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Schriftliche Anfrage „Abfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz vor begünstigenden Entscheidungen“

Mit dem sogenannten Haber-Verfahren des Bundesministeriums des Innern (BMI) besteht für Bundesministerien die Möglichkeit, zivilgesellschaftliche Projekte und ihre Träger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen zu lassen, um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel durch extremistische Organisationen entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund sorgte die Entscheidung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), nach Durchführung eines Haber-Verfahrens drei Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen, bundesweit für scharfe Kritik. Dabei wurde bemängelt, dass vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Verfahren keine ausreichende Rechtsgrundlage für diesen Informationsaustausch und die daran geknüpften Rechtsfolgen darstellt. Diesen Sachverhalt nehmen wir zum Anlass, aufzuklären, ob und in welcher Form vergleichbare Verfahren in Bayern Anwendung finden und nach welchen Kriterien und auf welcher Rechtsgrundlage sie durchgeführt werden.

Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie unter Einbindung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales auf eine Anfrage von meinem Kollegen Florian Siekmann und mir:

Vorbemerkung
Die Beantwortung der vorliegenden Schriftlichen Anfrage wurde auf den Kulturbereich fokussiert (vgl. insbesondere Fragen 4.1 bis 4.3). Ebenso erfolgt die Beantwortung unter Beschränkung auf die ministerielle Ebene, da eine Abfrage im gesamten nachgeordneten Bereich der betroffenen Ressorts, auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des sich aus Art. 13 Abs. 2, Art. 16a Abs. 1 und 2 Satz 1 Bayerische Verfassung (BV) ergebenden parlamentarischen Fragerechts der Abgeordneten des Landtags, einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde.

1.1 Auf welche Rechtsgrundlagen stützen sich Abfragen von Staatsministerien sowie nachgeordneten Behörden oder öffentlichen Stellen beim Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) im Vorfeld begünstigender Entscheidungen (z. B. Zuwendungen, Preisverleihungen, Stipendien)?

Das Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) darf nach Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) zum Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter an öffentliche Stellen personenbezogene Daten übermitteln, wenn dies der Erfüllung eigener Aufgaben des BayLfV dient oder der Empfänger die Daten zur Erfüllung eigener Aufgaben benötigt. Spezialregelungen finden sich insbesondere in Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 b) bb) BayVSG für im besonderen Interesse liegende Überprüfungen von Personen, so insbesondere im Rahmen der als Regelbeispiel genannten Förderung mit Landesmitteln.

Ob eine öffentliche Stelle das BayLfV um Auskunft ersuchen kann, richtet sich entsprechend der sogenannten „Doppeltür-Rechtsprechung“ des Bundesverfassungs- gerichts nach dem für die abfragende Stelle jeweils geltenden Fachrecht. Eine solche Anfragebefugnis kann sich beispielsweise im Falle einer Übermittlung in Ordensangelegenheiten nach Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 a) Var. 3 BayVSG für den Verleihungsberechtigten aus den speziellen datenschutzrechtlichen Verarbeitungsbefugnissen zur Vorbereitung und Durchführung von Auszeichnungen und Ehrungen ergeben. Für Stellen des Freistaates Bayern auf Ebene des Landes und der Kommunen wurden diese in Art. 27 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) normiert, „um den besonderen Umständen des Ordens- und Auszeichnungsverfahrens Rechnung zu tragen“ (Drs. 17/19628, 45).

1.2 Wie werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Informationsrechte der Betroffenen konkret umgesetzt (z. B. nachträgliche Unterrichtung, Auskunftsansprüche, Rechtsschutzmöglichkeiten)?

Der Rechtsschutz und die sonstigen Rechte der Betroffenen richten sich auch im Fall der Beteiligung des BayLfV bei Sachentscheidungen anderer Behörden im Grundsatz nach den für diese geltenden Regeln des Fach-, Verwaltungsverfahrens- und Prozessrechts.

Zusätzlich sieht Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 b) 2. Halbsatz BayVSG eine Mitteilungspflicht vor. Demnach ist die Herkunft der Daten den Betroffenen mitzuteilen, soweit diese nicht bereits vorher über die Anfrage informiert wurden und die Übermittlung zu einem rechtlichen Nachteil führt. Diese Mitteilung obliegt der anfragenden und über die Förderung entscheidenden Behörde.

1.3 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass keine faktische Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen auf den Verfassungsschutz erfolgt?

Die Übermittlung von Daten nach dem in der Antwort zu Frage 1.1 dargestellten Maßstab stellt eine Beteiligungsaufgabe des BayLfV dar. Dabei fließen eventuell vorliegende Erkenntnisse des BayLfV in den Entscheidungsprozess der anfragenden Behörde mit ein, die letztlich eigenverantwortlich eine Entscheidung im jeweiligen Einzelfall auf Grundlage der jeweils anwendbaren fachrechtlichen Voraussetzungen zu treffen hat. Die Entscheidung über eine Zuwendung etc. verbleibt allein bei der zuständigen Stelle.

2.1 Teilt das BayLfV den anfragenden Stellen lediglich das Vorliegen von Erkenntnissen im Sinne eines „Treffer/kein Treffer“ mit oder werden darüber hinausgehende inhaltliche Informationen übermittelt?
2.2 Falls inhaltliche Informationen übermittelt werden, welcher Art sind diese?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Art. 25 Abs. 2 BayVSG berechtigt das BayLfV zur Übermittlung inhaltlicher Informationen z. B. zu Einzelpersonen oder Gruppierungen unabhängig von deren möglicher Gewinnung mit nachrichtendienstlichen Mitteln, soweit die Übermittlung mit Blick auf den Geheimschutz zulässig ist. Dabei wird durch das BayLfV keine Bewertung jenseits seines gesetzlichen Auftrags vorgenommen und kein Votum abgegeben.

2.3 Inwiefern ermöglichen diese Informationen den anfragenden Stellen eine eigenständige Ermessensentscheidung?

Auf die Antworten zu den Fragen 1.3, 2.1 und 2.2 wird verwiesen.

3.1 In wie vielen Fällen haben öffentliche Stellen in den letzten fünf Jahren vor begünstigenden Entscheidungen eine Anfrage beim BayLfV gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach anfragender Stelle)?
3.2 In wie vielen dieser Fälle lagen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vor?

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das BayLfV führt keine Statistik in Bezug auf entsprechende Anfragen. Für eine weiter gehende Beantwortung müsste insofern eine umfangreiche manuelle (Einzel-)Auswertung von Akten und Datenbeständen im BayLfV erfolgen, die schon wegen des erheblichen zeitlichen und personellen Aufwands, auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des sich aus Art. 13 Abs. 2, Art. 16a Abs. 1 und 2 Satz 1 Bayerische Verfassung (BV) ergebenden parlamentarischen Fragerechts der Abgeordneten des Landtags, unverhältnismäßig wäre.

3.3 Werden dabei auch Informationen aus mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Quellen übermittelt?

Auf die Antwort zu den Fragen 2.1 und 2.2 wird verwiesen.

4.1 In welchem Umfang erfolgen entsprechende Abfragen im Bereich der Kulturförderung mit Landesmitteln (z. B. Projektförderungen, institutionelle Förderung, Stipendien)?
4.2 In welchem Umfang erfolgen Abfragen im Zusammenhang mit Preisvergaben des Freistaates im Kulturbereich?
4.3 Wie oft erfolgten solche Abfragen vor der Auswahl oder Ehrung von Preisträgerinnen und Preisträgern (bitte unter Nennung des jeweiligen Anlasses in den vergangenen fünf Jahren)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2 wird verwiesen.

5.1 Wird das BayLfV auch in Verfahren eingeschaltet, in denen unabhängige Jurys oder Gremien über Nominierungen oder Entscheidungen befinden?
5.2 Wenn ja, welche Auswirkungen haben diese Anfragen auf Juryentscheidungen?
5.3 Inwiefern können solche Prüfungen dazu führen, dass Entscheidungen unabhängiger Jurys faktisch übersteuert oder revidiert werden?

Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Dem BayLfV liegen bei einer Erkenntnisanfrage im Sinn der Antwort zu Frage 1.1 keine Hintergrundinformationen zu dem jeweiligen Verfahren bei der anfragenden öffentlichen Stelle und zu dessen Ausgestaltung vor.

Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1.3, 2.1 und 2.2 verwiesen.

Schriftliche Anfrage „Bundesmittel für Bayerns Kulturbauten“

Bayerns Kulturbauten befinden sich vielerorts in einem besorgniserregenden Zustand. Neben fehlenden tragfähigen Interimskonzepten und mangelnder Transparenz gegenüber den Leitungsebenen ist vor allem die Finanzierung ein zentrales Problem. Auf Bundesebene existieren jedoch zahlreiche Förderprogramme zur Sanierung und zum Erhalt von Kulturbauten sowie von national bedeutsamen Gebäuden. Damit Bayern seiner kulturpolitischen Verantwortung gerecht wird, müssen diese Bundesmittel konsequent und vollständig ausgeschöpft werden.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat:

1.1 Welche Bundesmittel sind in den vergangenen fünf Jahren in die Sanierung von staatlichen Kulturbauten in Bayern geflossen (bitte Höhe der jeweiligen Zuschüsse, Bauprojekt und Topf, aus dem die Mittel stammten, sowie das in Bayern zuständige Staatsministerium angeben)?
4.2 Welche Vorhaben wurden letztendlich gefördert (bitte Höhe der Fördersummen sowie Institutionen angeben)?

Die Fragen 1.1 und 4.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zur Sanierung von staatlichen Kulturbauten in Bayern wurden Bundesmittel im Rahmen des Bundesprogramms „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) zugewiesen.
Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wurden in den vergangenen fünf Jahren folgende Projekte aus dem Bundesprogramm INK gefördert:

  • Bayerisches Nationalmuseum, Nachhaltige Neueinrichtung der Dauerausstellung mit dem Thema „Donauland“ im Schloss Obernzell, Zweigmuseum des Bayerischen Nationalmuseums: 300.000,00 Euro
  • Porzellanikon – Staatliches Museum für Porzellan, Das Porzellanikon Hohenberg inklusiv und barrierefrei: 87.612,08 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Erneuerung der Objektsicherung in den Wechselausstellungsräumen, Alte Pinakothek: 75.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsoper, Einbau und Sanierung der elektronischen Bühnenkommunikation (Interkom-Anlage): 171.856,90 Euro
  • Museum für Franken – Staatliches Museum für Kunst- und Kulturgeschichte in Würzburg, Installation von Hardwarekomponenten zur Herstellung/Gewährung von Sicherheit (Grundschutz): 90.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsbibliothek, Modernisierung der materiellen Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen der Restaurierungswerkstatt: 54.651,00 Euro
  • tim | Staatliches Textil- und Industriemuseum Augsburg, Sanierung der Beleuchtungsanlage der Dauerausstellung: 63.550,81 Euro
  • Museum für Franken – Staatliches Museum für Kunst- und Kulturgeschichte in Würzburg, Neues Lichtkonzept für Dauerausstellung: 77.625,89 Euro
  • NEUES MUSEUM Staatliches Museum für Kunst und Design Nürnberg, Energetische Umrüstung: 255.900,00 Euro
  • Staatliche Graphische Sammlung München, Verbesserung der Sicherung, Aufbewahrung, Lagerung und konservatorischen Behandlung: 117.300,00 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Brandschutztüren Alte Pinakothek: 117.500,00 Euro
  • Archäologische Staatssammlung, Musealer Ausbau und Neueinrichtung der Dauerausstellung im Rahmen der Generalsanierung: 1.300.000,00 Euro
  • Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Martin von Wagner Museum – Ausstattung der Räume der Antikenabteilung mit einem neuen Beleuchtungssystem: 146.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Museum Brandhorst – Modernisierung der Beleuchtungsanlage durch Umstellung auf LED und eine neue Lichtsteuerung: 220.000,00 Euro
  • Bayerisches Nationalmuseum, Bayerisches Schulmuseum Ichenhausen – Wiedereinrichtung der Präsentation „Jüdische Schule in Bayern“: 250.000,00 Euro

Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat wurden im Jahr 2024 70.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) für die sicherheitstechnische Ertüchtigung der Schatzkammer in der Residenz München zugewiesen.
Außerdem wurden für die folgenden nichtstaatlichen Vorhaben aus dem Programm INK Bundesmittel bewilligt:

  • Stadt Landsberg am Lech, Sanierung Stadtmuseum und Neukonzeption der Dauerausstellung: 1.500.000,00 Euro
  • Diözese Regensburg, Museumsquartier am Regensburger Dom „St. Peter“: 750.000,00 Euro
  • Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik, Einrichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Forum der Zukunft (FdZ): 201.048,00 Euro

1.2 Für welche Projekte hat die Staatsregierung im Rahmen des Förderprogramms KulturInvest, das u.a. Maßnahmen für Modernisierung, Sanierung, Restaurierung, Um- oder Neubau von Kultureinrichtungen unterstützt und das Ziel hat, Kultur für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen, in den letzten drei Laufzeiten Anträge gestellt (bitte ebenfalls Bauprojekt, beantragte Summe und die Information, ob das Projekt bewilligt wurde, angeben)?

Die Antragstellung im Rahmen der bisherigen KulturInvest-Programme erfolgte nicht durch die Staatsregierung, sondern unmittelbar durch die jeweiligen Maßnahmenträger.

2.1 Gibt es Projekte im Freistaat, die nach Meinung der Staatsregierung für eine Förderung vonseiten des Bundes im Rahmen der Sondermittel für den Erhalt besonders bedeutender Einzelvorhaben gemäß Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) infrage kommen?
2.2 Wenn ja, welche Gespräche finden dazu statt?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Etatisierung von Mitteln für einzelne bestimmte Sanierungsmaßnahmen durch den Haushaltsausschuss im Kulturetat des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurde ab dem Jahr 2022 in das Programm KulturInvest überführt. Für eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK) erfolgt die Antragstellung durch die jeweiligen Maßnahmenträger nach dem Projektaufruf des BKM. Für das Jahr 2027 (und folgende Jahre) liegt ein solcher Projektaufruf noch nicht vor. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft der BKM; Gespräche der Staatsregierung finden hierzu nicht statt.

3.1 Inwieweit ist die Staatsregierung mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Weiterführung des Programms KulturInvest und dem Denkmalschutzsonderprogramm in Kontakt?

Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume hat sich für die Fortführung und Aufstockung des Programms KulturInvest sowie der Denkmalschutzsonderprogramme sowohl mündlich als auch schriftlich gegenüber dem BKM eingesetzt. Ein Aufruf für entsprechende Programme in 2026 ist bisher nicht erfolgt.

3.2 Gibt es bereits Bauvorhaben, zu denen eine Bewerbung bei diesen Programmen geplant ist?

Interessenten für eine entsprechende Antragstellung sind vorhanden; bisher erfolgte aber kein Aufruf für die beiden Programme in 2026.

4.1 Welche Sanierungsvorhaben wurden in den vergangenen fünf Jahren vonseiten des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für das Programm „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) angemeldet bzw. haben sich selbstständig um die Mittel beworben?

Für die folgenden Vorhaben wurden für das Programm INK vonseiten des StMWK Bundesmittel beantragt, jedoch vonseiten des Bundes abgelehnt:

  • Bauliche Erweiterung des Herrmann-Oberth-Raumfahrt-Museums um Depot-, Archiv- und Ausstellungsflächen
  • Staatsarchiv Bamberg; Ertüchtigung der Außentüren
  • Generalsanierung der Benediktinerabtei Plankstetten, Teil II, 2. Bauabschnitt; Teilprojekt: Sanierung und Instandsetzung des historischen Dachstuhls einschließlich Dacheindeckung des sog. Abt-Maurus-Hauses aus dem 15. Jahrhundert
  • Sanierung des Landestormuseums inkl. Energieeffizienz und Barrierefreiheit mit Ziel der vollständigen Wiederaufnahme des Betriebs
  • Staatliches Museum Ägyptischer Kunst: Einbau von energieeffizienten Lüftungsmotoren – schnelle Amortisierung
  • Bahnpark Augsburg – Restaurierung bzw. Konservierung des historischen Ringlokschuppens
  • Freilichtmuseum Finsterau im Bayerischen Wald – Erarbeitung und Aufbau einer Dauerausstellung Böhmisch-bayerische Literatur
  • Monacensia im Hildebrandhaus – Neugestaltung des Museums- und Ausstellungsbereichs

Für das Vorhaben „Residenztheater München – Montage von Rauchschutzvorhängen und Abdichtung der Bodenplatte“ wurden zunächst Bundesmittel in Höhe von 285.000,00 Euro bewilligt. Die Bundesförderung musste allerdings zurückgegeben werden, da eine klare Abgrenzung und sichere Nachweisführung nur für Teilbereiche einer großen Baumaßnahme nicht möglich waren.

5.1 Welche weiteren Sanierungsbedarfe von staatlichen Kulturinstitutionen, die über Bayern hinaus von Bedeutung sind und für deren Erhalt ein nachvollziehbares Interesse auch auf Bundesebene besteht, hat die Staatsregierung in den vergangenen fünf Jahren beim Bund angemeldet?

Entsprechende Anmeldungen erfolgten ausschließlich über INK.

5.2 Welche Fördertöpfe gibt es über die in dieser Anfrage genannten (KulturInvest, Sondermittel für den Erhalt bedeutender Einzelvorhaben, Denkmalschutzsonderprogramm, INK) hinaus, auf die der Freistaat in Bezug auf Sanierungen im Kulturbereich zugreifen kann?

Weitere Förderprogramme sind hier derzeit nicht bekannt.

5.3 In welcher Form findet ein Austausch zwischen der Staatsregierung und den verantwortlichen Ministerien auf Bundesebene statt, um gemeinsam auf eine wirksame Ausgestaltung der Förderprogramme hinzuweisen?

Die Staatsregierung ist in regelmäßigem Austausch mit der Bundesregierung; vgl. dazu auch die Antwort zu Frage 3.1.

Kleine Anfrage – AzP „Staatliche Unterstützung des Ludwig-Erhard-Gipfels“

Ich frage die Staatsregierung:

Nachdem der Freistaat Bayern aktuell die Förderungen des Ludwig-Erhard-Gipfels, einer Konferenz, die von der Weimer Media Group, einem Unternehmen, das von dem derzeitigen Bundeskulturstaatsminister Weimer gegründet und an dem er bis vor kurzem noch Anteile gehalten hat, veranstaltet wird, prüft, frage ich die Staatsregierung, welche Compliance-Regelungen dieser Prüfung zu Grunde liegen, unter welchen Bedingungen Förderungen des Freistaats für ähnliche Veranstaltungen vergeben werden (bitte Veranstaltungen inkl. Fördersummen sowie Zielsetzung der Veranstaltung, Zielgruppe, Wirkung und Benefit für Bayern, Teilnehmende etc.) und auf Basis welcher Compliance-Kriterien Ministerpräsident Markus Söder über die Teilnahme und Schirmherrschaft für eine solche Veranstaltung entscheidet?

Hier geht’s zur Antwort:

Antrag „Digitale Giganten beteiligen: Unterstützung für regionale Medien durch Plattformsoli“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zur Einführung einer Digitalabgabe („Plattform-Soli“) für große Online-Plattformen und Suchmaschinen aktiv zu unterstützen und sich auf Bundesebene für eine zügige Umsetzung einzusetzen.

Der Plattformsoli soll gezielt große digitale Plattformen mit sehr hoher Reichweite solidarisch am Erhalt einer vielfältigen Medien-Infrastruktur beteiligen. Die erzielten Einnahmen sollen zweckgebunden in ein staatsfernes, transparentes Sondervermögen fließen, das insbesondere zur Förderung der regionalen und lokalen Medienlandschaft eingesetzt wird. Damit sollen journalistische Vielfalt, lokale und regionale Berichterstattung sowie eine freie Meinungsbildung dauerhaft gestärkt werden.

Begründung:

Internationale Tech-Konzerne dominieren zunehmend die Informationsräume. Mit Abwanderung der Werbebudgets aufgrund dieser Dominanz zu ihnen gefährden sie Wettbewerbsfähigkeit und Vielfalt der Medienlandschaft, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene – beides zentrale Anliegen für demokratische Meinungsbildung. Regionalität in der Medienlandschaft ist kein Luxus, sondern eine unverzichtbare Ressource für den Fortbestand unserer Demokratie. Die Abgabe soll nur für Anbieter gelten, die mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer pro Monat erreichen – bewusst werden kleinere Unternehmen und Start-ups davon ausgenommen, um ihre Innovationskraft nicht zu gefährden.

Die Idee einer Digitalabgabe ist keinesfalls neu: Frankreich hat seit 2019 eine „GAFA-Steuer“ (benannt nach Google, Apple, Facebook, Amazon). Sie beträgt 3 Prozent auf bestimmte digitale Umsätze wie z. B. Online-Werbung, Vermittlung über Plattformen. In Österreich existiert seit 2020 eine Digitalsteuer (5 Prozent) auf Werbeerlöse großer Anbieter. Ein Nachteil für die Nutzerinnen und Nutzer ist nicht zu erwarten: In Österreich führte die Einführung der Steuer nicht zu einer Preissteigerung der Angebote von Meta.

Für Deutschland schlug der Beauftragte für Kultur und Medien Wolfram Weimer eine Abgabe von bis zu 10 Prozent vor. Dies wäre damit eine kraftvolle Maßnahme im nationalen Kontext. Die Mittel sollten in ein transparent verwaltetes Sondervermögen fließen, das gezielt regionale und lokale Medienprojekte unterstützt — eine strukturrelevante Investition in die demokratische Infrastruktur Deutschlands. Die Bundesregierung hat bislang lediglich einen Prüfauftrag erteilt. Eine Zustimmung Bayerns wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Eigenständigkeit bezüglich digitaler Infrastruktur.

Afghanische Geflüchtete in Pakistan: Bundesregierung muss handeln!

Offener Brief an Innenminister Dobrindt: Geflüchtete in Pakistan mit Aufnahmezusage für Deutschland sind in Gefahr

In Pakistan laufen derzeit großangelegte Razzien, um Menschen nach Afghanistan abzuschieben. Unter den Betroffenen sind auch solche, die bereits eine Aufnahmezusage für Deutschland besitzen. Darunter sind Menschenrechtsaktivisten, ehemalige Ortskräfte deutscher Organisationen, Frauenrechtlerinnen, Journalistinnen und Journalisten – und Kinder. Ihr Leben ist in akuter Gefahr.

Deutschland trägt Verantwortung. Wer unserem Land vertraut hat, darf jetzt nicht im Stich gelassen werden. Ich habe deshalb einen offenen Brief an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geschrieben. Er muss dafür sorgen, dass diese Menschen schnell und sicher nach Deutschland ausreisen können.

Terre des Hommes hat eine Briefvorlage veröffentlicht, die man verwenden kann, um an das Auswärtige Amt, das Bundseinnenministerium oder dem bzw. der Wahlkreisabgeordneten im eigenen Stimmkreis zu schreiben. Jeder Brief, jede Postkarte, jede Mail zählt! Die Aktion von Terre des Hommes lebt davon, dass viele mitmachen.

Schriftliche Anfrage „Energieeffizienzgesetz: Jetzt handeln, Zukunft gestalten!“

Gemäß § 1 Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz – EnEfG), welches der Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz dient, soll bundesweit Energieeffizienz gesteigert und der Primär- und Endenergieverbrauch sowie der Import und Verbrauch fossiler Energien reduziert werden. Es soll dadurch zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und zur Eindämmung der weltweiten Erderhitzung beitragen. Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, die nationalen Energieeffizienzziele zu erfüllen und die europäischen Zielvorgaben einzuhalten.

Der § 2 EnEfG verpflichtet die Länder, in den sechs Jahren vom 1. Januar 2024 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 durch strategische Maßnahmen jährlich neue End energieeinsparungen in Höhe von jeweils mindestens 3 Terawattstunden (TWh) – das sind 3 Mrd. Kilowattstunden (kWh)1 – zu bewirken.

Das EnEfG sieht zudem vor, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 2024 regelmäßig Berichte über ihre Energieeinsparungen und Effizienzsteigerungen an die zuständigen Behörden übermitteln.

Die Einrichtung einer von uns Landtags-Grünen seit Jahren geforderten zentralen Informationsstelle wie nun mit bink-bayern.de geschehen ist ein erster wichtiger Schritt.

Bereits jetzt unterliegen staatliche Kulturinstitutionen stetig steigenden bürokratischen Anforderungen, denen bisher meist ohne adäquate Aufstockung im Stellenplan nachgekommen werden muss. Um die für uns alle notwendigen Klimaziele und unsere selbst gesteckten bayerischen Ziele2 aus dem Bayerischen Klimaschutzgesetz zu erreichen und so die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit kommender Generationen zu sichern3 und gleichzeitig die einzelnen Akteure und Akteurinnen im Kunst- und Kultursektor nicht zu überlasten, muss die Staatsregierung neben effektiven Maßnahmen im Kulturbereich auch umfangreiche Unterstützung gewährleisten, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

1.1 Wie groß ist der zu leistende Anteil der staatlichen Kulturinstitutionen an der gesamtbayerisch notwendigen Endenergieeinsparung von 0,473 TWh (entspricht 473 Mio. kWh oder 473 Gigawattstunden – GWh) im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2030 (vgl. Anlage 1 zu § Abs. 2 Satz 2 und 3 EnEfG, falls Anteil nicht bekannt, bitte schätzen; bitte auch Museen oder andere Kultureinrichtungen im Zuständigkeitsbereich andere Staatsministerien mitberücksichtigen, bitte nach Zuständigkeitsbereich des Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und ggf. andere Staatsministerien aufschlüsseln)?

Ein auf staatliche Kulturinstitutionen entfallender Anteil des in Anlage 1 zu § 5 Abs. 2 Satz 2 und 3 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ausgewiesenen Werts für die Einsparung von Endenergie in Bayern in Höhe von 0,473 TWh lässt sich weder bestimmen noch schätzen. Dies ist nach den Bestimmungen des EnEfG auch nicht erforderlich, weil das EnEfG nicht vorgibt, welche individuellen Letztverbraucher oder welche Gruppen von Letztverbrauchern (Privathaushalte, Unternehmen oder öffentliche Stellen) die in § 5 Abs. 2 EnEfG geregelte Einsparung von Endenergie in welchem Umfang zu erbringen haben.

1.2 Welche Ergebnisse von Erhebungen von bisherigen Energieverbrauchsdaten in Wattstunden wird die Staatsregierung in Erfüllung der Gesetzespflicht zum 1. November 2023 als Referenzwert zur Umsetzung des EnEfG an das eigens dafür vom Bund über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellte Energieverbrauchsregister melden (bitte nach Sparten aufschlüsseln)?

Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat die gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 EnEfG von ihr bereitzustellenden elektronischen Vorlagen für die Berichterstattung öffentlicher Stellen und die damit verbundenen Erläuterungen über die zu erfassenden Verbrauchsdaten bisher nicht veröffentlicht (Stand 9. Dezember 2024). Die Erfassung des Gesamtendenergieverbrauchs öffentlicher Stellen entsprechend den Vorgaben des EnEfG ist derzeit somit nicht möglich.

Die Bundesregierung hat weiter einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vorgelegt, in dem die Verlängerung der Übergangsfrist in § 20 Abs. 1 EnEfG vorgesehen ist und die Meldeverpflichtung erstmals im Jahr 2026 bestehen soll.

2.1 Welche CO2-Rechner werden den staatlichen bayerischen Kulturinstitutionen zur Verfügung gestellt bzw. zur Nutzung?

Kulturinstitutionen als juristische Personen können den frei verfügbaren IZU-CO2-Rechner des Landesamts für Umwelt (LfU) für die Bilanzierung ihrer Scope-1- und Scope-2-Emissionen nutzen (www.umweltpakt.bayern.de4).

Darüber hinaus wird aktuell durch die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) die Beschaffung einer Bilanzierungssoftware für Institutionen vorbereitet, die der bayerischen unmittelbaren Staatsverwaltung zuzurechnen sind. Die Software soll eine Bilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol sowie nach Eco Management and Audit Scheme (EMAS) gemäß EnEfG ermöglichen.

2.2 Wie viele Einrichtungen nutzen die jeweiligen Werkzeuge aus Frage 2.1 (bitte tabellarisch auflisten)?

Da der IZU-CO2-Rechner des LfU per Download zur Verfügung gestellt wird, die Nutzung nicht auf staatliche Behörden begrenzt ist und aus Datenschutzgründen keine detaillierte Besucheranalyse der Homepage durchgeführt wird, ist die Anzahl nicht bekannt.

2.3 Wie unterstützt die Staatsregierung bei der Implementierung der CO2-Rechner und bei der Evaluation der gelieferten Daten?

Die geplante Bilanzierungssoftware für die unmittelbare Staatsverwaltung wird zentral durch die LENK beschafft und die Behörden werden bei der Implementierung unterstützt.

Weiterführende allgemeine Unterstützung erfolgt auch durch bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur sowie über die Informationsplattform „5 Schritte zum betrieblichen Klimaschutz“: www.umweltpakt.bayern.de5.


3.1 Wie hoch waren die Kosten zur Entwicklung von bink-bayern.de?

Die Kosten für die Umsetzung der Webseite (systemisch, gestalterisch und technisch), die Entwicklung des Corporate Design inklusive Wort-Bild-Marke, die Markenanmeldung sowie das Projektmanagement betrugen insgesamt rund 53.000 Euro.

3.2 Mit welchem Beitrag fördert der Freistaat die Webseite jährlich?

Bayern kreativ betreibt die Kompetenzstelle im Auftrag des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK). Es handelt sich somit nicht um eine Förderung. Die Kosten der Kompetenzstelle wie Betrieb/laufende Aktualisierung der Webseite, Durchführung von Orientierungsgesprächen, Nachhaltigkeitsassessments, Informationsveranstaltungen etc. sind abhängig von der Nachfrage und den tatsächlich erbrachten Leistungen. Für den Betrieb und die laufende Pflege der Webseite ist mit ca. 52.000 Euro jährlich zu rechnen.

4.1 Wie viele staatliche Kulturinstitutionen sowie Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung sind als öffentliche Stellen mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 3 GWh (3 GWh entsprechen 3 Mio. kWh oder 0,003 TWh) laut § 6 Abs. 4 Punkt 1 EnEfG6 dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen (bitte mit tabellarischer Auflistung)?
5.1 Wie viele staatliche Kulturinstitutionen sowie Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung liegen im Verbrauchsbereich zwischen 1 bis 3 GWh (1 GWh entspricht 1 Mio. kWh oder 0,001 TWh) pro Jahr und sind daher laut § 6 Abs. 4 Punkt 2 EnEfG dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 ein vereinfachtes Energiemanagementsystem einzuführen (bitte mit tabellarischer Auflistung)?

Die Fragen 4.1 und 5.1 werden gemeinsam beantwortet.

Im Moment ist noch nicht bekannt, wie der Gesamtenergieverbrauch nach EnEfG zu berechnen ist. Die Bundesstelle für Energieeffizienz weist auf ihrer Webseite gegenwärtig darauf hin, dass sich entsprechende Festlegungen und Informationen seitens der Bundesstelle für Energieeffizienz in Vorbereitung befänden.

4.2 Wie werden diese Institutionen unterstützt, um bis zum 30. Juni 2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen?
5.2 Wie werden diese Institutionen unterstützt, ein vereinfachtes Energiemanagementsystem bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzurichten?

Die Fragen 4.2 und 5.2 werden gemeinsam beantwortet.

Bei der Einführung der Systeme handelt es sich um die individuelle Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, die allen betroffenen Einrichtungen in eigener Zuständigkeit obliegt. Das StMWK wird den betroffenen Kultureinrichtungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel insbesondere durch bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur verschiedene Unterstützungs- und Vernetzungsangebote unterbreiten.

Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) und sein nachgeordneter Bereich unterstützen die Ressorts und deren Grundbesitz bewirtschaftende Dienststellen in baulichen Angelegenheiten.

5.3 Wie unterstützt die Staatsregierung etwaige als GmbH, gGmbH oder sonstige unternehmerische Rechtsform bestehende Kulturinstitutionen in staatlicher Hand oder mit staatlicher Beteiligung vor dem Hintergrund der Klarstellung zur Unternehmensdefinition („Eine Gewinnerzielungsabsicht hingegen ist für das Vorhandensein einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht erforderlich. Auch Unternehmen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, können daher grundsätzlich wirtschaftlich tätig und zur Einrichtung von Managementsystemen verpflichtet sein.“) im Merkblatt des BAFA zum EnEfG und mit Blick auf die neuen gesetzlichen Anforderungen für Unternehmen laut §§ 8 und 9 EnEfG?

Kultureinrichtungen können unabhängig von ihrer Rechtsform auf Angebote von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur zurückgreifen.

6.1 Welche Unterstützung erhalten staatliche bayerische Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung personell und finanziell, um ihren Endenergieverbrauch um jährlich um 2 Prozent zu reduzieren (bitte um tabellarische Auflistung der Unterstützung insgesamt sowie der jeweiligen Unterstützung der einzelnen bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen in den Häusern)?
6.2 Ist ein Sonderprogramm zur Unterstützung staatlicher und nichtstaatlicher Kulturinstitutionen im Freistaat zur Umsetzung des EnEfG geplant (wenn nein, bitte Angabe von Gründen)?

Die Frage 6.1 und 6.2 werden gemeinsam beantwortet.

Die Fragen betreffen die Aufstellung und Verabschiedung zukünftiger Haushalte (die Vorgaben des EnEfG erstrecken sich bis in die 2040er-Jahre), denen nicht vorgegriffen werden kann.

6.3 Ist der Staatsregierung analog zu der Bayerischen Energieeffizienz-Netzwerkinitative für Unternehmen (BEEN-i) ein Netzwerk für staatliche und/oder nichtstaatliche (Kultur-) Institution bekannt, das Einsparpotenziale der einzelnen Einrichtungen mit geringerem Aufwand als bei der singulären Energieberatung verfügbar macht (wenn nein, bitte erläutern, ob die Staatsregierung derlei Unterstützung einzurichten plant)?

Die Plattform bink-bayern.de dient unter anderem auch der Vernetzung von Kultureinrichtungen und dem Austausch von Best-Practice-Beispielen.

Bei BEEN-i sind alle Akteure willkommen, die über eine privatrechtliche Organisationsform verfügen. Darüber hinaus existieren zahlreiche kommunale Energieeffizienznetzwerke.

7.1 Welche staatlichen Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung nutzen und nutzten das seit 2008 bestehende Sonderprogramm „Energetische Sanierung staatlicher Gebäude“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, um die gesetzlich vorgegebenen Einsparziele zu erreichen (bitte für die Jahre ab 2008 tabellarisch mit beantragten und abgerufenen Summen auflisten)?

Mit dem Sonderprogramm werden effiziente energetische Maßnahmen an staatlichen Gebäuden unterstützt, die ansonsten mittelfristig keine energetische Verbesserung erfahren würden. Für diese Maßnahmen erhalten die zuständigen Ressorts eine Kofinanzierung von in der Regel 80 Prozent der energetischen Kosten aus Mitteln des Einzelplans des StMB, die sie dem zuständigen Staatlichen Bauamt zusammen mit ihrem Eigenanteil sowie ggf. anfallenden nicht energetischen Kosten zur Durchführung der Maßnahme zuweisen.

Energetische Sanierungsmaßnahmen staatlich unterstützter Kulturinstitutionen, deren Liegenschaften nicht durch die staatliche Bauverwaltung betreut werden, sind zur Aufnahme in das Sonderprogramm nicht geeignet.

Aus dem Geschäftsbereich des StMWK haben folgende staatliche Kultureinrichtungen an dem Programm partizipiert und jeweils die vollen 80 Prozent Zuschuss vom StMB erhalten:

  • Staatsarchiv Amberg
  • Neues Museum Nürnberg
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Staatsarchive Bamberg
  • Bayerisches Armeemuseum, Turm Triva
  • Studienbibliothek Dillingen
  • Burg Grünwald

7.2 Welche staatlichen Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung haben geeignete Dachflächen und sollen mit Photovoltaikanlagen und/oder Solarthermieanlagen nachgerüstet werden?

Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung sind häufig in Gebäuden anderer Träger (z. B. Kommunen) untergebracht, zu denen keine Informationen vorliegen. Die Beantwortung der Frage beschränkt sich daher auf von staatlichen Kulturinstitutionen genutzte Gebäude im Eigentum des Freistaates Bayern.

Im Rahmen des Sonderprogramms „Photovoltaik auf staatlichen Dächern“ sind derzeit Photovoltaikanlagen auf folgenden Liegenschaften geplant:

  • Haus der Bayerischen Geschichte, Regensburg
  • Prinzregententheater, München
  • Neues Museum Nürnberg, Alt- und Neubau
  • Landesamt für Denkmalpflege, München
  • Bayerisches Staatsschauspiel, Außenstelle Poing
  • Staatstheater am Gärtnerplatz, München

Darüber hinaus wird im Rahmen von großen Baumaßnahmen (z. B. Sanierung Haus der Kunst, Erweiterung der Dekorationslagerhalle in Poing für die Bayerische Staatsoper) die Installation von Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen standardisiert geprüft und berücksichtigt.

8.1 Wie wird und wurde bayerische Landesgesetzgebung mit Blick auf das EnEfG, europäisches Recht und die selbst gesteckten Ziele des Bayerischen Klimaschutzgesetzes7 angepasst, um den bayerischen Kommunen Klarheit für ihre kommunalen Kulturinstitutionen und deren Energieeinsparziele zu geben (bitte mit Datumsangaben der Roadmap)?

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beabsichtigt, die Vorgaben des § 6 Abs. 7 Satz 1 bis 3 EnEfG im Wege einer Rechtsverordnung der Staatsregierung in bayerisches Landesrecht umzusetzen. Eine Terminplanung im Sinne einer „Roadmap“ existiert noch nicht.

Hintergrund hierfür ist zum einen, dass zahlreiche Unklarheiten im Hinblick auf die Auslegung des EnEfG in seiner aktuellen Fassung bestehen, z. B. hinsichtlich des Begriffes der öffentlichen Stelle im Sinne des § 3 Nr. 22 EnEfG. Eine Reihe von Ländern hat daher bereits Ende 2023 einen Fragenkatalog an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gerichtet und insoweit um Klärung gebeten. Dieser Fragenkatalog wurde Anfang 2024 noch einmal aktualisiert und erneut mit der Bitte um Beantwortung an das BMWK gesandt. Der Fragenkatalog befindet sich dem Vernehmen nach weiterhin in der Bearbeitung durch das BMWK und wurde bislang nicht beantwortet.

Zum anderen bestehen in verschiedener Hinsicht rechtliche Bedenken gegen die Belastbarkeit der Verordnungsermächtigung in § 6 Abs. 8 EnEfG. Das StMWi hofft, dass diese rechtlichen Bedenken im Zuge einer Novellierung des EnEfG durch eine Überarbeitung der vorgenannten Verordnungsermächtigung ausgeräumt werden.

8.2 Welche weiteren Maßnahmen neben der Plattform bink-bayern.de plant die Staatsregierung, um die kommunalen und freien nichtstaatlichen Akteure des Kunst- und Kulturbereichs auf die neuen gesetzlichen Vorschriften des EnEfG vorzubereiten und diese bei der Transformation zu unterstützen?

Die strategischen Maßnahmen der Länder sollen gem. § 5 Abs. Satz 2 EnEfG „auf die Bereiche Information, Beratung, Bildung und Förderung konzentriert werden“.

Im Rahmen des „Teams Energiewende Bayern“ existieren bereits verschiedene Informations-, Beratungs- und Bildungsangebote staatlicher Institutionen zu Energiethemen, die sich auch auf den Bereich Energieeffizienz und -einsparung erstrecken. Die Inanspruchnahme dieser Angebote ist in der Regel kostenlos möglich. Auch das über bink bereitgestellte Angebot stellt eine solche strategische Maßnahme der Information, Beratung und Bildung dar.

Darüber hinaus vergibt die LfA Förderbank Bayern über verschiedene Programme günstige Darlehen für Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden.


1 https://www.enbw.com/blog/wohnen/energie-sparen/was-man-mit-1-kwh-so-alles-machen-kann-2/

2 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG

3https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

4 https://www.umweltpakt.bayern.de/energie_klima/fachwissen/217/berechnung-co2-emissionen

5 https://www.umweltpakt.bayern.de/werkzeuge/klimakmu/index.htm

6 https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__6.html

7 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG

„Kleine Anfrage“ – AzP „Bund-Länder-Umfrage Fachkräftemangel Film“

Ich frage die Staatsregierung:

Mit welchen Ministerien, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene war die Staatsregierung im Rahmen der Bund-Länder-Umfrage zum Fachkräftemangel im Film, auf die in der Antwort auf die Schriftlichen Anfragen der Abgeordneten Sanne Kurz „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben“ (Drs. 18/24864) vom 20.09.22 und „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben II“ (in Drucklegung) vom 24.11.22 verwiesen wird, die jedoch laut Aussage der BKM vom 25. Januar 2023 nicht von diesem initiiert, durchgeführt, geplant oder begleitet worden ist, in Kontakt, welche Fachreferate der jeweiligen Ministerien waren dabei involviert, und wann ist mit Ergebnissen der Bund-Länder-Umfrage zu rechnen?“

Hier geht´s zur Antwort:

Aus gegebenem Anlass: Steuerliche Einordnung bei NEUSTART KULTUR-Stipendien

Zum Jahresende geht es wieder an die Steuer. Dabei haben wir nochmal die wichtige Frage nach steuerlicher Behandlung der Corona-Hilfen gestellt. Wichtigste Frage, die an mich immer wieder heran getragen wurde, war: Ist das Stipendium steuerfrei?

Wir haben im BKM nachgefragt – und folgende Antwort erhalten, die ich natürlich gerne umgehend weitergebe:

Bezüge aus dem Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften, die auf Grundlage des Bundesprogrammes „NEUSTART KULTUR“ der Bundesregierung gewährt wurden sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Dies ist Ergebnis einer Abstimmung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Die Prüfung der Voraussetzungen des § 3 Nr. 11 EStG obliegt dem für die Empfänger*innen der Bezüge jeweils zuständigen Finanzamt. Die Frage der Steuerfreiheit weiterer Stipendien aus dem Bundesprogramm „NEUSTART KULTUR“ bedarf einer Überprüfung im Einzelfall durch das zuständige Finanzamt.

Ich hoffe, das hilft und drücke fest die Daumen, dass gerade in diesen Zeiten der jährliche Kassensturz auch finanziell den Wert der geleisteten Arbeit abbildet. Ich denke nach den vergangenen Jahren haben das alle im Kulturbereich tätigen Menschen mehr als verdient.

„Quo vadis, Kulturpolitik?“ – Gastbeitrag im Magazin des Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e.V.

Wie viele Menschen in unserem Land bin ich ehrenamtlich aktiv. Unter anderem bin ich Mitglied des Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e.V. und engagiere mich dort ehrenamtlich im Vorstand. Gelegentlich schreibe ich Beiträge für das Mitglieder Magazin, den „Klinger Report“. In meinem Gastbeitrag vom 18.10.21 setze ich mich mit der Kulturpolitik der neuen Ampel-Regierung auseinander – und feire selbstverständlich den Start unserer neuen Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth!

2021-07-Paul Klinger Künstlersozialwerk KSK Hilfe Beratung sozialversicherung Künstlerin Künstler Kreative

„Klassik bis Comic, von Plattdeutsch bis Plattenladen.“

Zur Kulturpolitik der Ampel-Koalition
von Sanne Kurz

Kultur als Staatsziel, Barrierefreiheit, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit – das sind Schlagworte aus dem Koalitionsvertrag, die den Ampel-Blick auf Kultur illustrieren: weniger Humboldt-Forum und mehr gerechte Teilhabe aller, ob im Publikum und auf der Bühne, heute – und auch mit Blick auf die kommenden Generationen.

Wann, wenn nicht jetzt?
Wo, wenn nicht hier?
Wie, wenn ohne Liebe?
Wer, wenn nicht wir?

 – Diese Fragen aus einem Songtext von Rio Reiser schickte mir Claudia Roth 2018 auf ihrer Karte mit Weihnachtsgruß. Er zeigt nicht nur, wie Lyrik, Musik, ja die gesamte Kultur ihr Richtschnur in Handeln und Leben sind, sondern er steht auch für das mitreißende Anpacken der Ikone Claudia Roth. Exzellent in der Bundespolitik wie im Kulturbereich vernetzt, äußerst erfahren, weitsichtig, kämpferisch und klug gibt sie für die Kultur das Amt der Bundestagsvizepräsidentin auf. Ja, ein „Abstieg“ auf der Karriereleiter, aber ein wichtiger Schritt „rauf“ für die Kultur in unserem Land. Als Mit-Initiatorin der „Brüsseler Erklärung“ für die Freiheit der Kunst ruht Roths Arbeit auf den Grundfesten unserer Demokratie.  Für die neue Kulturstaatsministerin wird als Ministerin ohne eigenes Ministerium eins aber wichtig sein: der gute Draht zum FDP-Finanzminister, Christian Lindner.

