Über 10 Jahre war ich selbst allein-erziehend. Dabei wohnte ich z.T. mit zwei Kindern auf unter 10qm. Dass man obendrein als Künstlerin nicht Millionärin wird, brauche ich niemandem zu erzählen. All das habe ich nicht vergessen. Und darum kämpfe ich für gerechte Teilhabe aller Menschen.

Kunst braucht Platz

Orte mit einer vitalen Kunst- und Kulturszene sind nicht ein Luxus, den eine Gesellschaft sich leisten sollte, sondern ein wertvoller Beitrag zur Lebensqualität. Und selbst wenn man rein ökonomisch argumentieren wollte: Unternehmensstandorte können nicht zuletzt auch mit einem vielfältigen Kulturangebot punkten und so Arbeitskräfte binden.

Die damit verbundene Erkenntnis, dass Kunst und Kultur einen angemessenen Raum für ihr Wirken brauchen, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Doch mit unserem Antrag, mehr geeignete Atelierräume für in Bayern lebende Künstlerinnen und Künstler zu erschließen, stießen wir bei den Kollegen von der CSU im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst leider auf taube Ohren. Da war vom nicht vorhandenen „Goldesel am Odeonsplatz“ die Rede, den wir Grüne uns herbeiphantasieren würden. So nach dem Motto: Braucht’s das wirklich?

Dabei geht es uns vor allem darum, das bestehende bayerische Atelierförderprogramm weiterzudenken. Entsprechende Arbeitsräume in staatlichen Neubauprojekten zu planen oder ungenutzte Räume staatlicher Liegenschaften entsprechend umzufunktionieren kostet nicht die Welt! Aber es bietet Kunstschaffenden die Basis, um langfristig kreativ arbeiten zu können. Und am Ende profitieren nicht nur sie selbst davon, sondern wir als Gesellschaft.

Hier geht’s zum Antrag:
http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000003000/0000003361.pdf

Mitglieder des uigurischen Volkes in Bayern nicht der Behördenwillkür Chinas ausliefern!

Am 24.9.2019 beriet der Landtag über den Antrag „Solidarität mit Uiguren“. Im Wortlaut des Beschlusses hieß es

Der Landtag betrachtet mit Sorge, dass sich in den vergangenen zehn Jahren die Menschenrechtssituation der Uiguren in der Volksrepublik China dramatisch verschlechtert hat. Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich in geeigneter Art und Weise für eine Verbesserung der Situation der Uiguren einzusetzen.

Beschlussempfehlung und Bericht, Drs 18/4434 Bayerischer Landtag

In anderen Bundesländern erspart man uigurischen Menschen den Dauer-Konflikt mit dem Herkunftsland China, wo oft noch Familie interniert ist. in meinem Stimmkreis leben viele Betroffene. Vor diesem Hintergrund habe ich die Staatsregierung gefragt,

  • ob Uigurinnen und Uiguren, die in Bayern leben, bei den chinesischen Auslandsvertretungen zum Zwecke der Beschaffung von Pässen oder anderen Identitätspapieren vorsprechen müssen, obwohl bekannt ist, dass Uigurinnen und Uiguren bei der Beschaffung von Pässen oder anderen Identitätspapieren zahlreiche Hürden seitens chinesischer Behörden überwinden müssen,
  • ob aufgrund der schwierigen Passbeschaffungsmaßnahmen (siehe oben) auf die Aufforderung an die Uigurinnen und Uiguren, Identitätspapiere aus China zu beschaffen, verzichtet werden (auch zum Zwecke der Eheschließungen) kann und
  • wie es geduldeten Uigurinnen und Uiguren, aufgrund der oben beschriebenen schwierigen Passbeschaffungsmaßnahmen erleichtert werden kann, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?

Die Antwort des bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, gezeichnet Staatsminister Joachim Herrmann – unten in voller Länge, listete in zynischer Weise die Meinung der Chinesischen Regierung auf:

Es ist zu empfehlen, ca. vier bis sechs Monate vor dem Ablauf des Passes die Verlängerung bzw. Neuausstellung zu beantragen. Sobald dem Konsulat ein positives Prüfungsergebnis der chinesischen Behörden vorliegt, stellt dieses anschließend einen Pass aus.

Drs 18/4252 Bayerischer Landtag

Ja, klar, liebe bayerische Staatsregierung: In einer Region, in der 10% der Bevölkerung in Umerziehungs-Lagern interniert ist, in einem Staat, der foltert, unterdrückt, gleichschaltet, kontrolliert, Menschenrechte mit Füßen tritt – da ist man zu im Ausland lebenden verfolgten Minderheiten freundlich und korrekt. 

Schuld seien eigentlich uigurische Menschen selbst: Man darf halt nicht trödeln bei der Beantragung von Papieren, liebe Uiguren, gell?! Mangelnde Sensibilität oder bewusste Ignoranz? – Die Antwort der Staatsregierung, die hier unkommentiert chinesische Angaben übernimmt, ist beschämend, Menschen verachtend und so nicht hinzunehmen!

Unten die komplette Antwort. Hier für alle, die sich mit der Menschenrechtslage des Uigurischen Volkes in Xinjiang noch nicht befasst haben, sein sehr gut recherchierter Bericht von arte:

https://youtu.be/6OTvyejwJXc

Die komplette Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration auf meine Anfrage:

Grundsätzlich gilt, dass die Ausländerbehörden an die asylrechtlichen Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie der Verwaltungsgerichte gebunden sind. Auf die Beurteilung und Prüfung durch das BAMF und die Verwaltungsgerichte, ob und welcher Schutzstatus einer Uigurin oder einem Uiguren erteilt wird, hat die Staatsregierung keinen Einfluss. Nach einer Anerkennung als Asylberechtigter, GFK-Flüchtling (GFK = Genfer Flüchtlingskonvention) oder subsidiär Schutzberechtigter, ist der Ausländerin bzw. dem Ausländer von der Ausländerbehörde ein Aufenthaltstitel zu erteilen, bei Feststellung eines Abschiebungsverbots soll ein Aufenthaltstitel erteilt werden.

 Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass die Identität des Ausländers geklärt ist. Im Regelfall sind Identität und Staatsangehörigkeit durch die Vorlage eines gültigen Passes oder Passersatzes nachgewiesen. Sofern ein solches Dokument nicht vorliegt, sind die Identität und Staatsangehörigkeit durch andere geeignete Mittel nachzuweisen (z. B. Geburtsurkunde, andere amtliche Dokumente).

Eine Ausnahme von diesem Erfordernis gilt für die Erteilung von Aufenthaltstiteln an Asylberechtigte, GFK-Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sowie Ausländerinnen bzw. Ausländern, denen wegen zielstaatsbezogener oder mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) begründeter Abschiebungsverbote eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die geklärte Identität stellt somit lediglich in diesen Ausnahmefällen keine Erteilungsvoraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis dar.

Unabhängig von der Frage, ob ein Ausnahmefall vorliegt oder nicht, besteht ausdrücklich die Pflicht zur Mitwirkung bei der Beschaffung eines Passes sowie zur Vorlage sonstiger Urkunden und Unterlagen. Diese Verpflichtung hat grundsätzlich den Zweck, die Identität der Ausländerin bzw. des Ausländers verbindlich festzustellen – dies kann wegen der völkerrechtlichen Personalhoheit nur der Staat, des- Drucksache 18/4252 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 12 sen Staatsangehörigkeit er besitzt. Eine Zielsetzung dieser Verpflichtung ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, für die Klärung der Identität besteht ein hohes Sicherheitsbedürfnis. Die Mitwirkungspflicht umfasst auch die Pflicht, die Bemühungen der Behörde, einen Pass oder Passersatz zu beschaffen oder die Behörde sonst bei der Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit zu unterstützen.

Bei der Prüfung der Mitwirkungs- und Beibringungspflichten der Betroffenen ist im jeweiligen Einzelfall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dabei ist der Vortrag des Betroffenen zu berücksichtigen. Jedoch ist es sogar anerkannten Flüchtlingen bzw. Asylberechtigten grundsätzlich möglich und zumutbar, selbst oder durch einen Rechtsanwalt die Auslandsvertretung ihres Herkunftsstaates aufzusuchen, um geeignete urkundliche Nachweise zu beschaffen (vgl. auch BVerfG vom 16.09.1990, 2 BvR 1864/88, wonach im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise zugemutet werden kann, sich zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit bei einer Auslandsvertretung seines Herkunftsstaates um die Aufgabe seiner Staatsangehörigkeit zu bemühen). Reisen in das Heimatland sind Flüchtlingen nicht zuzumuten. Indem sich ein Flüchtling an seinen Herkunftsstaat wendet, um Dokumente zum Nachweis seiner Identität zu beschaffen, stellt er sich nicht unter den Schutz des Herkunftsstaates, sodass er sich durch das Verhalten nicht der Gefahr des Widerrufs der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft aussetzt.

Laut offizieller Mitteilung des chinesischen Generalkonsulats in München können chinesische Staatsangehörige ihre Reisepässe sowohl in China als auch in München im dortigen Konsulat neu beantragen. Dies gilt auch für Personen, die aus der autonomen Region der Uiguren stammen.

Es ist zu empfehlen, ca. vier bis sechs Monate vor dem Ablauf des Passes die Verlängerung bzw. Neuausstellung zu beantragen. Sobald dem Konsulat ein positives Prüfungsergebnis der chinesischen Behörden vorliegt, stellt dieses anschließend einen Pass aus.

Antrag zu familienfreundlicher Kunst und Kulturförderung II

Die Staatsregierung wird aufgefordert, staatliche Förderprogramme, Stipendien und Residencies um die Möglichkeit zu erweitern

a) Kinderbetreuung förderfähig zu machen im Falle von Förderprogrammen

b) Kinderzuschläge zu erhalten im Falle von Stipendien

c) Künstlerinnen und Künstlern mit Kindern den Antritt einer Residency oder eines Reisestipendiums durch die Vergabe zusätzlicher Mittel für vor Ort entstehende Kinderbetreuungskosten zuermöglichen.

Antrag zu familienfreundlicher Kunst und Kulturförderung I

Die Staatsregierung wird aufgefordert, staatliche Förderprogramme,wie zum Beispiel die Katalogförderung (Debütantenförderung), das USA oder Paris Stipendium, die Bayerischen Kunstförderpreise oder andere Förderprogramme, die eine Altersgrenze von 40 Jahren vorsehen, um geleistete Erziehungszeiten zu erweitern. Hierbei sollen angelehnt an den wissenschaftlichen Nachwuchsbereich pro erzogenem Kind zwei Jahre angerechnet werden.

Besserstellung von Lehrbeauftragten in Bayern

Seit Beginn der Legislatur sitze ich im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Wir beraten hier auch alle Anträge und Petitionen zu Kunsthochschulen, staatlichen Museen, Kulturförderung und -einrichtungen. Diesmal geht es neben den geplanten Massenentlassungen am Haus der Kunst auch um die oft prekäre Situation von Lehrbeauftragten:

Lehraufträge waren für mich immer ein wichtiges Standbein. Gerade Künstlerinnen und Künstler können hier forschen, wachsen und Wissen weiter geben. Leider wird durch das in Bayern stark hierarchisch organisierte Berufungswesen ein Einstieg in die Lehre an Kunsthochschule über z.B. Juniorprofessuren nicht einfach gemacht. Auch Qualifizierungsstellen sind 1. rar und 2. befristet. Lehraufträge scheinen attraktiv. Wenn man nach 20 Jahren Arbeit allerdings auf den Rentenbescheid blickt, ergibt sich ein weniger goldenes Bild. Darum hat meine Kollegin Verena Osgyan als wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecherin ein dickes Antragspaket erarbeitet. Ziel: Lehrbeauftragte besserstellen, Daueraufgaben mit Dauerbeschäftigung ausstatten statt Daumenschrauben anziehen!

Hier geht es zu den Anträgen der Grünen Fraktion:
?Lehrbeauftragte an Hochschulen besserstellen I – Für eine faire Vergütung
? Lehrbeauftragte an Hochschulen besserstellen II – Interessenvertretung und Mitbestimmung ermöglichen
?Lehrbeauftragte an Hochschulen besserstellen III – Dauerstellen für Daueraufgaben
?Lehrbeauftragte an Hochschulen besserstellen IV – Aufstiegs- und Entwicklungschancen ermöglichen
?Lehrbeauftragte an Hochschulen besserstellen V – Einrichtung eines Fonds zur Altersabsicherung von Lehrbeauftragten
?Lehrbeauftragte an Hochschulen besserstellen VI – Verzicht auf Erklärung zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit bei Erteilung von Lehraufträgen

Haus der Kunst: Entlassungen im Ausschuss

Auf unseren Antrag hin berät der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst am 9. Oktober zu den geplanten Entlassungen. Wir stehen klar gegen das Outsourcing.

⏰ Spassige Randnotiz: Heute um 15:20 sind die Fraktionen der CSU/FW Staatsregierung aufgewacht und haben bemerkt, dass es doch ein bissl blöd ausschaut, wenn man zum Haus der Kunst nur schweigt. Darum haben sie mit Nachtragstagesordnung einen Berichtsantrag zu den geplanten Entlassungen eingereicht. Dumm nur, dass man Transparenz unter Ausschluss der Öffentlichkeit herstellen will: in streng geheimer Sitzung.

Wir haben im Sommer bereits vorgearbeitet. Unsere Thesen zum Haus der Kunst und wie es dort besser laufen könnte finden sich hier.

Haus der Kunst – 10 Thesen zu einem Neubeginn

Wir Landtags-Grünen setzen auf einen inhaltlichen & strukturellen Neuanfang beim Münchner Haus der Kunst. Darum habe ich über den Sommer mit Christian Steinau von der LMU Forschungsgruppe Kreativität & Genie recherchiert, vielen Menschen zugehört, diskutiert und analysiert. Heraus kam unsere Grüne Vision zum Haus der Kunst. Denn: Wir wollen dem trudelnden, führungslosen Schiff, das orientierungslos im Kunstmeer treibt, wieder eine Richtung geben!

Wir fordern auf die geplanten Massenentlassungen der engagierten, dem Haus wohl gesonnen & in der Kunstszene verwurzelten Belegschaft zu unterlassen, die komplette Sanierung des vor sich hin rottenden Gebäudekörpers schnellstmöglich & umfassend anzugehen und die künstlerische Leitung aufzuwerten & ranggleich zur kaufmännischen zu stellen.

Wenn man tief eintaucht, wird vieles klarer.

Wir wollen keinen Dirigismus des Geldes über die Kunst. Dass 2018 die Zahlen vielleicht besser sein werden, 2018, wo man keine künstlerische Leitung zu finanzieren hatte und wichtige, aber nicht billige Ausstellungen von Frauen absagte, wird mich nicht überraschen. Das hilft aber gegen die strukturelle Unterfinanzierung nicht!

Zur nachhaltigen Konsolidierung braucht es die Einführung einer Staatshaftung. Am Haus der Kunst und für alle anderen bayerischen Museen! Die teuren Versicherungsprämien für Leihgaben reißen gewaltige Löcher in die Kunstetats. In allen anderen Bundesländern, ja auch in vielen anderen Ländern hat man sie: die Staatshaftung. Statt weiter sechsstellige Versicherungssummen gierigen Versicherern in den Rachen zu werfen, baut man dort selbst vor und übernimmt, z.B. mit einem Haftungsfonds, die Verantwortung.

Verantwortung aber ist etwas, was diese Staatsregierung, in schöner Tradition zu den Ex-CSU-Kunstministern Spaenle, Kiechle und Co, gerne anderen überlässt: Wer leitet das Haus? Welche Rolle soll es haben in Bayern und der Welt? Wann wird saniert? Schließung während der Sanierung? Und wenn Schließung – wo und wie könnte man als Ausstellungshalle temporär auch ohne Haus weiter betreiben?

Mut und Verantwortung. Kommunikationsfähigkeit, Gestaltungswille und Transparenz. – Das sind meine Wünsche. Meine Wünsche für Dich, liebes Haus der Kunst!

Thesenpapier Sanne Kurz Grüne Landtag Bayern Haus der Kunst
♥ Haus der Kunst – 10 Thesen zu einem Neubeginn ♥ Lade das Thesenpapier hier herunter!

MRV – Strafe, Schuld und Sonderopfer

Gerichte richten über Leute: Menschen, die gegen geltendes Recht verstoßen haben, Personen, die eine strafbare Tat begangen haben, werden nur dann bestraft, wenn sie Schuld trifft. Die anderen gehen aber im Regelfall nicht munter nach Hause. Ein Bericht aus dem Maßregelvollzug in Haar über Strafe, Schuld, Krankheit, Sucht und Sonderopfer.

Strafe

Strafe ist eine Sanktion für die schuldhafte Verletzung von Gesetzen oder anderen Normen. Strafe wird einer Person für ihr eigenes, schuldhaftes, rechtswidriges Nicht-Tun oder Tun auferlegt. Sie kann ausschließlich vom Staat durch richterliches Urteil oder richterlichen Strafbefehl wegen einer Straftat verhängt werden.

Ich bin keine Juristin – schlau gemacht habe ich mit bei der Bundeszentrale für politische Bildung, bei „Duden Recht A-Z“ und auf einem Forensik-Symposium der kbo Isar-Amper-Klinikum Haar, wobei „kbo“ für Kliniken des Bezirks Oberbayern“ steht.

