Kleine Anfrage – AzP „Grundordnung für die Staatliche Museumsagentur“
Vor dem Hintergrund der seit 02.07.2025 öffentlichen Verwaltungsvorschrift „Grundordnung für die Staatliche Museumsagentur Bayern (Museumsagentur)“ frage ich die Staatsregierung zu Nr. 3.2 der Vorschrift, in der mit den Unterpunkten Nr. 3.2 Buchst. a bis d sowie f zwar auf Kulturgutverluste und Provenienzen mit Bezug zu NS-Raubgut eingegangen wird, aber weder in Buchst. e (Übernahme der Tiefenrecherche für Objekte, für die eine Restitutionsforderung besteht), Buchst. g (Publikation wissenschaftlicher Forschungsergebnisse) sowie Buchst. h (Kooperation mit nationalen und internationalen mit Provenienzforschung befassten Forschungsverbünden und Koordinierungsstellen) noch an anderer Stelle der Verwaltungsvorschrift auf Kulturgutverluste in kolonialen Kontexten, mit SBZ-/DDR-Bezug oder sonstige Kulturgutverluste
und Provenienzen eingegangen wird:
Welche Stelle kümmert sich ab Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift um die Festlegung verbindlicher Standards für die Inventarisierung und Digitalisierung des Sammlungsgutes sowie für die Recherche auf Verdachtsmomente hinsichtlich eines Kulturgutentzugs durch die Museen und Sammlungen, die Beratung der Museen und Sammlungen bei der Durchführung aller Provenienz-Erstchecks und aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben, die zentrale Meldung der im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks identifizierten Objekte, deren Provenienz in Bezug auf koloniale Kontexte, mit SBZ- bzw. DDR-Bezug und/oder sonstige Kontexte des illegitimen Kulturgutentzugs höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet ist oder bedenklich ist, da Hinweise auf einen Zusammenhang mit unrechtmäßigem oder
problematischem Entzug vorliegen, die Übernahme der Tiefenrecherche für die im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks als höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet oder bedenklich eingestuften Objekte sowie ggf. anschließender Erbensuche sowie die fachliche Begleitung von Restitutionsverfahren und Begleitung von Personen oder Gemeinschaften mit Restitutionsansprüchen, welche finanziellen und personellen Ressourcen werden den hier oben erfragten Stellen / der oben erfragten Stelle hierfür zur Verfügung gestellt (bitte Mittel Angaben pro Haushaltsjahr und Personal-Ressourcen in VZÄ mit Einstufung angeben) und welche finanziellen und personellen Ressourcen sind für die mit der Verwaltungsvorschrift beschriebene neue Verwaltungsebene („Museumsagentur“) zur Verfügung gestellt worden bzw. im Haushaltsentwurf eingestellt, damit die neue Verwaltungsebene die unter 3.2 aufgezählten Aufgaben erfüllen kann (bitte mit Angabe der Finanzmittel pro Haushaltsjahr für die neue Verwaltungsebene gesamt sowie für die mit 3.2 befasste Abteilung, bitte mit Angaben von Personal in VZÄ für die neue Verwaltungsebene gesamt und Angabe der mit 3.2 befassten Stellen)?
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