Schriftliche Anfrage „Kulturinvestitionen im Kulturstaat Bayern II – Sachstand Sanierung staatlicher Kulturbauten“
„Der Herkulessaal wird nur noch künstlich beatmet.“ So beschrieb die Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen bereits vor der Pandemie den Zustand des einzigen großen Konzertsaals im Zentrum der Landeshauptstadt München. Am 27. Januar 2025 führte eine defekte Elektrik, begleitet von einem stroboskopartigen Alarmlicht, schließlich zur kurzfristigen Absage eines Konzerts des renommierten Dirigenten Herbert Blomstedt.1 Diese Entwicklung beleuchtet eindringlich die strukturellen Probleme der staatlichen Kulturbauten in Bayern, deren Sanierungsbedarf seit Jahren bekannt ist.
Nachdem der Sanierungsstau lange ignoriert wurde, zielt der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume auf ein langsames hintereinandergeschaltetes Abarbeiten des Sanierungsstaus ab. Bereits im Mai 2023 verkündete er hierfür pressewirksam zunächst extern, dann im Landtag die sogenannte „Kulturkaskade“ – ein Maßnahmenpaket zur Abarbeitung der Sanierungen, dessen Vermarktungsname „Kaskade“ einige bereits 2023 eher eine Abwärtsbewegung beim Thema Kulturbauten befürchten ließ. Ungeachtet der vollmundigen Vermarktung der „Kaskade“ zeigt der Fall des Herkulessaals, ebenso wie der scheinbar weitgehende Stillstand bei weiteren Bauten, dass es immer noch an politischem Willen und konkreten Maßnahmen fehlt, um die kulturelle Infrastruktur Bayerns nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln. In einer Zeit angespannter Haushaltslagen ist eine Sanierung mit Weitsicht erforderlich, um das kulturelle Erbe Bayerns zu bewahren und gleichzeitig die Kulturbauten als Orte gesellschaftlichen Austauschs und der kulturellen Teilhabe zu stärken.
1.1 Wie groß ist zum 1. Januar 2025 das finanzielle Gesamtvolumen des Sanierungsbedarfs der staatlichen Kulturbauten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK; bitte tabellarisch für jeden Bau einzeln auflisten)?
In den beiden Tabellen
- a) Laufenden Baumaßnahmen StMWK
- b) Maßnahmen in Planung StMWK
in der Anlage werden die einzelnen zum 1. Januar 2025 laufenden und in Planung befindlichen Großen Baumaßnahmen des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) dargestellt.
Soweit nach der RLBau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden Großen Baumaßnahmen nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. Das finanzielle Gesamtvolumen der Baukosten zum 1. Januar 2025 dieser Maßnahmen beträgt rd. 1.164,8 Mio. Euro. Als laufende Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Genehmigungsvorbehalte des Landtags Projekte aufgeführt, soweit bereits eine Genehmigung der Projektplanung (PP) bzw. in Altfällen der HU-Bau erfolgt ist.
Bei den Baumaßnahmen in Planung werden die Baukosten von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlagen (PU) ermittelt.
1.2 Wie groß ist zum 1. Januar 2025 das finanzielle Gesamtvolumen des Sanierungsbedarfs der staatlichen Kulturbauten der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH; bitte tabellarisch für jeden Bau einzeln auflisten)?
In den beiden Tabellen
- c) Laufenden Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung
- d) In Planung befindliche Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung
in der Anlage werden die einzelnen zum 1. Januar 2025 laufenden und in Planung befindlichen Großen Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung dargestellt. Soweit nach der RLBau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden Großen Baumaßnahmen nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. Das finanzielle Gesamtvolumen zum 1. Januar 2025 dieser Baumaßnahmen beträgt rd. 397 Mio. Euro. Laufende Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Genehmigungsvorbehalte des Landtags aufgeführt, soweit bereits eine Genehmigung der Projektplanung (PP) bzw. in Altfällen der HU-Bau erfolgt ist. Bei den Baumaßnahmen in Planung werden die Baukosten von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.
