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Kleine Anfrage – AzP „Auswirkungen des AI Acts auf die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Hörfunkanbieter“

Ich frage die Staatsregierung,

wie sie die Umsetzung des AI Act und des Code of Practice zur Konkretisierung von Art. 50 AI Act für die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Hörfunkanbieter einschätzt, welche Maßnahmen wurden vonseiten der Staatsregierung, insbesondere vonseiten der Staatskanzlei und des Staatsministeriums für Digitales, ergriffen, um einer durch die Umsetzung des AI Acts gegebenenfalls drohenden Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken und welche KI-Regularien im Hörfunkbereich sieht die Staatsregierung auf bayerischer Ebene für Inhalte, die ohnehin von unabhängigen Aufsichtsbehörden überwacht werden, bereits als mit EU-Recht konform und sinnvoll an?

Hier geht’s zur Antwort:

Antrag „Digitale Giganten beteiligen: Unterstützung für regionale Medien durch Plattformsoli“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zur Einführung einer Digitalabgabe („Plattform-Soli“) für große Online-Plattformen und Suchmaschinen aktiv zu unterstützen und sich auf Bundesebene für eine zügige Umsetzung einzusetzen.

Der Plattformsoli soll gezielt große digitale Plattformen mit sehr hoher Reichweite solidarisch am Erhalt einer vielfältigen Medien-Infrastruktur beteiligen. Die erzielten Einnahmen sollen zweckgebunden in ein staatsfernes, transparentes Sondervermögen fließen, das insbesondere zur Förderung der regionalen und lokalen Medienlandschaft eingesetzt wird. Damit sollen journalistische Vielfalt, lokale und regionale Berichterstattung sowie eine freie Meinungsbildung dauerhaft gestärkt werden.

Begründung:

Internationale Tech-Konzerne dominieren zunehmend die Informationsräume. Mit Abwanderung der Werbebudgets aufgrund dieser Dominanz zu ihnen gefährden sie Wettbewerbsfähigkeit und Vielfalt der Medienlandschaft, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene – beides zentrale Anliegen für demokratische Meinungsbildung. Regionalität in der Medienlandschaft ist kein Luxus, sondern eine unverzichtbare Ressource für den Fortbestand unserer Demokratie. Die Abgabe soll nur für Anbieter gelten, die mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer pro Monat erreichen – bewusst werden kleinere Unternehmen und Start-ups davon ausgenommen, um ihre Innovationskraft nicht zu gefährden.

Die Idee einer Digitalabgabe ist keinesfalls neu: Frankreich hat seit 2019 eine „GAFA-Steuer“ (benannt nach Google, Apple, Facebook, Amazon). Sie beträgt 3 Prozent auf bestimmte digitale Umsätze wie z. B. Online-Werbung, Vermittlung über Plattformen. In Österreich existiert seit 2020 eine Digitalsteuer (5 Prozent) auf Werbeerlöse großer Anbieter. Ein Nachteil für die Nutzerinnen und Nutzer ist nicht zu erwarten: In Österreich führte die Einführung der Steuer nicht zu einer Preissteigerung der Angebote von Meta.

Für Deutschland schlug der Beauftragte für Kultur und Medien Wolfram Weimer eine Abgabe von bis zu 10 Prozent vor. Dies wäre damit eine kraftvolle Maßnahme im nationalen Kontext. Die Mittel sollten in ein transparent verwaltetes Sondervermögen fließen, das gezielt regionale und lokale Medienprojekte unterstützt — eine strukturrelevante Investition in die demokratische Infrastruktur Deutschlands. Die Bundesregierung hat bislang lediglich einen Prüfauftrag erteilt. Eine Zustimmung Bayerns wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Eigenständigkeit bezüglich digitaler Infrastruktur.

Kinder müssen nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch online sicher unterwegs sein

Hier der Wortlaut meiner Rede zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medien-rechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag)

Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Alex Dorow,

der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird reformiert, und das ist gut so. Wir haben viele Sachargumente gehört. Danke für den wirklich ausführlichen Vortrag. Ich glaube, wir alle wissen: TikTok, Insta, YouTube und Co. sind längst Alltag für unsere jungen Leute. Es ist auch gut, dass die teilhaben können. Gleichzeitig stammt aber das Schutzsystem, das bisher galt, aus einer Zeit, in der soziale Netzwerke noch auf dem Pausenhof geknüpft wurden und nicht auf Plattformen, in der man Freunde in der Fußgängerzone traf und nicht im Feed. Darum müssen wir gemeinsame Regeln finden.

Was bringt also der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag im Jugendmedienschutz? – Er bringt mehr Klarheit, mehr Kontrolle und mehr Konsequenz: Erstens. Online-Plattformen müssen nun Verantwortung übernehmen. Zweitens. Alterskennzeichnungen werden einheitlicher mit klaren Regelungen für alle Anbieter. Drittens. Für Eltern wie mich wird die Begleitung ihrer Kinder im Online-Dschungel per Jugendschutzknopf leichter machbar.Viertens und natürlich nicht letztens: Die Kommission für Jugendmedienschutz –
KJM – wird aufgewertet. Sie kann stärker durchgreifen, wenn Plattformen gefährdende Inhalte einfach durchwinken.

Ist das alles längst überfällig? – Das sollte man meinen, liebe Kolleginnen und Kollegen. In der Ausschussdebatte allerdings wurde es dann doch noch wild. Die AfD nämlich hat gezeigt, wie wenig sie vom Thema Medienpolitik versteht und wie gefährlich ihr Umgang mit Jugendschutz ist. Dem Fass schlug den Boden aus, was ich hier aus dem Ausschussprotokoll zitiere. Leider sind sowohl der hier zitierte
Herr Mang als auch der Berichterstatter, Herr Vogler, jetzt nicht mehr im Raum.

Ich zitiere: „Vor dem Hintergrund, dass eventuell das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt werde, sei unklar, was mit Inhalten geschehe, die von einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei veröffentlicht würden. Unklar sei, ob die Inhalte einer derartigen Partei dann für 16-Jährige nicht mehr zugänglich sein sollten.“

Ja, dann müsste doch die AfD weniger rechtsextrem werden und nicht im Gegenteil dafür sorgen, dass auch sicher extremistische Inhalte für Kinder und Jugendliche zugänglich sind, werte Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Ausschussdebatte zeigt: Die AfD will gar keinen Jugendschutz. Sie will Kontrolle über Inhalte; aber Medienpolitik darf nie AfD-Zensurpolitik sein – nicht bei uns, nicht in Bayern, und nicht in Deutschland, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)

Weil der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag nichts zensiert, sondern Leitplanken und Hilfen bietet, unsere Kinder und Jugendlichen mit Maß und Ziel schützt, darum stimmen wir Grünen zu. Wir stimmen zu, weil Kinder nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch online sicher unterwegs sein müssen. Wir stimmen zu, weil die Regulierung internationaler Konzerne längst überfällig waren und Bayern sich hier gemeinsam mit den anderen Ländern endlich bewegt. Wir stimmen zu, weil Verantwortung in der digitalen Welt nicht beim einzelnen Kind liegen sollte, sondern bei den Plattformen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag stärkt Jugendschutz. Er macht den Schutz junger Menschen digital zukunftsfähig, und das ist in Zeiten von Algorithmen und Profitgier im Netz ein starkes Zeichen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Pressemitteilung „Kein Einknicken vor der Big-Tech-Oligarchie!“

Die grüne Landtagsfraktion fordert die Bayerische Staatsregierung auf, sich konsequent für den Schutz digitaler Grundrechte und den fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten einzusetzen.  

Laut Presseberichterstattung plant die EU-Kommission im Rahmen der Verhandlungen zu dem von US-Präsident Trump angeleierten Handelskrieg, exklusive Gesprächsformate mit den größten US-Digitalkonzernen einzuführen – ohne Einbindung anderer relevanter Akteure.

