen auf vielfältige Weise. Es gibt Veranstaltungen wie einen Ideen-Check, quasi eine Erstberatung für angehende Gründer, genauso wie Vorträge zur Rolle von KI im Kulturbetrieb. Herzstück ist das Inkubator-Programm, in dem jedes Halbjahr drei Start-Ups gefördert werden. Neben Büroräumen und einem tollen Netzwerk steuert das WaveLab vor allem Know-How und Beratung bei, beispielswiese durch ein Pitch-Training.

    Die Gründer*innen haben dabei spannende – und oft partizipative – Ideen. Durch Technologie soll der Zugang zum Kunstmarkt für Künstler*innen und Konsument*innen erleichtert werden. Sei es durch die Übertragung von klassischen Kunstwerken in virtuelle Welten oder die Möglichkeit von NFT-Vermarktung für aufstrebende Künstler*innen.

    Zwischen den Förderstühlen

    Jule Schröder sprach auch ihre Vision für das WaveLab an. Im Gespräch mit uns beiden Landtagsabgeordneten wurde auch die fehlende Förderinfrastruktur für Gründungen im Kulturbereich thematisiert. „Für die einen sind wir zu wenig künstlerisch, für die anderen zu wenig unternehmerisch“, bilanziert Schröder. Weitere Gesprächsthemen waren die Förderung von Gründerinnen und die Möglichkeit Freiberuflichkeit bei der Start-Up-Förderung.

    Freiberufliche Flexibilität

    Wichtig wäre, dass die Personalstrukturen zukünftig flexibler werden, damit Fachkräfte auch freiberuflich für Inkubatoren der Kultur- und Kreativbranche arbeiten können – sofern sie dies wollen. Es wäre ideal, wenn das jede und jeder für sich entscheiden könnte. Denn gerade im Kulturbereich fühlen sich viele wohl in ihrer freiberuflichen Tätigkeit. Und für meine Kollegin Stephanie Schuhknecht ist klar: „Das Wavelab leistet einen wichtigen Beitrag, um den Innovationsstau in der Kultur- und Kreativbranche zu lösen.“ Hier liege noch viel Potenzial für die Zukunft. „Dieser Bereich muss bei Förderstrukturen explizit mitgedacht werden.“

    presse-mitteilung-Logo Sanne Kurz Bayerischer Landtag Grüne Fraktion Grüne Bayern Landtag

    Pressemitteilung: Großes Kino in Penzing: HYPERBOWL auf dem Flugplatz

    Landtags-Grüne und Kreis-Grüne informieren sich über das Kreativstudio HYPERBOWL auf dem Penzinger Flugplatz

    Auf Einladung von Frank Foerster (Geschäftsführer der Hyperbowl GmbH) haben die Grünen Landtagsabgeordneten Gabriele Triebel (Stimmkreisabgeordnete für den Landkreis Landsberg am Lech) und Sanne Kurz (Sprecherin der Landtagsfraktion für Kulturpolitik und Film) das virtuelle Produktionsstudio Hyperbowl auf dem Gelände des Penzinger Fliegerhorsts besucht. Begleitet wurden sie von ihren Kolleg*innen aus dem Landsberger Kreistag (Miriam Anton und Peter Satzger) und Prof. Jürgen Schopper von der Hochschule für Fernsehen und Film München.

    Geschäftsführer Frank Foerster hat gegenüber den Politiker*innen gleich zu Beginn klargestellt, dass die Firma Hyperbowl sich auf dem Areal des Penzinger Fliegerhorsts pudelwohl fühlt. Die alte Helikopterhalle bietet der Firma nicht nur ausreichend Fläche für deren weitläufiges LED-Studio, sondern auch den besonderen Charme denkmalgeschützter Industriekultur. Die Grünen Politiker*innen sind begeistert von dem Tempo der Realisierung des Studios, der Kreativität der Zwischennutzung und von dem Pragmatismus der Unternehmer. Das Engagement der Film Commission Bayern trug hier Früchte. So hat die Firma Hyperbowl auf eigene Kosten ein Trafohaus errichtet, um kurzerhand die Stromversorgung des energieintensiven Produktionsstudios zu gewährleisten. 

    Auch begrüßen die Abgeordneten die Zukunftsvision des Unternehmens. Gemeinsam mit weiteren namhaften Partnern aus der bayerischen Filmbranche sollen hier die Penzing Studios erweitert werden, ein innovatives Medienzentrum für Film- und Fernsehproduktionen. Gabriele Triebel zu den Plänen der Penzing Studios: „Ich bin immer noch erleichtert, dass es zu keiner exklusiven Ansiedlung von Intel auf dem Gelände des Fliegerhorsts gekommen ist. Auf diese Weise haben wir nun die Möglichkeit, gemeinsam mit regionalen Unternehmen und innovativen Köpfen ein Ökosystem für nachhaltiges und kreatives Wirtschaften im Landkreis Landsberg zu etablieren. Der geplante Kreativ-Campus der Penzing Studios passt meiner Meinung nach voll in dieses Konzept.

    Das Fazit der Filmemacherin und Landtagsabgeordneten Sanne Kurz fällt ebenfalls überschwänglich aus: „In den  aktuell noch zwischengenutzten Hallen des ehemaligen Fliegerhorstes können hoffentlich dauerhaft virtuelle Produktionen mit analogen Produktionen zusammengeführt werden. Die Penzing Studios mit Hyperbowl sind eine großartige Chance, den Fliegerhorst Penzing für die Kreativwirtschaft zu erschließen“. Da die Gewinnung von Fachkräften eine zentrale Herausforderung darstellen wird, hatte Sanne Kurz auch Prof. Prof. Jürgen Schopper von der Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF) zu dem Termin eingeladen. Prof. Schopper bringt diese Art von Produktion heute schon seinen Studierenden näher und kann sich eine Kooperation mit Hyperbowl und den Penzing Studios bestens vorstellen. Bereits am alten temporären Standort in den Münchener Messehallen gab es Exkursionen der Studierenden in die HYPERBOWL. Diese Zusammenarbeit soll nun ausgebaut werden.

    Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

    „Kleine Anfrage“ – AzP „VFX Studiengang an der Hochschule für Fernsehen und Film München“

    Vor dem Hintergrund des Ministerratsbeschlusses vom 17.07.2018, in welchem der Hochschule für Fernsehen und Film München ein neuer “ Studienschwerpunkt im Bereich „Digitale Bildgestaltung“, der für Medienunternehmen am Standort immer wichtiger wird” versprochen wurde und mit “Investitionen in Höhe von rund 4,6 Mio. € sowie 7” neuen Stellen ab 2019 “Kompetenzen im Bereich VFX/Visual Effects vermittelt und Spezialisten für diese Bereiche ausgebildet werden” sollen, sowie des in der Drucksache 18/12225 am 19.2.2021 gegebenen Bekenntnisses, dass die Staatsregierung “den Studienschwerpunkt VFX auch künftig als unverzichtbaren Bestandteil des Studienangebots an der HFF” sieht und “für den Haushalt 2022” plant, “auf Basis des von der Hochschule zu erstellenden, überarbeiteten Finanzkonzepts entsprechende Mittel einzustellen”, frage ich die Staatsregierung, wie viele der 7 zugesagten Stellen nun insgesamt im Haushalt 2022 mit Mitteln hinterlegt sind, ob die Staatsregierung den Ministerratsbeschluss von 2018 mit dem Haushalt 2022 vollumfänglich erfüllt sieht, und mit welchen Folgen rechnet die Staatsregierung im Falle einer unzureichenden Ausstattung?“

    Hier geht’s zur Antwort:


    novelle-bayerisches-hochschulgesetz_Sanne Kurz_Verena Osgyan_Grüne Fraktion Bayern

    Anhörung Novelle Bayerisches Hochschulgesetz

    Bei einer Landtagsanhörung kommen Sachverständige zusammen, um den Abgeordneten mit ihrer Expertise Input zu geben. Anhörungen werden protokolliert und sind öffentlich. Damit ist die Anhörung ein wichtiges Instrument parlamentarischer Arbeit. Was hier so trocken klingt, hat beim Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz, dem neuen Frame der Novelle des Bayerischen Hochschulgesetzes, durchaus Sprengkraft.

