Wie stärken wir unsere Demokratie in Zeiten von Desinformation? Wie fördern wir Medienkompetenz und machen unsere Gesellschaft widerstandsfähiger gegen Manipulation? Genau darüber haben wir bei unserer Fachkonferenz „(Dis)Information Age: Herausforderungen für Journalismus, Bildung & Politik“ im Bayerischen Landtag diskutiert – gemeinsam mit Expert*innen aus Politik, Wissenschaft, Medien und Zivilgesellschaft.

Zum Auftakt hat unsere Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze eine klare Botschaft:

„Ich begrüße alle Demokratieverteidiger*innen. Es gibt viel zu tun.“

Und damit war der Ton des Nachmittags gesetzt: Wie können wir Desinformation wirksam begegnen, ohne dabei demokratische Grundwerte aus dem Blick zu verlieren? Laut Katharina Schulze muss sich muss sich die deutsche, europäische und bayerische Politik emanzipieren, denn: „Desinformation macht unsere Art zu leben kaputt. Sie hat zum Ziel, uns und unsere Demokratie zu destabilisieren. Das dürfen wir nicht zulassen.“

Anschließend gab Benjamin Shultz einen wissenschaftlichen Impuls und zeigte auf, wie wichtig starke Institutionen und unabhängiger Journalismus sind: „Besonders in Krisenzeiten verbreitet sich Desinformation schnell. Dann ist es auch die Aufgabe der Medien und Journalist*innen sowie der Wissenschaft, Forschung und Universitäten, Demokratiefeinde zu entlarven.“

Im anschließenden Panel diskutierte Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring gemeinsam mit den Teilnehmenden: „Wenn Erwin Huber und Günther Beckstein zu den Grünen kommen, dann darf ich das auch“, scherzte Mehring augenzwinkernd. Darüber hinaus hatte der Minister aber auch einen ernsthaften Appell im Gepäck: „Weil sich die öffentliche Meinungsbildung immer stärker in den digitalen Raum verlagert, müssen wir im Netz die Spielregeln unserer Demokratie etablieren. Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Demokraten, für die wir interfraktionell zusammenarbeiten müssen, damit unsere Demokratie auch im KI-Zeitalter funktioniert“, so Mehring.

Nach den Impulsen ging es in praxisnahe Breakout-Sessions mit MdL Benjamin Adjei und MdL Sanne Kurz. Im Mittelpunkt standen konkrete Lösungsansätze rund um demokratische Resilienz, Medienkompetenz und den Umgang mit Desinformation. Statt nur über Herausforderungen zu sprechen, wurde gemeinsam an Ideen gearbeitet, wie Politik, Bildung, Medien und Zivilgesellschaft noch enger zusammenarbeiten können.

Die Ergebnisse waren sehr deutlich: Große Tech-Anbieter dürfen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen: Sie müssen stärker in die Haftung genommen werden können und eine Digitalabgabe leisten. Das Thema Faktenchecks müssen wir mit unseren EU-weiten Partnerinnen und Partnern weiter ausbauen. Desinformation bekämpfen wir nicht durch Zuschauen vom Spielfeldrand, sondern mit Aufklärung, Haltung und gemeinsamer Verantwortung. Wir können nur im Team gewinnen.

Besonders bereichernd waren die Spotlight-Tische unserer Kooperationspartner Business Council for Democracy (BC4D), codetekt, CORRECTIV, ISD – Institute for Strategic Dialogue, JFF – Institut für Medienpädagogik, Lie Detectors, SpreuWeizen und Volksverpetzer. Sie zeigten eindrucksvoll, wie vielfältig das Engagement gegen Desinformation bereits heute ist und wie viel Potenzial in gemeinsamen Projekten steckt.

Unser Fazit: Demokratie braucht Faktenchecks, kritisches Denken und Menschen, die Verantwortung übernehmen.

Die große Beteiligung, die vielen spannenden Gespräche und die zahlreichen Projektideen haben gezeigt, dass genau dafür eine starke Community bereitsteht. Vielen Dank an alle Referent*innen, Partnerorganisationen und Teilnehmenden für einen inspirierenden Nachmittag. Wir freuen uns darauf, die entstandenen Ideen gemeinsam weiterzuentwickeln!

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Mit Pressemitteilung vom 1. Juli 2025 stellte der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume die Museumsagentur Bayern als zentralen Baustein seiner „Museumsoffensive“ vor. Er sprach von einem „wichtigen Meilenstein“ und davon, dass die neue Agentur „all das unter ein Dach“ bringe – „effizient, modern und zukunftsorientiert“; auch Provenienzforschung und Restitution sollten dort gebündelt werden. Ein Jahr später ist von den versprochenen Verbesserungen nach Einschätzung von Fachkreisen wenig angekommen. Gerade bei der Provenienzforschung bestehen weiter erhebliche personelle Defizite und strukturelle Leerstellen. Auch die versprochene Transparenz bleibt aus.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

Vorbemerkung:

Die Anfrage ist durch die aktuellen Entwicklungen zur Neustrukturierung der Provenienzforschung in weiten Teilen obsolet, da sie von einer linearen Fortführung der zum Zeitpunkt der Fragestellung bekannten Organisationsstruktur und Stellensituation ausgeht. Sie wird mit Blick auf die nunmehr vorliegenden Empfehlungen des Runden Tisches Historische Verantwortung und die auf dieser Basis geplante neue Struktur zu Provenienzforschung und Restitutionsempfehlungen beantwortet. Für weitere Details wird auf den Vortrag des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst am 15. Juli 2026 sowie die Empfehlungen des Runden Tischs (stmwk.bayern.de1) verwiesen.

1.1 Wie viele Personen sind derzeit (Stichtag 1. Juli 2026) mit im Arbeitsvertrag festgelegter Tätigkeitsbeschreibung Provenienzforschung an den staatlichen Museen und Sammlungen, insbesondere den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, tätig (bitte nach Institution und fachlicher Qualifikation aufschlüsseln sowie der Angabe, ob/wann die Stelle neu geschaffen oder intern neu besetzt wurde sowie ob und, wenn ja, bis wann sie befristet ist)?
1.2 Wie viele Stellen sind derzeit im Bereich der Provenienzforschung staatlicher Museen, Sammlungen und Institutionen besetzt bzw. unbesetzt (bitte nach Einrichtungen und besetzten/unbesetzten Stellen aufschlüsseln)?
1.3 Wie viele Beschäftigte sind derzeit an staatlichen Sammlungen, Museen und Institutionen mit Aufgaben der Provenienzforschung betraut (bitte nach Einrichtungen und Beschäftigungsumfang sowie eventueller Befristung aufschlüsseln)?
2.1 Wie viele Personen waren vor dem 1. Juli 2025 mit im Arbeitsvertrag festgelegter Tätigkeitsbeschreibung Provenienzforschung an den staatlichen Museen und Sammlungen, insbesondere den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, tätig (bitte nach Institution und fachlicher Qualifikation aufschlüsseln sowie der Angabe, wann die Stelle neu geschaffen wurde sowie ob und, wenn ja, bis wann sie befristet ist)?
2.2 Welche zusätzlichen Personalbedarfe wurden seit dem Jahr 2024 von den staatlichen Museen gegenüber dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) angemeldet (bitte nach Bedarf der anmeldenden Institution aufschlüsseln)?
2.3 Welche der angemeldeten Personalbedarfe wurden bislang umgesetzt bzw. nicht umgesetzt (bitte aufschlüsseln, welche Institutionen welche Bedarfe gedeckt bekamen)?

Die Fragen 1.1 bis 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Herbst 2025 wurde vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) ein Runder Tisch „Historische Verantwortung“ eingesetzt, um die angemessene organisatorische Aufstellung von Provenienzforschung und Restitutionsfragen unter Einbindung der zentralen Stakeholder für den Bereich aller staatlichen Museen im Kunstbereich grundsätzlich zu erörtern. Der Runde Tisch tagte seit November 2025 viermal und hat seine Arbeit am 11. Juni 2026 mit konkreten Empfehlungen abgeschlossen, die nach Billigung durch den Ministerrat am 14. Juli 2026 umgesetzt werden sollen.

Die Empfehlung des Runden Tisches zur Reform der Provenienzforschung ist neben einer „Unabhängigen Kommission“ auf ein neues wissenschaftliches „Zentrum für Provenienzforschung und Restitutionsfragen NS-Raubgut“ gerichtet, welches am Institut für Zeitgeschichte angesiedelt sein wird. Mit dem Zentrum sind acht Stellen verbunden, davon sechs Wissenschaftler in den Fächern Zeitgeschichte, Kunstgeschichte, Rechtswissenschaften und Digital Humanities. Zudem erhalten die seit dem 1. Juli 2025 an der Staatlichen Museumsagentur Bayern („Museumsagentur“) beschäftigten Provenienzforscher mit unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen die Möglichkeit, ihre Arbeit in der neuen Struktur fortzusetzen. Damit bestehen am neuen Zentrum insgesamt bis zu zwölf Stellen in der Provenienzforschung zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut für die Bestände der staatlichen Museen und Sammlungen des Freistaates.

3.1 Welche organisatorischen, strukturellen Veränderungen wurden zwischen Februar 2025 und 1. Juli 2026 im Bereich der Provenienzforschung der staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen vorgenommen?
3.2 Seit wann ist die Provenienzforschung organisatorisch in der Museumsagentur angesiedelt?
3.3 Wie ist die Leitungs- und Vertretungsstruktur der Provenienzforschenden in den jeweiligen staatlichen Häusern (Museen, Sammlungen etc.) derzeit ausgestaltet (bitte nach Institution aufschlüsseln)?
6.1 Welche Aufgaben soll die seit dem 1. Juli 2025 eingerichtete Museumsagentur im Bereich der Provenienzforschung zum Stichtag 1. Juli 2026 konkret übernehmen (bitte mit der Angabe, ob die für die Erledigung der Aufgaben benötigte Forschungsinfrastruktur in der Museumsagentur vorhanden ist oder nicht, und wie Sammlungserschließung und Kommunikation zwischen Museen, Sammlungen, Institutionen und Agentur Hand in Hand koordiniert erfolgen sollen)?
6.2 Warum wird die Museumsagentur derzeit gänzlich oder anteilig interimistisch geleitet (bitte mit der Angabe, bis wann die Besetzung einer dauerhaften Leitungsstruktur vorgesehen ist, welche Fachgremien bei der Findung einer neuen Leitung eingesetzt werden und welche Kriterien an eine neue Leitung gestellt werden)?
6.3 Wie ist künftig die Rolle der Museumsagentur bei Provenienzforschung, Datenbankpflege und Restitutionsverfahren gewährleistet, wenn die Provenienzforschung strukturell nicht mehr in den einzelnen Institutionen angesiedelt sein soll, Arbeiten wie Inventarisierung, Sammlungserschließung und fotografische Dokumentation von Rückseiten nur innerhalb der Institutionen möglich sind, und gleichzeitig Zugang zu Objekten in den Depots gewährleistet werden muss?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 und 6.1 bis 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nach einer öffentlichen Diskussion um die Provenienzforschung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) im Frühjahr 2025 hat das StMWK unmittelbar reagiert und für die BStGS eine externe Untersuchung unter Leitung von Prof. Dr. Meike Hopp, Vorständin des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) seit 1. Dezember 2025, das in Deutschland als zentrale Institution und Anlaufstelle zu Fragen unrechtmäßig entzogenen Kulturguts fungiert, beauftragt.

Die Untersuchungen von Prof. Dr. Meike Hopp haben den pauschalen Vorwurf einer bewusst irreführenden Praxis der BStGS im Umgang mit identifizierter Raubkunst nicht bestätigt, aber mehr Stringenz und Tempo für notwendig erachtet. Es wurden keine Hinweise darauf gefunden, dass Informationen und Erkenntnisse der Provenienzforschung vorsätzlich zurückgehalten oder verschleiert wurden. Der Forschung wird eine solide Recherchepraxis und methodische Tiefe bescheinigt. Wo im nationalen und internationalen Kontext bereits fachliche Standards bestehen, insbesondere auch im Hinblick auf wissenschaftliche Sorgfalt und quellenbasierte Arbeitsweise, werden diese konsequent eingehalten.

Gleichwohl hat die externe Untersuchung Empfehlungen formuliert, die als Auftrag zu verstehen sind. Als besonders dringliche Aufgabe werden neben verbindlichen Policies, öffentlich nachvollziehbaren Verfahrensabläufen und einer transparenten Kommunikation auch der möglichst zügige Erstcheck der 37 000 Werke angesehen, die nach 1945 an die BStGS gekommen sind.

Als gesonderte organisatorische Maßnahme wurde die vertiefte Provenienzforschung seit Juli 2025 an der Staatlichen Museumsagentur Bayern angesiedelt. Mit dieser Bündelung sollte die vorhandene Expertise besser aufeinander abgestimmt und damit Effizienzen erreicht werden.

Zusätzlich zu diesen sofort ergriffenen Maßnahmen wurde Ende 2025 ein Runder Tisch eingesetzt, um die angemessene organisatorische Aufstellung von Provenienzforschung und Restitutionsfragen unter Einbindung der zentralen Stakeholder noch grundsätzlicher für den Bereich aller staatlichen Museen im Kunstbereich erörtern zu können (zur Zusammensetzung vgl. Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.3).

In der Diskussion des Runden Tisches erwies sich das gemeinsame Verständnis, Provenienzforschung und Restitutionsempfehlung künftig in hoher wissenschaftlicher Unabhängigkeit vom Freistaat als Träger der Museen durchzuführen, als entscheidender Faktor. Dies soll die Forschungsleistung steigern, zu mehr Tempo und Transparenz führen und Vertrauen schaffen, indem dem Eindruck entgegengewirkt wird, Einrichtungen des Freistaates könnten „Partei“ sein und würden berechtigte Restitutionsansprüche verzögern oder deren Erfüllung verhindern. Ungeachtet des Ergebnisses der bisherigen Untersuchungen werden diese weiterhin bestehenden Punkte und Erwartungen vonseiten der jüdischen Verbände sehr ernst genommen.

Die 2025 erfolgte Zentralisierung der Provenienzforschung an der Staatlichen Museumsagentur Bayern und damit außerhalb der unmittelbaren Sphäre der staatlichen Museen wurde als ein richtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einer neuen Struktur gewertet, der aber nicht fortgesetzt werden soll. Während der Abstimmungsrunden des Runden Tisches wurde auf Bitte der Mitglieder von der Besetzung von zwei unbefristet ausgeschriebenen Stellen zur Verstärkung der Provenienzforschung an der Museumsagentur abgesehen, um den Ergebnissen des Runden Tischs nicht vorzugreifen. Drei zusätzlich bereitgestellte befristete Stellen, die ausschließlich der Erforschung der Bestände der BStGS gewidmet sind, wurden inzwischen besetzt.

Die vom Runden Tisch empfohlene neue Struktur sieht anstelle der bisherigen Struktur die Einsetzung einer „Unabhängigen Kommission“ (Kommission) und eines wissenschaftlichen „Zentrums für Provenienzforschung und Restitutionsfragen NS-Raubgut“ (Zentrum) vor, das zugleich als Geschäftsstelle der Kommission fungiert. Die Kommission soll das Mandat erhalten, eine Strategie für die Provenienzforschung im historischen Kontext von NS-Raubgut und die damit verbundenen juristischen und moralischen Fragen zu entwickeln, eine Priorisierung der Bearbeitung festzulegen und Restitutionsempfehlungen an den Freistaat Bayern auszusprechen. Das Zentrum soll am Institut für Zeitgeschichte (IfZ, München) als unabhängiges, von Bund und Ländern gemeinsam getragenes Forschungsinstitut der Leibniz-Gemeinschaft angesiedelt werden. Das IfZ wurde 1949 als erste wissenschaftliche Einrichtung gegründet, um die Geschichte des Nationalsozialismus zu erforschen, und verfügt auf diesem Gebiet über ein herausragendes wissenschaftliches Renommee.

4.1 In welcher Form wurden die Beschäftigten der betroffenen Einrichtungen in den Reorganisationsprozess einbezogen?
4.2 Warum wurde der im Bericht von Prof. Dr. Meike Hopp u. a. geforderte „praxisnahe“ Sachverständigenrat bislang nicht einberufen, („Externe Untersuchung Provenienzforschung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen“ vom 12. November 2025, vgl. www.stmwk.bayern.de2, S. 8; bitte mit der Angabe bis wann ein solcher „praxisnaher“ Sachverständigenrat – also ein Gremium mit Sachverständigen mit Expertise aus der Forschung am Bestand – einberufen wird, oder ggf. begründen, warum dies nicht geplant ist bzw. was bereits warum einberufen wurde)?
4.3 Welche Arbeitsgruppen wurden im Zuge der Reorganisation und Einrichtung der „Museumsagentur“ eingerichtet und mit welchen Aufgaben betraut (bitte mit Angaben zu internen und externen Arbeitsgruppen und jeweils aufgeschlüsselt nach Museen, Sammlungen, Institutionen)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Neuordnung der Provenienzforschung ist Ergebnis der Beratungen des Runden Tischs. Als Leiter des Runden Tischs konnte mit Prof. Dr. Andreas Wirsching, dem langjährigen Direktor des Instituts für Zeitgeschichte (München), ein Wissenschaftler mit höchstem nationalem und internationalem Renommee gewonnen werden. Prof. Dr. Meike Hopp (Vorständin DZK) brachte als Mitglied des Runden Tischs ihren Untersuchungsbericht und die daraus abgeleiteten Empfehlungen ein. Weitere Mitglieder waren Daniel Botmann (Geschäftsführer Zentralrat der Juden, „Zentralrat“), Christiane Reeh (Justiziarin Zentralrat), Rüdiger Mahlo (Repräsentant Claims Conference Europa, „JCC“), Malgorzata Quinkenstein (JCC), Prof. Dr. Bernhard Löffler (Mitglied Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Lehrstuhl für Bayerische Landesgeschichte an der Universität Regensburg), Prof. Dr. Christian Walter (Lehrstuhl für Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München), Anton Biebl (Generaldirektor BStGS), Susanne Breit-Keßler (Vorsitzende Bayerischer Ethikrat), der Abgeordnete Prof. Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER; Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst) sowie Staatsminister Markus Blume.

5.1 Wie viele Objekte mit noch nicht abgeschlossener Provenienzprüfung befinden sich derzeit in den Zuständigkeitsbereichen der Provenienzforschung der staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen Bayerns (bitte nach Einrichtungen sowie der Zahl der Objekte im Bestand insgesamt sowie der Anzahl der Objekte mit noch nicht abgeschlossenem Erstcheck und nicht abgeschlossener Tiefenprüfung aufschlüsseln)?
5.2 Wie schätzt das StMWK den aktuellen Stand der zeitgemäßen Sammlungserschließung und Sammlungsdigitalisierung ein, die neben Erstchecks die Basis erfolgreicher Provenienzforschungsarbeit erst legt und die im Bereich Kulturgutverluste unabdingbar ist (bitte pro Museum, Sammlung, Institution den Stand der zeitgemäßen Sammlungserschließung und Sammlungsdigitalisierung zum 1. Juli 2026 angeben)?
5.3 Wie bewertet die Staatsregierung die derzeitige Personalausstattung der Museen, Sammlungen und Institutionen im Verhältnis zum Umfang der für Erstchecks, vertiefte Forschung zu Objekten mit nicht sicher „sauberer“ Provenienz, Vermittlung von Provenienzen an das Publikum, Kommunikation mit Hinterbliebenenfamilien, Suche nach Hinterbliebenen, Sammlungserschließung etc. (bitte mit Angabe der erwarteten Zeitumfangs bis zum Abschluss aller Erstchecks bzw. bis zum Erreichen der von den Fachleuten genannten Meilensteine, auch im Hinblick auf den Bericht des Obersten Rechnungshofs [ORH] vom 17. November 2020 „Bayerische Staatsgemäldesammlungen – Prüfung der Verwaltungsorganisation, X-900.19-115-2-4“)?
7.1 Warum wurde die Bearbeitung der umfangreichen Bestände in Bayern nach Kenntnis der Staatsregierung in der Vergangenheit nicht durch eine deutlich stärkere personelle Ausstattung abgesichert?
7.2 Welche Konsequenzen zog die Staatsregierung aus den Berichten des ORH (insb. vom 17. November 2020) zur Hochrechnung der Bearbeitungsdauer in der Provenienzforschung (bitte mit Angabe konkreter Anpassungen)?
7.3 Ab wann rechnet die Staatsregierung geschätzt mit einer Personalausstattung, die eine sachgerechte und auskömmliche Bearbeitung der Provenienzforschung in den staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen Bayerns ermöglicht (bitte mit Blick auf den ORH-Bericht sowie der Angabe oder Prognose, wie dieses Ziel laut eigenen Planungen konkret erreicht werden soll)?

Die Fragen 5.1 bis 5.3 und 7.1 bis 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Unabhängige Kommission erhält das Mandat, eine Strategie für die Provenienzforschung im historischen Kontext von NS-Raubgut und die damit verbundenen juristischen und moralischen Fragen zu entwickeln, eine Priorisierung der Bearbeitung festzulegen und Restitutionsempfehlungen an den Freistaat Bayern auszusprechen. Zu diesem Zweck wird sie sich auch einen Überblick über die Anzahl der zu beforschenden Objekte und den Stand der Sammlungserschließung in Zusammenarbeit mit den staatlichen Museen verschaffen.

Die neue Struktur bedeutet auch eine weitere Umsetzung der Empfehlung des Obersten Rechnungshofs (ORH) in seinem Bericht zu den BStGS vom 17. November 2020, die auf eine Verstärkung der Personalausstattung der Provenienzforschung zur schnelleren Umsetzung der Ziele der Washingtoner Prinzipien lautete.

8.1 Welche Berichte, Eingaben, insb. die des Forschungsverbunds Provenienzforschung Bayern, Gutachten oder Prüfungen zur Personalausstattung und Arbeitsfähigkeit der Provenienzforschung in den staatlichen Museen Bayerns liegen der Staatsregierung seit dem Jahr 2008 vor (bitte unter Angabe, welche dieser Unterlagen wann veröffentlicht wurden und welche der Öffentlichkeit bislang nicht zugänglich gemacht wurden)?
8.2 Welche Empfehlungen, insbesondere zur personellen Ausstattung, organisatorischen Struktur, Transparenz und Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, ergeben sich aus Sicht der Staatsregierung aus diesen Berichten, Gutachten oder Prüfungen für alle staatlichen Museen, Sammlungen und Institutionen in ihrer Gesamtheit?
8.3 Welche dieser Empfehlungen wurden bislang umgesetzt bzw. nicht umgesetzt (bitte mit Begründung und Angabe, wann welche Umsetzung erfolgte, sowie bei nicht umgesetzten Empfehlungen begründen und angeben, ob und bis wann eine Umsetzung geplant ist)?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden gemeinsam beantwortet.

Die bisherigen Empfehlungen waren überwiegend auf eine Verstärkung der Personalausstattung der Provenienzforschung zur schnelleren Umsetzung der Ziele der Washingtoner Prinzipien gerichtet. Trotz herausfordernder Haushaltslage und einer er- forderlichen Priorisierung des Einsatzes der vorhandenen Mittel kommt der Freistaat dieser Empfehlung mit der neuen Struktur in erheblichem Umfang nach. Damit findet ein deutlicher Aufwuchs an Personal statt, der die Provenienzforschung entschieden stärken wird.

Eine personelle Aufstockung ist aber für sich genommen nicht ausreichend, um die erwünschten Ziele zu erreichen. Dies muss mit einer grundlegenden Reform der Strukturen einhergehen, wie sie nun auf der Basis der Empfehlungen des Runden Tischs vorgenommen wird. Strategie und Priorisierung zur Provenienzforschung, die vertiefte Forschungsarbeit selbst und die Bewertung der ermittelten Sachverhalte für Restitutionsempfehlungen werden in Zukunft in der Hand der Unabhängigen Kommission bzw. des Forschungszentrums am IfZ liegen.

Dies versetzt den Freistaat in die Lage, seine Restitutionsentscheidungen künftig auf der Basis von Forschungen und Empfehlungen treffen zu können, die mit hoher institutioneller Unabhängigkeit erarbeitet wurden. Diese Reform bedeutet einen echten Paradigmenwechsel, von dem national und international eine hohe positive Signalwirkung ausgehen kann. Sie bietet die Grundlage für eine Akzeptanz künftiger Entscheidungen der Staatsregierung zu Fragen der Restitution von NS-Raubgut.


1 https://stmwk.bayern.de/download/22981_Empfehlungen-Runder-Tisch.pdf
2 https://www.stmwk.bayern.de/download/22878_Untersuchungsbericht-Provenienzforschung-
BStGS_12112025.pdf

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Mit dem sogenannten Haber-Verfahren des Bundesministeriums des Innern (BMI) besteht für Bundesministerien die Möglichkeit, zivilgesellschaftliche Projekte und ihre Träger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen zu lassen, um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel durch extremistische Organisationen entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund sorgte die Entscheidung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), nach Durchführung eines Haber-Verfahrens drei Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen, bundesweit für scharfe Kritik. Dabei wurde bemängelt, dass vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Verfahren keine ausreichende Rechtsgrundlage für diesen Informationsaustausch und die daran geknüpften Rechtsfolgen darstellt. Diesen Sachverhalt nehmen wir zum Anlass, aufzuklären, ob und in welcher Form vergleichbare Verfahren in Bayern Anwendung finden und nach welchen Kriterien und auf welcher Rechtsgrundlage sie durchgeführt werden.

Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie unter Einbindung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales auf eine Anfrage von meinem Kollegen Florian Siekmann und mir:

Vorbemerkung
Die Beantwortung der vorliegenden Schriftlichen Anfrage wurde auf den Kulturbereich fokussiert (vgl. insbesondere Fragen 4.1 bis 4.3). Ebenso erfolgt die Beantwortung unter Beschränkung auf die ministerielle Ebene, da eine Abfrage im gesamten nachgeordneten Bereich der betroffenen Ressorts, auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des sich aus Art. 13 Abs. 2, Art. 16a Abs. 1 und 2 Satz 1 Bayerische Verfassung (BV) ergebenden parlamentarischen Fragerechts der Abgeordneten des Landtags, einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde.

1.1 Auf welche Rechtsgrundlagen stützen sich Abfragen von Staatsministerien sowie nachgeordneten Behörden oder öffentlichen Stellen beim Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) im Vorfeld begünstigender Entscheidungen (z. B. Zuwendungen, Preisverleihungen, Stipendien)?

Das Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) darf nach Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) zum Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter an öffentliche Stellen personenbezogene Daten übermitteln, wenn dies der Erfüllung eigener Aufgaben des BayLfV dient oder der Empfänger die Daten zur Erfüllung eigener Aufgaben benötigt. Spezialregelungen finden sich insbesondere in Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 b) bb) BayVSG für im besonderen Interesse liegende Überprüfungen von Personen, so insbesondere im Rahmen der als Regelbeispiel genannten Förderung mit Landesmitteln.

Ob eine öffentliche Stelle das BayLfV um Auskunft ersuchen kann, richtet sich entsprechend der sogenannten „Doppeltür-Rechtsprechung“ des Bundesverfassungs- gerichts nach dem für die abfragende Stelle jeweils geltenden Fachrecht. Eine solche Anfragebefugnis kann sich beispielsweise im Falle einer Übermittlung in Ordensangelegenheiten nach Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 a) Var. 3 BayVSG für den Verleihungsberechtigten aus den speziellen datenschutzrechtlichen Verarbeitungsbefugnissen zur Vorbereitung und Durchführung von Auszeichnungen und Ehrungen ergeben. Für Stellen des Freistaates Bayern auf Ebene des Landes und der Kommunen wurden diese in Art. 27 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) normiert, „um den besonderen Umständen des Ordens- und Auszeichnungsverfahrens Rechnung zu tragen“ (Drs. 17/19628, 45).

1.2 Wie werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Informationsrechte der Betroffenen konkret umgesetzt (z. B. nachträgliche Unterrichtung, Auskunftsansprüche, Rechtsschutzmöglichkeiten)?

Der Rechtsschutz und die sonstigen Rechte der Betroffenen richten sich auch im Fall der Beteiligung des BayLfV bei Sachentscheidungen anderer Behörden im Grundsatz nach den für diese geltenden Regeln des Fach-, Verwaltungsverfahrens- und Prozessrechts.

Zusätzlich sieht Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 b) 2. Halbsatz BayVSG eine Mitteilungspflicht vor. Demnach ist die Herkunft der Daten den Betroffenen mitzuteilen, soweit diese nicht bereits vorher über die Anfrage informiert wurden und die Übermittlung zu einem rechtlichen Nachteil führt. Diese Mitteilung obliegt der anfragenden und über die Förderung entscheidenden Behörde.

1.3 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass keine faktische Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen auf den Verfassungsschutz erfolgt?

Die Übermittlung von Daten nach dem in der Antwort zu Frage 1.1 dargestellten Maßstab stellt eine Beteiligungsaufgabe des BayLfV dar. Dabei fließen eventuell vorliegende Erkenntnisse des BayLfV in den Entscheidungsprozess der anfragenden Behörde mit ein, die letztlich eigenverantwortlich eine Entscheidung im jeweiligen Einzelfall auf Grundlage der jeweils anwendbaren fachrechtlichen Voraussetzungen zu treffen hat. Die Entscheidung über eine Zuwendung etc. verbleibt allein bei der zuständigen Stelle.

2.1 Teilt das BayLfV den anfragenden Stellen lediglich das Vorliegen von Erkenntnissen im Sinne eines „Treffer/kein Treffer“ mit oder werden darüber hinausgehende inhaltliche Informationen übermittelt?
2.2 Falls inhaltliche Informationen übermittelt werden, welcher Art sind diese?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Art. 25 Abs. 2 BayVSG berechtigt das BayLfV zur Übermittlung inhaltlicher Informationen z. B. zu Einzelpersonen oder Gruppierungen unabhängig von deren möglicher Gewinnung mit nachrichtendienstlichen Mitteln, soweit die Übermittlung mit Blick auf den Geheimschutz zulässig ist. Dabei wird durch das BayLfV keine Bewertung jenseits seines gesetzlichen Auftrags vorgenommen und kein Votum abgegeben.

2.3 Inwiefern ermöglichen diese Informationen den anfragenden Stellen eine eigenständige Ermessensentscheidung?

Auf die Antworten zu den Fragen 1.3, 2.1 und 2.2 wird verwiesen.

3.1 In wie vielen Fällen haben öffentliche Stellen in den letzten fünf Jahren vor begünstigenden Entscheidungen eine Anfrage beim BayLfV gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach anfragender Stelle)?
3.2 In wie vielen dieser Fälle lagen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vor?

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das BayLfV führt keine Statistik in Bezug auf entsprechende Anfragen. Für eine weiter gehende Beantwortung müsste insofern eine umfangreiche manuelle (Einzel-)Auswertung von Akten und Datenbeständen im BayLfV erfolgen, die schon wegen des erheblichen zeitlichen und personellen Aufwands, auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des sich aus Art. 13 Abs. 2, Art. 16a Abs. 1 und 2 Satz 1 Bayerische Verfassung (BV) ergebenden parlamentarischen Fragerechts der Abgeordneten des Landtags, unverhältnismäßig wäre.

3.3 Werden dabei auch Informationen aus mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Quellen übermittelt?

Auf die Antwort zu den Fragen 2.1 und 2.2 wird verwiesen.

4.1 In welchem Umfang erfolgen entsprechende Abfragen im Bereich der Kulturförderung mit Landesmitteln (z. B. Projektförderungen, institutionelle Förderung, Stipendien)?
4.2 In welchem Umfang erfolgen Abfragen im Zusammenhang mit Preisvergaben des Freistaates im Kulturbereich?
4.3 Wie oft erfolgten solche Abfragen vor der Auswahl oder Ehrung von Preisträgerinnen und Preisträgern (bitte unter Nennung des jeweiligen Anlasses in den vergangenen fünf Jahren)?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2 wird verwiesen.

5.1 Wird das BayLfV auch in Verfahren eingeschaltet, in denen unabhängige Jurys oder Gremien über Nominierungen oder Entscheidungen befinden?
5.2 Wenn ja, welche Auswirkungen haben diese Anfragen auf Juryentscheidungen?
5.3 Inwiefern können solche Prüfungen dazu führen, dass Entscheidungen unabhängiger Jurys faktisch übersteuert oder revidiert werden?

Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Dem BayLfV liegen bei einer Erkenntnisanfrage im Sinn der Antwort zu Frage 1.1 keine Hintergrundinformationen zu dem jeweiligen Verfahren bei der anfragenden öffentlichen Stelle und zu dessen Ausgestaltung vor.

Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1.3, 2.1 und 2.2 verwiesen.

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Ich frage die Staatsregierung,

wie sich die auf der Pressekonferenz des Kabinetts vom 14.07.2026 genannten Gesamtzahl von rund 6,3 Mio. jährliche Besucherinnen und Besuchern auf
die 18 staatlichen Museen seit 2024 verteilen, wie viele Menschen besuchten im gleichen Zeitraum die Staatstheater (bitte tabellarisch aufschlüsseln, nach Einrichtung, mit Angabe der Zählweise (z. B. Mehrfachbesuche), Veranstaltungen, Außenstellen, nach der die Besucherzahlen erhoben werden, kostenpflichtigen und kostenfreien Besuchen)?

Hier geht’s zur Antwort:

Museum_Kunst und Design_Nürnberg_Weissbuch_Museumsoffensive_Bayern

Mit der Veröffentlichung des Weißbuchs zur Museumsoffensive Bayern setzt der Freistaat einen wichtigen Impuls für die Zukunft der staatlichen Museen in Bayern. Das von der Reformkommission vorgelegte Konzept skizziert eine grundlegende Museumsreform mit dem Ziel, die bayerische Museumslandschaft organisatorisch zu modernisieren, die Governance zu stärken und die Häuser im Wettbewerb um Publikum, Fachkräfte, Sichtbarkeit und Finanzierung besser aufzustellen.

Im Mittelpunkt stehen dabei mehr Eigenständigkeit für die Museen, eine engere strategische Zusammenarbeit im Verbund sowie eine zeitgemäße Struktur, die den öffentlichen Kulturauftrag von Sammeln, Bewahren, Forschen, Ausstellen und Vermitteln langfristig absichert.

Das Weißbuch „Die Zukunft der staatlichen Museen Bayerns für Kunst und Kultur” beschreibt die Ausgangslage der bayerischen Kunstmuseen, benennt strukturelle Herausforderungen und formuliert Empfehlungen für eine zukunftsgerichtete Neuordnung. Dazu gehören ein stärkeres gemeinsames Profil, effizientere Prozesse, bessere Voraussetzungen für Digitalisierung, Publikumsorientierung, Kunstvermittlung, Provenienzforschung und zusätzliche Finanzierungswege. Die Museumsoffensive versteht sich damit nicht nur als Verwaltungsreform, sondern als kulturpolitisches Zukunftsprojekt für den Museumsstandort Bayern und die internationale Sichtbarkeit der staatlichen Sammlungen.

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Ich frage die Staatsregierung

vor dem Hintergrund des Zeitplans für die im Jahr 2025 beauftragte Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung des Bayerischen Nationaltheaters und zur Entwicklung eines Interimskonzepts, ob bereits Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen bzw. ein Zwischenbericht erstellt wurde, falls ja, welchen Inhalt diese haben sowie ob und gegebenenfalls wann die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie dem Landtag vorgestellt oder zugeleitet werden sollen?

Hier geht’s zu Antwort:

260624_Lokalmedientake_Fake oder Fakten_Desinformation_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Desinformation ist längst nicht mehr nur ein Problem, das irgendwo im Internet herumwabert oder auf nur die große weltpolitische Bühne ins Visier nimmt. Sie kommt auch dort an, wo Menschen Politik unmittelbar erleben: im Rathaus, im Gemeinderat, in der Lokalzeitung und in der eigenen Gemeinde.

Was nach Plot in einem dystopischen Film klingt, ist inzwischen auch im Münchner Umland Realität: Der Münchner Merkur berichtete über einen Erpressungsversuch gegen den Emmeringer Bürgermeister Stefan Floerecke (CSU). Dabei wurden manipulierte Inhalte eingesetzt und mit Deepfake-Videos gedroht.

Über Desinformation und Deepfakes haben wir auch bei den diesjährigen Lokalmedientagen gesprochen. Denn wenn ein gefälschtes Video täuschend echt aussieht, wenn sich eine Behauptung in wenigen Stunden über Facebook, TikTok oder WhatsApp verbreitet und gleichzeitig das Vertrauen in Medien und Politik sinkt, stellt sich auch für Lokalredaktionen eine ganz praktische Frage: Wie finden wir heraus, was stimmt? Und wie schaffen wir es, dass die Menschen uns auch glauben?

Zu Gast beim Panel „„Fake oder Fakten?“ der grünen Landtagsfraktion waren Caroline Lindekamp, Direktorin Faktencheck bei CORRECTIV, und Thomas Laschyk, Gründer und Chefredakteur des Volksverpetzers. Beide beschäftigen sich täglich damit, wie Falschinformationen entstehen, wie sie sich verbreiten und wie man ihnen etwas entgegensetzen kann.

KI als Brandbeschleuniger für Fake News?

Dabei wurde schnell klar: Faktencheck ist nichts Neues. Journalist*innen prüfen ihre Informationen, bevor sie sie veröffentlichen. Neu ist die Geschwindigkeit, mit der sich Falschinformationen verbreiten – und die Qualität der Fälschungen. Mit generativer KI lassen sich heute Bilder, Stimmen und Videos erzeugen, die auf den ersten Blick kaum noch von echten Aufnahmen zu unterscheiden sind.

Für Lokalmedien ist das eine besondere Herausforderung. Sie arbeiten nah an den Menschen und genießen gerade deshalb oft großes Vertrauen. Gleichzeitig fehlt in kleinen Redaktionen häufig die Zeit, jede Behauptung aufwendig zu überprüfen. Und wurde eine Falschinformation erst einmal veröffentlicht, reicht ein nachträglicher Hinweis oft nicht aus. Es braucht eine transparente Korrektur und den Mut, Fehler offen einzugestehen.

Wir haben deshalb auch ganz konkret auf Bayern geschaut: Welche Falschinformationen landen bei Lokalredaktionen besonders häufig? Wie können Redaktionen ihre Verifikation verbessern? Was können gemeinsame Recherchen und Kooperationen mit Faktencheck-Angeboten wie CORRECTIV leisten? Und wie lässt sich Faktencheck-Arbeit überhaupt finanzieren, wenn die personellen Ressourcen vor Ort ohnehin knapp sind?

Faktenchecks sind kein „Linke-Bubble-Gedöns“. Sie sind Teil demokratischer Grundversorgung.

Das klarzustellen ist für mich besonders wichtig. Wer vor Ort wissen will, was in der eigenen Gemeinde tatsächlich passiert, braucht verlässliche Informationen. Und wer Politik machen oder politische Entscheidungen beurteilen will, braucht eine gemeinsame Faktenbasis.

Deshalb reicht es nicht, nur auf den nächsten Deepfake zu reagieren. Wir brauchen überall im Land lebendige Lokalmedien, Medienbildung für alle Altersgruppen und Räume, in denen Menschen Fragen stellen und Informationen gemeinsam überprüfen können. Und wir brauchen Redaktionen, die sich von der Lautstärke von Social Media nicht vor sich hertreiben lassen.

Denn Demokratie entscheidet sich nicht nur in Berlin, Brüssel oder Washington. Sie entscheidet sich auch im Gemeinderat, im Lokalblatt und bei der Frage, ob die Menschen vor Ort wissen, wem sie glauben können.

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Aufhänger der Veranstaltung am 2. Juli 2026 im Bayerischen Landtag war der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf für eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Sender. Was dieser für die Zukunft des deutschen Filmstandorts bedeutet, treibt die Branche gerade massiv um.

Wie kann es gelingen, den bayerischen bzw. deutschen Filmstandort zu sichern? Wie lassen sich faire Partnerschaften zwischen Streamern und Herstellern ermöglichen, die Crews vor dem Abwandern von Produktionen ins Ausland schützen und wie der Quoten-Programmautonomie-Spagat der Sender hinbekommen? Wie läuft es in anderen Ländern, z.B. Frankreich? Was bringt der Gesetzentwurf zur Investitionsverpflichtung? Und wo bleibt das Steueranreizmodell, das Staatsminister Florian Herrmann im letzten Jahr zur Filmfest-Eröffnung so vollmundig angekündigt hatte?

Bei der traditionellen Veranstaltung der bayerischen Landtags-Grünen anlässlich des Münchner Filmfests wurde ebenso konstruktiv wie leidenschaftlich diskutiert. Auf der Bühne: unterschiedliche Perspektiven – Politik, Plattform, Produktion, Gewerk, Sender. Rund 200 Gäste im Publikum waren unser Einladung gefolgt und durften mit jeder Menge Input heimgehen.

Ein Dank allen Panelgästen wie auch dem Filmschaffenden-Chor „Die Vögel“ für die wunderbare musikalische Umrahmung!

Hier eine Auswahl an Bildern, die im Zusammenhang mit unserer Veranstaltung gerne (für Newsletter, Social Media, Berichterstattung) weiterverwendet werden dürfen – Fotocredit: Anja Mörk. Bei darüber hinausgehendem Interesse bitte die Fotografin direkt kontaktieren.


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Ich frage die Staatsregierung,

wie sie die Umsetzung des AI Act und des Code of Practice zur Konkretisierung von Art. 50 AI Act für die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Hörfunkanbieter einschätzt, welche Maßnahmen wurden vonseiten der Staatsregierung, insbesondere vonseiten der Staatskanzlei und des Staatsministeriums für Digitales, ergriffen, um einer durch die Umsetzung des AI Acts gegebenenfalls drohenden Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken und welche KI-Regularien im Hörfunkbereich sieht die Staatsregierung auf bayerischer Ebene für Inhalte, die ohnehin von unabhängigen Aufsichtsbehörden überwacht werden, bereits als mit EU-Recht konform und sinnvoll an?

Hier geht’s zur Antwort:

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Ich frage die Staatsregierung,

welche Ressorts, Behörden und nachgeordneten Einrichtungen seit 2023 Aufgaben zur Bekämpfung von Desinformation und Informationsmanipulation wahrgenommen haben, in welcher Höhe seit 2023 Mittel hierfür verausgabt wurden (bitte nach Staatsministerien aufschlüsseln) und wie haben sich die Reichweiten und wirtschaftlichen Kennzahlen des bayerischen Lokalrundfunks durch die über die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ausgereichten Mittel seit 2023 entwickelt?

Hier geht’s zur Antwort:

Mikro_Rundfunk_Dringlichkeitsantrag_Vielfalt statt Verbote_Hände weg von der Rundfunkfreiheit_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!

Hier der Wortlaut meiner Rede zu unserem grüner Dringlichkeitsantrag „Vielfalt statt Vetbote: Hände weg von der Rundfunkfreiheit! – Bayerisches Rundfunkgesetz verfassungskonform und staatsfern ausgestalten“

Was uns da über die Medienberichte von der Reform aus der Staatskanzlei erreicht hat, zeigt: Das ist kein Gesetz – es ist ein Misstrauensvotum gegen die
Rundfunkfreiheit. Wir reden hier nicht etwa über eine harmlose Anpassung. Wir reden über einen medienpolitischen Geisterfahrerkurs, der in der bundesrepublikanischen Geschichte beispiellos ist.Die CSU-Staatsregierung greift mit der Brechstange in die Programmautonomie ein. Besonders infam finde ich den durchscheinenden Vorwurf des „angeblichen Kampagnenjournalismus“, das Verbot von gesellschaftlichen Gestaltungszielen.

Wissen Sie, was das im Klartext heißt? – Im Reformstaatsvertrag, dem wir alle zugestimmt haben, steht explizit, der Rundfunk soll – ich zitiere – „den gesellschaft-
lichen Zusammenhalt“ und „die europäische Integration“ fördern. – Genau diese Aufgabe will die CSU jetzt streichen. Wer Zusammenhalt tilgen will, betreibt dabei das Geschäft der Spalter und kapituliert vor dem AfD-Framing.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wer derlei Rhetorik übernimmt, dem sei gesagt: Ein unabhängiger Rundfunk ist kein Luxusprojekt. Er ist die Schlagader unserer Demokratie. Wir lassen nicht zu,
dass ihm jemand die Luft abdreht.

Beispiel Quotendiktat: 60 % Information. – Klingt gut, ist aber ein bürokratisches Monster und ein Angriff auf Wissen, Bildung und Kultur. Ich frage Sie: Wer legt denn fest, was Information ist? Ist ein Spielfilm wie „Im Westen nichts Neues“ Unterhaltung oder doch Information, weil er die Grauen des Krieges zeigt? Wie ist es
bei unseren bayerischen Lieblingen wie „Lebenslinien“, „Unter unserem Himmel“ oder „Dahoam ist dahoam“? Wenn bei „Dahoam ist dahoam“ beim Bäcker über Plastikmüll diskutiert wird oder der Pfarrer mit der Apothekerin anbandelt – ist das dann Information über das Dorfleben oder ein verbotenes Gestaltungsziel? Sie sehen schon: Eine starre Infoquote gefährdet die Vielfalt, die den Bayerischen Rundfunk ausmacht. Sie wollen den Rundfunk zu einem „Schwarzfunk“ schrumpfen, den man im Hinterzimmer steuern kann.

(Widerspruch bei der CSU)

Aber Rundfunk braucht Freiheit, keine CSU-Gängelung durch die Hintertür!

(Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ein Käse! Jetzt können Sie mal abrüsten! – Weitere Zurufe von der CSU)

Der Urheber dieses Kurses ist Markus Söder, gelernter Journalist beim Bayerischen Rundfunk.

(Zurufe von der CSU)

Er ist PR-Profi und Influencer mit Staatskanzleibudget. Genau das ist das Problem.

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sie konstruieren eine Geschichte!)

Markus Söder weiß ganz genau um die Wirkmacht von Bildern. Er weiß, wie man Themen setzt und abwürgt. Und weil er das weiß, will er den Bayerischen Rundfunk an die kurze Leine nehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU)

Wer den Bayerischen Rundfunk aber mit Verboten gängelt und gleichzeitig seine eigenen Adventskonzerte aufzeichnen lassen will, wie Ende des Jahres versprochen,

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): So was kann man nicht stehen lassen! – Weitere Zurufe von der CSU)

der will keinen unabhängigen Rundfunk, der will einen „Söder-Funk“,

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ein Käse! – Martin Wagle (CSU): Das ist eine bodenlose Unverschämtheit!)

der will keine vierte Gewalt, die ihm kritische Fragen stellt, sondern der will eine Hofberichterstattung, wo die 60% Information mit Pressemitteilungen gefüllt werden!

(Unruhe bei der CSU – Glocke des Präsidenten – Michael Hofmann (CSU): Sie machen sich unglaubwürdig! Das ist lächerlich, was Sie hier veranstalten! „Markus Söder“, wo kommen Sie denn her? Da sind wir weit davon entfernt!)

– Wenn Sie das lächerlich finden, dann will ich Ihnen einmal etwas über die Geschichte der Einflussnahme hier in Bayern erzählen: Wir erinnern uns an die „Lindenstraße“, bei der hier in Bayern das ARD-Signal abgestellt wurde, weil vor 20 Uhr ein schwuler Kuss zu sehen war.

(Michael Hofmann (CSU): Auwei, auwei, auwei!)

Der Intendant war Regierungssprecher von Stoiber und Merkel und wechselte dann direkt von der Staatskanzlei zum BR. Völlig unabhängig davon, ob die Person geeignet ist, ist das ein Compliance-Problem.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein weiteres Beispiel ist der Imagefilm über die Müllverbrennungs-Lobby, der als angebliche BR-Doku lief, als das Volk über „Das bessere Müllkonzept“ abstimmen sollte.

(Michael Hofmann (CSU): Das war doch in den Neunzigerjahren!)

Während des Volksbegehrens wird ein Lobby-Imagefilm als „Doku“ gelabelt. Wir dachten eigentlich, dass diese Zeiten hinter uns liegen. Aber wenn sich Markus Söder 2026, wie geplant, sein Adventskonzert aufzeichnen lässt – –

(Unruhe – Glocke des Präsidenten – Martin Wagle (CSU): Diese Rede gehört auch in die Tonne!)

– Sie sind offensichtlich getroffen und fühlen sich angesprochen. Ich sage nur: Getroffene Hunde bellen. – Das Adventskonzert wird aufgezeichnet. Können Sie mal nachfragen, warum das geplant ist?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn die Chefredaktion in dieser Weise zentralisiert wird und eine solche Machtfülle erhalten soll,

(Michael Hofmann (CSU): In Ihrer Fantasiewelt ist das so!)

dann schrillen bei mir alle Alarmglocken. Wir haben unter Orbán und unter Trump erlebt, wie freier Rundfunk leidet und wie schnell freie Medien unter Druck geraten. Wenn der medienpolitische Sprecher der AfD erklärt, die CSU käme mit diesem Entwurf vielen AfD-Forderungen nach,

(Beifall bei der AfD – Martin Wagle (CSU): Das ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten!)

dann muss doch jedem Demokraten und jeder Demokratin hier im Saal der Atem stocken.

(Michael Hofmann (CSU): Wo kommen wir denn hin, wenn man jedes Argument dadurch ausschalten kann, dass man „AfD“ sagt?)

– Da müssen Sie sich doch bei der AfD beschweren. Aber die findet es ja gut, was Sie machen. – Wir Grüne fordern jedenfalls: Stärken Sie den BR, statt ihn zu gängeln. Bringen Sie Ihre Energie ein, um Verbesserungen für freie Medien zu schaffen. Setzen Sie die wichtigen Reformen aus dem Staatsvertrag um. Aber lassen Sie die Finger von der redaktionellen Freiheit. Dem wirklich ausführlichen und guten Nachzieher der SPD-Fraktion stimmen wir gerne zu. Ich hoffe, es wird zu Vielfalt statt zu Verboten kommen.

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Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Novelle des bayerischen Rundfunkgesetzes zu nutzen um die redaktionelle Freiheit des Bayerischen Rundfunks zu stärken und die notwendigen Anpassungen des Reformstaatsvertrags vorzunehmen.

Außerdem wird die Staatsregierung aufgefordert, die nach Abschluss der Verbändeanhörung öffentlich vorgebrachte Kritik am Gesetzentwurf zu berücksichtigen und von den bislang bekannt gewordenen Plänen abzurücken, insbesondere von

  • der Einführung einer starren Informationsquote von 60 Prozent im linearen Fernsehen,
  • dem Verbot gesellschaftlicher Gestaltungsziele insbesondere mit Blick auf die im Reformstaatsvertrag bereits beschlossenen gesellschaftlichen Gestaltungsziele, die „internationale Verständigung“, „europäische Integration“ und „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ fordern, sowie den „gesamtgesellschaftlichen Diskurs in Bund und Ländern fördern” sollen,
  • der Zentralisierung der Verantwortung bei einer Chefredakteurin oder einem Chefredakteur

Begründung:

Die von der CSU-geführten Staatsregierung geplante Reform des Bayerischen Rundfunkgesetzes geht weit über die Anpassungen des Reformstaatsvertrags hinaus und greift in zentrale Freiheits- und Strukturprinzipien des Bayerischen Rundfunks ein. Insbesondere die vorgesehene Informationsquote von 60 Prozent im linearen Fernsehen, das Verbot von auch im Reformstaatsvertrag vorgesehener gesellschaftlicher Gestaltungsziele wie „europäische Integration“ oder „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ sowie Eingriffe in die Verantwortungsstrukturen würden den Programmauftrag des Bayerischen Rundfunks erheblich verengen, Kultur, Bildung und Wissen nicht als Auftrag festschreiben, nachrichtenmüde Menschen durch Unterhaltungsangebote nicht mehr ins Programm holen und Meinungs- sowie Perspektivenvielfalt einschränken. Die in der öffentlichen Debatte zum Verbändeanhörungsverfahren kritisierten Maßnahmen stehen in einem Spannungsverhältnis zur strikten programmlichen und inhaltlichen Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks innerhalb des von der Politik definierten Auftrags. Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Dr. Florian Herrmann betonte selbst, es gehe um einen „klaren Markenkern“1 und eine „zukunftsfähige Aufstellung“2 des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zugleich wird in der öffentlichen Debatte jedoch vonseiten der Staatskanzlei zunehmend der Vorwurf eines sogenannten Kampagnenjournalismus3 erhoben, der geeignet ist, die Glaubwürdigkeit redaktioneller Arbeit pauschal infrage zu stellen. Eine solche Einordnung greift zu kurz und gefährdet die professionelle Reputation der Mitarbeitenden des Bayerischen Rundfunks, die verfassungsrechtliche Stellung des Rundfunks insgesamt sowie das Vertrauen in Qualitätsmedien.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind schon aufgrund unserer Geschichte staatsfern und ihrem Wesen nach sowie zusätzlich im Reformstaatsvertrag ohnehin „bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zur Achtung von Persönlichkeitsrechten verpflichtet. Ferner sollen sie die einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.“ (vgl.: § 26 Abs. 2 MÄStV (Reformstaatsvertrag))4

Programmliche Vielfalt umfasst dabei bewusst Meinungs- und Perspektivenvielfalt, kulturelle, unterhaltende, bildende, Wissen vermittelnde, historische und gesellschaftliche Formate im Fiktionalen wie Dokumentarischen, sowie Hintergrundberichterstattung, die über reine Informationsvermittlung hinausgeht. Starre Quotenregelungen oder strukturelle Eingriffe in redaktionelle Zuständigkeiten würden diese Vielfalt faktisch einschränken, enorme Unsicherheit bei den Mitarbeitenden schaffen und die redaktionelle Freiheit massiv beeinträchtigen. Dies widerspricht dem Gebot der gerade in unserer jungen Republik historisch wichtigen Staatsferne und der verfassungsrechtlich garantierten Programmautonomie.


1 https://www.medienpolitik.net/aktuelle-themen/reformen-die-auch-weh-tun-werden-473
2 https://www.bayern.de/rundfunkkommission-beschliesst-zukunftsrat-fuer-oerr-medienminister-dr-herrmann-gremium-hat-chance-und-verpflichtung-fuer-reformimpulse/
3 https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen/stimmen-rundfunkgesetz-100.html
4 https://rundfunkkommission.rlp.de/fileadmin/rundfunkkommission/Dokumente/ReformStV/7._MAEStV_ReformStV_Staatsvertrag_und_Begruendung/7._MAEStV_ReformStV_Druckfassung.pdf

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Vor dem Hintergrund, dass die Planungen der Deutschen Bahn zum Ausbau der Güterverkehrsstrecke im Münchner Osten bereits seit 2019 bekannt sind, dem Stadtrat jedoch nach Angaben der Kommunalpolitik vor Ort bislang nur unzureichende und fragmentierte Informationen vorgelegt wurden, auch dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber bisher keine detaillierte Planung vorliegt, die Bahn aber nun eine umfangreiche Informationsveranstaltung gemeinsam mit der örtlichen Bürgerinitiative und ohne sichtlich teilnehmende Personen der Staatsregierung veranstaltete, und zugleich zentrale Fragen des Lärmschutzes, der Trassenführung sowie des Zusammenspiels zahlreichen Bahnprojekte München Ost (S-Bahn Betriebswerk, Daglfinger Kurve, Truderinger Spange, Ausbau nach Mühldorf u. v. a. m) weiterhin ungeklärt sind, wodurch erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Stadtteile und Menschen vor Ort befürchtet werden, frage ich die Staatsregierung, wann wurde die Staatsregierung vollständig und systematisch zu aktuellsten Planungen der DB Netz AG informiert (bitte mit Angabe der Daten und des jeweiligen Planungsstandes), welche Erkenntnisse in Gestalt aussagekräftiger und detaillierter Planungsunterlagen liegen der Staatsregierung zu den voraussichtlichen Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie der umliegenden Stadtviertel während der Bauphase vor, insbesondere hinsichtlich Lärm, Erschütterungen und verkehrlicher Einschränkungen, wie stellt die Staatsregierung sicher, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber sowie die betroffene Öffentlichkeit künftig frühzeitig, transparent und kontinuierlich in die Gesamtplanung eingebunden werden und eine koordinierte Abstimmung aller Einzelprojekte im Münchner Osten erfolgt?

Hier geht’s zur Antwort:

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Ich frage die Staatsregierung,

ob es zutrifft, dass sie unter dem Ziel der „relativen Beitragsstabilität“ im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks versteht, dass der monatliche Rundfunkbeitrag vom Nominalwert in Euro her auf dem derzeitigen Niveau (18,36 Euro) eingefroren und auch künftig nicht erhöht werden soll, unabhängig von der allgemeinen Teuerungsrate gemessen am Verbraucherpreisindex und von Kostensteigerungen bei den Rundfunkanstalten, trifft es zu, dass die Staatsregierung unter dem Ziel der „relativen Beitragsstabilität“ versteht, dass der staatsfern festgesetzte Rundfunkbeitrag zwar grundsätzlich steigen kann, diese Entwicklung aber auf den Verlauf der allgemeinen Teuerungsrate (Verbraucherpreisindex) begrenzt sein soll und damit real – bezogen auf Kaufkraft und Programmauftrag – stabil bleibt, und trifft es zu, dass die Staatsregierung unter dem Ziel der „relativen Beitragsstabilität“ versteht, dass der staatsfern festgesetzte Rundfunkbeitrag nur noch so erhöht werden soll, dass er im Rahmen der Kostensteigerungen bei den Rundfunkanstalten, die zur Erfüllung des von der Politik gegebenen Auftrags notwendig sind und im sogenannten „KEF-Verfahren“ ermittelt von der von den Ländern dafür eingesetzten Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs festgesetzt werden bzw. im Rahmen der rundfunkspezifischen Kosten- und Preisentwicklung (z. B. Personal-, Technik- und Produktionskosten der Anstalten) im Zusammenspiel mit dem Auftrag, bleibt?

Hier geht’s zur Antwort:

Hoodo Ibrahim_Integrationspreis_MAP_Laudatio_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Anlässlich der Integrationspreis-Verleihung der Münchner Akademiker Plattform MAP am 23. April durfte ich die Laudatio auf die Preisträgerin Hoodo Ibrahim aus Rosenheim halten:

Liebe Mitglieder, Freundinnen und Freunde der Münchner Akademiker Plattform MAP, liebe Preisträgerinnen und Preisträger, liebe Gäste, vor allem aber: Liebe Hoodo Ibrahim!

Heute Abend stehe ich hier nicht nur als Abgeordnete, sondern als jemand, der zumindest in Ansätzen weiß, wie es sich anfühlt, wenn das Leben einem keine fertigen Netzwerke vor die Füße legt. Als Pfälzerin in Bayern, als Mama von vier Kindern und als Frau, die früh Mutter wurde und lange alleinerziehend war, kenne ich die Momente, in denen man sich fragt: Wie soll ich das alles schaffen?

Noch keine Berufsperspektive, das Tingeln von Praktikum zu Praktikum, das Baby im Gepäck, keine Oma, keine Familie in greifbarer Nähe, keine Wohnung in Sicht. So war mein Leben als junge Frau neu in Bayern.

Aber – und dieses „Aber“ ist mir wichtig: Ich sprach die Sprache. Ich kannte die Strukturen. Ich hatte einen deutschen Schulabschluss. Ich sah aus wie alle anderen. Ich hatte Eltern, die mir im Notfall mit einer Bürgschaft helfen konnten. – Meine Kinder haben Väter aus unterschiedlichen Ländern, aber sie sind hier geboren, haben von Geburt an Netzwerke hier. Wenn ich also ehrlich bin: Meine Hürden waren oft strukturell oder organisatorisch. Viele von Ihnen hier im Raum wissen wie du, liebe Hoodo Ibrahim, dass es Hürden gibt, die höher liegen, die tiefer gehen. Hürden, die mit dem Nachnamen zu tun haben, mit der Hautfarbe, mit der Religion.

„Fehlt die dann dauernd im Ramadan? Was macht die, wenn die Kinder krank sind? Akzeptiert das Team eine  Frau an der Spitze, eine Mutter, eine Chefin mit Kopftuch am Ende?“ Oder der Klassiker am Wohnungsmarkt: „Ich vermiete lieber an Frau Maier. Die Wohnung ist leider schon weg.“

Sie alle wissen: Ein akademischer Titel schützt leider nicht vor Vorurteilen – weder bei der Wohnungssuche noch bei der Karriere der eigenen Kinder, liebe Gäste!

Genau deshalb ist deine Geschichte, liebe Hoodo Ibrahim, so kraftvoll. Du kamst 2014 nach Deutschland – alleine, mit einem kleinen Kind an der Hand, geflohen aus Somalia. Einem Land mit einer stolzen, jahrtausendealten Geschichte, dem Tor zu einem ganzen Kontinent. Ein Land, das durch eurozentrische Ausbeutung und Kolonialisierung in tiefe Krisen gestürzt wurde, deren Folgen bis heute Leid und Not bedeuten.

Hoodo, geboren in einem Staat in der Krise, hätte jeden Grund gehabt, sich nur um das eigene Überleben und ihr Kind zu kümmern. Doch du hast dir Teilhabe in deiner zweiten Heimat Stück für Stück erkämpft. Du hast die Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft abgeschlossen – eine Arbeit am Puls unserer Gesellschaft. Aber du hast dich nicht damit begnügt „anzukommen“. Du wolltest mitgestalten. Du gingst in die Politik, in den Vorstand der Grünen Jugend Rosenheim, und hast dich bei der Stadtratswahl auf Platz 11 nach vorne gekämpft. Mit 31 Jahren bist du eine starke Stimme für intersektionellen Feminismus und Empowerment.

Und weil du weißt, dass Integration keine Einbahnstraße ist, weil auch Menschen mit Migrationserfahrung einen reichen Schatz an Wissen zum Teilen haben, engagierst du dich in einem Projekt, das mir ganz besonders am Herzen liegt: dem Verein „Zeugen der Flucht“. Hier gibst du der abstrakten Debatte ein Gesicht. Ihr geht in Schulen, ihr schafft Begegnungen, ihr brecht das Schweigen und die Vorurteile auf. Und, liebe Freunde der MAP, Engagement braucht mehr als nur Applaus. „Zeugen der Flucht“ braucht Support – Sichtbarkeit, neue Mitglieder und ja, auch Spenden, damit diese wichtige Bildungsarbeit weitergehen kann.

Liebe Hoodo Ibrahim, du bist heute eine Preisträgerin der Münchner Akademiker Plattform MAP, weil du ein Vorbild bist. Du bist das Gegenmodell zur Diffamierung. Du zeigst: Wir gehören hierher. Wir gestalten mit. Wir übernehmen Verantwortung – im Krankenhaus, im Ehrenamt, in der Politik, als verantwortungsbewusste Eltern und für die Gesellschaft von morgen. Du baust Brücken, wo andere Mauern sehen. Dieser Preis, liebe Hoodo Ibrahim,  ist eine Anerkennung deiner Leistung. Und er ist ein Zeichen an Sie alle hier im Saal: Dass Sie sich nicht unsichtbar machen lassen. Dass wir stolz auf unsere Vielfalt sein dürfen, weil Vielfalt stark macht.

Liebe Hoodo, ich ziehe meinen Hut vor deiner Energie und deiner Haltung. Herzlichen Glückwunsch zum Integrationspreis der MAP!

Vielen Dank.

Rede_Sanne_Kultur_Haushalt_Konzertsaal_rostige Wand_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Hier der Wortlaut meiner Rede zum Haushaltsplan 2026/2027 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

Herr Vizepräsident, wertes Kollegium!

Wir debattieren heute über den Kunsthaushalt und damit über die Visitenkarte Bayerns. Doch wer in den Einzelplan 15 schaut, sieht leider kein glänzendes Aushängeschild, sondern eine Baustellenbilanz des Grauens. Am Haus der Kunst wird schon seit 25 Jahren, einem Vierteljahrhundert, herumgeeiert. Jetzt steht dafür endlich Geld im Haushalt, aber nicht wegen einer bayerischen Vision, sondern weil der Bund rettet. Das Sondervermögen des Bundes muss die bayerische Infrastrukturlethargie beenden.

Ich fühle Fremdscham pur. Das Kabinett lässt die Kosten durch Dauernichtstun erst ins Unermessliche steigen, bis dann Berlin den Rettungsring wirft. Die einst stolze Kulturbürgertumspartei CSU hat heute leider einen Häuptling, der es bei Kulturveranstaltungen noch nie in die Zeit nach der Pause geschafft hat, einen Häuptling, der Bratwürste offensichtlich für den Zipfelgipfel bayerischer Leitkultur hält und der bei Bach und Beethoven wahrscheinlich nur an die Pausenbewirtung denkt. Ihm bedeutet Instagram nämlich mehr als der Pioniergeist von Beuys und Beckmann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Ergebnis ist ein Bayern, das unter einer dicken Schicht aus PR-Soße in kulturpolitischem Desinteresse erstickt.

Ein weiteres Beispiel ist die Musikhochschule. Da heizen wir heute noch wie in den Dreißigerjahren mit Fenster auf statt Thermostat. Das ist kein Denkmalschutz, das ist ein energiepolitisches Mittelalter. Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo, 44 Millionen Euro für das Konzerthaus sind leider schon weg. Über eine halbe Million Euro wurde nur für PR ausgegeben. Im Werksviertel wurde noch kein einziger Kiesel bewegt. Wir finanzieren bisher ein PR-Phantom, während anderswo die Substanz bröckelt. Was ist eigentlich unser Anspruch? – Die bayerische Landeshauptstadt spielte einmal in einer Liga mit London, mit Paris und Wien. Hamburg baut eine zweite Oper.

(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Mit unserem Geld aus dem Länderfinanzausgleich!)

Nein, Herr Pohl, in Hamburg wird mit einem Privatinvestor gebaut, der die dortige Regierungsarbeit so toll findet, dass er das gerne unterstützt. Hier bekommt jedoch die Stiftung „Neues Konzerthaus München“ keinen Cent, weil sich die Privatinvestoren fragen, was denn die Staatsregierung eigentlich will; sie eiert ja nur rum. Wenn wir so weitermachen, werden wir irgendwann zu einem provinziellen Bierzeltspitzenreiter.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Glauben Sie denn wirklich, dass wir die Apples und OpenAIs dieser Welt mit einem „Vergelts Gott“ und einer Maß Bier hier halten können? Wer Spitzentechnologie will, braucht auch Spitzenkultur, und zwar im Zusammenspiel mit einer starken Breitenkultur für das 21. Jahrhundert. Eine starke Champions League braucht Nachwuchs und die Jugendarbeit im Verein, also Vermittlung. – Diesen Fußballvergleich hatte ich extra wegen Markus Söder eingebaut, aber ich glaube, er kommt immer nur dann, wenn Toni Schuberl dran ist.

Im Ernst: Wann hören wir endlich, ob es im sanierten Haus der Kunst Raum für Vermittlung gibt? Wann wird dieses NS-Protzmonstrum architektonisch zur Welt geöffnet? Und was ist mit dem Prinzregententheater, dem Flaschenhals der ganzen Sanierung, wenn das Ballett vor lauter Stagionebetrieb kaum noch auftreten kann? Ist das die Spitze, von der alle träumen?

Wir GRÜNE wollen einen Haushalt des Möglichmachens und keine Gnadenakte. Wir wollen Räume für die Zukunft, statt Ruinen der Vergangenheit zu verwalten. Und wir wollen keine Fraktionsreserven mehr, um die sich die Kultur bückend und beugend bewerben muss. Ein Festival, auf dem Coverbands auftreten, wurde über die Fraktionsinitiativen gefördert, obwohl es eine bayerische Popularmusik-Festivalauszeichnung gibt, wo die noch nie einen Preis gewonnen haben, wo sie noch nicht einmal nominiert waren, weil dort eine Fachjury mit Fachexpertise bewertet. Außerdem war hier in Bayern das Bundesmusikfestivalförderprogramm achtfach überzeichnet. Wir bräuchten somit dringend eine Hilfe für die Popularmusikfestivals, statt dass hier nach Gutsherrenart irgendwelche Mittel verteilt werden. Ich wünsche mir ein Bayern, in dem kein Kulturschaffender sich mehr bücken und buckeln muss, um ein paar Krumen in den Hut zu bekommen.

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Bayerns Kulturbauten befinden sich vielerorts in einem besorgniserregenden Zustand. Neben fehlenden tragfähigen Interimskonzepten und mangelnder Transparenz gegenüber den Leitungsebenen ist vor allem die Finanzierung ein zentrales Problem. Auf Bundesebene existieren jedoch zahlreiche Förderprogramme zur Sanierung und zum Erhalt von Kulturbauten sowie von national bedeutsamen Gebäuden. Damit Bayern seiner kulturpolitischen Verantwortung gerecht wird, müssen diese Bundesmittel konsequent und vollständig ausgeschöpft werden.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat:

1.1 Welche Bundesmittel sind in den vergangenen fünf Jahren in die Sanierung von staatlichen Kulturbauten in Bayern geflossen (bitte Höhe der jeweiligen Zuschüsse, Bauprojekt und Topf, aus dem die Mittel stammten, sowie das in Bayern zuständige Staatsministerium angeben)?
4.2 Welche Vorhaben wurden letztendlich gefördert (bitte Höhe der Fördersummen sowie Institutionen angeben)?

Die Fragen 1.1 und 4.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zur Sanierung von staatlichen Kulturbauten in Bayern wurden Bundesmittel im Rahmen des Bundesprogramms „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) zugewiesen.
Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wurden in den vergangenen fünf Jahren folgende Projekte aus dem Bundesprogramm INK gefördert:

  • Bayerisches Nationalmuseum, Nachhaltige Neueinrichtung der Dauerausstellung mit dem Thema „Donauland“ im Schloss Obernzell, Zweigmuseum des Bayerischen Nationalmuseums: 300.000,00 Euro
  • Porzellanikon – Staatliches Museum für Porzellan, Das Porzellanikon Hohenberg inklusiv und barrierefrei: 87.612,08 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Erneuerung der Objektsicherung in den Wechselausstellungsräumen, Alte Pinakothek: 75.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsoper, Einbau und Sanierung der elektronischen Bühnenkommunikation (Interkom-Anlage): 171.856,90 Euro
  • Museum für Franken – Staatliches Museum für Kunst- und Kulturgeschichte in Würzburg, Installation von Hardwarekomponenten zur Herstellung/Gewährung von Sicherheit (Grundschutz): 90.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsbibliothek, Modernisierung der materiellen Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen der Restaurierungswerkstatt: 54.651,00 Euro
  • tim | Staatliches Textil- und Industriemuseum Augsburg, Sanierung der Beleuchtungsanlage der Dauerausstellung: 63.550,81 Euro
  • Museum für Franken – Staatliches Museum für Kunst- und Kulturgeschichte in Würzburg, Neues Lichtkonzept für Dauerausstellung: 77.625,89 Euro
  • NEUES MUSEUM Staatliches Museum für Kunst und Design Nürnberg, Energetische Umrüstung: 255.900,00 Euro
  • Staatliche Graphische Sammlung München, Verbesserung der Sicherung, Aufbewahrung, Lagerung und konservatorischen Behandlung: 117.300,00 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Brandschutztüren Alte Pinakothek: 117.500,00 Euro
  • Archäologische Staatssammlung, Musealer Ausbau und Neueinrichtung der Dauerausstellung im Rahmen der Generalsanierung: 1.300.000,00 Euro
  • Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Martin von Wagner Museum – Ausstattung der Räume der Antikenabteilung mit einem neuen Beleuchtungssystem: 146.000,00 Euro
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Museum Brandhorst – Modernisierung der Beleuchtungsanlage durch Umstellung auf LED und eine neue Lichtsteuerung: 220.000,00 Euro
  • Bayerisches Nationalmuseum, Bayerisches Schulmuseum Ichenhausen – Wiedereinrichtung der Präsentation „Jüdische Schule in Bayern“: 250.000,00 Euro

Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat wurden im Jahr 2024 70.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) für die sicherheitstechnische Ertüchtigung der Schatzkammer in der Residenz München zugewiesen.
Außerdem wurden für die folgenden nichtstaatlichen Vorhaben aus dem Programm INK Bundesmittel bewilligt:

  • Stadt Landsberg am Lech, Sanierung Stadtmuseum und Neukonzeption der Dauerausstellung: 1.500.000,00 Euro
  • Diözese Regensburg, Museumsquartier am Regensburger Dom „St. Peter“: 750.000,00 Euro
  • Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik, Einrichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Forum der Zukunft (FdZ): 201.048,00 Euro

1.2 Für welche Projekte hat die Staatsregierung im Rahmen des Förderprogramms KulturInvest, das u.a. Maßnahmen für Modernisierung, Sanierung, Restaurierung, Um- oder Neubau von Kultureinrichtungen unterstützt und das Ziel hat, Kultur für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen, in den letzten drei Laufzeiten Anträge gestellt (bitte ebenfalls Bauprojekt, beantragte Summe und die Information, ob das Projekt bewilligt wurde, angeben)?

Die Antragstellung im Rahmen der bisherigen KulturInvest-Programme erfolgte nicht durch die Staatsregierung, sondern unmittelbar durch die jeweiligen Maßnahmenträger.

2.1 Gibt es Projekte im Freistaat, die nach Meinung der Staatsregierung für eine Förderung vonseiten des Bundes im Rahmen der Sondermittel für den Erhalt besonders bedeutender Einzelvorhaben gemäß Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) infrage kommen?
2.2 Wenn ja, welche Gespräche finden dazu statt?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Etatisierung von Mitteln für einzelne bestimmte Sanierungsmaßnahmen durch den Haushaltsausschuss im Kulturetat des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurde ab dem Jahr 2022 in das Programm KulturInvest überführt. Für eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK) erfolgt die Antragstellung durch die jeweiligen Maßnahmenträger nach dem Projektaufruf des BKM. Für das Jahr 2027 (und folgende Jahre) liegt ein solcher Projektaufruf noch nicht vor. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft der BKM; Gespräche der Staatsregierung finden hierzu nicht statt.

3.1 Inwieweit ist die Staatsregierung mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Weiterführung des Programms KulturInvest und dem Denkmalschutzsonderprogramm in Kontakt?

Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume hat sich für die Fortführung und Aufstockung des Programms KulturInvest sowie der Denkmalschutzsonderprogramme sowohl mündlich als auch schriftlich gegenüber dem BKM eingesetzt. Ein Aufruf für entsprechende Programme in 2026 ist bisher nicht erfolgt.

3.2 Gibt es bereits Bauvorhaben, zu denen eine Bewerbung bei diesen Programmen geplant ist?

Interessenten für eine entsprechende Antragstellung sind vorhanden; bisher erfolgte aber kein Aufruf für die beiden Programme in 2026.

4.1 Welche Sanierungsvorhaben wurden in den vergangenen fünf Jahren vonseiten des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für das Programm „Investitionen in nationale Kultureinrichtungen“ (INK) angemeldet bzw. haben sich selbstständig um die Mittel beworben?

Für die folgenden Vorhaben wurden für das Programm INK vonseiten des StMWK Bundesmittel beantragt, jedoch vonseiten des Bundes abgelehnt:

  • Bauliche Erweiterung des Herrmann-Oberth-Raumfahrt-Museums um Depot-, Archiv- und Ausstellungsflächen
  • Staatsarchiv Bamberg; Ertüchtigung der Außentüren
  • Generalsanierung der Benediktinerabtei Plankstetten, Teil II, 2. Bauabschnitt; Teilprojekt: Sanierung und Instandsetzung des historischen Dachstuhls einschließlich Dacheindeckung des sog. Abt-Maurus-Hauses aus dem 15. Jahrhundert
  • Sanierung des Landestormuseums inkl. Energieeffizienz und Barrierefreiheit mit Ziel der vollständigen Wiederaufnahme des Betriebs
  • Staatliches Museum Ägyptischer Kunst: Einbau von energieeffizienten Lüftungsmotoren – schnelle Amortisierung
  • Bahnpark Augsburg – Restaurierung bzw. Konservierung des historischen Ringlokschuppens
  • Freilichtmuseum Finsterau im Bayerischen Wald – Erarbeitung und Aufbau einer Dauerausstellung Böhmisch-bayerische Literatur
  • Monacensia im Hildebrandhaus – Neugestaltung des Museums- und Ausstellungsbereichs

Für das Vorhaben „Residenztheater München – Montage von Rauchschutzvorhängen und Abdichtung der Bodenplatte“ wurden zunächst Bundesmittel in Höhe von 285.000,00 Euro bewilligt. Die Bundesförderung musste allerdings zurückgegeben werden, da eine klare Abgrenzung und sichere Nachweisführung nur für Teilbereiche einer großen Baumaßnahme nicht möglich waren.

5.1 Welche weiteren Sanierungsbedarfe von staatlichen Kulturinstitutionen, die über Bayern hinaus von Bedeutung sind und für deren Erhalt ein nachvollziehbares Interesse auch auf Bundesebene besteht, hat die Staatsregierung in den vergangenen fünf Jahren beim Bund angemeldet?

Entsprechende Anmeldungen erfolgten ausschließlich über INK.

5.2 Welche Fördertöpfe gibt es über die in dieser Anfrage genannten (KulturInvest, Sondermittel für den Erhalt bedeutender Einzelvorhaben, Denkmalschutzsonderprogramm, INK) hinaus, auf die der Freistaat in Bezug auf Sanierungen im Kulturbereich zugreifen kann?

Weitere Förderprogramme sind hier derzeit nicht bekannt.

5.3 In welcher Form findet ein Austausch zwischen der Staatsregierung und den verantwortlichen Ministerien auf Bundesebene statt, um gemeinsam auf eine wirksame Ausgestaltung der Förderprogramme hinzuweisen?

Die Staatsregierung ist in regelmäßigem Austausch mit der Bundesregierung; vgl. dazu auch die Antwort zu Frage 3.1.

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Vor dem Hintergrund der beschlossenen, aber noch nicht in Kraft getretenen Neuregelung des sogenannten Holocaust Expropriated Art Recovery Act (HEAR Act) in den USA, durch die insbesondere die Staatenimmunität eingeschränkt und Klagen zu NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, vor US-Gerichten erleichtert werden dürften, frage ich die Staatsregierung, wie bewertet sie die geplante Neuregelung des HEAR Act in den USA, insbesondere im Hinblick auf mögliche rechtliche und praktische Auswirkungen auf staatliche Museen und Sammlungen in Bayern, welche konkreten Auswirkungen ergeben sich nach Einschätzung der Staatsregierung für den Besitzstand bayerischer staatlicher Kunst- und Kulturgutsammlungen, insbesondere mit Blick auf anhängige oder noch mögliche Restitutionsverfahren bezüglich NS-Raubgut sowie als im Kontext der Washingtoner Prinzipien belastet oder ungeklärt eingestufte Objekte, und in wie vielen aktuell anhängigen Verfahren mit Bezug zu NS-Raubgut, in denen bereits Kontakt zu möglichen Anspruchsberechtigten bzw. deren Erbinnen und Erben oder deren Rechtsvertretung besteht, sieht die Staatsregierung vor dem Hintergrund der neuen US-Rechtslage Handlungsbedarf (bitte mit Angabe der eventuell hieraus abgeleiteten Maßnahmen)?

Hier geht’s zur Antwort:

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Vor dem Hintergrund, dass Ministerpräsident Dr. Markus Söder laut einer dpa-Meldung vom 10.02.2026 einen Informationsanteil von 60 Prozent beim Bayerischen Rundfunk gefordert hat, frage ich die Staatsregierung, hoch war der Anteil von Informationsangeboten am Gesamtprogramm des Bayerischen Rundfunks nach Information der Staatsregierung in den vergangenen fünf Jahren, wie bewertet die Staatsregierung vor dem Hintergrund einer vor gegebenen Informationsquote mögliche Auswirkungen auf andere Programmsparten, insbesondere auf Angebote aus den Bereichen Kultur und Bildung, auch mit Blick
auf die teilweise schwierige Zuordnung einzelner Formate (z. B. historischer Spielfilme) zu den Kategorien Kultur, Bildung oder Unterhaltung, wie bewertet die Staatsregierung vor dem Hintergrund der Reuters Digital News Report, die seit Jahren ein sinkendes Interesse an Nachrichten („News Avoidance“) feststellt, die Erwartung, dass der Bayerische Rundfunk mit einem erhöhten Anteil an Informationsangeboten ein Publikum in seiner gesamten Breite erreichen kann, wenn gleichzeitig ein rückläufiges Interesse an Nachrichten in der Bevölkerung zu beobachten ist?

Hier geht’s zur Antwort:

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Vor dem Hintergrund, dass der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume laut Nürnberger Zeitung vom 05.03.2026 Kultur und somit Kulturausgaben inklusive Kulturbau für Kommunen als „Quasi-Pflichtaufgabe“ bezeichnet hat, frage ich die Staatsregierung, was genau der Staatsminister Markus Blume mit diesem Begriff und mit den daraus folgenden rechtlichen sowie finanziellen Konsequenzen für die Kulturförderung durch den Freistaat gemeint hat, worin unterscheidet sich eine „Quasi-Pflichtaufgabe“ von einer Pflichtaufgabe nach Meinung der für die Rechtsaufsicht über die Kommunalausgaben zuständigen Staatsregierung bzw. nach Meinung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, das über die nachgeordneten Bezirksregierungen kommunale Haushalte prüft, Haushaltssicherungskonzepte einfordert und im Extremfall Zwangsverwaltung anordnen kann, und welche konkreten Spielräume haben Kämmereien der Kommunen in Bayern demnach tatsächlich, Kulturausgaben und insbeson- dere zum Erhalt des Kulturerbes notwendige Kulturbau-Ausgaben vor Kürzungen und Komplettstreichungen zu schützen?

Hier geht’s zur Antwort: