Kleine Anfrage – AzP „Novelle des Kulturgutschutzgesetzes“
Ich frage die Staatsregierung,
welche Ressourcen das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bereitstellen muss, um die durch die Novelle des Kulturgutschutzgesetzes auf Bundesebene in Kraft tretenden neuen Vorgaben zur Sicherstellung und Rückgabe von unrechtmäßig verbrachten Kulturgut (insbesondere von Objekten, die im EU-Ausland erworben wurden) sicherzustellen, inwieweit sich die neuen Verfahren auf interne
Verwaltungsvorschriften und Vollzugshinweise auswirken (bitte einzeln angeben inkl. möglichem Personalmehrbedarf/Personalminderbedarf) und welche weiteren Anpassungen sind landesrechtlich oder verwaltungsseitig notwendig, um der von der Vorgängerregierung auf Bundesebene erarbeiteten und nun vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesnovelle in Bayern voll und ganz Rechnung zu tragen?
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