Neue Wege gehen, Horizonte öffnen

In der Kulturpolitik der neuen Bundesregierung geht es nun darum, neue Türen aufzustoßen, neue Schwerpunkte zu setzen. „Wir wollen Kultur mit allen ermöglichen, indem wir ihre Vielfalt und Freiheit sichern, unabhängig von Organisations- oder Ausdrucksform, von Klassik bis Comic, von Plattdeutsch bis Plattenladen.“, so steht es im Koalitionsvertrag. Wo nach 16 Jahren GroKo einerseits Prachtbauten und Gespräche die Kultur prägten – James-Simon-Galerie, Humboldt Forum, der Reformprozess der Stiftung Preußischer Kulturbesitz oder die Provenienz-Debatte mit dem zahnlosen Tiger Limbach-Kommission – kam andererseits einiges an Fördermitteln zusammen. 

Dass hier Kontinuität regieren wird, ist bereits an der Verlängerung der Bundes-Corona-Hilfen wie den sogenannten „Geistertickets“, dem Ausfallfonds, den Überbrückungshilfen III und dem Neustart-Programm erfreulich sichtbar.

Fairness als Ziel

Konkret wird der Koalitionsvertrag dann beim Urheberrecht und der sozialen Absicherung: ein fairer Interessensausgleich mit Blick auf die Vergütungssituation für kreative Inhalte findet sich dort ebenso wie der Willen, Soloselbstständige und Hybridbeschäftigte besser abzusichern, die KSK zu stabilisieren und die erhöhten Hinzuverdienstgrenzen aus nicht-künstlerischer Selbstständigkeit beizubehalten. Auch der Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung soll nach Willen der drei Partner erleichtert werden. Die Grundrente soll mit Blick auch auf die Lage der Kreativen evaluiert werden, für neue Soloselbstständige soll die gesetzliche Rentenversicherung zum Regelfall werden, wer lieber privat vorsorgt, kann mit Opt-Out Modell den schützenden Hafen verlassen. Die GRÜNE Idee des Existenzgeldes klingt jetzt so „Um auch bei zukünftigen schweren Krisen, die zu nicht selbst verantworteten Erwerbsausfällen führen, Selbstständige auch bei der Finanzierung ihrer Lebensunterhaltskosten schneller und besser helfen zu können, treffen wir Vorsorge für steuerfinanzierte Wirtschaftshilfen.“; von der SPD kommt die Idee des Kultur-Plenums, die es auch in den Vertrag geschafft hat: Länder, Kommunen, Kulturproduktion, Verbände und Zivilgesellschaft sollen daran beteiligt werden um die Zusammenarbeit zu verbessern – eine Art „Kulturbeirat“ auf Bundesebene.

Neu kommen werden laut Ampel-Vertrag eine Ansprechperson für Kultur- und Kreativwirtschaft, eine zentrale Anlaufstelle „green culture“, ein Kompetenzzentrum für digitale Kultur, eine „Bundesstiftung industrielles Welterbe“ und ein Sonderprogramm „Globaler Süden“.

Parität der Geschlechter als Selbstverständlichkeit

Frauen im Kulturbereich sollen vom überfälligen Schließen des Gender-Pay-Gaps profitieren, Jurys will die Ampel geschlechterparitätisch und divers besetzen und Begrenzungen von Amtszeiten ermöglichen. Die verbesserte Präsenz von Frauen in Führungspositionen soll mit einer ebenfalls besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Elternteile voran gehen.

Blicken wir nach Rheinland-Pfalz, wo eine Ampelkoalition seit Jahren weitgehend geräuschlos und durchaus erfolgreich regiert, sieht man eine für ein ländlich geprägtes Flächenland mir Wald, Weinbau und ohne größere Metropolen eine durchaus solide Kulturpolitik. Die Regierung dort will „nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in den ländlichen Regionen des Landes, die Teilhabe an Kunst und Kultur zu ermöglichen“, das Ministerium nutzt hier zentral die kulturelle Bildung als Instrument. 

Kultur von klein auf als Wert vermitteln. Auch den Menschen in der Fläche kulturelle Teilhabe bieten. Das ganze dann noch mit sozial-ökologischer Nachhaltigkeit garniert und natürlich digital. Angeführt von Claudia Roth als kulturaffiner, kraftvoller Kämpferin für Kunstfreiheit und Vielfalt, die die Theater- und Musikszene aus eigener Erfahrung kennt. – Das klingt doch nach vier Jahren, die gute werden könnten für die Künste und die Kultur in unserem Land.


Update: Inzwischen wurde Erhard Grundl, mein Kulturpolitik-Kollege aus Straubing, der für uns im Bundestag sitzt, von der Bundestags-Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Sprecher für Kultur und Medien gewählt. Hier findet Ihr seinen Gastbeitrag zur Wahl und die Instagram-Links aller für Kultur zuständigen Grünen Kolleginnen und Kollegen inklusive Kulturstaatsministerin Claudia Roth.

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Sprecher für Kultur und Medien – ein Gastbeitrag von Erhard Grundl

Nach erfolgreicher Unterzeichnung des Ampel-Koalitionsvertrags und Benennung unserer neuen Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, wird das Bild der neuen Bundes-Kulturpolitik komplettiert. Mein bayerischer Kollege Erhard Grundl wurde am 10. Dezember 2021 zum Sprecher für Kultur und Medien gewählt. Ich gratuliere ganz herzlich und freue mich, die gute Zusammenarbeit mit der starken Stimme aus Straubing in Berlin fortsetzen zu können. Hier findet Ihr den Gastbeitrag meines Kollegen Erhard Grundl zur Wahl.

Die Besetzung der Ausschüsse der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag ist auch dann, wenn man dem Bundestag bereits länger angehört, immer wieder spannend. Die Impulse der gemeinsamen Arbeit in der kommenden Legislatur werden durch die Dynamik zwischen uns Kolleginnen und Kollegen maßgeblich mitbestimmt und neue Schwerpunkte und Perspektiven komplettieren unsere Arbeit.

Sprecher für Kultur und Medien

Heute hat mich unsere Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Leiter der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der Fraktion gewählt – und damit auch in den erweiterten Fraktionsvorstand. Außerdem darf ich als Obmann für den Ausschuss Kultur und Medien in der 20. Wahlperiode als Sprecher meiner Fraktion fungieren. Ich freue mich sehr, meine Arbeit im Bereich der Kulturpolitik damit fortsetzen und intensivieren zu können und nehme auch gerne die für mich neuen Herausforderungen in der Medienpolitik an.

Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien

Dass jetzt mit meiner geschätzten Kollegin Claudia Roth, eine der bekanntesten Politikerinnen Deutschlands das Amt der Kulturstaatsministerin im Bundeskanzleramt bekleidet, gibt der Kultur- und Medienpolitik insgesamt einen klaren Bedeutungszuwachs. Das wird meine Arbeit im Ausschuss entscheidend prägen und auch verändern.

Team Bundes-Kulturpolitik Grüne Claudia Roth Erhard Grundl Luise Amtsberg Kirsten Kapper-Gonther

Unser Grünes Team „Kultur & Medien“ findet Ihr auf Instagram unter @amtsbergluise, @emiliafester, @lime_green_leni, @kirstenkappertgonther, @awettesfaiesus und @erhard.grundl -sowie natürlich @claudiaroth_official persönlich und via BKM @bundeskultur.

Mich erreicht Ihr über meine Homepage Erhard Grundl.

Auf bald!
Euer Erhard Grundl.


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Die Kulturparteiische: Ein Hoch auf unsere neue Kulturstaatsministerin Claudia Roth

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wagt auch im Kulturbereich einiges an Fortschritt. Allein der Satz „Wir wollen Kultur mit allen ermöglichen, indem wir ihre Vielfalt und Freiheit sichern, unabhängig von Organisations- oder Ausdrucksform, von Klassik bis Comic, von Plattdeutsch bis Plattenladen.“ lässt mein Herz um einiges höher hüpfen. Und dann haben wir mit Claudia Roth, einer unserer profiliertesten Grünen Politiker*innen, nun auch eine großartige branchenkundige Streiterin für die Belange von Kunst und Kultur im Amt der Kulturstaatsministerin.

Habt Ihr den Koalitionsvertrag unserer Rot-Grün-Gelben Bundesregierung schon in Ruhe durchgelesen? Und das Kapitel zu „Kultur- und Medienpolitik“ alle hoffnungsvoll stimmenden Änderungen dick unterstrichen?

Wir wollen Kultur in ihrer Vielfalt als Staatsziel verankern und treten für Barrierefreiheit, Diversität,
Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit ein.

Mehr Fortschritt wagen. Koalitionsvertrag der Rot-Grün-Gelben Ampel-Koalition im Bund für 2021-2025

Freut Ihr Euch auch so wie ich? Denn einiges, wofür auch ich hier in Bayern und unsere Grünen Abgeordneten im Bund und in den anderen Ländern lange gestritten und gekämpft haben, steht da jetzt endlich schwarz auf weiß. Vom Bekenntnis zu Mindesthonoraren und -gagen bei Kulturschaffenden und in der Kreativwirtschaft Tätigen über Investitionsverpflichtungen für On-Demand-Dienste bis hin zu einer besseren Absicherung von soloselbstständig und hybrid beschäftigten Kreativen. – Um nur ein paar Punkte herauszugreifen.

Die Zeilen des Koalitionsvertrags, die sich der Kulturpolitik widmen, atmen tatsächlich den Geist von Fortschritt – hin zu Diversität, Vielfalt, Green Culture, Kooperation mit Ländern und Kommunen, aber auch weg von den so weit verbreiteten prekären Arbeitsbedingungen so vieler Kulturschaffender. Und wenn man sich den Grünen Programmentwurf zur Bundestagswahl anschaut, dann ist beim Koalitionsvertrag nicht nur im Kulturkapitel unsere Grüne Handschrift kaum zu übersehen. Auch positiv im Sinne einer Grünen Politik des Aufarbeitens und Erinnerns: ein Lern- und Erinnerungsort Kolonialismus soll geschaffen werden. 

Mit Claudia Roth auf zu neuen Ufern in der Kulturpolitik

Natürlich wird es hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung Diskussionen geben. Aber inhaltliche Diskussion ist mir deutlich lieber, als wenn Leute den Feudalismus neu erfinden und mit der Förder-Gießkanne durchs Land rennen, die Kreativen um sich scharend, und als Zeichen der Großherzigkeit mal hier, mal dort was in den Hut einer buckelnden Kulturschaffenden hinein werfen. – Kulturpolitik ist übrigens in meinen Augen viel mehr als nur Förderpolitik und als Sahnehäubchen alle fünf Jahre eine Intendanz benennen.

Viele Baustellen sind seit 16 Jahren unbeackert

Wie gehen wir um mit Raubkunst und solcher aus kolonialen Kontexten, die Privatpersonen gehört? In den USA wurde gerade erst der Antiken-Sammler Michael Steinhardt mit einem lebenslangen Kaufverbot belegt. Seine Sammlung muss er zurück geben. Hier bei uns, wie machen wir das hier?! Sogar bei nachgewiesenem Erwerb als Nazi-Raubkunst oder Raubgut aus kolonialen Kontexten gab es für Privatpersonen und ihre Sammlungen und Besitztümer bisher in der BRD weitgehend keinerlei Konsequenzen. Dass da einige Bewegung reinkommen könnte, ist absehbar. Erst diese Woche äußerte sich Claudia Roth beim Besuch des Pariser Musée du quai Branly mit dem wegweisenden Satz:

„Für mich ist die Frage der Auseinandersetzung mit den Folgen des Kolonialismus eine Zukunftsfrage.“

Claudia Roth, Kulturstaatsministerin

Und diese Zukunft beginnt jetzt – zum Glück – endlich.

Viel zu lange haben wir gewartet! Oder wundert es nur mich, dass in der The Metropolitan Opera New York im Herbst 2021 erstmals – erstmals! – in ihrer Geschichte ein Stück eines schwarzen Komponisten gespielt wurde – 138 Jahre und 0 afroamerikanische Präsenz, bis eben zu Terence Blanchard. Oder in Bayern: Bayreuther Festspiele – Bayreuth Festival – 145 Jahre, 1 Frau, die dirigiert. – Mich wundert sowas. Und ich bin mir sicher, dass sich auch hier eine Menge in Richtung Diversität und Geschlechtergerechtigkeit tun wird. Um nochmals unsere neue Kulturstaatsministerin zu zitieren:

„Die Würde des Menschen gilt nicht nur für den weißen, männlichen, heterosexuellen oder den gesunden Menschen, sondern sie gilt für alle Menschen gleichermaßen.“

Claudia Roth, Kulturstaatsministerin

Wer sich für Grüne Kulturpolitik interessiert, dem sei auch der Artikel in DIE ZEIT empfohlen, vom frisch gewählten Sprecher für Kultur und Medien Erhard Grundl, MdB und Claudia Roth höchstpersönlich verfasst.


Fotocredit: Kristian Schuller

Totalversagen der Regierung in der Pandemie

Impfstoff ausliefern und zurückrufen, Ostern zumachen und aufmachen, verschärfen-lockern im gefühlten Stundentakt. Unsere Fraktionsvorsitzende der Bundestags-Grünen, Katrin Göring-Eckardt, kommentiert die Lage.

Die Menschen leiden an der Pandemie genauso wie an der Politik der Bundesregierung. Bund und Länder haben das Land in eine Sackgasse manöviert. Dass erneute Verschärfungen notwendig sind, ist Ergebnis der Versäumnisse der letzten Wochen, wo geöffnet wurde, ohne vorher die Schutzvoraussetzungen zu schaffen. Das war fahrlässig.

Man wird jetzt sehr genau beobachten müssen, ob die angekündigten Maßnahmen ausreichen, das exponentielle Wachstum zu bremsen. Bund und Länder lassen zu, dass die Menschen in Deutschland weiter Getriebene der Pandemie sind. Die Menschen im Land müssen ausbaden, was die Bundesregierung verbockt hat.

Die Bundesregierung hat wertvolle Zeit verstreichen lassen, die Voraussetzungen für eine Kontrolle der Pandemie zu schaffen: zu wenig Tests, eine App, die nichts nutzt, Chaos und Vertrauensverlust beim Impfen.

Wir brauchen eine Notbremse gegenüber dieser Politik der Bundesregierung, die nur den Mangel verwaltet, anstatt entschlossen und mit innovativen Maßnahmen zu handeln.

Es braucht jetzt:

  1. Abnahmegarantien für mindestens 100 Mio. Selbsttests pro Monat, damit Testkapazitäten nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern in Kitas und Schulen auch verlässlich ankommen.
  2. Eine Veränderung der Arbeitsschutzverordnung, die Tests in Betrieben als verpflichtendes Angebot der Arbeitgeber fürs Arbeiten vor Ort vorsieht. 
  3. Die Möglichkeit für die Länder, ab sofort Hausärzte und Betriebsärzte ins Impfen einzubeziehen.
  4. Noch in dieser Woche eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes, die eine Testverpflichtung für alle Rückreisenden ermöglicht.
  5. Und wo die Inzidenzen niedrig sind, müssen rasch neue Konzepte erprobt und gemeinsam ausgewertet werden für einen Weg zwischen unkontrolliertem Öffnen und Schließen.

Alles ist drin – der Grüne Programmentwurf zur Bundestagswahl

Am 19. März hat der Grüne Bundesvorstand den Entwurf für das Wahlprogramm 2021 vorgestellt – ein ebenso umfassender wie überzeugender Wurf, wie ich finde, der den Aufbruch in eine bessere gemeinsame Zukunft mit konkreten Plänen unterfüttert.

„Diese Dekade kann ein Jahrzehnt des mutigen Machens und des Gelingens werden.“ Dieser schöne, Mut machende Gedanke unserer Bundesvorsitzenden Annalena Baerbock findet seinen Widerhall in den Inhalten, die im Entwurf zum Grünen Wahlprogramm für die Bundestagswahl im September stecken. „Deutschland. Alles ist drin“: So ist der Entwurf, den sie zusammen mit Robert Habeck vorgestellt hat, überschrieben – und es steckt eine ganze Menge kluger Ideen und nach vorne gerichteter Konzepte drin, von Klimaschutz über Digitalisierung bis Bildung und Kultur. Bis zum 30. April 2021 können alle Mitglieder Änderungsvorschläge einbringen. Ich freue mich schon total darauf, zusammen mit vielen anderen Grünen daran mitzuarbeiten! Denn nicht zuletzt darum bin ich vor vier Jahren der Partei beigetreten – um mitzugestalten.

Und auch Ihr könnt mitmachen, mitdiskutieren und mitgestalten! Wie das geht? Am einfachsten über eine Mitgliedschaft – mehr Infos findet Ihr hier.

Kritik am Infektionsschutzgesetz ist wichtig, Desinformation ist aber gefährlich für die Demokratie

Ein Gastbeitrag von Dieter Janecek, MdB. (Oder direkt zu „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“)

Mehr als 2.000, größtenteils krude E-Mails in Sachen Infektionsschutzgesetz in den letzten 7 Tagen, eine für Mittwoch angekündigte Großdemo von Rechtsextremisten rund um Pegida, AfD, NPD und den sogenannten Querdenkern –  in Berlin und im Posteingang ist derzeit einiges los. 

Das Parlament befasst sich intensiv und öffentlich mit dem Infektionsschutzgesetz.

Einer der Hauptvorwürfe der sog. “Querdenker”: Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz drohe die heimliche Abschaffung der Demokratie. Richtig ist hingegen: Das Parlament befasst sich intensiv und öffentlich mit dem Infektionsschutzgesetz. Letzten Donnerstag führte der federführende Gesundheitsausschuss eine öffentliche Anhörung durch, heute haben bzw. hatten sowohl der Ausschuss für Wirtschaft und Energie wie der Ausschuss für die Digitale Agenda (als mitberatende Ausschüsse) Sondersitzungen. Weitere mitberatende Ausschüsse tagen ebenfalls. Und am Mittwoch kommt die Debatte dann ins Plenum. Parlamentarismus funktioniert. 

Parlament und die Fraktionen ringen um Lösungen.

Still und leise und an Öffentlichkeit und Parlament vorbei passiert also nichts, im Gegenteil, das Parlament und die Fraktionen ringen um Lösungen. Dieses Ringen ist für eine Demokratie von zentraler Bedeutung, ebenso wie Kritik. Und zu kritisieren gibt es einiges an den Plänen der Bundesregierung, das zeigte auch die öffentliche Anhörung letzte Woche. So löst der Gesetzesentwurf und insbesondere auch der besonders umstrittene § 28a des Gesetzentwurfs nicht das zentrale Problem der bisherigen Corona-Politik. Denn die Regelungen blieben so rechtlich unbestimmt und ungenau wie die bisherige Rechtslage. Die parlamentarischen Beratungen dazu laufen noch, ebenso natürlich die Beratung zu den mehr als einem Dutzend Anträgen und Änderungsanträgen, die bislang zum Infektionsschutzgesetz eingebracht wurden, und zwar sowohl von den Koalitionsfraktionen als auch aus den Oppositionsfraktionen. 

Bekämpfung der Corona-Pandemie braucht tragfähige rechtsstaatliche Grundlage.

Wir Grüne setzen uns bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie für eine tragfähige rechtsstaatliche Grundlage ein, die insbesondere auch die Verantwortlichen vor Ort in die Lage versetzt angesichts einer sich dynamisch entwickelnden Situation kurzfristig und situationsangepasst zu reagieren. Wir verlangen grundsätzlich eine stärkere Einbindung der Parlamente, auf Bundes- wie auf Landesebene, wenn es darum geht, Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu beschließen (siehe Antrag: “Rechtsstaat und Demokratie in der Corona-Pandemie”). Bereits im Juli haben wir einen Antrag auf Gründung eines “Pandemierats”, als interdisziplinäres wissenschaftliches Beratungsgremium in den Bundestag eingebracht.

Grundrechte können keinesfalls willkürlich eingeschränkt werden.

Noch ein Wort in Sachen Grundrechte: Es ist ein weitverbreitetes Missverständnis, dass Rechte, auch Grundrechte nicht eingeschränkt werden können. Kein Recht ist absolut, auch kein Grundrecht. Viele Rechte stehen im ständigen Konflikt miteinander. Der entscheidende Punkt: Grundrechte können keinesfalls willkürlich eingeschränkt werden, sondern nur, um im Fall von Grundrechtskollisionen eine Abwägung zu treffen. Meine Kollegin Manuela Rottmann hat das erst vor kurzem treffend zusammengefasst.

Wir haben als Oppositionsfraktion zu vielem Alternativvorschläge gemacht.

Am Vorgehen der Bundesregierung und auch der Ministerpräsidenten in Sachen Corona gibt es viel zu kritisieren, wir haben als Oppositionsfraktion zu vielem Alternativvorschläge gemacht. Eine Bedrohung für unsere Demokratie sind aber nicht diejenigen, die um beste Lösungen ringen, sondern diejenigen, die absichtlich Falschinformationen und Verschwörungstheorien verbreiten, sich als alleinige “Stimme des Volkes” verstehen, das Ende der Demokratie ausrufen, unseren demokratischen Staat in Frage stellen oder zum Sturm auf den Bundestag aufrufen. 

Streit gehört zur Demokratie.

Streit gehört zur Demokratie, gerade auch in einer Pandemie. Bewusste Falschmeldungen und Verschwörungstheorien sind hingegen Gift für die Demokratie. 


Danke, lieber Dieter Janecek, für Deinen Beitrag zur heutigen Beratung zum Infektionsschutzgesetz! Für Rückfragen oder Anmerkungen erreicht man Dieter Janecek via Homepage-Link „Kontakt“

Landtags-Grüne fordern seit September Infektionsschutzgesetz für Bayern

Wir Grüne im Bayerischen Landtag waren natürlich auch nicht faul und haben bereits im September einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Durchregieren per Verordnung unmöglich werden würde, und Infektionsschutzmaßnahmen auf solide rechtliche Füße gestellt würden.

Das Grün regierte Baden-Württemberg hat sowas längst. Unseren Gesetzentwurf für ein Bayerisches Gesetz über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerisches Corona-Maßnahmengesetz – BayCorMaG) gibt es zum Nachlesen hier.

Weiterlesen:

Eine sehr gute Sammlung von Verordnungen und Gesetzen in der Zeit der Pandemie gibt es auf dem Blog „Informationen zu Covid-19 / Coronavirus SARS-CoV-2„. Dort findet sich auch der Beitrag „„Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ heute verabschiedet“ mit Link zum Bundesgesetzblatt 52 vom 18.11.2020.

Gemeinsamer Appell für Kreative und Solo-Selbstständige

Endlich Mitsprache und Unterstützung für Solo-Selbständige! Knapp 150 Einzelpersonen, Institutionen und Verbände haben ihn unterzeichnet, den von Katrin Göring-Eckardt initiierten gemeinsamen Appell für Soloselbständige. Teilt ihn laut! Füllt Wäschekörbe mit Post! Kanzleramt und Bayerische Staatskanzlei sollen ertrinken in Mails! #DurchDieKriseNurGemeinsam – Appell zum Download und Nachlesen hier im Post.

Gemeinsamer Appell

Mehr Mitsprache und Unterstützung für Solo-Selbständige und Freiberufler*innen

Mehr als 2 Millionen Menschen sind in Deutschland als Solo-Selbständige tätig. Freiberufler erwirtschafteten 2015 Einkünfte in Höhe von 77,7 Milliarden Euro.

Doch beim heutigen Spitzentreffen der Bundeskanzlerin mit Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden sind Vertreter*innen von Selbständigen, von Freiberuflern oder aus Kunst- und Kultur erneut nicht eingeladen.

Das muss sich dringend ändern.

Denn hier geht es nicht um Zahlen. Es geht um Betreiber*innen von Läden und Cafés, die unsere Innenstädte vielfältig machen, Gründer*innen die wirtschaftlich für neue Ideen und Innovationen sorgen, Kunst- und Kulturschaffende, die uns täglich neue Denkanstöße oder Erlebnisräume eröffnen und viele mehr. Um eine Gruppe Menschen, die zusammen mehr zu Schaffung von Arbeitsplätzen, zum Steueraufkommen oder BIP beiträgt, als es die Bundesregierung wahrzunehmen scheint.

Seit März herrscht bei den meisten Betroffenen Dauerkrise.

Viele haben Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, die ihre wirtschaftliche Existenz auf Messers Schneide stellt. Nun drohen die aktuellen Maßnahmen – die dem Gesundheitsschutz der gesamten Gesellschaft dienen – finanziell den meisten das Genick zu brechen. Denn die aktuellen Hilfsprogramme halten ihr Versprechen nicht. Sie kommen bei denen, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind gar nicht oder viel zu wenig an.

Hohe bürokratische Hürden verschließen den Zugang zu Überbrückungshilfen und der so wichtige Unternehmerlohn wird vom Finanzministerium und Olaf Scholz weiter blockiert. Dabei würde ein solcher Unternehmerlohn verhindern, dass vielerorts die Altersrücklage aufgelöst oder Ausgaben für die Generierung neuer Aufträge eingestellt werden müssen.

Verlust von Soloselbständigen ist Verlust wichtiger Infrastruktur

Wenn jedoch nicht schnell gehandelt wird, geht nicht nur wirtschaftlich sondern auch gesellschaftlich und kulturell etwas unwiederbringlich verloren. Soweit dürfen wir es nicht kommen lassen. Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf:

  1. Die Belange der Solo-Selbständigen und Freiberufler endlich ernst zu nehmen und sie auch auf höchster Ebene gleichberechtigt mit anderen Wirtschaftsverbänden bei der Ausgestaltung und Nachbesserung von Hilfsprogrammen zu konsultieren.
  2. Die bestehenden Überbrückungshilfen nicht erst im Januar sondern unverzüglich zu entbürokratisieren und diese wie auch die Notfallhilfen für mehr Betroffene zugänglich zu machen.
  3. Den Weg für einen Unternehmer*innenlohn endlich frei zu machen. Betroffenen damit Unterstützung bei den Kosten ihres Lebensunterhalts zukommen zu lassen und drohende Altersarmut zu verhindern.

Unterstützer*innen und Erstunterzeichner*innen:

  1. Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
  2. Robert Habeck, Parteivorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
  3. Claudia Roth, Bundestagsvizepräsidentin und Sprecherin für Auswärtige Kulturpolitik Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
  4. Claudia Müller, Mittelstandsbeauftragte Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
  5. Erhard Grundl, Sprecher für Kulturpolitik Bündnis 90/Die Grünen
  6. Dr. Andreas Lutz als Vorstandsvorsitzender für den Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. sowie auch als Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände (BAGSV)
  7. Udo Lindenberg, Musiker
  8. Bund der Selbständigen Deutschland e.V.
  9. Ralph Ruthe, Cartoonist
  10. Carolin Kebekus, Comedian, Schauspielerin, Sängerin
  11. Till Brönner, Musiker
  12. Carolin Emcke, Autorin
  13. Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUHe.V.)
  14. Bundesverband der Freien Musikschulen
  15. Sibel Kekilli, Schauspielerin
  16. Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e.V.
  17. Andreas Arlt, Bundesvorsitzender Händlerbund e.V
  18. Birgit Böcher, Forum Musikwirtschaft
  19. 2Raumwohnung / Inga Humpe und Tommi Eckart
  20. Oliver Kalkofe, Comedian
  21. Dr. Carola Dorner, Vorsitzende, Freischreiber – Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten
  22. Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.
  23. ATICOM, Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher e.V.
  24. Jasmin Tabatabai, Schauspielerin und Musikerin
  25. Guido Aras, k. 2. Vorsitzender Berufsverband der Fernsehkameraleute (BVFK) e.V.
  26. Prof. Jens Michow, Präsident, Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.
  27. Joachim Król, Schauspieler
  28. Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
  29. Alice Brauner, Journalistin und Filmproduzentin
  30. Etta Scollo, Musikerin
  31. Victoria Ringleb, Geschäftsführerin Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. und Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV)
  32. Dominik Reding, Autor, Regisseur
  33. Benjamin Reding, Autor, Produzent
  34. Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. (DVE)
  35. Hans-Jochen Wagner, Schauspieler
  36. Frank Spilker,
  37. VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.
  38. Josef Brustmann, Musiker und Kabarettist
  39. Juliane Kindermann, Markus Nisch, Anja Schneider, Alexandra Lindblad, Boris Enenkel, Patricia Weil, Vorstand & Sprecher, Booking United
  40. Mehmet Güler, Maler und Grafiker
  41. Pamela Gräbe, Geschäftsführerin, German Stunt Association e.V. – Bundesverband deutscher Stuntleute
  42. Dr. Thomas Wohlfahrt, Leiter Haus für Poesie und 1. Vorsitzender Netzwerk Lyrik e.V.
  43. Klaus Nierhoff, Schauspieler
  44. Şiir Eloğlu, Schauspielerin
  45. Bayerischer Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft (BLVKK)
  46. Rainer Pause, Pantheon Theater Bonn
  47. Wilson Ochsenknecht, Schauspieler und Sänger
  48. Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.
  49. Wilson Ochsenknecht, Schauspieler und Sänger
  50. Thomas Wernicke, Agentur für Schauspieler
  51. Eva Blum, Schauspielerin
  52. Sandy Hebel, Vorstand, Kreative Lausitz e.V.
  53. Markus J. Bachmann , Schauspieler
  54. Karen Böhne, Schauspielerin
  55. Charlotte Bohning, Schauspielerin
  56. Anni Andel, Gin Tanic Marketing
  57. Christos Paraschidis, Gin Tanic Marketing
  58. Teresa Trabert, Kultur- und Kreativquartier Warnow Valley (Rostock)
  59. Katrin Filzen, Schauspielerin
  60. Markus Andreas Klauk, Schauspieler
  61. Maximilian Laprell , Schauspieler
  62. Eva Verena Müller, Schauspielerin
  63. Klaus Nierhoff, Schauspieler
  64. Markus Maria Profitlich, Schauspieler
  65. Doris Schemmel für Verband der freien Lektorinnen und Lektoren
  66. Vorstand des Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) ev.V.
  67. Elmira Rafizadeh, Schauspielerin
  68. Ulrike Röseberg, Schauspielerin
  69. Arne Rudolf, Schauspieler
  70. Karin Schröder, Schauspielerin
  71. Petra Thomas, forum anders reisen e.V. – Verband für nachhaltigen Tourismus
  72. Caro Scrimali, Schauspielerin
  73. Heike Trinker, Schauspielerin
  74. Nina Vorbrodt, Schauspielerin
  75. Gregory B. Waldis, Schauspieler
  76. Katrin Wolter, Schauspielerin
  77. Nikel Pallat, Musiker
  78. Paul Dietrich
  79. Susanne Herbert, Herbert Management
  80. Debora Weigert, Schauspielerin und Dialog Regisseurin
  81. Jan Kalbfleisch, FAMAB Kommunikationsverband e.V.
  82. N. Dalügge-Momme, M.A. Vorstandsvorsitzende des Verein der Vereidigten Dolmetscher und Übersetzer VVDÜ
  83. Prof. Jens Michow, Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.
  84. Markus Holeczek
  85. Stefanie Weiffenbach für Illustratoren Organisation e.V, Berufsverband für Illustratorinnen
  86. Michael Forster für Bund der Selbstständigen – Gewerbeverband Bayern e.V.
  87. Markus Damerau
  88. Tina Zinsmeister Vorstand Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUHe.V.)
  89. Heinrich Tenz, Vorstand im Deutschen Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V.
  90. Mario Müller für den Bundesverband der freien Musikschulen
  91. Claudia Siebenweiber | Präsidentin des BDG Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e.V.
  92. Birgit Rampe
  93. Hilmar Heier
  94. Andreas Arlt, Bundesvorsitzender Händlerbund e.V.
  95. Birgit Böcher für Forum Musikwirtschaft
  96. Martin Goetschi
  97. Catharina Bruns, Unternehmerin und 1. Vorsitzende, Kontist Stiftung für Citizen Entrepreneurship e.V.
  98. Reiner Heard , Vorsitzender, ATICOM e.V.
  99. BVGD – Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V.
  100. Marcus Pohl, 1. Vorsitzender der ISDV – Interessengemeinschaft der Selbständigen Dienstleister*innen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.
  101. Michael Oppermann, Geschäftsführer, Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
  102. Meike Bobzin, TANDERA Theater
  103. Bine & Rico Tietze – Seekers Event GmbH / SonneMondSterne Festival
  104. Mara Michel, Geschäftsführerin, VDMD – Netzwerk für Mode.Textil.Interieur.Accessoire.Design e. V.
  105. KKC (KrankenhausKommunikationsCentrum, ein Dachverband des Gesundheitswesens)
  106. Sabine Koch, Geschäftsstellenleitung des Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e.V.
  107. Rico Tietze Geschäftsführer Black Mamba GMBH (Sputnik Springbreak Festival)
  108. Lexy & K-Paul, Künstler
  109. Boris Enenkel Geschäftsführer Helene Beach Festival GMBH
  110. Dirty Doering, Künstler
  111. Verband freischaffender MusikerInnen in der Alten Musik
  112. Pilocka Krach, Künstlerin
  113. Nicone, Künstler
  114. Stefan Pabst, Gesellschaft Geschäftsführer der Firma globalmobility Deutschland GmbH
  115. Joerg-Friedrich Gampper, Präsident, DVWO e.V.
  116. Götz Otto, Schauspieler
  117. Christine Nickel, 2. Vorsitzende für den Landesverband Soziokultur MV e.V.
  118. Dörte Kiehn, Landesverband Freier Theater Mecklenburg-Vorpommern
  119. Peter Kratzer, Diplom-Informatiker
  120. Gudrun Haus, Diplom-Technikübersetzerin (FH), tätig als freiberufliche Übersetzerin für Medizin und Medizintechnik EN-DE
  121. Carola Kupfer, Präsidentin, Bayerischer Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft (BLVKK)
  122. Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e. V. (AGEV)
  123. Michael Seitz
  124. Joachim Pietz, SAP-Berater
  125. Manfred Gertz, EDV-Berater
  126. Stefan Mühlfried, IT-Consulting
  127. Ruth Stubenvoll
  128. Maren Richter, Vorsitzende, Bundesverband der Gästeführer in Deutschland
  129. Ralf Lemster, Vizepräsident – Public Affairs, Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ)
  130. Sandra Malissa
  131. Julia Rönnau, AIIC Region Deutschland, intern. Verband der Konferenzdolmetscher
  132. Marcus Meinhardt, Künstler
  133. Joachim Groth, IT-Projektgenossenschaft eG
  134. Bruno Schmalen, Wissenschaftlicher Projektleiter, Offensive Mittelstand
  135. Klaus Hüttel
  136. Waltraud Lenhart, Vorstandsvorsitzende, ww.berufkunstvermittlung.de
  137. Michael Wörle für den IFHANDWERK e.V., den Verband der Freien Handwerkerinnen und Handwerker
  138. kreHtiv Netzwerk Hannover e.V
  139. Lutz Fischmann, Geschäftsführer, FREELENS e.V.
  140. Corinna Hesse Vorstand Kreative Deutschland – Bundesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft e.V.
  141. Suchtpotenzial, Comedy-Duo
  142. Rob Vegas, Social-Media-Manager
  143. Jörg Strombach, Geschäftsführung fairmedia Studio Berlin Neukölln
  144. Knicki & Kröte, DJ-Duo
  145. René Böll, Maler & Graphiker
  146. Christoph Drescher, Festivalleiter