Sanne Kurz, medienpolitische Sprecherin der grünen Fraktion, betont: 

„Unsere Medienlandschaft lebt von Vielfalt, Meinungsfreiheit und fairen Wettbewerbsbedingungen. Diese Werte geraten in Gefahr, wenn marktbeherrschende Großkonzerne wie Google, Meta oder Amazon privilegierten Zugang zur EU-Kommission erhalten. Eine starke Plattformregulierung wie der Digital Markets Act ist nicht nur Schutzschild für europäische Medienunternehmen, sondern Garant für Demokratie und Medienvielfalt. Es braucht jetzt Rückgrat – und keine Deals hinter verschlossenen Türen mit Big Tech. Wer wie die Bayerische Staatsregierung durch Untätigkeit eine unfaire Machtkonzentration befeuert, schadet der heimischen Medienvielfalt und schwächt europäische Angebote.” 

Benjamin Adjei,
digitalpolitischer Sprecher der grünen Fraktion, kommentiert dies wie folgt:  

„Digitale Souveränität ist ein Grundpfeiler der Freiheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Wenn die EU aus geopolitischem Kalkül vor der Macht der Digitalkonzerne einknickt, wird nicht nur diese Souveränität leichtfertig aufs Spiel gesetzt, sondern hätte weitreichende Konsequenzen für die dringend notwendige Regulierung der Tech-Giganten. Dass Bundeskanzler Merz nun auf eine schnelle Einigung mit den USA drängt – notfalls auf Kosten europäischer Wettbewerbsfähigkeit, demokratischer Legitimation und unseres friedlichen Zusammenlebens – ist brandgefährlich. Es ist die Aufgabe der Bayerischen Staatsregierung, ihren Einfluss in Europa zu nutzen, um genau das zu verhindern. Unsere digitale Zukunft darf nicht dem Lobbyismus weniger marktmächtiger Player geopfert werden.“ 

Die Grünen fordern die Staatsregierung auf, sich auf Bundes- und EU-Ebene entschieden gegen Sonderbehandlungen für große US-Plattformunternehmen einzusetzen, die bestehende Regulierung wie den DSA (Digital Services Act) und den DMA (Digital Markets Act) entschlossen umzusetzen und weiterzuentwickeln sowie ein diskriminierungsfreies Wettbewerbsumfeld für bayerische und europäische Digital- und Medienunternehmen zu schaffen.
 

Hintergrund:  

Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland, Frankreich und Spanien spricht sich laut einer aktuellen YouGov-Umfrage für ein entschlossenes Vorgehen der EU gegen große Tech-Konzerne aus. In Deutschland halten 47 Prozent die bisherigen Maßnahmen für zu lasch. Auch führende Tech-Verbände wie das Europäische Start-Up-Netzwerk, der KI-Bundesverband und der Bundesverband Deutsche Startups warnen in einem Brandbrief: Der Digital Markets Act (DMA) darf keine Verhandlungsmasse sein! 

Trotz dieser klaren Signale aus Gesellschaft und Wirtschaft setzt die EU-Kommission auf exklusive Gespräche mit den marktmächtigsten US-Plattformen – ohne Beteiligung europäischer Akteure. Die Konzerne gehören zu den profitabelsten Unternehmen der Welt und verfügen über die größten Lobby-Teams in Brüssel – zusätzliche Sonderrechte sind nicht nur unnötig, sondern demokratiepolitisch hochproblematisch. 

Zwar stellen der DMA und der Digital Services Act (DSA) Meilensteine dar, doch wurden sie bereits im Gesetzgebungsverfahren durch massiven Lobbydruck abgeschwächt. Ihre Durchschlagskraft ist dadurch begrenzt. Umso fataler ist es, dass sich die Bayerische Staatsregierung bislang nicht positioniert. Ministerpräsident Söder schwieg bei seinem jüngsten Brüssel-Besuch zum Thema, während sein Digitalminister weiter demonstrativ die Nähe zu Big Tech sucht. 

