Kultur ist der nachhaltigste nachwachsende Rohstoff.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Honorare Kulturfonds“

Meine Fraktionskollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung:


Welche Summe (inkl. MwSt in Euro) können im Bereich der Förderung von nichtstaatlicher Kunst und Kultur (inkl. des Bayerischen Kulturfonds, Bereich kulturelle Bildung und Bereich Kunst) für Eigenleistungen von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen für ihre eigene, fachqualifizierte Arbeit pro Stunde höchstens angesetzt werden, welche Summen (inkl. MwSt in Euro) dürfen von kreativen Dritten, also künstlerisch frei oder abhängig arbeitenden Personen, die nicht identisch sind mit den antragsstellenden Personen, jeweils für fachqualifizierte Arbeit pro Stunde höchstens angesetzt werden und welche Summen (inkl. MwSt. in Euro) können ohne Nachweis der fachlichen Qualifizierung maximal pro Stunde für die genannten Bereiche für künstlerische Arbeit (frei/abhängig) angesetzt werden? (bitte tabellarisch nach Förderprogramm, Kulturfonds (beide Bereiche) und den jeweiligen Summen inkl. MwSt auf frei/abhängig, bei Eigenleistung/bei Leistungen Dritter, mit/ohne Nachweis Fachqualifikation aufschlüsseln)?

Hier geht’s zur Antwort:

Kreative Potenziale in Bayern sichern! 

Bayern ist Kulturstaat, so steht es in Artikel 3 der bayerischen Verfassung. Unsere besondere Verantwortung für das umfangreiche und bedeutsame Kulturerbe, für die Kunst und Kultur unseres Landes, hat Verfassungsrang. Da verwundert es doch, dass die Menschen, die kreativen Köpfe in Bayern, die Kunst und Kultur in Bayern schaffen, mit Herz, Hirn und ihrer Hände Arbeit den Kulturstaat Bayern mit Leben füllen von ihrem künstlerischen und kreativen Schaffen oft nicht leben können.

Mehr als die Hälfte der freiberuflich tätigen Künstlerinnen und Künstler im Freistaat arbeiten als sogenannte Mini-Selbstständige.1 Das Medianeinkommen der freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler liegt bei € 2.600 – im Jahr. Dass es unmöglich ist, mit diesem Einkommen das eigene Leben zu finanzieren, versteht sich von selbst. Das Preisdumping, dass in Kunst und Kultur alltäglich ist, sucht seinesgleichen. Zu den niedrigen Einkommen gesellen sich unstete Beschäftigungsverhältnisse, kaum soziale Absicherung und ein Gender-Pay-Gap von gut 30%. 

Kunst und Kultur zu fördern ist kein Nice to Have, sondern eine Zukunftsinvestition

Das wollen wir ändern. Denn Kunst und Kultur ist Lebenselixier und bereichert das Leben aller Menschen. Künstlerinnen und Künstler sorgen mit ihrer Arbeit für unvergessliche Erfahrungen, stoßen Diskurse an und halten unsere Gesellschaft und Demokratie zusammen. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist in Bayern, am Umsatz gemessen, die drittgrößte Branche.2 Freiberufliche, einkommenssteuerpflichtige Künstlerinnen und Künstler in Deutschland zahlen insgesamt mehr Einkommenssteuer als Rechtsanwälte3. Die Förderung von Kunst und Kultur ist keine freiwillige Leistung, sie ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Was wir fordern:

  • die verpflichtende Einhaltung von Honorarempfehlungen der einschlägigen Berufsverbände bei allen Projekten, die von der öffentlichen Hand gefördert werden
  • gleiche Bezahlung für Frauen in künstlerischen und kreativen Berufen 
  • Arbeits- und Berufseinstiegsstipendien für mehr Planungssicherheit in kreativen Berufsfeldern

Was wir konkret ändern wollen und wie es gehen kann, haben wir in unserem Antragspaket ‚Kreative Potenziale in Bayern sichern‘ formuliert, das voraussichtlich Mitte April im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst diskutiert werden wird.

Die Zahlen der „Söndermann-Studie“ lassen keinen Zweifel:
Es ist höchste Zeit für politisches Handeln!

Anstoß für diese Antragspaket gab die 2021 von der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegebene „Einkommensstudie Künstler*innen in Bayern“ von Michael Söndermann (Büro für Kulturwirtschaft). Erstmals liefert diese Studie ein umfassendes Bild zu den künstlerischen Erwerbsmodellen – und verdeutlicht anhand in Zahlen fassbarer Ergebnisse, wir prekär die Situation ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Kulturstaat Bayern auch für künftige Generationen zu sichern! Wir Grüne im Bayerischen Landtag gehen diese Mammutsaufgabe mit einem umfassenden Antragspaket an. 

Hier unsere Anträge dazu:

Und hier die Ergebnisse der zugrundeliegenden Studie:


1 Söndermann 2022, S. 13

2 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Hg.): Zweiter Bayerischer Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht. Nürnberg 2021. S. 24

3 Söndermann 2022, S. 8

Schriftliche Anfrage „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben – II“

75 Prozent der Filmproduktionsunternehmen, die im Rahmen einer Studie aus dem Jahr 2022 des Weiterbildungsverbunds Medien (Media Collective) mit Geldern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ermöglicht wurden, geben an, dass der Fachkräftemangel in der Filmbranche deutlich spürbar ist. 90 Prozent dieser Unternehmen beurteilen die Lage in den nächsten drei Jahren als eher schwierig oder schwierig.1 Diese Publikation macht ein weiteres Mal deutlich, wie eklatant der Fachkräftemangel im Filmbereich aktuell ist. Auch die Produzentenallianz weist mit ihrer Pressemitteilung vom September 2022 auf den Fachkräftemangel und die dringende Notwendigkeit der Ausbildung hin.2 Neben gesteigerter Sichtbarkeit für die Branche werden in oben genannter BMAS-Studie die Förderung und Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen (82 Prozent), die attraktivere Gestaltung der Arbeitsbedingungen in den Produktionen (62 Prozent) sowie die Vereinheitlichung von Aus- und Weiterbildungsstandards (58 Prozent) als wesentliche Instrumente gegen den Fachkräftemangel benannt.3

Die Relevanz der Filmbranche für den Medienstandort Bayern kann kaum unter- schätzt werden. Knapp 3000 Unternehmen sind in diesem Bereich in Bayern tätig, sie beschäftigten im Jahr 2021 12032 Personen, der Umsatz der Branche betrug vor der Pandemie 2,1 Mrd. Euro. Damit liegt Bayern in Deutschland auf Platz 2.4 Nebst diesen harten wirtschaftlichen Faktoren dienen bayerische Serien und Filme auch der Sichtbarkeit und Attraktivität unserer Städte und Gemeinden. Für den Freistaat Bayern besteht deshalb ein besonderes Interesse, die Branche bei der Akquise von Nachwuchs durch Aus- und Weiterbildungen zu unterstützen.

Aus der Antwort auf die „Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel bekämpfen“ der Abgeordneten Susanne Kurz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 26.09.2022 wird nicht deutlich, ob die CSU-geführte Staatsregierung die Brisanz des Themas vollumfänglich erkannt hat. Die Wirkung der von der Staatsregierung finanzierten Initiativen bleibt vage, die Programme sind entweder nicht weitreichend genug oder scheinen an den Bedarfen vorbeizugehen.