Beitragsfoto: D. Butzmann
Bericht Süddeutsche Zeitung am 4.11.2020 zu „Gemeinsamer Appell“

Corona: Gemeinsam solidarisch und entschlossen handeln

Die Anzahl an Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 steigt täglich. Es hat absolute Priorität, eine weitere Zunahme an Infektionen zu verlangsamen, um insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen zu schützen, eine Überlastung unserer Gesundheitssysteme zu verhindern und die gesundheitlichen Folgen für alle Menschen in unserem Land zu begrenzen.

Dies erfordert weitreichende Maßnahmen, die sowohl unser Zusammenleben als auch die Unternehmen und Beschäftigten betreffen. Konzerte werden abgesagt, die Bundesliga stellt ihren Spielbetrieb ein, Betriebe schicken ihre Mitarbeiter*innen nach Hause – all dies sind wichtige und notwendige Maßnahmen, die wir unterstützen. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft noch weitreichendere politische Entscheidungen getroffen werden müssen. Vor allem für die Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege müssen die Folgen dieser Entscheidungen dabei immer so gut wie möglich abgefedert werden.

Seriös kann derzeit allerdings niemand vorhersagen, wann diese Krise endet. Für viele Unternehmer*innen und viele Beschäftigte kommen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise hinzu.

In einer Krise diesen Ausmaßes müssen Regierung und Opposition zusammenarbeiten. Wir bieten der Regierung unsere Unterstützung an.

Die von der Bundesregierung heute verkündeten Maßnahmen zur Stützung von Unternehmen sind ein wichtiger Schritt. Doch  auch Solo-Selbstständige, Kommunen, Arbeitnehmer*innen und Familien brauchen mehr Unterstützung. In einer Krise diesen Ausmaßes müssen Regierung und Opposition zusammenarbeiten. Wir bieten der Regierung unsere Unterstützung an.

Für viele Selbstständige und Solo-Selbstständige, für kleinere Unternehmen und Kultureinrichtungen ist das schon jetzt eine existenzbedrohende Situation, in der sie auf öffentliche Hilfe angewiesen sind.

Bereits jetzt haben Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Konjunkturprognosen für Deutschland so weit nach unten korrigiert, dass mit negativen Wachstumsraten gerechnet werden muss. Die Börsen verzeichnen seit drei Wochen starke Kursverluste. Unsere Volkswirtschaft wird gleichzeitig von einem Nachfrage- und Angebotsschock getroffen. Viele Lieferketten funktionieren gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt. Gerade für Unternehmen, die just-in-time produzieren, stellt dies ein Problem dar. Gleichzeitig bricht in bestimmten Branchen der Konsum ein. Am stärksten betroffen sind aktuell die Bereiche Reisen, Verkehr, Kultur und Freizeit. Teilweise gehen die Aufträge gegen null. Für viele Selbstständige und Solo-Selbstständige, für kleinere Unternehmen und Kultureinrichtungen ist das schon jetzt eine existenzbedrohende Situation, in der sie auf öffentliche Hilfe angewiesen sind. Aber auch in anderen Branchen könnten die wirtschaftlichen Probleme in absehbarer Zeit erheblich werden.

Dies stellt auch die Kommunen vor eine Herausforderung, die viele von ihnen allein nicht werden bewältigen können. Sie erbringen einen großen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und  brauchen Unterstützung von Bund und Ländern.

Nötig ist daher ein zentrales, einheitliches Informationssystem, das über verschiedene Wege abrufbar ist.

Dennoch gilt: Auf sinnvolle Eindämmungsmaßnahmen, die kurzfristige ökonomische Kosten haben, sollte auf keinen Fall verzichtet werden. Die langfristigen Kosten einer stärkeren Ausbreitung des Virus’ und folgende härtere Quarantänemaßnahmen werden sonst deutlich höher sein. Angesichts von zunehmenden Fragen und Verunsicherung braucht es jetzt einen einheitlichen, einfachen Zugang zu Informationen für die Bevölkerung, die Beschäftigten im Gesundheitswesen und Unternehmen, damit sie erfahren, wo welche Hilfe abrufbar ist. Uneinheitliche Informationen verunsichern zusätzlich. Nötig ist daher ein zentrales, einheitliches Informationssystem, das über verschiedene Wege abrufbar ist.

Um den Folgen, die mit dem Coronavirus verbunden sind, auch wirtschaftlich entgegenzutreten, braucht es jetzt alle Anstrengungen und ein entschlossenes, schnelles und effektives Handeln der Regierung. Wir geben den Beschäftigten und Unternehmer*innen in diesem Land eine klare Zusage, dass wir als politisch Verantwortliche alles dafür tun werden, um Arbeitsplätze und Unternehmen zu erhalten. Wir Grüne bieten der Bundesregierung hierbei unsere Unterstützung an, alle kurzfristig notwendigen Schritte anzugehen, um aktuelle Problemlagen zu lösen und auch langfristige Programme zur Unterstützung von Konjunktur und Investitionen zu entwickeln.

In unserem AutorInnen-Papier schreiben wir, welche Instrumente hierbei aus unserer Sicht eine wichtige Rolle spielen:

Gemeinsam entschlossen und solidarisch handeln – Autorenpapier hier als pdf (9 Seiten) herunter laden.

Wer einen Vertrag hat, hat ja einen Vertrag – oder?

In meinem Corona Service-Post habt Ihr vielleicht schon von den umfangreichen Hilfen gelesen, die, so die Minister Scholz und Altmaier, auch Selbstständigen und Freien zukommen sollen. Wie man die Kredite wieder abstottern soll, bei Honorar-Stundensätzen unter Mindestlohn-Niveau, das hat noch niemand erklärt. Aber eine spannende Frage hatte ein Journalist in der Pressekonferenz noch:

Maßnahmen für Kreative bei Absagen geplant?

„Es sind auch viele Künstler betroffen, Freiberufler, die jetzt nicht durch das Kurzarbeitergeld abgesichert sind. Sind denn Maßnahmen für nicht-entschädigte Lohnausfälle und Kompensationen für Ausfälle bei Künstlern und Freiberuflern für anspruchslose Veranstaltungs-Absagen geplant?“

Scholz zu Kompensationen bei Veranstaltungsabsagen

Wir werden alle Branchen, alle Situationen genau betrachten müssen. Wer einen Vertrag hat mit jemandem, dass er auftritt in ein paar Tagen, hat den Vertrag ja noch. Und was wir ja machen ist den Veranstalter absichern, dass er seine Verpflichtung dem Künstler gegenüber erfüllen kann.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz in der Pressekonferenz am 13.03.2020, ca. Minute 20

Vieles in der Kreativbranche mit Handschlag besiegelt

Wer einmal im Kreativbereich gearbeitet hat, weiß, dass es mit den Verträgen oft sehr, sehr, sehr lange dauern kann. Auch wo mit öffentlichen Geldern finanziert wird gibt es oft keine vertraglich festgeschriebenen Vereinbarungen. Der Handschlag besiegelt – leider – all zu oft ein Geschäft. Das rächt sich nicht nur in Zeiten von Corona.

Meine Aufforderung an alle im Kreativbereich:

  • seid großzügig und solidarisch miteinander, wo es (noch) keinen Vertrag gibt
  • die Hilfen des Bundes sind größtenteils Kreditzusagen, denkt also auch an die Liquiditäts-Situation von Auftraggeber*innen
  • geht auch ohne bestehende schriftliche Verträge in das Gespräch über Kompensation
  • wenn alle Kreativen am Ende in anderen Berufen sind, ist allen ebenso wenig geholfen, wie im Falle dass alle Firmen Insolvenz anmelden müssen – noch steht nichts davon im Raum. Leicht wird es nicht werden. Bitte macht Einigung nicht (nur) an Verträgen fest.
  • Macht. In Zukunft.Verträge. Immer. Sofort. Ja, auch wenn Ihr schon lange zusammen arbeitet und Euch gut kennt und vertraut.

Mir ist klar, dass ich aus einer Situation schreibe, in der meine Miete gesichert ist. Ich weiß aber noch genau, sehr genau, wie sich das anfühlt, wenn man dem Finanzamt erklären muss, wie man denn eigentlich seinen Lebensunterhalt bestreitet. Ich weiß, es gibt für viele keine Rücklagen, keine Ersparnisse, kein Polster.

Das staatliche Verbot von Veranstaltungen kommt einer Enteignung gleich.

Darum muss hier auch wie bei Enteignungen kompensiert und entschädigt werden. Ich werde weiter kämpfen:

  • Für reale Hilfen in Notsituationen – nicht nur als Kreditzusage
  • Für geringere Hürden beim Zugang zu Arbeitslosengeld, wenn man die Tage einfach nicht zusammen bekommt danke etlicher Einzelaufträge
  • Für Auszahlung bereits zugesagter Fördermittel – umfassender als Grütters sich das vorstellt
  • Für alle betroffenen Bereiche der kreativen Szene:
    • für öffentlich geförderte Institutionen,
    • Menschen in der kulturellen Bildung, die auf Stundenbasis und Bestellung entlohnt werden,
    • Lehrbeauftragte im künstlerischen Bereich, deren Lehrveranstaltung jetzt ausfällt
    • Veranstalter*innen
    • uvam

Für Links zu den Umfragen der Verbände zur Folgenabschätzung der Corona-Krise scrollt runter in meinem Sanne Corona Service-Post. Für weitere Fragen kontaktiert mich gerne.