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Frische Farben im Garten, leider weniger Buntes im Landtag: Unser Parlament ist mit einer Verdopplung der Sitze der AfD nicht besser geworden. Gerade erst wurde öffentlich, dass zahlreiche Personen mit rechtsextremem Hintergrund für die Landtags-AfD oder für einzelne Abgeordnete arbeiten. Mit Desinformationen heizen sie den Rechtsruck an und destabilisieren unsere Demokratie.

Der Reuters-News-Report 2023 gibt Grund zu Besorgnis, Demnach ist nur die Hälfte aller volljährigen Deutschen überhaupt an Nachrichten interessiert, und gerade die Jüngeren informieren sich vor allem in Sozialen Medien wie Instagram oder TikTok, die teils im braunen Sumpf zu ersticken drohen. So massiv gerade bei TikTok diffamiert und an der Verschiebung des Sagbaren gearbeitet wird, so gibt es glücklicherweise auch zunehmend Gegenwind. Gerade versuchen viele Plattformnutzer*innen, den extremen, hetzerischen AfD-Parolen unter #reclaimtiktok etwas entgegenzusetzen.

Denn es steht die nächste zukunftsweisende Wahl vor der Haustür – die Europawahl am 9. Juni 2024. Deutsche Staatsangehörige sowie Menschen mit EU-Pass können ihre Stimme abgeben. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen. Alles Wissenswerte zur Europawahl findet man z.B. hier.

Termin am besten schon mal im Kalender einkreisen – und auf ins Netz zu TikTok und Co, mit jungen Menschen sprechen, (möglichst sachlich) Informationen weitergeben und gemeinsam daran arbeiten, dass unsere Demokratie stabil bleibt! Bei der Europawahl gibt es 2024 keine 5%-Hürde. Dadurch ist wirklich für alle etwas dabei – auch ohne Parteien, die vom Bundesverfassungsschutz als “extremistischer Verdachtsfall” eingestuft werden.

Ich trete nicht zur Europawahl an, aber im Parlament wie auch im Netz für Demokratie. Man findet mich meist unter “sannekurz_mdl” auf allen Kanälen. Wenn Sie meine Meinung nicht teilen, aber trotzdem etwas für unsere Demokratie im Netz tun wollen, können Sie z.B. Institutionen wie dem Landtag, Medien wie der Tagesschau oder zivilgesellschaftlichen Initiativen folgen – und deren Inhalte multiplizieren – oder selbst Politisches aus eigener Feder teilen.

Denn demokratischer Austausch ist wichtig, und Demokratie lebt vom Mitmachen!

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Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 05 05 wird in der TG 68 (Kulturelle Bildung im schulischen Bereich) der Ansatz im Tit.
684 68 (Zuschüsse für den Landesverband der Jugendkunstschulen und Kultur-pädagogischen Einrichtungen LJKE Bayern e.V.) im Jahr 2024 von 312,1 Tsd. Euro um 200,0 Tsd. Euro auf 512,1 Tsd. erhöht und im Jahr 2025 ebenfalls von 312,1 Tsd. Euro um 200,0 Tsd. Euro auf 512,1 Tsd. erhöht.

Begründung:

„Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. Sie haben Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten.“, so steht es in Art. 125 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung. Landesjugendkunstschulen sind ein wichtiges Instrument der künstlerischen und kulturellen Bildung für unsere Kinder, in Bayern sind sie strukturell schlecht ausgestattet. Ebenso wie Sing- und Musikschulen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur „Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten“ unserer Kinder. Um flächendeckend hochwertige Angebote der künstlerischen und kulturellen Bildung für alle Kinder in Bayern anzubieten ist eine verbesserte Förderung der Landesjugendkunstschulen unabdingbar.

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Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die im Zuge der Rückforderung von Soforthilfen Corona, explizit für Solo-Selbstständige der Kulturszene angekündigte Härtefallkommission zur Abwendung von Härten und zur Beratung bei Unklarheiten im Zuge des Verfahrens der Rückforderungen unverzüglich einzusetzen. Dabei sind die entsprechenden Kunst-, Kultur- und Kreativverbände einzubeziehen.

Begründung:

Am 06.07.2023 kündigte die Staatsregierung in ihrem Bericht1 die Einsetzung einer Härtefallkommission zur Abwendung von Härten im Zuge des Verfahrens der Rückforderungen an. Ziel dieser Kommission sollte es sein, für all diejenigen Unternehmen, für die eine Rückforderung der Soforthilfen Corona nicht zu stemmen ist, einen Erlass bzw. eine individuelle, passende Lösung zu prüfen.

Laut Auskunft vom 17. Juli 20232 wartete die Staatsregierung zunächst darauf, dass sich eine Tendenz bzgl. des möglichen Zuständigkeitsbereichs einer solchen Härtefallkommission abzeichnen würde. Dass nun in Bayern 70 0003 Rückmeldungen ausstehen, deutet auf einen dringlichen Beratungsbedarf hin. Gerade in der Krise ist es wichtig, dass die Politik gegebene Versprechen einhält, in Härtefällen pragmatische Lösungen sucht und so Verlässlichkeit und Stabilität bietet. Bis zum heutigen Tag wurde die Kommission nicht einberufen.

1 Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) -33-3509/539/2
2 Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Susanne Kurz Drucksache Nr. 18/30421
3 Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Eva Lettenbauer Drucksache Nr. 19/

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Ich frage die Staatsregierung,

ob sie vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Kulturstaatsministerin Claudia Roth für durch Bundesmittel begünstigte Kulturverbände und Projekte sowie für durch Weitergabe von Bundesmitteln an Dritte Begünstigte, beispielsweise durch Kooperationen oder Projektförderungen, mit Jahresbeginn 2024 verbindlich die neue Verpflichtung eingeführt hat, eine einseitige Anrufung der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, jeweils umfangreich mitzutragen sowie von der BKM unterstützte Institutionen und Dritte, die von Bundesmitteln profitieren, verpflichtet hat, möglichen Anträgen auf Einschalten der Beratenden Kommission jeweils zuzustimmen, diese Maßnahme begrüßt, ob sie eine ähnliche Verpflichtung für Kultureinrichtungen in Bayern, die Landesmittel erhalten oder in staatlicher Hand sind, vor oder nach den geplanten gemeinsamen Vereinbarungen von Bund und Ländern zur Restitution im Frühjahr 2024, plant und ob die Staatsregierung bei einer ggf ablehnenden Haltung gegenüber einer Selbstverpflichtung zur generellen Zustimmung zur Anrufung der Beratenden Kommission bei bisheriger Begünstigung durch Bundesmittel wie z.B. bei dem Kooperationsprojekt der Staatsgemäldesammlung mit dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, welches Bundesmittel erhält, in Zukunft dann wegen erhaltenen Bundesmitteln einseitigen Anrufungen zustimmen wird oder fehlende Bundesmittel ersetzen wird?

Hier geht’s zur Antwort:

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Meine Kollegin Barbara Fuchs fragt die Staatsregierung,

ob sie, nachdem sie am 29.01.2024 angekündigt hatte, die Ausgaben im Bildungsbereich um insgesamt 52 Mrd. Euro zu erhöhen, auch die Mittel des Kulturfonds Bereich Bildung in ihrem Entwurf zum Haushalt erhöhen wird, ob auch weiterhin Anträge aus ganz Bayern, inklusive München und Nürnberg berücksichtigt werden, und falls nein, ob an ein Alternativ-Bildungs-Förderangebot für ausgeschlossene Orte gedacht ist?

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Ich frage die Staatsregierung,

ob sie plant, den Kulturpass, ein Projekt der Bundesregierung, das vor allem jungen Menschen den Zugang zu unserer vielfältigen Kultur erleichtert und dessen Verlängerung kürzlich im Bundestag beschlossen wurde, für Jugendliche und/oder junge Erwachsene in Bayern mit Landesmitteln aufzustocken, als selbstbewusste Zeichen, dass Kultur Ländersache ist und damit den jungen Menschen in Bayern zum 18. Geburtstag ein umfassendes Kulturerlebnis ermöglicht wird, wenn ja, wann soll eine entsprechende Entscheidung von der Staatsregierung getroffen werden, wenn nein, welche Maßnahmen und Strategien verfolgt die Staatsregierung, um der nachkommenden Generation die Teilhabe an unserer reichen Kultur zu ermöglichen und gleichzeitig die heimische Kreativwirtschaft – vom Buchhandel über Kinos bis zum Instrumentenbau – zu fördern?

Hier geht’s zur Antwort:

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Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst schriftlich und mündlich zum aktuellen Sachstand der Planungen des neuen Naturkundemuseums Bayern (früher: BIOTOPIA) zu berichten. Dabei ist besonders auf folgende Fragen einzugehen:

  • Wie soll die organisatorische Struktur des Naturkundemuseums Bayern künftig aussehen? Wie sollen die am Projekt beteiligten Akteure, also das Museum Mensch und Natur und die staatlichen naturwissenschaftlichen Sammlungen, künftig strukturell, finanziell und personell eingebunden werden? Wie sollen in dieser komplexen Struktur Entscheidungskompetenzen klar verteilt werden?
  • Was ist der Sachstand der Planungen des Neubaus?
  • Wird es eine Findungskommission für die Suche nach einer neuen Leitung geben?
  • Wenn ja, wer bestellt diese Findungskommission und wie setzt sich diese nach welchen Kriterien zusammen? Welche Anforderungen hält die Staatsregierung für eine neue Leitung für unabdingbar?
  • Wie stellt sich nach derzeitigem Stand künftig die personelle Situation des Projekts Naturkundemuseum Bayern insgesamt dar? Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um eine weitere hohe Fluktuation des Personals zu unterbinden?
  • Welche inhaltlichen Aspekte des Konzepts BIOTOPIA sollen für das Naturkundemuseum Bayern übernommen werden? Welchen Stellenwert soll die Vermittlungs- und Bildungsarbeit haben? Wie sehen die Pläne, die vorsehen, die Einrichtung zu einem Naturkunde- und Forschungsmuseum für alle Generationen zu entwickeln, konkret aus?
  • Welche Schritte hat die Staatsregierung unternommen, um die international renommierte Persönlichkeit Professor Michael John Gorman, die ein Gewinn für den Wissenschaftsstandort Bayern war, zu halten?
  • Wie gestaltet sich der Austausch und die Kommunikation mit dem „Förderkreis BIOTOPIA – Naturkundemuseum Bayern e. V.“, einem Kreis renommierter Persönlichkeiten, die das Naturkundemuseum Bayern seit seiner Gründung unterstützt haben? Wie werden private Finanziers in die Neuorientierung mit eingebunden?
  • Was bedeuten der Weggang von Michael John Gorman sowie die Neuorientierung mit Ziel, Leibniz-Forschungsmuseum zu werden, für die geplanten Satelliten des Naturkundemuseums Bayern in ganz Bayern, für die es bereits Netzwerktreffen mit Naturkundemuseen, Botanischen Gärten, Nationalparkzentren, Tierparks, Umweltstationen sowie Umweltbildungszentren gab und für die bayernweit Museen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen zusammengebracht werden sollen mit dem Ziel, ein Netzwerk, das Bildungsaktivitäten in den Life Sciences, Geo- und Umweltwissenschaften bündelt, zu schaffen?
  • Wann ist mit der durch die Staatsregierung angestrebten Aufnahme des Naturkundemuseums in die Gemeinschaft der Leibniz-Forschungsmuseen zu rechnen? Wie gestaltet sich die Roadmap auf dem Weg der angestrebten Aufnahme des Naturkundemuseums Bayern in die Gemeinschaft der Leibniz-Forschungsmuseen? Welche konkreten Schritte wurden bereits unternommen?

Begründung:

Laut Bericht des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Landtag am 10. Mai wird das Projekt BIOTOPIA als Naturkundemuseum Bayern weitergeführt. Die über Jahre laufenden Planungen werden laut Presseberichten zu einem großen Teil beerdigt und sollen nun „von vorn beginnen“ (Bericht der AZ vom 22. September 2023). Kürzlich hat der international renommierte Gründungsdirektor Prof. Michael John Gorman seine Kündigung eingereicht, um eine Stelle am MIT – einer der Top-Forschungseinrichtungen weltweit – anzutreten. Für den Wissenschaftsstandort Bayern ein herber Verlust, der nicht zuletzt auf zahlreiche Verzögerungen und Unwägbarkeiten im Bau- und Planungsprozess des Museums zurückzuführen ist. Seit der Ankündigung eines Neuanfangs der Planungen sind keine nennenswerten Fortschritte in die Öffentlichkeit getragen worden. Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklungen ist es dringlich wie auch angemessen, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst ausführlich zum aktuellen Sachstand der personellen, organisatorischen, inhaltlichen und baulichen Planungen des Naturkundemuseums Bayern zu berichten.

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Der Landtag wolle beschließen:


Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst vor Pfingsten zur geplanten Sanierung des „Haus der Kunst“ schriftlich und mündlich zu berichten. Dabei soll auf die folgenden Punkte eingegangen werden:

  1. aktueller Planungsstand der Sanierungsarbeiten mit einem Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen und der prognostizierten Kostenentwicklung
  2. detaillierter, aktueller Zeit- und Kostenplan der Bau- und Sanierungsmaßnahmen
  3. Überblick der bisher verausgabten Mittel für Ausschreibungsprozesse und die bisherigen Planungen

Folgende Fragen sollen in dem Bericht darüber hinaus konkret beantwortet werden:

  1. Inwieweit fließen Aspekte der Nutzungsorientiertheit und Barrierefreiheit vor dem Hintergrund der Leitlinien eines zukunftsfesten Kulturortes für das 21. Jahrhundert in die Planungen mit ein?
  2. Inwieweit ist die Staatsregierung mit dem Leitungsstab des Haus der Kunst dazu im Gespräch, ob der aus dem Jahr 2013 stammende Architekturentwurf mit den künftigen Anforderungen eines modernen Kulturbaus in Einklang steht, insbesondere in Bezug auf eine visuelle Transparenz des Eingangsbereichs und eine Öffnung des Hauses?
  3. Wie bewertet die Staatsregierung den aktuell vorliegenden Architektenentwurf zur Sanierung vor dem Hintergrund aktueller Debatten zur Erinnerungskultur und dem Umgang mit NS-Bauten?
  4. Wie stellt sich das vertragliche Verhältnis bzw. stellen sich die bisherigen Vereinbarungen seitens der Staatsregierung mit dem Architekten David Chipperfield, der mit seinem Entwurf die Ausschreibung im Jahr 2013 gewonnen hat, hinsichtlich etwaiger Änderungswünsche oder zeitgemäßer Neuausrichtungen dar?
  5. Welche Interimslösungen stehen für das Haus der Kunst während der Dauer der Sanierungen zur Verfügung, um den Ausstellungsbetrieb auch weiterhin zu gewährleisten?
  6. Welche Absprachen gibt es mit dem Leitungsteam des Hauses der Kunst für die Zeit der Sanierung hinsichtlich etwaiger Schließung am Standort bzw. Weiterbetrieb?
  7. Inwiefern ist die Staatsregierung mit der Landeshauptstadt München bzgl. der Baumaßnahmen und des geplanten Eingriffs in den Baumbestand an der Prinzregentenstraße im Austausch?
  8. Ist geplant, die Außenflächen, wie z. B. den Parkplatz zwischen Haus der Kunst und Englischen Garten, im Sinne einer Öffnung des Hauses und angestoßen durch die Sanierung einer neuen, mit dem Haus der Kunst in Zusammenhang stehenden Nutzung zuzuführen?
  9. Welche Lösungen sollen unabhängig von Frage 8 während und nach der Sanierung mit den Mieterinnen und Mietern der Parkplätze hinter dem Haus der Kunst gefunden werden?
  10. Welche Bemühungen gibt es vonseiten der Denkmalschutzbehörden und der Denkmalfachbehörde, Lösungen für eine nutzungsorientierte Sanierung des Hauses zu finden, die den Anforderungen an einen lebendigen Kulturort des 21. Jahrhunderts genügen?

Begründung:

Seit weit über einem Jahrzehnt wird über die Sanierung des Haus der Kunst diskutiert. Von Anfang an bestand Konsens, dass sie dringend notwendig ist, nachdem seit Anfang der 90er Jahre nichts mehr in das Haus investiert wurde. In einem Bericht auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/3216) räumte die Staatsregierung bereits 2010 umfassenden Sanierungsbedarf ein. In einem nachfolgenden Bericht von November 2011 heißt es weiter: „Der Sanierungsbedarf am Gebäude des Hauses der Kunst ist im Vergleich zum letzten Bericht als unverändert zu bezeichnen. – Es ist notwendig, die dort dargelegten Sanierungsmaßnahmen zeitnah anzugehen.“ Die Kosten wurden auf 50 bis 60 Mio. Euro prognostiziert. Der Bund gab die Zusage, sich mit 20 Mio. Euro an den Kosten zu beteiligen.

2012 billigte der Ministerrat einen Bauantrag zur Generalsanierung. Die Oberste Baubehörde erteilte im Dezember 2012 den Planungsauftrag für die Erstellung der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau). Aus einem zweistufigen Vergabeverfahren ging 2013 das Architekturbüro von David Chipperfield als Gewinner hervor. Ihm gegenüber wurde eine Absichtserklärung zum Auftrag der Sanierung gegeben. Parallel dazu erstellte die Agentur AEA Consulting eine Machbarkeitsstudie, deren Ergebnisse in den Umfang der Sanierungsmaßnahmen einfließen sollten. Im Juli 2018 erhielt das Staatliche Bauamt München 1 den Auftrag zur Erstellung der Vorplanungen und der Höhe der voraussichtlichen Sanierungskosten. 2020 sollten die Ergebnisse vorliegen und anschließend der Landtag informiert und in die Entscheidung über die Sanierung eingebunden werden. Seither schweigt sich die Staatsregierung über die Sanierung aus. Nach wie vor herrscht Stillstand. Der Landtag wurde bisher weder beteiligt noch über den Fortgang des Projekts informiert. Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume blieb in seinem Bericht zur aktuellen Bayerischen Kulturpolitik im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst am 10. Mai 2023 reichlich vage: „Für das Haus der Kunst würden derzeit Anpassungen vorgenommen, da die Kosten beherrschbar bleiben müssten.“ Der Landtag solle „voraussichtlich im nächsten Jahr damit befasst“ werden. Kürzlich kritisierte der Staatsminister in einem Interview gegenüber der AZ die alten Planungen als untauglich und kündigte zeitnah große Schritte an (Interview in der AZ von 4. Januar 2023).

Insofern ist es fraglich, wie und ob die Pläne von David Chipperfield angesichts des Sanierungsstaus bei den vielen maroden Kultureinrichtungen des Freistaates und des rasanten Anstiegs der Baukosten in den letzten zwei Jahren zu realisieren sind. Inzwischen sind Kosten von 150 Mio. Euro und mehr im Gespräch. Allerdings ist ein weiteres Hinauszögern keine Lösung. Dazu ist eine Sanierung zu drängend, außerdem würden die Kosten weiter steigen. Es ist im Sinne der Transparenz also dringend geboten, dass der Landtag vollumfänglich zu den Maßnahmen informiert wird.

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Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass sich die staatlichen Museen in Bayern, deren Ausstellungen oder Programme teils oder vollständig für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen erlebbar sind, um die Aufnahme im Netzwerk Museen Inklusive in Bayern, einem Projekt das sich den Wissensaustausch zur Barrierefreiheit und Inklusion und die Kommunikation von barrierefreien und inklusiven Angeboten von Mitgliedern des Netzwerks an die Öffentlichkeit zur Aufgabe gemacht hat, bemühen.

Begründung:

Im Bericht aus dem Kabinett der Staatsregierung vom 9. Januar 2024 wurde die Politik für Menschen mit Behinderung als zentrales Thema der Staatsregierung benannt. Der Freistaat bekennt sich wiederholt klar zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und deren Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Das schließt auch die Kultur mit ein.

Das Netzwerk Museen Inklusive in Bayern ist ein Projekt im Rahmen des kürzlich verlängerten Programms „Denkmal, Museum, Tourismus und Lebenswelt“ (bisher „Museum & Tourismus“) der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern in Kooperation mit der BAYERN TOURISMUS Marketing GmbH (by.TM) auf der Basis der Erkenntnisse des 18. Bayerischen Museumstages 2015 „Museen als touristisches Angebot“ und der Tagung „Kulturtourismus 2030“ der by.TM von 2016.

Museen Inklusive ist ein einmaliges Vernetzungsprojekt, das es den beteiligten Museen ermöglicht, sich untereinander zu allen Themen rund um Inklusion und Barrierefreiheit auszutauschen. Die Kommunikation der barrierefreien und inklusiven Angebote wird zudem durch die Landesstelle für nichtstaatliche Museen und die Bayern Tourismus GmbH betreut. Für den Tourismus hat die Barrierefreiheit der musealen Angebote in Bayern eine große Bedeutung. Informationen zu barrierefreien Angeboten der Museen in Bayern kommen durch dieses Netzwerk aus einer Hand. Nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern insbesondere auch für eine alternde Bevölkerung ist dies ein wichtiger Service.

Damit sowohl Touristinnen und Touristen wie auch Menschen, die bei uns in Bayern leben, künftig bestmöglich über die inklusiven Angebote der bayerischen Museen informiert werden, sind Informationen aus einer Hand unabdingbar. Auch der Erfahrungsaustausch der Museen zu Inklusion und Barrierefreiheit ist für eine Weiterentwicklung der Programme und Ausstellungen dringend notwendig. Ein Zusammenschluss sowohl der nichtstaatlichen Museen wie auch der staatlichen Museen im Pilotennetzwerk Museen Inklusive in Bayern ist deshalb ein wichtiger Schritt, um Barrieren auch in der Kultur in Bayern nachhaltig abzubauen.

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Ich frage dir Staatsregierung:

Bezugnehmend auf die Anfrage zum Plenum vom Abgeordneten Markus Rinderspacher (Drucksache 19/137 vom 11. 12. 2023), in der Teilfrage 2 zur Abgabe oder Nichtabgabe einer rechtsverbindlichen Auskunft der Staatsregierung gegenüber dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Verlegung der Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Straße 19, die in einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Aktenzeichen: L 11/DA 244/23 vom 16. 08.2023) gefordert worden war, da diese rechtsverbindlichen Auskunft der Staatsregierung laut obiger Stellungnahme des BMDV nicht vorläge, aber für die weitere Planung insbesondere der Neubewertung der sogenannten Bürgervariante unabdingbar sei, nicht beantwortet worden war, frage ich die Staatsregierung, ob dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr rechtssicher gemeldet wurde, dass die Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Str. 19 verlegt werden kann, sodass das BMDV nun die Prüfung der sogenannten „Bürgervariante“ mit der rechtssicheren Aussage der Staatsregierung zur Verlegung der Kfz-Verwahrstelle neu auflegen kann?

Hier geht’s zur Antwort:

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Meine Kollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung

wie sie die vom BKM geplanten Maßnahmen (insbesondere die Investitionsverpflichtung für internationale Streaming-Anbieter, die von Seiten der mittelständischen Filmwirtschaft begrüßt wird, sowie das Steueranreizmodell zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland) bewertet, erwägt die Staatsregierung, bei der Einführung von Investitionsverpflichtungen durch den Bund eine Klage bezüglich der Länderkompetenzen einzureichen, um ihre möglicherweise abweichende Position in Bezug auf eine Investitionsverpflichtung durchzusetzen und wie ist der Stand der Diskussion über eine gemeinsame Position der zuständigen Stellen der Länder zu den geplanten Steueranreizmodellen?

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Meine Kollegin Eva Lettenbauer fragt die Staatsregierung:

Was sind nach Einschätzung der Staatsregierung die Gründe dafür, dass über 12.000 Anträge (entweder auf Schlussabrechnung oder auf Fristverlängerungen) für die Corona-Soforthilfen noch nicht eingereicht wurden, wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass faire Lösungen für diese Unternehmen gefunden werden und damit eine Pleitewelle der bayerischen Unternehmerinnen und Unternehmen sowie der Soloselbstständigen vermieden wird, und wie ist, da nun eine repräsentative Anzahl an Anträgen auf Erlass oder Fristverlängerung vorliegen müssten, der Stand der Besetzung der Härtefallkommission, die laut Bericht der Staatsregierung vom 06.07.2023 (StMWI-33-3509/539/2) über den Erlass der Corona-Soforthilfe Rückzahlungsforderungen in strittigen Fällen entscheiden soll?