Wie schützen wir unsere Kinder und Jugendlichen im digitalen Dschungel?

Hier der Wortlaut meiner Rede zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag)

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Werter Herr Staatsminister Herrmann, lieber Kollege Miskowitsch,

danke für die Einbringung und die wirklich sehr gute Erklärung. Es hilft, wenn die Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung von EU-Regularien verstehen, worum es sachlich tatsächlich geht, nämlich: Wie schützen wir unsere Kinder und Jugendlichen im digitalen Dschungel? Wie schaffen wir digitale Freiheit, eben ohne sie Big-Tech-Konzernen, Russland, China und Co. oder am Ende noch der AfD zu überlassen? Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag greift deshalb wichtige Themen auf: Technischer Jugendmedienschutz, Altersverifikation, Schutz persönlicher Integrität, das alles sind Schritte in die richtige Richtung. Unserer Meinung nach reicht es aber noch nicht. Deshalb will ich die Gelegenheit nutzen, aus meinem persönlichen Umfeld zu erzählen, wie die Realität ausschaut:

Kinder können sich mit zwei Klicks als Erwachsene registrieren und das bei Plattformen wie Instagram oder TikTok einfach behaupten. Ab 13 ist Schluss? In der Realität kann man das Geburtsdatum aber ganz leicht umgehen. Die Plattformen kündigen wie jetzt in den USA nach der Wahl von Donald Trump sogar ihre freiwilligen Standards. Sie verabschieden sich von Fact Checking, von Content Moderation, von einem Mindestmaß an Verantwortung. Wir Grüne wünschen uns, dass auch damit Schluss ist. Wir brauchen verbindliche Altersverifikation, datenschutzkonform und mit Teilhabe für alle. Wir brauchen aber auch klare Regeln gegen süchtigmachendes Design, gegen Dark Patterns und gegen Empfehlungsalgorithmen, die Magersucht fördern oder junge Menschen in Radikalisierungsspiralen schicken. Europa zeigt dabei, dass wir selbst gestalten können. Der Digital Services Act gibt uns die Werkzeuge an die Hand. Jetzt müssen wir gemeinsam auch politischen Druck machen, damit der DSA im Bund, in Europa und auch in Bayern umgesetzt wird. Die Staatsregierung listet bisher viele Einzelmaßnahmen auf, aber ein messbares strategisches Gesamtkonzept würden wir Grüne uns auch wünschen. Medienkompetenz ist keine Kür, sondern eine Grundvoraussetzung für eine mündige Teilhabe. Wir brauchen deshalb eine ressortübergreifende Strategie. Wir brauchen mehr Mittel für schulische und außerschulische Medienbildung. Wir brauchen regelmäßige Fortbildung für alle pädagogischen Fachkräfte. Wir brauchen eine starke aufsuchende Jugendarbeit, die auch medienkompetent sein muss.

Zur Diskussion über höhere Altersgrenzen für Social Media gehört auch: Das ist ein wichtiges Thema, aber bitte keine Symbolpolitik. Wir können nichts brauchen, bei dem Kinder Dinge gar nicht mehr zeigen, sich nicht mehr trauen, weil sie wissen, es ist verboten. Es muss das Vertrauen dableiben; da hilft die Kompetenz. Auch wenn sie langsam älter werden und wir nur mit Verboten arbeiten: Wie sollen sie denn dann lernen, mit dem umzugehen, was ein Jahr später auf sie zukommt?Was ist mit WhatsApp, was ist mit YouTube, dem meistgenutzten Ersatzfernseher in deutschen Kinderzimmern? Wollen wir da auch ab 16, 12 oder 6 alles verbieten? Wir müssen differenziert diskutieren und dürfen nicht nur mit Altersgrenzen davon ablenken, dass wir auch tatsächlich handeln müssen, hier in Bayern Rückstand bei Medienkompetenz aufholen müssen und die digitale Transformation in den Schulen steuern können.

Unser grüner Kompass ist deshalb klar: Schutz ja, Kompetenz unbedingt und Teilhabe für alle. Wir stehen für eine Medienpolitik, die Kinder schützt, Eltern stärkt und Tech-Konzerne in die Pflicht nimmt. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ist da ein sehr guter Anfang. Wir kämpfen für mehr: für digitale Gerechtigkeit, für eine starke demokratische Medienordnung für unsere Kinder. Ich freue mich deshalb sehr auf die Beratung im Ausschuss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Antrag „Bayern trägt Verantwortung! – Transparenz und Digitalisierung in der Provenienzforschung vorantreiben“

Der Landtag wolle beschließen:


Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihre Bemühungen um die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut und Aufklärung von Herkünften zu verstärken und die folgenden Maßnahmen umzusetzen:

  1. Staatliche Förderungen zur Provenienzforschung sollen nur gewährt werden, wenn Ergebnisse und auch die Zwischenstände des jeweiligen Forschungsvorhabens regelmäßig veröffentlicht und an Lost Art gemeldet werden. Die staatlich geförderte Forschung muss bestehende Kenntnislücken aufzeigen. Zudem sollen alle in staatlicher oder staatlich geförderter Provenienzforschung gewonnenen Informationen, einschließlich identifizierter Kunstwerke und erzielter Restitutionen, digital und zentral veröffentlicht werden.
  2. Bei der Eintragung in die Lost-Art Datenbank des Bundes ist insbesondere darauf zu achten, dass auch die „Dealer Records“ digitalisiert und veröffentlicht werden.
  3. Bayerische Institutionen mit Publikumsverkehr sind aufzufordern, Besucherinnen und Besucher in der Ausstellung über die Provenienz der jeweiligen Werke zu informieren.
  4. Öffentliche und private Sammlungen sollten aufgefordert werden, ihre Bestände lückenlos digitalisiert zu veröffentlichen.

Begründung:

Im März 2024 wurde im Rahmen des kulturpolitischen Spitzengesprächs eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung der „Washingtoner Prinzipien“, einer klaren internationalen Vereinbarung zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, hinter dem auch Bayern und die Bundesrepublik stehen, voranzutreiben. Die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit wurde mit Beschluss vom 9. Oktober in die Wege geleitet. Diesen Beschlüssen müssen nun Taten folgen. Kultur ist Ländersache. Auch die Staatsregierung ist in der Pflicht, wirkungsvolle Maßnahmen in ihrem eigenen Wirkungskreis zur Klärung von Besitzverhältnissen und Restitution – späte Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen und ihre Familien – zu ergreifen.

Um Restitutionsansprüche geltend zu machen, müssen die Nachkommen der Betroffenen im ersten Schritt die derzeitigen Kunst- und Kulturgut Bewahrenden der entzogenen Kulturgüter ausfindig machen. Dabei ist es unerlässlich, dass Details zu fraglichen Kunstwerken öffentlich und online zugänglich sind, auch tiefergehende wissenschaftliche Recherchen müssen für eine breite Öffentlichkeit einsehbar sein – vor allem, wenn sie von der öffentlichen Hand finanziert werden. Oft wissen internationale Stellen wie Lost Art aber nicht mal, dass Forschungen stattfanden, obwohl hier auch in Bayern viele Steuermittel verausgabt werden. Es liegt in der Verantwortung der Staatsregierung, die Digitalisierung der eigenen Sammlungsbestände inklusive vertiefter Daten wie der
„Dealer Records“ und vor allem die umfassende Veröffentlichung in der Lost Art-Datenbank zu ermöglichen und alle vorhandenen Informationen zu fragwürdigen Objekten zu veröffentlichen.
Die Restitution von Kunstwerken, die ihren eigentlichen Besitzerinnen und Besitzern aufgrund der Verfolgung durch die Nationalsozialisten entzogen wurden, ist ein essenzieller Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der Bundesrepublik Deutschland. Heutzutage sehen wir eine zunehmende Normalisierung von Antisemitismus und antisemitischen Erzählungen, auch nehmen Anfeindungen und Bedrohungen von Jüdinnen und Juden in Deutschland und auch in Bayern zu. Um dieser gefährlichen Entwicklung glaubwürdig und effektiv entgegenzutreten, ist es unerlässlich, historische Unrechtmäßigkeiten konsequent anzuerkennen, aufzuarbeiten und diesen Diskurs auch in die Gesellschaft zu tragen. Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden, aber die Staatsregierung kann mit konsequentem Handeln dazu beitragen, Unrecht in Zukunft zu verhindern.

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Fachkonferenz „(Dis)information Age: Herausforderungen für Journalismus, Bildung & Politik“

Desinformation ist längst keine abstrakte Gefahr mehr. Sie untergräbt demokratische Institutionen, destabilisiert den öffentlichen Diskurs und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt – verstärkt durch KI-generierte Inhalte und digitale Informationswege.

Wie können wir dem wirksam begegnen?

🎯 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag bringt Expert*innen aus den Bereichen Journalismus, Bildung, Zivilgesellschaft, Forschung und Politik zusammen, um genau diese Frage gemeinsam anzugehen.

💡 Vor allem stehen Vernetzung und konkrete Zusammenarbeit im Mittelpunkt, insbesondere zu den folgenden Themen:
·      Strategien gegen Desinformation und Informationsmanipulation
·      Medien- und Digitalkompetenz für alle Generationen
·      Stärkung unabhängiger und pluralistischer Medien
·      Digitale Souveränität und europäische Resilienz

In diesem Rahmen erwartet Euch folgendes Programm:
▶️ ein spannender Impuls aus der Perspektive von Zivilgesellschaft und Forschung von Benjamin Shultz,
▶️ ein Panel mit Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze und Staatsminister für Digitales Dr. Fabian Mehring,
▶️ praxisnahe Breakout-Sessions mit unserem Sprecher für Digitales und Europa Benjamin Adjei und unserer Sprecherin für Kultur und Medien Sanne Kurz,
▶️Raum für Austausch und Kooperation durch interaktive Formate mit unseren Kooperationspartnern CORRECTIV, Volksverpetzer, Business Council for Democracy BC4D, SPREUWEIZEN, Lie Detectors, JFF – Institut für Medienpädagogik, codetekt, und ISD (Institute for Strategic Dialogue).

📅 Freitag, 10. Juli 2026 | ab 12:00 Uhr
📍 Bayerischer Landtag, Maximilianeum, München

👉 Hier anmelden und Teil der Lösung werden

Reichweite ohne Radikalisierung – wie können sich demokratische Parteien auf Social Media gegen Krawall und Fake News behaupten?

Digitale Plattformen prägen Sichtbarkeit, Tonalität und Dynamik politischer Auseinandersetzung – mit allen Chancen und Risiken. Kurz nach der Wahl möchten wir gemeinsam diskutieren, ob es den demokratischen Parteien der Mitte gelungen ist, ihre politischen Botschaften im Netz sichtbar zu platzieren:

– plakativ, aber sachlich
– mit Anstand, ohne Diffamierung politischer Wettbewerber
– und ohne bewusste Desinformation.

Mit einer Nachlese zum Kommunalwahlkampf diskutieren wir über demokratische Kommunikation im digitalen Raum – und laden gemeinsam mit dem Förderverein des PresseClub München herzlich ein zu einem Panel Talk der DPRG Landesgruppe Bayern.

Wir diskutieren mit:

– Kathrin Alte, amtierende Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Anzing
– Özge Jacobsen, Social Media Managerin der Bayern SPD
– Sanne Kurz, medienpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im
Bayerischen Landtag

Im Fokus der Diskussion:

– erfolgreiche und verantwortungsvolle Social-Media-Strategien
– das Spannungsfeld zwischen Sachlichkeit und Emotionalisierung
– Grenzen demokratischer Zuspitzung im digitalen Raum
– Lehren für zukünftige Wahlkämpfe

Im Anschluss laden wir zu einem kleinen Imbiss und persönlichem Austausch ein.
Einlass ist ab 18:30 Uhr.

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