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Gemeinsamer Appell für Kreative und Solo-Selbstständige

Endlich Mitsprache und Unterstützung für Solo-Selbständige! Knapp 150 Einzelpersonen, Institutionen und Verbände haben ihn unterzeichnet, den von Katrin Göring-Eckardt initiierten gemeinsamen Appell für Soloselbständige. Teilt ihn laut! Füllt Wäschekörbe mit Post! Kanzleramt und Bayerische Staatskanzlei sollen ertrinken in Mails! #DurchDieKriseNurGemeinsam – Appell zum Download und Nachlesen hier im Post.

Gemeinsamer Appell

Mehr Mitsprache und Unterstützung für Solo-Selbständige und Freiberufler*innen

Mehr als 2 Millionen Menschen sind in Deutschland als Solo-Selbständige tätig. Freiberufler erwirtschafteten 2015 Einkünfte in Höhe von 77,7 Milliarden Euro.

Doch beim heutigen Spitzentreffen der Bundeskanzlerin mit Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden sind Vertreter*innen von Selbständigen, von Freiberuflern oder aus Kunst- und Kultur erneut nicht eingeladen.

Das muss sich dringend ändern.

Denn hier geht es nicht um Zahlen. Es geht um Betreiber*innen von Läden und Cafés, die unsere Innenstädte vielfältig machen, Gründer*innen die wirtschaftlich für neue Ideen und Innovationen sorgen, Kunst- und Kulturschaffende, die uns täglich neue Denkanstöße oder Erlebnisräume eröffnen und viele mehr. Um eine Gruppe Menschen, die zusammen mehr zu Schaffung von Arbeitsplätzen, zum Steueraufkommen oder BIP beiträgt, als es die Bundesregierung wahrzunehmen scheint.

Seit März herrscht bei den meisten Betroffenen Dauerkrise.

Viele haben Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, die ihre wirtschaftliche Existenz auf Messers Schneide stellt. Nun drohen die aktuellen Maßnahmen – die dem Gesundheitsschutz der gesamten Gesellschaft dienen – finanziell den meisten das Genick zu brechen. Denn die aktuellen Hilfsprogramme halten ihr Versprechen nicht. Sie kommen bei denen, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind gar nicht oder viel zu wenig an.

Hohe bürokratische Hürden verschließen den Zugang zu Überbrückungshilfen und der so wichtige Unternehmerlohn wird vom Finanzministerium und Olaf Scholz weiter blockiert. Dabei würde ein solcher Unternehmerlohn verhindern, dass vielerorts die Altersrücklage aufgelöst oder Ausgaben für die Generierung neuer Aufträge eingestellt werden müssen.

Verlust von Soloselbständigen ist Verlust wichtiger Infrastruktur

Wenn jedoch nicht schnell gehandelt wird, geht nicht nur wirtschaftlich sondern auch gesellschaftlich und kulturell etwas unwiederbringlich verloren. Soweit dürfen wir es nicht kommen lassen. Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf:

  1. Die Belange der Solo-Selbständigen und Freiberufler endlich ernst zu nehmen und sie auch auf höchster Ebene gleichberechtigt mit anderen Wirtschaftsverbänden bei der Ausgestaltung und Nachbesserung von Hilfsprogrammen zu konsultieren.
  2. Die bestehenden Überbrückungshilfen nicht erst im Januar sondern unverzüglich zu entbürokratisieren und diese wie auch die Notfallhilfen für mehr Betroffene zugänglich zu machen.
  3. Den Weg für einen Unternehmer*innenlohn endlich frei zu machen. Betroffenen damit Unterstützung bei den Kosten ihres Lebensunterhalts zukommen zu lassen und drohende Altersarmut zu verhindern.

Unterstützer*innen und Erstunterzeichner*innen:

