Kleine Anfrage – AzP „Auswirkungen der Neuregelung des HEAR Act in den USA auf bayerische staatliche Kunst- und Kulturgutsammlungen“
Vor dem Hintergrund der beschlossenen, aber noch nicht in Kraft getretenen Neuregelung des sogenannten Holocaust Expropriated Art Recovery Act (HEAR Act) in den USA, durch die insbesondere die Staatenimmunität eingeschränkt und Klagen zu NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, vor US-Gerichten erleichtert werden dürften, frage ich die Staatsregierung, wie bewertet sie die geplante Neuregelung des HEAR Act in den USA, insbesondere im Hinblick auf mögliche rechtliche und praktische Auswirkungen auf staatliche Museen und Sammlungen in Bayern, welche konkreten Auswirkungen ergeben sich nach Einschätzung der Staatsregierung für den Besitzstand bayerischer staatlicher Kunst- und Kulturgutsammlungen, insbesondere mit Blick auf anhängige oder noch mögliche Restitutionsverfahren bezüglich NS-Raubgut sowie als im Kontext der Washingtoner Prinzipien belastet oder ungeklärt eingestufte Objekte, und in wie vielen aktuell anhängigen Verfahren mit Bezug zu NS-Raubgut, in denen bereits Kontakt zu möglichen Anspruchsberechtigten bzw. deren Erbinnen und Erben oder deren Rechtsvertretung besteht, sieht die Staatsregierung vor dem Hintergrund der neuen US-Rechtslage Handlungsbedarf (bitte mit Angabe der eventuell hieraus abgeleiteten Maßnahmen)?
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