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Markus Söders Anti-ARD-Politik gefährdet den Medienstandort Bayern: Die Fusion von Arte und 3sat sowie die Abschaffung von zwei Landesrundfunkanstalten und mindestens 6 Kanälen bedrohen die Vielfalt unseres Standorts. Die Kahlschlag-Idee trifft eine gebeutelte Branche tief ins Mark.

In Zeiten, in denen üppige Werbebudgets längst zu großen US-Plattformen abgewandert sind und Privatsender Schwierigkeiten bei der Refinanzierung von Fiktion haben, wo ungewiss ist, ob sich internationale Streamer je an heimischen Produktionen angemessenen beteiligen werden, da sind gerade auch die Öffentlich-Rechtlichen wichtige Partner für unsere bayerische Filmbranche. Abstiegsängste und zögerliche Investitionen seitens der Sender sind längst spürbar. Gute Geschichten auch aus bayerischer Feder sind aber entscheidend für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Nicht alle erreicht man mit Tagesschau und Infowellen.

Viel wichtiger als Streichkonzerte finde ich darum, dass Markus Söder sich mit Ideen zu einem sozial gerechten Umbau der Rundfunkbeiträge einbringt. In Krisenzeiten ist es unfair, dass mein Beitrag als Abgeordnete genauso hoch ist wie der meiner Nachbarin mit magerer Rente. Breite Schultern tragen mehr und Solidargedanken würden uns hier weiter bringen als Södersche Axthiebe.

Man merkt auch, dass es Markus Söder nur um oberflächliche Aufmerksamkeit geht: Zu den Vorschlägen des Zukunftsrats kein Wort, obwohl hier für Herausforderungen wie die mangelnde Gremienkontrolle der ARD als Ganzes oder die Dauer-Gebührendebatte “dank” fehlender Indexierung gute Ideen erarbeitet wurden, die man diskutieren muss.

Wichtiger Punkt des Zukunftsrats auch, dass ein sich nur an deutsche Staatsangehörige richtender Auftrag zu einem Angebot führt, das viele Menschen nicht erreicht. Wir sind auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen. Alle hier lebenden Menschen zahlen Beiträge. Natürlich müssen Inhalte dann auch für Menschen, die (noch) keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, attraktiv werden, wenn wir sie für unsere Demokratie begeistern wollen.

Neujahrsempfang 2024_Saskia Weishaupt_Sanne Kurz_Bündnis 90_ Die Grünen

Zusammen mit meiner Kollegin, der Grünen Bundestagsabgeordneten Saskia Weishaupt lade ich ganz herzlich ein zum Neujahrsempfang 2024. Wir können auf ein ereignisreiches Jahr zurückblicken, in dem es neben viel Grund zur Sorge gottlob aber auch Erfolge und gute Nachrichten gab.

2024 gestalten wir alle gemeinsam mit der Europawahl die Zukunft unseres Kontinents weiter.

Wir wollen bei unserem Neujahrsempfang die Gelegenheit zum gemeinsamen Rückblick nutzen, insbesondere aber zusammen nach vorne schauen auf die anstehende Europawahl. Dabei wollen wir gerne ins Gespräch kommen und uns zu wichtigen landes- und bundespolitischen sowie natürlich Europa-Themen austauschen. 

Für den musikalischen und künstlerischen Rahmen konnten wir Gruppen aus dem Stimmkreis gewinnen und freuen uns auf deren Auftritte.

Der Neujahrsempfang findet am 25. Januar 2024 ab 18.00 Uhr im Truderinger Wirtshaus, Kirchtruderinger Straße 17, 81829 München, statt. 

Um Anmeldung unter folgendem Link wird gebeten: https://www.saskia-weishaupt.de/neujahrsempfang

Bis hoffentlich zum 25. Januar!

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Die Rückmeldungen zu den Corona-Soforthilfen, die von der Staatsregierung im Herbst 2022 überraschend gefordert wurden, laufen schleppend. In gut zwei Wochen läuft die Frist, die von der Staatsregierung bereits um ein halbes Jahr verlängert wurde, ab. Für mögliche Härtefälle gibt es nun doch mehr Zeit.  

„Es haben nur 45% der Betroffenen eine Rückmeldung zu den Corona-Soforthilfen mit Überprüfung ihres Liquiditätsengpasses abgegeben. Das geht aus der Antwort auf unsere Anfrage hervor. Damit stehen die Rückmeldungen von über 120.000 Personen noch aus. Wenn man bedenkt, dass das Land in vierzehn Tagen in die Weihnachtsferien geht und die Frist zur Rückmeldung am 31.12.2023 ausläuft, sind diese Zahlen alarmierend: Viele werden an den Feiertagen nicht wissen, wie es weitergeht für sie. Für mögliche Härtefälle ist etwas länger Zeit, sie müssen aber alle individuell überprüft werden. Nachdem die angekündigte Härtefallkommission, die wir Landtags-Grüne bereits im Februar gefordert hatten, nicht einmal benannt ist, geht die Hängepartie für alle Betroffenen noch einmal weiter. Sie dauert damit in Summe fast eineinhalb Jahre. Warum sich die Staatsregierung der Forderung von uns Grünen, die Rückforderungen auszusetzen, bis die rechtlichen Fragen eindeutig geklärt sind, entzieht, bleibt in der jetzigen Situation erst recht ein Rätsel.“– so Sanne Kurz, Landtagsabgeordnete der Grünen. 

Staatsregierung kippt willkürliche Zinsforderungen

Auch wenn es in dem verworrenen Prozess der Rückforderungen von Corona-Soforthilfe noch viele Fragezeichen gibt, einen Teilerfolg können die Grünen und der BVMW jedoch verbuchen:

Durch intensiven Austausch mit dem bayerischen Wirtschafts- und dem Finanzministerium konnten wir bewirken, dass Soforthilfe-Empfänger bis Ende des Jahres keine Zinsen auf die gegebenenfalls zu viel erhaltenen Zahlungen entrichten müssen. Diese Klarstellung war nötig, weil wir aus unserem Mitgliederkreis erfahren hatten, dass in einigen Regierungsbezirken bereits willkürlich Zinsen in Rechnung gestellt wurden, in anderen hingegen nicht. Im Sinne einer gerechten Lösung für alle Betroffenen begrüßen wir die jetzt erfolgte, einheitliche Regelung der Staatsregierung natürlich sehr“, sagt Achim von Michel, Beauftragter für Politik im Verband Der Mittelstand. BVMW in Bayern, und ergänzt: „Die Rechtsanwaltskanzlei Steinbock & Partner weist außerdem darauf hin, dass Ende Januar ein erster Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Ansbach stattfinden wird.

Unsere Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze und ich hatten zuvor bei der Staatsregierung in sogenannten „kleinen Anfragen“ (AzPs) nachgefragt:

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„Welche Organisationen (wie Vereine, Verbände, Initiativen etc.) haben von dem Pauschalvertrag mit der GEMA, den die Staatsregierung vor Fasching 2023 angekündigt hat, profitiert (bitte pro Verein
und Veranstaltung inkl. Titel und Art der Veranstaltung aufschlüsseln), welche Summe wurde im Rahmen der Maßnahme bisher verausgabt und wie viele Anträge mussten abgelehnt werden (bitte Begründung der jeweiligen Ablehnungen angeben)?“

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Meine Kollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung:

„Wie hoch waren die Kosten der Landesausstellungen seit 2013 (bitte nach jeweiliger Ausstellung aufschlüsseln sowie Anteil der Finanzierung durch den Freistaat in Euro jeweils angeben), welche Finanzierungskonzepte gab es für die Landesausstellungen, die an mehreren Standorten stattfanden (bitte Drittmittelgeber, kommunale Eigenanteile bzw. eingeflossene Förderungen angeben), und wie bewertet die Staatsregierung die Anregung von Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume in seinem Abschlussbericht zum Antrag Drs. 18/30127 „Römerland Bayern – Die Landesausstellung für 2028“ vom 22.11.2023, dass „ergänzende staatliche Projektförderung (insbesondere durch den Kulturfonds Bayern) in Betracht“ kommen könnte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut Pressemitteilung von Staatsminister Markus Blume vom 05.12.2022 bis zu 1 Mio. Euro aus dem Kulturfonds bereits in die Sicherheit von Museen fließen soll und mit Blick auf den Kulturfonds als wichtiges Finanzierungsinstrument von Kultur im ganzen Land, insbesondere auch der Freien Szene und nicht öffentlich geförderter Kunst und Kultur unter Berücksichtigung der angespannten kommunalen Haushalte?“

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Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtssprechung mehrfach eine auskömmliche Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen angemahnt. Zuletzt 2021 stellte es fest, dass der Gesetzgeber sicherzustellen hat, dass die Sender über “bedarfsgerechte Finanzierung ihren Funktionsauftrag erfüllen können”. Nur so wird die Rundfunkfreiheit gewahrt. Die Finanzierung muss also dem Auftrag folgen.

Wenn Herr Söder also meint, der Öffentlich-Rechtliche müsse mit dem Geld auskommen, das er zur Verfügung hat, dann ist das schlicht verfassungswidrig. Darüber hinaus spricht es dem unabhängigen Verfahren der KEF-Anmeldung und Prüfung Hohn. Wo man landet, wenn Finanzierung politisch wird, sieht man in Ungarn.

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Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Ramersdorf und Perlach sowie mehrere Personen aus Stadtteil-, Stadt- und Landespolitik gedachten in einer gemeinsamen Gedenkveranstaltung am 9.11.23 der verfolgten jüdischen Nachbarinnen und Nachbarn der Reichspogromnacht vor 85 Jahren. 

Stadtrat Christian Smolka, Initiator der Erinnerungszeichen in Ramersdorf-Perlach, mahnte die Verantwortung kommender Generationen an: eine Erinnerungskultur ist und bleibt auch für die junge Generation unerlässlich. 

Sanne Kurz, Landtagsabgeordnete aus Ramersdorf, hebt mit Blick auf die gelungene Veranstaltung das Engagement der Schulen hervor: „Als Gast der Gedenkfeier bewundere ich vor allem das Engagement der Mittelschule am Strehleranger, der Monte Balan und der Europäischen Schule. Dass so viele so unterschiedliche junge Menschen sich für das Erinnern stark machen und engagierte Lehrkräfte aller Schularten das unterstützen, das gibt Kraft für ein gemeinsames Miteinander und Hoffnung für ein friedvolles Morgen. Mein Dank gilt insbesondere Ursula Meier-Credner, der Beauftragten gegen Rechtsextremismus des Bezirksausschuss (BA) 16 und Aktivistin der ‚Omas gegen Rechtsextremismus‘, für Ihr unermüdliches Engagement.”, so die Abgeordnete.

Im Rahmen der Gedenkveranstaltung wurden drei Projekte mit Terry Swartzberg (Initiative Stolpersteine für München e.V.) präsentiert, in denen sich die Schülerinnen und Schüler aktiv mit der Erinnerungskultur im Stadtteil auseinandersetzen. 

Gunda Wolf-Tinapp, als Vertreterin des Bezirksausschuss (BA) 16, betonte in ihrer Rede, in der sie u.a. auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit einging: “Wenn man nur noch Etiketten sieht und nicht mehr den Menschen, dann haben wir versagt.” 

Lena Odell, Stadträtin und Vertreterin des Oberbürgermeisters, sagte: „Als Stadt München hatten wir in der Zeit des Nationalsozialismus eine besonders zentrale Rolle. Entsprechend groß ist die Verantwortung, die wir heute als Stadt tragen und der wir uns tagtäglich stellen. Unzählige Veranstaltungen finden statt und in der ganzen Stadt wird heute der schrecklichen Gewalt der Reichspogromnacht gedacht, die im Alten Rathaussaal entfacht worden war. ‚Nie wieder‘ ist unser Fundament und wir müssen es tagtäglich verteidigen. Daher sind wir vor allem auch den Schüler*innen dankbar, die sich dieser Verantwortung für die Zukunft stellen.“

231109_Gedenkveranstaltung_Reichspogromacht_Führichschule_München_Ramersdorf_Sanne Kurz
v. l. n. r.: Alexander Hameder, Beauftragter gegen Rechtsextremismus und für Demokratie BA16, Sanne Kurz, MdL, Christia Smolka, Stadtrat, BA-Mitglied Angelika Ocelak, BA-Vorstandsmitglied Gunda Wolf-Tinapp, Initiatorin und Beauftragter gegen Rechtsextremismus und für Demokratie BA16,Ursula Meier-Credner, Christiane Metz, Dardan Kolic, Bezirksrat, Sepp Seebald, BA-Mitglied, Lena Odell, Stadträtin
231109_Kranzniederlegung_Gedenkveranstaltung_Reichspogromacht_München_Führichschule_Ramersdorf
Kranzniederlegung, Rosenheimer Straße 214 und 216
BR_Podcasts_Kultur_Sanne Kurz_Grüne_Bayern

Seit wir im Frühsommer im Rundfunkrat die ersten Reformideen als Deko einer Powerpoint hatten, setze ich mich für den Erhalt und Ausbau eines breiten Kulturprogramms im BR ein.

Absurditäten wie die Schaffung von Doppelstrukturen, wie eine eigene ARD-Gemeinschaftseinrichtung in Thüringen („ARD Kultur“), mit der man der Austrittsdrohung Thüringens aus dem Medienstaatsvertrag begegnen will, lehne ich ab. Kulturangebote aller ARD-Landesrundfunkanstalten sollen dort gebündelt werden, zudem soll mit 5 Millionen investierten Euro pro Jahr auch noch produziert werden – nur um noch schnell Thüringen zu befrieden , bevor die AfD (derzeit noch nicht im MDR-Rundfunkrat vertreten) nach den Wahlen 2024 dort Gott weiß was tut.

Die wichtigen strukturellen Veränderungen brauchen Investitionen ins Nonlineare. Die benötigten Mittel dabei in vorauseilendem Gehorsam gegenüber CSU-Spar-Orgien mit einem Kahlschlag des Linearen abzuschöpfen, kann und darf nicht der Weg sein. Bei der Debatte um lange Formate geht es nicht um eine Lesung oder eine Oper in voller Länge zur Primetime. Es geht  um Feuilleton und Kulturjournalismus in seiner ganzen Breite und Tiefe – seinen Blick auf unsere Gesellschaft und was sie bewegt. Im Print, wo es noch ein echtes Feuilleton gibt, werden zum Beispiel jetzt im Nahostkonflikt wichtige gesellschaftliche Bruchlinien und Diskurse verhandelt, da finden sich spannende politische Auseinandersetzungen und Betrachtungen. Was, wenn der Öffentlich-Rechtliche diese Chance auf  Reflexion aufgibt?

Kultur ist mehr als Musik hören und Bücher besprechen. Kunst, Kulturjournalismus und Kulturprogramme dürfen, ja müssen auch politisch wehtun, aufrütteln, stören.  Diese Chance sollten wir uns auf keinen Fall wegrationalisieren.