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Kleine Anfrage – AzP „Zeitplan für die Novelle des Bayerischen Rundfunkgesetzes“

Ich frage die Staatsregierung:

Welchen Zeitplan verfolgt sie bezüglich einer – beispielsweise vor dem Hintergrund des Anpassungsbedarfs resultierend aus dem Reformstaatsvertrag oder vor dem Hintergrund der Anpassung der zu entsendenden Mitglieder der Gremien, insbesondere mit Blick auf das sogenannte „ZDF-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 2013 – notwendigen Evaluierung und Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes, insbesondere hinsichtlich der
parlamentarischen Befassung und Zuleitung an das Parlament, wann sind im Zuge von Evaluation und Novelle die Konsultationen und Verbändeanhörungen geplant und welche Verbände, Gewerkschaften, Institutionen und sonstigen Akteurinnen und Akteure wurden oder werden konsultiert bzw. sind für die Konsultation eingeplant?

Hier geht’s zur Antwort: