Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2026/2027: „Frauen nach vorne! Gleichstellung fördern, Anreizmodell für Geschlechtergerechtigkeit in der Kultur entwickeln“
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 wird folgende Änderung vorgenommen: In Kap. 15 05 wird ein neuer Tit. „Gleichstellung im Kulturbetrieb“ ausgebracht und für die Jahre 2026 und 2027 mit Mitteln in Höhe von jeweils 1.000,0 Tsd. Euro ausgestattet.
Begründung:
Die Gleichstellung der Geschlechter ist auch in der Kultur noch in weiter Ferne. Noch immer gibt es einen drastischen Gender-Pay-Gap sowie einen Gender-Show-Gap, und das, obwohl der Anteil von Frauen in künstlerischen Studiengängen hoch ist. Strukturelle Benachteiligung führt dazu, dass Frauen in Entscheidungs- und Gestaltungspositionen unterrepräsentiert bleiben.
Kulturinstitutionen und freie Kreative in Bayern arbeiten häufig mit begrenzten zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen. Art. 3, Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) („Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“) soll daher durch einen Anreizmechanismus, eine Belohnung für die, die es bereits gut machen, umgesetzt werden: Das vorgeschlagene Anreizmodell setzt bewusst auf einen positiven, unbürokratischen Ansatz: Kultur in Bayern hat die Möglichkeit, einen festzulegenden Prozentsatz ihres Gesamtbudgets als Anreizförderung zu erhalten, wenn im Jahresprogramm mindestens ebenso viele Frauen künstlerische Schlüsselpositionen innehaben wie Männer. Die Entscheidung über Inhalte, Profile und künstlerische Ausrichtung verbleibt dabei vollständig bei Kreativen und Institutionen. Ein solches Programm honoriert bereits erreichte Gleichstellungsfortschritte und schafft zugleich einen klaren finanziellen Anreiz, Geschlechtergerechtigkeit bei Programmplanung und Personalentscheidungen systematisch mitzudenken. Vergleichbare Modelle wie etwa die Geschlechteranreizförderung des FilmFernsehFonds (FFF) Bayern haben gezeigt, dass Anreizsysteme dieser Art wirksam sind, messbare Effekte erzielen und gut angenommen werden.
Die EU bekräftigte in ihren Ratsschlussfolgerungen zur Geschlechtergerechtigkeit im Kulturbereich (November 2020, ST-13097/20) die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Leistungsmerkmale zu entwickeln, die Geschlechtergerechtigkeit bei Finanzierungsentscheidungen widerspiegeln, sowie geschlechtergerechte Kuration und Programmgestaltung in allen Arten von Kulturinstitutionen zu fördern. Bayern setzt diese europäische Verpflichtung mit der geplanten Anreizförderung für Kulturspielstätten konkret um.

