Schlagwortarchiv für: Bayern

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Schriftliche Anfrage „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben“

Viele Berufe in der Filmbranche kennen keine institutionalisierten Ausbildungswege. Der Nachwuchs in Script Supervision, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Bühne und Baubühne, Licht, Kameraassistenz, Innen- und Außenrequisite, Regieassistenz, Filmgeschäftsführung und vielem anderem mehr fand auf Grund fehlender Alternativen jahrzehntelang durch „Learning by Doing“ den Weg in Branche und Beruf, wo sie exzellenter Fachkräftenachwuchs waren. Mit der begrüßenswerten Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 brach der informelle Einstieg in die Branche jedoch weg: die Fördersummen im Filmbereich wurden nicht an die neuen Bedarfe angepasst, viele Produktionsfirmen konnten Praktika nicht mehr im gewohnten Umfang anbieten. Es wurden keine Gegenmaßnahmen ergriffen und keine Ausgleichsprogramme oder institutionalisierte Ausbildungswege auf den Weg gebracht. Die Folge ist ein eklatanter Fachkräftemangel im handwerklichen, technischen, organisatorischen und kreativen „Mittelbau“ der Branche: Im Sommer 2018 benennt der Bavaria CEO Dr. Christian Franckenstein bei der Präsentation der Geschäftszahlen Fachkräftemangel „angesichts einer voll ausgelasteten Branche, unserer Standorte in attraktiven Metropolregionen und der fortschreitenden Digitalisierung“ [1] und konstatiert, die Lage werde sich in den kommenden Jahren noch zuspitzen; Steffen Schmidt-Hug, Rechtsanwalt und Beiratsmitglied der Künstlersozialkasse (BVR, BVK, VSK) wurde im Frühjahr 2019 in Blickpunkt Film mit den Worten zitiert „Seit ein paar Jahren deutet er sich an. Voriges Jahr wurde er für alle sichtbar. Im Herbst mussten erste Produktionen wegen Fachkräftemangel abgesagt werden. (…) Jetzt ist der Personalmangel schon im März wie Donnergrollen zu hören und stellt alle vor eine Zerreißprobe“ [2] und 2022 sagt der Geschäftsführer der Penzing Studios Siegele „Gerade was das Digitale betrifft, herrscht ein absoluter Mangel“ [3] . – Erste Länder, wie z.B. Hessen, legen spezielle Förderprogramme zur Behebung des Fachkräftemangels im Filmbereich auf. Ein Runder Tisch der bayerischen Staatsregierung mit der Branche im Winter 2019/2020 brachte ebenso wenig Besserung wie der Workshop des Digitalministeriums mit Unterstützung der Staatskanzlei zum Thema Nachwuchs- und Fachkräftemangel gemeinsam mit der Medien.Bayern GmbH, dem MedienCampus, dem MedienNetzwerk Bayern und dem FFF. Die Produzentenallianz Initiative für Qualifikation hat im Frühjahr 2022 nun den „Career Guide Film“ herausgebracht [4] .

Meine Fragen an die Staatsregierung – und die Antwort des Staatsministeriums für Digitales:


[1] https://www.wuv.de/Archiv/Fachkr%C3%A4ftemangel-erreicht-Filmbranche „Fachkräftemangel
erreicht Filmbranche“, abgerufen am 10.08.2022
[2] https://beta.blickpunktfilm.de/details/438870 „Wortmeldung: „Fachkräftemangel ist
hausgemacht““ abgerufen am 10.08.2022
[3] https://www.merkur.de/bayern/neue-filmstudios-fachkraeftemangel-wird-zum-problem-
zr-91488348.html „Neue Filmstudios: Fachkräftemangel wird zum Problem“, abgerufen am
10.08.2022
[4] https://www.produzentenallianz.de/beitraege/pressemitteilung/es-ist-so-weit-veroeffentlichung-
des-career-guide-film-qualifikationsangebote-fuer-berufssuchende-in-deutschland/ „Es ist so
weit! Veröffentlichung des „Career Guide Film“ – Qualifikationsangebote für den Nachwuchs in
Deutschland“, angerufen am 10.08.2022

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„Kleine Anfrage“- AzP „Stand der Dinge Sanierung Haus der Kunst“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche vertraglichen Verpflichtungen es vonseiten des Freistaates Bayern gegenüber dem Architekten David Chipperfield, der 2013 den Wettbewerb für die dringen notwendige und viel zu lange aufgeschobene Sanierung des Hauses der Kunst gewonnen hat, gibt, die aktuell mit einer Summe von über 300 Mio. Euro betitelt wird, mit welchen Kosten und rechtlichen Konsequenzen hätte der Freistaat im Falle einer erneuten Wettbewerbsausschreibung zu rechnen und inwieweit entsprechen die dem Jahr 2013 entstammenden Planungen zur Sanierung dem aktuellen Zeitgeist und den Bedarfen der Institution und Gesellschaft?

Hier geht’s zur Antwort:

Panel Dualer Rundfunk_Grüne Fraktion_Bayern_Sanne Kurz_ ©Barbara_Hartmann_2

BR, ARD und ZDF – wir brauchen sie!

„Umerziehung“ und „Meinungsmache“: Laute Stimmen schießen auch aus CSU & Co mit populistischen Framings gegen BR, ARD & ZDF, unsere Öffentlich-Rechtlichen. Auch hier in Bayern und auch in der selbsternannten politischen „Mitte“ schafft das Trommelfeuer gegen Öffentlich-Rechtliche so dem rechtsextremen Limbo um das niedrigste Niveau der Reformdebatte eine Bühne. Zu kurz kommt dabei, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Teil eines einzigartigen Dualen Systems ist und neben hochkarätiger Information auch Kultur, Unterhaltung und Bildung mit fiktionalen Filmen zu seinen Angeboten und Aufgaben gehören. Grund genug für einen Grünen Abend mit hochkarätigen Gästen!

Auch sprachlos bei diesem CSU-Populismus?

Ein GRÜNER Abend zur sachlichen Debatte um die Zukunft unseres Dualen Systems.

Auf einem CSU Plakat ist zu lesen "Brauchen wir noch ARD und ZDF?". Darüber die Überschrift "Mangelnde Meinungsvielfalt, Umerziehung und Verschwendung"

Inhalt ist König

Gerade in Zeiten von sich überlagernden Krisen, gezielter Desinformation und schnell überschwappenden Social-Media-Erregungswellen braucht es einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk: unabhängig, für alle zugänglich, mit hochwertigem Programm, innovativ, transparent. Einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem wir vertrauen können und der verlässlich und objektiv berichtet, Geschehnisse einordnet, Fakten prüft und Fake News als solche kenntlich macht.

„Wenn es den Öffentlich-Rechtlichen nicht gäbe, müsste man ihn erfinden.“

Daniel Rosemann, Senderchef ProSieben/Sat1

Befreiung vom Gängelband der Sender?

Nein, denn eine Alternative in der Filmfinanzierung bieten weder die Privaten, die fiktionalen Film und Serie oft schlicht nicht mehr refinanzieren können seit der Abwanderung der großen Werbebudgets zu den großen US-Plattformen, noch die Streamer. Ein Rückbau der öffentlich-rechtlichen Sender würde, Stand heute, so der deutschen Filmindustrie massivst Boden unter den Füßen wegziehen. Ja,, die vielfach aufgrund der Spar-Debatten bereits angesetzte „Schere im Kopf“ hat fiktionale Produktion bereits reduziert, und das obwohl von ORH über Rundfunkrat bis zu Verbänden breite Mehrheiten fordern, Geld vermehrt ins Programm zu geben.

„Wer „Verschlankung“ fordert, meint leider oft die Schwindsucht, und das werden wir Grüne nicht zulassen!“

Erhard Grundl, MdB, Sprecher für Kultur und Medien Bundestags-Grüne

Im oftmals populistischen Hickhack der aktuellen Reform-Diskussion geht es leider rasch darum, Unterhaltung zu streichen und das Ganze dann „Verschlankung“ zu nennen. Information, Pressefreiheit, gegen Fake-News – das finden noch alle gut. Aber U-n-t-e-r-h-a-l-t-u-n-g?! Und wer bestimmt dann, was Unterhaltung ist, was Kultur und was Journalismus? Ist die „Heute-Show“ oder Jahn Böhmermans Arbeit – ja, was eigentlich? Und ein Film? Ist der immer Kultur? Oder dann nicht, wenn die Quoten zu hoch sind? Ist er dann Unterhaltung? Und macht es überhaupt in einer nonlinearen Welt noch Sinn, Erfolg, Misserfolg und Qualität, wie seit Einführung der Privaten, mit einer Quote zu messen? In einer Welt, in der eine Firma wie Netflix bis heute keine konkreten Zuschauerzahlen veröffentlicht, sondern Erfolg am öffentlichen Image und am Aktienkurs festmacht?

„Ich schaue schon seit zwei Jahren nicht mehr auf die Quote.“

Dr. Katja Wildermuth, BR-Intendantin

Mal abgesehen davon, dass man etliche Menschen mit aktuellen politischen Themen oder gesellschaftlichen Diskursen (mich auch nach einem langen, vollen Tag!) nicht über die Tagesschau oder über arte, sondern über „Sturm der Liebe“ oder „Dahoam is Dahoam“ sicher besser erreicht: Was wären die Konsequenzen, was würde etwa ein „Rumpf“ an öffentlich-rechtlichem Angebot für die deutsche Filmbranche bedeuten?

„Wir als Deutscher Journalisten-Verband sind gegen eine Feuilletonisierung der Öffentlich-Rechtlichen.“

Harald Stocker, BJV und DJV

Wenn die Politik – die Rundfunkkommission der Länder – zu einem Auftrags-Kahlschlag ausholt, melden die Sender weniger an, denn ihr Auftrag wurde weniger. Wer oder was da einem Kahlschlag zum Opfer fallen soll oder könnte, das bewerten die AfD, der Oberbürgermeister von Bremen, die FDP und die CSU aber natürlich sehr anders. Menschen aus der Filmbranche oder Beschäftigte der Klangkörper der Rundfunkanstalten haben bei der Gestaltung des „Auftrags“ schon gleich gar kein Mitspracherecht. Nach neu formuliertem und gegebenem „Auftrag“ der Politik melden die Sender dann den Bedarf an, den sie haben, um den Auftrag zu erfüllen. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) hebt oder senkt den Daumen: Der Beitrags-Kahlschlag (der nach Auftrags-Kahlschlag folglich zu erwarten wäre) führte zu deutlich weniger Mitteln für alle Inhalte, wobei die, die nicht mehr beauftragt wären, ohnehin unter den Tisch fielen.

„Die Privaten haben sich in skandalöser Weise aus der Produktion von fiktionalen Inhalten verabschiedet.“

Regina Ziegler, Filmproduzentin, Ziegler Film

Die Filmförderungen der Länder sind, Stand heute, keineswegs so aufgestellt, dass sie das auffangen könnten, was ein Kahlschlag an fehlendem Budget für fiktionalen Film und Serie zurückließe. Ob die Privaten angesichts der weiter schrumpfenden Werbeeinnahmen bei der Rettung helfen könnten, steht in den Sternen.

„Fiktion ist für uns zur Prime-Time nicht mehr refinanzierbar.“

Daniel Rosemann, Senderchef ProSieben/Sat.1

Es geht nicht darum, Reformbedarf kleinzureden

Natürlich sind Reformen dringend nötig – das fordern wir Grüne nicht erst seit den jüngsten Skandalen! Durch die Selbstbedienungsmentalität in den Chef*innenetagen mancher Sender, durch in schwindelerregende Höhen geschraubten Preisvorstellungen internationaler Sportverbände oder teils schwer nachvollziehbare Gagen mancher TV-Stars ist das Vertrauen in die Sender zweifellos angeknackst. Was wir jetzt brauchen, ist Transparenz, solide, verlässliche Kontrolle und einen offenen, konstruktiven Dialog.

Differenzierende Diskussion statt Niveaulimbo

Deshalb lud die Grüne Landtagsfraktion auf meine Initiative hin zu einer hochkarätigen Podiumsdiskussion in den Mathäser Filmpalast in München. Rund 150 Interessierte aus Gesellschaft, Presse und Filmbranche folgten der Einladung unter dem Titel „BR, ARD und ZDF: Darum brauchen wir sie! Ein Abend zum Dualen Rundfunk“.

Zusammen mit meinem Kollegen, unserem Medienpolitischen Sprecher Max Deisenhofer durfte ich, als Grüne Rundfunkrätin und Sprecherin für Kultur- und Filmpolitik, auf dem Podium begrüßen:

  • die Intendantin des Bayerischen Rundfunks Katja Wildermuth
  • den Senderchef von ProSieben und Sat.1 Daniel Rosemann
  • die Filmproduzentin Prof. Regina Ziegler
  • den Medienpolitischen Sprecher der Grünen Fraktion im Bundestag Erhard Grundl
  • den Vorsitzenden der Fachgruppe Rundfunk im Bayerischen Journalistenverband (BJV), Harald Stocker

Moderiert von Fabian Sauer ging es zwei Stunden lang um die jeweiligen Strukturen bei Öffentlich-Rechtlichen und Privaten, um Reformansätze, Zukunftsperspektiven, Film- und TV-Handwerk, Fairness und Wettbewerb. #Auftrag, #GuteFilmeGutesGeld, #MenschenFürMenschen, #Transparenz und #DualerRundfunk waren nur einige Hashtags des Abends. Es war eine wichtige, in die Tiefe und Breite gehende Diskussion, in der unterschiedliche Perspektiven eine Stimme bekamen und endlich auch der Film gehört wurde – und genau das hatte ich mir so wahnsinnig gewünscht, genau darum hatte ich die Gäste gesucht und überzeugt zu kommen, genau darum um Sichtbarkeit des Themas im Stadtraum gekämpft, genau darum das Thema auf unsere Grüne Agenda gesetzt. – 1000 Dank an alle, die an den Abend geglaubt haben, die Sache unterstützt haben und das so ermöglicht haben.

Mein Fazit?

Reformdebatten um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen nicht über, sondern mit ihm geführt werden. Dabei muss im Zentrum stehen, unseren Dualen Rundfunk fit für die Zukunft zu machen – und nicht die Abschaffung einer wichtigen Säule für unsere Demokratie.

Weiterlesen:

Fotocredit: Barbara Hartmann

New European Bauhaus – auch vor meiner Haustür

Wo gibt es eine Stadtsanierung und eines von fünf europaweit einzigartigen Leuchtturm-Projekten des New European Bauhaus? In München-Neuperlach. Mit dem Stadtteilladen „Quidde 35“ begann die Stadtsanierung, jetzt geht das New European Bauhaus – NEB – mit „Creating NEBourhoods together in die Vollen. Was das alles ist? Lest hier weiter!

Stadtsanierung ist das, was damals Giesing auch dort sexy machte, wo es noch nicht so sexy war. 
Bauhaus ist das, was Deutschland mal zu einer europäischen Speerspitze in Sachen Modernität und spartenübergreifender Kreativität machte. In Anlehnung an das historische Bauhaus ist das New European Bauhaus als kulturpolitischer Teil des European Green Deals der Europäischen Kommission entstanden. Hier ist das New European Bauhaus, kurz NEB, erklärt. 

Mitmachen für mehr Lebensqualität und Klimaneutralität

Das Münchner Projekt Creating NEBourhoods Together ist eines der fünf Leuchtturm-Projekte der EU-Kommission zum NEB. Dabei soll jedoch nicht Betongold geschürft werden, sondern Lebenswelt im Sinne einer nachhaltigen, „schönen“ Gemeinschaft – oder um es es mit den drei Schlagworten zum NEB zusammenzufassen: „beautiful, sustainable, together„. Konkret bedeutet das, dass die Menschen vor Ort nicht nur eingebunden werden sollen, sondern selbst planen und gestalten, dass Nachbarschaften und Kreative aus den Vierteln Dinge in die Hand nehmen – eigene Räume, eigener Raum, guter Raum – auf Dauer.

In, aus und für Neuperlach

Beim Abend im Landtag zum Thema “Mit dem Neuen Europäischen Bauhaus schöne, nachhaltige, inklusive Orte schaffen”, zu dem meine Fraktionskollegin Ursula Sowa geladen hatte, ging es um die praktische Umsetzung des NEB-Konzepts. Ein Vertreter des Silicon Vilstal, wo man NEB schon lange lebt, ein Philosoph, der zum Thema forscht und publiziert, und zwei Vertreterinnen der Landeshauptsadt München erklärten Ansätze und Ideen. Spannend war, dass einige anwesende Immobilienentwickler*innen den Mehrwert von „schönen, nachhaltigen, gemeinschaftlichen“ Nachbarschaften sehen konnten und gar nicht so enttäuscht waren, dass jetzt nicht für die 5 Millionen Euro irgendwas gebaut werden soll, sondern es eher um soziokulturelle Ansätze und Nachbarschaften geht. Als Mama aus dem „Drei-Länder-Eck“ Perlach-Neuperlach-Ramersdorf – wir leben tatsächlich fast genau auf den imaginierten Grenzen – war meine erste Frage an dem Abend natürlich:

„Wer ist denn heute hier aus Neuperlach?“

Die Menge an Menschen, die sich dann meldeten, war – ja – überschaubar.

To Do: Dazu beitragen, dass das NEB-Projekt in Neuperlach auch eines von Neuperlach für Neuperlach wird! Ich will da kräftig anschieben helfen! Gemacht von Leuten von hier. Dazu haben wir noch zwei Jahre Zeit. Wichtig ist jetzt, dass die Menschen vor Ort erfahren, dass es das NEB gibt und wie sie aktiv werden können. Tragt die NEB-Idee darum weiter! Erzählt allen davon, und wenn Ihr Kreative seid, Kreatives im Angebot habt, bringt Euch ein!

Denn um dem Projekt und damit auch dem European Green Deal echtes Leben einzuhauchen, braucht es konkrete Ideen, die dazu beitragen, dass Leben und Arbeiten vor Ort tatsächlich schön, nachhaltig und von Gemeinsinn getragen werden.

Spread the word! Entwickelt mit und gestaltet mit!


Graphik: María Foulquié García for Visuality EU

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Pressemitteilung „Yes, We Care! Grün packt an in sozialen Berufen“

Rückgrat unserer Gesellschaft stärken, solidarischer organisieren und besser finanzieren – Sanne Kurz als Praktikantin bei MiA im shaere Neuperlach 

München (14.11.2022) Die Praktikums-Reihe „Grün packt an“ der Grünen Landtagsabgeordneten geht in die zweite Runde. Unterwegs in Bayern schnuppern die Politiker und Politikerinnen unter dem Motto „Yes, We Care!“ als Praktis in unterschiedliche Unternehmen im Sozialbereich.

Sanne Kurz, Grüne Landtagsabgeordnete im Münchner Osten, hat sich für ihren Praktikumstag die inklusive Berufsakademie MiA – Münchner inklusive Arbeitswelt e.V. – im Neuperlacher shaere ausgesucht. Der gemeinnützige Verein will Arbeitsplätze schaffen für junge Erwachsene mit Inklusionsbedarf im kognitiven Bereich. „Ich will ja eine Wohnung – da muss ich halt arbeiten.“ So einfach bringt es Vroni, eine der Teilnehmerinnen der MiA Akademie, auf den Punkt. Junge Erwachsene lernen hier nach der Schule erste Schritte in einem beruflichen Umfeld: Hotel, Küche, Service, Hauswirtschaft, Büro – Tätigkeiten werden theoretisch und praktisch ausführlich geübt, erprobt und wiederholt, bis sie sitzen. 

Danach gefragt, was sie aus dem Sozialpraktikum bei MiA mitgenommen habe, antwortet Sanne Kurz: „Niemand darf wegen seiner bzw. ihrer Behinderung benachteiligt werden. Was mit der UN-Behindertenrechts-Konvention geltendes Recht ist, ist auch für Menschen ohne Behinderung gut. Denn gemischte Teams sind resilient, und man hat jede Menge Spaß bei der Arbeit. Das Betriebsklima ist toll, und es tut gut, hautnah zu erleben, dass alle Menschen einen Arbeitsplatz wählen und sich sinnvoll einbringen können. Bei MiA haben sie ein ganz tolles Gespür dafür, was gute Orte für jede einzelne Person sind.“ 

Mit dem praxisbezogenen Fokus will die bayerische Grünen-Fraktion den Blick auf soziale Berufe lenken, indem die Abgeordneten in ganz unterschiedlichen Einrichtungen in ihren Stimmkreisen zuhören, anpacken und lernen. Das Ziel: besser verstehen, um Arbeitsbedingungen in sozialen Berufen zu verbessern und Care-Arbeit solidarischer und zukunftsfähig zu organisieren und zu finanzieren.

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Antrag Sanierungsbedarf staatlicher Kulturbauten

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über bereits beschlossene sowie notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bei den staatlichen Kultureinrichtungen zu berichten. Insbesondere soll der Bericht auf folgende Fragen eingehen:

  • Welche baulichen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der staatlichen Kultureinrichtungen, die für den reibungslosen Betrieb der Einrichtungen u. a. aus Sicht des Denkmalschutzes, des Brandschutzes, des Umwelt- und Klimaschutzes, der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Besucherinnen und Besucher sowie für Schutz und Erhalt der Exponate nötig sind, sind der Staatsregierung bekannt und mit welchen monetären Kosten ist für diese Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu rechnen? Auch Maßnahmen, die noch nicht im Staatshaushalt veranschlagt, aber deren Notwendigkeit absehbar ist, sollen hier benannt werden.
  • Welche Sanierungsmaßnahmen für gemeinsam mit anderen öffentlichen Trägern betriebene Kulturbauten, Kulturbauten im Eigentum von Stiftungen mit Beteiligung des Freistaates bzw. Kulturbauten mit Gesellschafterbeteiligung des Freistaates sind in den letzten fünf Jahren durchgeführt worden und welche stehen in den nächsten fünf Jahren an? Wie hoch sind die Istkosten und Plankosten bei den abgeschlossenen und den derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen? Wie hoch sind die Schätzkosten für die geplanten, bisher im Haushalt nicht aufgeführten Sanierungen?
  • Welche der in Spiegelstrich eins und zwei genannten Bauten sind nach Meinung der Staatsregierung sanierungsbedürftig, welche davon stark sanierungsbedürftig und nach welchen Kriterien priorisiert die Staatsregierung Sanierungen, legt also die Reihenfolge der tatsächlichen Sanierungsmaßnahmen fest?
  • Welche Gründe gibt es dafür, dass die von der Staatsregierung als notwendig erachteten Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden und welche Priorität räumt die Staatsregierung der Sanierung von Kulturbauten mit Blick auf den allgemeinen Sanierungsbedarf staatlicher Bauten ein?
  • Welche Zusatzkosten wie z. B. Reparatur-, Wartungsmaßnahmen, Personalaufwendungen und höhere Energiekosten sind in den letzten fünf Jahren durch unterbliebene bzw. aufgeschobene Sanierungen und Instandhaltungen entstanden (soweit möglich, jeweils mit Angabe der Kosten für die einzelnen Einrichtungen und für die einzelnen Jahre)?
  • Wie schätzt die Staatsregierung den aktuellen Stand der barrierefreien Zugänglichkeit der staatlichen Kulturbauten ein und wie hoch ist der Bedarf an notwendigen Baumaßnahmen, um einen barrierefreien Zugang zu und barrierefreie selbstständige Orientierung in allen staatlichen Kulturinstitutionen zu gewährleisten?
  • Mittel in welcher Höhe wurden seit Anfang der 18. Legislaturperiode für die Sanierung von staatlichen Kulturbauten genehmigt und wie hat sich diese Summe über die vergangenen 4 Jahre entwickelt?
  • Sieht die Staatsregierung vor, bauliche Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an zertifizierte ökologische und energetische Standards zu knüpfen und findet das Zertifizierungssystem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Anwendung? Welche Teil-Zertifizierungen sind bei Sonderbauten möglich? Welche (Teil-) Zertifizierungen davon plant die Staatsregierung für welche Bauten zu bekommen?
  • Welches Einsparpotenzial durch energetische Sanierung sieht die Staatsregierung beim Primär-Energiebedarf der Kulturinstitutionen? Welche Kosteneinsparungen sind dadurch zu erwarten?
  • Welches Einsparpotenzial sieht die Staatsregierung bei Sanierungen aufgrund modernerer Energieversorgung (Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen, Fernwärmenetz-Anschluss, Geothermie usw.) und wo plant die Staatsregierung energetisch autarken Betrieb nach der Sanierung?
  • Sind der Staatsregierung Kulturinstitutionen (inkl. Depots) bekannt, deren sanierungsbedürftige bauliche Substanz eine Gefahr für die dort ausgestellten oder gelagerten Kunst- und Kulturgüter darstellt und wenn ja welche?
  • Welche Interims-Lösungen sind für die Zeit der Sanierungen angedacht?

Begründung:

Staatliche Kulturinstitutionen sind vielfach in einem desolaten Zustand, die notwendigen Sanierungen, um die Kulturinstitutionen weiterhin reibungslos betreiben zu können werden nicht immer mit der notwendigen Dringlichkeit verfolgt. Beim Haus der Kunst gibt es Sanierungsbedarf seit über 20 Jahren, seit 10 Jahren ist der Bau beschlossen, Staatsoper München, Residenztheater, Marstall, Pinakothek der Moderne, Depots – die Liste ist lang. Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume sprach in einem Interview (Abendzeitung vom 03. Juni 2022) von einem „Investitionsbedarf von grob geschätzt drei Milliarden Euro“ – alleine für München. Er gab an, „wir müssen also priorisieren“ und kündigte dafür einen „Masterplan Kultur“, der „noch in dieser Legislaturperiode“ fertig sein solle – eine Zeitspanne, die aktuell noch rund 24 Sitzungswochen des Landtages umfasst.In Zeiten steigender Energiepreise und zweistelliger Inflation schlägt der Sanierungsstau zweifach zu Buche: Planungsprozesse, Sanierungsmaßnahmen und Investitionen werden teurer, gleichzeitig rächt sich die verschleppte bauliche Sanierung durch die steigenden Energiepreise, die letztendlich auf den Freistaat zurückfallen. Gleichzeitig steigen die Zinsen. Um diese Problematik anzugehen, ist es dringend notwendig, auch dem Parlament einen Überblick über alle anstehenden und notwendigen Investitionen zu geben und Planungen öffentlich und transparent zu beraten. Nur so kann eine strategische Priorisie- rung mit breiter Unterstützung der Öffentlichkeit erfolgen und der Investitionsbedarf langfristig abgebaut werden. Es ist Aufgabe der Staatsregierung für den reibungslosen Betrieb der eigenen Institutionen zu sorgen und staatseigene Werte langfristig zu sichern. Dies ist nur mit der notwendigen Informationsgrundlage möglich.

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Pressemitteilung „Grüne wollen Kunst- und Kulturschaffende sicher durch den Winter bringen“

Hans-Georg Stocker, Backstage München, sieht Live-Kultur in Gefahr
Sanne Kurz fordert Anpassung der Fördermittel, Energiekosten- und
Mietkostenzuschüsse – „Kunst und Kultur stehen mit dem Rücken zur Wand“

Das Lebenselixier Live-Kultur steht mit dem Rücken zur Wand
– nach zwei Jahren Pandemie mit kaum Einnahmemöglichkeiten sind die eh kargen
Rücklagen fast aufgebraucht
“, erklärt die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-
Grünen Sanne Kurz. „Ohne schnelle Hilfe steht der gesamte Kultursektor vor dem
Abgrund – wir müssen die Menschen, die Infrastruktur wie Vereine und Institutionen,
unsere kulturelle Vielfalt und kreative Innovationskraft und auch einen relevanten
Wirtschaftsfaktor schützen.


Die Grüne Landtagsfraktion hatte im Oktober Institutionen, Künstlerinnen und
Künstler im Bayerischen Landtag nach ihrer Lage gefragt. Fazit: Noch einen Winter
steht die Kultur in Bayern nicht durch: Bandräume und Bühnen sind teurer geworden,
weniger Publikum nach der Pandemie, Vorverkäufe gehen gegen Null, von PA-
Anlagen, Nightlinern bis hin zum Toiletten-Häuschen – Mangel an wichtigen Dingen
für Live-Kultur überall. Sanne Kurz: „Bayern ist Kulturstaat, Kultur ist Ländersache.
Es ist beschämend, wie die CSU-FW-Regierung unter Ministerpräsident Söder Kultur
komplett ignoriert.

Grüne Forderungen:

  • Kunst- und Kulturschaffende, Kunst- und Kulturvereine, staatliche und nichtstaatliche Kulturinstitutionen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft, die immer noch massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, müssen bei der Bewältigung der Härten von Inflation und Energiekrise unterstützt werden
  • Energiekosten- und Mietkostenzuschüsse für freie Bühnen, Konzertsäle, Clubs, Museen, Kinos und sonstige freie Spielstätten, Solo-Selbstständige, kommunale Kulturinstitutionen sowie Laienmusik, -theater und Kunstvereine
  • Kompensation von Einnahmeausfällen im Vergleich zu den Jahren vor 2020 von freien Spielstätten und Solo-Selbstständigen
  • Anpassung der staatlichen Fördermittel und Höchstfördersummen an die Inflation
  • Förderprogramm für die bauliche Instandsetzung und Sanierung freier und kommunaler Spielstätten, um die Energiekosten langfristig zu senken.

Mega-Events wie im Sommer draußen in Riem werden überleben. Die örtliche Live-
Kultur von Theater über Kino, Konzert bis Festival macht mir große Sorgen. Etliche
Spielstätten sind in Gefahr
“, so Sanne Kurz.
Das bestätigt Hans-Georg Stocker, Geschäftsführer des Backstage München: „Wir
konnten zweieinhalb Jahre keinen regulären Veranstaltungsbetrieb durchführen,
lange waren wir komplett geschlossen. Unser Personal ist ausgezehrt. Bei uns im
Veranstaltungs-Sektor liegt die Inflation bei ca. 30% – in Teilbereichen sogar bei 300
%! Viele Veranstaltungen und Tourneen müssen abgesagt werden, weil die
Vorverkäufe zusammenbrechen. Wir haben uns vor Corona trotz permanent widriger
Bedingungen seit über 30 Jahren ohne nennenswerte öffentliche Mittel
durchgekämpft. Wir sind auch wichtiger Standort-Faktor, ein diverser
gesellschaftlicher Begegnungs- und Knotenpunkt – darüber hinaus beschäftigen wir
über 90 Personen. Jetzt bricht uns die Dauer-Krise das Genick: Die Freie Kultur wird
es so bald nicht mehr geben. Wenige internationale Veranstaltungs-Großkonzerne,
die teilweise von äußerst fragwürdigen Finanzquellen massiv gestützt werden,
kaufen alles auf. Wenn wir sterben, stirbt wesentlich mehr als ein Stück Münchner
Kulturgeschichte.


Sanne Kurz ergänzt: „Das Backstage stand schon oft vor dem Aus, immer wurde mit
viel Pioniergeist und Herzblut eine Lösung gefunden. Das beweist: wenn einer ein
Fighter ist, dann Hans-Georg Stocker. Die dramatische Bewertung der Lage durch
einen Veranstalter wie ihn zeigt, wie schlimm es schon jetzt wirklich um die Kultur
steht.


„Mega-Events wie im Sommer draußen in Riem werden überleben. Die örtliche Live-
Kultur von Theater über Kino, Konzert bis Festival macht mir große Sorgen. Etliche
Spielstätten sind in Gefahr.“, so Sanne Kurz.
Das bestätigt Hans-Georg Stocker, Geschäftsführer des Backstage München: „Wir
konnten zweieinhalb Jahre keinen regulären Veranstaltungsbetrieb durchführen,
lange waren wir komplett geschlossen. Unser Personal ist ausgezehrt. Bei uns im
Veranstaltungs-Sektor liegt die Inflation bei ca. 30% – in Teilbereichen sogar bei 300
%! Viele Veranstaltungen und Tourneen müssen abgesagt werden, weil die
Vorverkäufe zusammenbrechen. Wir haben uns vor Corona trotz permanent widriger
Bedingungen seit über 30 Jahren ohne nennenswerte öffentliche Mittel
durchgekämpft. Wir sind auch wichtiger Standort-Faktor, ein diverser
gesellschaftlicher Begegnungs- und Knotenpunkt – darüber hinaus beschäftigen wir
über 90 Personen. Jetzt bricht uns die Dauer-Krise das Genick: Die Freie Kultur wird
es so bald nicht mehr geben. Wenige internationale Veranstaltungs-Großkonzerne,
die teilweise von äußerst fragwürdigen Finanzquellen massiv gestützt werden,
kaufen alles auf. Wenn wir sterben, stirbt wesentlich mehr als ein Stück Münchner
Kulturgeschichte.“
Sanne Kurz ergänzt: „Das Backstage stand schon oft vor dem Aus, immer wurde mit
viel Pioniergeist und Herzblut eine Lösung gefunden. Das beweist: wenn einer ein
Fighter ist, dann Hans-Georg Stocker. Die dramatische Bewertung der Lage durch
einen Veranstalter wie ihn zeigt, wie schlimm es schon jetzt wirklich um die Kultur
steht.“

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Schriftliche Anfrage „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben“

Viele Berufe in der Filmbranche kennen keine institutionalisierten Ausbildungswege. Der Nachwuchs in Script Supervision, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Bühne und Baubühne, Licht, Kameraassistenz, Innen- und Außenrequisite, Regieassistenz, Filmgeschäftsführung und vielem anderem mehr fand aufgrund fehlender Alternativen jahrzehntelang durch „Learning by doing“ den Weg in Branche und Beruf, wo er exzellenter Fachkräftenachwuchs war. Mit der begrüßenswerten Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 brach der informelle Einstieg in die Branche jedoch weg: die Fördersummen im Filmbereich wurden nicht an die neuen Bedarfe angepasst, viele Produktionsfirmen konnten Praktika nicht mehr im gewohnten Umfang anbieten. Es wurden keine Gegenmaßnahmen ergriffen und keine Ausgleichsprogramme oder institutionalisierte Ausbildungswege auf den Weg gebracht. Die Folge ist ein eklatanter Fachkräftemangel im handwerklichen, technischen, organisatorischen und kreativen „Mittelbau“ der Branche: Im Sommer 2018 benennt der CEO der Bavaria Film GmbH Dr. Christian Franckenstein bei der Präsentation der Geschäftszahlen Fachkräftemangel „angesichts einer voll ausgelasteten Branche, unserer Standorte in attraktiven Metropolregionen und der fortschreitenden Digitalisierung“1 und konstatiert, die Lage werde sich in den kommenden Jahren noch zuspitzen; Steffen Schmidt-Hug, Rechtsanwalt und Beiratsmitglied der Künstlersozialkasse (BVR, BVK, VSK) wurde im Frühjahr 2019 in Blickpunkt Film mit den Worten zitiert: „Seit ein paar Jahren deutet er sich an. Voriges Jahr wurde er für alle sichtbar. Im Herbst mussten erste Produktionen wegen Fachkräftemangel abgesagt werden. […] Jetzt ist der Personalmangel schon im März wie Donnergrollen zu hören und stellt alle vor eine Zerreißprobe“2 und 2022 sagt der Geschäftsführer der Penzing Studios Jörn Siegele „Gerade was das Digitale betrifft, herrscht ein absoluter Mangel“3. Erste Länder, wie z. B. Hessen, legen spezielle Förderprogramme zur Behebung des Fachkräftemangels im Filmbereich auf. Ein Runder Tisch der Staatsregierung mit der Branche im Winter 2019/2020 brachte ebenso wenig Besserung wie der Workshop des Staatsministeriums für Digitales mit Unterstützung der Staatskanzlei zum Thema Nachwuchs- und Fachkräftemangel gemeinsam mit der Medien.Bayern GmbH, dem MedienCampus, dem MedienNetzwerk Bayern und dem FilmFernsehFonds (FFF). Die Produzentenallianz Initiative für Qualifikation hat im Frühjahr 2022 nun den „Career Guide Film“ herausgebracht.4

Ich frage die Staatsregierung:


1.1 Wie viele vom FFF Bayern geförderte Drehs mussten in den vergangenen 5 Jahren abgesagt, verschoben oder verlängert werden? (bitte tabellarisch auflisten nach Jahr, Absage, Verschiebung, Verlängerung mit Gesamtzahlen/Jahr)
1.2 Wie oft war Personalmangel der Grund für die Ausfälle, Verschiebungen oder Verlängerungen? (bitte tabellarisch aufführen nach Jahr)
1.3 In welchen Gewerken hat Personal gefehlt (bitte mit tabellarischer Angabe jeweils Angabe Gewerk/Anzahl des fehlenden Personals)?
2.1 Falls der Staatsregierung zu 1.1., 1.2. oder 1.3 keine Daten vorliegen, welche Daten liegen ihr vor, um den Fachkräfte- und Nachwuchsmangel der bayerischen Filmbranche nach Gewerk und Qualifikationsstufe zu erfassen und zu bewerten?
3.1 Welche Schulen in Bayern nehmen das Angebot „Round Tables für Lehrer*innen“ des Programms „Start Into Media“ wahr? (Bitte Schulart und Anzahl der jeweiligen Lehrer*innen/Schüler*innen angeben)?
3.2. Welche Berufsbilder werden im Rahmen der Roundtables vorgestellt?
3.3 Welche Maßnahmen gibt es von Seiten der Staatsregierung über das Programm „Start Into Media“ hinaus, um junge Menschen über die vielfältigen Berufsbilder in der Filmbranche zu informieren und die Hochschulen dabei zu unterstützen, Studierende zu gewinnen?
4.1 Wie haben sich die Zahlen der Absolvent*innen aus dem Bereich Mediengestaltung Bild & Ton, Medienproduktion, Medientechnik, Kamera, Schnitt, Regie und Drehbuch und artverwandter Lehrbereiche beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und bei den Staatlichen Film- und Medienhochschulen sowie Universitäten in den letzten 5 Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Studiengang/Ausbildung, Institution und Jahrgang)?
4.2 Welche Rolle spielen die aktuellen und künftig erwartbaren Personalbedarfe bei der Finanzausstattung und Anzahl der angebotenen Studienplätze an den Film- und
Medienhochschulen sowie Universitäten?
4.3 Inwieweit plant die Staatsregierung, weitere berufsqualifizierende Studiengänge oder Ausbildungen im Filmbereich für Berufsbilder wie in Script Supervision, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Bühne und Baubühne, Licht, Kameraassistenz, Innen- und Außenrequisite, Regieassistenz, Filmgeschäftsführung beispielsweise an staatlichen Hochschulen zu implementieren?
5.1 Welche Qualifikationen sind für Aus- und Weiterbildungen von jungen Menschen und älteren Menschen im (Quer)einstieg für die Filmbranche aus Sicht der Staatsregierung notwendig?
5.2 Welche Weiter- und Ausbildungsangebote für junge Menschen, die den Erwerb dieser Qualifikationen nach Schule, Ausbildung oder Studium ermöglichen, unterstützt die Staatsregierung?
5.3 Wie fördert die Staatsregierung den Quereinstieg und die Qualifikation älterer Personen in diesem Bereich?
6.1 Welche Maßnahmen gibt es von Seiten der Staatsregierung, um Filmproduktionsfirmen bei der Aus- und Weiterbildung der dringend benötigten Fachkräfte für den Filmbereich zu unterstützen, z.B. durch Vermittlungsangebote, Finanzierungshilfe von Volontariaten, Praktika
und ähnlichem?
6.2 Welche Pläne gibt es von Seiten der Staatsregierung, Wege der qualifizierten Berufsausbildung in der Filmbranche z.B. in Kooperation mit der IHK auf den Weg zu bringen?
6.3 Inwieweit haben bei der Entwicklung der IHK-Weiterbildungsangebote im Filmbereich die aktuellen Personalbedarfe eine Rolle gespielt?
7.1 Wie hoch sind die Mittel, die von Seiten der Staatsregierung in die in 5.1, 5.2 und 6 genannten Programme fließen? (Bitte aufschlüsseln nach Angebot und Höhe der Zuwendungen)
7.2 Wie hat sich die Zahl der Absolvent*innen dieser Aus- und Weiterbildungsangebote in den letzten 5 Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Aus- bzw. Weiterbildungsangebot und Jahr)?
7.3 Wie will die Staatregierung sicherstellen, dass Berufe in der Filmbranche für ältere und junge Menschen mit unterschiedlichsten Bildungsbiographien attraktiv bleiben?
8.1 Wie bewertet die Staatsregierung das Branchenqualifizierungsprogramm im Rahmen von ‚STEP‘ des Landes Hessen, bei dem Filmunternehmen bis zu 1.900€ monatlich pro Programmteilnehmer*in beantragen können, um für Praktika während des Drehzeitraums sowie in der Vor- und Nachbereitung des Drehs den gesetzlichen Mindestlohn zahlen zu können und somit sowohl Quereinsteiger*innen, Absolvent*innen von Filmhochschulen und verwandten Studiengängen und anderen Personen den Weg in die Branche zu ermöglichen?
8.2 Wie beurteilt die Staatsregierung das Weiterbildungsprogramm im Rahmen von ‚STEP‘ des Landes Hessen, bei dem Teilnehmer*innen am Branchenqualifizierungsprogramm von STEP finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen und -veranstaltungen beantragen können?
8.3 Wie beurteilt die Staatsregierung das Autor*innenstipendienprogramm im Rahmen von ‚STEP‘ des Landes Hessen, das Autorinnen und Autoren mit Schwerpunkt auf in der Filmbranche unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen, LGBTQIA+, Bewerber*innen mit Migrationshintergrund, Bewerber*innen mit Beeinträchtigung, People of Color mit einem zehnmonatigen Stipendium unterstützt, um die Einkommenslücken in der Phase der Recherche und An-Entwicklung zwischen erster Stoff-Idee und dem Stadium, in dem ein Stoff zur Drehbuchförderung eingereicht werden kann zu schließen?

Hier geht’s zur Antwort:


1 https://www.wuv.de/Archiv/Fachkr%C3%A4ftemangel-erreicht-Filmbranche „Fachkräftemangel
erreicht Filmbranche“, abgerufen am 10.08.2022
2 https://beta.blickpunktfilm.de/details/438870 „Wortmeldung: „Fachkräftemangel ist
hausgemacht““ abgerufen am 10.08.2022
3https://www.merkur.de/bayern/neue-filmstudios-fachkraeftemangel-wird-zum-problem-
zr-91488348.html „Neue Filmstudios: Fachkräftemangel wird zum Problem“, abgerufen am
10.08.2022
4 https://www.produzentenallianz.de/beitraege/pressemitteilung/es-ist-so-weit-veroeffentlichung-
des-career-guide-film-qualifikationsangebote-fuer-berufssuchende-in-deutschland/ „Es ist so
weit! Veröffentlichung des „Career Guide Film“ – Qualifikationsangebote für den Nachwuchs in
Deutschland“, angerufen am 10.08.2022

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Dringlichkeitsantrag Kunst- und Kulturschaffende sicher durch den Winter bringen!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert Kunst- und Kulturschaffende, Kunst- und Kulturvereine, staatliche und nichtstaatliche Kulturinstitutionen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft, die immer noch massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, bei der Bewältigung der Härten
von Inflation und Energiekrise zu unterstützen. Insbesondere sollen dabei folgende Maßnahmen geprüft und für folgende Bereiche Lösungen erarbeitet werden:

  • Energiekosten- und Mietkostenzuschüsse für freie Bühnen, Konzertsäle, Clubs, Museen, Kinos und sonstige freie Spielstätten, Solo-Selbstständige, kommunale Kulturinstitutionen sowie Laienmusik, -theater und Kunstvereine.
  • Kompensation von Einnahmeausfällen im Vergleich zu den Jahren vor 2020 von freien Spielstätten und Solo-Selbstständigen
  • Anpassung der staatlichen Fördermittel und Höchstfördersummen an die Inflation
  • Förderprogramm für die bauliche Instandsetzung und Sanierung freier und kommunaler Spielstätten, um die Energiekosten langfristig zu senken.

Begründung:

Kunst und Kultur stehen mit dem Rücken zur Wand: nach zwei Jahren Pandemie, in denen
es kaum Einnahmemöglichkeiten für Kreative gab, sind die Rücklagen, wenn sie überhaupt vorhanden waren, aufgebraucht. Inflation und Energiekriese wirken in dieser ohnehin angespannten Situation wie ein Katalysator. Hinzu kommen die baulich oft desolaten Zustände der Spielstätten, Kinos, Clubs, Museen, Proberäume und Ateliers, die den Energieverbrauch und damit die Kosten für die Institutionen und Solo-Selbstständigen zusätzlich in die Höhe treiben. Ohne schnelle Hilfe steht der gesamte Kultursektor nun endgültig vor dem Abgrund. Wirkönnen es uns als Gesellschaft weder leisten, eine ganze Generation an Künstlerinnen und Musikern, Filmemachern und Schauspielerinnen, Designern und Schriftstellerinnen zu verlieren.

Auch die Vereine und Institutionen, die kulturelle Infrastrukltur unseres Landes müssen wir schützen – und mit ihnen die kulturelle Vielfalt, die kreative Innovationskraft und einen relevanten Wirtschaftsfaktor. Angst ist Gift für Kreativität. Kunst und Kultur sind Lebenselexier!
Die Landesregierung in Niedersachsen ging bereits mit gutem Beispiel voran und unterstützt kommunale Kultureinrichtungen, die immer noch an den Folgen der Pandemie leiden mit bis zu 8 Millionen Euro, um die Verluste abzufedern und das Überleben der Einrichtungen zu sichern. Kunstminister Blume hat unlängst Unterstützungen für die freie Kunst- und Kulturszene zugesagt. Die Staatsregierung muss nun zu ihrem Wort stehen und schnelle Hilfen auf den Weg bringen. Neben den kurzfristigen Hilfen ist es außerdem Aufgabe der Staatsregierung, den Kultursektor endlich auf solide Füße zu stellen, damit Künstlerinnen, Künstler, Kreative, Vereine und Institutionen kommende Krisen besser bewältigen könne.

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Antrag Verlängerung Ausfallfonds I & II

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, bis 30.11.2022 ein Konzept vorzulegen, wie der Ausfallfonds I für Kinofilm- und HighEnd-Serienproduktion sowie der Ausfallfonds II für deutsche TV- und Streamingproduktionen zur Absicherung der coronabedingten Ausfälle in Anlehnung an die Verlängerung des Ausfallfonds I vonseiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auch vonseiten des Freistaates Bayern bis um 31.03.2023 verlängert werden kann.

Begründung:

Laut einer Pressemitteilung vom 28.09.2022 hat die Staatsregierung eine Verlängerung des Ausfallfonds I & II für coronabedingte Ausfälle für Film- & TV-Produktionen bis Ende des Jahres 2022 beschlossen. Filmdproduzentinnen und -produzenten haben derzeit keinerlei Möglichkeit, covidbedingte Produktionsausfälle über die private Versicherungswirtschaft abzudecken. Der Ausfallfonds ist somit die einzige Möglichkeit, das wirtschaftliche Risiko für Produzentinnen und Produzenten im kommenden dritten Pandemiewinter auf ein tragbares Maß zu reduzieren. Für eine verlässliche Absicherung der für den Medienstandort Bayern äußerst relevanten Filmbranche ist eine Verlängerung beider Ausfallfonds bis Ende des Jahres allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da auch in den Wintermonaten zu Anfang des kommenden Jahres noch mit Ausfällen zu rechnen ist. Die Branche braucht Planungssicherheit. Bayern muss seiner Verantwortung gerecht werden. Daher wird die Staatsregierung aufgefordert, beide Ausfallfonds in Anlehnung an die Verlängerung vonseiten des BKM bis zum 31.03.2023 zu verlängern.

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Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München (II)“ – die Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Fragen 1.1 bis 1.3:

1.1 Wenn „sowohl der Öffentlichkeit als auch den Partnern wie Konzerthaus-Stiftung, dem Grundstücks-Eigentümer, dem BR bzw. dem BRSO (…) die Schätzkosten vorgetragen“ (Antwort zu Frage 1.2 der Anfrage von Sanne Kurz) wurden, wie wurden jeweils diese Partner über die „Denkpause“ informiert (Gespräche, schriftliche Unterrichtung etc.)?

1.2 Mit wem auf Seiten der Partner wurde gesprochen bzw. welche Personen von ihnen wurden informiert?

1.3 Wurde den Partnern lediglich die neuen „Schätzkosten“ (Antwort zu Frage 1.2) mitgeteilt oder wurden sie auch über Einzelheiten der verordneten „Denkpause“ und möglichen Konsequenzen informiert?

Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3:

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Mit den zuständigen Vertretern der genannten Partner-Institutionen war und ist die Staatsregierung im Gespräch. Dabei geht es nicht um die Mitteilung „neuer ‚Schätzkosten‘“, sondern darum, Hintergrund und Intention der Denk- und Diskussionspause zu erläutern und sich zum weiteren Prozess auszutauschen.

Fragen 2.1 bis 2.3:

2.1 Welche „verschiedenen Optionen“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) wie z.B. Einsparpotenziale, Zeitpläne, Alternativnutzung, Kooperationen mit der Stadt München etc. werden während der „Denkpause“ konkret untersucht (bitte tabellarisch aufführen)?

2.2 Wann werden die „Details und die eingebundenen Akteure“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) der „Denkpause“ bekanntgegeben?

2.3 Wie bewertet die Staatsregierung die gebotene Transparenz und notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung sowie Nachvollziehbarkeit der anstehenden Entscheidung im Zusammenhang mit offener Unterrichtung über die laufenden Aktivitäten in der „Denkpause“ und über die eingebundenen Akteure?

Antwort zu den Fragen 2.1 bis 2.3:

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es handelt sich um einen laufenden Prüfungs- und Entscheidungsprozess, der verschiedene Optionen untersucht. Vor Abschluss des Prozesses kann zu den Details keine Auskunft gegeben werden.

Zuschriften aus der Bevölkerung an die Staatsregierung zeigen, dass vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen und internationalen Krisen ein großes Verständnis dafür besteht, wenn zum Projekt Konzerthaus München ergebnisoffen verschiedene Optionen geprüft werden.

Fragen 3.1 bis 3.2:

3.1 Was konkret ist mit „wesentlichen Rahmenbedingungen“ gemeint, von deren Klärung die Entscheidung zum Konzerthausbau mit abhängt (Antwort zu Fragen 4.1 und 4.2)?

3.2 Wie müssen „wesentliche Rahmenbedingungen“ (Antwort zu Fragen 4.1 und 4.2) aussehen, damit die Staatsregierung weiter am Bau festhält?

Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2:

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der dargestellte Denk- und Gesprächsprozess ist vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen durch internationale Krisen, steigende Baukosten und den Investitionsbedarf bei bestehenden Kulturbauten besonders am Standort München notwendig geworden. Eine Entscheidung muss daher unter anderem diese Faktoren und ihre Auswirkungen auf die bestehenden Handlungsoptionen der Staatsregierung mit einbeziehen.

Frage 4:

Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die durch die Untersuchungen der „verschiedenen Optionen“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) während der „Denkpause“ anfallen?

Antwort zu Frage 4:

Es wird auf die Antwort zur Frage 1.3 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser und Dr. Wolfgang Heubisch vom 25. April 2022 betreffend „Konzerthaus München (4/4)“ verwiesen.

Fragen 5.1 bis 5.3:

5.1 Bis wann spätestens werden nach aktuellem Stand die „Ergebnisse der aktuellen Denk- und Diskussionsphase ausgewertet“ (Antwort zu Fragen 4.1 bis 4.2) sein?

5.2 Bis wann spätestens werden sie der Öffentlichkeit mitgeteilt?

5.3 Bis wann spätestens wird der Landtag über die zusätzlichen Kosten und über die Ergebnisse der „Denkpause“ informiert werden?

Antwort zu den Fragen 5.1 bis 5.3:

Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Staatsregierung zu den Fragen 4.1 und 4.2 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz zum Konzerthaus München vom 20.05.2022 verwiesen.

Sobald die laufende Denk- und Diskussionsphase abgeschlossen ist, wird die Staatsregierung Landtag und Öffentlichkeit unmittelbar über die Ergebnisse unterrichten.

Hinsichtlich der Frage nach „zusätzlichen Kosten“ wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

Frage 6:

Wird die Bekanntgabe der Ergebnisse abhängig gemacht von einer Einigung in den Gesprächen mit der Stadt München über die „künftige Gestaltung des Kulturraums München“?

Antwort zu Frage 6:

Zum Zeitpunkt einer „Bekanntgabe der Ergebnisse“ der laufenden Denk- und Diskussionsphase wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Die Formulierung einer noch zu erzielenden „Einigung“ zwischen Freistaat und Landeshauptstadt München suggeriert einen bestehenden Dissens. Wie bereits in der Antwort der Staatsregierung auf Frage 6.3 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz zum Konzerthaus München vom 20.05.2022 ausgeführt, besteht hingegen ein vertrauensvoller und regelmäßiger Dialog zwischen Freistaat und Landeshauptstadt München. Sowohl auf Seiten des Freistaats als auch seitens der Landeshauptstadt München sind derzeit im jeweiligen Verantwortungsbereich Rahmenbedingungen für die künftige Gestaltung des Kulturraums München zu klären.

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Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München (II)“ – meine Fragen

Meine Fragen an die Staatsregierung:

Fragen 1.1 – 1.3

1.1 Wenn „sowohl der Öffentlichkeit als auch den Partnern wie Konzerthaus-Stiftung, dem Grundstücks-Eigentümer, dem BR bzw. dem BRSO (…) die Schätzkosten vorgetragen wurden, wie wurden jeweils diese Partner über die „Denkpause“ informiert (Gespräche, schriftliche Unterrichtung etc.)?
1.2 Mit wem auf Seiten der Partner wurde gesprochen bzw. welche Personen von ihnen wurden informiert?
1.3 Wurde den Partnern lediglich die neuen „Schätzkosten“ (Antwort zu Frage 1.2) mitgeteilt oder wurden sie auch über Einzelheiten der verordneten „Denkpause“ und möglichen Konsequenzen informiert?“

Fragen 2.1 – 2.3

2.1 Welche „verschiedenen Optionen“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) wie z.B. Einsparpotenziale, Zeitpläne, Alternativnutzung, Kooperationen mit der Stadt München etc. werden während der „Denkpause“ konkret untersucht (bitte tabellarisch aufführen)?
2.2 Wann werden die „Details und die eingebundenen Akteure“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) der „Denkpause“ bekanntgegeben?
2.3 Wie bewertet die Staatsregierung die gebotene Transparenz und notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung sowie Nachvollziehbarkeit der anstehenden Entscheidung im Zusammenhang mit offener Unterrichtung über die laufenden Aktivitäten in der „Denkpause“ und über die
eingebundenen Akteure?

Fragen 3.1 – 3.2

3.1 Was konkret ist mit „wesentlichen Rahmenbedingungen“ gemeint, von deren Klärung die Entscheidung zum Konzerthausbau mit abhängt (Antwort zu Fragen 4.1 und 4.2)? 3.2 Wie müssen „wesentliche Rahmenbedingungen“ (Antwort zu Fragen 4.1 und 4.2) aussehen, damit die Staatsregierung weiter am Bau festhält?

Frage 4

Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die durch die Untersuchungen der „verschiedenen Optionen“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) während der „Denkpause“ anfallen?

Fragen 5.1 – 5.3

5.1 Bis wann spätestens werden nach aktuellem Stand die „Ergebnisse der aktuellen Denk- und Diskussionsphase ausgewertet“ (Antwort zu Fragen 4.1 bis 4.2) sein?
5.2 Bis wann spätestens werden sie der Öffentlichkeit mitgeteilt?
5.3 Bis wann spätestens wird der Landtag über die zusätzlichen Kosten und über die Ergebnisse der „Denkpause“ informiert werden?

Frage 6:

Wird die Bekanntgabe der Ergebnisse abhängig gemacht von einer
Einigung in den Gesprächen mit der Stadt München über die „künftige
Gestaltung des Kulturraums München“?

Zu den Antworten geht’s hier:


Anfrage von Sanne Kurz) wurden, wie wurden jeweils diese Partner über
die „Denkpause“ informiert (Gespräche, schriftliche Unterrichtung etc.)?
1.2 Mit wem auf Seiten der Partner wurde gesprochen bzw. welche
Personen von ihnen wurden informiert?
1.3 Wurde den Partnern lediglich die neuen „Schätzkosten“ (Antwort zu
Frage 1.2) mitgeteilt oder wurden sie auch über Einzelheiten der
verordneten „Denkpause“ und möglichen Konsequenzen informiert?

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Schriftliche Anfrage „Diversität bei Gremienbesetzung und im Kulturbereich“ – die Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

1.1  In welchen Gremien benennt der Freistaat Gremienmitglieder (benennen in diesem Sinne ist das Berufen, Entsenden, Vorschlagen oder jede Einflussnahme auf die Gremienbesetzung in sonstiger Weise, bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt und Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder)?

1.2  Wie viele von diesen Gremien haben ein Diversitätskonzept, eine Selbstverpflichtung oder eine Diversitäts-Checkliste (vgl. Frage 7.2)?

1.3  Wie viele der Gremien sind geschlechterparitätisch besetzt oder haben mehr Frauen als Mitglieder (bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt, Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder und deren Frauenanteil)?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Beantwortung der Fragen erforderte eine aufwendige Abfrage.

Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Fragen in den anliegenden Übersichtstabellen beantwortet.

Abgefragt wurden dabei alle Ressorts sowie die Staatskanzlei ohne den jeweiligen nachgeordneten Bereich.

Bei der Abfrage wurden für die Gremiendefinition die Definition aus Art. 3 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG)1 und die Abfrage zum Sechsten Bericht der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG (S. 111 ff.) herangezogen. Entsprechend wurden nur ressortübergreifende, entscheidungsrelevante Gremien abgefragt.

Des Weiteren wurden keine institutionellen Bund-Länder-Gremien und keine Stellvertretungen für die vom Freistaat benannten Gremienmitglieder abgefragt.

Angaben, die nur mit noch erheblicherem Aufwand hätten ermittelt werden können, wurden außer Acht gelassen, da die Beantwortung sonst nicht in einem angemessenen zeitlichen Rahmen möglich gewesen wäre.

Bei den anliegenden Übersichtstabellen ist zu beachten, dass es sich bei den durch den Freistaat benannten Gremienmitgliedern häufig um funktionsgebundene Mandate handelt, bei welchen auf die Geschlechterparität kein Einfluss genommen werden kann. Zudem könnte sich bei der Berücksichtigung von Stellvertretungen ein anderes Geschlechterverhältnis ergeben.

Der Frauenanteil aus Spalte 7 der Anlage 1 bezieht sich auf die Anzahl der entsendeten und benannten Mitglieder im jeweiligen Gremium, nicht auf die Gremienmitglieder insgesamt.

2.1 Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

Vielfalt macht Bayerns Lebensqualität aus. Menschen sollen das Leben führen können, das sie führen möchten – frei und selbstbestimmt. Unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung soll jede Person selbstbestimmt, unter Berücksichtigung von Kompetenzen und Interessen, am gesellschaftlichen Leben und am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen können.

Die Staatsregierung fördert die Gleichbehandlung aller Menschen und setzt sich ausdrücklich gegen Diskriminierung oder Gewalt aufgrund von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung ein.

2.2 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen der Besetzung von Gremien ebenso wie die Bevorzugung aus diesen Gründen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz – GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Im Kulturbereich besteht diesbezüglich eine hohe Sensibilität.

Auf die Antworten zu den Fragen 4.3 und 5.3 sowie die Darstellung der Gremienbesetzungen wird insoweit ergänzend Bezug genommen.

3.1 Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

Für die Beantwortung wurden die Ergebnisse der Berichte der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG herangezogen.

Bei den anliegenden Übersichtstabellen ist zu beachten, dass es sich bei den durch den Freistaat benannten Gremienmitgliedern häufig um funktionsgebundene Mandate handelt, bei welchen auf die Geschlechterparität kein Einfluss genommen werden kann. Zudem könnte sich bei der Berücksichtigung von Stellvertretungen ein anderes Geschlechterverhältnis ergeben.

Der Frauenanteil aus Spalte 7 der Anlage 1 bezieht sich auf die Anzahl der entsendeten und benannten Mitglieder im jeweiligen Gremium, nicht auf die Gremienmitglieder insgesamt.

2.1 Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

Vielfalt macht Bayerns Lebensqualität aus. Menschen sollen das Leben führen können, das sie führen möchten – frei und selbstbestimmt. Unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung soll jede Person selbstbestimmt, unter Berücksichtigung von Kompetenzen und Interessen, am gesellschaftlichen Leben und am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen können.

Die Staatsregierung fördert die Gleichbehandlung aller Menschen und setzt sich ausdrücklich gegen Diskriminierung oder Gewalt aufgrund von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung ein.

2.2 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen der Besetzung von Gremien ebenso wie die Bevorzugung aus diesen Gründen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz – GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Im Kulturbereich besteht diesbezüglich eine hohe Sensibilität.

Auf die Antworten zu den Fragen 4.3 und 5.3 sowie die Darstellung der Gremienbesetzungen wird insoweit ergänzend Bezug genommen.

3.1 Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

Für die Beantwortung wurden die Ergebnisse der Berichte der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG herangezogen.

Vor Einführung des BayGlG 1996 lag der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen gerade einmal bei zehn Prozent. Seit Einführung des Gesetzes ist ein Zuwachs zu verzeichnen. In den Berichtszeiträumen des Ersten und Zweiten Gleichstellungsberichts stieg der Frauenanteil bei Neubesetzungen bereits auf 36 Prozent. In den darauffolgenden Jahren schwankte der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen zwischen 31,8 und 41,1 Prozent. Für den Sechsten Gleichstellungsbericht (Berichtszeitraum bis 2018) wurde nicht mehr der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen ermittelt, sondern der Frauenanteil unter den in den Gremien wahrgenommenen Mandaten. Dies berücksichtigt die Tatsache, dass eine Person auch mehrere Mandate innehaben kann. Die Angabe der wahrgenommenen Mandate bietet zudem ein realistischeres Bild über die Beteiligung der Dienststellen an der Gremienarbeit. Im Berichtszeitraum des Sechsten Gleichstellungsberichts gaben 7,8 Prozent3 der teilnehmenden Dienststellen an, Personal in entscheidungsrelevante, dienststellenübergreifende Gremien zu entsenden. Der Frauenanteil bei funktionsunabhängigen Mandaten liegt bei 51,8 Prozent und bei funktionsgebundenen Mandaten bei 30,6 Prozent. Insgesamt liegt der Frauenanteil bei der Wahrnehmung von Mandaten in Gremien bei 48,7 Prozent.

Die zwischen den Ergebnissen in den Gleichstellungsberichten und den nach aktueller Abfrage der Ressorts erstellten Tabellen in der Anlage zu Frage 1 auftretenden Diskrepanzen erklären sich folgendermaßen: Die Zahlen für den Gleichstellungsbericht werden anonym per Fragebögen abgefragt, wobei die Rücklaufquote der Dienststellen insgesamt im staatlichen Bereich bei 84,1 Prozent und im kommunalen Bereich bei 58,3 Prozent liegt. Die aktuelle Abfrage zu Frage 1 bezieht sich auf die Ressorts (ohne nachgeordneten und ohne kommunalen Bereich) mit einer Rücklaufquote von 100 Prozent. Bei der Abfrage zum Sechsten Gleichstellungsbericht haben 88 Dienststellen Angaben zur Gremienbesetzung gemacht. Davon waren 24 Dienststellen aus dem kommunalen Bereich, sieben aus der mittelbaren Staatsverwaltung und 57 Dienststellen aus dem gesamten staatlichen Bereich. Es besteht daher keine direkte Vergleichbarkeit der Ergebnisse.

3.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse seit Einführung des BayGlG 1996?

3.3  Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, sollten die Ergebnisse unzureichend sein (vgl. 1.3)?

Die Fragen 3.2 und 3.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Trotz schwankender Frauenanteile unter den in Gremien entsendeten Personen/wahrgenommenen Mandaten ist im Ergebnis eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Da die Rücklaufquoten bei den Abfragen zu den Gleichstellungsberichten jedoch sehr schwankend sind, kann eine valide detaillierte Schlussfolgerung nicht gezogen werden.

Bei der geplanten Novellierung des BayGlG wird geprüft werden, ob die Vorschriften zur Gremienbesetzung in einzelnen Bereichen zu verändern sind oder ob in einer vorgesehenen Handreichung dazu Regelungen getroffen werden müssen.

4.1 Wie bewertet die Staatsregierung Studien aus anderen Bundesländern zum Thema?

Bewertungen zu Veröffentlichungen anderer Länder nimmt die Staatsregierung grundsätzlich nicht vor.

4.2 Welche Benachteiligungen für Frauen und marginalisierte Gruppen erkennt die Staatsregierung derzeit in der bayerischen Kulturszene?

Die Antwort der Staatsregierung bezieht sich auf den Betrieb staatlicher Kultureinrichtungen. Für die Antwort der Staatsregierung wurde mit den staatlichen Kultureinrichtungen der Austausch gesucht mit dem Ergebnis, dass strukturelle Benachteiligungen „für Frauen und marginalisierte Gruppen“ an den staatlichen Kultureinrichtungen aus deren Sicht nicht erkennbar sind.

4.3 Welche konkreten Vielfaltsprojekte mit staatlicher Unterstützung laufen derzeit in Bayern, um Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen?

Auf die Antwort zu Frage 4.2 wird Bezug genommen. Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren und möglichen Benachteiligungen vorzubeugen, werden an den staatlichen Kultureinrichtungen beispielsweise folgende Maßnahmen umgesetzt:

a) An den Münchner Kunsthochschulen, so an der Hochschule für Fernsehen und Film München, der Hochschule für Musik und Theater München und der Theaterakademie, wird im Wechsel ein regelmäßiger Respect-Tag durchgeführt, zuletzt im Herbst 2021 an der Hochschule für Fernsehen und Film München.

b) Die Hochschule für Fernsehen und Film München verfügt über eine Richtlinie zur Verhinderung von Machtmissbrauch, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt.

  • Auf Initiative der Hochschule für Fernsehen und Film München wurde ein Positionspapier aller deutschen Filmhochschulen unter Beteiligung der MaLisa Stiftung mit dem Titel „Weichen stellen für Gender-Gerechtigkeit – Die Filmhochschulen als Wegbereiter für eine bessere Branche“ mit Selbstverpflichtungen der Hochschulen erstellt und bereits einmal evaluiert.
  • Im Rahmen der Summer-School der Hochschule für Fernsehen und Film München wird jährlich ein Workshop „Women-Writing-Lab“ durchgeführt.
  • Eine Studie zum Thema „Geschlechterrollen in den HFF-Diplomfilmen 2015 – 2018“ wurde erstellt. Die Studie und ihre Ergebnisse wurden in vier Veranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Lehrveranstaltungen der Hochschule für Fernsehen und Film München wurden in der Folge angepasst. Eine weitere Studie zu einem vergleichbaren Thema ist in Arbeit.
  • Die Hochschule für Fernsehen und Film München hat ein Gleichstellungskonzept erstellt und verabschiedet, das alle Hochschulgruppen umfasst.
  • Die Hochschule für Fernsehen und Film München hat aktuell eine externe Anti-Diskriminierungsbeauftragte als Ansprechperson für Studierende und die Lehre etabliert.
  • An der Hochschule für Fernsehen und Film München werden Anti-Rassismus- und Anti-Diskriminierungsworkshops mit Schwerpunkt Lehre angeboten.
  • Eine Lehrveranstaltung zum Thema „critical whiteness“ hat stattgefunden. Eine weitere mit dem Inhalt „Haltung, Privileg, Kultur. Wie unsere Systeme Vielfalt verhindern“ ist als Beispiel für entsprechende Lehrveranstaltungen an der Hochschule für Fernsehen und Film München vorgesehen.

c) An der Hochschule für Musik Nürnberg wird durch das Team für Gleichstellungsfragen die Projektreihe „Gender & Diversity“ organisiert. Alle Mitglieder der Hochschule für Musik Nürnberg werden regelmäßig motiviert, zu Themen der Vielfalt künstlerische Veranstaltungen anzubieten.

d) An der Hochschule für Musik Würzburg werden entsprechende Projekte im Rahmen des Gleichstellungskonzepts, im Rahmen der gleichstellungsfördernden Maßnahmen des Professorinnenprogramms und im Rahmen des DAAD-Projekts „STIBET: Modellprojekte zur Verbesserung der Willkommenskultur“ durchgeführt.

e) Das Staatliche Museum Ägyptischer Kunst wartet mit einem vielseitigen Angebot im Bereich der Inklusion/Barrierefreiheit auf. Daneben gab es in der Vergangenheit Einzelprojekte mit Geflüchteten oder People of Colour (PoC, Spiel-Art-Festival).

f) Die Mitarbeitenden des Museums Fünf Kontinente nahmen 2021 an zwei ganztägigen Diversity-Fortbildungsseminaren sowie einem Diversity-Beratungsworkshop teil, ausgerichtet durch die Vielfaltsprojekte GmbH. Seit 2021 beteiligt sich das Museum zudem mit Veranstaltungen an den „Internationalen Wochen gegen Rassismus“. Gleichzeitig wurde mit dem Aufbau eines Netzwerks begonnen, um die Arbeit des Museums um Perspektiven aus der Diaspora zu erweitern.

g) Am Standort Hohenberg a.d. Eger des Porzellanikons finden sogenannte Senioren-Nachmittage statt, die einer Benachteiligung aufgrund von Alter entgegenwirken. Die Veranstaltung beinhaltet neben einer Führung auch einen Workshop-Teil, der gezielt künstlerische und kreative Fähigkeiten der älteren Besucherinnen und Besucher fördert. Anschließend besteht im Rahmen einer Gesprächsrunde die Möglichkeit zum Austausch von Erfahrungen. Am Standort Selb des Porzellanikons finden Museumsführungen in deutscher Gebärdensprache statt.

h) Das Bayerische Nationalmuseum kooperiert immer wieder mit gesellschaftlichen Akteuren wie „Lichtblick Hasenbergl e. V.“ oder „Bayern liest e. V.“, um Chancengleichheit insbesondere für Kinder und Jugendliche herzustellen.

i) Am Bayerischen Staatsschauspiel wurden Workshops, Schulungen und Vorträge zu Empowerment/Sensibilisierung mit den Schwerpunkten PoC, Geschlecht, Behinderung und sexuelle Identität angeboten. Weitere abgeschlossene und laufende Projekte können zum Teil auch dem Spielplan entnommen werden. Zudem führt das Staatsschauspiel einen Dialog mit diversen Stakeholdern.

j) Die Bayerische Staatsoper hat an dem Projekt „creators for diversity“ teilgenommen, welches von TikTok im Jahr 2021 ausgeschrieben wurde. Zentrale Aufgabe dabei war, das Thema Diversität in vollem Umfang für die eigene Institution zu hinterfragen, zu thematisieren und vor allem Bewusstsein zu schaffen.

Im Rahmen von TUSCH (Theater und Schule München) besteht eine Kooperation zwischen der Bayerischen Staatsoper und dem Bildungscampus Freiham. Das Gymnasium und die Grundschule werden in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 mit einem intensiven Workshop-Programm begleitet. Im Bildungscampus Freiham findet sich eine aus allen sozialen Schichten bestehende, sehr diverse Schülerschaft. Des Weiteren bestehen Kooperationen mit Bellevue di Monaco eG und MORGEN e.V., um auch Menschen anderer kultureller Hintergründe mit den unterschiedlichsten Projekten zu erreichen.

An der Bayerischen Staatsoper wurde im Bereich des Bayerischen Staatsballetts eine Diversitätsstrategie zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden etabliert mit dem Ziel, im Austausch mit den Tänzerinnen und Tänzern konkrete Verbesserungen im Arbeitsalltag zu erreichen und durch entsprechende kommunikative Maßnahmen auch einen größeren Publikumskreis mit dem Thema anzusprechen.

Im September 2021 wurde an der Staatsoper das Magazin Apollon neu gelauncht. Dort werden insbesondere Diversitäts- und Gesellschaftsthemen besprochen, die im weiteren Zusammenhang mit den aktuellen Premieren stehen. Bayerische Staatsoper und Bayerisches Staatsballett publizieren auf analogen und digitalen Kanälen Artikel und Diskursbeiträge, die sich explizit an unterschiedliche Zielgruppen richten und Themen aus den genannten Bereichen aufgreifen.

Im Outreach-Bereich engagiert sich das Bayerische Staatsballett mit Workshops und Vermittlungsangeboten beim Rampenlichter-Festival, bei den Aktivitäten der Abteilung Kind&Co in Brennpunktschulen sowie bei Mitmachangeboten für Kinder und Jugendliche. Zuletzt stand das Thema „Inklusion“ im Vordergrund. Workshops wurden sowohl mit geistig als auch körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Zudem gab es Angebote für Kinder mit Fluchthintergrund.

Die Dramaturgie sowie die Tanzvermittlung tauschen sich regelmäßig im Rahmen von Seminaren oder Weiterbildungsformaten aus. Dort werden Themen wie Chancengleichheit oder strukturelle Benachteiligung diskutiert.

Um die klassischen Balletthandlungen einer kritischen Reflexion zu unterziehen, hat das Bayerische Staatsballett mit der Förderung von „tanz digital“ das partizipativ-künstlerische Projekt „Scroll Ballet“ gestartet, das in der kommenden Spielzeit 2022/2023 veröffentlicht wird.

In verschiedenen Einzelprojekten wurden Diversität, Chancengleichheit und die Reflexion von Machtstrukturen explizit gegenüber internen und externen Ansprechgruppen vom Bayerischen Staatsballett zur Sprache gebracht.

Die Leitung des Staatsballetts steht mit den Tänzerinnen und Tänzern sowie mit den Ballettmeisterinnen und Ballettmeistern und den Beschäftigten der anderen Abteilungen in einem ständigen Dialog. Mitarbeitende können sich mit ihren An- liegen auch an die entsprechenden Gremien der Staatsoper wie den Personalrat oder die Fachstelle für Gleichstellungsfragen wenden.

5.1 In welcher Höhe hat der Freistaat seit 1996 Mittel zur Verfügung gestellt, um die Ziele des BayGlG durch konkrete Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung zu erfüllen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Haushaltsposten mit Zielvorgabe)?

Auf die beigefügte Tabelle wird verwiesen. Aufgeführt werden dort die Mittel, die von der für die Umsetzung des BayGlG zuständigen Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern seit 1996 zur Verfügung gestellt wurden.

Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung, um die Ziele des BayGlG wie z.B. „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zu erfüllen, gibt es auch einzelfallbezogen in anderen Bereichen des Freistaates. Eine Einzelabfrage hierzu wurde aufgrund des hierfür notwendigen hohen Aufwands nicht durchgeführt.

5.2 Welche Dialogprozesse laufen derzeit, die dem Abbau von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Be- hinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität zuzuordnen sind?

Die Staatsregierung führt bedarfsorientiert mit fachlich einschlägigen Verbänden, Vereinen, Initiativen und Organisationen anlassbezogen Gespräche oder holt entsprechende Expertisen ein.

5.3 Mit welchen Fachstellen werden Diversitätsförderkonzepte für den Kulturbereich entwickelt, besprochen und evaluiert?

Es gelten bezüglich der Diversität die gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darüber hinaus werden den staatlichen Kultureinrichtungen bezüglich ihrer Behandlung von Diversitätsthemen seitens der Staatsregierung keine Vorgaben gemacht.

6.1 Auf welche Weise trägt der Staat dafür Sorge, dass bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven (z.B. als Folge von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität) in der vom Freistaat geförderten Kulturlandschaft sichtbarer werden, mehr Sensibilität für ausgrenzendes und verletzendes Verhalten entsteht und strukturelle Benachteiligung verschwindet?

Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

Im staatlichen Bereich sehen die Kultureinrichtungen eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um verschiedene kulturelle Perspektiven zu präsentieren. Beispielhaft können folgende Maßnahmen genannt werden:

a) Das Staatliche Museum Ägyptischer Kunst hat eine Plattform für unterschiedliche Veranstaltungen geboten:

  • Veranstaltung Off-Space „Exit Gender Space“ zum International Drag Day am 16.07.2021 auf der Freitreppe des SMÄK im Rahmen des Kultursommers.
  • Beteiligung am Tolerance Poster Project des Kunstareals im April 2021
  • Derzeit wird im Staatlichen Museum Ägyptischer Kunst zudem die Wanderausstellung „Menschen, Bilder, Orte. 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ gezeigt, die sich auch mit den Themen Antisemitismus und Ausgrenzung, vor allem aber mit dem „Miteinander“ beschäftigt.

b) Das Museum Fünf Kontinente hat in diesem Jahr mit der Entwicklung des sogenannten „DisKursraums“ begonnen, der zu einem sich entwickelnden Ort für Gespräche, Fragen und Diskurse
u. a. zu Diversitätsthemen werden soll.

c) Das Ausstellungs- und Vermittlungsformat „Denkraum Deutschland“ (seit 2019) in der Pinakothek der Moderne widmet sich jährlich im Oktober dem gesellschaftspolitischen Potenzial künstlerischen Handelns; seine dritte Ausgabe (Oktober 2021) stellte mit 22 Künstlerinnen weibliches Kunstschaffen ins Zentrum und gab u. a. dem Aktionsbündnis „fairshare! Sichtbarkeit für Künstlerinnen“ entsprechend Raum.

  • Die in Kooperation mit Folakunle Oshun, Kurator aus Nigeria, konzipierte Ausstellung „LOOK AT THIS“ (2021) der Sammlung Moderne Kunst in der Pinakothek der Moderne rückte eine kuratorische Perspektive aus dem Global South in den Fokus.
  • Die permanente Jubiläumspräsentation „Mix & Match“ (ab September 2022, gemeinsam konzipiert von sechs Kuratorinnen und Kuratoren) der Sammlung Moderne Kunst in der Pinakothek der Moderne versucht gezielt, auch mit Unterstützung der Written Art Collection (Schwerpunkt Kunst des Mittleren und Fernen Osten), unterrepräsentierte künstlerische Positionen einzubeziehen, u. a. Etel Adnan, Tschabala Self, Mounira al Solh. Auch bei den Neuerwerbungen spielen Fragen von Geschlecht und Herkunft mittlerweile eine wichtige Rolle, wie z. B. in der Videoarbeit Double Quadruple Etcetera Etcetera I & II der afroamerikanischen Künstlerin Sondra Perry, die schwarze Körper innerhalb weißer Gesellschaftsstrukturen thematisiert.

d) Ab Herbst 2022 wird das Deutsche Theatermuseum den Fokus auf das Feld der Theaterfotografie und hier vor allem auf Fotografinnen legen. Mit einer Teilübernahme einer Ausstellung des Museums Giersch zu den Theaterfotografinnen Nini und Carry Hess wird zudem an zwei Karrieren und Leben erinnert, die durch die NS-Diktatur und deren Folgen beendet wurden. Gewürdigt wird zudem das theaterfotografische Werk der Fotografin Gertrude Fehr, deren Arbeitsmöglichkeit ebenfalls aufgrund ihrer jüdischen Herkunft im Deutschen Reich nicht mehr gegeben war, die sich aber nach der Machtergreifung erst nach Frankreich und dann in die Schweiz retten konnte.

e) Im Staatlichen Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim) ist die Ausstellung „Augsburg 2040 – Utopien einer vielfältigen Stadt“ zu nennen, die von 100 Akteurinnen und Akteuren der diversen Stadtgesellschaft kuratiert worden ist.

f) Im Bayerischen Nationalmuseum findet seit 2021 zyklisch die Führung „Black Lives Matter. Kunstwerke zur Diskussion“ statt.

Seit 2016 führt der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) Statistiken über den Anteil von weiblichen Kreativen auf den Positionen Produktion, Drehbuch und Regie bei Einreichung und bei Förderung. Seit 2019 enthalten die Vergaberichtlinien den Appell für ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den beteiligten Filmschaffenden der eingereichten Projekte sowie die Bestimmung, dass bei der Besetzung des Vergabeausschusses auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu achten ist.

Der FFF Bayern hat mehrere Projekte zur Förderung empfohlen, die die Stärkung der Diversität in der Film- und Fernsehbranche und die Sensibilisierung für die Thematik im Fokus haben, darunter 2019/2020 die Fortschrittsstudie „Audiovisuelle Diversität“ der MaLisa Stiftung sowie die Umfrage „Vielfalt im Film“ (2020/2021) durch Citizens for Europe. Gefördert wurde 2017 und 2020 das Mentoring-Programm „Into the Wild“ für junge Filmemacherinnen und im Jahr 2022 die Tagung „Sehen und gesehen werden: Teilhabe im Film“ der Evangelischen Akademie Tutzing und des Filmfests München.

2021 hat der FFF Bayern gemeinsam mit den Bundes- und Länderförderungen einen Prozess der umfassenden Eruierung des möglichen Instrumentariums zur Stärkung von Diversität durch die Filmförderanstalten gestartet. Erörtert werden unterschiedliche Maßnahmen, die geeignet sein können, unterrepräsentierte gesellschaftliche Gruppen hinter der Kamera und vor der Kamera zu stärken. Der FFF Bayern steht ferner mit anderen europäischen Institutionen wie dem Österreichischen Filminstitut und dem British Film Institute im Austausch.

Begleitend dazu finden Fortbildungen des FFF Bayern statt. Derzeit befindet sich ferner eine Fortbildung für die Vergabegremien in Planung.

6.2 Inwieweit erfahren unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven einen Chancenausgleich zum Beispiel in Form einer besonderen Förderung, Preise oder sonstiges?

Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

6.3 Wurde bisher ein beteiligungsorientierter Prozess zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für mehr Diversität im Kulturbereich vorangetrieben (falls nein, bitte begründen)?

Nein. Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

7.1 Plant die Staatsregierung die Einrichtung einer bayernweit operierenden Kompetenzstelle für kulturelle Diversität (falls nein, bitte begründen)?

Nein. Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

  1. 7.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Diversitätscheckliste der Filmförderung Schleswig-Holstein?
  2. 7.3  Plant die Staatsregierung die bayerischen Filmförderkriterien hinsichtlich Diversitätsrichtlinien anzupassen und beispielsweise selbst eine Checkliste einzuführen (falls nein, bitte begründen)?

Die Fragen 7.2 und 7.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Diversitätscheckliste der MOIN Filmförderung ist eine von mehreren Möglichkeiten, Bewusstsein für die angemessene Abbildung von Diversität zu schaffen. Sie wird derzeit neben weiteren möglichen Instrumentarien erörtert (siehe Antwort zu 6.1).

Rechtlich problematisch könnte eine Checkliste allerdings sein, falls etwaige Abfragen mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten kollidieren.

8. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung insgesamt anzupassen und beispielsweise selbst eine Diversitätscheckliste für eine Förderung durch den Kulturfonds oder Diversitätskriterien bei Preisen, Stipendien oder Förderungen einzuführen?

Eine breitgefächerte Kunst- und Kulturlandschaft ist der Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen von Förderentscheidungen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Neben diesem sich bereits aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG ergebenden Benachteiligungsverbot ist nach derselben Vorschrift auch die Bevorzugung aus den genannten Gründen verboten.

Die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung sind anhand der gesetzlichen Vorgaben entwickelt. Ergänzende Vorgaben oder „Checklisten“ sind nicht vorgesehen.

Auf die Antwort zu den Fragen 7.2 und 7.3 wird zudem verwiesen.

Anmerkung: Die in der Antwort erwähnten Anlagen findet man im PDF-Dokument

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Schriftliche Anfrage „Diversität bei Gremienbesetzung und im Kulturbereich“ – meine Fragen

Vor dem Hintergrund des §1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nach dem Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen sind, und bezugnehmend auf Art. 21 Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG) frage ich die Staatsregierung:

Frage 1

1.1  In welchen Gremien benennt der Freistaat Gremienmitglieder (benennen in diesem Sinne ist das Berufen, Entsenden, Vorschlagen oder jede Einflussnahme auf die Gremienbesetzung in sonstiger
Weise, bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt und Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder)?

1.2  Wie viele von diesen Gremien haben ein Diversitätskonzept, eine Selbstverpflichtung oder eine Diversitäts-Checkliste (vgl. Frage 7.2)?

1.3  Wie viele der Gremien sind geschlechterparitätisch besetzt oder haben mehr Frauen als Mitglieder (bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt, Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder und deren Frauenanteil)?

Frage 2

2.1  Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

2.2  Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Frage 3

3.1  Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

3.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse seit Einführung
des BayGlG 1996?

3.3 Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, sollten die Ergebnisse unzureichend sein (vgl. 1.3)?

Frage 4

4.1  Wie bewertet die Staatsregierung Studien aus anderen Bundesländern zum Thema?

4.2  Welche Benachteiligungen für Frauen und marginalisierte Gruppen erkennt die Staatsregierung derzeit in der bayerischen Kulturszene?

4.3  Welche konkreten Vielfaltsprojekte mit staatlicher Unterstützung laufen derzeit in Bayern, um Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Ein- kommen, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen?

Frage 5

5.1  In welcher Höhe hat der Freistaat seit 1996 Mittel zur Verfügung gestellt, um die Ziele des BayGlG durch konkrete Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung zu erfüllen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Haushaltsposten mit Zielvorgabe)? page2image1502537504page2image1502538592

5.2  Welche Dialogprozesse laufen derzeit, die dem Abbau von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität zuzuordnen sind? page2image1502509536

5.3  Mit welchen Fachstellen werden Diversitätsförderkonzepte für den Kulturbereich entwickelt, besprochen und evaluiert? page2image1502524576page2image1502526752

Frage 6

6.1  Auf welche Weise trägt der Staat dafür Sorge, dass bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven (z.B. als Folge von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität) in der vom Freistaat geförderten Kulturlandschaft sichtbarer werden, mehr Sensibilität für ausgrenzendes und verletzendes Verhalten
entsteht und strukturelle Benachteiligung verschwindet? page2image1576383984 page2image1576384944

6.2  Inwieweit erfahren unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven einen Chancenausgleich zum Beispiel in Form einer besonderen Förderung, Preise oder sonstiges? page2image1576359744

6.3  Wurde bisher ein beteiligungsorientierter Prozess zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für mehr Diversität im Kulturbereich vorangetrieben (falls nein, bitte begründen)? page2image1576943776

Frage 7

7.1  Plant die Staatsregierung die Einrichtung einer bayernweit operierenden Kompetenzstelle für kulturelle Diversität (falls nein, bitte begründen)? page2image1576545824 

7.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Diversitätscheckliste der Filmförderung Schleswig-Holstein? page2image1576557536

7.3  Plant die Staatsregierung die bayerischen Filmförderkriterien hinsichtlich Diversitätsrichtlinien anzupassen und beispielsweise selbst eine Checkliste einzuführen (falls nein, bitte begründen)? page2image1576562608page2image1576563696

Frage 8

8. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung insgesamt anzupassen und beispielsweise selbst eine Diversitätscheckliste für eine Förderung durch den Kulturfonds oder Diversitätskriterien bei Preisen, Stipendien oder Förderungen einzuführen? page3image1567518240 

Zu den Antworten geht’s hier:

Kunst trifft Verfassung_ 75 Jahre_Sanne Kurz_Grüne Fraktion_Bayerischer Landtag_Ererbte Scholle_leo N.

Kunst trifft Verfassung – ein Rundgang durch die Ausstellung im Landtag

Jede Menge Sachverstand und geballte Kreativität sind bei bei den preisgekrönten Werken unseres Wettbewerbs „Kunst trifft Verfassung“ zusammengekommen. Zehn Beiträge waren von unserer Jury ausgewählt worden. Die Ergebnisse kann man sich nun bei einem kursierten Video-Rundgang ansehen.

Wir hatten anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der Bayerischen Verfassung die Menschen in Bayern aufgefordert, sich mit unserer Landesverfassung auseinanderzusetzen und künstlerisch überformte „Sachverständigen-Gutachten“ zu erstellen. Aus allen Einreichungen wurden zehn Werke ausgewählt, die sich dem Text auf ihre jeweils ganz eigene Weise nähern oder daran abarbeiten. Zusammen mit meinem Fraktionskollegen Toni Schuberl und Kurator Adi Hoesle führe ich Euch durch die Ausstellung, die demnächst als Wanderausstellung durch Bayern touren soll.

Folgt mir in den Landtag – hier:


Das Beitragsbild ist Teil des Werks „Ererbte Scholle“ von leo N.

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München“ – meine Fragen

Der Anfrage ist folgender Vorspruch vorangestellt: „Der Bau des Konzerthauses im Münchner Werksviertel steht auf der Kippe. Ministerpräsident Söder verordnete dem Vorhaben in einem Interview Ende März mit der Süddeutschen Zeitung eine „Denkpause“.

Frage 1:

1.1. Welche konkreten Berechnungen haben Ministerpräsident Söder veranlasst, beim Konzerthaus im Werksviertel von Baukosten von über 1 Milliarde € zu sprechen, nachdem im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 8. Juli 2021 noch von 580 Millionen € die Rede war und die Differenz selbst mit den seither gestiegenen Baukosten nicht zu erklären ist?
1.2. Wurden die Stiftung Neues Konzerthaus München, der Grundstückseigentümer und die weiteren Partner und Akteure wie der BR und das BR-Symphonieorchester etc.im Vorfeld über die Entwicklung informiert?
1.3 Seit wann ist der hohe Sanierungsbedarf bei Kulturbauten, der als ein maßgebender Grund der „Denkpause“ genannt wurde, der Staatsregierung bekannt?

Frage 2:

2.1 Was im Einzelnen wird während der ausgerufenen „Denkpause“ unternommen (bitte mit Angabe der beteiligten Akteure und den konkreten Maßnahmen und Überlegungen)?
2.2 Welche „Optionen“, „die bislang noch nicht im Blick waren“, sollen während der „Denkpause“ erörtert werden (Antwort auf eine Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Heubisch vom 30.03.22, Drs. 18/22114)?
2.3 Wie werden die Partner und Akteure (Frage 2) über die Aktivitäten und Diskussionen in dieser Zeit informiert und eingebunden?

Frage 3:

3.1 Sind in den laut der Anfrage bisherigen Planungskosten für das Konzerthaus von 16,4 Millionen € (nach noch knapp 7 Millionen € im Jahr 2020) auch die Personalkosten der mit der Planung befassten Beschäftigten der staatlichen Behörden wie z.B. des Staatlichen Bauamts München enthalten? 3.2 Wenn nein, wie hoch werden sie beziffert?
3.3 Werden die Planungen für den Bau auch während der „Denkpause“ fortgesetzt?

Frage 4:

4.1 Wird die Entscheidung über den Bau spätestens bis kurz nach der Sommerpause 2022 – wie Minister Blume bei der Diskussionsveranstaltung der Süddeutschen Zeitung ankündigte – feststehen? 4.2 Welche Bedingungen und Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die Staatsregierung doch weiter am Bau festhält?
4.3 Welche Einsparmöglichkeiten werden geprüft, um den Bau im Rahmen der Kosten, der letztes Jahr im Haushaltsausschuss genannt wurde, zu realisieren?

Frage 5:

5.1 Wie viele externe Dienstleister*innen sind derzeit mit Planungsaufgaben betraut? 5.2 Wie hoch sind die Kosten für den Freistaat aus bestehenden Vertragspflichten mit Dienstleister*innen, sollten die Planungen eingestellt werden? 5.3 Sieht der Erbpachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer ein Kündigungsrecht vor, wenn der Freistaat vom Bau Abstand nehmen sollte?

Frage 6:

6.1 Wenn nein, wann ist der früheste Zeitpunkt, zu dem der Vertrag seitens des Freistaats gekündigt werden kann (bitte mit Angabe der bis dahin aufgelaufenen Pacht)? 6.2 Welche Pläne hat die Staatsregierung mit dem Baugrund, sollte das Konzerthaus nicht gebaut werden?
6.3 Welche Ziele wie z.B. paritätische Belegungsrechte in Gasteig und HP8 etc. will die Staatsregierung in den laut Süddeutscher Zeitung anstehenden Gesprächen mit der Stadt durchsetzen?

Frage 7:

7.1 Wird ausgeschlossen, dass der Freistaat sich an den Kosten für die Sanierung des Gasteigs beteiligt? 7.2 Welche finanziellen Gegenleistungen für die Nutzung der städtischen Konzertsäle im Gasteig und im HP8 bietet der Freistaat der Stadt München?
7.3 Hat die Staatsregierung Kenntnisse von Konzertsaalbauvorhaben privater Investoren in München (bitte mit Angabe, ob sie den staatlichen Orchestern und/oder dem BRSO Belegungsrechte einräumen werden)?

Frage 8:

8.1 Welche Priorität räumt die Staatsregierung der Sanierung und Ertüchtigung des Herkulessaals ein? 8.2 Gibt es dafür einen Zeitplan und Kostenschätzungen?
8.3 Wird im Fall, dass das Konzerthaus nicht gebaut wird, Ersatz geschaffen für jene Bereiche des Konzertbaus, die für Education, die Musikhochschule, Zukunftsformate, die Freie Szene usw. vorgesehen waren?

Zu den Antworten geht’s hier:

Rundfunk_Gebühren_Antenne_Sanne Kurz_Grüne_Bayerischer Landtag

Meine Rede zum AfD-Antrag „Rundfunkbeitrag aufgrund der steigenden Inflation aussetzen“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrtes Präsidium, Herr Präsident!

Herr Hahn, ich war 15 Jahre lang alleinerziehend und solo-selbstständig. Ich habe dort gelebt, wo der von Ihnen oft zitierte kleine Mann ist. Ich weiß, wie es dort ausschaut – im Gegensatz zu Ihnen!

(Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD): Haben Sie die GEZ bezahlt?)

Man wird befreit, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Auch dazu gibt es Regelungen. Ich brauche garantiert keine AfD, die hier wieder von rechtsaußen herumpolemisiert, um mir zu erklären, wie der Hase läuft.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in ganz Europa sind unabhängige Medien als Säule der Demokratie Zielscheibe rechtspopulistischer Bewegungen. In Polen übernahm der staatliche Ölkonzern PKN Orlen 2020 Polska Press. 20 von 24 Tageszeitungen, 120 Wochenzeitungen, 500 Internetportale sind seither in Staatsbesitz. Unter der PiS-Regierung hat die Pressefreiheit durch juristische Schikanen und physische Angriffe gelitten: Entzug staatlicher Anzeigen, Manipulation beim Vertrieb und regulatorische Diskriminierung. – So das International Press Institute 2021. „Reporter ohne Grenzen“ setzt Polen daher auf der Weltrangliste der Pressefreiheit 2021 auch nur noch auf Platz 64. Deutschland liegt im selben Jahr auf Platz 13.

In Ungarn beschloss die Orbán-Regierung schon 2010 ein repressives Gesetz zur staatlichen Medienkontrolle. Gleichzeitig begann der Staat mit Anzeigenentzug in kritischen Medien. Kritische Sender wurden bei der Vergabe von Frequenzen gezielt benachteiligt. Mehrere TV- und Radio-Sender wurden zu einem Anbieter mit gemeinsamer „Superredaktion“ vereinigt. Die Chefredaktion dieses Anbieters ist nun komplett in der Hand von Orbáns Gefolgsleuten. Noch 2018 war dieser Orbán übrigens Gast bei der CSU-Klausur. Bei kritischen Berichten ausländischer Korrespondenten über die ungarische Regierung interveniert Orbán gerne mal direkt bei den jeweiligen Auslandsredaktionen.

Deutsche Journalistinnen und Journalisten in den ARD-Auslandsstudios erleben solche Vereinnahmungsversuche täglich in ihrer Arbeit, zum Beispiel in Russland, wo nach AfD-Manier Pressefreiheit beschnitten wird und das Wort „Krieg“ für den Überfall auf die Ukraine verboten ist. Aber nicht nur die Putins und Orbáns der Welt torpedieren unabhängige Medien: Boris Johnson hat es fertiggebracht, eine Medienministerin zu installieren, die einen vermeintlichen sogenannten „Elitismus“ der BBC öffentlich beklagt, die bei „I’m a Celebrity…Get Me Out of Here!“ – der britischen Version des Dschungelcamps – teilnimmt und wenig später mit Boris-Johnson-Support die Finanzierung der britischen BBC, des weltweit ältesten und traditionsreichsten Senders, einstampft. Mit diesem Angriff auf die Finanzierung ist nicht nur die unabhängige Berichterstattung, sondern auch der ganze Bestand dieses öffentlich-rechtlichen Senders in Gefahr, eines Senders, der für uns Deutsche in Zeiten von Krieg und Diktatur, als wir hier keine unabhängige und freie Presse hatten, täglich Informationen lieferte.

Warum erzähle ich von Boris Johnson? – Weil sich die AfD – wir haben es gerade gehört, und das ist der eigentliche Warnschuss heute – in Ihrem Antrag auf eine Steilvorlage der CSU bezieht. Dieser Parlamentarische Geschäftsführer, der gefordert hat, den Rundfunkbeitrag auszusetzen, gab in seinen weiteren Ausführungen, wo er als CSU-Bundespolitiker übrigens gar nicht zuständig ist, denn die Staatsverträge werden von den Ländern verhandelt, gleich noch mit, wohin seiner Meinung nach die Reise geht. Eine Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei – so der CSU-Mann – unabdingbar. Was aber wie reformiert werden soll, um den so wichtigen Schritt des Öffentlich-Rechtlichen in die Zukunft des Non-Linearen zu sichern, davon sprach er nicht.

Ja, liebe CSU, Sie sind hier dringend gefordert, sich mit Lösungen zu befassen, statt nur Kleinholz zu produzieren und Steilvorlagen für die AfD zu liefern.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD))

Ich möchte die AfD dabei allerdings ausdrücklich ausladen. Die hat nämlich bisher noch keinen einzigen sinnvollen Beitrag geleistet.

(Zurufe von der AfD: Oje!)

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgehalten, dass unsere Öffentlich-Rechtlichen auskömmlich finanziert werden müssen.

Lieber Kollege Dorow, allerdings wurde der Auftrag gerade eben final verhandelt. Die CSU-geführte Staatsregierung – aktuell CSU-besetzt – hat hier ja mitverhan-delt. Das heißt, die dringend benötigten Reformen waren jetzt gefragt. Es stehen auch dringend nötige Reformen drin im Entwurf des neuen Medienstaatsvertrags. Wie wir das dann finanzieren, wird im nächsten Schritt weiter geklärt.

Ja, die Bürde auf den Schultern der Menschen wiegt hier und heute schwer. Die Bundesregierung hat auch einiges unternommen: 15 Milliarden Euro Entlastung: Grundfreibeitrag bei der Einkommensteuer massiv erhöht – das hilft übrigens nicht nur niedrigen Einkommen, sondern auch Solo-Selbstständigen –; die Energiekostenpauschale; Kinderbonus von 100 Euro pro Kind; Tankrabatt; 9-Euro-Ticket; Einmalzahlung für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, und und und.

Niemand muss unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk torpedieren, um die großen und schweren Herausforderungen unserer Zeit zu lösen. Ganz im Gegenteil: Gerade in Zeiten tiefer Krisen brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil er unsere Demokratie frei vom Auf und Ab des Werbemarktes resilient macht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das duale System hat sich bewährt, ob das der AfD passt oder nicht. Wir lehnen den Antrag ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielfalt im Film_Diversitätspanel_Grüne Fraktion_Sanne Kurz

Vielfalt im Film: „You got to get a bloody nose!“

Deborah Williams war unser Stargast bei „Vielfalt im Film“. Schon Tradition sind unsere Veranstaltungen beim Internationalen Filmfest München, mit denen wir Landtags-Grüne jährlich Impulse für Bayerns starke Filmbrache setzen möchten. – „Oscars nur noch mit Diversität!“, diese Aussicht hatte uns viele Neugierige in die Goldberg-Studios gebracht. Neben dem FilmFernsehFonds Bayern war auch der BR hochkarätig vertreten.

So viele Gäste! Hinten Menschen, die stehen. – Mit so viel Interesse hatte ich doch nicht gerechnet, obwohl das Thema ja brennt. Wer alles da war? Hier unter dem Post ist eine Bilder-Gallerie, wo man schön spitzeln und die tolle Stimmung nachfühlen kann, wie ich finde.

Die Fakten und Vorgänge sind bekannt, trotzdem machte der Video-Input von Prof. Dr. Elizabeth Prommer, die an der Universität Rostock das Institut für Medienforschung leitet und einstmals meine Dozentin an der HFF München war, nochmal deutlich, wie schlimm es eigentlich ist: sind Frauen und Männer in gleichen Maßen im deutschen Kino repräsentiert? Wen schauen wir da an auf der Leinwand? Wer bestimmt also unser Bild der Welt? Und, ja: Frauen verschwinden Ende 30, besonders divers ist es auch nicht im Kino, was wir vorgesetze bekommen ist also eher der immer gleiche „Schnitzel-Pommes“ Brei statt ein vielfältiges Buffet für alle. Was auch damit zu tun hat, wer Programme macht und Inhalte bestimmt.

Key-Note von Deborah Williams

Was dann auch der Kern der Key-Note Deborah Williams war: in ihrer beeindruckende und bewegenden Rede, in der sie den langen und steinigen Weg schilderte, den sie selbst in der Filmbranche und den die von ihr entwickelten Diversitätsstandards hinter sich haben.

Deborah Williams ist Schauspielerin, Theatermacherin und Autorin, sie berät die UN und UNICEF zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen im Kulturbereich. Sie schuf die Diversitäts-Standards des British Film Institute BFI, die seither von der Academy of Motion Pictures and Sciences – für die Oscars®, den BAFTA Film and Television awards, BBC film, Film4 und den British Independent Film Awards (BIFA) übernommen wurden. Deborah Williams (Twitter: @cdndebs) beriet u.a. die Academy of Motion Pictures and Sciences, das Dänische Film Institut, das Cannes Filmfestival, die Berlinale, Screen Australia und viele andere mit Blick auf diskriminierungs-freie und geschlechter-paritätische Verteilung öffentlicher Mittel.

Vor allem aber ist Deborah Williams Executive Director des Creative Diversity Network UK (CDN) mit dem starken Arm Diamond, einem gemeinsamen Online-System von BBC, ITV, Channel 4, Paramount, UKTV und Sky um dauerhaft Gleichstellungs- und Diversitäts-Daten über eigenen und Auftrags-Produktionen zu sammeln.

Debborahs Key-Note nahm uns alle mit auf ihre ganz persönliche Reise. Wie sie inzwischen schon „sehr viele Jahre“ für mehr Diversität im Film kämpft, angetrieben von vielen Rückschlägen, die sie schon als siebenjähriges Mädchen auf Grund ihrer Hautfarbe und ihres Geschlechts einstecken musste, als sie noch den Traum hegte, Schauspielerin zu werden. Auch eine Behinderung ist kein Booster auf dem Weg zum Publikum.

Über die Erfüllung von Träumen

Der Schriftsteller Paul Coelho schreibt über Träume, dass durch die Möglichkeit, dass sie wahr werden können, das Leben erst interessant wird. Dafür, dass diese Perspektive in Zukunft allen Menschen offensteht und nicht mehr durch Vorurteile und Stereotype eingeschränkt oder gar genommen wird, leistet Deborah Williams einen riesigen Beitrag. Als Grundlage für eine Veränderung sieht die Britin dabei die Erhebung zuverlässiger Daten, die die vorherrschende Ungleichheit vor und hinter der Kamera sowie bei Inhalten dokumentieren. Schlüsse und Handlungsfelder aus den Daten zu ziehen, das ist Aufgabe der Politik.

Ihren Vortrag schloss Deborah Williams mit einem emotionalen Appell, Träume zu verfolgen und dabei mutig und tapfer zu sein, auch wenn dabei Hindernisse und Risiken im Weg stehen.

Verschiedene Wege, ein Ziel

Anschließend erlebte das Publikum eine lebhafte Diskussion zwischen den Menschen auf dem Panel, deren Teilnahme, für die ich mich an dieser Stelle nochmal bedanken möchte, unsere Veranstaltung wirklich nochmals aufwertete.

Geladen waren neben Deborah Williams die Geschäftsführerin des FilmFernsehFonds Bayern (FFF) Dorothee Erpenstein, die Schauspielerin und Mitinitiatorin von #ActOut Karin Hanczewski, der Schauspieler und Verantwortliche bei Plattform Rollenfang Wolfgang Janßen, der BR-Programmdirektor Kultur Björn Wilhelm und der CEO der Filmförderung MOIN Hamburg und Schleswig-Holstein Helge Albers.

Dorothee Erpenstein unterstrich die Bedeutung von Diversität vor und hinter der Kamera für die Relevanz der Stoffe und schilderte den Support des FFF, um das Thema in Bayern voran zu bringen. Der FFF unterstützt Studien und Veranstaltungen, unter anderem eine mehrtätige Konferenz in Tutzing, und knüpft Kontakte zu anderen Filmförderungen auf nationaler und internationaler Ebene, denn es gibt ein großes Interesse, das Thema gemeinsam mit anderen Förderinstitutionen anzugehen.

Karin Hanczewski berichtete, dass mit #actout erst ein Anfang gemacht sei und das Thema LGTBIQ* mit dem Manifest #actout bei weitem noch nicht zufriedenstellend beackert ist. Sie erzählte, wie viele zum Teil sehr, sehr bekannte Menschen noch immer nicht bereit sind, den Schritt des öffentlichen Coming-Out zu gehen, zum Teil, weil die eigene Familie nichts von der Queerness weiß, zum Teil, weil Karriere-Einschnitte drohen, sowie zum Teil aus 1001 andere, oft sehr, sehr persönlichen Gründen. Ihre Aussage „Die Öffentlich-Rechtlichen haben die Pflicht, für Sichtbarkeit zu sorgen, wenn sie in Zukunft noch relevant sein wollen.“ löste einen langen, zustimmenden Applaus im Publikum aus.

Björn Wilhelm zückte just zu diesem Zeitpunkt einen DIN-A4 Zettel, denn es gibt sie, es gibt eine Diversitäts-Checkliste beim BR, ganz neu, aber als Versuch, die Gesellschaft zum einen besser in ihrer Vielfalt abzubilden, zum anderen Relevanz in allen gesellschaftlichen Gruppen (wieder) zu erreichen. Dass neben der Pflicht Vielfalt die schönste Kür der Welt ist, wurde auch hier deutlich. Was allerdings in der Gesamtheit den bereits lange sich zügelnden Wolfgang Janßen zum verbalen Kontern brachte:

Wolfgang Janßen begleitet mit Mentoring-Tandems ebenso wie mit Coaching, Awareness-Angeboten und Vertretung von Schauspieler*innen mit Behinderung den Weg von Menschen mit Behinderung vor die Kamera. Auch Profis haben es oft schwer; neben praktischen Überlegungen wie Betreuung (die viele gar nicht benötigen), Ausbildung (die zwischen Werkstätten und Kunsthochschulen oft weder angeboten, noch gefördert wird) und Broterwerb (Überraschung: auch Menschen mit Behinderung wollen von ihrem Job leben) fehlen Netzwerke (weil Festivals, Netzwerkveranstaltungen und Events oft nicht barrierefrei sind) und der feste Wille von Führungspersönlichkeiten, Menschehn mit Behinderung in Teams, PErsonal vor der Kamera und Inhalten zu integrieren. Warum spricht niemand die Tagesschau, der*die beispielsweise nur einen Arm hat? Warum können Rollen in Vorabendserien nicht diverser besetzt werden, auch wenn das inhaltlich keine Rolle spielt? Vielleicht wäre es ja sogar spannend, mehr starke Rollen wie die des Tyrion Lannister, und neben Peter Dinklage und ChrisTine Urspruch gibt es noch viele andere Schauspieler*innen, aber auch Crew-Member, deren Können nach Raum ruft.

Wir diskutierten gemeinsam intensiv, warum Diversität unsere Filmlandschaft bereichert, inwiefern Diversität bereits in dieser vorhanden ist und welche Herausforderungen die Teilnehmenden für die Zukunft sehen. Erste positive Erfahrungen hinsichtlich breiterer Repräsentanz, Inklusion und Sichtbarkeit, die neuen „Representation and Inclusion Standards“ der Academy und natürlich auch Ängste all jener, die Wandel und das noch Unbekannte fürchten, fanden Platz.

You got to get a bloody nose

Abschließend wurden Fragen aus dem Publikum gestellt, was die Diskussion um viele weitere Perspektiven bereicherte und auch klar machte, wie lange wie viele Menschen schon auf diese Sichtbarkeit warten! „Wir haben uns zu Beginn schon auch mal eine blutige Nase geholt….“ berichtete Helge Albers, worauf Deborah Williams Mut machte und Stärke einforderte und mit einem leidenschaftlichen Plädoyer für Vielfalt mit einem „You got to get a bloody nose!“ schloss.

Abgerundet wurde der Abend schließlich durch Snacks und Getränke, was abschließende Gespräche bereicherte und so manch hitzig geführte Debatte schnell abkühlen ließ und im gemeinsamem Austausch nochmal deutlich machte, dass wir alle mit Vielfalt und Reichhaltigkeit gewinnen werden.

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Pressemitteilung: Aktionstage im Handwerk „Grün packt an“

Schnupper-Praktikum von Sanne Kurz, MdL, in der Hopfenhäcker Brauerei Perlach

Tradition und Moderne kommen zusammen am neuen Standort der Hopfenhäcker Brauerei in den Räumlichkeiten der Forschungsbrauerei in München-Perlach. „Kreativ-Brauerei“ wird Hopfenhäcker oft genannt, denn hier wird noch heute neu kreiert und so über 20 Sorten feinste Craft-Biere erdacht und, einzigartig in München, in Handarbeit vor Ort frisch abgefüllt. Hier durfte die Münchner Landtagsabgeordnete Sanne Kurz im Rahmen der Handwerks-Aktionstage „Grün packt an“ der Landtags-Grünen mit anpacken und den handwerklichen Prozess des Bierbrauens in ihrem Stimmkreis selbst kennen lernen.

Für jedes Bier gibt es eine spezielle Mischung an unterschiedlichen Malzsorten, Karamell, Schoko, Sauer-Malz. Sanne Kurz‘ Erkenntnis: „Ich war überrascht, wie groß die Geschmacksunterschiede und Farben der Rohstoffe sind und wie sorgsam man arbeiten muss, damit das Malz nicht zu fein und nicht zu grob geschrotet wird.“

Dem Brauer und Besitzer der Hopfenhäcker Brauerei, Werner Schuegraf und seiner Frau Andrea Stemmer ist nicht zuletzt das Thema Nachhaltigkeit eine Herzensangelegenheit. Unter anderem deshalb werden die Biere in der Forschungsbrauerei direkt per Hand selbst abgefüllt, statt per LKW in eine industrielle Abfüllanlage gefahren zu werden. Eine Brauereiabfüllung bedeutet kurze Wege zum Konsumenten, wenn möglich liefert die Hopfenhäcker Brauerei ihr Bier auch mit ihrem Lastenfahrrad aus – der Umwelt zuliebe. 

Doch auch hier ist nicht alles eitel Sonnenschein: Wie allen Produktionsbetrieben machen der Hopfenhäcker Brauerei die gestiegenen Energiepreise zu schaffen. Was aber noch teurer für die Kreativ-Brauerei ist: das geringe Flaschenpfand. Da Hopfenhäcker als kleine Familien-Brauerei oft mit Neu-Glas arbeiten muss – der Raum für die riesigen Industrie-Waschanlagen fehlt, die hauseigene kleine bekommt böse Verschmutztes nicht sauber. Da gibt es eine große Diskrepanz zwischen dem Pfandgeld, das die Brauerei berechnen darf und den tatsächlichen Kosten. „Ein höheres Pfand würde vielleicht auch die Wertschätzung fürs Glas steigern, die Herstellung ist ein Energiefresser und wir alle hätten ein kleineres Müllproblem“, stellt Sanne Kurz fest. 

Probleme mit Nachwuchs hat man nicht, Lehrlinge werden noch immer gefunden, zum Teil kommen sie von weit her, um bei einer kleinen bayerischen Familien-Brauerei ihr Handwerk zu lernen.0

„Nach getaner Arbeit durfte ich noch ein paar Flaschen „Easy-Rider“, das Alkoholfreie und „Kill Bill“ mit nach Hause nehmen. Natürlich haben wir noch gemeinsam angestoßen, ich mag‘s ja gerne ganz frisch und im Braustüberl der Forschungsbrauerei gibt’s das Hopfenhäcker nicht nur frisch vom Fass, sondern auch in Bio-Qualität, was mich als Grüne natürlich besonders freut“ fasst Sanne Kurz den Erfolg ihres Praktikums-Tags zusammen. Sicher wird sie auch mit ihrer Familie jetzt öfter mal vorbeischauen.

Haus der Bayerischen Geschichte_kulturelle Bildung_Bayern_Sanne Kurz_Stephanie Schuhknecht_Gülseren Demirel

Mehr Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund in der Kultur – Besuch im Haus der Bayerischen Geschichte

Am 24. April habe ich das Haus der Bayerischen Geschichte in Regensburg besucht, um mit dessen Leiter Dr. Richard Loibl über das Thema „Migration im Museum“ zu reden. Wir Grüne setzen uns für mehr Sichtbarkeit und Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund und ihrer Geschichte ein. Kultur kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten.

Gemeinsam mit meinen Kolleginnen Gülseren Demirel, unserer Sprecherin für Integration, Flucht, Asyl und Vertriebene, und Stephanie Schuhknecht, Sprecherin für Start-Ups und die Gründerszene sowie Mitglied des Museums-Beirats, trafen wir uns im Haus des Bayerischen Geschichte zum Gedankenaustausch mit dem Direktor des Hauses Dr. Richard Loibl und Mitarbeiter*innen. Denn wer, wenn nicht das Haus des Bayerischen Geschichte hätte die Expertise, die Geschichte der Menschen mit Migrationshintergrund in Bayern auf anschauliche Weise sichtbar zu machen? Wir Landtags-Grüne machen uns dafür stark, dass das Haus sein Angebot um die Migrationsgeschichte in Bayern erweitert. Immerhin hat mehr als ein Viertel der Bevölkerung hierzulande einen Migrationshintergrund, denn auch Bayerns Geschichte ist von großen Migrationsbewegungen geprägt. Die Würdigung der Leistungen dieser Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ist überfällig.

Dass Dr. Loibl sich offen für unsere Vorschläge zeigte und dem Thema einen hohen Stellenwert beimisst, freute meine Kolleginnen und mich natürlich. So soll durch Kooperationen mit der migrantischen Community und interkulturellen Verbänden eine zeitgemäße Präsentation mit wirkungsvoller Reichweite etabliert werden. Gemeinsames Ziel ist ein positives Narrativ von Migration zu etablieren. 

„Wir brauchen zu diesen klassischen Themen neue Umsetzungen“

Dr. Richard Loibl

Frischer Wind im Museum

Von unserer Info-Reise des Wissenschafts- und Kunstausschusses mit jeder Menge neuem Wissen und frischen Ideen zurück, konnte ich den Termin nutzen, um neben Dr. Loibl auch mit Dr. Andreas Kuhn, Leiter des Referats Bavariathek und Museumspädagogik und persönlicher Ansprechpartner für Schulen, sowie Marc Spohr, Leiter des Referats für Dauerausstellungen und Sonderausstellungen im Museum, neue Präsentationswege, Familienangebote, um den Museumsbesuch zum spannenden Highlight für alle zu machen, eine Erweiterung ins Digitale sowie ungewöhnliche Formate zum Erreichen neuer Zielgruppen zu diskutieren.

Highlight des Tages

Mein persönlicher Höhepunkt war ein Schnupperbesuch in der dieses Wochenende startenden Sonderausstellung „Wirtshaus-Sterben? Wirtshaus-Leben!“. Sehr spannend, neue Einblicke und wieder mal viel gelernt. Ein guter Tag in Regensburg.

Meine Kolleginnen und ich freuen uns auf die Zusammenarbeit!