  1. Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
  2. Robert Habeck, Parteivorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
  3. Claudia Roth, Bundestagsvizepräsidentin und Sprecherin für Auswärtige Kulturpolitik Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
  4. Claudia Müller, Mittelstandsbeauftragte Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
  5. Erhard Grundl, Sprecher für Kulturpolitik Bündnis 90/Die Grünen
  6. Dr. Andreas Lutz als Vorstandsvorsitzender für den Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. sowie auch als Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände (BAGSV)
  7. Udo Lindenberg, Musiker
  8. Bund der Selbständigen Deutschland e.V.
  9. Ralph Ruthe, Cartoonist
  10. Carolin Kebekus, Comedian, Schauspielerin, Sängerin
  11. Till Brönner, Musiker
  12. Carolin Emcke, Autorin
  13. Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUHe.V.)
  14. Bundesverband der Freien Musikschulen
  15. Sibel Kekilli, Schauspielerin
  16. Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e.V.
  17. Andreas Arlt, Bundesvorsitzender Händlerbund e.V
  18. Birgit Böcher, Forum Musikwirtschaft
  19. 2Raumwohnung / Inga Humpe und Tommi Eckart
  20. Oliver Kalkofe, Comedian
  21. Dr. Carola Dorner, Vorsitzende, Freischreiber – Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten
  22. Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.
  23. ATICOM, Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher e.V.
  24. Jasmin Tabatabai, Schauspielerin und Musikerin
  25. Guido Aras, k. 2. Vorsitzender Berufsverband der Fernsehkameraleute (BVFK) e.V.
  26. Prof. Jens Michow, Präsident, Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.
  27. Joachim Król, Schauspieler
  28. Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
  29. Alice Brauner, Journalistin und Filmproduzentin
  30. Etta Scollo, Musikerin
  31. Victoria Ringleb, Geschäftsführerin Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. und Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV)
  32. Dominik Reding, Autor, Regisseur
  33. Benjamin Reding, Autor, Produzent
  34. Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. (DVE)
  35. Hans-Jochen Wagner, Schauspieler
  36. Frank Spilker,
  37. VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.
  38. Josef Brustmann, Musiker und Kabarettist
  39. Juliane Kindermann, Markus Nisch, Anja Schneider, Alexandra Lindblad, Boris Enenkel, Patricia Weil, Vorstand & Sprecher, Booking United
  40. Mehmet Güler, Maler und Grafiker
  41. Pamela Gräbe, Geschäftsführerin, German Stunt Association e.V. – Bundesverband deutscher Stuntleute
  42. Dr. Thomas Wohlfahrt, Leiter Haus für Poesie und 1. Vorsitzender Netzwerk Lyrik e.V.
  43. Klaus Nierhoff, Schauspieler
  44. Şiir Eloğlu, Schauspielerin
  45. Bayerischer Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft (BLVKK)
  46. Rainer Pause, Pantheon Theater Bonn
  47. Wilson Ochsenknecht, Schauspieler und Sänger
  48. Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.
  49. Wilson Ochsenknecht, Schauspieler und Sänger
  50. Thomas Wernicke, Agentur für Schauspieler
  51. Eva Blum, Schauspielerin
  52. Sandy Hebel, Vorstand, Kreative Lausitz e.V.
  53. Markus J. Bachmann , Schauspieler
  54. Karen Böhne, Schauspielerin
  55. Charlotte Bohning, Schauspielerin
  56. Anni Andel, Gin Tanic Marketing
  57. Christos Paraschidis, Gin Tanic Marketing
  58. Teresa Trabert, Kultur- und Kreativquartier Warnow Valley (Rostock)
  59. Katrin Filzen, Schauspielerin
  60. Markus Andreas Klauk, Schauspieler
  61. Maximilian Laprell , Schauspieler
  62. Eva Verena Müller, Schauspielerin
  63. Klaus Nierhoff, Schauspieler
  64. Markus Maria Profitlich, Schauspieler
  65. Doris Schemmel für Verband der freien Lektorinnen und Lektoren
  66. Vorstand des Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) ev.V.
  67. Elmira Rafizadeh, Schauspielerin
  68. Ulrike Röseberg, Schauspielerin
  69. Arne Rudolf, Schauspieler
  70. Karin Schröder, Schauspielerin
  71. Petra Thomas, forum anders reisen e.V. – Verband für nachhaltigen Tourismus
  72. Caro Scrimali, Schauspielerin
  73. Heike Trinker, Schauspielerin
  74. Nina Vorbrodt, Schauspielerin
  75. Gregory B. Waldis, Schauspieler
  76. Katrin Wolter, Schauspielerin
  77. Nikel Pallat, Musiker
  78. Paul Dietrich
  79. Susanne Herbert, Herbert Management
  80. Debora Weigert, Schauspielerin und Dialog Regisseurin
  81. Jan Kalbfleisch, FAMAB Kommunikationsverband e.V.
  82. N. Dalügge-Momme, M.A. Vorstandsvorsitzende des Verein der Vereidigten Dolmetscher und Übersetzer VVDÜ
  83. Prof. Jens Michow, Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.
  84. Markus Holeczek
  85. Stefanie Weiffenbach für Illustratoren Organisation e.V, Berufsverband für Illustratorinnen
  86. Michael Forster für Bund der Selbstständigen – Gewerbeverband Bayern e.V.
  87. Markus Damerau
  88. Tina Zinsmeister Vorstand Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUHe.V.)
  89. Heinrich Tenz, Vorstand im Deutschen Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V.
  90. Mario Müller für den Bundesverband der freien Musikschulen
  91. Claudia Siebenweiber | Präsidentin des BDG Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e.V.
  92. Birgit Rampe
  93. Hilmar Heier
  94. Andreas Arlt, Bundesvorsitzender Händlerbund e.V.
  95. Birgit Böcher für Forum Musikwirtschaft
  96. Martin Goetschi
  97. Catharina Bruns, Unternehmerin und 1. Vorsitzende, Kontist Stiftung für Citizen Entrepreneurship e.V.
  98. Reiner Heard , Vorsitzender, ATICOM e.V.
  99. BVGD – Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V.
  100. Marcus Pohl, 1. Vorsitzender der ISDV – Interessengemeinschaft der Selbständigen Dienstleister*innen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.
  101. Michael Oppermann, Geschäftsführer, Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
  102. Meike Bobzin, TANDERA Theater
  103. Bine & Rico Tietze – Seekers Event GmbH / SonneMondSterne Festival
  104. Mara Michel, Geschäftsführerin, VDMD – Netzwerk für Mode.Textil.Interieur.Accessoire.Design e. V.
  105. KKC (KrankenhausKommunikationsCentrum, ein Dachverband des Gesundheitswesens)
  106. Sabine Koch, Geschäftsstellenleitung des Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e.V.
  107. Rico Tietze Geschäftsführer Black Mamba GMBH (Sputnik Springbreak Festival)
  108. Lexy & K-Paul, Künstler
  109. Boris Enenkel Geschäftsführer Helene Beach Festival GMBH
  110. Dirty Doering, Künstler
  111. Verband freischaffender MusikerInnen in der Alten Musik
  112. Pilocka Krach, Künstlerin
  113. Nicone, Künstler
  114. Stefan Pabst, Gesellschaft Geschäftsführer der Firma globalmobility Deutschland GmbH
  115. Joerg-Friedrich Gampper, Präsident, DVWO e.V.
  116. Götz Otto, Schauspieler
  117. Christine Nickel, 2. Vorsitzende für den Landesverband Soziokultur MV e.V.
  118. Dörte Kiehn, Landesverband Freier Theater Mecklenburg-Vorpommern
  119. Peter Kratzer, Diplom-Informatiker
  120. Gudrun Haus, Diplom-Technikübersetzerin (FH), tätig als freiberufliche Übersetzerin für Medizin und Medizintechnik EN-DE
  121. Carola Kupfer, Präsidentin, Bayerischer Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft (BLVKK)
  122. Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e. V. (AGEV)
  123. Michael Seitz
  124. Joachim Pietz, SAP-Berater
  125. Manfred Gertz, EDV-Berater
  126. Stefan Mühlfried, IT-Consulting
  127. Ruth Stubenvoll
  128. Maren Richter, Vorsitzende, Bundesverband der Gästeführer in Deutschland
  129. Ralf Lemster, Vizepräsident – Public Affairs, Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ)
  130. Sandra Malissa
  131. Julia Rönnau, AIIC Region Deutschland, intern. Verband der Konferenzdolmetscher
  132. Marcus Meinhardt, Künstler
  133. Joachim Groth, IT-Projektgenossenschaft eG
  134. Bruno Schmalen, Wissenschaftlicher Projektleiter, Offensive Mittelstand
  135. Klaus Hüttel
  136. Waltraud Lenhart, Vorstandsvorsitzende, ww.berufkunstvermittlung.de
  137. Michael Wörle für den IFHANDWERK e.V., den Verband der Freien Handwerkerinnen und Handwerker
  138. kreHtiv Netzwerk Hannover e.V
  139. Lutz Fischmann, Geschäftsführer, FREELENS e.V.
  140. Corinna Hesse Vorstand Kreative Deutschland – Bundesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft e.V.
  141. Suchtpotenzial, Comedy-Duo
  142. Rob Vegas, Social-Media-Manager
  143. Jörg Strombach, Geschäftsführung fairmedia Studio Berlin Neukölln
  144. Knicki & Kröte, DJ-Duo
  145. René Böll, Maler & Graphiker
  146. Christoph Drescher, Festivalleiter

Beitragsfoto: D. Butzmann
Bericht Süddeutsche Zeitung am 4.11.2020 zu „Gemeinsamer Appell“

Solo-Selbständige Hilfen Unternehmerlohn Sanne Kurz Grüne Bayern Landtag

Solo-Selbständigen helfen – Überbrückungshilfen mit Landesprogramm aufstocken!

NRW, BaWü und etliche andere machen es vor: Die dramatische Lage für viele Solo-Selbständige ist lösbar. Man muss nur wollen. Darum haben wir Landtags-Grüne in einem Dringlichlichkeitsantrag bayerische Hilfen erneut angemahnt. Hier meine Rede vom 9. Juli 2020.

Auszug aus meiner Rede vom 09.07.: Fiktiver Unternehmerlohn als Teil der förderfähigen Betriebskosten – Hilfe für alle Solo-Selbstständigen endlich auch in Bayern!

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Nachklatscher!

Heute lädt der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland zur Experten-Telko „Pleite – und nun? Was du über die Insolvenz von Solo-Selbstständigen wissen solltest“. Behandelt werden Fragen wie die, wann man insolvent ist, wer das feststellt und ob die Zahlungsunfähigkeit auch Privatvermögen, die selbst genutzte Immobilie oder das Geld des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin betrifft. Die nächsten Treffen des Verbandes finden in Regensburg, München und Nürnberg statt. Herr Aiwanger, da können Sie schlimmstenfalls den Betroffenen ein paar Tipps geben und diese Themen mit ihnen vertiefen; denn unseren Solo-Selbstständigen geht es sehr schlecht.

Hilferufe aus der Kultur- und Kreativwirtschaft

Ein Beispiel: 100 Milliarden Euro betrug die Wertschöpfung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Ja, auch die Schausteller gehören dazu; denn auch die leisten Kultur. Auch in Bayern ist bzw. war die Branche stark. Vor der Krise waren es über 400.000 Beschäftige, annähernd so viele wie in der Automobilindustrie. Die Solo-Selbstständigen waren ein wichtiger Motor dieser Branche. Diese Solo-Selbstständigen, Herr Aiwanger, haben auf Sie gehofft. Sie haben gehofft, dass Sie auf die Verbände, den Bundesrat und zahlreiche Initiativen hören würden, dass die vielen Mails gelesen, die Hilferufe gehört würden und endlich auch Hilfe bei ihnen, den Solo-Selbstständigen, ankäme.

Existenzen dürfen nicht vom Wohnort abhängen!

NRW war mutig. NRW hat sich zum Problem bekannt. NRW stopft die Löcher, die die GroKo in Berlin hinterlässt. In NRW hilft man jetzt den Solo-Selbstständigen: die Übernahme von Kosten für den Lebensunterhalt als Top-up zu den Überbrückungshilfen. Es kann ja wohl nicht sein, dass es jetzt vom Wohnort abhängen soll, ob eine Existenz gefährdet ist und ob jemand ein Familieneinkommen sichern kann oder nicht.

Vollmundige Ankündigungen, die keinen Kühlschrank füllen

„Marshallplan 2.0“, so tönt es zu den gestern angelaufenen Überbrückungshilfen. Sie sollen Wohlstand und Wiederaufbau garantieren, den Mittelstandsmotor wieder anwerfen. Die größte Anstrengung seit dem Krieg, so heißt es. Man liest dann groß auf der Antragsseite: Solo-Selbstständige sind antragsberechtigt. Da freut man sich doch!

Nur leider, leider, liebe Solo-Selbstständige da draußen, geht euer Geld wieder an andere. Die Leasingraten für den Dienstwagen schenkt euch die GroKo. Für das überteuerte Office in der Innenstadt des Real Estate Investors hilft man euch gern. Aber Essen einkaufen oder die eigene Miete bezahlen dürft ihr mit den Überbrückungshilfen nicht.

Fiktiver Unternehmerlohn statt ALG II-Abschiebetaktik

Wir könnten in Bayern so leicht helfen und den Solo-Selbstständigen den fiktiven Unternehmerlohn als Teil der Betriebskosten zuerkennen. Sie verdienen das. Stattdessen gibt es als besonderen Service auch auf Ihren Homepages, Herr Aiwanger, immer wieder die Links zu den Antragsseiten für ALG II. Gerade beim von uns allen sehnlichst erhofften Re-Start, dann, wenn der Mittelstandsmotor wieder brummt, brauchen wir doch die Solo-Selbstständigen. Wir brauchen sie als flexible, schnelle, innovative und agile Taskforce für Wachstum und Wohlstand. Das ALG II passt dann, wenn wieder erste Aufträge für die Solo-Selbstständigen kommen, für diese Berufsform noch viel schlechter als zu Beginn der Krise.

„Ich finde, dass es nicht richtig ist, da nur Hartz IV als einzige Alternative anzubieten“, so der Ministerpräsident am 20. April. Genau, meine Damen und Herren! In Bayern können wir es besser als die in Berlin. Wir können das mit dem Unternehmerlohn zumindest genauso gut wie der Herr Laschet in NRW.

„Was NRW kann, kann Bayern schon lange!“ – Oder, liebe Staatsregierung?

Wir alle verabschieden uns hier und heute bis Ende September voneinander. Heute ist die letzte Sitzung vor der Sommerpause; die letzte Sitzung, in der Sie die Chance hätten, für diese Solo-Selbstständigen in Bayern Sicherheit und Perspektive zu schaffen und einen Unterschied zu machen, meine Damen und Herren. Sie hätten die Chance, fiktiven Unternehmerlohn endlich förderfähig zu machen und ein Programm für alle Solo-Selbstständigen aufzulegen, nicht nur für Nischengruppen. Das Geld, das wir für Unternehmerlohn ausgeben, bleibt in Bayern. Geben Sie sich einen Ruck! Was NRW kann, kann Bayern schon lange.

Den Anträgen der FDP und der SPD stimmen wir zu.

Der Damm zeigt Risse: Die Plenardebatte zeigt deutlich, dass die Mauer aus FW-CSU langsam bröckelt.

Es lohnt sich wie nie, den gesamten Verlauf der Plenardebatte zum Dringlichkeitsantrag Solo-Selbstständige mit eigene Augen zu sehen. Die Regierenden winden sich nicht nur wie so oft. Nein, sie beteuern auch, wenn es wirklich und wahrhaftig Defizite gäbe, würde man „selbstverständlich“ nachbessern. „Natürlich“ könne man dann auch nachlegen. Sagt zumindest die CSU, beflügelt vom Umfragehoch. Während der Wirtschaftsminister – FW und zuständig für die Hilfen?! – immer noch aufs ALG II zeigt, immer noch behauptet, Solo-Selbstständige seien sich nur „zu fein“ für einen Antrag, immer noch frech unterstellt, wer erst mal gemerkt habe, dass es beim ALG II im Einzelfall „mehr zu holen“ gäbe als mit fiktivem Unternehmerlohn, der würde gar keine Hilfe mehr wollen. Schaut rein, auf YouTube, hört diese Worte Aiwangers am 09.07., dem gleichen Tag, als er am Odeonsplatz mit Schaustellern und Marktkaufleuten demonstrierte und lamentierend nach Berlin wies. Sie könnten den Schaustellern helfen, Herr Aiwanger! Taten statt Worte, das gilt auch in Bayern!

Grundsicherung passt nicht, Grundsicherung bekommen nicht alle Solo-Selbstständigen.

Wer sieht, wie viel Geld man im ALG II bekommt, will das übrigens extrem betrugssichere Modell des fiktiven Unternehmerlohns gar nicht?? – Die über 70 Millionen ausgezahlten Euro, die in Baden-Württemberg bereits als Hilfe an Solo-Selbstständige flossen, die Verlängerung des sehr erfolgreichen Programms dort – das alles spricht eine ganz andere Sprache, Herr Aiwanger!

  • Fakt ist, man erhält maximal 432€ – plus Kosten der Unterkunft. Im Monat.
  • Fakt ist, dass einige Solo-Selbstständige, z.B. solche mit freiwilliger Arbeitslosenversicherung, gar keinen Anspruch auf ALG II haben, und ihre Arbeitslosenversicherung auch nur zahlt, wenn sie Soforthilfen zurückzahlen (von welchem Geld?!) und Insolvenz anmelden.
  • Fakt ist, dass beim Hochfahren jeder Hinzuverdienst erst hinterher aufs ALG II angerechnet wird und horrende Rückzahlungen möglich sind.
  • Fakt ist, dass Arbeiten im ALG II-Bezug für Solo-Selbstständige nur unter tageweiser Abmeldung geht, diese Abmeldung zum Arbeiten aber nur wenige Tage im Jahr möglich ist, zu wenige, um von dem Geld zu leben.
  • Fakt ist, dass bei der Berechnung des Hinzuverdiensts Dinge wie eingenommene Umsatzsteuer (dabei muss man die ja abführen!!) mit angerechnet werden, und dass die Sachbearbeitung entscheidet, welche Ausgaben für den Solo-Selbstständigen und seinen Betrieb wichtig sind und daher als Betriebsausgaben anerkannt werden.
  • Fakt ist, dass auch 60.000 angesparte Euro für einen Solo-Selbständigen, der vor der Rente steht und keinerlei gesetzlichen Rentenanspruch hat, nicht viel Geld ist.
  • Fakt ist, dass die Prüfung der Bedarfsgemeinschaft bleibt, auch mit Prüfung des „Einkommens“ beispielsweise Pflegebedürftiger und schulpflichtiger Kinder.

Herr Aiwanger, schieben Sie die Verantwortung nicht länger an Bund und Kommunen ab!

Die bittere Wahrheit ist: Hubert Aiwanger will seine handgeschnitzen bayerischen Euros nicht rausrücken. Sollen sich doch andere um Solo-Selbstständige kümmern! Dass genau diese Solo-Selbstständigen aber hier in Bayern Steuern zahlen, die Wirtschaft am Laufen halten, wichtig sind? Geschenkt!

Beenden Sie ihre Blockade-Politik und helfen Sie Solo-Selbstständigen! Auch in Bayern.

Wer Kraft tanken will zu einem weiteren Sturm auf die Mauer der CSU-FW-Regierung, wer es nicht glauben kann und es mit eigenen Augen sehen will, wer einfach nur wissen will, wo den Hebel ansetzen, für den gibt es hier die komplette Debatte vom 09.07. zu einem bayerischen Programm für Solo-Selbstständige – fiktiver Unternehmerlohn auch in Bayern!

Ob Ministerpräsident Söder weiß, wie sehr seine Mannschaft da Murks baut? Schaut rein!

Baden-Württemberg: das Ländle, wo Milch und Honig fließen

Da, wo ich herkomme, sagt man scherzhaft, das Gute an den Badenern sei, dass sie zwischen uns und den Schwaben wohnen. Jetzt muss man dringend mal sagen: Ihr Badener, Ihr Schwaben, danke! Sehr gut habt Ihr das gemacht!

Es hilft zwar keinem einzigen Menschen in Bayern, wenn man lobend nach Baden-Württemberg zeigt. Man muss aber doch zeigen. Statt sich aus den Landes-Hilfen für Einzelunternehmer und alle bis 10 Mitarbeiter heimlich zu verabschieden, gilt in Baden-Württemberg: Soforthilfen, die halten was sie versprechen! Auch für Freie! Auch für Kleinst- und Kleinunternehmen! Auch für Solo-Selbstständige! Auch für Verluste im Nebenberuf bei Hybrid-Tätigkeit!

Winfried Kretschmann hält, was Markus Söder verspricht: Landes-Soforthilfen, die zu den Bedarfen passen?! – Geht doch!

Die Fakten: obwohl die Bundes-Soforthilfen der Berliner GroKo wichtige Lücken noch nicht schließen, bleibt Baden-Württemberg weiter bei seinem Sonderweg für alle Unternehmen, auch Einzelunternehmen, mit unter 10 Mitarbeitenden:

  • auch weiterhin existieren dort es dort eigene Landesprogramme mit Corona-Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Unternehmen bis 10 Mitarbeitende
  • auch weiterhin dürfen dort pauschalierte Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180€/Monat geltend gemacht werden
  • auch weiterhin haben Hybrid-Beschäftigte Antragsrecht auf Soforthilfen bei mindestens 30%iger Deckung des Lebensunterhaltes aus dem freien/solo-selbstständigen Nebenberuf mit Corona bedingtem Umsatzeinbruch

Die Kunststaatssekretärin Petra Olschowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sprach am 8.4. von der Anerkennung für eine Vielzahl an „Einzelkämpfern, die unser wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben wesentlich prägen.“ Sie sagte:

„Ich freue mich sehr, dass das Soforthilfeprogramm damit auch für die Arbeitsbedingungen im Kulturbereich passt. Durch die Einbeziehung des privaten Lebensunterhalts in die Soforthilfe wird es vielen erspart bleiben, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Es ist zu hoffen, dass die Entscheidung Baden-Württembergs doch noch vom Bund aufgenommen wird und unter den Ländern Nachahmer findet.“

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Diese längst überfällige und sachgerechte Entscheidung, die darüber hinaus den Jobcentern horrenden Verwaltungsaufwand sparen wird, hilft übrigens nicht nur Künstler*innen und Kulturschaffenden. Das hilft auch freien Journalistinnen und Journalisten und vielen mehr.

Veranstaltungen werden noch monatelang verboten sein.

Helfen statt sich aus der Verantwortung stehlen: How about that, Freistaat Bayern?! Doch, ja, Du kannst das auch, Bayern! Bedenke: Du bist Kulturstaat. Ja, genau, in der Verfassung steht es:

Bayern ist Kulturstaat.

Man kann nur hoffen, dass auch die schwarz-orange Landesregierung ab und an mal in die Verfassung schaut. Der heimliche Ausstieg aus dem Landesprogramm Corona-Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Unternehmen bis 10 Personen muss zurückgenommen werden. Es braucht eine Anerkennung der Tatsache, dass Hilfen bei Freien nur ankommen, wenn sie auch ihren Lebensunterhalt von den Hilfen mit bestreiten können. Menschen in Hybrid-Tätigkeit haben auch existenzbedrohende Einkommenseinbrüche. Veranstaltungsverbot ist Tätigkeitsverbot und muss entschädigt werden.

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Freie und der Unternehmens-Lohn

Freie, die GmbH, das KUG und der Gleichheitsgrundsatz

Eine GmbH zahlt der Geschäftsführung ein GF-Gehalt. Das sind Betriebskosten. Mit diesem Gehalt deckt die Geschäftsführung Miete, Krankenkasse – Lebenshaltungskosten. Das alles gilt auch, wenn die GmbH eine Ein-Personen-Gesellschaft ist. Es also nur eine einzige Person als GmbH-Gesellschafter*in gibt, die auch noch Geschäftsführer*in sein darf. Laut Wikipedia sind rund 40% der bundesdeutschen GmbHs Ein-Personen Gesellschaften. GF-Gehälter sind als Betriebskosten anrechenbar für Soforthilfen aus Bayern und dem Bund.

Im Kulturbereich gibt es viele Bereiche, in denen gleiche Tätigkeiten von Freien und Festangestellten verrichtet werden. Freie Kulturangebote arbeiten oft mit Freien, die aufgrund der Projekt-Orientierung nur kurze Zeit an Bord sind. Staatliche und kommunale Institutionen können öfter Festanstellung bieten, da sie institutionelle Förderung erhalten. Dazwischen stehen nicht-öffentliche Institutionen, die auch institutionell gefördert werden sowie Projektarbeit in öffentlichen Kultureinrichtungen – mit Freien, die diese Projektarbeit stemmen. Problem:
Festangestellte erhalten Kurzarbeitergeld (KUG), Freie erhalten: nichts.

Veranstaltungsverbot = Tätigkeitsverbot

Dieses Tätigkeitsverbot wird noch lange gelten, dieses Tätigkeitsverbot ist unverschuldet, dieses Tätigkeitsverbot entzieht einer gesamten Branche jegliche Geschäftsgrundlage!

In ungeahnter Kulturliebe bemüht sich Dr. Markus Söder mit seiner schwarz-orangenen Regierungsmannschaft gerade darum, in jeden Halbsatz noch schnell das Wörtchen „Künstler“ einzubauen. Bein Zwischen-die-Zähne-Klemmen der Kulturschaffenden fällt aber leider immer unter den Tisch, dass

  • Bayern sich zum einen aus den Soforthilfen für (Einzel-)Unternehmen bis 10 Personen Mitarbeiterzahl komplett verabschiedet hat, also den oft genannten „Solo-Selbstständigen“ gar nichts mehr zu bieten hat an Hilfe
  • eine Hilfe, die nur Betriebskosten, nicht aber das Existenzminimum absichert, schlicht an fast allen betroffenen Kreativen vorbeigeht.

Es braucht Entschädigung

Anders als die in einer GmbH organisierte Regisseurin, die sich selbst ein Geschäftsführerinnen-Gehalt auszahlt, anders als der festangestellte Museumspädagoge, der KUG bekommt, anders als die Sängerin, die GF ihrer eigenen Veranstaltungs-GmbH ist, bekommt nämlich die freie, als Einzelunternehmerin tätige Regisseurin keinen Cent, ebensowenig wie der freie Museumspädagoge oder die freie Sängerin.

Natürlich können alle Unternehmen, auch Einzelunternehmen, Soforthilfeanträge stellen. Natürlich fallen auch Rechner, Flügel, Berufskleidung und Mobiltelefone nicht vom Himmel, sondern sind Betriebskosten Für diese gibt es also auch Soforthilfen.

Während jedoch die einen ihren Lebensunterhalt aus GF-Gehalt oder KUG bestreiten können, ist es den anderen verwehrt. Sie erhalten keinen Cent Entschädigung für das Tätigkeitsverbot, das sie de facto erleiden.

In die Grundsicherung schicken bringt neue Probleme

Der vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und vom Staatsministerium für Wirtschaft genannte Ansatz, Grundsicherung zu ent-emotionalisieren und die Betroffenen darauf zu verweisen, ist kein Weg. Ja, die Aussetzung der Vermögensprüfung hat vieles verbessert. Ja, viel mehr Menschen haben jetzt Zugang. Der Regelbedarf liegt aber weiterhin bei 432€/Monat für Singles, ggf 389€ für Partner*in und ggf. 250-328€ pro Kind. Plus Heizkosten, plus Unterkunftskosten.

Was ist bei Personen, deren Partner*in arbeitet oder die Hybrid in Festanstellung und in freier Kunst tätig sind? Sie haben auch massive Umsatzeinbußen zu verkraften, die Deckung von Kosten in einem Ballungsraum werden unmöglich gemacht, auch ihnen wurde die Tätigkeit quasi verboten.

Ja, es gibt Digitale Kulturangebote. Ja, es gibt Jobs in der Landwirtschaft. Es geht aber darum, ob wir auch nach der Corona-Krise noch die Kulturlandschaft haben werden, die wir kennen und lieben. Ob das Kino an der Ecke noch da sein wird, der Musiker, den wir gerne hören, noch Musik machen wird, die Schauspielerin, deren Fan wir sind, noch spielen wird, ein*e DJ, wo uns die Beats zum Tanzen bringen, noch auflegen wird.

Bayern ist Kulturstaat

Wenn die Clubs, Kinos und Theater überleben werden, braucht es Kulturschaffende, die den kalten, leeren Wänden wieder Leben einhauchen. Darum braucht es Sicherung für Freie, den „Freien-Lohn“. Hier geht es zu unserem Offenen Brief vom 16. April 2020, der das „Modell Baden-Württemberg“ mit fiktivem Unternehmerlohn von Ministerpräsident Söder fordert.


Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kultur der Grünen (BAG Kultur) hat ein Positionspapier zur Krise der Kultur in Zeiten von Corona entwickelt. Darin analysieren wir die Situation und entwerfen klare Lösungswege. „Freien-Lohn“ ist einer davon. Zahlreiche Abgeordnete aus Bund, Ländern, Europaparlament und großen Kommunen haben das Papier bereits unterzeichnet. Das Positionspapier Corona und die Kultur – Bündnis 90/Die Grünen mit Unterzeichnungs-Stand vom 07.04.2020 findet Ihr hier.


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.


Film Cast Crew Produktion Rental Schauspieler Schauspielerin Sanne Kurz Film Bayern grüne Landtag

Corona und Bayerns Filmbranche

Infos für Cast, Crew, Produktionen, Caterer, Rentals…
… in Zeiten von COVID-19

Vor einer Weile erreichten mich erste Berichte, dass vereinzelt trotz bekannter Infektionen weiter gedreht würde. Ein Aufschrei kam zurecht von Gewerkschaften und Verbänden. Was in Verantwortungslosigkeit endet, sind strukturelle Probleme des Systems, die jetzt in der Krise scharf, klar und deutlich hervortreten. Kein Geld, kein Verlust der Welt rechtfertigt bewusst in Kauf genommene Gesundheitsgefährdung. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Mit Drehen ist jetzt ja auch erst mal Schluss. Was darüber hinaus heute noch wichtig ist:

Die Soforthilfen sind da. Sie gelten nicht nur für Firmen, sondern auch für Freie, Selbstständige, auf Rechnung oder Honorar-Basis in Coaching oder Lehre arbeitende Menschen im Filmbereich. Links zu Anträgen und Infos sowie FAQ & Ausfüllhilfe hier. Viele mit Link unterlegte Schlagworte im Text führen außerdem direkt zu Antragsformularen.

Unser Fördersystem in Bayern hat zahlreiche Fristenregelungen. So sind in den Förderrichtlinien u.a. in den Punkten 2.4.4., 3.10 und 6.2.4 – also in mehreren Förderbereichen von Projektentwicklung über Nachwuchs bis zu Dreh, Abruf-Fristen eingebaut. Hält man sich nicht an Fristen, droht die Rücknahme der Förderentscheidung. Am vergangenen Dienstag habe ich dazu einen Antrag mit unseren Grünen Forderungen im Bayerischen Landtag auf den Weg gebracht. Donnerstag kam dann die Info vom FFF Bayern, dass

„Eine Unterbrechung, Verschiebung oder Abbruch​ der Dreharbeiten bis zum 19.4.2020 (derzeitige Befristung der Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung) keine negativen Auswirkungen auf erteilte Förderzusagen hat. Voraussetzung dafür ist, dass die Förderempfängerin/ der Förderempfänger den Zusammenhang zwischen der Einschränkung durch behördliche Ordnungsmaßnahmen und Unterbrechung, Verschiebung oder Abbruch des geförderten Projekts schlüssig darlegt. Im Übrigen gelten bis auf Weiteres unsere allgemeinen Regelungen zu Abrechnung und Auszahlung“

Quelle: Aktuelle Mitteilungen des FFF Bayern

Ich hätte mir da etwas Humaneres gewünscht in der aktuellen Lage, was generell die Fristen schlicht aufhebt, bis zum Ende der dramatischen Krise. Oder zumindest hilfreicheres Framing. Aber nun denn. Ich regiere nicht, und das ist besser als nichts. Nun zu konkreten Hilfen:

Ich bin Arbeitnehmer*in

Die ewige „Soll“-Regelung zu Sozialstandards rächt sich jetzt: Zahlreiche Personen, die auf Rechnung beim Film arbeiteten, die wie leider oft üblich z.T. für abgesagte Projekt noch gar keine Verträge haben, können schon sehr bald ihre festen Kosten nicht mehr decken. Kurzarbeitergeld greift für Menschen mit befristeten Kurzzeitverträgen nicht. Rücklagen können oft keine gebildet werden. Es ist kein Race-to-the-Bottom, wen es nun am Härtesten treffen wird, aber ein Blick auf die Seite von Bayern Kreativ wo es sowohl eine Checkliste mit Corona To Dos gibt, als auch eine Seite mit „Erste Hilfe“ und Corona-Notfallplan, schadet schon mal nicht. Mit ver.di Rechts- und Hilfesammlung zu Corona hat die Gewerkschaft wirklich gute Infos für Euch zusammengestellt. Solidarisch: auch für Nichtmitglieder.

Ich habe eine Firma

Na klar sind auch Firmen betroffen. Kleine, weil sie schon immer kämpfen mussten. Aber auch große, weil da die Kosten schlicht viel höher sind an jedem Tag, an dem nichts verdient wird. Großen Firmen helfen vor allem die Kredite von LfA und KfW, Infos des Wirtschaftsministeriums Bayern aber auch Kurzarbeitergeld, Steuerstundung von Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer sowie Null-Setzen laufender Vorauszahlungen der Gewerbesteuer. Mir ist klar, dass Kredite zurückzuzahlen sind und in der BRD keine Multimillionäre leben, die durch Film reich wurden. Darum fordern wir Grüne darüber hinaus ein Konjunkturpaket für nach der Krise, nachzulesen in unserem Grünen Ideen&Bedarfe Papier zu Corona unter 10.

Ich bin Frei|Ich habe eine kleine oder noch junge Firma

Kleine Firmen bekommen oft nur schwer Kredit. Solo-Selbstständige und Freie ebenso. Ich kenne das selbst gut aus 25 Jahren als Filmemacherin, in denen ich Crew-Mitglied war, aber auch immer wieder produziert habe. Die bayerischen Soforthilfen sind da ein Anfang. Steuerstundungen greifen dort, wo genug da ist, um kräftig Steuern zu zahlen. Wer in der KSK ist, kann die Einkommenserwartung korrigieren, dazu unbedingt die Hinweise der KSK-Homepage zu Corona lesen. KSK Formulare Einkommensänderung hier. Wer Angst hat, wegen zu geringen Einkommens aus der KSK zu fliegen: Das haben wir auf dem Schirm, es wird hier voraussichtlich eine Lösung geben, mehr hoffentlich nach der Sitzungswoche des Bundestages vom 23.-27.03. Last not least: ver.di hat auch Infos für Freie und oben genannte Hilfe-Seiten (BayernKreativ Corona-Checkliste und Corona Erste Hilfe für Kreative) sind auch super für kleine Firmen, Freie und Selbstständige!

Ich bin ein Spezialfall…

Einzelne Berufsgruppen bekommen bereits Solidarität zu spüren, so hat z.B. die Deutsche Orchester-Stiftung DOS einen Corona Nothilfefonds für Komponist*innen und Musiker*innen eingerichtet, der sich an alle von Musik lebenden Menschen richtet, auch im Filmbereich tätige. Bitte die Kolleg*innen nicht vergessen, die wegen Konzertabsagen schon seit Anfang März kein Einkommen mehr haben, dann rein klicken. Lehrbeauftragte Filmschaffende oder solche, die in der Kulturellen Bildung tätig sind: siehe Freie!

Auch einzelne Verwertungsgesellschaften haben Sozialwerke, Sozialfonds oder Sozialstiftungen: Als es noch nirgends Hilfen gab, schickte mir ein Wahrnehmungsberechtigter Infos zu der symbolischen Hilfe der GVL, die bei coronabedingtem Auftragsausfall einmalig 250€ an Wahrnehmungsberechtigte zahlt. (Zur generellen GVL-Problematik, wo Vertretene z.T. seit Jahren auf Auszahlungen warten, schreibe ich, wenn es hier wieder etwas ruhiger ist…) Ich schrieb dann einen Brief an alle Leistungsschutz-Gesellschaften in der BRD. Prof. Dr. Johannes Kreile vom VFF meldete sich sofort. Weitere Verwertungsgesellschaften mit – generellen, nicht corona-spezifischen! – Hilfstöpfen sind, neben dem VFF und der GVL: GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst

Und last not least könnt Ihr, ohne einen Cent zu investieren, Euer Kino retten helfen mit #hilfdeinemkino – damit wir nach dem Tal auch noch Orte haben, an denen wir gemeinsam die Filme sehen können, die wir lieben.

Ich weiß noch was!

Wer noch konkrete Hilfen für Filmleute kennt, mailt diese Infos bitte an sanne-kurz.de@gruene-fraktion-bayern.de. – Ich ergänze dann auf dieser Seite hier. Damit alle Hilfen so vielen wie möglich zugute kommen.


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.