Dringlichkeitsantrag „Vielfalt statt Verbote: Hände weg von der Rundfunkfreiheit! – Bayerisches Rundfunkgesetz verfassungskonform und staatsfern ausgestalten“
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Novelle des bayerischen Rundfunkgesetzes zu nutzen um die redaktionelle Freiheit des Bayerischen Rundfunks zu stärken und die notwendigen Anpassungen des Reformstaatsvertrags vorzunehmen.
Außerdem wird die Staatsregierung aufgefordert, die nach Abschluss der Verbändeanhörung öffentlich vorgebrachte Kritik am Gesetzentwurf zu berücksichtigen und von den bislang bekannt gewordenen Plänen abzurücken, insbesondere von
- der Einführung einer starren Informationsquote von 60 Prozent im linearen Fernsehen,
- dem Verbot gesellschaftlicher Gestaltungsziele insbesondere mit Blick auf die im Reformstaatsvertrag bereits beschlossenen gesellschaftlichen Gestaltungsziele, die „internationale Verständigung“, „europäische Integration“ und „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ fordern, sowie den „gesamtgesellschaftlichen Diskurs in Bund und Ländern fördern” sollen,
- der Zentralisierung der Verantwortung bei einer Chefredakteurin oder einem Chefredakteur
Begründung:
Die von der CSU-geführten Staatsregierung geplante Reform des Bayerischen Rundfunkgesetzes geht weit über die Anpassungen des Reformstaatsvertrags hinaus und greift in zentrale Freiheits- und Strukturprinzipien des Bayerischen Rundfunks ein. Insbesondere die vorgesehene Informationsquote von 60 Prozent im linearen Fernsehen, das Verbot von auch im Reformstaatsvertrag vorgesehener gesellschaftlicher Gestaltungsziele wie „europäische Integration“ oder „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ sowie Eingriffe in die Verantwortungsstrukturen würden den Programmauftrag des Bayerischen Rundfunks erheblich verengen, Kultur, Bildung und Wissen nicht als Auftrag festschreiben, nachrichtenmüde Menschen durch Unterhaltungsangebote nicht mehr ins Programm holen und Meinungs- sowie Perspektivenvielfalt einschränken. Die in der öffentlichen Debatte zum Verbändeanhörungsverfahren kritisierten Maßnahmen stehen in einem Spannungsverhältnis zur strikten programmlichen und inhaltlichen Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks innerhalb des von der Politik definierten Auftrags. Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Dr. Florian Herrmann betonte selbst, es gehe um einen „klaren Markenkern“1 und eine „zukunftsfähige Aufstellung“2 des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zugleich wird in der öffentlichen Debatte jedoch vonseiten der Staatskanzlei zunehmend der Vorwurf eines sogenannten Kampagnenjournalismus3 erhoben, der geeignet ist, die Glaubwürdigkeit redaktioneller Arbeit pauschal infrage zu stellen. Eine solche Einordnung greift zu kurz und gefährdet die professionelle Reputation der Mitarbeitenden des Bayerischen Rundfunks, die verfassungsrechtliche Stellung des Rundfunks insgesamt sowie das Vertrauen in Qualitätsmedien.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind schon aufgrund unserer Geschichte staatsfern und ihrem Wesen nach sowie zusätzlich im Reformstaatsvertrag ohnehin „bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zur Achtung von Persönlichkeitsrechten verpflichtet. Ferner sollen sie die einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.“ (vgl.: § 26 Abs. 2 MÄStV (Reformstaatsvertrag))4
Programmliche Vielfalt umfasst dabei bewusst Meinungs- und Perspektivenvielfalt, kulturelle, unterhaltende, bildende, Wissen vermittelnde, historische und gesellschaftliche Formate im Fiktionalen wie Dokumentarischen, sowie Hintergrundberichterstattung, die über reine Informationsvermittlung hinausgeht. Starre Quotenregelungen oder strukturelle Eingriffe in redaktionelle Zuständigkeiten würden diese Vielfalt faktisch einschränken, enorme Unsicherheit bei den Mitarbeitenden schaffen und die redaktionelle Freiheit massiv beeinträchtigen. Dies widerspricht dem Gebot der gerade in unserer jungen Republik historisch wichtigen Staatsferne und der verfassungsrechtlich garantierten Programmautonomie.
1 https://www.medienpolitik.net/aktuelle-themen/reformen-die-auch-weh-tun-werden-473
2 https://www.bayern.de/rundfunkkommission-beschliesst-zukunftsrat-fuer-oerr-medienminister-dr-herrmann-gremium-hat-chance-und-verpflichtung-fuer-reformimpulse/
3 https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen/stimmen-rundfunkgesetz-100.html
4 https://rundfunkkommission.rlp.de/fileadmin/rundfunkkommission/Dokumente/ReformStV/7._MAEStV_ReformStV_Staatsvertrag_und_Begruendung/7._MAEStV_ReformStV_Druckfassung.pdf