Die Arbeitsbedingungen in der Filmbranche, die zu Recht von vielen Seiten kritisiert werden (z.B. enormer Arbeitsdruck, unstete Beschäftigungsverhältnisse, schlechte Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder unzureichende Bezahlung), sorgen für weitere Abwanderung. Schnelles Handeln ist gefragt, damit der Filmstandort Bayern nicht an Attraktivität verliert und weiterhin hochwertige und spannende Filme und Serien „Made in Bavaria“ produziert werden können. Dabei müssen vor allem die Berufsbilder im Fokus stehen, für die es aktuell massive Bedarfe gibt. Laut Bundesagentur für Arbeit sind das vor allem Filmgeschäftsführung/-assistenz, Produktionsleitung, Produktionsassistenz/- koordination, Motivaufnahmeleitung, Erste Aufnahmeleitung, Außenrequisite, Garderobe, Set-Requisite, Set-Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Script Supervision, Requisitentransport, Regieassistenz, Szenenbildassistenz und Location Scouting.5

Ich frage die Staatsregierung:


1.1 Mit welchem jährlichen Budget unterstützt die Staatsregierung die vielfältigen Programme und Kanäle, die unter der Marke „Start into Media“ zusammenlaufen und mit denen Jugendliche und junge Erwachsene für eine Karriere in der Film- und Medienbranche gewonnen werden sollen? (Bitte tabellarisch Summe ab 2018 pro Programm/Kanal und Reichweite angeben)
1.2 An wen wurde die „Future Skills“ Förderung seit ihrem Bestehen vergeben? (Bitte nach Jahr und Höhe der Förderung an die jeweilige Institution tabellarisch angeben)
1.3 Mit welchen Mitteln und Reichweiten wurden die Events der Marke ‚Start into Media‘ die sich an Ausbildende im Film- und Medienbereich richtet seit 2018 umgesetzt (Bitte nach Jahr, Event Budget und Reichweite tabellarisch aufschlüsseln, „Reichweite“ meint hier u.a. Anzahl Teilnehmende, Anzahl Homepage-Besuche und Verweildauer, native Social-Media Reichweite etc.)
2.1 Welches Budget ist für das Projekt „Round Tables“ für Lehrer*innen pro Jahr veranschlagt (Bitte Anzahl der „Round Tables“, Teilnehmenden-Zahlen und verausgabte Summen nach Jahr seit Start des Programms tabellarisch angeben)?
2.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatregierung aus den Round Tables, die laut eigener Aussage der Staatsministerin für Digitales dem Wissensaustausch der Schulen untereinander dienen, gezogen?
2.3 Welche Auswirkungen hat das Programm auf eine bessere Platzierung von Medienberufen im Rahmen der Berufsorientierungen an Schulen?
3.1 Wann ist mit Ergebnissen für die in der Antwort auf die „Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpfen“ vom 26.September 2022 erwähnte Bund-Länder Umfrage zu den unterschiedlichen Maßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangels in der Filmbranche zu rechnen?
3.2 Wie sollen die Maßnahmen, die explizit in Bayern umgesetzt werden können und Teil der Umfrage sind im Freistaat implementiert werden?
3.2 Welche weiteren Lösungsmöglichkeiten, die im Wirkungsgebiet des Freistaats Bayern liegen, wurden im Austausch mit den relevanten Stakeholdern aus der Filmbranche in Ergänzung zur bundesweit geplanten Imagekampagne erarbeitet? (bitte mit jeweils tabellarischer Auflistung des perspektivischen Zeitraums der Maßnahme/Lösungsmöglichkeit, der Maßnahme/Lösungsmöglichkeit, der konsultierten Stakeholder und der Daten der Konsultationen)?
4.1 Wie viele Studienplätze stehen seit 2022 für die kommenden fünf Jahren an der Hochschule Ansbach für den Bachelorstudiengang „Produktionsmanagement Film & TV“ und für den Masterstudiengang „Multimediale Medienproduktion“ zur Verfügung (bitte mit tabellarischer nach Jahr und Auflistung von Plätzen für Studienanfänger*innen und geplanter Anzahl Absolventen*Absolventinnen im Zeitraum von 2022-2027)?
4.2 Wie wurden die Studiengänge für das Wintersemester 2022/23 nachgefragt (Bitte mit Angaben der Anzahl von Bewerbungen, Anzahl der zugesagten Studienplätze und Anzahl der Personen, die tatsächlich die Studiengänge angetreten haben)?
4.3. Mit welcher Entwicklung der Zahlen der ersten qualifizierten Fachkräfte, die diese Studiengänge durchlaufen haben, rechnet die Staatsregierung in den kommenden zehn Jahren auf dem Arbeitsmarkt (bitte mit tabellarischer Auflistung Absolvent*innen /Jahr pro Studiengang)?
5.1 Welche Strategie hat die Staatregierung um die von der Bundesagentur für Arbeit laut Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kurz vom 26.10.22 („Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpfen“) am meisten nachgefragten Berufsbilder wie Filmgeschäftsführung/-assistenz, Produktionsleitung, Produktionsassistenz/-koordination, Motivaufnahmeleitung, Erste Aufnahmeleitung, Außenrequisite, Garderobe, Set-Requisite, Set-Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Script Supervision, Requisitentransport, Regieassistenz, Szenenbildassistenz und Location Scouting auszubilden oder deren Ausbildung von Seiten der Filmunternehmen zu fördern?
5.2 Welche der von der Staatsregierung geförderten Weiterbildungsangebote (Drehbuchwerkstatt München e.V., Into the Wild, Nürnberger Autorenstipendium Drehbuch und Audiovisual Women) bieten explizit Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für unter 4.3 genannten Berufsbilder?
6.1. Für welche weiteren Maßnahmen, Programm und Projekte werden die in der Antwort auf die sAn der Abgeordneten Sanne Kurz vom 26.1.22 22 („Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpfen“) genannten 1,9 Millionen, welche die Staatskanzlei jährlich für die Aus- und Fortbildung im Medienbereich auszugeben angibt, verwendet?
6.2 Wie viele Personen werden mit den Programmen, die sich explizit an die Filmbranche richten erreicht? (Bitte tabellarisch nach Programm und Reichweite wie Klick- und Zugriffs-Zahlen oder Teilnehmenden-Zahlen aufschlüsseln?)
6.3. Wie viele Personen werden pro Jahr durch die von der Staatskanzlei geförderten Programme, Maßnahmen und Projekte tatsächlich aus- und weitergebildet (bitte tabellarisch nach Jahr/Anzahl/Programm angeben aufgeschlüsselt nach Anzahl Bewerber*innen, Anzahl teilnehmende Personen im jeweiligen Programm, jeweiliger Maßnahme, jeweiligem Projekt und Anzahl Absolvent*innen)?
7.1 Welche konkreten Aus- oder Weiterbildungs- sowie Nachqualifizierungsmaßnahmen Ausbildungsgänge zu Berufsbildern, die im Filmbereich stark nachgefragt werden, sind von Seiten der IHK Oberbayern, mit der das Staatsministerium für Digitales laut eigener Aussage im Austausch ist, in Planung?
7.2 Wie gestaltet sich der Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der IHK?
7.3 Wie bewertet die Staatsregierung die eigene Rolle beim Prozess der Entwicklung dieser für die Medienstandort Bayern so relevanten Ausbildungsgänge?