Die Forensik ist auf der Seite des Bezirkskrankenhauses Haar nicht leicht zu finden, wenn man die Seite von Forensik bzw. Maßregelvollzug dann entdeckt hat, sieht man martialische Gebäude, die an ein Gefängnis erinnern, aber kein Gefängnis sind.

Krankheit und Sucht

Denn die Männer, die hier leben, sind keine Gefangenen, sondern Patienten. Sie werden nicht bestraft, sondern therapiert, Ziel ist Heilung und Möglichkeit des straffreien Lebens – also auch eine Ungefährlichkeit der Patienten für die Allgemeinheit. (Es gibt unterschiedliche Abteilungen und unterschiedliche Gründe, im Maßregelvollzug (MRV) zu sein, Krankheit oder Sucht z.B.; ich beschreibe hier nur grob und bitte um Studium der Seite zum MRV des Bezirkskrankenhauses Haar für detaillierte Infos.)

Der Weg zu Entlassung und straffreiem Leben ist lang und gelingt auch nicht immer. Die Männer sind hier in Haar, weil sie zwar eine Straftat begangen haben, aber so krank sind, dass sie keine Schuld trifft. Passiert sind also keine Unfälle, keine Fahrlässigkeiten. Passiert sind echte Straftaten, an denen die Personen, die die Straftat begangen haben, aber nicht schuld sind. Schuld gibt es im ethischen und moralischen, aber eben auch im rechtlichen Sinn.

Schuld

Die Schuld ist die Vorwerfbarkeit der Willensbildung des*der Täter*in. Sie setzt voraus, dass die handelnde Person statt des rechtswidrigen einen normgemäßen Handlungswillen hätte bilden können. Die Schuld ist – neben Tatbestand und Rechtswidrigkeit – die dritte zwingende Voraussetzung für die Verwirklichung eines Straftatbestandes. Und ohne Straftatbestand kein Schuldspruch, keine Strafe. Denn in der Bundesrepublik gilt der Schuldgrundsatz „nulla poena sine culpa“ [lat. „Keine Strafe ohne Schuld“]. Jede*r, der*die schuldlos handelt, muss straffrei bleiben.

Aber: Manche Menschen, die schuldlos handeln, sind so gefährlich, dass sie zum Schutz der Allgemeinheit ein sogenanntes „Sonderopfer“ erbringen müssen – grob gesagt die Behandlung im Maßregelvollzug. In hauchdünnen Scheibchen werden die Patienten in Haar wieder an ein „normales“ Leben herangeführt. Rückschläge sind unvermeidbar. Fortschritte geben Hoffnung. Die Patienten sind im Durchschnitt viel länger in Behandlung als nicht straffällig gewordene Kranke. Die Behandlung dauert oft auch länger als die Gefängnisstrafe, die sie erwartet hätte, wenn sie ihre Straftat gesund und voll schuldfähig begangen hätten.

Sonderopfer

Man sieht: It’s complicated. Alle probieren alles so gut zu machen, wie es geht. Absolute Sicherheit gibt es nicht. Weder absolute Sicherheit, dass man zu Recht Patient ist, und zwar nur so lange wie unbedingt nötig, noch absolute Sicherheit, dass man ungefährlich ist, wenn man nach vielen Jahren Behandlung und ewig langsamer Lockerung wieder außerhalb der Forensik lebt. Um die externe Kontrolle noch zu verbessern, wurden Maßregelvollzugsbeiräte eingeführt. Ich bin stellvertretende Vorsitzende des Maßregelvollzugs im Bezirkskrankenhaus Haar, kbo Isar Amper Klinikum.

Weiterlesen

Über mein erstes Forensik-Symposium könnt Ihr hier weiterlesen.
Hier geht es zur Infoseite des Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Hier die Infobroschüre „Hinweise für untergebrachte Personen im Maßregelvollzug“ des Zentrum Bayern Familie und Soziales – die wir Grüne übrigens schon sehr, sehr lange zusätzlich in Leichter Sprache fordern…

Und hier das „Kurzgutachten zum Maßregelvollzug in Bayern“ von Dr. Rolf Marschner im Auftrag von Grüne Fraktion Bayern 2013

Pressemitteilung: Volksbegehren Pflegenotstand abgewiesen

Diskussionsrunde zur Situation mit Sanne Kurz, MdL München Ost und Andreas Krahl, MdL Sprecher für Pflege und Sennior*innen.

Im Oktober 2018 reichten die Initiatorinnen des Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand“ über 100.000 Unterschriften ein. Die Staatsregierung leitete das Volksbegehren wegen rechtlicher Bedenken an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof weiter – und bekam Recht. Zu viele Aspekte ließen sich nicht auf Landesebene regeln. Doch die Probleme bestehen natürlich weiter.

Was sind die nächsten Schritte?

Was muss jetzt passieren? Wie ist der aktuelle Stand? Hat die Staatsregierung Initiativen gestartet, die Situation zu verbessern? Und wie sehen die Ideen der Grünen im Landtag aus?

„Auch wenn wir akzeptieren müssen, dass das Volksbegehren so nicht behandelt werden kann, haben sich die Probleme nicht aufgelöst. Die Situation ist für viele unverständlich und für Betroffene beängstigend.“

Sanne Kurz, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag

Die Staatsregierung muss Verantwortung übernehmen

Ihr war es daher wichtig, das aktuelle Thema weiter hoch zu halten. Ihr Kollege, der Fraktionssprecher für Pflege und Senior*innen und Referent der Veranstaltung, Andreas Krahl, findet deutliche Worte.

„Die Staatsregierung muss ihre Verantwortung annehmen, statt sie auf Gerichte abzuwälzen! Der Pflegenotstand betrifft uns alle und weitet sich ungehindert aus. Damit muss Schluss sein! Derzeit kommen 65 offene Stellen auf eine arbeitssuchenden Pflegefachkraft. Was das auf den Stationen und an ihrem Bett bedeutet, wissen die Menschen und fordern genau deshalb jetzt Lösungen, die schnell greifen.“

Andreas Krahl, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag

Input aus der Praxis durch Dr. Cinndik-Herbrüggen

Dr. med Elif Cindik-Herbrüggen, in deren Räumlichkeiten die Veranstaltung stattfindet, wird Input geben zur Problematik der Zulassung ausländischen Fachpersonals.

„Da werden zu viele Steine in den Weg gelegt, um ausgebildetes Personal aus dem Ausland schnell zu besetzen.“

Dr. med Elif Cindik-Herbrüggen

Die Veranstaltung findet am DO, 25.7.2019, um 19 Uhr im NPZ Riem statt.

Kreativwirtschaftstour VIII – Söndermann

Das in sein 20. Jahr gehende Schweizer Forum • Kultur und Ökonomie fragte in seinen Anfangsjahren unter Titeln wie „Kunst macht glücklich: Über Rechtfertigungsstrategien für Kulturförderung“ nach einer Zukunftsvision der Kulturförderung:

„Ein Land von Gamern und Jodlern? Verschwindet, was wir heute Kultur nennen – Theater, Literatur, Kunst – im multimedialen Dschungel? Und wir Kulturfinanzierer mit?“ 

Forum • Kultur und Ökonomie

10 Jahre ist das her. Bisher verschwand auch in Bayern nichts. Was bringt aber der neoliberal scheinende Duktus einer Kreativwirtschaft der Kunst und der Kultur, den Kulturschaffenden und der Gesellschaft? – wir trafen uns mit einem, der’s mit erfunden hat, im Landtag:

Michael Söndermann ist soetwas wie das Urgestein der Forschung zur Kultur- und Kreativwirtschaft. Etliche Berichte zur Kultur- und Kreativwirtschaft stammen aus seiner Feder, auf der Homepage des von ihm 1998 gegründeten „Büros für Kulturwirtschaftsforschung“ finden sich nur ein paar dürre Zeilchen zu seiner Lehrtätigkeit an Hochschulen, der Mitgliedschaft im Governing Board eines UNESCO Instituts, der knapp 10 jährigen Beratungstätigkeit des Council of Europe/ERICarts und der Tätigkeit als Beauftragter der Bundesregierung. Einen Wikipedia-Eintrag gibt zur Person gibt es nicht. Dafür umso mehr Quellenangaben mit seinem Namen darin.

Umso mehr Statistik taucht auf seiner Netzpräsenz auf: Zahlen, Berichte, Auswertungen. Quellen der Zahlen. Die Person Söndermann tritt hinter den Berichten zurück. Sie ist aber spürbar in den immer wieder klar formulierten Analysen:

Einerseits übersteigt die Zahl der Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft mittlerweile die der gesamten Industrie bzw. des gesamten Verarbeitenden Gewerbes in der Stadt Köln.
Andererseits erzielen die Künstler*innen und Kreativen im bundesweiten Schnitt der freiberuflichen Einkünfte ein beschämend niedriges Niveau.“

Michael Söndermann, Büro für Kulturwirtschaftsforschung, zuletzt abgerufen August 2019

Wer sich eingehender und länger mit den wissenschaftlichen Publikationen beschäftigt, erkennt das große Potential, alle mit Zahlung verbundenen schöpferisch-kreativen Tätigkeiten zu einer Kultur- und Kreativwirtschaft zusammen zu fassen: Umsätze wie Wertschöpfung sprechen für sich, Gewinne bleiben meist vor Ort, trotz oder gerade wegen der hohen Zahl an Klein- und Kleinstunternehmen sind die Zahlen in der Summe gigantisch.

Gleichzeitig ist das Selbstverständnis als Mensch, der von einem schöpferischen Akt lebt, der keinen „Day Job“ in Gastronomie&Co zur Querfinanzierung seiner Kunst-, Kultur- und Kreativitätsarbeit will, eine Erkenntnis, die den Staat in die Verantwortung zieht:

Wirtschaftspolitik kennt man. Da wird es spannend auch für Kunstformen, neben denen man sich schlecht fotografieren kann, die wenig Renomee bringen.

Wenn die Kultr- und Kreativwirtschaft aber ein wichtiger Wirtschaftszweig ist, so muss man diesen auch in Aufbau, Bestand und Wachstum fördern.

Hier setzt Söndermann mit seiner tiefen Überzeugung, den Menschen und Kreativen im Zentrum der dinge zu sehen, an. Nicht müde wird er, Handlungsempfehlungen für die Politik aus zu sprechen. Immer wieder fasst er zusammen, wie wichtig auch Selbstständige mit einem Jahresumsatz unter 17.500€ seien:

„Dieser Bereich ist für die Kultur- und Kreativwirtschaft von großer Relevanz. Denn hier engagieren sich oft kulturell-experimentelle Akteure, deren Ideen und innovative Anstöße die Branche übergreifend inspirieren und deren Potenziale wesentlich mitgestalten.

Michael Söndermann, Büro für Kulturwirtschaftsforschung, zuletzt abgerufen August 2019

In Wirtschafts- wie auch Kulturförderung mit oft achtlos installierten und diskriminierend benannten „Bagatelle-Grenzen“ ist hiervon (noch) nichts zu spüren. Der Service, den Künstlerinnen und Künstler für diese Gesellschaft leisten, wird weder erkannt noch erfährt er finanzielle Wertschätzung. Als „Alimentierung“ abgetan wird faire und gerechte Entlohnung, bis hin zur Forderung, man könne doch auch mal etwas ehrenamtlich machen. Dabei muss Wirtschafts- und Kulturförderung zur Entwicklung und Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft eng verzahnt zusammen arbeiten. Mit Zuschüssen zu Messen zur Präsentation nett anzusehender und gut verkäuflicher Objekte ist es nicht getan. Mit einem Kulturfonds, der noch immer klar stellt, dass die

„Erschaffung von Kunstwerken sind aus Mitteln des Kulturfonds nicht förderfähig“

Bayerischer Kulturfonds, Fördervorraussetzungen

sei, auch nicht. Mindestgagen und Mindesthonorare müssen her. Ein Stundensatz, der klar macht, hier geht es nicht um Zuckerl für die intrinsische Motivation eines Genies, sondern um Menschen, die etwas leisten und die davon mit ihren Familien leben müssen, muss selbstverständlich sein. Auch bei Förderungen. Auch bei staatlichen Programmen und Aufträgen. Auch in der kulturellen Bildung, einem wichtigen Standbein für viele Kreative und enormen Faktor für unsere divergierende Gesellschaft in Zeiten von KI und Digitalisierung.

Michael Söndermann berichtet dann auch von den letzten Zahlen, die einer Auswertung harren: die Steuer-Statistiken der Einkommenssteuer-Erklärungen. Hier wird deutlich, wie viele Kinder von einem Einkommen leben. Man sieht, ob eine Person sich die künstlerische Tätigkeit nur „leisten“ kann, weil sie in Wahrheit von Mieteinnahmen lebt oder „reich geheiratet“ hat.

Der Staat ist gefordert, hier die Weichen zu stellen. Das wurde bei dem Treffen einmal mehr deutlich. Wichtigste Punkte zum Mitnehmen:

  • Kunst ist nicht weniger wert, nur weil man davon leben kann.
  • „Gewinnorientiert wirtschaften“ heißt Miete davon zahlen können.
  • Das betrifft alle Ebenen: Nachwuchs, Etablierte und Expandierende. Darum braucht es Angebote für Einstieg, Erhalt und Ausbau de
  • Die Existenz von Personen, die aus intrinsischen Motiven heraus handeln, darf nicht zum Umkehrschluss führen, dass man ihre Leistung, ihren Service, ihre Ideen und ihren schöpferischen Akt beliebig ausbeuten darf.

Ergo:

  • Gute Kreativwirtschaftsförderung muss darum das „Davon leben können“ in den Mittelpunkt stellen.

Foto aus „Damenbesuch bei Kühnemann – Lieder Gespräche Lieder“ Mit der Pianistin Masako Otha und der Politikerin und Filmemacherin Sanne Kurz
Idee, Gesang & Moderation Michaila Kühnemann.
Veranstalter ars musica e.V. im Stemmerhof.

Weitere Stationen meiner Kreativwirtschaftstour:

Du willst Kreativwirtschaftstour-Station werden?

Dann schreibe eine Mail an sanne.kurz@gruene-fraktion-bayern.de mit Betreff „Kreativwirtschaftstour“ und wir melden uns bei Dir!

MRVB – Mein erstes Forensik Symposium

Wer sich für Forensik und Maßregelvollzug interessiert, hat sicher schon meinen Artikel über Strafe, Schuld und Sonderopfer gelesen und in unserem „Alltagsgeschäft“ als Maßregelvollzugsbeirat (MRVB) gestöbert. Heute berichte ich von meinem ersten Forensik Symposium – hochspannend und viele noch zu lösende Probleme!

Am 07.06.19 war ich S-Bahn bedingt mal wieder ein wenig zu spät dran (ein Skandal eigentlich, dass ich von mit im Münchner Osten mit Motorroller 15 Minuten, mit dem Radl 30 und mit der S-Bahn 45-55 Minuten nach Haar brauche…je nach S-Bahn Laune…). Als ich dann in den Vortragssaal kam, konnte ich nur noch einen Stehplatz ergattern, so proppenvoll war es.

14. Münchner Forensik-Symposium kbo Haar

Das 14. Münchner Forensik-Symposium hatte gerufen, und ich war mit einem Grünen Kollegen dem Ruf gefolgt. Ich war neu als Stellvertretende Vorsitzendes des Maßregelvollzugs-Beirats. Und weil ich diese Aufgabe sehr ernst nehme, wollte ich mich sofort tief hineinknien und möglichst viel lernen über Aufgaben, Hintergründe und Probleme.

Dr. Dorothea Gaudernack, Leiterin des Amtes für Maßregelvollzug Bayern

Bei den obligatorischen Grußworten und Einführungen bekam ich vor allem mit, dass sogar die Vertreterin der Staatsregierung, die mir stets hochkompetent und verantwortungsvoll begegnete Frau Dr. Gaudernack, Leiterin des Amtes für Maßregelvollzug Bayern, von der Überbelegung als dem drängendsten Thema sprach. Kein bayerisches Problem allein: Es gibt einen Anstieg der Patientenzahlen bundesweit, der MRV hat eine Aufnahmeverpflichtung und hängt an den Urteilen der Gerichte. Sehr spannend ihre Überlegung, ob sich ein gutes System selbst den Zulauf erhöht: Schafft also ein gutes MRV-Angebot auch die Nachfrage, sprich, urteilen Gerichte eher nach §63 und §64, wenn sie wissen, dass der MRV gut funktioniert? Hierzu läuft weiterhin eine Debatte um Abschaffung des §64. Weiteres Problem die Personen, die nach §126a untergebracht sind und oft aus „normalen“ psychiatrischen Abteilungen oder Asylbewerberheimen kommen.

Sachverständige ihres eigenen Seins: Betroffenenperspektive

Im Vortrag aus Betroffenenperspektive von Herrn Bialas wurde vor allem das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) kritisiert. Der Sicherheitsgedanke sei hier stärker berücksichtigt als der Heilungsgedanke, etwas, was wir Grüne genau so sehen und massiv kritisieren. Spannend die Idee, dem Krisenpass die Wirkung einer Versorgungsvollmacht zu geben – im Krisenpass sind Informationen über Unverträglichkeiten und die gewünschte Behandlung in einer Krisensituation enthalten, psychisch Kranken und Behandelnden kann dies im Fall einer Krise sehr helfen.

Zur Novelle des Maßregelgesetzes sprach Dr. Herbert Steinböck, der mit seiner Publikation „Ein Jahr Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – eine erste Bilanz aus der klinischen Praxis“ bereits im Frühjahr 2017 klare Bewertungen u.a. zu Fixierung, Behandlung ohne Einwilligung und Beschwerdewesen abgab. Herr Dr. Steinböck ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Leiter der Forensik in Haar. Beginnend mit ethischen Überlegungen zu Schuld, Sühne und Strafe war der Vortrag so voll und spannend, dass ich nur Stichpunkte notiert habe:

Leiter Maßregelvollzug im kbo Isar-Amper-Klinikum Haar: Dr. Herbert Steinböck

  • In Deutschland muss ein eingesperrter Mensch eine grundsätzliche Möglichkeit zur Freilassung haben
  • 08.10.1985 Urteil des BVerG: jahrelange Unterbringung im MRV ist unverhältnismäßig Tenor des Urteils: Je länger die Unterbringung dauert, desto höher ist das Risiko, dass die Gesellschaft tragen muss, je kürzer die Unterbringung, desto sicherer muss es für die Gesellschaft sein, eine Person frei zu lassen (Abwägung: Rechte des*der behandelten Person gegen Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft)
  • Seit den 90ern dominierte wieder der Sicherheitsgedanke über den Resozialisierungsgedanken, dies erhöht Zahl und Dauer der Unterbringungen
  • Heribert Prantl: „Dunkelkammer des Rechts“ zu Fixierung und Psychiatrie
  • Ab 2010 vermehrt Urteile des BVerG und mediale Berichterstattung (Fall Gustl Mollath)
  • 2016 wurde der §63 novelliert zugunsten der Patienten
  • Spannungsfeld zwischen ärztlicher und juristischer Expertise: Patienten werden nach Gerichtsurteil freigelassen, auch wenn Ärzte sich dagegen aussprechen
  • Reformen sozialpsychiatrischer Gesetze werden i.d.R. „von außen“ politisch angestoßen
  • Baur/Querengässer: Patienten dürfen wegen Unverhältnismäßig nicht unvorbereitet entlassen werden – juristische Brechstange darf nicht zu oft angewandt werden
  • Im kbo Haar gibt es insgesamt 420 Patienten. Bis 2016 wurden vereinzelt ad-hoc-Entlassungen vorgenommen, danach keine mehr. Entlassungen wegen Unverhältnismäßigkeit fanden noch statt, wurden aber besser vorbereitet.
  • These: Verhältnismäßigkeitsbegriff ist aus der juristischen Denkweise auch in die medizinisch-psychiatrische Welt vorgedrungen.
  • Verschiebung der Denkweise finden sich bspw. bei Zwangsmaßnahmen, Zielsetzungen und Lockerungen.
  • §67b StGB wird häufiger angewandt
  • Lockerungen werden auch bei Gefahr von Kleinkriminalität gestattet, um Verhältnismäßigkeit zu wahren
  • Zwangsmedikamentation und -behandlung ist mit Blick auf Verhältnismäßigkeit schwer zu verteidigen, weil sie zielorientiert und auf Prognosen basieren muss
  • „Sonderopfer“ -> Begriff für die Einschränkungen, die mit der Freiheitsentziehung und Zwang einhergehen. Umfang und Größe des Sonderopfers nehmen gegenüber Sicherheitsinteresse mit fortdauernder Dauer und mangelnder Qualität der Unterbringung zu.
  • Unterbringung von traumatisierten Migranten mit schlechten Deutschkenntnissen ist problematisch.
  • Aufenthaltsrecht verschlechtert sich meistens durch Aufenthalt im MRV
  • Kliniken möchten Abschiebungen in gefährliche Heimat meistens auch verhindern
  • Bei Recht auf Einzelzimmer-Unterbringung sind alle Beteiligten – auch die politische Seite – gefragt, dieses Recht zu erfüllen.

Prof. Dr. med. Peter Brieger

Aus dem Vortrag des ärztlichen Direktors des kbo-Isar-Amper-Klinikums blieb mir vor allem die Evidenz basierte Medizin im Gegensatz zur Eminenz basierten Medizin im Gedächtnis. Ich war ziemlich müde von all den Infos des Vormittags und hing halb in den Seilen, halb im Suppekoma des Mittagessens. Es ging um Studien und dass man sie immer hinterfragen müsse und dass Medizin wie auch Behandlung ein sich immer weiterentwickelndes Feld ist und sein muss. Leider fand ich keine Dokumentation des Symposiums und auch keine PDF des Vortrags online. Wer neugierig ist, kommt beim nächsten Mal einfach mit zum Symposium!

Dr. Markus Opgen-Rhein: Untergebrachte ohne deutschen Pass und ohne gesicherten Aufenthalt

Nach einem Kaffee wieder hellwach war ich beim Vortrag vom Dr. Markus Opgen-Rhein. Politisch total schwierig – aber von Seiten der Menschenrechte, des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts her total richtig und wichtig: was ist eigentlich mit Menschen aus Asylbewerber-Unterkünften und Personen aus Drittstaaten, wenn sie im Maßregelvollzug gelandet sind?

Der Vortrag zeigte, es gibt für die Politik noch viel zu tun. Und nicht alles wird einfach sein: Ausländische Kranke in der Forensik haben es deutlich schwerer, eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft hinzubekommen als Personen mit gesichertem Aufenthalt oder deutschem Pass.

Es heißt aber in Art. 3, Grundgesetz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ und nicht „Alle Menschen mit deutschem Pass sind vor dem Gesetz gleich.“ – Wie also kann eine erfolgreiche Behandlung und Entlassung dieser Patientinnen und Patienten aussehen? Solange man sich im ungelockerten Klink-Alltag bewegt, gibt es für alle Kranken gleiche Hürden und gleiche Chancen. Alle Kranken erhalten eine psychiatrische Diagnose, die Behandlung erarbeitet eine sogenannte „Delikthypothese“, die fragt warum der*die Patient*in zu diesem Zeitpunkt das Delikt begangen hat und die so Risikofaktoren identifiziert.

Dann beginnt die therapeutische Arbeit im Maßregelvollzug: Behandlung der Grundkrankheit, Minimierung der Risikofaktoren, Stärkung schützender Faktoren, Identifizierung des Unterstützungsbedarfs, multiprofessionelle Erarbeitung eines individuellen Behandlungs und
Vollzugsplanes, das Therapiekonzept.

„Königsklasse“ der Therapie ist die Erprobung der behandelten Person, Lockerungsstufen in feinen, kleinen Schritten bis hin zum Ziel des forensischen Probewohnens, der „Königsklasse“ der Lockerungen. Die Lockerungsstufen sind:

  • Lockerungsstufe 0 – Keine Lockerung
    • Kein Lockerungsstatus
  • Lockerungsstufe A – Begleiteter Ausgang
    • Begleiteter Ausgang außerhalb des gesicherten Bereichs
      • Stufe A1: 1:1 Ausgang mit Personal
      • Stufe A2: Gruppenausgang mit Personal (max. 1:4)
  • Lockerungsstufe B – unbegleiteter Ausgang auf dem Gelände
    • Unbegleiteter Ausgang außerhalb des gesicherten Bereiches
      • Stufe B1: Spaziergang im Gelände mit verlässlichen Besuchern
      • Stufe B2: unbeaufsichtigter Gang zu therapeutischen Angeboten im Gelände
      • Stufe B3: unbeaufsichtigter Spaziergang im Gelände
  • Lockerungsstufe C – unbegleiteter Ausgang außerhalb
    • Unbegleiteter Ausgang außerhalb der Maßregelvollzugseinrichtung
      • Stufe C1: Stadtausgang mit verlässlichen Besuchern
      • Stufe C2: unbegleiteter Stadtausgang
      • Stufe C3: tägliche Außenarbeit, einschließlich Arbeitssuche
  • Lockerungsstufe D – mehrtägiger Ausgang
    • Beurlaubung
      • Stufe D1: maximal 2 tägige Beurteilung mit einer Übernachtung bei verlässlichen Verwandten
      • Stufe D2: maximale 14 tägige zusammenhänge Beurlaubung
  • Lockerungsstufe P – Probewohnen
    • Beurlaubung zum Zwecke des Probewohnens

Ein bedeutender Anteil der Patienten im Isar-Amper-Klinikum-München hat keinen deutschen Pass. Einige davon leben mit Duldung, unklarer Aufenthaltsgenehmigung oder sogar vollzugsfähiger Ausreisepflicht hier. Erstaunt hat mich, dass das Strafgesetzbuch das für Kranke Personen, die Straftaten begangen haben, normale Prozedere umkehrt: Bei Menschen ohne deutschen Pass wird zuerst eine verhängte Freiheitsstrafe vollzogen und erst danach die Maßregel. Komisch, denn gilt nicht auch wie für alle anderen Menschen in der BRD der Schuldgrundsatz „nulla poena sine culpa“ [lat. „Keine Strafe ohne Schuld“], der besagt, dass jede*r, der*die schuldlos handelt, straffrei bleiben muss? Warum schickt man also Menschen, die keine Schuld haben, in den Strafvollzug, und nicht ins Krankenhaus, wo man ihnen hilft – und die Allgemeinheit vor ihrer Gefährlichkeit schützt? Egal mit welchem Pass? Die Lösung ist so bitter wie einfach:

Eine Umkehr von Strafe (Gefängnis) und Behandlung (Unterbringung im Maßregelvollzug) erlaubt es den Behörden, nach dem Strafvollzug abzuschieben, bevor die Maßregel vollzogen wird.

Wer Glück hat, bekommt Behandlung. Sprachbarrieren, mangelnde interkulturelle Kompetenz oder Bildung von Gruppen machen Arbeit auf den Stationen schwerer. Auch fordern wir Grüne seit langem eine Broschüre für Untergebrachte in Leichter Sprache und diversen Fremdsprachen, so dass Rechte und Pflichten alle klar sind. Leider verhallten bisher unsere Forderungen.

Wegen fehlender Arbeitserlaubnis, fehlender Dokumente oder unklaren Kostenträgern können Patienten aus dem MRV-Haar oft nicht oder nur schwer wieder eingegliedert und gelockert werden. Der Wohnort für das forensische Probewohnen ist insbesondere bei Asylbewerbern schwierig: Aufenthalt ist nur in der Asylunterkunft gestattet, die Asylunterkunft ist wiederum nur erlaubt, wenn man kein Obdach hat, der MRV gilt aber als Obdach, so Dr. Opgen-Rhein in seinem Vortrag.

Unmöglichkeit des Probewohnens und drückende Verhältnismäßigkeit

Der Teufelskreis aus „geht nicht, geht nicht, geht nicht“ wird noch angeheizt von der Tatsache, dass Asylheime ohnehin kein geeigneter Ort für ein forensisches Probewohnen (Lockerung P) oder gar eine Entlassung sind. forensisches Probewohnen ist also für Menschen, deren Wohnsitz vor der Unterbringung „Asyl-Unterkunft“ lautete, nahezu unmöglich. Werden sie aber nicht gelockert, drückt irgendwann die Verhältnismäßigkeit: sie sitzen verhältnismäßig sehr viel länger im Freiheitsentzug als gesunde für die gleiche Tat im Gefängnis sind. Was tun? Eine politische Lösung ist hier dringend gefragt, um Therapie-Erfolg, Lockerung und Probewohnen nicht zu gefährden. Aber auch: um nicht unvorbereitete Entlassungen wegen Verhältnismäßigkeit zu riskieren, die für die Allgemeinheit schlicht gefährlicher sind als „ordentlich“ vollzogene Entlassungen über Lockerungen.

Positive Legalprognose: ungefährliche Gefährder oder gefährdete Ungefährliche?

Ein Problem sind auch Abschiebungen von „Gefährdern“. Entlassene ehemals Untergebrachte ohne deutschen Pass werden meist abgeschoben. Die Gesetzeslage ist hier sehr widersprüchlich: bei Unterbringung nach §63 in Verbindung mit §20 StGB darf erst entlassen werden, wenn keine Straftaten mehr zu erwarten sind, also eine „positive Legalprognose“ besteht. Obwohl also eine Klinik „Ungefährlichkeit“ bescheinigt und bescheinigen muss, bevor entlassen werden kann, und eine Strafvollsgtreckungskammer, also ein Gericht, diese Ungefährlichkeit bestätigt, wir nach der Entlassung ausgewiesen und abgeschoben, weil die genesene, ungefährliche und als geheilt entlassene Person polizeilich weiterhin als gefährlich gilt.

Ausweisungen und Abschiebungen können wie oben geschildert auch bei Schuldunfähigkeit vollzogen werden – vor einer Unterbringung im Maßregelvollzug. §20 StGB ist hier aber eigentlich sehr klar: „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“

Denkt man die Problematik zu Ende, erkannt man, dass der Teufel im Detail steckt. Ja, man sollte Kranke egal mit welchem Pass gleich behandeln und gut behandeln. Aber darf eine kranke Person ohne deutschen Pass einen besseren Aufenthaltsstatus als eine andere Person ohne deutschen Pass bekommen, weil die kranke Person ein Verbrechen begangen hat?

Mein Kopf rauchte, wie Ihr Euch denken könnt. Ich hasse es, wenn man Probleme nicht schnell und rasch lösen kann. Andererseits ist mir klar, dass das Leben kompliziert ist. – Puh. Die Führung durch den Sicherheitstrakt der Forensik kam da gerade recht, um mich wieder runter zu bringen.

Führung durch den Hochsicherheitstrakt

Die Forensik in Haar hat mehrere Abteilungen und einen engmaschigen Therapieplan. Tagsüber wird viel Stimulation angeboten: Sportraum, Musikangebote, Fernsehen, Gruppenräume, Therapie-Angebote. Schritt für Schritt kommen die Patienten zu selbständigerem Leben. die Forensik leidet unter Überbelegung, wer je in einer Klinik war, wird wissen, wie schwer man in 3- oder 4-Bett Zimmern Genesung erwarten kann. Wenn man selbst psychisch krank und die Zimmergenossen psychisch kranke Straftäter sind werden die Heilungschancen nicht größer. Trotz der wirklich krass beengten zellenartigen Wohnräume gab es kaum Suizidversuche in den letzten Jahren. Die durchschnittliche Verweildauer im kbo München-Haar liegt bei 1 bis 2 Jahren.

Blick nach Österreich und internationale Perspektive

Bevor ich los musste sprach Herr Eher noch zur Situation in Österreich. Es gibt dort wohl relativ wenig Patientenrechte, Reformen stocken wegen andauernder die Regierungskrise(n)… Die internationale Perspektive brachte dann Herr Nedopil ein. Er hat guten Einblick in den internationalen Austausch der Forensik mit Ziel der Bildung von Verständnis für unterschiedliche Ansätze des Maßregelvollzugs.

zunächst einmal war zum internationalen Austausch wohl wichtig, einer gemeinsame Definition von Forensik zu finden: Forensik als medizinisches Fach, das sich im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorschriften um die Betreuung psychisch kranker Straftäter kümmert. – Klingt doch gut und logisch, oder?

Jedes Jahr gibt es Summer-Schools im Kloster Irsee zur internationalen Fortbildung. Recht und Gerichte funktionieren in unterschiedlichen Ländern sehr unterschiedlich: institutionelle und Common-Law-Systeme haben große Unterschiede, die sich auch auf den Maßregelvollzug auswirken.

Internationale Unterschiede im Detail

Unterschiede gibt es aber auch darin, wer über Vorhandensein einer psychischen Störung entscheidet, wer einen Zusammenhang zwischen Krankheit und Straftat herstellt, was genau als relevante psychische Störung gilt, ob Krankheit, Alkohol- oder Drogenkonsum sich auf das Strafmaß auswirkt, ob es eine verminderte Schuldfähigkeit gibt, welche Art von Einrichtung zur Verfügung steht, ob es eine Unterbringung von suchtkranken Straftätern gibt (nur in Deutschland in speziellen Einrichtungen), ob es eine ambulante Nachversorgung gibt und wann entlassen wird.

Überraschung: das schwedisches Konzept des Maßregelvollzugs ist das modernste, so der Vortrag. Es fragt nicht nach dem Zustand während der Tat, sondern während der Verhandlung. Damit kann Unterbringung gemäß der Zielsetzung und Auswirkung gewählt werden.

Es kamen dann noch einige gute Vorträge, aber ich musste weiter zum nächsten Termin. Dauer-Schicksal. Sollte Dich Politik interessieren, stelle sicher, dass Du Dich bei spannenden Dingen losreisen kannst!


Danke für die Mitschriften an Matthias Laage, der das Büro Toni Schuberl vertreten und mich wunderbar mit Infos zu allem versorgt hat!

Schriftliche Anfrage zur Barrierefreiheit im Kulturbereich und gleichberechtigter Teilhabe an bayerischen Kulturangeboten

In Art. 118a der Bayerischen Verfassung ist festgelegt, dass Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden dürfen. Weiterhin heißt es dort, dass sich der Staat für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzt.

Dazu gehört auch die Teilnahme am kulturellen Leben. Damit diese Teilnahme tatsächlich allen Menschen ermöglicht wird, müssen kulturelle Programme sowie Medienangebote barrierefrei zugänglich sein und die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen stets mit berücksichtigen

Zur Antwort geht’s hier:

Schriftliche Anfrage zur Barrierefreiheit im Kulturbereich und gleichberechtigter Teilhabe an bayerischen Kulturangeboten

Antrag zu Museumseintritte sozial gerecht gestalten –Teilhabe an kulturellen Angeboten ermöglichen und Besucherströme gezielt steuern

Die Regelung der Eintrittspreisvergünstigungen in den staatlichen Häusern ist unausgewogen und sozial ungerecht.

Die Staatsregierung wird aufgefordert, freien bzw. ermäßgten Eintritt für bestimmte Personengruppen und reduzierten Eintritt an einem weiteren Tag pro Woche zu gewähren.

Die66: Grüne Fraktion meets silberGrün Bayern

Dass prozentual mehr ältere Menschen wählen gehen, ist ein offenes Geheimnis. Aber auch Parteien haben mehr ältere als jüngere Mitglieder. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht hier im Vergleich gut da: viele junge Menschen gestalten Zukunft mit. – Trotzdem ist es auch wichtig dem Personenkreis, der vermehrt wählen geht, die Arbeit unserer Grünen Fraktion Bayern näher zu bringen. 60+?! – Wir haben die besten Ideen für jedes Alter!

Unser Messestand auf der „Die66“ und das überwältigende Interesse an Grüner Politik waren Beweis genug: von Cannabis Legalisierung („Ich pflege meine Frau, es ist das Einzige, was ihr hilft!“) bis Bürgerversicherung („Warum wird meine Betriebsrente doppelt versteuert?“) waren die MdL Kolleginnen und Kollegen und ich belagert von Menschen, die Grüne Ideen gierig aufsaugten.

Kein Wunder, dass dann auch die parallel zur Messe stattfindende Gründung der LAG silberGRÜN großen Zuspruch fand. Spannend für mich, mit 44 nicht gerade jung, aber von der Rente noch weit weg, dass es nicht um klassische Altersthemen ging, sondern queerbeet diskutiert wurde. Grüne Positionen die bei der Debatte in der Gesellschaft fehlen, wenn es um ältere Menschen geht. Denn alt werden wollen alle. Alt sein niemand. – Eine Altersgrenze für die LAG gibt es übrigens nicht. Wer mag, kann mitmachen!

Oh und dass der Vorstand der LAG silberGRÜN aktuell rein weiblich besetzt ist, ist bei uns GRÜNEN keine Seltenheit. Auch Männer sind willkommen 😉

Alterstruktur der Mitglieder der 2019 im Bundestag vertretenen Parteien hier.

Bericht meiner am Stand super engagierten MdL Kollegin Claudia Köhler hier. – Mit dabei waren auch unser seniorenpolitischer Sprecher Andreas Krahl und unsere sozialpolitische Sprecherin Kerstin Celina, denen ich noch mal ganz herzlich für das Ermöglichen des Fraktions-Standes, Aufbau und Abbauhilfe sowie jeglichen Support danken will!

Last not least danke an Holger Laschka und der Fraktions-Pressestelle für die Spontanität und Flexibilität.

Pressemitteilung: Grüne Bayern gründen Arbeitsgemeinschaft für SeniorInnenpolitik

Zum ersten Mal ist die Fraktion mit einem Stand auf der Messe „Die 66“ für Ältere und jung gebliebene präsent. – Partei ist zu Gast und gründet „LAG silberGRÜN“.

Deutschland wird immer älter, die Zahl der Menschen jenseits der 60 nimmt stetig zu. Im Jahr 2050 wird ein Drittel der Deutschen „60 plus“ sein. Dass die Gesellschaft immer älter wird, hat auch für grüne Politik enorme Relevanz. Um ältere Bürgerinnen und Bürger und ihre Bedürfnisse konsequent mitzudenken, gründen die Grünen Bayern jetzt die LAG „silberGRÜN“.

Grün Wählen lohnt sich auch für Senior*innen

Aus dem gleichen Grund haben Sanne Kurz, Landtagsabgeordnete der Grünen aus München Ost und ihr Murnauer Kollege Andreas Krahl, Sprecher für Pflege und Senior*innen in seiner Fraktion, einen Stand auf der 50+-Messe „Die 66“ gebucht, um ansprechbar zu sein und grüne Lösungen für ältere Menschen aufzuzeigen.

„Wir fanden es wichtig, als GRÜNE endlich auch bei dieser stetig wachsenden Bevölkerungsgruppe präsent zu sein. Die Messe liegt mitten in meinem Stimmkreis – da war es logisch, dass wir da hin müssen!“

Sanne Kurz, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag

„Ob Pflege, Sozialsysteme, Demografischer Wandel oder Selbstbestimmung in der zweiten Lebenshälfte: Wir GRÜNE haben da die besten Konzepte. Das wollen wir zu den Leuten vor Ort hintragen.“

Andreas Krahl, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag

Grüne Themen sind wichtig für Jung und Alt

Ob Grüne wirklich attraktiv sind für Seniorinnen und Senioren? Die Partei mit den jüngsten Wählern, die bei Erstwählern überdurchschnittlich gut abschneidet und bei Seniorinnen und Senioren kaum einen Stich macht?

„Die Neugier auf GRÜN ist ungebrochen, der Zulauf an neuen Mitgliedern riesig. Klar, dass in Zeiten von „Omas gegen rechts“ sich auch viele Menschen jenseits der 50 politisieren und sich Gedanken über drängende Fragen wie Artenschutz oder die Zukunft unseres Planeten machen. Gleichzeitig sind viele GRÜNE Kämpfer*innen der ersten Stunde inzwischen nicht mehr 20. Sie gestalten täglich mit. Das darf nach außen ruhig besser sichtbar sein.“

Sanne Kurz, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag

Wir fördern und unterstützen die Anliegen von Älteren

Auch Kerstin Celina, sozialpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, nimmt das Thema ernst.

„Wir GRÜNE sind eine Partei mit vielen jungen Mitgliedern und Wähler*innen.  Und wir haben eben nicht nur die junge Generation im Blick, sondern auch die Älteren, und gründen deshalb zeitgleich zur Messe „silberGRÜN“, ein parteiinternes Gremium, das die politischen Themen in den Vordergrund stellt, die ältere Menschen betreffen.“

Kerstin Celina, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag

Am 5. Mai, parallel zur Messe „Die 66“, will sich das Grünen-interne Arbeitsgremium gründen. Und wie das bei Grünen so ist, darf jedes Mitglied mitreden und dabei sein.

Wohnen statt Vergolden

München wächst am Rand. Giesing ist das neue Schwabing und mit dem vorwärtsdriften des Luxuswohnungs-Segments in Richtung Rand wird auch Ramersdorf zum Objekt willfähriger Spekulanten.

Grüne Position ist, dass man erst einmal bereits versiegelte Flächen bebauen sollte. Und ja, höher bauen dort, wo schon bebaut ist, ist sinnvoller, als ökologisch wertvolle Flächen zu zu bauen. Im Einzelfall ist es aber kompliziert:

So auch beim Bauvorhaben Siemensgelände St.-Martin-Straße/Nähe Balanstraße in Ramersdorf. Christian Smolka, Fraktions-Vorsitzender der Grünen im BA 16 Ramersdorf-Perlach, und ich waren vor Ort.

Um Hilfe gebeten hatte uns die Siedlervereinigung „Eigene Scholle e.V.“, bekannt durch ihr herrliches Sommerfest im Wendehammer St.-Ingbert-Straße. Viele der Menschen, die sich hier engagieren wissen, dass sie zu den Glücklichen gehören, die ausreichend Wohnraum in der Stadt haben. So wendet man sich auch nicht gegen Wohnungsbau vor der Türe nach dem Motto „NIMB – Not in my backyard“, sondern wehrt sich gegen die Auswüchse von „gewinnmaximierender Immobilienverwertung“, wie es euphemistisch heißt, wenn Investoren ohne wenn und aber das letzte aus einem Fleckchen Erde raus quetschen.

Ein Hotel soll gebaut werden in einem Viertel gänzlich ohne Tourismus. Dabei soll der „Fremdkörper“ Siemens-Bau im Nord-Ostteil abgerissen und in Höhe des Bauteils St-Martin-Straße neu gebaut werden. Nur: Genehmigt ist eine Erhöhung auf ein zur Sankt-Martin-Straße hin gelegenes – nun ja – Schmuckelement, hier auf Googlemaps zu sehen. Der massive Bau an einer Durchgangsstraße dient auch dem Lärmschutz, könnte man argumentieren. Aber wie 8 Stockwerke Hotel, ohne Abtreppung zu angrenzenden Einfamilienhäuschen hin geplant, irgendetwas Nützliches bringen sollen, ist uns beim Ortsbesuch ein Rätsel.

Wohnungen für Familien wären hier dringender nötig, findet auch Eigene Scholle e.V. Vorstand Michael Pettke. Wobei die Anwohnerschaft sich auch wünscht, dass mit Nachverdichtung Nahversorgung einher geht: an Schulen, Kindergärten aber auch Erholung und Einkaufen hat mal wieder niemand gedacht. Mit Wohnen alleine ist leben nicht getan. Wir unterstützen laufende Verhandlungen mit dem Investor und hoffen mit der Anwohnerschaft mit.

Zusätzlich schlugen wir ein Anwohnerparkhaus im Neubauviertel vor: Parksuchverkehr würde sich so reduzieren, die Straßen wieder für Menschen statt für Autos nutzbar werden und mit der sehr guten ÖPNV Anbindung des gesamten Viertels würde sich vielleicht ja mit Sharing-Stationen auch die ein oder andere Familie auf neue Mobilitätskonzepte einlassen und mit Lastenrad oder Car-Sharing Auto in die Berge oder zum Wocheneinkauf aufbrechen. – Neubauten wären es, wo die Stadt soetwas voran bringen könnte.

Wenn man wie die Rathaus GroKo aber nicht gestaltet, sondern nur investorenfreundlich gewerbliches Wohnbauen verwaltet, ist niemandem geholfen.


Fotocredit: Rufus46 lizensiert unter CC BY-SA 3.0

Pressemitteilung: Politische Erzählcafès im Münchner Osten

Zuhören, wirken und ein Gespräch entstehen lassen.

Einem fremden Menschen die Zeit geben, etwas aus seinem Leben, etwas von sich zu erzählen, mit ihm und anderen Zuhörenden in einen Austausch gelangen – so könnte man das Konzept von Erzählcafés zusammenfassen.

Oft angewendet in der Erwachsenenbildung, hat die Idee auch eine wichtige soziale Komponente: Gesprächspartner*innen finden und Geschichten lauschen – Erzählcafés sind auch gesellschaftliche Teilhabe in einem geschützten Raum und durch eine Moderation getragen.

Sanne Kurz, Landtagsabgeordnete der Grünen aus München-Ramersdorf, möchte diese Form der Kommunikation gerne bekannter machen und plant im Jahr 2019 mehrere Termine im Münchner Osten.

„Fast alles ist politisch! Natürlich kann sich auch eine konkrete parlamentarische Idee aus solchen Treffen ergeben, aber das ist kein Muss. Leute aus der Politik sollten öfters auch einfach mal zuhören, ohne direkt Pläne zu entwickeln oder Dinge gleich abschließend zu bewerten. Mir ist auch das Miteinander einer Gesellschaft insgesamt sehr wichtig. Bürgersprechstunden vereinzeln und schärfen wenig den Blick für Anderes und Andere. Auch für junge Menschen ist es wenig attraktiv, zu einer Politikerin in ein Büro zu kommen. Erzählcafés sind für mich da ein Tor zu neuer Begegnung mit Politik – die Bürgersprechstunde 2.0!“

Sanne Kurz, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag


Die ersten beiden Termine finden in Bistro-Atmosphäre im März in Riem und Bogenhausen statt. Auf einen Kaffee und einen Tea-Time-Snack sind alle Gäste herzlich eingeladen! Die Teilnahme ist kostenlos.


MO 25.3.2019, 18:30 Uhr, “Das Wohnzimmer”, Heinrich-Böll-Straße 75, U2 Messestadt Ost
DI 26.3.2019, 19 Uhr, 186.events, Oberföhringer Straße 186, BUS 188/189 Muspilistraße
Um Anmeldung wird gebeten: www.sanne-kurz.de

Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2019/2020: Zuschüssen für die Berufsvertretung freischaffender Bildender Künstlerinnen und Künstler zur Förderung des Projekts „Kinder treffen Künstler“

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Im Kapitel „Kulturelle Bildung“ wird ein neuer Titel „Zuschüsse für die Berufsvertretung freischaffender Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)“ zur Förderung des Projekts „Kinder treffen Künstler“ eingefügt und in den Jahren 2019 und 2020 mitjeweils 0,15 Mio. Euro ausgestattet. Damit soll das Programm auf alle bayerischen Regierungsbezirke ausgeweitet werden.

Pressemitteillung: „Der Sport schafft’s, der Sport macht’s“

Das ist das Motto des Bayerischen Integrationspreises 2019. Sanne Kurz ruft Vereine aus Münchens Osten zur Bewerbung auf.

„Sport ist eine Sprache, die jeder Mensch versteht und die damit eine unglaublich wichtige Rolle im Bereich der Integration spielt.“

Sanne Kurz, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag

Menschen aus den verschiedensten Kulturkreisen finden über den Sport zusammen, unterstützen und inspirieren sich gegenseitig.

„Die Freude an einer gemeinsamen Leidenschaft lässt Freundschaften entstehen – schöner kann die Einbindung von Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund gar nicht funktionieren.“

Sanne Kurz, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag

Bewerber*innen für den Integrationspreis aus dem Münchner Osten gesucht!

Filmemacherin Sanne Kurz ruft deshalb Vereine und Einrichtungen, Projekte und Initiativen, die Integration durch Sport möglich machen, in Münchens Osten dazu auf, sich zu bewerben (Bewerbungsschluss: 12.3.2019). Der Bayerische Integrationspreis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert.

Das Bewerbungsformular ist unter https://gruenlink.de/1kkc zur Verfügung gestellt.

Pressemitteillung: Sanne Kurz auf Stippvisite in der Bahnhofsmission

Von der Klausurtagung direkt in die Bahnhofsmission: Für Sanne Kurz, Münchner Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, war die Stipp-Visite in der Regensburger Bahnhofsmission eine Herzensangelegenheit.

„Ich komme immer wieder gerne vorbei, weil man bei der Bahnhofsmission für alle stets eine offene Tür und ein offenes Ohr hat.“

Sanne Kurz, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag

Die Bahnhofsmissionen als Herzensangelegenheit

Die Sprecherin für Kultur und Film hatte vor ihrer Zeit als Abgeordnete im Bayerischen Landtag schon oft mit kirchlich getragenen Einrichtungen zu tun.

„Bei meiner langjährigen Zusammenarbeit mit den bayerischen Bahnhofsmissionen habe ich immer wieder hautnah erlebt, wie wichtig die Arbeit an den Bahnhöfen vor Ort ist.”

Sanne Kurz, Grüne Landtagsfraktion im Bayerischen Landtag

Sie war vor einigen Jahren für die Arbeitsgemeinschaft der kirchlichen Bahnhofsmissionen in Bayern mit dem vom katholischen Frauenfachverband IN VIA Bayern e.V. initiierten Kunstprojekt “Wanderbank” u.a. auch bei der Regensburger Bahnhofsmission zu Gast. Dabei hat sie das niederschwellige Hilfeangebot für Menschen in Not, die oft am Rande der Gesellschaft leben, genauso schätzen gelernt wie den Service für Reisende, die unterwegs Unterstützung brauchen.

“Ich selbst bin mit meinen Jüngsten immer gerne Gast der Bahnhofsmission und habe dort z.B. auf Reisen auch die Wickelmöglichkeit genutzt.”

Sanne Kurz, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag

Die Arbeit in den Bahnhofsmissionen ist ohne Ehrenamtliche nicht zu stemmen

Im Gespräch mit der evangelischen Leitung der Einrichtung, Susanne Mai, ging es um die Öffnungszeiten genauso wie um die Personalsituation: Auch in Regensburg könnte die Arbeit am Bahnhof nicht ohne Ehrenamtliche geleistet werden. Die Abgeordnete sieht sich jetzt als Multiplikatorin:

“Es freut mich sehr, dass ich mein Wissen um diese sehr wichtigen Anlaufstellen in bayerischen Bahnhöfen jetzt gemeinsam mit unserer Sprecherin für Soziales, Kerstin Celina, in den Landtag tragen kann.“

Sanne Kurz, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag

Mehr Infos zu den Bahnhofsmissionen

Die Bahnhofsmission Regensburg ist eine ökumenische Einrichtung der katholischen und evangelischen Kirche. Die Träger der Bahnhofsmission sind IN VIA Regensburg e.V. und das Diakonische Werk Regensburg e.V. Bayernweit haben 13 Bahnhofsmissionen ihre Türen für Menschen in Not geöffnet. Jährlich werden hier über 250 000 Kontakte mit Hilfesuchenden gezählt – Tendenz steigend. Rund 40 haupt- und 300 ehrenamtlich Mitarbeitende leisten etwa ein halbe Million Mal Hilfe in den größtenteils ökumenisch getragenen Einrichtungen, die sich über die Arbeitsgemeinschaft der kirchlichen Bahnhofsmissionen in Bayern vernetzt haben.