Schlagwortarchiv für: Antrag

Raum für Kultur: mit staatlichen Außenflächen Kultur in Kommunen entlasten

Schon letzten Sommer gab es die leidige Debatte um Kultur in öffentlichen Außenraum. Draußen ist die Pandemie deutlich weniger gefährlich. Aber woher Flächen nehmen und nicht stehlen? Und wer bekommt die Flächen? Kultur, Nachtkultur, Schaustellerinnen und Schausteller, Caritatives – die Staatsregierung ist in der Pflicht, mit staatlichen Flächen die Raum-Not zu mildern. Wie das letzten Sommer lief? Unsere kleine Anfrage spricht leider Bände.

Exakt ein Jahr ist es her, dass wir Grüne das Problem erkannt haben: Raum ist endlich, Boden vermehrt sich nicht nur darum, weil Pandemie ist. Eine Erkenntnis, die auch der CSU-FW-Regierung hätte kommen können. Zumal, wenn sie von uns die Problematik mundgerecht mit dem Antrag „Kultur braucht Raum: Kostenfrei staatliche Liegenschaften der Kultur öffnen“ am 17.06.2020 serviert bekommt.

Obwohl das bayerische Haushaltsrecht explizit zulässt, staatliche Flächen sogar kostenlos für Kultur herzugeben, lehnte die CSU-FW-Koalition unsere Grüne Forderung stets ab.

Staatliche Flächen für Kultur? Leider Fehlanzeige.

Dass diese Koalition generell staatliche Flächen lieber für die Internationale Automobilausstellung IAA hergibt als für Kultur, bewies die Antwort der CSU-FW-Staatsregierung auf eine kleine Anfrage von mir zur Nutzung des Münchner Hofgartens: Lesung verboten, IAA?! Erlaubt. Na dann sind die Prioritäten ja klar im Freistaat Bayern!

Auch ernüchternd: „Antrag braucht es nicht, wir machen doch alles bereits super!“ – das wurde uns von CSU-FW vorgehalten. Die von mir abgefragte tatsächliche zur Verfügung-Stellung staatlicher Außen-Flächen spricht aber leider Bände: genau zehn Mal wurden im Zeitraum von Mitte März bis Ende August staatliche Flächen für Kultur zur Verfügung gestellt. Zehn Mal! In 22 Wochen. Für ganz Bayern. Ein Armutszeugnis!

Anhörung Novelle Bayerisches Hochschulgesetz

Bei einer Landtagsanhörung kommen Sachverständige zusammen, um den Abgeordneten mit ihrer Expertise Input zu geben. Anhörungen werden protokolliert und sind öffentlich. Damit ist die Anhörung ein wichtiges Instrument parlamentarischer Arbeit. Was hier so trocken klingt, hat beim Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz, dem neuen Frame der Novelle des Bayerischen Hochschulgesetzes, durchaus Sprengkraft.

Seit längerem gibt es in Bayern ein gigantisches Hin- und Her zum Hochschulgesetz. Reformen braucht es. Wie die allerdings zustandekommen und welche Auswirkungen sie haben, das ist sehr umstritten. Meine Kollegin und Hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion, Verena Osgyan hatte in einem Gastbeitrag hier schon mal was dazu gesagt.

Zweitägige Anhörung

Heute jetzt ist es endlich soweit: mit einer Anhörung, die wir gemeinsam mit der SPD beantragt hatten, bringen wir wichtige zu klärende Punkte voran und legen den Finger erneut in die Wunde. Geladene Sachverständige sind:

  • Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel, Präsidentin der Universität Augsburg und Vorsitzende von Universität Bayern e.V.
  • Bernhard Emmer, Landesverband Wissenschaftler in Bayern
  • Prof. Dr. Max-Emanuel Geis, Vorsitzender des Landesverbandes Bayern des Deutschen Hochschulverbandes
  • Christiane Glas-Kinateder, Landesfachbereichsleiterin Bildung, Wissenschaft und Forschung bei ver.di LBz Bayern
  • Prof. Dr. Johannes Grabmeier, Professor für Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Deggendorf
  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang A. Hermann, Präsident Emeritus der Technischen Universität München
  • Prof. Dr. Thomas F. Hofmann, Präsident der Technischen Universität München
  • Prof. Dr. rer. pol. Bernd Huber, Präsident der Ludwigs-Maximilians-Universität München
  • Prof. Dr. Göran Kauermann, Institut für Statistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Dr. Eduard Meusel, Initiative Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern (GEW)
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Andrea Schenker-Wicki, Rektorin der Universität Basel
  • Prof. Dr. Walter Schober, Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt und Vorsitzender Hochschule Bayern e.V.
  • Anna-Maria Trinkgeld, Landes-ASten-Konferenz Bayern (LAK)
  • Ausschuss für Wissenschaft und Kunst Seite 2
  • Dr. Margit Weber, Sprecherin der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen (LaKoF Bayern)
  • Prof. Dr. Georg Winckler, Rektor Emeritus der Universität Wien

Zwei Tage lang sitzen die Sachverständigen (bei schönstem Sonnenschein übrigens…) im Plenarsaal des Bayerischen Landtags und nehmen sich Zeit, alle Ecken des vorliegenden Gesetzentwurf auszuleuchten.

Eigener Gesetzentwurf von Grüne Fraktion Bayern

Wir Grüne wären nicht die Grünen, hätten wir unsere Ideen und Visionen für ein Hochschulgesetz für Bayern nicht in einem eigenen Gesetzentwurf vorgestellt. Zu unserem Hochschulfreiheitsgesetz geht es hier!

Antrag: Theaterversorgung im Flächenland Bayern: Projekte für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren angemessen fördern

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm zur Unterstützung der Herstellung von Theatergastspielen der Freien Szene aufzulegen, um die in Bayern ansässige freie Tanz- und Theaterszene so bei ihrer Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen zu unterstützen.

Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Herausragende Projekte für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren werden gefördert. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben. Die Projekte sollen insbesondere auf einer Zusammenarbeit von professionellen Künstlerinnen bzw. Künstlern und Kulturschaffenden mit Erzieherinnen bzw. Erziehern, Sozialpädagoginnen bzw. -pädagogen und Lehrkräften sowie der Kooperation zwischen Kultur-, Bildungs-, Sozial- sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen in Bayern basieren.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen bzw. Künstler, sowie ein Nachweis der Professionalität sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten miteinzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstlerinnen bzw. -künstler für deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt-, noch eine Gastspielförderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete Bayerns soll ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden. Kulturschaffende aus ganz Bayern profitieren und können helfen, Kultur in die Fläche Bayerns zu tragen. Alle Menschen profitieren von Kultur: Für die soziale, ästhetische und gesellschaftliche Entwicklung junger Menschen spielt der Zugang zu zielgruppengerechtem Theater eine große Rolle. Rund zwei Millionen Menschen in Bayern sind jünger als 18 Jahre. Gleichzeitig wird lebenslanges Lernen immer wichtiger. Ob Migrationsbiografie (3,3 Mio. Menschen in Bayern), längere Elternzeit, Pause für Pflege oder soziale Veränderung: Kultur hilft, Menschen in jedem Lebensabschnitt eine persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. In Bayern leben 9,9 Mio. Menschen in Kommunen mit weniger als 75 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Sie alle haben ein Recht auf kulturelle Grundversorgung.

Antrag: Familienfreundliche Filmförderung in der Pandemie und danach: Elternzeiten bei den Fristen für Nachwuchsförderung anerkennen!

Der Landtag wolle beschließen:

Vor dem Hintergrund, dass der Freistaat Bayern Mehrheitsgesellschafter der FilmFernsehFonds Bayern GmbH (FFF Bayern) ist, wird die Staatsregierung aufgefordert, für mehr Familienfreundlichkeit während und nach der Coronapandemie eine Änderung der Richtlinien für die Bayerische Film- und Fernsehförderung (Vergaberichtlinien) dahingehend zu veranlassen, dass

  1. im Bereich „Nachwuchsfilm“ Punkt 3.5.2 „Erstlingsfilme von Absolventen der Hoch- schule für Fernsehen und Film (HFF) und der Macromedia können mit einem Gesamtbetrag von bis zu 850.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Die Förderung kann entweder als Zuschuss oder als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen erfolgen. Der Antrag zur Förderung eines Erstlingsfilms kann nur innerhalb von fünf Jahren nach Studienabschluss gestellt werden. Erstlingsfilme müssen nicht programmfüllend sein. Dem Antrag ist das Abschlusszeugnis der Hochschule beizufügen.“ ergänzt wird um den Satz „Bei Nachweis von Erziehungszeiten verlängert sich die Frist zwischen Studienabschluss und letztmöglicher Antragstellung automatisch um die Erziehungszeiten.“
  2. im Bereich „andere Nachwuchsfilme“ der Satz „sollten das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“ ergänzt wird um den Satz „Bei Nachweis von Erziehungszeiten wird die Soll-Altersgrenze um die Erziehungszeit erweitert.“
  3. für die Jahre 2021 und 2022 pandemiebedingt sämtliche Fristen im Nachwuchsbereich bei Nachweis der Elternschaft von Kindern im schulpflichtigen Alter oder jünger ausgesetzt werden.

Begründung:

Die Coronapandemie mit Homeschooling und geschlossener Kinderbetreuung hat Eltern und insbesondere Frauen in Ausbildung, Berufsstart und Berufsleben um Jahre zurückgeworfen. Studien zeigen: Meist sind es Frauen, die pandemiebedingt Care-Arbeit übernehmen und ihr eigenes Leben zurückstellen. Die Arbeit an Projekten verzögert sich so insbesondere für Frauen zum Teil um Monate, wenn nicht Jahre.

Frauen sind an Hochschulen gleich stark vertreten wie Männer. Ihrem Studienabschluss folgt jedoch oft eine Phase der Familiengründung. Schon Erziehungszeiten für zwei Kinder katapultieren Betroffene harsch in die Realität der Filmförderlandschaft. Für die wichtige Nachwuchsförderung, die Eintrittskarte in die Welt des professionellen Arbeitens, ist dann oft der Studienabschluss zu lange her. Die ersten Schritte ins Berufsleben bleiben so aus.

Frauen sind hier besonders betroffen: Zum einen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert sowohl von der Anzahl der Einreichungen, als auch von der Anzahl der Bewilligungen und der durchschnittlichen Höhe der bewilligten Budgets her. Zum anderen sind sie in der Branche unterrepräsentiert. Nicht nur die FFF-geförderte Studie der Malisa Stiftung „Audiovisuelle Diversität? Geschlechterdarstellungen in Film und Fernsehen in Deutschland“ (2017), sondern auch zahlreiche andere wissenschaftliche Untersuchungen wie die FFA-Studie (FFA=Filmförderungsanstalt) „Gender und Film – Rahmenbedingungen und Ursachen der Geschlechterverteilung von Filmschaffenden in Schlüsselpositionen in Deutschland“ (2017), „Frauen in Kultur und Medien. Ein Überblick über aktuelle Tendenzen, Entwicklungen und Lösungsvorschläge“ (Deutscher Kulturrat im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, zugleich Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin Monika Grütters, 2016) oder „Produzentinnen in Deutschland: Relevanz und Strukturdaten“ (2020) sprechen alle eine klare Sprache. Die Zahlen werden sich nicht ändern, wenn wir die Strukturen nicht ändern. Frauen bekommen Kinder. Frauen stillen Kinder. Frauen tragen noch immer einen Großteil der Care-Arbeit. Diese Familienarbeit ist eine Leistung für unsere gesamte Gesellschaft. Sie darf nicht nur zu unüberwindbaren Hürden führen, wie beim längst überholten Fest- halten an überkommenen Fristritualen, nein: Diese Leistung muss auch gewürdigt und gefördert werden, indem man bewusst Hürden abbaut und den Eltern ihre Erziehungsleistungen anerkennt. Mit einer Anpassung der Nachwuchsförderung packen wir das Problem an der Wurzel und mildern pandemiebedingte Härten für Eltern und Familien auch für die Zukunft. In Wissenschaft und Forschung ist die familienfreundliche Anerkennung von Erziehungszeiten längst Usus.

Antrag: Theaterversorgung im Flächenland Bayern: Einführung einer Gastspielförderung in Bayern, diesmal richtig

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm zur Unterstützung von Theatergastspielaufführungen aufzulegen.

Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Herausragende Projekte der in Bayern ansässigen freien Tanz- und Theaterszene werden in ihrer Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen unterstützt. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben.
  • Bis zu 50 Prozent der Aufführungskosten sind jeweils förderfähig. Im Einzelfall, zum Beispiel, wenn die Veranstalterin bzw. der Veranstalter eine finanzschwache karitative Einrichtung ist, sind bis zu 70 Prozent der Aufführungskosten förderfähig.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen und Künstler, sowie ein Nachweis der Professionalität, sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Durch die Förderung dürfen bestehende Haushaltsposten für Bayerns Theaterszene und deren Verbandsvertretungen nicht gekürzt werden.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten miteinzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstlerinnen bzw. -künstler und deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt- noch eine Gastspielförderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete soll daher ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden. Rund 4,2 Mio. Menschen leben in bayerischen Kommunen mit mehr als 30 000 Ein- wohnerinnen und Einwohnern. Oft gibt es dort Theater, selten ein Ensemble. All diese Menschen sind daher auf Gastspiele anderer Kommunen angewiesen. Die bestehenden Theaterhäuser in staatlicher und kommunaler Trägerschaft stoßen ebenso wie die Landestheater außerhalb der Zentren strukturell schnell an ihre Grenzen. Andere Bundesländer in Deutschland fördern Gastspiele der freien Tanz- und Theaterszene und stellen so eine Versorgung der Fläche sicher. In Bayern scheiterte in der Vergangenheit die Umsetzung einer Gastspielförderung der Freien Szene, da die hierfür notwendigen Mittel nicht in angemessener Höhe bereitgestellt wurden. Dies soll sich nicht wiederholen, auf eine angemessene finanzielle Ausstattung ist daher zu achten.

Kultur für alle: Wir fordern eine Gastspiel-Förderung!

Ich komme aus einer Kleinstadt. Unser „Theater“ hieß „Saalbau“. Ohne Gastspiele wäre das Licht im Saalbau nur selten mal angeknipst worden. Gastspiele haben mir Theater in meine Stadt und mein Herz gebracht. Ich bin überzeugt, dass Kulturschaffende aus ganz Bayern helfen können, Kultur in alle kleinen Städte Bayerns zu tragen.

Bayern ist Kulturstaat! Unser Ministerpräsident Markus Söder sagt diesen Satz besonders gerne und oft. Doch gerade in der Fläche sieht es mit dem kulturellen Angebot oft mau aus. Kein Wunder: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher keine Gastspiel-Förderung. Das wollen wir Grüne ändern! Deshalb fordere ich in meinen neuen Anträgen eine Förderung für Gastspiele vor Ort und für Gastspiel-Projekte für Jung und Alt.

Meine Heimatstadt Neustadt hat 50.000 Einwohner*innen. Eingemeindete umliegende Dörfer mitgezählt. Kleine Städte haben kein eigenes Theater. In Bayern leben rund 9,9 Millionen Menschen in solchen „kleinen“ Kommunen mit weniger als 75.000 Einwohner*innen. Alle diese Menschen haben ein Recht auf kulturelle Grundversorgung!

Recht auf kulturelle Grundversorgung

Bisher gibt es dort oft nur begrenzte kulturelle Angebote – das liegt allerdings nicht an den Menschen vor Ort, sondern an der fehlenden Förderung in der Fläche des Freistaats Bayern. Denn im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstler*innen für deren Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt-Förderung noch einen Support für Gastspiele vor Ort.

Klar, Kultur gibt es auch schon in kleinen Städten. Man hilft sich halt aus. Theater im Ehrenamt gab es auch bei uns, sehr gutes sogar. Manches preisgekrönt. Aber trotzdem waren wir weniger gut mit Kultur versorgt als größere Kommunen. Um die kulturelle Unterversorgung der ländlichen Gebiete Bayerns zu stoppen und Angebote von dort, wo Überfluss herrscht, dahin zu bringen, wo Mangel herrscht, brauchen wir ein entsprechendes Förderprogramm. – Baden-Württemberg macht es vor!

Warum brauchen wir die Förderung?

Insbesondere für junge Menschen hat kulturelle Bildungen einen hohen Stellenwert und immensen Einfluss auf ihre Persönlichkeitsentwicklung. In Bayern sind derzeit rund 2 Millionen Menschen unter 18 Jahre alt. Für die soziale, ästhetische und gesellschaftliche Entwicklung dieser jungen Menschen spielt der Zugang zu zielgruppengerechtem Theater eine große Rolle. Junge Menschen können nicht einfach mal am Abend in die nächst größere Stadt jetten. Sie brauchen Kultur, die zu ihnen kommt.

Nicht nur für Kinder und Jugendliche ist der Zugang zu Kunst und Kultur elementar. Wir Menschen lernen ein Leben lang – und besonders Kultur hilft, Menschen in jedem Lebensabschnitt eine persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Umso wichtiger ist es, den Zugang zu kulturellen Angeboten nicht nur in den bayerischen Großstädten zu ermöglichen, sondern auch in der Fläche.

Mehr Geld, mehr Fairness, mehr Kultur für alle

Bayern, sonst gerne spitze in allem, ist bei der Vergütung von Gastspielen leider gar nicht vorne im Rennen mit dabei. Bei einer Umfrage des Verbandes der freien Kinder- und Jugendtheater aus dem Jahr 2020 gaben ein Drittel der befragten Theater an, dass ihre Gastspiel-Honorare in Bayern niedriger sind als in anderen Bundesländern. Das steht im krassen Gegensatz zur Leistung der freien Kinder- und Jugendtheater: Sie spielten im gleichen Jahr 2600 Vorstellungen mit 275.00 Zuschauer*innen. Deshalb fordern wir faire Arbeitsbedingungen und insbesondere die Einhaltung der branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstler*innen als wichtigstes Kriterium der Förderprogramme. Außerdem sollen bis zu 50% der Ausführungskosten förderfähig sein, bei caritativen Einrichtungen sogar bis zu 70%. Denn wenn wir allen Menschen den Zugang zu Kultur ermöglichen wollen, müssen wir die passenden Strukturen schaffen, die faire Bezahlung ermöglichen.

Antrag: Die Vergessenen der Pandemie: Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute brauchen Perspektive

Wir Grüne kämpfen für ein Überleben der Kulturszene Bayerns. Für uns gehört da Brauchtumskultur dazu. Etliche Straßen- und Volksfeste pflegen zum Teil jahrhundertealte Traditionen. Manch ein Fest hat es auf die UNESCO-Weltkulturerbe Liste geschafft. Seit Pandemiebeginn finden Feste nicht statt. Die, die sie bespielen, haben mit ihren Familien kein Einkommen. Speziell auf ihre Bedarfe abgestimmte Hilfen gibt es bis heute keine. Das muss sich ändern.

Bei Hilfen, die wir bisher beantragt hatten, forderten wir immer Unterstützung für alle Betroffenen. Gekommen ist dann Hilfe für ganz bestimmte Gruppen. Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute fielen mit ihrer speziellen Situation keine eigene „Spielstätte“ zu haben, kein dauerhaft angestelltes Personal, oft nicht mal Betriebskosten, genau wie alle andere Soloselbständigen durch alle Raster.

Ja, es gab letzten Sommer Versuche zu helfen – von den Kommunen, die zumindest dezentral Flächen für Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute zur Verfügung stellten. Bezirke und der Freistaat hätten das auf ihren Flächen auch verstärkt tun können – zumal z.B. Parkplätze wegen begrenzter Besuchszahlen üppigen Freiraum ließen. – Oh und Hilfsgelder wie der fiktive Unternehmerlohn?! Auch ausgenommen. Darum haben wir einen Antrag gestellt:

Die Vergessenen der Pandemie: Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute brauchen Perspektive

Der Landtag wolle beschließen:

  • Heimat- und Brauchtumskultur ist Kulturgut. Um Traditionsveranstaltungen zu erhalten braucht es den Zugang zu staatlichen Flächen für dezentrale Angebote von Schaustellerinnen, Schaustellern und Marktkaufleuten – beispielsweise auf Teilen von Parkplätzen.
  • Mit den Bezirken ist Kontakt aufzunehmen, um auch hier auf die zur Verfügung Stellung von Flächen für dezentrale Angebote von Schaustellerinnen, Schaustellern und Marktkaufleuten hinzuwirken.
  • Kommunale Flächen, die für Kultur und internationale Events genutzt werden, sind unter Einbeziehung der Verbände für Schaustellerei und Marktkaufleute zu vergeben.
  • Die Staatsregierung erlässt ein Rahmenkonzept mit klaren Regeln für die Verantwortlichen vor Ort zur Durchführung von Angeboten der Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute. Dieses Rahmenkonzept soll speziell auf die Möglichkeiten und Bedarfe von Schaustellerinnen, Schaustellern und Marktkaufleuten und ihren Angeboten eingehen und analog zu den Rahmenkonzepten für kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern oder dem Rahmenkonzept Gastronomie Entscheidungshilfe für Kommunenund Landkreise bieten.
  • Modelle aus der Gemeinschaft der von der Pandemie Betroffenen wie z.B. das NürBärLand sind nicht schlechter zu stellen als Freizeitparks.
  • Marktkaufleute, Schaustellerinnen und Schausteller im Familienbetrieb haben wie andere Soloselbstständige auch oft keine laufenden Betriebskosten oder Personalkosten. Gleichzeitig sichert diese Gruppe oft nicht nur Volks-, Traditions- und Heimatkultur in weiten Teilen Bayerns, sondern auch regionale Wertschöpfung. Die Staatsregierung ist hier weiterhin gefordert, ein Hilfspaket mit dem fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums von 1180€ für die Betroffenen zu schnüren.

Begründung:

Das Oktoberfest ist bereits abgesagt. Auch Großveranstaltungen bleiben untersagt, ohne dass in Bayern definiert wäre, was eine Großveranstaltung ist. Die Kommunen gehen sehr unterschiedlich mit dem Mangel an Leitplanken und Rahmenbedingungen um. Einige nutzten im Sommer 2020 das Informations-Vakuum für eigene, pandemiegerechte Angebot von
Schaustellerinnen, Schaustellern und Marktkaufleuten für Kinder, Jugendliche und Familien. Andere waren wegen fehlender Eckdaten zögerlicher. Das darf sich diesen Sommer nicht wiederholen. Die Menschen, die in ganz Bayern helfen, zum Teil über hunderte von Jahren
Traditionen aufrecht zu erhalten, haben es verdient:

Sie brauchen Möglichkeiten, um dezentral ihrer Arbeit nachzugehen. Sie brauchen Perspektive, sie brauchen ein Ende der Schlechterbehandlung hinter Freizeitparks bei freizeitparkähnlichen Angeboten und eine Abkehr vom Hin- und Her des Schiebens der Verantwortung von Kommune
auf Bezirk auf den Freistaat bei der Vergabe von Flächen.

Es kann nicht sein, dass internationale Großevents wie die Internationale Automobilausstellung IAA und der Kultursommer Flächen binden, ohne die Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute mitzudenken. Sie können eine gute und wichtige Ergänzung zur Abrundung aller sommerlichen Angebote sein und so für Daheimgebliebene, Kinder, Jugendliche und Familien ein Stück Normalität im Rahmen der Möglichkeiten zurückbringen.

Wegen der überall pandemiebedingt eingeschränkten erlaubten Besuchszahlen wird es gerade auf Parkplätzen Kapazitäten geben, bei denen auch Schaustellerinnen, Schausteller und
Marktkaufleute zum Zug kommen sollten.

Die Umsetzung der Hygienevorgaben seitens der Schaustellerinne, Schausteller und Marktkaufleute hat 2020 hervorragend funktioniert. Die Disziplin und Einhaltung der Auflagen auch der Gäste war hervorragend, das sollte gewürdigt werden.

Antrag: Muslimische Kinder und Jugendliche verdienen Gleichstellung – jetzt die Weichen für einen konfessionellen islamischen Religionsunterricht stellen!

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag bekräftigt, dass im Sinne einer Gleichstellung der Religionen die Einführung eines konfessionell gebundenen islamischen Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz (GG) das Ziel des Freistaates Bayern ist. Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung (Drs. 18/15059), welcher auf eine Überführung des
bisherigen Modellversuchs „Islamischer Unterricht“ in ein Wahlpflichtfach ohne bekenntnisorientierte Inhalte abzielt, wird vor diesem Hintergrund als Interimslösung erachtet.


Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. Bereits heute die notwendigen Maßnahmen und Schritte einzuleiten, damit zukünftig auch in Bayern ein konfessionell gebundener islamischer Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 GG eingerichtet werden kann.
  2. Mittels staatlicher Gestaltungsmöglichkeiten auf eine verfassungskonforme Erteilung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts hinzuwirken (vgl. Drs. 18/12018), sofern es weiterhin nicht gelingen sollte, einen geeigneten institutionalisierten Partner auf muslimischer Seite zu identifizieren, welcher den Anforderungen nach Art. 7 Abs. 3 GG gerechnet wird.
  3. Verstärkt in den Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der muslimischen Community in Bayern zu treten und geeignete Partizipationsmöglichkeiten zu schaffen.
  4. Im Sinne der angestrebten hohen Akzeptanz des neuen Wahlpflichtfaches „Islamischer Unterricht“ ein konsultatives Gremium von muslimischen Expertinnen und Experten einzurichten. Ein konkreter Vorschlag zur personellen Besetzung eines entsprechenden Gremiums wurde bereits vom wissenschaftlichen Beirat des Departments Islamisch-Religiöse Studien (DIRS) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg unterbreitet (vgl. Schreiben vom 12.08.2020, adressiert an Staatsminister für Unterricht und Kunst Prof. Dr. Michael Piazolo).
  5. Den muslimischen Schülerinnen und Schülern in Bayern einen individuellen Anspruch auf Erteilung des neuen Fachs einzuräumen, soweit an der jeweiligen Schule eine vorab zu definierende Mindestzahl von interessierten Schülerinnen und Schülern sowie ein ausreichendes Angebot an geeigneten Lehrkräften gegeben ist.
  6. Im Zuge der bevorstehenden Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) die bisher im Modellversuch „Islamischer Unterricht“ befristet beschäftigten Lehrkräfte mit sofortiger Wirkung zu entfristen. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, sind Verbeamtungen vorzunehmen
  7. Die nötigen Voraussetzungen zur Etablierung eines weiteren bayerischen Universitätsstandortes zur Ausbildung von Lehrkräften für den „Islamischen Unterricht“ zu schaffen, um den Bedarf an qualifiziertem Lehrpersonal decken zu können.
  8. Auf eine Änderung des § 49a Lehrerprüfungsordnung I (LPO I) hinzuwirken, damit das neue Wahlpflichtfach „Islamischer Unterricht“ auch zeitnah in der gymnasialen und beruflichen Oberstufe erteilt werden kann und den Schülerinnen und Schülern das Ablegen von Reifeprüfungen ermöglicht wird.

Begründung:

Kinder und Jugendliche brauchen einen Ort, um über ihre Religion und alles, was dazu gehört, zu reden und zu reflektieren. Das gilt für Kinder und Jugendliche jeder Religionszugehörigkeit. Im Sinne einer Gleichstellung der Religionen verdienen auch die mehr als 160 000 muslimischen Schülerinnen und Schüler in Bayern („Bayerns Schulen in Zahlen 2019/2020“, S. 21) einen echten, konfessionell gebundenen Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 GG.

Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung (Drs. 18/15059), welcher auf eine Überführung des bisherigen Modellversuchs „Islamischer Unterricht“ in ein Wahlpflichtfach ohne bekenntnisorientierte Inhalte abzielt, kann vor diesem Hintergrund lediglich als Zwischenschritt betrachtet werden, auf den unmittelbar weitere Schritte und
Maßnahmen folgen müssen.

Zweifelsohne kann Islamischer Religionsunterricht im Sinne des Art. 7 Abs.3 GG nur in Übereinstimmung mit den Grundsätzen einer islamischen Religionsgemeinschaft eingerichtet werden. Offenkundig konnte bislang noch kein geeigneter institutionalisierter Partner auf Seite der islamischen Verbände identifiziert werden. Obwohl dieser Zustand primär ein innermuslimisches Phänomen darstellt, ist die Situation nicht so alternativlos, wie sie von der Staatsregierung beschrieben wird. Das Land Baden-Württemberg hat mit der Errichtung der Stiftung „Sunnitischer Schulrat“ bereits bewiesen, dass der Staat in dieser Frage durchaus gestaltend tätig werden kann. Eine verfassungskonforme
Adaption dieses Modells für den Freistaat Bayern sollte daher eingehend geprüft werden (vgl. Drs. 18/12018).

Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, dass die Staatsregierung im Hinblick auf zukünftige Überlegungen zur Weiterentwicklung des „Islamischen Unterrichts“ an Bayerns Schulen muslimischen Vertreterinnen und Vertretern mehr Gehör schenkt. Eine diesbezügliche schriftliche Anfrage vom November 2020 verdeutlicht, dass dies im Vorfeld der Neukonzeptionierung des Wahlpflichtfaches nur unzureichend geschehen ist (vgl. Drs. 18/9942, Frage 4.1). Die Einberufung eines konsultativen Gremiums von muslimischen Expertinnen und Experten ist vor diesem Hintergrund zielführend, um den gemeinsamen Dialog zu befördern und eine hohe Akzeptanz des neuen Faches zu garantieren.

Darüber hinaus ist der Begründung des Gesetzentwurfes der Staatsregierung zu entnehmen, dass „Schülerinnen und Schüler sowie Eltern beim Islamischen Unterricht […] keinen individuellen Anspruch auf Einrichtung dieses Faches an der Schule“ haben (Drs. 18/15059, S. 5). Es liegt auf der Hand, dass das neue Fach sinnvollerweise nur bedarfsgerecht eingeführt wird. Es erschließt sich jedoch nicht, dass die Schulleitungen
und Schulämter ohne feste Kriterien über die Einführung des Faches an den jeweiligen Schulen entscheiden sollen.

Zudem soll „das neue Fach in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 der Gymnasien und der beruflichen Oberschulen mit Blick auf die Lehrerversorgung nicht angeboten“ werden, da gemäß § 49a LPO1 bislang keine Prüfung für das vertiefte Unterrichtsfach vorgesehen ist. Somit werden Schülerinnen und Schüler, die künftig den „Islamischen Unterricht“ in der Oberstufe besuchen, gegenüber anderen benachteiligt, die entweder einen
konfessionellen Religionsunterricht oder den regulären Ethikunterricht besuchen. Ihnen ist es folglich nicht möglich, die Reifeprüfung im „Islamischen Unterricht“ abzulegen. Zusätzlich ist gerade die Erteilung des Faches in der Oberstufe relevant, um zukünftige Kandidatinnen und Kandidaten für das entsprechende Lehramtsstudium zu gewinnen.

Im Hinblick auf die Lehrkräfteversorgung zeichnet sich bereits jetzt ab, dass im September 2021 nicht ausreichend Lehrerinnen und Lehrer für eine flächendeckende Einführung des neuen Wahlpflichtfaches zur Verfügung stehen werden. Zu begrüßen ist daher die Möglichkeit der Entfristung der bisherigen Lehrkräfte des Modellversuchs. Darüber hinaus ist es auch wünschenswert, dass die Lehrkräfte nach Möglichkeit verbeamtet werden, um die nötige Kontinuität zu gewährleisten und zusätzliche Anreize zu schaffen. Unabhängig davon wird bei der angestrebten hohen Akzeptanz des neuen Faches jedoch mehr Fachpersonal benötigt werden, um eine Deckung des Bedarfs an
Lehrkräften über alle Schularten hinweg gewährleisten zu können. Vor diesem Hintergrund sollte zeitnah die Möglichkeit eines zweiten Studienstandorts in Betracht gezogen werden.

Berichtsantrag: Status Quo und Perspektiven für die bayerische Kinokultur

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zur Unterstützung der bayerischen Kinokultur während und nach der Corona-Pandemie zu berichten. Dabei sind vor allem folgende Fragen zu berücksichtigen:

  1. Laut der aktuell geltenden 12. BayIfSMV darf Publikum in Landkreisen mit einer stabilen 7- Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 wieder ins Kino – allerdings nur mit FFP2-Maske, auch am Platz, negativem Ergebnis eines PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und unter Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5m. Wie soll vor diesem Hintergrund ein verlässlicher, ökonomisch rentabler Kinobetrieb sichergestellt werden?
  2. Wie plant die Bayerische Staatsregierung, eine Kino-Grundversorgung, insbesondere in der Fläche, angesichts der nach wie vor fragilen Pandemielage über das Ende des aktuellen Kinounterstützungsprogramms am 30.6.2021 hinaus sicherzustellen?
  3. Wie wird begründet, dass im Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen vom 6. Mai 2021 – Az. K.2-M4635/27/312 und G54-68390-2021/1543-U2 – das Abnehmen der FFP2-Masken für den Verzehr gastronomischer Angebote im Rahmen der Veranstaltung erlaubt ist, eine solche Regelung im Kino derzeit jedoch nicht vorgesehen ist?
  4. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um bei dem – trotz gegenteiliger Studien – teils stark verunsicherten Publikum für mehr Vertrauen in die Unbedenklichkeit von Kinobesuchen zu sorgen?
  5. In welcher Form soll bei Open-Air-Kino-Aufführungen Erkenntnissen von Aerosol-Forschern hinsichtlich einer äußerst geringen Ansteckungsgefahr im Freien Rechnung getragen werden?
  6. Mit welchen Mitteln und mit welchem Ziel wird die Teilhabe von Kinos am zunehmend wachsenden Streaming-Markt gefördert?
  7. Inwieweit sieht die Staatsregierung den Digitalisierungsschub, der durch pandemiebedingte Schließungen von Kinos über Monate hinweg massiv verstärkt worden ist, kritisch und, wenn ja, mit welchen Maßnahmen plant sie gegenzusteuern?
  8. Plant die Staatsregierung angesichts des Vertriebs des filmischen Vermächtnisses von Joseph Vilsmaier, „Der Boandlkramer und die ewige Liebe“, über den internationalen Player Amazon Prime Video das Implementieren von Komponenten zur Förderung des heimischen Kinobetriebs und -vertriebs in der Filmförderung über bestehende Maßnahmen hinaus, und falls ja, welche Maßnahmen plant sie hier einzusetzen?
  9. Wie bewertet die Staatsregierung die Notwendigkeit der Teilhabe von Kinos an bestehenden Streaming-Möglichkeiten und plant sie hier eine Förderung der Nutzung dieser Möglichkeiten für die sich in diesem Segment engagierenden Kinos?
  10. Plant die Staatsregierung die Förderung nicht-technologischer Innovationen und Investitionen von Kinos – wenn nein, warum nicht, und wenn ja, in welcher Form?
  11. Wie will die Staatsregierung die Förderung der Filmbranche zukunftsfest aufbauen, wenn Kinos verdrängt werden und die öffentlich-rechtlichen Sender als wichtige Koproduktions-Partner keiner gesicherten Finanzierung entgegensehen?

Begründung:

Kinostarts in Deutschland funktionieren in aller Regel bundeweit. Nicht nur für kleinere Verleiher ist es, insbesondere aufgrund der erforderlichen kostspieligen Werbemaßnahmen, ökonomisch nicht rentabel und teilweise organisatorisch nicht zumutbar, Kinos nur in ausgewählten Landkreisen auf die Leinwand zu bringen. Dementsprechend bekommen Kinobetriebe derzeit nicht genug neue, kassenträchtige Filme, um ein pandemiebedingt ohnehin schon stark verunsichertes Publikum in seine Säle zu locken.

Filmtheater benötigen dringend auch die Einnahmen aus ihrem gastronomischen Angebot, um sich längerfristig finanziell über Wasser halten zu können. Durch die Pflicht zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske auch am Platz, wird der Verzehr von Getränken und Speisen jedoch unterbunden – im Gegensatz zu Theatern, Opern und Konzerthäusern, die das Abnehmen der Maske für den Verzehr von Speisen und Getränken explizit gestatten.

Vor dem Hintergrund einer überaus instabilen Öffnungsperspektive, die keine Planungen über einen Wochenhorizont erlaubt, und fehlender ökonomischer Anreize für eine erneute Inbetriebnahme ihrer Häuser sehen sich viele Kinobetriebe aktuell nicht in der Lage, wieder aufzuschließen. Gleichzeitig blicken sie, angesichts des am 30.6.2021 auslaufenden Kinounterstützungsprogramms und der immer massiveren Konkurrenz durch Streaming-Anbieter einer überaus ungewissen Zukunft entgegen. Daher sehen wir seitens des Digitalministeriums akuten Handlungsbedarf.

Der Streaming-Markt bietet auch Chancen für den Kinobetrieb, so man den Kinos die Monetarisierung digitaler Angebote erleichtert und eine Teilhabe am Streaming-Markt fördert.

Wichtig wäre aus unserer Sicht eine umfangreiche Förderung nicht-technologischer Innovationen und Investitionen, um Kinos auch inhaltlich-programmlich fit zu machen für eine Zukunft als Kulturorte im Herzen unserer Städte und Gemeinden.

Antrag: Familienfreundliche Filmförderung in der Pandemie und danach: Elternzeiten bei den Fristen der Nachwuchsförderung anerkennen!

Der Landtag wolle beschließen:

Der Freistaat Bayern als Mehrheitsgesellschafter des FilmFernsehFonds Bayern GmbH veranlasst für mehr Familienfreundlichkeit während und nach der Corona-Pandemie eine Änderung der Richtlinien für die Bayerische Film- und Fernsehförderung (Vergaberichtlinien) dahingehend, dass

  1. im Bereich „Nachwuchsfilm“ Punkt 3.5.2 „Erstlingsfilme von Absolventen der HFF und der Macromedia können mit einem Gesamtbetrag von bis zu 850.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Die Förderung kann entweder als Zuschuss oder als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen erfolgen. Der Antrag zur Förderung eines Erstlingsfilms kann nur innerhalb von fünf Jahren nach Studienabschluss gestellt werden. Erstlingsfilme müssen nicht programmfüllend sein. Dem Antrag ist das Abschlusszeugnis der Hochschule beizufügen.“ ergänzt wird um den Satz „Bei Nachweis von Erziehungszeiten verlängert sich die Frist zwischen Studienabschluss und letztmöglicher Antragstellung automatisch um die Erziehungszeiten.“
  2. im Bereich „andere Nachwuchsfilme“ der Satz „sollten das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“ ergänzt wird um den Satz „Bei Nachweis von Erziehungszeiten wird die Soll-Altersgrenze um die Erziehungszeit erweitert.“
  3. für die Jahre 2021 und 2022 werden pandemiebedingt sämtliche Fristen im Nachwuchsbereich bei Nachweis der Elternschaft von Kindern im schulpflichtigen Alter oder jünger ausgesetzt.

Begründung:

Die Corona-Pandemie mit Home-Schooling und geschlossener Kinderbetreuung hat Eltern und insbesondere Frauen in Ausbildung, Berufsstart und Berufsleben um Jahre zurückgeworfen. Studien zeigen: meist sind es Frauen, die pandemie-bedingt Care-Arbeit übernehmen und ihr eigenes Leben zurückstellen. Die Arbeit an Projekten verzögert sich so insbesondere für Frauen zum Teil um Monate, wenn nicht Jahre.

Frauen sind an Hochschulen gleich stark vertreten wie Männer. Ihrem Studienabschluss folgt jedoch oft eine Phase der Familiengründung. Schon Erziehungszeiten für zwei Kinder katapultieren Betroffene harsch in die Realität der bayerischen Filmförderlandschaft: für die wichtige Nachwuchsförderung, die Eintrittskarte in die Welt des professionellen Arbeitens, ist dann oft der Studienabschluss zu lange her. Die ersten Schritte ins Berufsleben bleiben so aus.

Frauen sind hier besonders betroffen: zum einen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert sowohl von der Anzahl der Einreichungen als auch von der Anzahl der Bewilligungen und der durchschnittlichen Höhe der bewilligten Budgets her. Zum anderen sind sie in der Branche unterrepräsentiert. Nicht nur die fff-geförderte Studie der Malisa Stiftung „Audiovisuelle Diversität? Geschlechterdarstellungen in Film und Fernsehen in Deutschland“ (2017), sondern auch zahlreiche andere wissenschaftliche Untersuchungen wie die FFA-Studie „Gender und Film

Rahmenbedingungen und Ursachen der Geschlechterverteilung von Filmschaffenden in Schlüsselpositionen in Deutschland“ (2017), „Frauen in Kultur und Medien. Ein Überblick über aktuelle Tendenzen, Entwicklungen und Lösungsvorschläge“ (Deutscher Kulturrat im Auftrag von Kulturstaatsministerin Monika Grütters, 2016) oder „Produzentinnen in Deutschland: Relevanz und Strukturdaten“ (2020) sprechen alle eine klare Sprache. Die Zahlen werden sich nicht ändern, wenn wir die Strukturen nicht ändern. Frauen bekommen Kinder. Frauen stillen Kinder. Frauen tragen noch immer einen Großteil der Care-Arbeit. Diese Familien-Arbeit ist eine Leistung für unsere gesamte Gesellschaft. Sie darf nicht nur zu unüberwindbaren Hürden führen, wie beim längst überholten Festhalten an überkommenen Frist-Ritualen, nein: diese Leistung muss auch gewürdigt und gefördert werden, indem man bewusst Hürden abbaut und Eltern ihre Erziehungsleistungen anerkennt. Mit einer Anpassung der Nachwuchsförderung packen wir das Problem an der Wurzel und mildern pandemiebedingte Härten für Eltern und Familien auch für die Zukunft.

Antrag: Theaterversorgung im Flächenland Bayern – Projektförderung für Gastspiele

München kann sich glücklich schätzen: München hat einen Gastspielring von Kinder- und Jugendtheatern, die gemeinsam attraktive Angebote machen für Schulen, Kitas und andere Interessierte. Wer Theater will, bekommt es. Warum kann es sowas nicht für ganz Bayern geben? Warum gibt es keine Zuschüsse für Kommunen, Schulen, Kitas und andere, die qualitativ hochwertige Gastspiele bei sich vor Ort zeigen möchten? Und warum gibt es keine Projektförderung speziell für Gastspiele?

Unser Nachbarland Baden-Württemberg macht es bereits: Projektförderung für Gastspiele zur Entwicklung und Produktion guter Angebote und Förderung von Gastspielen, für die es Interessierte, einen Raum und Publikum gäbe! – Aber nicht genügend Mittel, um ein faires Angebot zu finanzieren. Was München an Theater bietet, sollten alle in Bayern bekommen.

Viel Leistung, wenig Lohn.

Wusstet Ihr z.B., dass bei den allermeisten Kinder- und Jugendtheater großes leisten und fast nichts dafür bekommen? Eine Verbandsbefragung ergab jährlich über 2600 Vorstellungen mit über 275.000 Zuschauer*innen in mehr als 320 Gemeinden.

30% der Befragten gaben an, dass ihre Gastspiel–Honorare in
Bayern niedriger sind, als in anderen Bundesländern. Im Schnitt bleiben fast alle Ensemble in Bezug auf die vom Bundesverband freie Darstellende Künste formulierte Mindesthonorar–Definition hinter den als fair zu
bezeichnenden Gastspielhonoraren deutlich zurück. Nur zwei – zwei! –
Theatergruppen gaben an, höhere Honorare zu erzielen.

Bayern als Kulturland sollte leisten, was Baden-Württemberg bereits tut

Darum haben wir zwei Anträge gestellt, die Ihr hier herunterladen und lesen könnt.

Gastspiel-Antrag 1: Projektförderung

Der Landtag wolle beschließen:

  • Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst legt ein Förderprogramm zur Unterstützung der Herstellung von Theatergastspielen der Freien Szene auf. Die in Bayern ansässige freie Tanz- und Theaterszene wird so für ihre Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen unterstützt.
  • Gefördert werden herausragende Projekte für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben. Die Projekte sollen insbesondere auf einer Zusammenarbeit von professionellen Künstler*inneninnen und Kulturschaffenden mit Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und Lehrkräften sowie der Kooperation zwischen Kultur-, Bildungs-, Sozial- sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen in Bayern basieren.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstler*innen, sowie ein Nachweis der Professionalität sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten mit einzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstler*innen für deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt noch eine Gastspiel-Förderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete Bayerns soll ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden. Kulturschaffende aus ganz Bayern profitieren und können helfen, Kultur in die Fläche Bayerns zu tragen.

Alle Menschen profitieren von Kultur: Für die soziale, ästhetische und gesellschaftliche Entwicklung junger Menschen spielt der Zugang zu zielgruppengerechtem Theater eine große Rolle. Rund zwei Millionen Menschen in Bayern sind jünger als 18 Jahre. Gleichzeitig wird lebenslanges Lernen immer wichtiger. Ob Migrationsbiografie (3,3 Millionen Menschen in Bayern), längere Elternzeit, Pause für Pflege oder soziale Veränderung: Kultur hilft, Menschen in jedem Lebensabschnitt eine persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. In Bayern leben 9,9 Millionen Menschen in Kommunen mit weniger als 75.000 Einwohner*innen. Sie alle haben ein Recht auf kulturelle Grundversorgung.

Gastspiel-Antrag 2: Förderung von Auftritten

Der Landtag wolle beschließen:

  • Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst legt ein Förderprogramm zur Unterstützung von Theatergastspielaufführungen auf.
  • Herausragende Projekte der in Bayern ansässigen freien Tanz- und Theaterszene werden hieraus in ihrer Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen unterstützt. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben.
  • Bis zu 50% der Aufführungskosten sind jeweils förderfähig. Im Einzelfall, zum Beispiel wenn die Veranstalter*in eine finanzschwache caritative Einrichtung ist, sind bis zu 70 % der Aufführungskosten förderfähig.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstler*innen, sowie ein Nachweis der Professionalität sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Durch die Förderung dürfen bestehende Haushaltsposten für Bayerns Theaterszene und deren Verbandsvertretungen nicht gekürzt werden.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten mit einzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstler*innen und deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projektnoch eine Gastspiel-Förderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete soll daher ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden.

Rund 4,2 Millionen Menschen leben in bayerischen Kommunen mit mehr als 30.000 Einwohner*innen. Oft gibt es dort Theater, selten ein Ensemble. All diese Menschen sind daher auf Gastspiele anderer Kommunen angewiesen. Die bestehenden Theaterhäuser in staatlicher und kommunaler Trägerschaft stoßen ebenso wie die Landestheater außerhalb der Zentren strukturell schnell an ihre Grenzen.

Andere Bundesländer in Deutschland fördern Gastspiele der freien Tanz- und Theaterszene und stellen so eine Versorgung der Fläche sicher. In Bayern scheiterte in der Vergangenheit die Umsetzung einer Gastspielförderung der Freien Szene, da die hierfür notwendigen Mittel nicht in angemessener Höhe bereitgestellt wurden. Dies soll sich nicht wiederholen, auf eine angemessene finanzielle Ausstattung ist daher zu achten.


Mindesthonorare Gastspiele

Diese Mindesthonorare richten sich nach der Personenzahl auf der Bühne. Sie sollten laut Bundesverband aktuell bei 800€ für ein Solo, 1200€ für ein Duo, 1500€ für ein Trio und 250€ pro weitere Schauspieler*in liegen. Dies beinhaltet rein die Personalkosten.

Antrag: Infrastruktur für Kulturveranstaltungen: Existenz sichern -Spielstättenprogramm verlängern

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. das zum 30. Juni 2021 auslaufende Spielstätten- und Veranstalterprogramm um ein Jahr zu verlängern und
  2. die Zahl der für eine Förderung vorgesehenen mindestens 24 künstlerischen Veranstaltungen pro Jahr für Spielstätten und Kulturveranstalter zu reduzieren.

Begründung:

Es ist bisher pandemiebedingt nicht absehbar, wann wieder Kulturveranstaltungen stattfinden können. Selbst wenn ab Herbst 2021 Theater, Musik-, Kleinkunst- und Kabarettbühnen den Spielbetrieb wiederaufnehmen können, wird die Veranstaltungsbranche zumindest in den nächsten ein, zwei Jahren deutliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen.

Der Planungsvorlauf ist lang. Wegen der nach wie vor bestehenden Unsicherheit und des immer noch hohen Absagerisikos konnte die Branche für die Saison Herbst 2021 bis Mai 2022 kaum Neuproduktionen und Wiederaufnahmen, Touren, Reihen, Einzelevents oder Festivals planen. Wesentlich dazu beigetragen hat, dass der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderte und in Österreich erfolgreich realisierte Ausfallfonds Kultur hier bisher nicht zustande kam.

Nachdem die Branche bereits auf den Kosten der ab März 2020 wegen Corona ausgefallenen Produktionen sitzengeblieben ist, ist für viele Veranstalter auch bei einem Neustart für die anstehende Spielzeit keine existenzsichernde Umsatzbelebung in Sicht.

Auch der Vorverkauf ist massiv eingebrochen, von den Mehrwertsteuersenkungen aus 2020 hat die Branche selbst im Weihnachtsgeschäft von den Vorverkäufen her kaum profitiert.

Die gesamte Live-Kultur schiebt eine Bugwelle an Produktionen vor sich her: Im kommenden Jahr 2022 werden hauptsächlich vor Corona geplante oder bereits gezeigte Aufführungen zu sehen sein, die seit einem Jahr geschoben werden. Fachleute prognostizieren daher für die Branche einen Einnahmerückgang von mindestens 30 Prozent. Auch die Aussichten für danach werden von Sachverständigen als nicht rosig eingeschätzt. Es ist zu befürchten, dass nicht wenige Kommunen wegen coronabedingter
Einnahmeausfälle ihre Unterstützung zurückfahren werden.

Um unsere bayerische Kulturinfrastruktur nachhaltig zu stützen, sollte deshalb das Spielstättenprogramm verlängert und der Kreis der Empfänger durch die Reduzierung der verlangten Veranstaltungszahl erweitert werden.

Antrag: Digitalisierung bei Kulturförderung voranbringen

Der Landtag wolle beschließen:

Anträge auf Förderung durch den Kulturfonds sollen künftig digital eingereicht werden können.

Begründung:

Der Kulturfonds Bayern stellt ein wesentliches Instrument der Förderung des Freistaates Bayern in den Bereichen Kunst und Bildung dar, ein zeitgemäßes digitales Antragsverfahren ist bislang nicht implementiert.

Antrag: Migrantenorganisationen und -vereine müssen bei Corona-Hilfen berücksichtigt werden!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Richtlinie zu Corona-Hilfen für Vereine vom 28.12.2020, die ausschließlich Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) begünstigt, auf Migrantenorganisationen und -vereine zu erweitern.

Begründung:

Die bislang beschlossenen Soforthilfeprogramme kommen den Migrantenorganisationen und -vereinen nicht zugute. Die zahlreichen migrantischen Vereine und Organisationen, die sich seit vielen Jahrzehnten engagieren und das vielfältige kulturelle und soziale Leben in Bayern bereichern und mitgestalten, müssen unbedingt berücksichtigt werden. In Bayern hat jede fünfte Einwohnerin und jeder fünfte Einwohner eine Migrationsgeschichte, in den Großstädten sind es die Hälfte der Bevölkerung. Deren kultureller Beitrag und ihre wichtige soziale Funktion dürfen nicht ausgeklammert werden.

Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen infolge der weltweiten Coronapandemie stellen auch Migrantenorganisationen und -vereine vor besondere Herausforderungen
oder bedrohen gar ihre Existenz. Zugleich offenbart die Coronakrise, wie dringend ihre Expertise und ihre Leistungen gebraucht werden. Viele Vereine haben sich als wichtige Ansprechstellen zum Thema Corona für andere Mitglieder und Menschen aus den Communities etabliert. Sie übersetzen Bestimmungen, wirken als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Mitgliederschaft. Es muss durch die finanzielle Sicherung gesichert sein, dass diese Strukturen genutzt und gehalten werden. Insbesondere gemeinnützige Vereine, die maßgeblich von Ehrenamtlichen getragen werden, kämpfen mit finanziellen Engpässen. Auch viele Migrantenorganisationen und -vereine müssen mehrere Monate ohne regelmäßige Einnahmen aus Veranstaltungen oder Kursangeboten überbrücken. Zusätzlich können Mitgliedsbeiträge wegfallen. Zugleich haben Migrantenorganisationen und -vereine nur selten finanzielle Rücklagen, aus denen sie laufende Kosten wie z. B. die Miete der Vereinsräume decken können.

Eine weitere zentrale Herausforderung für Migrantenorganisationen und -vereine ist es, dass viele Ehrenamtliche ihre Tätigkeit dort nicht mehr ausüben können, denn wegen der pandemiebedingten Kita- und Schulschließungen fehlt ihnen dafür neben der Erwerbstätigkeit die Zeit. Das gilt besonders für Frauen und Mütter, die immer noch den
größten Teil der Sorgearbeit im Haushalt tragen und somit mehrfach belastet sind. Für Eltern mit Zuwanderungsgeschichte, die kein oder wenig Deutsch sprechen, ist es zudem oft eine größere Belastung, ihre Kinder zu Hause im Fernunterricht zu unterstützen. Außerdem mussten viele der Migrantenorganisationen und -vereine, die im Bildungsbereich und in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, allein aufgrund der Kontaktbeschränkungen ihre Angebote einstellen. Insofern droht die pandemiebedingte Situation die bereits bestehende Bildungsbenachteiligung von Kindern und Jugendlichen
aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte zu verschärfen.


Antrag: Chancengerechte Bildung – Brückenangebote umgehend komplett bis 2022 finanzieren

Der Landtag wolle beschließen:

Allen Schulen soll umgehend ein Sonderbudget bis zum Sommer 2022 zugewiesen werden, welches diese in Eigenverantwortung flexibel einsetzen können, um notwendiges Personal für gezielte Förder- und Brückenangebote zu gewinnen.

Begründung:

Alle Statistiken und Studien zeigen, dass die Folgen der coronabedingten Einschränkungen für Kinder und Jugendliche und ihren weiteren Entwicklungs- und Bildungsweg immens sind. Es kann inzwischen von etlichen 100 Unterrichtsstunden ausgegangen werden, die nicht in Präsenz erteilt werden konnten oder ganz entfielen, dies entspricht etwa einem halben Schuljahr. Die Auswirkungen der unterschiedlichen digitalen Verfügbarkeit von Unterrichtsstoff sind hier noch gar nicht berücksichtigt. Die Schere der Bildungsunterschiede hat sich damit noch weiter gespreizt. Um die durch die Pandemie entstandenen Wissensunterschiede auszugleichen, müssen den Schulen schnellstens umfänglich Mittel zu deren Ausgleich bereitgestellt werden. Jede Schule weiß, welcher Unterricht nicht in Präsenz erteilt werden konnte und in welchem Umfang wie viel Unterricht ausgefallen ist. Schulleitungen können am besten selbst beurteilen, welchen Förderbedarf ihre Schülerinnen und Schüler benötigen. Sie kennen das regionale Umfeld, um zusätzlich notwendiges, pädagogisch geschultes Personal zu gewinnen. Deshalb sollten den Schulen die nötigen finanziellen Mittel bis Sommer 2022 zur Verfügung
gestellt werden, damit diese zusätzliche Lernangebote machen können.
Die momentan von der Staatsregierung angesetzten 20 Mio. Euro für Brückenangebote werden bei 6 400 Schulen dem individuellen Förderbedarf bei Weitem nicht gerecht.

Antrag: Kulturstaat Bayern 2030 – Kulturpolitisches Landesentwicklungskonzept für den Freistaat

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Bayerischen Landtag bis Ende September 2022 ein Landesentwicklungskonzept Kultur vorzulegen. Dieses soll auf aktualisierten und dem Landtag vorzulegenden Leitlinien bayerischer Kulturpolitik basieren

Begründung:

Ein Landesentwicklungskonzept Kultur mit klar umrissenen Prioritäten, Zielen und Aufgaben ist Voraussetzung für Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit: es ermöglicht langfristiges staatliches Planen und so eine strategische, durchdachte Herangehensweise sowohl für Parlament und Staatsregierung, als auch für Akteurinnen und Akteure bayerischen Kulturlebens.
Durch die Erarbeitung eines solchen Konzeptes und insbesondere durch die klare Strukturierung von Zielen und Abstufung dieser Ziele wird deutlich, in welchen kulturpolitischen Feldern in Bayern Schwerpunkte liegen bzw. in den nächsten Jahren liegen werden. Die Erstellung eines solchen Konzeptes wird auch von der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ bereits 2007 – vor 15 Jahren – empfohlen. Etliche Länder, Gemeinden und Städte sind dieser Empfehlung bereits gefolgt.
Bayern beschränkte sich bisher lediglich auf kulturpolitische Leitlinien. Diese wurden auf Grünen Antrag hin 2010 dem Landtag vorgelegt.
Auch der Kulturszene hilft ein auf aktuellen Leitlinien basierendes Landesentwicklungskonzept Kultur: die Akteurinnen und Akteure staatlicher Institutionen und Kulturschaffende, die von staatlicher Förderung abhängig sind, bekommen mit aktuellen Leitlinien Zielvorgaben, nach der sie ihre Arbeit grundlegend ausrichten und Impulse für die eigene Entwicklung konkretisieren können. Diese Konkretisierung der Governance wird im angelsächsischen Bereich seit langem erfolgreich praktiziert.

Die Coronapandemie hat die Lebenswirklichkeit der Kulturschaffenden und Perspektiven der Institutionen in Bayern nachhaltig verändert. Durch Hilfsprogramme von Bund und Land wurden Härten abgemildert, vielerorts hat sich die Situation dennoch drastisch verschlechtert, nicht nur finanziell. Oft fiel die Frage, welchen Wert eine Gesellschaft, ein Staat der Kultur allgemein und einzelnen kulturpolitischen Feldern im Besonderen beimisst.
Ein auf aktualisierten Leitlinien basierendes bayerisches Landesentwicklungskonzept Kultur sollen die in der bayerischen Kulturlandschaft verausgabten Mittel mit einer zeitgemäßen politischen Vision versehen. Der politische Gestaltungswille der Regierung und ihre daraus resultierenden Priorisierungen müssen transparent sein. Nicht zuletzt sollte diese zu erstellende Konzeption künftig in die Haushaltsberatungen des Parlaments einfließen.

Grüner Erfolg! Solo-Selbstständigenprogramm geht in die Verlängerung

Dranbleiben hilft! In seiner Regierungserklärung vom 12. Februar verkündete Markus Söder, dass das Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe bis zum 30. Juni 2021 verlängert wird. Am 10. Februar hatten die CSU-FW-Landtagsfraktionen genau diese Forderung von uns noch abgelehnt. Vom Bohren dicker Bretter.

Seit April 2020 haben wir uns in Ausschusssitzungen den Mund fusselig und die Köpfe heiß geredet, dass man all den pandemiebedingt aus der beruflichen Bahn geworfenen Soloselbständigen helfen muss, ihre Existenz zu sichern. Dann kam – nachdem der Druck entsprechend angewachsen war – endlich das Versprechen seitens der Staatsregierung: Unterstützung in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums – aber nur bis Ende 2020.

Hilfen laufen aus

Wir haben weitergebohrt und am 27. Januar beantragt, die Hilfen bis zum Ende der Pandemie fortzuschreiben. Schließlich lässt sich bei fast einem Jahr Ausnahmezustand mit entsprechend langen Veranstaltungsverbots-Zeiten mit Hilfen für drei Monate (Oktober-Dezember 2020) kein Kühlschrank füllen und keine Miete bestreiten.

Grüne Forderung umgesetzt

Und halleluja – unser Ruf wurde zwar am 10. Februar noch vom Landtag abgelehnt, aber von der CSU-FW-Regierung dann doch umgesetzt: Ab dem 15. März können Anträge für eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 hier gestellt werden. Und die Frage „Wer hat’s erfunden?“ mag für sich beantworten, wer mag – Hauptsache der Sache ist gedient und vielen Menschen, die vor den Scherben ihrer Existenz stehen, geholfen.

Grüne Politik: Wirkt!

Ich sitze im Plenarsaal und lausche der Regierungserklärung. Plötzlich klingt Söder ganz Grün. Was vorgestern im Ausschuss von CSU/FW noch angelehnt wurde, ist jetzt Regierungs-Haltung: Hilfen sollen bis Sommer verlängert werden, staatliche Flächen sollen für kulturelle Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

So klingt das im Twitter-Ticker live aus dem Plenarsaal: +++Grüne Politik wirkt +++ Söder übernimmt Grüne Forderungen +++ Umsetzung muss jetzt klappen!+++

Da muss man doch mal kurz innehalten und sagen – yeah – Grüne Politik wirkt! Oder?! – Was ist passiert? Genau: In seiner Regierungserklärung übernimmt Markus Söder endlich unsere Forderungen für die Kultur in Bayern. Ganz kurz muss ich aber erinnern: In der Vergangenheit wurden von Markus Söder schon öfter Dinge versprochen, die die CSU-FW-Regierung nicht hielt, an die Markus Söder sich nicht mehr erinnern konnte – weshalb ich gerne Screenshots seiner Versprechungen mache.

Wird Söder diesmal Wort halten?

Ich kann zusichern: Wir Grüne werden sehr kritisch begleiten, ob Markus Söder sein Wort hält! – Das soll kommen:

  • 1️⃣ Hilfen für Solo-Selbstständige werden bis Sommer 2021 verlängert. ✔️ Vorgestern von CSU/FW im Ausschuss noch abgelehnt, jetzt Regierungs-Versprechen!
  • 2️⃣ Staatliche Flächen werden für kulturelle Nutzung freigegeben ✔️ Im Sommer abgelehnt, in 2020 nicht mal 2x/Monat umgesetzt, jetzt Regierungs-Versprechen!

Unsere Anträge:

Die erstmals im April 2020 geforderten Hilfen für Solo-Selbstständige kamen mal ein bisschen, mal gar nicht. Ende Dezember lief das letzte Programm aus. Hier der aktuelle Antrag für fiktiven Unternehmerlohn für Solo-Selbstständige vom 27.01.2021 – ob Markus Söder wohl gelesen hat, dass man das Programm auch ausweiten muss auf alle Solo-Selbstständigen?

Besonders lustig war es beim Kampf um Raum für Kultur. Der Witz ist nämlich, dass das Bayerische Haushaltsrecht eine kostenlose Nutzung, wenn ein „dringendes Staatsinteresse vorliegt“, ausdrücklich vorsieht! Und was könnte staatswichtiger sein, als etwas, das sogar in der Verfassung steht – Kultur -, denn Bayern ist Kulturstaat! Eine Sternstunde politisch-hilflosen Abwehrens der CSU-FW-Abgeordneten im Haushaltsausschuss! Selten hat man so gelacht, hätte man sagen können, wenn es nicht so traurig wäre. „Gibt es alles schon“ war dann die Ausrede. Eine Anfrage von mir ergab aber, dass über Monate hinweg weniger als zweimal pro Woche staatliche Flächen für Kultur genutzt wurden! Darum nehme ich Markus Söder beim Wort: unseren Antrag vom 17.06.2020 endlich umsetzen!

Antrag: Brauchtumskultur erhalten – Ehrenamt schützen: Allen Vereinen helfen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, Kunst und Kulturvereinen, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in Not geraten sind und ihre Betriebskosten nicht mehr selbst tragen können, ab sofort sowie rückwirkend für das Jahr 2020 eine den Belastungen angemessene Entschädigung zu gewähren, sofern sie nicht durch andere Förderungen berücksichtigt wurden.

Begründung:

Kleinere Vereine aus dem Kunst- und Kulturbereich können ihre Betriebskosten wie zum Beispiel Miet- oder Versicherungskosten, Produktionskosten, die Kosten für Bühnenbau, Verlagskosten, Werbungskosten nicht mehr selbst tragen. Kunstvereine sind jedoch nicht über das Spielstättenprogramm förderfähig, da hier die Hürden zu hoch sind. Vereine dürfen weder Rücklagen bilden, noch ist eine Finanzierung der andauernden Sonderbelastungen über eine Mitgliedsbeitragserhöhung zumutbar. Die Dezemberhilfe des Bundes greift nicht. Vereine im Kunstbereich sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Aufgrund der aktuell nur sehr beschränkt möglichen Vereinstätigkeit ist ohnehin oft bereits Mitgliederschwund zu beklagen. Ähnlich wie die großzügige För-derung im Laienmusikbereich oder der Heimatkultur haben auch andere Vereine außerhalb der Dachverbände eine Unterstützung nötig. Auch im Bereich des Sports wurde durch die Verdoppelung der Vereinspauschale dringend nötige Hilfe gewährt. Eine Hilfszusage für Kulturvereine für 2021 sowie eine Entschädigung für das vergangene Jahr sind notwendig, um sterbende Ehrenamtskultur und Vereinsleben in Bayern zu erhalten.

Antrag: Veranstaltungsbranche: Überleben sichern – Kosten für pandemiebedingte Absagen übernehmen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene nachdrücklich für einen Ausfallfonds Kultur einzusetzen. Über den Fonds sollen der Veranstaltungswirtschaft die nicht stornierbaren Kosten bei coronabedingten Absagen von Veranstaltungen in diesem Jahr erstattet werden. Der Ausfallfonds Kultur soll analog zum Ausfallfonds für Kino-und Fernsehproduktionen gemeinsam von Bund und Ländern getragen werden. Bayern soll sich in angemessener Höhe an ihm beteiligen.

Begründung:

Wie für nur wenige andere Branche gilt für die Veranstaltungswirtschaft „First Out –Last In“. Nach den Einnahmeausfällen im letzten sind auch ihre Aussichten für dieses Jahr mehr als trübe. Keiner weiß, wann wieder Festivals, Konzerte, Theater, Kabarett, Jahrmärkte, Sportevents stattfinden und Clubs wieder öffnen können. Und selbst wenn sie wieder erlaubt sein sollten, kann ein unerwarteter Anstieg der Infektionszahlen zu einem neuerlichen Lockdown, zu Einreiseverboten und damit zur erzwungenen Absage füh-ren. Sich gegen die Risiken abzusichern ist für die Veranstalterinnen und Veranstalter nicht möglich: Ausfallversicherungen werden entweder kaum mehr angeboten oder sind so teuer, dass sie für die Betroffenen nicht zu zahlen sind. Der Veranstaltungsbranche – Deutschlands sechstgrößter Wirtschaftszweig mit 130 Mrd. Euro Umsatz und 1 Mio. Jobs – drohen zahlreiche Insolvenzen, den für die Veranstaltungen eingeplanten oder schon engagierten Künstlerinnen und Künstlern, Agenturen, Technikerinnen und Technikern, Helferinnen und Helfern etc. drohen bei Absagen Einnahmeausfälle und Arbeitslosigkeit. Weil sie keinen verbindlichen Veranstaltungstermin vorweisen können, erhalten sie dann auch keine staatliche Unterstützung. Die Folge ist der Verlust an kultureller Vielfalt und Infrastruktur. Abgesehen von den individuellen Schicksalen sind die Konsequenzen auch aus ökonomischer Sicht fatal: Ihr Wiederaufbau würde mehr kosten als Hilfen, die jetzt gewährt werden.Die Veranstaltungsbranche braucht für einen Neustart Planungs- und Rechtssicherheit. Der Planungsvorlauf für Veranstaltungen ist lang. Die pandemiebedingte Unsicherheit zwingt sie zur Untätigkeit, von der insbesondere kleine Veranstaltungsfirmen ohne Rücklagen betroffen sind. Als einziger Ausweg bleibt den Veranstalterinnenund Veranstaltern immer häufiger, das Risiko auf die Kulturschaffenden und das Personal abzuwälzen. Als letztes und schwächstes Glied in der Kette gehen sie dann bei Ausfällen leer aus.