Hier geht’s zur Antwort:


1 https://www.epi.media/download.855857bdcb0b2df62e2a05ff32164724_1/
2 https://www.produzentenallianz.de/beitraege/pressemitteilung/produzentenallianz-legt-zahlen-
zur-personalsituation-bei-film-und-tv-produktionsunternehmen-vor-forderung-nach-einem-bund-
laender-programm-filmqualifizierung/
3 https://www.epi.media/download.855857bdcb0b2df62e2a05ff32164724_1/
4 https://mediennetzwerk-bayern.de/medienstandort-bayern/
5 Antwort auf sAn Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpfen der
Abgeordneten Sanne Kurz vom 26.September 202

„Kleine Anfrage“ – AzP „Klimaneutralität der Staatsregierung und Kultureinrichtungen“

Ich frage die Staatsregierung:

Ist das von CSU-Ministerpräsident Markus Söder ausgegebene Ziel, dass die Bayerische Staatsregierung, die neben der Staatskanzlei auch die 17 Ministerien umfasst, von denen lediglich eines eine CO2-Bilianz erstellt hat und somit über Daten zum eigenen CO2- Ausstoß verfügt, im Laufe des Jahr 2023 klimaneutral sein wird, auch für die den Ministerien unterstehenden Einrichtungen wie nachgeordnete Behörden, Landesstellen, staatliche Kultureinrichtungen etc. gültig, wie gedenkt die Staatsregierung insbesondere bei staatlichen Kulturinstitutionen der CSR-Berichtspflicht, die verpflichtende Nachhaltigkeits-Berichterstattung im Non-Financial Reporting nach EU Reglement, die ab Januar 2024 für das Berichtsjahr 2023 gilt und sich an alle „entities of public interest“ richtet sowie explizit auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt, zu erfüllen und an welchen eigenen und nachgeordneten sowie staatlichen Stellen und Einrichtungen im Bereich Kultur gedenkt die Staatsregierung ihren CO2 Ausstoß (in CO2 Äquivalenten) für das Jahr 2023 zu erheben (bitte mit Auflistung der genutzten Erhebungs-Methoden und jeweiligen Erhebungs- bzw. Ergebnis-Zeitfenster)?

Hier geht’s zur Antwort:

Equal Pay Day 2023 in Kunst & Kultur: 21. April statt 7. März!

„Die Kunst der gleichen Bezahlung“ ist das Motto des Equal Pay Days, der 2023 auf den 7. März fällt. Gäbe es einen Equal Pay Day Kunst und Kultur, fiele der seit 2014 schon jedes Jahr auf den 21. April. So lange müssten Künstlerinnen ohne Einkommen arbeiten, um am Ende des Jahres bei gleicher Bezahlung gleich viel Geld zu haben wie Künstler. 30% Lohnlücke in den Künsten – fast doppelt so viel wie in allen anderen Bereichen. Wir finden: Das darf nicht sein!

Mit dem Datum des Equal Pay Day drückt sich die Lohnlücke in Zeit aus: Ist der Equal Pay Day eines Tages am 1. Januar, müssen Frauen nicht mehr ohne Bezahlung arbeiten, um gleiches Geld für gleiche Arbeit zu bekommen. Kleiner Verdienstunterschied bedeutet also frühes Datum. Frauen arbeiten kurz „ohne Gehalt“ um am Ende des Jahres gleich viel zu verdienen wie Männer im gleichen Job. Der Equal Pay Day fällt 2023 auf den 7. März, das sind 18% eines Jahres, 18% Lohnlücke, 18% weniger Geld für Frauen als Männer. – 18% – unser aktueller Gender Pay Gap für Deutschland.

„Die strukturellen Ursachen, die in Kunst und Kultur zu dem eklatanten Gender Pay Gap 2021 von  30 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2022) führten, zeigen wie durch ein Vergrößerungsglas die gleichen strukturellen Ursachen, die gesamtgesellschaftlich ergeben, dass Frauen im Schnitt 18 Prozent weniger verdienen. Auch der auf neuer Datenbasis errechnete Gender Pay Gap 2022 von 20 Prozent in Kunst und Kultur liegt über dem branchenübergreifenden Durchschnittswert (Statistisches Bundesamt, 2023) – und mit einem Fünftel weniger Lohn weiterhin zu hoch!“

Quelle: Equal Pay Day Deutschland (Homepage abgerufen am 07.03.2023)

In den Künsten sieht es anders aus. Leider. Dort gibt es seit 2014 eine unveränderte Lohnlücke von 30%, fast doppelt so viel wie im Rest der Gesellschaft. Und das, obwohl wir mit öffentlichen Mitteln Kunst und Kultur bezahlen. Wir Grüne finden: Das muss sich ändern! Öffentliche Mittel sollen zu gleichen Teilen an Männer und Frauen fließen. Im Bund haben wir darum gleiche Bezahlung von Männern und Frauen als Ziel im Koalitionsvertrag verankert.

Im Bayerischen Landtag schlagen wir ein heute bereits umsetzbares, sehr konkretes Modell für den mit Mitteln des Digitalministeriums geförderten Filmbereich vor und haben ebenso konkrete Forderungen für die Mittelvergaben aus dem Kunstministerium. Ob CSU- und FW-Fraktion das Thema wichtig finden und dann auch mutig genug sind, der CSU-FW-Staatsregierung Dampf zu machen, wird sich zeigen.

Wir Grüne finden, das Grundgesetz gibt einen klaren Auftrag, für den es keine Ausreden mehr geben darf.

Artikel 3(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Unsere Fraktions-Anträge zum Thema gleiches Geld für gleiche Arbeit in Künsten, Kultur und Film findet Ihr hier unten als PDF.

Weiterlesen zum Thema:

Haushaltsverhandlungen 2023 im Bayerischen Landtag

Reichlich spät, aber immerhin: In wenigen Wochen, Ende März, wird der bayerische Staatshaushalt für das Jahr 2023 vom Landtag beschlossen werden. Auch diesmal sind im Staatshaushalt wieder viele Millionen für die bayerische Kunst und Kultur vorgesehen – aber an einigen entscheidenden Stellen fehlt es. 
Wir haben deshalb über 20 Änderungsanträge gestellt, um die kulturelle Bildung, die Freie Szene aber auch die Kultur- und Kreativwirtschaft strukturell zu stärken. 

Was in meinen Augen genau besser gemacht werden kann und muss? Meine Vorschläge für einen Grünen Staatshaushalt könnt Ihr hier, thematisch gebündelt, nachlesen:

Änderungsanträge zum Haushalt 2023 – Kulturelle Bildung stärken!

Kulturelle Bildung ist der Humus für unsere Kulturlandschaft. Sie ist die Grundvoraussetzung für die kulturelle Teilhabe aller und befähigt zu zukunftsfähigem Denken und Handeln, weil sie individuelle Kreativität fördert. Durch kulturelle Bildung können Kinder und Jugendliche schon in frühen Jahren kreative Talente entdecken und damit Werkzeuge für einen resilienten, d.h. positiven, aktiven und reflektierten Umgang mit den Herausforderungen und Chancen unserer Zeit entwickeln.

Im Kulturstaat Bayern wird kulturelle und künstlerische Bildung schon lange stiefmütterlich behandelt. Neben fehlender finanzieller Ausstattung (Beispiele: das gesamte Museumsviertel München teilt sich eine Stelle für Vermittlung, die seit 1978 (!) versprochenen 25% Lehrpersonal Zuschuss für Sing- und Musikschulen gibt es bis heute nicht – usw.) fehlt es an Strukturen (Beispiel: mehrere Ministerien fördern kulturelle Bildung, eine offizielle Ansprechstelle oder instutionalisierte Koordination gibt es nicht, für kulturelle Bildung im Ganztag gibt es keine Strategie – etc.)

Während es im Musikbereich – auch dank des Bayerischen Musikplans und der Sing- und Musikschulen – noch einigermaßen gut aussieht, lässt die CSU-geführte Staatsregierung andere Bereiche, wie die Landesjugendkunstschulen oder die Verbände der Darstellenden Künste am Hungertuch nagen.

1,5 Millionen bräuchten die Landesjugendkunstschulen, die übrigens auch gerade in der Fläche und im ländlichen Raum spannende Programme anbieten, um kostendeckend arbeiten zu können. Das sind 11 Cent pro Person in Bayern dafür, dass jedes Kind eine Leinwand kennen lernt.

Jedem Kind eine Leinwand! – Mindestens 11 Cent/Person für Landesjugendkunstschulen!

Infrastruktur, die freien und festen Mitarbeitenden, Materialien und alles, was dazugehört, wollen finanziert werden. Gleichzeitig müssen die Beiträge zu Kursen und Angeboten gering sein, damit auch Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne dicken Geldbeutel dabei sein, sich kreativ und künstlerisch ausprobieren können. 

Weil kulturelle Bildung aber nicht nur an freien Institutionen, sondern vor allem auch an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen stattfinden muss, braucht es unbedingt eine zentrale Stelle, die Kompetenzen bündelt, Schulen und Bildungsinstitutionen berät und mit freien Trägern zusammenbringt. Baden-Württemberg hat es mit dem Kompetenzzentrum für kulturelle Bildung vorgemacht – und was The Länd kann, das kann Bayern doch schon lange, oder?

Gerade an Schulen müssen die kreativen Angebote, vor allem nach zwei Jahren Corona, schleunigst fächerübergreifend und mit Blick auf den Ganztag ausgebaut werden. Musik- und Kunstunterricht: zu Pandemiezeiten oft nicht nur zweit-, sondern eher dritt- wenn nicht viertrangig. Wobei für uns Grüne Bildung für Nachhaltige Entwicklung – BNE – eine übergreifende Aufgabe ist, die in allen Bereichen schulischer Bildung Raum braucht und deren Fundament ganz eng mit kultureller Bildung – Wahrnehmung, Erfahrung, Kreativität uvam – verknüpft ist, weit über Musik- und Kunstunterricht, ja auch weit über ästhetische Bildung hinaus.

Eine Aufstockung der Mittel, um beispielsweise externe Angebote oder Kooperationen zu ermöglichen, ist auch hier dringend notwendig. Interesse an Kunst und Kultur bildet sich meist im frühen Jugendalter. Kreativität und Kollaboration sind Teil der Dinge, die KIs nicht können. Für eine mündige, kritische und reflektierte Gesellschaft ist es insofern unerlässlich, künstlerische und kulturelle Bildung auch im Sinne einer BNE Strategie nachhaltig und umfassend zu fördern. 

Unsere Anträge dazu: 

Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Stärkung der Freien Szene

Die vielen Solo-Selbstständigen, die Kunst und Kultur in Bayern mit ihren Werken, ihren Ideen und ihrem Herzblut möglich machen und mit Leben füllen, sind in der Pandemie wohl erstmals in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Es wurde deutlich: Dieser Bereich ist massiv unterfinanziert, prekäre Lebensverhältnisse sind die Regel, nicht die Ausnahme. Das CSU-geführte Ministerium hatte eine Weiterführung des Sonderfonds Kultur versprochen, der mit 3 Mio. € ausgestattet war. – Wenn man aber die Mittel für alle jetzigen Programme zusammenzählt, gab es doch nur gut 2,2 Mio. €. Diese Mittel reichen bei Weitem nicht aus, um die freie Kulturszene in Bayern strukturell zu unterstützen und diesen Bereich resilienter gegenüber Krisen zu machen. 

Deshalb fordern wir hier eine Aufstockung der Mittel, im Idealfall werden sie von den jeweiligen Verbänden vergeben, wie es beim Sonderfonds Kultur der Fall war und wie es in vielen anderen Bundesländern bereits seit längerem und erfolgreich praktiziert wird. 

Außerdem wollen wir die Freie Szene dabei unterstützen, ihre Angebote und Programme auch in den ländlichen Raum zu tragen. Eine Gastspielförderung für alle hatten wir schon mehrfach gefordert, im Rahmen des Sonderfonds wurde dieser wenigstens im Bereich Kinder- und Jugendtheater initiiert. Das ist ein guter erster Schritt. Wir wollen Kunst und Kultur nicht nur für Kinder und Familien, sondern für alle Menschen in Bayern wohnortnah schaffen!

Kultur ist Infrastruktur und alle haben ein Anrecht darauf, genauso wie auf einen Internetzugang, Bus und Bahn oder eine Wasserleitung. Um die freie Szene in der Fläche zu stärken und spannende Angebot im ländlichen Raum zu schaffen soll ein Fonds für Gastspiele initiiert werden – das trägt zu einer strukturellen Sicherung der Szene bei, einmal entwickelte Stücke könnten so noch breiter und langfristiger ausgewertet werden. 

Unsere Anträge dazu:

Änderungsanträge zum Haushalt 2023 – Klare Leitlinien statt Kulturpolitik nach Gutsherrenart!

Die Förderung von Kunst und Kultur im Freistaat Bayern ist intransparent, eine Zielsetzung oder Vision ist nicht zu erkennen. Der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern setzt allerdings voraus, dass klar sein muss, welche Wirkung die verwendeten Gelder erzielen sollen – und die Institutionen auch an der Erreichung dieser Ziele gemessen werden. Die Enquete-Kommission Kultur hatte bereits in ihrem Abschlussbericht 2007 Landesentwicklungspläne für Länder und Kommunen empfohlen. Denn nur so ist die transparente, zielgerichtete Mittelvergabe möglich. Für Bayern wollen wir diesen Entwicklungsplan gemeinsam mit den Kunst- und Kulturschaffenden voranbringen und dafür einen breiten Beteiligungsprozess initiieren.

Nur so können wir Kunst und Kulturförderung so ausrichten, dass sie den Bedarfen der Künstler*innen und auch den Anforderungen des Publikums – also den Menschen, die diese Kultur eigentlich finanzieren – gerecht wird. Dafür sind sowohl Gelder für eine Stelle am Ministerium wie auch für verschiedene Veranstaltungen im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses notwendig.

175 Jahre nach Ende des Feudalismus sollte auch in Bayern Schluss sein mit Kulturpolitik nach Gutsherrenart!

Dabei geht es nicht nur darum, dass es für konstruktive Oppositionspolitik Transparenz braucht, vielmehr bedarf es für langfristiges künstlerisches Arbeiten auch eines gewissen Grades an Planungssicherheit. Wir Grüne haben einen solchen Entwicklungsplan schon im vor rund einem Jahr gefordert, für uns ist dieser unerlässlich für das Fortbestehen von Spitzen- und Breitenkultur in Bayern. Geschehen ist bisher – nichts.

Unsere aktuellen Haushaltsanträge dazu:

Und hier noch unser Antrag vom 4. April 2022 zum Nachlesen:

Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Filmstandort Bayern stärken – auch für das Publikum! 

208 Kinos gibt es in Bayern, diese sind wichtige Kulturorte, aber auch unerlässliche Infrastruktur für unsere renommierten bayerischen Filmfestivals. Damit sie weiterhin ihre soziale und kulturelle Funktion erfüllen können, sind Kinos aktuell dringend auf staatliche Unterstützung angewiesen – auch im Bereich technischer und nicht-technischer Innovationen. Die Staatsregierung will die Förderung streichen. Doch wir wissen: Die Kinos brauchen gerade jetzt Unterstützung, um den schwierigen Neustart nach der Pandemie, während eines Kriegs in Europa, meistern zu können. 

Auch den Filmproduktionsstandort Bayern nehmen wir in den Blick, mit positiven Anreizen für eine sozial-ökologische Produktionsweise: Wir wollen Produktionen, die sich in diesen Bereichen besonders bemüht haben, künftig mit einem Preis für soziale und einem Preis für ökologische Nachhaltigkeit auszeichnen. Ein solcher Preis hat eine Signalwirkung und stellt beide Nachhaltigkeitsaspekte deutlich stärker in den Fokus der Filmproduktion. 

Unser Anträge dazu:

Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Kultur- und Kreativwirtschaft umfassend in den Blick nehmen! 

Mit 38,2 Mrd. Umsatz im Jahr steht die Kultur- und Kreativwirtschaft an dritter Stelle im Freistaat, gleich hinter der Automobilindustrie und dem Maschinenbau (Quelle: 2. Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht Bayern). Knapp 300.000 Menschen sind hier beschäftigt. 

9 von 10 Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft sind Nano- oder Mikrounternehmen. Viele dieser Unternehmen haben nicht die notwendigen Ressourcen, um die notwendige sozial-ökologische Transformation aus eigener Kraft zu stemmen. Sie sind auf kompetente und umfassende Beratung angewiesen. Diese wollen wir in Bayern durch zwei Vollzeitstellen sicherstellen. 

So gut und wichtig die Bündelung der 11 Teilmärkte in die Kultur- und Kreativwirtschaft ist, so schwierig ist es, die sehr unterschiedlichen Teilmärkte über einen Kamm zu scheren, vor allem wenn es um künstlerischen Bereiche, wie den Markt der Darstellende Kunst oder den Kunstmarkt geht. Diese Bereiche sind eng mit der Kunst- und Kulturförderung in Bayern verwoben und entziehen sich in einigen Bereichen der vorherrschenden Logik im Wirtschaftsministerium. Dennoch sind sie wichtiger Teil der KKW, denn sie liefern unerlässlichen Input für den Werbemarkt, die Designwirtschaft und auch die Games-Industrie. 

Damit auch die künstlerischen Bereich innerhalb der KKW gestärkt werden und in der Staatsregierung eine kompetenten Ansprechpartnerin haben, fordern wir eine Stelle am Kunstministerium, die auch als Schnittstelle zum Wirtschaftsministerium fungiert. 

Unsere Anträge dazu:

„Kunst und Kultur sind die nachhaltigsten Nachwachsenden Rohstoffe.“

Max Dorner, du wunderbarer, feiner, kluger Mensch. Wie groß ist die Leerstelle, die du hinterlässt. Wir vermissen Dich, sehr. Der Versuch eines Nachrufs, den ich Dir hinterher rufe. Zu Dir, in den Wind, auf Deiner Reise.

Max,

da ist es noch, Dein freundliches Gesicht mit Brille und gewitzten Augen, die hinter die Fassade von Menschen, Dingen und Systemen blicken. Da bist du auf Instagram vor einem der vielen wunderbaren Cafès in Deinem Haidhausen und guckst mich an.

Ich weiß nicht mehr, ob es eine der Künstlerfreundinnen war, die uns vorgestellt haben, oder ein Grüner Parteifreund. Oder ob es ein zufälliges Treffen war, an einer Ampel oder eine Gelegenheit wie ein GRÜNEN Stadtparteitag. Du warst langjähriges Mitglied, ich 2017 erst frisch dabei. Dein mit viel Witz kommunizierter Sinn für Gerechtigkeit, dein kulturpolitisches Gespür, dein Einsatz für Inklusion und der Blick auf Barrieren als Chance für Neues machten dich für mich zum Wegweiser. Meine Homepage beginnt mit einem Satz, den du mal gesagt hast. Ich habe ihn aus der Erinnerung zitiert: „Kunst und Kultur sind die nachhaltigsten Nachwachsenden Rohstoffe.“

„Kunst und Kultur sind die nachhaltigsten Nachwachsenden Rohstoffe.“

Diese Kraft, die aus diesem Satz wächst, ist deine Kraft. Und ich werde sie nie vergessen. Ich glaube, du hast diesen Satz gesagt bei der Versammlung zur Aufstellung unserer Grünen Stadtrats-Liste. Du hattest dir mit dem Satz Listenplatz 16 erkämpft, eigentlich ein guter Platz. Irgendwer gab dir dann den Rat, „Verwaltungsfachangestellter“ als Beruf unter Deinen Namen zu schreiben. Das war weniger hilfreich.

Schriftsteller, Künstler Aktivist, Fahrradfahrer, so kannte ich dich, so kennen wir dich. Auch auf Deiner Homepage schauen diese vielen Gesichter uns entgegen. Mit einem Zwinkern hast du ein Foto von beieinander liegenden Portrait-Fotos als Bild zur Selbstvorstellung gewählt:

„Max Dorner wurde 1973 in München geboren, wo er auch lebt. Als Stipendiat der Studienstiftung studierte er Dramaturgie an der Bayerischen Theaterakademie. Danach arbeitete er als Literaturlektor, Journalist und Regisseur. Seit 2021 verantwortet er im Münchner Kulturreferat die Stabsstelle “Diversität und Inklusion” in der Referatsleitung. Inzwischen hat Max Dorner neun Bücher veröffentlicht, für seinen Debütroman erhielt er den Bayerischen Kunstförderpreis. Am zehnten arbeitet er gerade …“

Gerade erst hattest du mir erzählt, von deinem zehnten Buch. Bei einem unserer vielen zufälligen Treffen (die wenigen geplanten waren über die Jahre kostbar wie ein Schatz): eine Sandschaufel und ein Minister hatten es Dir angetan (was ich schwer verstehen konnte und was mich so neugierig machte, auf deine Geschichte und dein Buch).

Dieses zehnte Buch wird für immer in deinem Kopf und deinem Herz bleiben.

„Käptn Wheelchair und sein Freund Serafino“, eine Kurzgeschichte die du in der Städtischen Galerie Lothringer 13 gelesen hast, die bleibt in meinem Kopf und meinem Herzen. Denn „Der Rollstuhl scheppert eindeutig – aber nur bei extremen Geschwindigkeiten“, sagt dieser Käptn. Und öffnet dabei ein Universum an „Behinderung ist Rebellion“, dass du auch in deiner politischen Arbeit vorangebracht hast:

Sei es mit der NGO „Impulsion e.V.“ („Impulsion – Netzwerk inklusiver Kunst & Kultur e.V. Metzstr. 31, 81667 München. vertreten durch den Vorstand: Max Dorner, Autor und Kulturveranstalter.“ steht in der Google Zusammenfassung. „Die Website weist technische Schwierigkeiten auf.“ steht auf der Seite, wenn man sie aufruft. Sieht er so aus, der Tod im Netz? Ich gehe schnell wieder zu dir auf deine Homepage zurück, wo du Kusshände ins Publikum wirfst.).

Oder sei es in der Mobilität oder beim Klimaschutz, urgrünen Anliegen (unvergessen der durch Haidhausen rasende Rolli-Radler Max mit seinem Einhäng-Hand-Bike, der „Wheelchairs for Future“ Gründer Max, „weil der Klimawandel die Schwachen am stärksten treffen wird“).

Oder in der Kulturpolitik und Teilhabe, wo der GRÜNE AK Kulturinitiative München von deiner Erfahrung profitierte, wo etliche Bühnen, Venues und Podien Barrierefreiheit besser denken mussten, weil Max da war. Als Moderator, als Gast, als Mensch. Präsent, höflich, klug, sich nicht in den Vordergrund drängen aber gerade darum so präsent.

In München hast du mit deiner Stabsstelle “Diversität und Inklusion“ im Kulturreferat unglaublich viel bewegt. Auch dank dir hat München da einzigartiges geschaffen. Menschen mit Behinderungen in ganz normalen Jobs. Auf Bühnen. Im Film. In Ausbildung. Es war nicht immer leicht und es ist nicht immer leicht. Aber es geht. Das hast du durch deine sanfte, aber sehr kontinuierliche Beharrlichkeit gezeigt.

„Kaputte Lifte verbinden unser Streben nach dem Höheren mit der Realität des Faktischen“

„Kaputte Lifte verbinden unser Streben nach dem Höheren mit der Realität des Faktischen“ hast du zu deiner Fotoserie „Islands of Silence“ gesagt (wenn man sie komplett ausstellen wolle, alle kaputten Lifte, bräuchte man die Theresienwiese, schrieb die Süddeutsche Zeitung). Diese Realität des Faktischen hat dein Geist immer wieder überwunden. Du hast uns unten dann von diesem Blick über den Horizont des Faktischen hinaus Ausblicke mitgebracht. Bilder, Visionen, Geschichten. Du wirst uns sehr fehlen, lieber Max. Oben über dem Horizont des Faktischen. Unten in unseren Herzen werden wir dich behalten. Danke dafür.

Jetzt hab‘ eine gute Reise, Max. Vielleicht im Herzen mit Serafino, Käptn Wheelchairs Freund im der Erzählung. Und mit vielen Abenteuern und Geschichten. Das wünsche ich dir.

Mach’s gut, Max!


Wo Max Dorner weiter lebt und sein Esprit weiter wirkt

Wenn Ihr den wunderbarne Mensch Max Dorner ein wenig kennen lernen wollt, empfehle ich Euch seine Seite https://www.maxdorner.de/, wo er zu seinen Büchern schreibt und wo seine Podcasts zum Nachhören zu finden sind.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Geschlechterschlüssel in der darstellenden Kunst“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie der Geschlechterschlüssel (also der Anteil an männlichen, weiblichen, diversen Personen) an den staatlichen Schauspiel-, Konzert- und Opern-Häusern in Bayern im Gebiet der Landeshauptstadt München ist (bitte tabellarisch pro Haus für die Berufsgruppen aufschlüsseln, also u.a. Regie, Choreographie, Schauspiel, Technische Leitung, Produktionsleitung, Intendanz, Bühnenbild, Autorenschaft, Dramaturgie, Video, Komposition, Dirigat, Vermittlung, Maske etc.), wie groß ist der Gender-Pay-Gap und wie groß ist der der Gender-Gap der Positionen in den einzelnen Bereichen?“

Hier geht´s zur Antwort:

Antrag „Gleiches Geld für Frauen in Filmberufen: Anreizmodell für Projekte mit geschlechtergerechter Mittelverteilung entwickeln!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die geschlechtergerechte Vergabe1 von Fördermitteln für die Stoff- und Projektentwicklung, für die Förderung zur Herstellung von Kino- oder Fernsehfilmen und -serien und für andere innovative audiovisuelle Vorhaben sowie immersive audiovisuelle Inhalte durch den FilmFernsehFonds Bayern (FFF) sicherzustellen.

Die Förderrichtlinien sollen dabei um ein Anreiz-Modell erweitert werden, welches Produktionen einen Bonus zusichert, wenn die Mittel, die an Frauen fließen mindestens genauso hoch sind wie die Mittel, die Männern zu Gute kommen.

Darüber hinaus  wird der FFF Bayern dazu verpflichtet, alle zwei Jahre über die Wirksamkeit der obigen Maßnahme in Hinblick auf geschlechtergerechte Mittelvergabe zu berichten. Dieser Bericht soll digital und öffentlich zugänglich sein und die Entwicklung der Geschlechterverteilung in den kreativen, unternehmerischen und administrativen Schlüsselrollen sowie die Entwicklung des Gender-Pay-Gap unter allen Beschäftigten der geförderten Projekte darstellen.

1 Eine geschlechtergerechte Mittelvergabe meint dabei, dass die Fördergelder des FFF in den verschiedenen Förderprogrammen zu mindestens 50% an Frauen vergeben werden.

Begründung:

„Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern), in dem neben dem Freistaat Bayern öffentlich-rechtliche und private Fernsehanstalten zusammenwirken, hat die Aufgabe, eine quantitativ und qualitativ hochwertige Filmförderung in Bayern durchzuführen sowie zusätzliche Serviceleistungen für die Filmbranche anzubieten. Damit soll eine leistungsstarke und wettbewerbsfähige Film- und Fernsehlandschaft in Bayern geschaffen und ausgebaut werden.“1 , so die Selbstbeschreibung der Aufgabe des FFF Bayern. Die bayerische Filmbranche ist trotz vieler Bemühungen nach wie vor eine Branche, in der Frauen, vor allem im Führungs- und Entscheidungspositionen, unterrepräsentiert sind.2 In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns als Land nicht leisten, diese Branche für die Hälfte der Bevölkerung – Frauen – nicht attraktiver zu machen. Aber auch um die Vielfalt künstlerischen Schaffens und die verschiedenen Perspektiven unserer Gesellschaft im prägenden Medium Film abzubilden und dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau Rechnung zu tragen ist es Aufgabe der Staatregierung, dem Missverhältnis in Repräsentanz und Führung von Frauen, aber auch bei der Vergabe öffentlicher Mittel an alle Teile der Gesellschaft zu gleichen Teilen, durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.

Schon seit Jahren wächst die Zahl der Absolventinnen von staatlichen Filmhochschulen, dass Frauen in der Branche dennoch unterrepräsentiert ist daher nicht länger hinnehmbar. Studien aus unseren europäischen Nachbarländern zeigen deutlich, dass Frauen immer noch die kleineren Budgets bekommen3 ,4 – es gibt keinen Anlass, davon auszugehen dass die Situation in Bayern eine andere ist. Verlässliche Zahlen gibt es leider nicht, da der FFF Bayern dazu keine Statistiken erhebt. Zahlen zu Frauen in unternehmerischer Verantwortung und der Mittelvergabe an diese liegen der Staatsregierung ebenfalls nicht vor. Die geschlechtergerechte Vergabe von öffentlichen Geldern ist eine Notwendigkeit, um dafür zu sorgen, dass auch Frauen in der Filmbranche echte Karriereperspektiven haben. Gerade in Bayern ist dies unbedingt notwendig, denn Bayern ist bundesweit Spitze bei der Teilzeitquote von Frauen, Mütter von mehr als einem Kind sind zu 80% in Teilzeit5, wichtige Fachkräfte – die Absolventinnen der einschlägigen Studiengänge – gehen der Branche und der Filmkunst als Arbeitskraft und als Stimme so verloren. Dies führt zum einen zur Spitzenposition Bayerns bei der Gefahr für Seniorinnen in Altersarmut zu leben, zum anderen bringt es unsere Industrie, und so auch die Filmbranche, in ernstliche Gefahr. Frauen fördern heißt Wirtschaft fördern – auch in der Filmbranche.

Auch den oft menschen-unfreundlichen Arbeitsverhältnissen kann mit dieser Maßnahme langfristig entgegengewirkt werden: familienunfreundliche Arbeitszeiten und schlechte Planbarkeit sind auch in der Filmbranche nicht in Stein gemeißelt. Frauen, die in unserer Gesellschaft immer noch den größten Teil der Care-Arbeit leisten, haben eine hohe Motivation, diese Bedingungen langfristig und nachhaltig zu verändern.

Auch auf europäische Ebene laufen aktuell Verhandlungen für eine Gender Budgeting Analyse. Der Freistaat Bayern sollte heute schon seine Förderpolitik und seine Arbeit in der Gesellschafter-Versammlung des FFF auf geschlechtergerechte Vergabe von Mitteln ausrichten, wenn auch am Filmstandort Bayern künftig große, europäische Ko-Produktionen entstehen sollen.

Eine Förderung von guten, spannenden Stoffen, aus denen sich gute, spannende, anspruchsvolle und erfolgreiche Filme realisieren lassen, wird bei über 50% hochqualifizierten Berufsanfängerinnen, die aus dem Studium kommen, dann resilienter aufgestellt, wenn sich diese Frauen nicht in den Jahren nach dem Studium aus der Branche verschwinden, sondern gezielt an Bord von Projekten geholt und mit der Hälfte der Mittel bedacht werden. Es gibt aber keine Hinweise darauf, dass Männer die besseren Filme machen, deshalb tut eine Quotierung der Fördermittel der Qualität bayerischer Filme keinen Abbruch.   


1 https://www.fff-bayern.de/de/fff-bayern/organisation.html
2 https://rm.coe.int/female-professionals-in-european-film-production-december-2021/1680a4d30a
3 https://www.filminstitutet.se/globalassets/_dokument/sfi-gender-equality-report-2018—lowres.pdf
4https://filminstitut.at/wp-content/uploads/2022/12/GenderReport-EN_220x297_2022_Web_DP.pdf
5https://www.ifb.bayern.de/zahlenundfakten/neue/35797/index.php

Antrag „Öffentliche Mittel zielgerichtet, transparent und verantwortlich nutzen: Kulturförderbericht für den Kulturstaat Bayern entwickeln“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ab 2023 jährlich jeweils zum Ende des dritten Quartals einen Kulturförderbericht zu den Förderaktivitäten der Staatsregierung zu den Bereichen Kunst, Kultur, kulturelle Bildung und Film vorzulegen.

Dabei sind einzubeziehen

  1. das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (u. a. Kultur im intermediären, privaten und öffentlichen Sektor),
  2. das Staatsministerium für Digitales (u. a. Film, Games, XR),
  3. das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (u. a. kulturelle Bildung, Kulturfonds Bereich kulturelle Bildung),
  4. das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (u. a. Kultur- und Kreativwirtschaft),
  5. das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (u. a. Heimatkultur, Brauchtum),
  6. das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (u. a. kulturelle Bildung im Bereich Flucht und Migration und im Bereich frühkindliche Bildung),
  7. das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (u. a. Kunst am Bau),
  8. alle sonstigen Staatsministerien, die Kultur fördern.

In der Veröffentlichung, die allen Bürgerinnen und Bürgern in digitaler Form zur Verfügung stehen soll, sollen die Fördermaßnahmen für Kunst und Kultur im Kulturstaat Bayern in ihrer Gesamtheit dargestellt werden. Folgende Informationen sollen zur besseren Verständlichkeit auch grafisch aufbereitet werden:

  • Entwicklung des Gesamtetats für Kunst und Kultur aller beteiligten Staatsministerien, nach Sparten gegliedert
  • institutionelle Förderung freier, kommunaler und staatlicher Kultureinrichtungen, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Projektförderungen des Freistaates an private und kommunale Einrichtungen, nach Sparten gegliedert
  • Förderungen von Verbänden und Vereinen im Kulturbereich, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Fördervolumen aller Kunst- und Kulturaktivitäten, nach Regierungsbezirk und Ausgabe pro Kopf je Regierungsbezirk und Kommune
  • Fördervolumen der jeweiligen Bezirke für kulturelle Projekte, Initiativen und Institutionen
  • aktueller Sachstand der Bauvorhaben im Kulturbereich, inkl. Ausgaben und schriftlicher Erläuterung der jeweiligen Projektverläufe
  • Entwicklung des Etats für „Kunst am Bau“ und schriftlicher Bericht zu den realisierten Projekten
  • Preisträger, Preisträgerinnen und Preisgelder aller Wettbewerbe im Bereich Kunst und Kultur, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Fördervolumen für die schulische und außerschulische kulturelle Bildung mit Angabe der geförderten Initiativen und Projekte, nach Sparten gegliedert
  • Entwicklung des Fördervolumens von Maßnahmen zum Erhalt von Brauchtum und (immateriellem) kulturellem Erbe
  • Entwicklung der kulturellen Angebote im ländlichen Raum
  • Überblick zur Entwicklung der Filmförderung
  • Informationen zu den Abrufquoten der Förderung für Kunst und Kultur
  • Entwicklung der Publikumszahlen der bayerischen Kulturinstitutionen
  • Entwicklung der Publikumszahlen bei kommunalen und freien Projekten und Spielstätten der Kunst und Kultur

Die Rohdaten für die grafische Auswertung sollen als CSV-Datei den Bürgerinnen und Bürgern online zur Verfügung gestellt werden.Außerdem soll der Kulturförderbericht einen schriftlichen Überblick zu den kulturpolitischen Leitlinien, Strategien und Zielen des Freistaates enthalten. Des Weiteren soll dargestellt werden, inwieweit die finanzierten Maßnahmen diesen Leitlinien entsprechen und darauf eingewirkt werden, dass die formulierten kulturpolitischen Zielvorgaben tatsächlich erreicht werden. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, mit welchen Maßnahmen neue Zielgruppen gewonnen werden sollen, wie sich das Kulturangebot im ländlichen Bereich entwickelt und wie die Kulturinstitutionen, Vereine und Projektträger bei der notwendigen Transformation hin zu nachhaltig agierenden Organisationen unterstützt und gefördert werden. Neubesetzungen von Leitungsstellen an renommierten staatlichen Kultureinrichtungen und Leitlinien zur Findung und Neubesetzung sollen in dem Bericht ebenfalls erläutert werden.

Begründung:

Der Haushalt des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst beträgt jährlich über 8 Milliarden Euro, ein nicht unwesentlicher Teil davon fließt notwendiger- und erfreulicherweise in die vielfältige kulturelle Infrastruktur des Kulturstaats Bayern. Auch in vielen anderen Staatsministerien, wie dem Staatsministerium für Digitales und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus werden Mittel für das Kulturgut Film, unser Brauchtum, oder für die ästhetische, kulturelle und künstlerische Bildung bereitgestellt.

Mit der Verwendung von Steuergeldern für die reiche und vielfältige Kunst und Kultur in Bayern geht die unbedingte Verantwortung einher, die größtmögliche Transparenz zu allen Förderprogrammen und allen geförderten Maßnahmen herzustellen. Bisher sind die im Antrag genannten Informationen nicht öffentlich einsehbar, auch aus den Haushaltsplänen der Staatsministerien werden diese nicht öffentlich und transparent ersichtlich, obwohl es sich um verausgabte öffentliche Mittel handelt. Die einzelnen Ministerien sind bei der Verausgabung öffentlicher Mittel in der Pflicht, die notwendigen Daten der Einzelmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Einen Gesamtüberblick zur finanziellen Förderung von Kunst und Kultur in Bayern gibt es jedoch nicht – weder für die Öffentlichkeit noch für den Landtag, der über die Haushaltsmittel entscheidet.

Viele andere Bundesländer erstellen – mit unterschiedlichen Zeitläufen – regelmäßig Kulturförderberichte, um sich zu den jeweiligen Zielen und Richtlinien der landeseigenen Kulturförderung zu positionieren und die bestehenden Förderprogramme und institutionellen Förderungen anhand einer verlässlichen Datengrundlage zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Auch europäische Nachbarländer wie z. B. Österreich kennen und nutzen Kulturförderberichte.

Der Kulturstaat Bayern ist Heimat einer vielfältigen und exzellenten Kultur- und Kunstszene. Sowohl international renommierte Häuser und Institutionen wie die Bayreuther Festspiele, das Haus der Kunst in München, das Künstlerhaus Villa Concordia in Bamberg, aber auch freie und kommunale Organisationen wie die Hofer Filmtage, das Nürnberger Bardentreffen oder die Augsburger Puppenkiste sowie zahlreiche freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind Teil dieser Szene und prägen die Kultur und den gesellschaftlichen Diskurs in Bayern mit ihren Arbeiten.

Um Kunst und Kultur in Bayern in seiner ganzen Vielfalt und Strahlkraft in die Zukunft zu führen, die Institutionen, Vereine, Organisationen und Soloselbstständigen künftig bestmöglich zu unterstützen und einen dauerhaften und nachhaltigen Rückhalt in der Bevölkerung für die unerlässlichen Ausgaben für Kunst und Kultur zu erreichen, ist es unbedingt notwendig, bestehende Maßnahmen umfassend und den Gesamtzusammenhängen entsprechend zu verstehen und zu evaluieren. Der Kulturförderbericht des Freistaates Bayern bietet dafür die notwendige Grundlage und ist damit zwingendes Werkzeug für zukunftsgerichtete Kulturpolitik in Bayern.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Bund-Länder-Umfrage Fachkräftemangel Film“

Ich frage die Staatsregierung:


Mit welchen Ministerien, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene war die Staatsregierung im Rahmen der Bund-Länder-Umfrage zum Fachkräfte-
mangel im Film, auf die in der Antwort auf die Schriftliche Anfragen der Abgeordneten Sanne Kurz „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben“
(Drs. 18/24864) vom 20.09.22 und „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben II“ (in Drucklegung) vom 24.11.22 verwiesen wird, die jedoch laut Aussage der
BKM vom 25. Januar 2023 nicht von diesem initiiert, durchgeführt, geplant oder begleitet worden ist, in Kontakt welche Fachreferate der jeweiligen Ministerien waren dabei involviert und wann ist mit Ergebnissen der Bund-Länder-Umfrage zu rechnen?“


Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Bund-Länder-Umfrage Fachkräftemangel Film“

Ich frage die Staatsregierung:

Mit welchen Ministerien, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene war die Staatsregierung im Rahmen der Bund-Länder-Umfrage zum Fachkräftemangel im Film, auf die in der Antwort auf die Schriftlichen Anfragen der Abgeordneten Sanne Kurz „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben“ (Drs. 18/24864) vom 20.09.22 und „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben II“ (in Drucklegung) vom 24.11.22 verwiesen wird, die jedoch laut Aussage der BKM vom 25. Januar 2023 nicht von diesem initiiert, durchgeführt, geplant oder begleitet worden ist, in Kontakt, welche Fachreferate der jeweiligen Ministerien waren dabei involviert, und wann ist mit Ergebnissen der Bund-Länder-Umfrage zu rechnen?“

Hier geht´s zur Antwort:

ARD, ZDF, Pro7 & Co: Dokumentation des Grünen Abends zu unserem Dualen Rundfunksystem

Unser Duales Rundfunksystem mit Privaten auf der einen und Öffentlich-Rechtlichen auf der anderen Seite steckt in einer von rechts außen geriebenen Legitimations-Krise.

Wo andere populistisch nach „Verschlankung“ schreien und in Wahrheit Abschaffung meinen, bringen wir Perspektiven von Führungspersönlichkeiten beider Welten zusammen und suchen gemeinsam nach konstruktiven Lösungen. Auch mit Blick auf unsere heimische Filmindustrie, denn der Fernsehmarkt ist eine wichtige Finanzierungssäule für Dokumentar- und Spielfilmproduktionen. Mit Film auch ein breites Publikum zu erreichen macht zum einen das Kulturgut Film auch fernab von Kinos und Festivals bis in die kleinste Wohnstube verfügbar, zum anderen bringt es Inhalte zu Menschen, die vielleicht nicht täglich Polit-Magazine und Info-Angebote nutzen.

Abwarten, bis die Zeit unser Duales Rundfunksystem umkrempelt, ist für mich keine Lösung. Reformen und Wandel braucht jedes System, das überleben will. Denn eines ist klar: Unser Rundfunk von übermorgen kann nicht der von 1980 sein und unsere Antwort auf die Marktmacht der international agierenden, globalen Großkonzerne nicht ein weiter so. Für alle, die nicht dabei sein konnten, hier die Aufzeichnung unserer Veranstaltung „BR, ARD und ZDF – darum brauchen wir sie! Ein Grüner Abend zum Dualen System“

Play Video klicken um die Dokumentation des Abends zu sehen.

Aus gegebenem Anlass: Steuerliche Einordnung bei NEUSTART KULTUR-Stipendien

Zum Jahresende geht es wieder an die Steuer. Dabei haben wir nochmal die wichtige Frage nach steuerlicher Behandlung der Corona-Hilfen gestellt. Wichtigste Frage, die an mich immer wieder heran getragen wurde, war: Ist das Stipendium steuerfrei?

Wir haben im BKM nachgefragt – und folgende Antwort erhalten, die ich natürlich gerne umgehend weitergebe:

Bezüge aus dem Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften, die auf Grundlage des Bundesprogrammes „NEUSTART KULTUR“ der Bundesregierung gewährt wurden sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Dies ist Ergebnis einer Abstimmung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Die Prüfung der Voraussetzungen des § 3 Nr. 11 EStG obliegt dem für die Empfänger*innen der Bezüge jeweils zuständigen Finanzamt. Die Frage der Steuerfreiheit weiterer Stipendien aus dem Bundesprogramm „NEUSTART KULTUR“ bedarf einer Überprüfung im Einzelfall durch das zuständige Finanzamt.

Ich hoffe, das hilft und drücke fest die Daumen, dass gerade in diesen Zeiten der jährliche Kassensturz auch finanziell den Wert der geleisteten Arbeit abbildet. Ich denke nach den vergangenen Jahren haben das alle im Kulturbereich tätigen Menschen mehr als verdient.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Maßnahmenpaket zum Schutz von Kulturgütern in Bayern“

Mein Kollege Hep Monatzeder fragt die Staatsregierung:

Ist geplant, die im Maßnahmenpaket zum Schutz von Kulturgütern in Bayern in der Pressemitteilung vom 5.12.22 genannten Mittel in Höhe von bis zu einer Million aus den in den im Haushalts-Entwurf für 2023 bestehenden, seit Jahren gleich hohen Mitteln des Kulturfonds Bayern, Bereich Kunst, zu entnehmen oder diesen Haushaltstitel entsprechen aufzustocken, welche zwei Maßnahmen sind neben der Koordinierungsstelle bei der Landesstelle für nichtstaatliche Museen, dem Sonderprogramm Museumssicherheit und den Mitteln für Investitionsmaßnahmen noch geplant und nach welchen inhaltlichen Kriterien wird entschieden, ob ein Exponat ganz, in Kopie oder nur in Teilen ausgestellt wird?

Hier geht’s zur Antwort: