Einblick in meine Ausschüsse, Arbeitskreise und Veranstaltungen im Bayerischen Landtag. Außerdem Anträge, schrifliche Anfragen und mehr aus der parlamentarischen Arbeit von Sanne Kurz MdL.

10 Milliarden

Historische Sitzung – so hieß es in den Medien, denn überall musste Abstand gewahrt werden, und wir tagten nur mit 20% der Abgeordneten. Das mit dem Abstand ist dann leichter – und sollte jemand infiziert sein und Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, stehen so noch ausreichend Gesunde bereit. „Die Demokratie steht auch in der Corona-Krise nicht still. Der Landtag bleibt arbeits- und handlungsfähig“, sagte Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Ich war eine der neun Grünen Abgeordneten, die dabei waren. Denn:

Auch unsere Beschlüsse waren historisch. Wir brachten einen Nachtragshaushalt mit – Achtung, historisch! – Zustimmung der Grünen auf den Weg. Zustimmung, da der Nachtragshaushalt den Weg frei macht für alle Corona-Hilfen, die jetzt rasch anlaufen müssen. Historisch auch, weil wir für diese Corona-Hilfen 10 Milliarden Euro Kreditaufnahme beschlossen haben.

Was uns Grünen wichtig war: Es muss dann auch wirklich an alle gedacht werden. Die Regierungsparteien betonten, dass sie in der Krise auch die Vorschläge aus der Opposition aufgenommen hätten, was wir an den getroffenen Maßnahmen auch gut erkennen konnten. Jetzt heißt es begleiten, dokumentieren, schauen, wo es hakt. Mithelfen und Probleme einspeisen. Und darauf achten, dass es wieder ein Back-to-Normal geben wird, sobald die Krise bewältigt ist.

Das war uns insbesondere bei den Ergänzungen zum Bayerischen Infektionsschutzgesetz wichtig. Ja, die vielen wichtigen Infektionsschutzmaßnahmen müssen gesetzgeberisch begleitet werden. Aber der Gesetzentwurf sieht auch tiefe Einschnitte in Grundrechte vor, die wir möglicherweise zum Schutz von Leben hinnehmen müssen, uns doch aber in jedem Fall gründlich überlegen sollten.
Darum geht dieser Entwurf kommende Woche Mittwoch noch in den Fachausschuss Gesundheit, bevor er kommenden Donnerstag in die zweite Lesung geht und mit dem nötigen Feintuning beschlossen werden kann.


Fotocredit: Bildarchiv Bayerischer Landtag, Rolf Poss.

Unter Bayerischer Landtag Videoarchiv die gesamte „Corona-Sitzung“ des Notparlaments vom 19.03.2020 zum Nachhören.
Unter Bayerischer Landtag „Aus dem Plenum“ die schriftliche Zusammenfassung der Sitzung nebst Link zur Regierungserklärung.
Und hier die Erwiderung der Regierungserklärung: Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Oppositionsführer, im Video zu Corona.


Soforthilfen in Bayern jetzt abrufbar

Update:
Ende März hat sich nochmal einiges getan. Seit 1. April gibt es auch für Vereine Klarheit. Aktuelle Antragsbedingungen und Infos zur Soforthilfe Corona Bayern und Soforthilfe Corona Bund hier. Infos zur Soforthilfe für Vereine hier.
Links zu Beratungsstellen hier ganz unten.


Kulturschaffende, Freie und Künstler*innen können jetzt die Soforthilfen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums abrufen. Hier unten auf der Seite gibt es noch Hilfe zum Ausfüllen und Antworten auf häufige Fragen.

Für Minijobber*innen und Saisonkräfte sowie den Umgang mit zugesagten Fördermitteln kämpfe ich mit der Grünen Fraktion Bayern weiter um eine Lösung.

Das ist jetzt wichtig, damit viele rasch Hilfe bekommen:

  1. Eigene Ausfälle gut dokumentieren, damit diese längerfristig überprüfbar bleiben. Dokumentationsvorlagen z.B. hier bei ver.di.
  2. Sich unbedingt mit den Antragsunterlagen und Richtlinien befassen, bevor man vorschnell einen Antrag stellt. Richtlinien Soforthilfe Bayern zum Nachlesen hier.
  3. Bearbeitungsaufwand der Behörden gering halten, Anträge vollständig mit allen Unterlagen einreichen.
  4. Keine Förderanträge an das Bayerische Staatsministerium schicken oder mailen.
  5. Bitte nur an die örtlich zuständige Vollzugsbehörde wenden. Adressen zur Beantragung von Soforthilfe hier.
  6. Anforderungen, Richtlinien und Formulare können sich ändern. Bitte unbedingt auf der Seite des Ministeriums immer auf aktuellen Stand bringen! Link hier.

Hier klicken – Link zu Information und Antrag Corona-Soforthilfe Freistaat Bayern

In meinem Stimmkreis München Ost und in meinem Betreuungsstimmkreis Ingolstadt sind zuständig:

Gebiet München:
Landeshauptstadt München
Referat für Arbeit und Wirtschaft
Herzog-Wilhelm-Straße 15
80331 München
Tel: 089 233-22070
E-Mail: wirtschaft-corona@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/arbeitundwirtschaft

Gebiet Oberbayern:
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 2176-0
E-Mail: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de
Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de

Ausfüllhilfen und FAQ

Die Antragsformulare des Wirtschaftsministeriums zur Soforthilfe sind nicht für alle Menschen leicht zu verstehen. Wir haben Fragen gesammelt und beim Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft München nachgehakt. Das Münchner Team erarbeitet gerade eine Handlungsanweisung, die ich hier teilen werde. Einstweilen die Kurzinfos:

  • Telefon-Hotline zu Fragen hinsichtlich Unterstützungsangeboten: 089 233 289 22, Di-Fr, 10-13 Uhr, Zusatz-Nummer, über die Auskünfte erteilt werden: 089 233 22 070 – allerdings häufig überlastet
  • Handelsregisternummer: Wer keine Handelsregisternummer hat, sollte unter „Rechtsform/Handelsregisternummer“ seine Steuernummer eintragen.
  • Betriebsstätte: da, wo gearbeitet wird. Also Atelier, Werkstätte, Arbeitszimmer, Studio etc. – Auch wechselnde Betriebsstätten sind möglich.
  • Liquiditätsengpass: Wenn z.B. die Rücklagen nicht reichen, um die Miete zu bezahlen. Es kommt auf die individuelle Situation an. Es gibt keine vorgegebene Mindestgrenzen. Rat: Persönliche wirtschaftliche Lage schildern.

Weitere Hilfen


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.


Wer einen Vertrag hat, hat ja einen Vertrag – oder?

In meinem Corona Service-Post habt Ihr vielleicht schon von den umfangreichen Hilfen gelesen, die, so die Minister Scholz und Altmaier, auch Selbstständigen und Freien zukommen sollen. Wie man die Kredite wieder abstottern soll, bei Honorar-Stundensätzen unter Mindestlohn-Niveau, das hat noch niemand erklärt. Aber eine spannende Frage hatte ein Journalist in der Pressekonferenz noch:

Maßnahmen für Kreative bei Absagen geplant?

„Es sind auch viele Künstler betroffen, Freiberufler, die jetzt nicht durch das Kurzarbeitergeld abgesichert sind. Sind denn Maßnahmen für nicht-entschädigte Lohnausfälle und Kompensationen für Ausfälle bei Künstlern und Freiberuflern für anspruchslose Veranstaltungs-Absagen geplant?“

Scholz zu Kompensationen bei Veranstaltungsabsagen

Wir werden alle Branchen, alle Situationen genau betrachten müssen. Wer einen Vertrag hat mit jemandem, dass er auftritt in ein paar Tagen, hat den Vertrag ja noch. Und was wir ja machen ist den Veranstalter absichern, dass er seine Verpflichtung dem Künstler gegenüber erfüllen kann.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz in der Pressekonferenz am 13.03.2020, ca. Minute 20

Vieles in der Kreativbranche mit Handschlag besiegelt

Wer einmal im Kreativbereich gearbeitet hat, weiß, dass es mit den Verträgen oft sehr, sehr, sehr lange dauern kann. Auch wo mit öffentlichen Geldern finanziert wird gibt es oft keine vertraglich festgeschriebenen Vereinbarungen. Der Handschlag besiegelt – leider – all zu oft ein Geschäft. Das rächt sich nicht nur in Zeiten von Corona.

Meine Aufforderung an alle im Kreativbereich:

  • seid großzügig und solidarisch miteinander, wo es (noch) keinen Vertrag gibt
  • die Hilfen des Bundes sind größtenteils Kreditzusagen, denkt also auch an die Liquiditäts-Situation von Auftraggeber*innen
  • geht auch ohne bestehende schriftliche Verträge in das Gespräch über Kompensation
  • wenn alle Kreativen am Ende in anderen Berufen sind, ist allen ebenso wenig geholfen, wie im Falle dass alle Firmen Insolvenz anmelden müssen – noch steht nichts davon im Raum. Leicht wird es nicht werden. Bitte macht Einigung nicht (nur) an Verträgen fest.
  • Macht. In Zukunft.Verträge. Immer. Sofort. Ja, auch wenn Ihr schon lange zusammen arbeitet und Euch gut kennt und vertraut.

Mir ist klar, dass ich aus einer Situation schreibe, in der meine Miete gesichert ist. Ich weiß aber noch genau, sehr genau, wie sich das anfühlt, wenn man dem Finanzamt erklären muss, wie man denn eigentlich seinen Lebensunterhalt bestreitet. Ich weiß, es gibt für viele keine Rücklagen, keine Ersparnisse, kein Polster.

Das staatliche Verbot von Veranstaltungen kommt einer Enteignung gleich.

Darum muss hier auch wie bei Enteignungen kompensiert und entschädigt werden. Ich werde weiter kämpfen:

  • Für reale Hilfen in Notsituationen – nicht nur als Kreditzusage
  • Für geringere Hürden beim Zugang zu Arbeitslosengeld, wenn man die Tage einfach nicht zusammen bekommt danke etlicher Einzelaufträge
  • Für Auszahlung bereits zugesagter Fördermittel – umfassender als Grütters sich das vorstellt
  • Für alle betroffenen Bereiche der kreativen Szene:
    • für öffentlich geförderte Institutionen,
    • Menschen in der kulturellen Bildung, die auf Stundenbasis und Bestellung entlohnt werden,
    • Lehrbeauftragte im künstlerischen Bereich, deren Lehrveranstaltung jetzt ausfällt
    • Veranstalter*innen
    • uvam

Für Links zu den Umfragen der Verbände zur Folgenabschätzung der Corona-Krise scrollt runter in meinem Sanne Corona Service-Post. Für weitere Fragen kontaktiert mich gerne.

Veranstaltungsverbot seit Mittwoch: Anträge zur Abmilderung der Folgen für Kultur und Film

Am Dienstag, 10.03.2020, wurde der 2. Kreativwirtschaftsbericht vorgestellt. Warum erst der zweite? Nun ja, der erste, den wir Grüne damals eingefordert hatten, arbeitete zwar mit Daten von 2009, aber zwischenzeitlich fand das die jeweilige bayerische Staatsregierung wohl nicht so wichtig… „Kreativwirtschaft„. Dann, am 11.03.2020, kamen die coronabedingten Veranstaltungsverbote. Sie trafen die Szene wie ein tödlicher Hieb.

Kreativwirtschaft ist, wenn man von Film, Kunst oder Kultur lebt, leben muss. Damit Institutionen nicht sterben, damit auch nach dieser bitteren Zeit noch Kreative da sind, damit wirklich allen geholfen wird, habe ich heute zwei Anträge ins parlamentarische Verfahren eingebracht:


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.


Coronakrise: So arbeitet Bayerns Landtag weiter

Alle Fraktionen einig +++ Präsidentin richtet „Task Force“ ein +++ Maßnahmenkatalog vorbereitet

Alle im Bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen haben sich einvernehmlich auf Maßnahmen geeinigt, wie der Parlamentsbetrieb in der Coronakrise aufrechterhalten werden kann. Auf Initiative von Landtagspräsidentin Ilse Aigner wurde eine Art „Task Force“ aus den Fraktionsspitzen gebildet, die es ermöglicht, schnelle Entscheidungen in Telefonkonferenzen zu treffen.

Eine erste Entscheidung betrifft die kommende Plenarsitzung am 19. März, die nach derzeitigem Stand verkürzt stattfinden soll: Dafür wird ein fraktionsübergreifender Antrag vorbereitet, die Geschäftsordnung bezüglich der politischen Immunität von Abgeordneten anzupassen. Ziel ist es, dass beispielsweise eine behördlich angeordnete Quarantäne nicht als Einschränkung der Ausübung des Abgeordnetenberufes betrachtet wird. In diesem Fall braucht es somit künftig keinen Beschluss mehr, die Immunität von Abgeordneten aufzuheben.

Weiter verständigten sich die Fraktionen darüber, vorerst keine namentlichen Abstimmungen vorzunehmen und auch auf das Anzweifeln von Mehrheiten zu verzichten. Parlamentarier, die etwa aufgrund von Vorerkrankungen zur Corona-Risikogruppe gehören und deswegen einen möglichst großen räumlichen Abstand zu anderen Personen einhalten müssen, können künftig auch auf der freien Besuchertribüne am Plenum teilnehmen (Besuchergruppen bleibt ein Besuch des Landtags vorerst weiterhin nicht gestattet). Zusätzlich wird die Sitzung in den Senatssaal übertragen, wo es auch ausreichend Platz gibt.

Darüber hinaus wurde eine zentrale Meldestelle im Landtag eingerichtet. Ein vom Landtagsamt erstellter Maßnahmenkatalog informiert über das Verhalten für den Fall, dass auch Abgeordnete oder Mitarbeiter vom Virus infiziert werden. Bislang (Stand 13. März) ist im Bayerischen Landtag ein Corona-Fall bekannt – eine Fraktions-Mitarbeiterin, die sich seit Mittwoch im Home-Office befindet, wurde positiv getestet.

„Wir sind, so gut wie es geht, vorbereitet. Der Bayerische Landtag muss und wird arbeitsfähig bleiben. Wir können schnelle Entscheidungen treffen und die Lage immer neu bewerten. Ich danke den Fraktionen ausdrücklich für ihr Entgegenkommen und ihre Kollegialität. Es ist wichtig, dass wir über Parteigrenzen hinweg in dieser Krise vorbildlich und einig handeln“, so Landtagspräsidentin Ilse Aigner.

Die obigen Infos stammen aus der Feder von Eric Markuse. Er ist der Leiter Stabsstelle Kommunikation in Ilse Aigners Team, dem Landtagsamt.

Update: alle Ausschüsse tagen wieder ab 20.03.2020

Endlich nimmt der parlamentarische Betrieb wieder Fahrt auf. Eine Krise darf nicht dazu führen, dass die Demokratie beschädigt wird, demokratische Mitbestimmung und Antragsprozesse nicht mehr möglich sind und Petitionen unbearbeitet auflaufen. Verfassungsgemäßer Ablauf hat für uns dabei höchste Priorität.

Wir Grüne haben uns darum maßgeblich dafür eingesetzt, dass die Ausschuss-Sitzungen schnellst möglich wieder stattfinden. Mir dabei ein besonderes Anliegen: Transparenz und Öffentlichkeit, wie vorgesehen und stets garantiert, muss auch im Krisen-Modus Selbstverständlichkeit bleiben.

Lösung: Youtube-Livestream

Die Ausschuss-Sitzungen werden ab 20.03.2020 live auf dem Youtube Kanal Bayerischer Landtag übertragen werden. Link hier. Tagesordnungen und Sitzungstermine findet Ihr immer tagesaktuell hier. Was Spannendes für Dich dabei?! Klick rein!

Meine Forderungen an die Kulturminister*innen Konferenz

Am 13.03.2020 tagt die Kulturminister-Konferenz in Berlin. Den Vorsitz hat unser bayerischer Staatsminister Sibler. Drei Grüne Länder-Kulturstaatsminister*innen sind mit an Bord.

Als Politikerin, die über 25 Jahre in Film und Kultur tätig war, habe ich mich mit den dringendsten Forderungen, die mich von Akteur*innen und Verbänden zur Corona-Problematik erreicht haben, an die vier und die Konferenz gewandt:

Rechtssicherheit für die Kunst- und Kulturszene in Zeiten von Corona!

Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrter Herr Minister,

es wurde bereits viel unternommen und umfassend reagiert, um der neuen Situation gerecht zu werden. Zuletzt hat der Deutsche Kulturrat einige Forderungen gestellt. Jedoch ist bis dato versäumt worden, den Kunst- und Kulturschaffenden rechtliche Sicherheit zu geben. Dafür müssen wir Politiker*innen jetzt ein klares Signal setzten.

Wir müssen eine klare Zusage geben, dass bereits zugesagte Förderungen ausgezahlt werden. Bewilligte Mittel aus Fördertöpfen und Fonds zur Finanzierung von Kunst- und  Kultur-Projekten, müssen auch dann ausgezahlt werden, wenn durch behördliche Auflagen oder aus eigener Vernunft zum Infektionsschutz Absagen oder Verschiebungen notwendig sind.

Bitte helfen Sie hier mit, Transparenz und Sicherheit zu schaffen für alle Beteiligten. Gerade Entscheider*innen auf kommunaler Ebene brauchen ein klares Signal, das sie auch an die Kultur- und Kreativ-Schaffenden weitergeben können, damit Arbeitsplätze gesichert bleiben.

Privatwirtschaftlich arbeitende wie auch im intermediären Sektor verortete Institutionen und Personen sind in ihrer Existenz bedroht.  Auch Institutionen im öffentlichen Sektor beschäftigen Freie aus dem Kulturbereich und stornieren Aufträge.

Unsere Forderung:

  • gemeinsam mit den Betroffenen einen Krisenplan entwickeln, wie die Verluste der Kulturbranche aufgrund der Corona-Pandemie abgemildert werden können
  • genehmigte Fördergelder für Kulturprojekte vollständig auszubezahlen, auch wenn die Projekte aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können
  • die Kulturschaffenden unverzüglich über diese Maßnahmen informieren,
  • in Absprache mit den Kommunen dafür sorgen, dass die Veranstalter*innen und Produzent*innen von Kulturveranstaltungen, die Künstler*innen und die betroffenen Dienstleistungsunternehmen für den entstandenen Schaden unbürokratisch finanzielle Unterstützung erhalten, unabhängig davon, ob es sich um geförderte Projekte handelt.

Die Krise ist die Stunde der Exekutive! Handeln Sie!
Das Land wird es Ihnen danken.

Sanne Kurz.

Zukunftswerkstatt Kunst trifft Grün: Dokumentation jetzt verfügbar!

*Download Dokumentation Zukunftswerkstatt: Kunst trifft Grün hier*

KUNST TRIFFT GRÜN – Damit zeigen wir Grüne im Bayerischen Landtag seit vielen Jahren unsere Wertschätzung für Kunst und Kultur in Bayern. In der Vergangenheit wurde KUNST TRIFFT GRÜN so zum festen Termin im Kalender der Kunst- und Kulturschaffenden im Freistaat: Mit Gelegenheit zum Austausch, direktem Draht in die Kulturpolitik und Wiedersehen von alten und neuen Gesichtern der bayerischen Kreativszene.

Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind wir Grüne zweitstärkste Kraft im Bayerischen Landtag geworden. Gestärkt wurde auch unsere Grüne Kulturpolitik: Mit mir, Sanne Kurz, zog erstmals für uns Grüne eine Frau in den Landtag ein, die selbst aus der Kreativszene kommt.

Mein Blick von innen stammt aus über 20 Jahren Erfahrung als Filmemacherin, einem Kunsthochschulstudium sowie aus meiner Tätigkeit im performativen Bereich und in der Fotografie.

Als Mutter von vier Kindern und mit 12 Jahren „alleinerziehend“ auf dem Buckel, kenne ich auch die Herausforderungen des künstlerischen Schaffens mit Familie gut. Mehrjährige Arbeitsaufenthalte im Ausland zeigten mir, wie Gleichstellung, soziale Absicherung und Förderung andernorts angepackt werden. Die Arbeit in Lehre und Kultureller Bildung kenne ich ebenso aus eigener Erfahrung wie die Chancen und Tücken einer Existenz zwischen Kreativwirtschaft und Förderdschungel.

Um sich für die Belange der Kulturschaffenden im Freistaat perfekt einsetzen zu können, sitze ich als unsere Grüne Sprecherin für Kulturpolitik und Film im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, wo wichtige kulturpolitische Weichen gestellt werden. Weiter gut vernetzt mit der Szene bin ich als Teil von democraticArts, als Mitglied des Berufsverbandes Bildender Künstler (BBK), als Vorstandsmitglied beim Paul Klinger Künstlersozialwerk und als Lehrbeauftragte.

Kulturpolitik von innen gedacht. Mit diesem Ansatz haben wir auch KUNST TRIFFT GRÜN auf eine neue Stufe gehoben: Im November luden wir erstmals zur ZUKUNFTSWERKSTATT. Was würden uns die Gäste aus ganz Bayern, alles selbst Aktive im Kunst- und Kulturbetrieb, mitgeben? Arbeiten wir an dem, was gerade am dringlichsten brennt? Welche Ideen und Lösungsansätze hat die Kunst- und Kulturszene für sich selbst? Was sind Themen, welchen wir im Landtag noch mehr Gehör verschaffen müssen?

…weiterlesen…

Prekariat ausgeblendet: 2. Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht

Am 10. März wurde der 2. Bayerische Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht vorgestellt. Der zuständige FW-Minister, Wirtschaftsminister Aiwanger, glänzte durch Abwesenheit. Sanne Kurz fordert Verbesserung der Einkommenssituation der Kulturschaffenden

Die Kultur und Kreativwirtschaft in Bayern beschäftigt so viele Menschen wie die Automobilindustrie. Nach Bruttowertschöpfung ist es die drittwichtigste Branche im Land. Diesmal führt mich meine Grüne Kreativwirtschaftstour auf eine Zeitreise: Nach über zehn Jahren gibt es endlich den 2. Bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht. Dass es ihn überhaupt gibt, geht auf eine Initiative des damaligen Grünen Abgeordneten Dr. Sepp Dürr zurück. Was im aktuellen Bericht drin steht, ernüchtert:

„Es ist unmöglich, wie mit dem drittwichtigsten Wirtschaftssektor in Bayern – nach Automobilbranche und Gesundheitswirtschaft – umgegangen wird. Die Kultur- und Kreativwirtschaft hat in Bayern eine höhere Bruttowertschöpfung als beispielsweise der Maschinenbau. Das nur alle zehn Jahre zu durchleuchten, um auf Bedarfe zu reagieren, ist kurzsichtig.“

Sanne Kurz, Sprecherin für Kulturpolitik und Film

Komplett unkommentiert bleiben in dem Bericht die dramatischen Zahlen zur Einkommenssituation der Akteure und Akteurinnen der Kultur- und Kreativwirtschaft:

„Außer bei Software und Games schaut es düster aus, prekäre Beschäftigung und Kleinunternehmertum prägen das Bild. Neun von elf Teilmärkten leben von dieser Selbstausbeutung und das bei guter öffentlicher Förderung, beispielsweise für die Filmbranche.“

Sanne Kurz, Sprecherin für Kulturpolitik und Film

Sanne Kurz fordert daher, die Fördermittel an die Einhaltung von Sozialstandards zu koppeln:

„Aufgrund der vielen Selbstständigen greift auch der Mindestlohn nicht. Nicht einmal bei staatlicher Mittelvergabe gibt es Mindesthonorare. Es muss aber hier um die Menschen gehen und nicht nur um die Bruttowertschöpfung.“

Statt eines 10-Jahres-Jubelberichts braucht es einen klaren Blick auf existierende Probleme, Kooperation auf ministerieller Ebene und konkrete Förderangebote, die soziale und ökologische Nachhaltigkeit im Blick haben, fordert Sanne Kurz.

Die Komplette Pressemitteilung zum Nachlesen hier.

Fakten zu Selbstausbeutung und prekärer Beschäftigung

Die summierten Zahlen der „Miniselbstständigen“ und Minijobber, Auszug aus Erwerbstätigenstruktur nach Teilmärkten der KuK in Bayern 2018, entnommen aus dem 2. Bericht zur Kultur- und Kreativwirtschaft Bayern vom 10.03.2020 – für Euch hier:

  • Architekturmarkt – 40,7%
  • Buchmarkt – 46,7%
  • Musikwirtschaft – 47,3%
  • Pressemarkt – 48,4%
  • Rundfunkwirtschaft – 49,8%
  • Werbemarkt – 50,7%
  • Filmwirtschaft – 53,6%
  • Designwirtschaft – 56,6%
  • Markt für darstellende Künste – 65,6%
  • Kunstmarkt – 69,4%

„Miniselbstständige“: Personen, die nach der Kleinunternehmerregelung mit unter 17.500€ Jahresumsatz arbeiten, sowie Personen, die diese Regelung nicht in Anspruch nehmen aber aufgrund ähnlich geringer Umsätze nur zu einmal jährlicher Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind.

Visual Literacy statt Analphabetismus – richtiges Betrachten von Bildern

Das Wort „Literacy“ beschreibt im Englischen das Gegenteil von Analphabetismus. Es beschreibt aber noch mehr, nämlich

die Fähigkeit gedruckte oder geschriebene Texte zu identifizieren, verstehen, interpretieren, selbst zu schaffen; zu kommunizieren und Rechner zu nutzen und dabei geschriebene und gedruckte Materialien mit unterschiedlichen und sich verändernden Kontexten zu nutzen.

vgl UNESCO Publikationen zur Bildung, Education for all: literacy for life; EFA global monitoring report, 2006, Kapitel 6, Seite 149 ff

Als solche Fähigkeit ist Literacy ein Menschenrecht, das fast 20% der Weltbevölkerung vorenthalten wird. In Zeiten von Internet, Massenmedien, Fake News und Social Media kommt in diesem Kontext der Fähigkeit, Bilder zu lesen, der Visual Literacy, eine immer größere Bedeutung zu.

Seit rund einem Jahr sitze ich für uns Grüne im Rundfunkrat. Das Thema seriöse Berichterstattung bzw. Fake News beschäftigt mich dort sehr. Man braucht weder Trump noch PI-News, um zu wissen, wie wichtig eine Sensibilisierung im Hinblick auf den Wahrheitsgehalt von Nachrichten ist. Denn Information und Desinformation sehen sich zuweilen verdammt ähnlich.
Dieser kritische Blick kommt nicht von alleine, er will – wie Lesen oder Schreiben – geübt sein. Erwachsene, Kindern und Jugendliche müssen die Chance haben, Literacy, und in unserer visuellen Medienwelt eben vor allem auch Visual Literacy zu erwerben.

Deshalb ist eine gemeinnützige Organisation wie die Lie Detectors , die sich der digitalen Bildung verschrieben haben, so ungemein wichtig. Die politisch neutralen und unabhängigen „Lügendetektoren“ gehen z.B. in Schulen und helfen, digitale Medienkompetenz zu schärfen. Ein toller Bericht darüber findet sich hier. Ich glaube fest daran: Es kann gelingen, Fakten, Meinungen und Meinungsmache voneinander zu trennen. Die Bayerische Landeregierung schläft auf diesem Gebiet – leider – komplett.

Vielleicht möchten Sie die Lie Detectors ja auch zu sich holen? Um z.B. eine Unterrichtsstunde anzufordern, wenden Sie sich bitte an info@lie-detectors.org. – Wir jedenfalls wollen die Lie Detectors auf meine Initiative hin in unseren Grüne Fraktion Bayern, Arbeitskreis für Bildung und Kultur einladen. Ich freue mich darauf und werde berichten!


Das für diesen Artikel verwendete Bild „Migrant Mother“ der Fotografin Dorothea Lange hat eine Geschichte. Mehr zu dieser Geschichte und den Nutzungsrechten findest Du hier.

In der Forensischen Psychiatrie untergebrachte Personen begleiten – meine Arbeit im MRV-Beirat

Im Maßregelvollzug, oft auch „Forensik“ genannt, werden nach §63 und §64 StGB verurteilte psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter*innen untergebracht.

Ziel der Unterbringung ist, die Allgemeinheit vor der Begehung weiterer Straftaten zu schützen. Weitere Ziele sind bei der Unterbringung
1. gemäß § 63 StGB, die untergebrachte Person zu heilen oder ihren Zustand soweit zu bessern, dass sie keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt,
2. gemäß § 64 StGB, die untergebrachte Person von ihrem Hang zu heilen und die zugrunde liegende Fehlhaltung zu beheben.

Gesetz über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung – Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz; Art. 2, Abs. 1

Als größte Oppositionspartei im Landtag stellen wir als Grüne Fraktion in allen Anstalten des Maßregelvollzugs (MRV) und in Justizvollzugsanstalten (JVA) die stellvertretenden Vorsitzenden in den Anstaltsbeiräten. Seit 2018 bin ich die stellvertretende Vorsitzende des Maßregelvollzugsbeirats des Isar-Amper-Klinikums in Haar.

Aktuell gibt es in Bayern 14 Maßregelvollzugseinrichtungen, in denen etwa 2600 Personen untergebracht sind. Die Beiräte der Einrichtungen bestehen aus bis zu fünf Mitgliedern. Der Beirat steht als Ansprechpartner zur Gestaltung des Vollzugs zur Verfügung. Er nimmt Wünsche, Anregungen und Beanstandungen entgegen und kümmert sich um dringliche Anliegen der untergebrachten Personen. Durch Ideen und Verbesserungsvorschläge unterstützt der Beirat die Leitung der Maßregelvollzugseinrichtung. Beiräte können bei der Betreuung der Patienten sowie der Eingliederung nach Entlassung mitwirken.

Was kann eine Beirätin bewirken?

Eines meiner Herzensanliegen sind Angebote, die Inklusion erleichtern, zum Beispiel über Leichte Sprache. Darum will ich, dass die Info-Broschüren für Menschen im MRV endlich auch in Leichter Sprache erscheinen. Außerdem möchte ich Lücken im entsprechenden Gesetz schließen, die in einigen Fällen den Sinn des Maßregelvollzugs nicht gewährleisten. Zudem kümmere ich mich um die Wahrung der Minderheitenrechte, wenn es um den Vollzug der Unterbringung sowie die sensibilisierte Behandlung durch das Personal geht. Last not least kommen im Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz in seiner bisherigen Form nur Frauen und Männer vor. Diverse Menschen werden schlicht ignoriert. Auch das will ich anpacken!

Maßregel“: Was ist das überhaupt?

Eine Maßregel ist eine Zurechtweisung oder eine Sanktion. Eine „Maßregel der Besserung und Sicherung“ gehören zu den Rechtsfolgen. Sie kann von einem Strafgericht angeordnet werden, wenn eine Person eine rechtswidrige Tat begangen hat. Im Gegensatz dazu steht die Strafe, die verhängt wird.

Wichtiger Punkt: Die Maßregel ist unabhängig von Schuld

Sie wird zum Schutz vor gefährlichen Straftäter*innen oder zu deren Besserung angeordnet. So können Maßregeln der Besserung und Sicherung auch gegen schuldunfähige erwachsene Straftäter*innen angeordnet werden. Sie haben nachweislich etwas Rechtswidriges getan, sind aber nicht schuld.

Eine Maßregel wird aufgrund einer positiven Gefährlichkeitsprognose angeordnet. Das heißt, dass ein*e Täter*in als wahrscheinlich gefährlich einzustufen ist.

Gerne erkläre ich mehr zum Maßregelvollzug und beantworte Fragen wie immer per Mail!


Fotocredit: Mattes – Eigenes Werk, Isar-Amper-Klinikum München-Neubau des Hochsicherheitstraktes für straffällige Psychiatriepatienten
Lizenz: CC BY-SA 3.0


Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Stärkung der Sprachförderung im Rahmen der Integration

Weil es auch in meinem Stimmkreis viele Kinder mit Flucht- oder Migrationshintergrund gibt, habe ich zusammen mit meinen Fraktionskolleg*innen gefordert, die Mittel für den Unterricht ergänzende Sprachfördermaßnahmen, interkulturelle Projekte und außerschulische Sprachförderung um 2 Millionen Euro zu erhöhen.

Hier geht’s zur Begründung:

Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Stärkung der Sprachförderung im Rahmen der Integration

Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Ökologische Technik in der Filmproduktion – FilmeN mit Zukunft

Im Nachtragshaushaltsplan 2019/2020 soll ein neuer Tit. „Umweltfreundliche Technik in der Filmproduktion“ eingefügt und für das Jahr 2020 mit 0,5 Mio. Euro ausgestattet werden. Mit den Mitteln soll ein Fördermodell für bayerische Filmdienstleister finanziert werden, das wirksame Anreize für mittelständische Unternehmen schafft, umweltschädliche Technik durch umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen.

Hier geht’s zur Begründung:
Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Ökologische Technik in der Filmproduktion – FilmeN mit Zukunft

Kunst am Bau – Kunstobjekte müssen gepflegt und erhalten werden!

Bayern ist ein Kulturstaat – das kann man in der bayerischen Verfassung nachlesen. Dementsprechend ist die sogenannte „Kunst am Bau“ nicht nur dekoratives Aushängeschild öffentlicher Gebäude, sondern vor allem auch Ausdruck des kulturellen Selbstverständnisses.

Umso erschreckender ist der Zustand von 1.661 Kunstwerken aus dem Bestand, die vom Obersten Rechnungshof (ORH) nach Zustand, Verwaltung, Pflege und Instandhaltung geprüft wurden. Eine Inventarisierung existiert nicht, die Mängelliste der vorgefundenen Kunst ist lang: Kunstobjekte waren funktionsuntüchtig (Licht- und Medieninstallationen) oder stillgelegt (Brunnen), andere zweckentfremdet oder verrottet oder nur noch in Teilen existent. Verfallene, vermüllte oder hinter dichter Vegetation schlicht nicht mehr auffindbare Kunst zeigt weder Wertschätzung gegenüber den Kunstschaffenden noch gegenüber ausgegebenem Geld.

Um den Verfall einzudämmen, empfiehlt der ORH verschiedene Maßnahmen. Diese reichen von der zentralen und einheitlichen Erfassung des Bestands über eine stärkere Einbeziehung der Gebäudenutzer bis hin zu einem Gesamtkonzept, das darauf abzielt, Erhalt und Unterhalt der Kunstwerke sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist es ebenso wichtig wie erfreulich, dass unser Grüner Antrag „Kunst am Bau: Kunstobjekte erhalten – Empfehlungen des ORH umsetzen“ vom Ausschuss für Wissenschaft und Kunst angenommen wurde. Ein dringend nötiger erster Schritt, um den Verfall vieler Kunstobjekte zu stoppen.

Denn es ist halt nicht damit getan, medienwirksam tolle neue Kunstwerke im öffentlichen Raum zu enthüllen und sich als staatliche Mäzene feiern zu lassen, um die Objekte schließlich nach und nach dem Vergessen anheimfallen zu lassen!

Hier geht es zu unserem Grünen Antrag:
Kunst am Bau: Kunstobjekte erhalten – Empfehlungen des ORH umsetzen
Und wer Genaueres über die Beratenden Äußerungen des ORH wissen möchte, findet alle Informationen hier: https://www.orh.bayern.de/berichte/sonderberichte/aktuell/1032-kunst-am-bau-im-staatlichen-hochbau.html

Auf den zweiten Blick – Neujahrsgruß 2020

Das neue Jahr ist für viele Menschen Neustart und Einstieg. – Das Datum 1.1. ist willkürlich, andere Kulturen feiern das Beginn des neuen Jahres zu anderen Zeiten. Aber das Innehalten, die Pause, der Break ist für alle wichtig. Um dieses Innehalten zu nutzen, schreibe ich um die Jahreswende herum Neujahrskarten. Was dieses Jahr Zustande kam, seht Ihr hier.

AUF DEN ZWEITEN BLICK

Auf dem Foto sieht man die Söhne meines Bruders.
Ich will sie der Einfachheit halber Ben & Max Kurz nennen:
ein Mann in Uniform und ein Baby im Plüschanzug.

Für mich ist die Idee, Soldat zu werden, weit, weit weg. Trotzdem bewegt mich dieses Bild, weil es mit meinen Vorurteilen spielt: Ich schaue hin, sehe Ben und denke an die USA, den Irak-Krieg, Rap. Die deutsche Flagge und den Namen Kurz sehe ich erst auf den zweiten Blick.

Im Sommer vor Max‘ Geburt wurde Max‘ Mama sehr krank. Sie lag lange im Koma, im 7. Monat schwanger mit Max. Mutter und Kind haben es geschafft. Sie sind gesund. So ist das Bild für mich auf diesen zweiten Blick Leben, das sich Bahn bricht.

Warum Ben beim Militär arbeiten möchte? Warum wir Stereotype in uns tragen? Warum niemand die Krankheit kommen sah? Wie man mit chronischer Krankheit weiter lebt? – Ich weiß es nicht.

Ich weiß: Wir reden zu wenig miteinander, nehmen uns zu wenig Zeit füreinander. Ich wünsche uns allen ein Jahr mit Zeit zum Miteinander, Zeit zum Gespräch und:  Zeit für den zweiten Blick.


Meine Karten aus den Vorjahren findet Ihr hier:

Neujahrskarte_2019_2020_SanneKurz_MdL_die Grünen Bayerischer Landtag Grüne

Es ist angerichtet: Grün kocht

Liebe geht durch bekanntlich durch den Magen – Politik zuweilen auch. Einen tiefen Blick hinter die Kulissen und viel Leckeres hat unser Kochbuch von Grüne Fraktion Bayern.

Gemeinsam mit anderen am Tisch zu sitzen und sich zu auszutauschen ist etwas Wunderbares und hat etwas unheimlich Verbindendes. Ich genieße gemeinsam Essen mit der Family in vollen Zügen, denn im parlamentarischen Alltag ist dafür leider oftmals viel zu wenig Zeit. Während der langen Plenarsitzungen hingegen bleibt bei Abfall des Blutzuckerspiegels zuweilen nur der Griff zum Not-Bonbon. (Von Markus Söder heißt es übrigens, dass er einen quasi nie zur Neige gehenden Vorrat an Süßem unter seinem Tisch im Plenum hortet…)

Ernährung ist auch politisch – From Farm to Fork!

Und natürlich ist es keineswegs unerheblich, was da auf dem Tisch steht. Erzeugung, Verarbeitung, Handel von und Umgang mit Lebensmitteln sind eng verknüpft mit Fragen von Klima, Umwelt- und Artenschutz, sozialer Gerechtigkeit, Wertschätzung, Nachhaltigkeit und Gesundheit. Mit jeder Mahlzeit entscheiden wir mit, woher Lebensmittel stammen, wie Ressourcen eingesetzt werden, wie Menschen und Mitgeschöpfe rund um Nahrungsmittel behandelt werden und welche Art von Landwirtschaft wir fördern. Für uns Grüne sind ökologische und soziale Nachhaltigkeit, Regionalität sowie eine Wertschätzung von Mensch, Tier und pflanzlichen Lebensmitteln selbstverständlich.

Die Vielfalt der Regionen auf dem Teller

Deshalb haben wir in der Grünen Landtagsfraktion unsere Lieblingsrezepte zusammengetragen und zusammen ein Grünes Kochbuch herausgebracht. Mit Rezepten für Salziges und Süßes, mit Spezialitäten aus unterschiedlichen Regionen Bayerns (und teils sogar über die Landesgrenzen hinaus) – aber immer mit Liebe ausgesucht und lecker.

Abgeordnete ganz privat

Besonders schön finde ich, dass alle Fraktions-Kolleginnen und Kollegen unserer Grünen Landtags-Fraktion sich nicht gescheut haben, ihre Suppentöpfe und Dessert-Deckelchen zu öffnen und ganz Bayern hinter die Kulissen spitzeln zu lassen. Spannend, was da ganz privat über Rezepte, kleine Geschichten, Genuss und Küche transportiert wird. Noch leckerer werden alle Gerichte natürlich mit hochwertigen, regionalen Bio-Zutaten. Als Pfälzerin, die ich bin, habe ich eine vegetarische Variante der klassischen Quiche Lorraine beigesteuert.

Viel Vergnügen beim Nachkochen und Genießen!

Update: Wir, die Landtagsgrünen in Bayern, haben ein Video produziert, indem ihr alle Landtagsabgeordneten kennen lernen könnt. Viel Spaß beim angucken.

„Tief verwurzelt-weit verzweigt“

Pressemitteilung: Sanierung des Landestheaters Niederbayern auch nach 2020

„Eine prosperierende Stadt wie Landshut muss die Möglichkeit haben, auch Schulden für ein wertvolles Kulturobjekt aufnehmen zu können!“

Das Stadttheater Landshut, das zum Landestheater Niederbayern gehört, steckt im Sanierungsstau. 2020 scheint gesichert – wie es weiter geht, steht in den Sternen, weil vor den Kommunalwahlen niemand den Schwarzen Peter haben will. Doch Landshut muss sparen und das Gesparte ausnahmslos in Schuldenabbau und Daseinsfürsorge stecken: Schulen, Kitas, Jugendamt – denn die Stadt wächst.

„Es ist für unsere Kulturlandschaft dramatisch, wenn Kommunen mit Altlasten ausnahmslos Pflichtaufgaben bedienen müssen. Das führt zu so absurden Situationen, dass Theater in ein nicht für Dauerbetrieb angelegtes Zelt verbannt wird, weil nicht investiert werden darf. Einsparungen müssen belohnt werden! Man muss hier auch im Sinne ganz Niederbayerns in Kultur investieren dürfen, denn Kultur ist Standortvorteil. Die Zukunft eines Theaters im Kulturstaat Bayern kann doch nicht allein an bürokratischen Vorgaben hängen. Landshut ist eine prosperierende Stadt, die fleißig Schulden abbaut, die Menschen lieben ihr Theater – das muss sich auszahlen!“

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag

Kurz ist regelmäßig mit der Grünen OB-Kandidatin in Landshut, Sigi Hagl, dem Intendanten des Theaters Stefan Tilch und Kunstminister Sibler in Kontakt. Hagl ist ebenfalls erschrocken über den Umgang mit dem Theater, zu dem sie sich klar bekennt. Sie freut sich über jede zivilgesellschaftliche Unterstützung:

„Es kam zu einer unglaublichen Solidarisierungswelle für das Landshuter Theater. Eine Petition mit über 24-tausend Unterschriften wurde eingereicht, die deutlich signalisiert: Die Sanierung darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.  Das Stadttheater gehört endlich wieder in die Innenstadt, in den Bernlocher-Komplex, die derzeitige Ausweichspielstätte, das Theaterzelt, darf nicht zum Dauerprovisorium mutieren.“

Sigi Sigl, OB-Kandidatin der Grünen für Landshut

Sie fordert alle Möglichkeiten auszuloten, um Neubau und Sanierung auf den Weg zu bringen. Kultur sei die Seele der Stadt, die Verschiebung käme dem schleichenden Tod des Niederbayerischen Landestheaters gleich.

„Wo alle sich einig sind, dass es eine schnelle Lösung und verlässliche Zusagen geben muss, darf das nicht an Verwaltung und Bezirksregierung scheitern, oder weil der OB das nicht will, weil er es sich vor der Wahl nicht mit Eltern verscherzen will, wenn nicht alle verfügbaren Mittel nur in Schulen und Kitas fließen.“

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag

Der OB habe zwar prompt auf ihr Schreiben reagiert, wolle es aber einfach nicht mutig anpacken, so sei ihr Eindruck. Aber, so die Filmemacherin aus München, wenn die Sanierung noch fünf oder mehr Jahre dauere, sei das peinlich für Bayern und unzumutbar für die Beschäftigten des Theaters. Kurz zitiert Artikel 10 Abs. 4 der Bayerischen Verfassung:

„Das wirtschaftliche und kulturelle Eigenleben im Bereich der Gemeindeverbände ist vor Verödung zu schützen – das ist ein klarer Auftrag!“

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag

Kunst braucht Platz

Orte mit einer vitalen Kunst- und Kulturszene sind nicht ein Luxus, den eine Gesellschaft sich leisten sollte, sondern ein wertvoller Beitrag zur Lebensqualität. Und selbst wenn man rein ökonomisch argumentieren wollte: Unternehmensstandorte können nicht zuletzt auch mit einem vielfältigen Kulturangebot punkten und so Arbeitskräfte binden.

Die damit verbundene Erkenntnis, dass Kunst und Kultur einen angemessenen Raum für ihr Wirken brauchen, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Doch mit unserem Antrag, mehr geeignete Atelierräume für in Bayern lebende Künstlerinnen und Künstler zu erschließen, stießen wir bei den Kollegen von der CSU im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst leider auf taube Ohren. Da war vom nicht vorhandenen „Goldesel am Odeonsplatz“ die Rede, den wir Grüne uns herbeiphantasieren würden. So nach dem Motto: Braucht’s das wirklich?

Dabei geht es uns vor allem darum, das bestehende bayerische Atelierförderprogramm weiterzudenken. Entsprechende Arbeitsräume in staatlichen Neubauprojekten zu planen oder ungenutzte Räume staatlicher Liegenschaften entsprechend umzufunktionieren kostet nicht die Welt! Aber es bietet Kunstschaffenden die Basis, um langfristig kreativ arbeiten zu können. Und am Ende profitieren nicht nur sie selbst davon, sondern wir als Gesellschaft.

Hier geht’s zum Antrag:
http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000003000/0000003361.pdf

Von Wille und Wirklichkeit – Kunst, Kultur & Kinder

Familienfreundliches Arbeiten – im bayerischen Kunst- und Kulturbereich derzeit immer noch eine süße Utopie. Insbesondere Mütter, die weiterhin einen Löwenanteil der Care-Arbeit leisten, müssen sich oftmals überschlagen, um Familie und künstlerisches Schaffen unter einen Hut zu bringen. Als freie Filmschaffende mit vier Kindern weiß ich aus langjähriger leidlicher Erfahrung, wovon die Rede ist. Das zu ändern, war diese Woche unser Ziel im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. In zwei entsprechenden Anträgen ging es darum, einer familienfreundlicheren Kunst- und Kulturförderung den Weg zu ebnen.

Bei diversen Stipendien und Fördertöpfen gilt derzeit eine Altersgrenze vom 40 Jahren. Wenn aber eine Frau z.B. drei Kinder erzogen und die ihr rechtlich zustehende Erziehungszeit genutzt hat, dann fällt sie schnell aus entsprechenden Bewerbungsverfahren raus. Fürs Kinderkriegen bzw. -erziehen bestraft zu werden darf nicht sein! Unser Ziel ist eine automatische Anerkennung von zwei Jahren Erziehungszeit pro Kind.

Auch sollten Familien selbst entscheiden, ob, wie beim halbjährigen USA- oder Paris-Stipendium, Kinder dabei sein können oder nicht. Und sie sollten es sich – durch entsprechende Zuschläge bzw. die Übernahme der Betreuungskosten – leisten können! Denn auch das ist bisher keineswegs Realität. Im Gegenteil: Teilweise werden sogar Zuschläge erhoben, wenn die Familie Räume „mitnutzt“.

Schade, dass sich die CSU/FW-Regierung trotz aller Lippenbekenntnisse zur Familienfreundlichkeit hier trotzdem erst zur Zustimmung bewegen ließ, nachdem wir unsere beiden Anträge zu „Prüfanträgen“ abgeschwächt hatten. Ein Armutszeugnis! Dabei kostet insbesondere die Anerkennung von Erziehungszeiten keinen Cent, würde aber einen riesigen Unterschied für die Betroffenen machen. Doch ich werden dranbleiben, auf Umsetzung pochen und die schwarz-orange Koalition an die Bedürfnisse der Künstler*innen erinnern!

„Kunst trifft Grün“ oder: Zukunft trifft Landtag

„Gemeinsam auf Augenhöhe arbeiten“ − unter diesem schönen Motto waren Kunst- und Kulturschaffende aus ganz Bayern am 18. November auf Einladung der Fraktion im Bayerischen Landtag. Und gearbeitet wurde in unserer (erstmals angebotenen) Zukunftswerkstatt − auf Augenhöhe, ohne Scheuklappen und mit enormem Engagement. Nach einer knappen Vorstellung meiner Arbeit als kultur- und filmpolitische Sprecherin wollte ich zunächst einmal mehr über die Sorgen oder Stolpersteine erfahren, denen sich die rund 100 anwesenden Kreativen, Künstlerinnen und Künstler in ihrem täglichen Schaffen gegenübersehen.

Was folgt daraus? Gemäß der Devise Woody Allens „Mein Interesse gilt der Zukunft, weil ich dort den Rest meines Lebens verbringen werde“ ging es vor allem darum, den Blick nach vorn zu richten. Mögliche Antworten erarbeiteten die Teilnehmenden an den sechs Arbeitstischen, wo sich zunächst der gedankliche Raum für Wünsche und Utopien öffnete. Wie kann eine (Arbeits-)Welt aussehen, in der Kultur und Kreativität den ihr angemessenen Platz einnehmen? Wie lassen sich konkrete Ziele umsetzen? Und welche Rolle kommt der Politik darin zu? Top-down oder Bottom-up? Hochspannende Fragen auf einem weiten Feld, das sich von „kulturelle Bildung“ über „Räume“ bis hin zu „Kultur in der Fläche vs. in der Stadt“ spannte.

Und so führte der Weg über die luftigen Höhen der Utopie zurück auf den Boden der Realität, indem aus Wünschen fassbare Vorstellungen und Forderungen wurden. Ebenso wichtig wie inspirierend waren dementsprechend die präsentierten Ergebnisse der einzelnen Arbeitstische. Und so konnte ich am Ende eine Fülle an Ideen, Anregungen und Bestärkung im Hinblick auf meine Arbeit mitnehmen!

Im Frühjahr 2020 wird die Dokumentation der Zukunftswerkstatt „Kunst trifft Grün“ aus den pdf-Druckmaschinen rattern. Wer die Dokumentation möchte, kann sich hier für den pdf Versand vormerken lassen. bitte Stichwort „Kunst trifft Grün Dokumentation“ im Betreff vermerken.

Mitglieder des uigurischen Volkes in Bayern nicht der Behördenwillkür Chinas ausliefern!

Am 24.9.2019 beriet der Landtag über den Antrag „Solidarität mit Uiguren“. Im Wortlaut des Beschlusses hieß es

Der Landtag betrachtet mit Sorge, dass sich in den vergangenen zehn Jahren die Menschenrechtssituation der Uiguren in der Volksrepublik China dramatisch verschlechtert hat. Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich in geeigneter Art und Weise für eine Verbesserung der Situation der Uiguren einzusetzen.

Beschlussempfehlung und Bericht, Drs 18/4434 Bayerischer Landtag

In anderen Bundesländern erspart man uigurischen Menschen den Dauer-Konflikt mit dem Herkunftsland China, wo oft noch Familie interniert ist. in meinem Stimmkreis leben viele Betroffene. Vor diesem Hintergrund habe ich die Staatsregierung gefragt,

  • ob Uigurinnen und Uiguren, die in Bayern leben, bei den chinesischen Auslandsvertretungen zum Zwecke der Beschaffung von Pässen oder anderen Identitätspapieren vorsprechen müssen, obwohl bekannt ist, dass Uigurinnen und Uiguren bei der Beschaffung von Pässen oder anderen Identitätspapieren zahlreiche Hürden seitens chinesischer Behörden überwinden müssen,
  • ob aufgrund der schwierigen Passbeschaffungsmaßnahmen (siehe oben) auf die Aufforderung an die Uigurinnen und Uiguren, Identitätspapiere aus China zu beschaffen, verzichtet werden (auch zum Zwecke der Eheschließungen) kann und
  • wie es geduldeten Uigurinnen und Uiguren, aufgrund der oben beschriebenen schwierigen Passbeschaffungsmaßnahmen erleichtert werden kann, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?

Die Antwort des bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, gezeichnet Staatsminister Joachim Herrmann – unten in voller Länge, listete in zynischer Weise die Meinung der Chinesischen Regierung auf:

Es ist zu empfehlen, ca. vier bis sechs Monate vor dem Ablauf des Passes die Verlängerung bzw. Neuausstellung zu beantragen. Sobald dem Konsulat ein positives Prüfungsergebnis der chinesischen Behörden vorliegt, stellt dieses anschließend einen Pass aus.

Drs 18/4252 Bayerischer Landtag

Ja, klar, liebe bayerische Staatsregierung: In einer Region, in der 10% der Bevölkerung in Umerziehungs-Lagern interniert ist, in einem Staat, der foltert, unterdrückt, gleichschaltet, kontrolliert, Menschenrechte mit Füßen tritt – da ist man zu im Ausland lebenden verfolgten Minderheiten freundlich und korrekt. 

Schuld seien eigentlich uigurische Menschen selbst: Man darf halt nicht trödeln bei der Beantragung von Papieren, liebe Uiguren, gell?! Mangelnde Sensibilität oder bewusste Ignoranz? – Die Antwort der Staatsregierung, die hier unkommentiert chinesische Angaben übernimmt, ist beschämend, Menschen verachtend und so nicht hinzunehmen!

Unten die komplette Antwort. Hier für alle, die sich mit der Menschenrechtslage des Uigurischen Volkes in Xinjiang noch nicht befasst haben, sein sehr gut recherchierter Bericht von arte:

https://youtu.be/6OTvyejwJXc

Die komplette Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration auf meine Anfrage:

Grundsätzlich gilt, dass die Ausländerbehörden an die asylrechtlichen Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie der Verwaltungsgerichte gebunden sind. Auf die Beurteilung und Prüfung durch das BAMF und die Verwaltungsgerichte, ob und welcher Schutzstatus einer Uigurin oder einem Uiguren erteilt wird, hat die Staatsregierung keinen Einfluss. Nach einer Anerkennung als Asylberechtigter, GFK-Flüchtling (GFK = Genfer Flüchtlingskonvention) oder subsidiär Schutzberechtigter, ist der Ausländerin bzw. dem Ausländer von der Ausländerbehörde ein Aufenthaltstitel zu erteilen, bei Feststellung eines Abschiebungsverbots soll ein Aufenthaltstitel erteilt werden.

 Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass die Identität des Ausländers geklärt ist. Im Regelfall sind Identität und Staatsangehörigkeit durch die Vorlage eines gültigen Passes oder Passersatzes nachgewiesen. Sofern ein solches Dokument nicht vorliegt, sind die Identität und Staatsangehörigkeit durch andere geeignete Mittel nachzuweisen (z. B. Geburtsurkunde, andere amtliche Dokumente).

Eine Ausnahme von diesem Erfordernis gilt für die Erteilung von Aufenthaltstiteln an Asylberechtigte, GFK-Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sowie Ausländerinnen bzw. Ausländern, denen wegen zielstaatsbezogener oder mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) begründeter Abschiebungsverbote eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die geklärte Identität stellt somit lediglich in diesen Ausnahmefällen keine Erteilungsvoraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis dar.

Unabhängig von der Frage, ob ein Ausnahmefall vorliegt oder nicht, besteht ausdrücklich die Pflicht zur Mitwirkung bei der Beschaffung eines Passes sowie zur Vorlage sonstiger Urkunden und Unterlagen. Diese Verpflichtung hat grundsätzlich den Zweck, die Identität der Ausländerin bzw. des Ausländers verbindlich festzustellen – dies kann wegen der völkerrechtlichen Personalhoheit nur der Staat, des- Drucksache 18/4252 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 12 sen Staatsangehörigkeit er besitzt. Eine Zielsetzung dieser Verpflichtung ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, für die Klärung der Identität besteht ein hohes Sicherheitsbedürfnis. Die Mitwirkungspflicht umfasst auch die Pflicht, die Bemühungen der Behörde, einen Pass oder Passersatz zu beschaffen oder die Behörde sonst bei der Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit zu unterstützen.

Bei der Prüfung der Mitwirkungs- und Beibringungspflichten der Betroffenen ist im jeweiligen Einzelfall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dabei ist der Vortrag des Betroffenen zu berücksichtigen. Jedoch ist es sogar anerkannten Flüchtlingen bzw. Asylberechtigten grundsätzlich möglich und zumutbar, selbst oder durch einen Rechtsanwalt die Auslandsvertretung ihres Herkunftsstaates aufzusuchen, um geeignete urkundliche Nachweise zu beschaffen (vgl. auch BVerfG vom 16.09.1990, 2 BvR 1864/88, wonach im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise zugemutet werden kann, sich zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit bei einer Auslandsvertretung seines Herkunftsstaates um die Aufgabe seiner Staatsangehörigkeit zu bemühen). Reisen in das Heimatland sind Flüchtlingen nicht zuzumuten. Indem sich ein Flüchtling an seinen Herkunftsstaat wendet, um Dokumente zum Nachweis seiner Identität zu beschaffen, stellt er sich nicht unter den Schutz des Herkunftsstaates, sodass er sich durch das Verhalten nicht der Gefahr des Widerrufs der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft aussetzt.

Laut offizieller Mitteilung des chinesischen Generalkonsulats in München können chinesische Staatsangehörige ihre Reisepässe sowohl in China als auch in München im dortigen Konsulat neu beantragen. Dies gilt auch für Personen, die aus der autonomen Region der Uiguren stammen.

Es ist zu empfehlen, ca. vier bis sechs Monate vor dem Ablauf des Passes die Verlängerung bzw. Neuausstellung zu beantragen. Sobald dem Konsulat ein positives Prüfungsergebnis der chinesischen Behörden vorliegt, stellt dieses anschließend einen Pass aus.