    Seit längerem gibt es in Bayern ein gigantisches Hin- und Her zum Hochschulgesetz. Reformen braucht es. Wie die allerdings zustandekommen und welche Auswirkungen sie haben, das ist sehr umstritten. Meine Kollegin und Hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion, Verena Osgyan hatte in einem Gastbeitrag hier schon mal was dazu gesagt.

    Zweitägige Anhörung

    Heute jetzt ist es endlich soweit: mit einer Anhörung, die wir gemeinsam mit der SPD beantragt hatten, bringen wir wichtige zu klärende Punkte voran und legen den Finger erneut in die Wunde. Geladene Sachverständige sind:

    • Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel, Präsidentin der Universität Augsburg und Vorsitzende von Universität Bayern e.V.
    • Bernhard Emmer, Landesverband Wissenschaftler in Bayern
    • Prof. Dr. Max-Emanuel Geis, Vorsitzender des Landesverbandes Bayern des Deutschen Hochschulverbandes
    • Christiane Glas-Kinateder, Landesfachbereichsleiterin Bildung, Wissenschaft und Forschung bei ver.di LBz Bayern
    • Prof. Dr. Johannes Grabmeier, Professor für Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Deggendorf
    • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang A. Hermann, Präsident Emeritus der Technischen Universität München
    • Prof. Dr. Thomas F. Hofmann, Präsident der Technischen Universität München
    • Prof. Dr. rer. pol. Bernd Huber, Präsident der Ludwigs-Maximilians-Universität München
    • Prof. Dr. Göran Kauermann, Institut für Statistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München
    • Dr. Eduard Meusel, Initiative Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern (GEW)
    • Prof. Dr. Dr. h.c. Andrea Schenker-Wicki, Rektorin der Universität Basel
    • Prof. Dr. Walter Schober, Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt und Vorsitzender Hochschule Bayern e.V.
    • Anna-Maria Trinkgeld, Landes-ASten-Konferenz Bayern (LAK)
    • Ausschuss für Wissenschaft und Kunst Seite 2
    • Dr. Margit Weber, Sprecherin der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen (LaKoF Bayern)
    • Prof. Dr. Georg Winckler, Rektor Emeritus der Universität Wien

    Zwei Tage lang sitzen die Sachverständigen (bei schönstem Sonnenschein übrigens…) im Plenarsaal des Bayerischen Landtags und nehmen sich Zeit, alle Ecken des vorliegenden Gesetzentwurf auszuleuchten.

    Eigener Gesetzentwurf von Grüne Fraktion Bayern

    Wir Grüne wären nicht die Grünen, hätten wir unsere Ideen und Visionen für ein Hochschulgesetz für Bayern nicht in einem eigenen Gesetzentwurf vorgestellt. Zu unserem Hochschulfreiheitsgesetz geht es hier!

    Verena Osgyan Grüne Bayern Landtag Hochschule Wissenschaft Politik

    Hochschulinnovationsgesetz Bayern – Kritik.

    Ein Gastbeitrag zur Bayerischen Hochschulrechtsreform von Verena Osgyan, unserer hochschulpolitischen Sprecherin im Landtag

    Seit die Pläne zur Hochschulreform die Hinterzimmer der Regierung und des Ministeriums verlassen haben und das verheerende Ausmaß der beabsichtigten Eingriffe in die Hochschullandschaft klar geworden ist, haben mich zahlreiche Betroffene angeschrieben. Natürlich haben wir Grünen einen Plan, wie man die Hochschulen viel besser zukunftsfest aufstellen kann.
    Hier ein Gastbeitrag meiner Kollegin Verena Osgyan, unserer Sprecherin für Wissenschaft und Hochschulpolitik im Landtag:

    Das Bayerische Hochschulgesetz hatte seine letzte große Reform im Jahr 2006. Bereits damals stieß es auf erhebliche Kritik aufgrund der Einführung von Hochschulräten und der verstärkten Konzentration von Entscheidungsbefugnissen auf die Präsidien. In der Zwischenzeit hat sich natürlich ein erheblicher Reformbedarf aufgestaut, denn Themen wie Internationalisierung, Digitalisierung aber auch Nachhaltigkeit haben mittlerweile einen ganz anderen Stellenwert als noch Anfang der 2000er Jahre. In den letzten zwei Jahren wurde vom CSU-geführten Wissenschaftsministerium daher eine erneute Hochschulrechtsnovelle angekündigt. 

    Von einem Umbruch, der in der bayerischen Wissenschaftslandschaft keinen Stein auf dem anderen lassen soll, war jedoch keine Rede – bis zur Regierungserklärung von Ministerpräsident Söder im Herbst 2019, in der er sein Prestigeprojekt Hightech-Agenda zum Vorbild seiner Hochschulpolitik machen wollte. Es wurden zwar zusätzliche Milliarden ausgebracht für einige wenige Spitzentechnologien wie KI, Luft- und Raumfahrttechnik und Wasserstofftechnologie. Fächer, die keine unmittelbare Verwertbarkeit bringen – Geistes- und Sozialwissenschaften, Lehramtsstudium, aber auch die MINT-Grundlagenforschung – gehen dabei leer aus. Damals war schon abzusehen, dass er seine Hightech-Agenda als Blaupause für die Hochschulstruktur ansieht.

    Nachdem daraufhin im vergangenen Jahr ein Vorschlag des Wissenschaftsministeriums noch im Ministerrat gestoppt wurde, wurde – offenbar auf Druck aus der Staatskanzlei – an einem „Eckpunktepapier“ gearbeitet, das nach der Sommerpause geleakt wurde. Vor diesem Hintergrund hatten wir bereits im Herbst eine erste Anhörung im Wissenschaftsausschuss durchgesetzt, um transparent zu machen welche Pläne die Staatsregierung hier im Hinterzimmer voranzutreiben gedachte. 

    In dem Eckpunktepapier, das offiziell erst nach der Anhörung vorlag, fand sich unter anderem eine komplette Entkernung der Gremienstruktur, ein höchst umstrittenes neues Modell für die Rechtsform der Hochschulen als Körperschaften und die Fortführung des anderswo längst wieder ad Acta gelegten Prinzips der „unternehmerischen Hochschule“ wieder. Markige Worte wie „Entfesselung der Hochschulen“ und „Beseitigung von Gremienhemmnissen“ weckten zudem Befürchtungen, dass es um nichts weniger ging als um die Entstaatlichung und Entdemokratisierung unseres ganzen Wissenschaftssystems.

    Nachdem damit die Katze aus dem Sack war, brach angesichts der CSU-Pläne massiver Protest unter Studierenden ebenso wie Forscher*innen und Lehrenden aus. Es gab große Demonstrationen, unter anderem in München, Nürnberg und Augsburg, offene Briefe von jeweils über 1.000 Hochschul- und Universitätsprofessor*innen und Stellungnahmen diverser Verbände von Studierenden über Mittelbau bis hin zu den Senatsvorsitzenden der Universitäten. 

    Wir Landtags-Grüne waren in der Zwischenzeit nicht untätig und haben deshalb, nach vielen Gesprächen mit Hochschulangehörigen in ganz Bayern, am 10. Mai 2021 als Gegenentwurf zu den Plänen der Söder-Regierung unser eigenes „Hochschulfreiheitsgesetz“ vorgestellt. Denn aus unserer Sicht ist ein kompletter Neuanfang nötig, um die Hochschulen tatsächlich zukunftsfähig und innovativ aufzustellen und die Bedürfnisse der direkt Betroffenen umzusetzen. Neben einem klaren Bekenntnis zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Gleichstellung und Diversity in der Wissenschaft und der Stärkung des gesellschaftlichen Auftrags der Hochschulen, der sog. „Third Mission“, sieht unser Gesetzentwurf deshalb unter anderem vor, die Strukturen innerhalb der Hochschulen transparent und demokratisch auszugestalten mittels Stärkung der demokratischen Gremienstrukturen, Wiedereinführung einer verfassten Studierendenschaft, die Sicherstellung guter Lehre anstatt prekärer Beschäftigungsbedingungen sowie zukunftsfeste Regelungen zu Digitalisierung und Open Science.

    Das Gesetz ist hier zu finden:

    Am Dienstag, 18. Mai 2021, hat nun die CSU-Regierung ihr „Hochschulinnovationsgesetz“ endlich vorgestellt und damit krachend ihre Chance zu echten Reformen verpasst. Statt die Hochschulen nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen, die hochschulinterne Demokratie zu unterstützen und sich aktuellen gesellschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen anzunehmen, ist das Gesetz in großen Teilen alter Wein in neuen Schläuchen und enthält wenig Neuerungen und noch weniger Innovation. Und da, wo es substanzielle Änderungen bringt, beziehen sich diese weiterhin auf eine einseitige Förderung der unternehmerischen Betätigung der Hochschulen, bestimmter Forschungsdisziplinen und des wirtschaftlichen Transfers. Damit entzieht sich die Staatsregierung mit ihrem Gesetz einfach komplett aus der Verantwortung und ignoriert die tatsächlichen Erfordernisse moderner Wissenschaftspolitik.

    VFX HFF München

    VFX an der HFF München – Story mit Happy End?

    Wenn wir heute einen Film anschauen, sind fast immer Teile davon digital verändert. Visuelle Effekte oder kurz VFX nennt man diese Veränderungen die von kleinen Retuschen bis zur Schöpfung neuer Welten reichen und auch Dokumentarfilme längst erobert haben. Eine künstlerische Ausbildung von Führungskräften, sogenannten Heads of Departments, im Bereich VFX gab es in Bayern lange nicht. Unsere Arbeit für mehr Fachkräfte am Standort soll das nachhaltig ändern.

    Was sind VFX genau? Grob gesagt, machen sie es möglich, Dinge zu erzählen, die es in Realität so nicht gibt. VFX sind dabei die jüngere Schwester von Matte-Painting, Glasmalerei z.B. für Hintergründe, optischen Effekten, wie z.B. dem „Erschaffen“ einer Skulptur mittels Kamera-Rückwärtsaufnahme, und SFX, Special Effects, jahrzehntelang alleiniges Mittel um Schnee, Feuer, Unsichtbarkeit oder Flug, herzustellen.

    VFW kommen dabei neben Film auch in Games, Bildung und Kultur sowie in der Industrie zum Einsatz, wo sie unabdingbare Teile zeitgenössischer Visualisierung geworden sind, nicht nur um XR Bereich mit seinen virtuellen Welten.

    Lange hatte Bayern keine Ausbildungsmöglichkeiten für kreatives Führungspersonal, sogenannte Heads of Departments, HOD, im Bereich VFX. Mit einem von uns Landtags-Grünen initiierten Fachgespräch zur VFX-Ausbildung in Bayern schoben wir die Initiative für eine bayerische VFX-Spitzenausbildung an der Münchner Filmhochschule – Hochschule für Fernsehen und Film München HFF – gerne an.

    Hintergrund war das Versprechen vom Sommer 2018: mit viel Wahlkampf-Getöse wurde der HFF München und dem bayerischen Filmstandort damals vom im Oktober bei den anstehenden Landtagswahlen scheidenden Kabinett ein Studiengang VFX versprochen – mit Millionen-Zusage garniert.

    Umgesetzt davon Stand Winter 2019/2020?! – Nichts!

    Leere Wahlkampf-Versprechen, an die wir mit unserem Haushaltsantrag erinnerten. Nach dem Fachgespräch im Februar 2020 kam tatsächlich Bewegung in die Sache und im Herbst 2020 wurde eine Professur besetzt und erstmals Studierende mit Studienschwerpunkt VFX zum Studium an der HFF zugelassen.

    Kleines Problemchen nur:

    • Keineswegs wurden die im Wahlkampf vom damaligen CSU-Kabinett beschlossenen 4,6 Millionen zur Verfügung gestellt
    • Statt dessen wurde mit der CSU-Fraktionsreserve rasch das Loch temporär geflickt

    Wie es weitergehen soll und das Studium der jungen Leute in Bayern für die Zukunft gesichert werden soll, steht in den Sternen. Und mit Professuren und Technik allein ist es ja bei weitem nicht getan: Lehre muss organisiert, Studierende betreut werden. Aus der 1000-Stellen-Verstetigung der Mittelbau High-Tech-Offensive des Dr. Markus Söder bekamen die Kunsthochschulen in Bayern aber genau wie viele Stellen verstetigt?? Na, was meint Ihr?

    Null Stellen Mittelbau-Verstetigung

    Null, ja genau, Ihr lest richtig: genau null Stellen von 1000 Stellen Mittelbau-Verstetigung bekamen die Kunsthochschulen. Und das trotz fehlenden allgemeinen Promotionsrechts, was Menschen im Mittelbau der Bayerischen Kunsthochschulen im internationalen Vergleich schlechter stellt. – Wo Menschen im Mittelbau anderswo klassische Promotionsstellen innehaben, und nach der Promotion im angelsächsischen Raum lehren können, bleibt ihnen dieser Weg in Bayern verwehrt.

    Es dürfte jedem klar sein, dass es nicht nur für die betroffenen Studierenden mit Schwerpunkt VFX an der HFF, sondern auch für Bayern als Standort eine kleine Katastrophe darstellt, wenn ein erfolgreich angelaufener Studienschwerpunkt wegen Dilettantismus und Stümpertum einer CSU-FW-Regierung wieder eingestampft werden müsste.

    Weil ich ein „Das wird schon“ der CSU-FW-Regierung nicht zu glauben gewillt bin, habe ich bei der Staatsregierung nachgefragt: Wie und wann soll der Studienschwerpunkt VFX an der HFF verstetigt werden? Hier meine Frage und die ernüchternde und ausweichende Antwort.


    PS dieses Showreel zeigt ganz schön die unterschiedlichen Bereiche eines kleinen Ausschnitts der VFX Arbeit: all diese Bereiche nennt man Compositing. Es gibt noch viele andere Bereiche: Animation, Character Design, Lighting & Modelling, Matte Painting und vieles andere mehr. – Wer Interesse hat, gerne mal ins Video reinschauen! Wer noch mehr stöbern will schaut z.B. bei artofvfx vorbei.

    VFX_Green_Screen_HFF München_Fachgespräch_Sanne Kurz_Bayerischer Landtag_Grüne_Fraktion Bayern

    Captain Marvel und die Katze – VFX/Digitale Bildgestaltung langfristig an der HFF München verankern

    Wenn Captain Marvel eine Katzen-Allergie hat, eine der Hauptfiguren des gleichnamigen Films aber nun mal eine Katze ist, dann braucht man VFX – Visual Effects. Das, und nicht nur das, erfuhren wir diese Woche im Fachgespräch zum Thema VFX im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst.

    Auf meine Anregung hin waren Expert*innen von nah und fern an die Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF) gekommen, deren Filmografie sich beachtlich liest. Täglich beweisen sie mit Filmen wie z.B. Black Panther, Thor, Spider-Man, Avengers, Trautmann, Dark, Türkisch für Anfänger, Fack Ju Göhte oder Toni Erdmann, dass Bayern mit Hollywood mithalten kann.

    Die HFF München findet sich regelmäßig in den Top 15 der Filmhochschulen – weltweit. Wenn man aber die kreativen VFX-Köpfe hinter all den klingenden Filmnamen sucht, sucht man Made in Bavaria vergeblich. VFX werden zwar hier bearbeitet, Führungspersonal, die sogenannten „Heads of Departments“ (HODs) werden im VFX-, Animations- und Games-Bereich aber zumindest bisher andernorts in der Republik ausgebildet. Denn wie so oft hat die Staatsregierung hier den Zug der Zeit schlicht verschlafen. Das Wahlkampfversprechen – endlich – einen Schwerpunkt Digitale Bildgestaltung/VFX an der HFF zu etablieren, war nach der Landtagswahl schnell vergessen. Wir forderten mit unserem Antrag zum Doppelhaushalt die Einhaltung der CSU-Beschlüsse. Leider vergeblich.

    Dass wir hier im Freistaat – anders als beispielsweise in Baden-Württemberg – keinerlei HODs im Bereich VFX/Digitale Bildgestaltung ausbilden, ist das eine. Dass der Missstand aber schon seit über 20 Jahren bekannt ist, dass angehende bayerische Autor*innen, Regisseur*innen, Produzent*innen das gewaltige kreative Potential der VFX hier im Freistaat nicht gemeinsam mit VFX-Kommiliton*innen lernen können, das andere. Und: Dieser Missstand führt in die kreative Diaspora und: zur

    „Schere im Kopf“,

    die auch Marcus H. Rosenmüller gut kennt – und in seinem Vortrag beklagte. Ich kann da nur sagen:

    „Bewundernswert, dass die HFF München jetzt mit vereinten Kräften des Kollegiums in Vorleistung gehen will, und zum Wintersemester 2020/21 trotz der mangelnden Wertschätzung der Staatsregierung erstmals Studierende in einem Schwerpunkt VFX/Digitale Bildgestaltung aufnehmen will.“

    Toll, dass die Präsidentin Prof. Bettina Reitz mit ihrem Team um die Professoren Tom Fährmann, Michael Coldewey und Jürgen Schopper hier anschiebt. Denn wir hier haben den Original-Content, wir haben die Inhalte! Unsere Ideen und Werte, unser Esprit und unsere Lebensart können so in der globalen Film-Community in Zukunft hoffentlich noch besser zu kreativen Höhepunkten finden. Doch Anschieben allein reicht nicht. Längerfristige Perspektiven müssen her! Denn sonst stehen die Studierenden, die im Herbst 2020 in diesem Bereich aufgenommen werden sollen, ganz schnell im Regen. Und der wäre nicht mal digital…

    Weiterlesen:

    Haushalt Sanne Kurz Grüne Bayern Landtag Kulturpolitik

    Haushalts-Antrag: Wahlversprechen einhalten, VFX-Studiengang mit Mitteln ausstatten!

    Null Euro statt der zugesagten 4,6 Millionen? Keine Umsetzung des versprochenen VFX-Studiengangs an der HFF München? – Nicht mit uns!

    Sehr viel Spaß macht Oppositionsarbeit immer dann, wenn man wirklich Dinge bewegen kann. Mit unserem Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2019/2020 „Zusage umsetzen: HFF München mit Studienschwerpunkt „Digitale Bildgestaltung“ ausbauen.!“ erinnern wir die CSU-FW-Regierung gerne an im Wahlkampf gegebene Versprechen.

    Hier unser Haushaltsantrag, mit dem wir die CSU an ihre eigenen Beschlüsse erinnern.

    Weiterlesen:

    Antrag auf einen Bericht zu den Missbrauchsvorfällen an der Hochschule für Musik und Theater München

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst umgehend, spätestens jedoch bis Ende des ersten Quartals 2019, mündlich und schriftlich über folgende Themenkomplexe zu berichten:

    -die weitere Aufarbeitung der Missbrauchsvorfälle an der Hochschule für Musik und TheaterMünchen (HMTM)

    -die Arbeit und bisherige Ergebnisse der dazu an der HMTM eingesetzten Kommis-sion;

    -die Suspendierung des Kanzlers der HMTM und die gegen ihn erhobenen disziplinarrechtlichen Vorwürfe betreffend der Auszahlung von Geldern an Siegfried Mauser.

    Zum Antrag gehts hier:

    Antrag auf einen Bericht zu den Missbrauchsvorfällen an der Hochschule für Musik und Theater München

    Zum Abstimmungsergebnis gehts hier:

    Beschlussempfehlung und Bericht

    „Kleine Anfrage“ – AzP zur Zielvereinbarung mit Kunsthochschulen

    Nachdem die Zielvereinbarungen mit den Kunsthochschulen Ende 2018 auslaufen, frage ich die Staatsregierung, ob die Zielvereinbarungen verlängert wurden bzw. werden, welche Hochschulen hinsichtlich der Frauenförderung und Gleichstellung die Ziele nicht erreicht haben und welche Maßnahmen die Staatsregierung zukünftig plant, um die Vorgaben erfüllen zu können?

    Zur Antwort gehts hier:

    AzP zur Zielvereinbarung mit Kunsthochschulen