1.3 Welche Bau- und Sanierungsvorhaben, zu denen es bisher keine Kostenschätzungen und somit auch keine Veranschlagung im Staatshaushalt gibt, werden nach aktuellem Wissensstand der Staatsregierung zu den unter Frage 1.1 bzw. 1.2 genannten in den kommenden Jahren in den Geschäftsbereichen des StMWK und des StMFH anfallen?
In der Tabelle
- e) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK
in der Anlage werden Große Baumaßnahmen des StMWK in Konzeption aufgeführt. Veranschlagungsreife Maßnahmen werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
In der Tabelle
- f) In Vorbereitung befindliche Maßnahmen der Schlösserverwaltung
in der Anlage werden Große Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung (Staatsministerium der Finanzen und für Heimat – StMFH) in Vorbereitung aufgeführt. Veranschlagungsreife Maßnahmen werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
2.1 Mittel in welcher Höhe wurden für die Sanierung der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich des StMWK seit 2023 pro Jahr verausgabt (bitte für die Haushaltsjahre 2023, 2024 sowie die Haushaltsansätze 2025 auflisten)?
2.2 Mittel in welcher Höhe wurden zusätzlich zur Sanierung für Planung und Neubau der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich des StMWK seit 2023 pro Jahr für Große Baumaßnahmen verausgabt (bitte tabellarisch für alle Neubauten und Sanierungen pro Maßnahme einzeln angeben, also für das Konzerthaus – jetzt: Konzertsaal – München, alle staatlichen Museen und Sammlungen, das Landesamt für Denkmalpflege, die Staatsoper, das Haus der Kunst, die staatlichen Archive, die Staatsbibliothek, das Staatsschauspiel, die Oper Nürnberg, das Haus der Bayerischen Geschichte, die Musikhochschule München, das Staatstheater am Gärtnerplatz, das Proben- und Werkstättenzentrum des Residenztheaters, die Staatstheater in Augsburg, Würzburg usw. sowie die Gesamtplanung Kunstareal)?
Die Fragen 2.1 und 2.2 werden gemeinsam beantwortet.
In nachstehender Tabelle befinden sich die Bauausgaben des StMWK im Zusammenhang mit Kulturgebäuden sowie der Musikhochschule München (Ist-Zahlen).
| in Tsd. Euro | 2023 | 2024 |
| Gr. Baumaßnahmen (Tit. 710 ff.) | 78.182,4 | 117.064,5 |
Die differenzierten Ausgaben für die jeweilige Große Baumaßnahme können der veröffentlichten Haushaltsrechnung für das Jahr 2023 (www.stmfh.bayern.de1) des Einzelplans 15 beim jeweiligen Kapitel, Tit. 710 ff. entnommen werden. Die Zahlen für das Jahr 2024 wurden noch nicht veröffentlicht.
Eine Angabe der für Sanierungszwecke aufgewendeten Mittel aus den Titeln des Bauunterhalts, der Kleinen Baumaßnahmen sowie der Kanalsanierungen ist aufgrund der Vielzahl an Einrichtungen nicht mit angemessenem Aufwand ermittelbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Oper Nürnberg sowie den Staatstheatern Augsburg und Nürnberg um kommunale Liegenschaften handelt, für die eine staatliche Förderung nach Art. 10 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Betracht kommt.
3.1 Mittel in welcher Höhe wurden für die Sanierung der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des StMFH seit 2023 pro Jahr verausgabt (bitte Summe für jedes Jahr angeben)?
3.2 Mittel in welcher Höhe wurden für Sanierungen der staatlichen Kulturbauten im Geschäftsbereich der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des StMFH seit 2023 pro Jahr für Große Baumaßnahmen verausgabt (bitte für die jeweilige Baumaßnahme einzeln angeben)?
Die Fragen 3.1 und 3.2 werden gemeinsam beantwortet.
Im Folgenden sind die Bauausgaben der Schlösserverwaltung im Zusammenhang mit Gebäuden (Ist-Zahlen) aufgelistet:
| in Tsd. Euro | 2023 | 2024 |
| Bauunterhalt (Tit. 519 01) | 16.777 | 17.145 |
| Kleine Baumaßnahmen (Tit. 701 01) | 4.202 | 6.229 |
| Kanalsanierung (Tit. 702 01) | 569 | 874 |
| Gr. Baumaßnahmen (Tit. 710 ff.) | 43.119 | 38.167 |
| Summe | 64.666 | 62.415 |
Die Ausgaben für die jeweilige Große Baumaßnahme können den veröffentlichten Haushaltsrechnungen für das Jahre 2023 (www.stmfh.bayern.de2) des Einzelplans 06 bei Kap. 06 16 (Verwaltung der staatl. Schlösser, Gärten und Seen), Tit. 710 05 ff. entnommen werden. Die Zahlen für das Jahr 2024 werden zeitnah veröffentlicht.
4.1 In welchen Haushaltstiteln werden die in Fragen 1.1, 1.2, 2.1, 2.2 und 3.1 und 3.2 genannten Vorhaben jeweils einzeln dargestellt (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Bauausgaben der Kultureinrichtungen erfolgen über die Titel der jeweiligen Haushaltskapitel im Einzelplan 15 bzw. bei Kap. 06 16 der Schlösserverwaltung für:
- Bauunterhalt Gruppe 519
- Kleine Baumaßnahmen Gruppe 701
- Kanalsanierungen Gruppe 702
- Große Baumaßnahmen Gruppe 710 ff.
4.2 Welche Eckdaten hinsichtlich Dauer und Kosten einzelner Maßnahmen ergeben sich aus dem Beschluss vom 5. Juli 2023, Projektunterlage „Bayerische Staatsoper – Bauliche und technische Erneuerung des Nationaltheaters München zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs, 1. Teilbaumaßnahme“ (bitte begründen)?
Mit Beschluss vom 5. Juli 2023 hat der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags die Projektunterlage für die 1. Teilbaumaßnahme der Maßnahme „Bauliche und technische Erneuerung des Nationaltheaters München zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs“ (Kap. 1581 Tit. 711 26) freigegeben. Sie umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen an bühnen- und haustechnischen Anlagen sowie an der Gebäudesubstanz des Nationaltheaters, die abschnittsweise vorzunehmen sind, um die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs bis zum Zeitpunkt der späteren Generalsanierung sicherzustellen. Die Projektplanung wurde am 10. Juli 2024 vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags mit Kosten von 37,1 Mio. Euro genehmigt. Die Umsetzung der Maßnahme wird in den hierfür verlängerten Theaterferien 2025 beginnen und jeweils in den fortgeführten Theaterferien der beiden Folgejahre fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Über die Dauer und Kosten der weiteren Teilbaumaßnahmen liegen derzeit noch keine Informationen vor.
4.3 In welcher Reihenfolge plant die Staatsregierung die Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen der staatlichen Veranstaltungshäuser in Bayern (bitte aktuelle Zeitspannen angeben, bitte aktuelle vermutliche Daten der Baubeginne mit angeben, bitte aktuelle geplante Eröffnungsdaten mit angeben)?
Baubeginne und Eröffnungsdaten leiten sich aus den Ergebnissen der Einzelplanungen der jeweiligen Projekte ab.
Die im Frühjahr 2023 im Landtag vorgestellte Kulturkaskade priorisiert die hohe Anzahl der am Standort München in den nächsten Jahrzehnten anstehenden großen Baumaßnahmen im Kulturbereich mit einem Volumen von jeweils über 100 Mio. Euro. Die Zeitachse dieser kulturellen Schlüsselprojekte hat folgenden aktuellen Sachstand:
- 2024: Residenztheater inkl. Interimslösung: Projektantrag genehmigt. Nächster Schritt ist die Erteilung des Planungsauftrags.
- 2024: u. a. Anstoß für die Sanierung des Nationaltheaters inkl. Interimslösung. Der Beginn der Maßnahme ist nach Abschluss der Sanierung des Residenztheaters avisiert, voraussichtlich Mitte der 2030er-Jahre.
- 2024: Entscheidung zur Redimensionierung des Konzerthauses München.
- 2024: Richtfest des Proben- und Werkstattzentrums des Staatsschauspiels ist im Dezember erfolgt.
- Geplant in 2026: Vorlage der Projektunterlage Bau für die Sanierung des Hauses der Kunst zur Genehmigung des Haushaltsausschusses.
5.1 Mittel in welcher Höhe werden für tragfähige Konzepte für die Zeit der erforderlichen Schließungszeiten der großen Kultureinrichtungen bereitgestellt, beispielsweise für Interimsspielstätten, Zwischennutzungsbetrieb, Ausweichspielstätten oder Mehrbedarfe aufgrund von inhaltlicher Arbeit ohne Haus (bitte auflisten nach Jahr seit 2023, bitte begründen, falls keine Mittel eingestellt wurden)?
Der Projektantrag für die Generalsanierung des Residenztheaters umfasst eine Interimsunterbringung des Spielbetriebs für die Dauer der Bauzeit. Eine genauere Bezifferung der Interimskosten ist erst auf der Grundlage des endgültigen Interimskonzepts möglich.
Als Ausweichspielstätte für den Spielbetrieb des Landestheaters Coburg während der Schließung und Sanierung des Theatergebäudes wird das von der Stadt Coburg errichtete GLOBE genutzt. Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Baukosten des GLOBE mit einem Betrag von 10 Mio. Euro, der zu gegebener Zeit auf den von der Stadt Coburg zu erbringenden Finanzierungsanteil an den Kosten der Generalsanierung angerechnet wird.
Mit Blick auf die geplante Sanierung des Hauses der Kunst betrifft diese Frage Beschlussfassungen zukünftiger Haushalte, denen nicht vorgegriffen werden kann.
5.2 Welche Maßnahmen und Formate wurden seit 2023 eingeführt, um künstlerische und konzeptionelle Bedürfnisse und Visionen der jeweiligen Führungspersönlichkeiten der Kultureinrichtungen sowie der örtlichen Nutzungsgruppen bzw. Stadtgesellschaft vor Ort und/ oder nationale wie internationale Expertise und Erfahrungen, beispielsweise durch Sounding-Boards, bei den Sanierungsarbeiten mit einzubeziehen (bitte Beispiele und Ergebnisse angeben)?
Bei den anstehenden Generalsanierungen im Theaterbereich (Residenztheater, Landestheater Coburg) stehen Maßnahmen wie die Sanierung der Sicherheits- und Bühnentechnik, Anpassungen an veränderte rechtliche Anforderungen im Arbeitsschutz, die Herstellung von zeitgemäßer Barrierefreiheit und die Behebung funktionaler Defizite im Vordergrund. Soweit dabei konzeptionelle bzw. künstlerische Bedürfnisse eines zeitgemäßen Theaterbetriebs zu berücksichtigen sind, wird die Expertise des sachverständigen Personals der Einrichtungen in die Planungen einbezogen.
Sanierungen werden im Übrigen entsprechend den Vorgaben für staatliche Große Baumaßnahmen geplant. „Maßnahmen und Formate“ des Verfahrens richten sich nach der RLBau 2020. Dabei werden die im Rahmen des Bauverfahrens erforderlichen Austausche und Beteiligungen vorgenommen sowie Expertisen eingeholt und regelmäßige Einbindungen der Nutzerinnen und Nutzer gewährleistet.
5.3 Inwieweit werden aktuell bei Neubau- und Sanierungsprojekten Leitideen verfolgt, die speziell die Aspekte Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit und kulturelle Innovation fördern und Bayern damit als Vorreiter für zukunftsfähigen Kulturbau positionieren könnten (bitte konkrete Projekte und Maßnahmen angeben)?
Bei den staatlichen Baumaßnahmen hat der Freistaat als Bauherr eine Vorbildrolle. Daher werden neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auch die Umsetzung von Zielen und Vorgaben der Staatsregierung sowie des Landtags gewährleistet. Dies betrifft auch die Bereiche Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit und Innovation. Da dies generell für die Neubau- und Sanierungsprojekte des Freistaates gilt, können keine konkreten Projekte benannt werden.
6.1 Welche bekannten Mängel (z. B. Bausubstanz, Arbeitsbedingungen, Backstagebereich, Bühnentechnik, Akustik, Zuschauerbereich, Brandschutz, Arbeitssicherheit etc.) bestehen aktuell bei den staatlichen Kulturbauten, insbesondere im Marstall, Herkulessaal und Staatsoper (bitte mit Angabe der Mängel, die seit 2023 neu hinzugekommen sind, bitte jeweils geschätzte Kosten zur Behebung der Mängel angeben)?
Der Projektantrag für die Generalsanierung des Residenztheaters umfasst insbesondere folgende Maßnahmen, mit denen bekannte Mängel behoben werden sollen:
- statische Ertüchtigung der Hofdecken und des Bühenturms
- Erneuerung der Bühnenmaschinerie
- Barrierefreiheit im Zuschauerbereich und teilweise Barrierefreiheit im Mitarbeiterbereich
- Ausbau von Schadstoffen
- Erneuerung der haustechnischen, elektrotechnischen und sicherheitstechnischen Anlagen
- Verbesserung der Bühnenlogistik
- Anpassung der Arbeitsplätze unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes
Der Marstall zeigt altersentsprechende Mängel der Bausubstanz (Fundament, Tragwerk, Mauerwerk, Fassadenputz). Perspektivisch erforderlich sind eine zeitgemäße Optimierung des Brandschutzes, der Heizungs- und Lüftungsanlagen und der Stromversorgung sowie eine Verbesserung der Akustik. Eine detaillierte Bedarfsbeschreibung kann erst in Vorbereitung einer umfassenden Sanierungsmaßnahme und unter Berücksichtigung eines Konzepts für die künftige Nutzung erstellt werden.
Im Nationaltheater stehen Instandhaltungsmaßnahmen an bühnen- und haustechnischen Anlagen sowie an der Gebäudesubstanz an, die im Rahmen der Maßnahme zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs bis zur Generalsanierung vorzunehmen sind (vgl. Antwort zu Frage 4.2). Der konkrete Bedarf für die in den 2030er-Jahren anstehende Generalsanierung wird im Zuge einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie ermittelt.
Das Gebäude des Landestheaters Coburg erfüllt derzeit nicht mehr die Anforderungen an einen modernen Theaterbetrieb und die heutigen gesetzlichen Vorgaben von Brandschutz, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Der Projektantrag umfasst die Behebung dieser Defizite und die Umsetzung eines u. a. durch die genannten Erfordernisse entstehenden betrieblichen Mehrflächenbedarfs.
Im Herkulessaal der Residenz München wurden bei der Reparatur des Podiums im Jahr 2023 die Spindeln am Podium beschädigt, die daraufhin bis März 2024 repariert wurden. Die Kosten der Podiumsreparatur einschließlich Ersatz der Spindeln beliefen sich auf 230.649 Euro.
Daneben erfolgen Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten der Verwaltung der Residenz München im Herkulessaal turnusgemäß, insbesondere während der Zeit der bayerischen Sommerferien, sodass das Auftreten eines Mangels häufig verhindert werden kann.
Darüber hinaus werden kleinere Beschädigungen im Herkulessaal, die im Rahmen der täglichen Veranstaltungsnutzungen auftreten, regelmäßig kurzfristig im laufenden Betrieb beseitigt und nicht gesondert aufgezeichnet.
6.2 Liegt bereits eine Planung bezüglich der Instandsetzung der Haustechnik der Residenz München inklusive des Festsaalbaus mit Herkulessaal vor?
Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal an. Konkrete Planungen hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.
6.3 Wie sind Sanierungsmaßnahmen im Marstall in den baulichen Ablauf der anderen großen Sanierungsaufgaben an Residenztheater und Nationaltheater eingetaktet?
Während der Generalsanierung des Residenztheaters kommt dem Marstall eine wichtige Rolle als eine der Säulen des Interimsspielbetriebs des Staatsschauspiels zu. Eine parallele Sanierung von Residenz- bzw. Nationaltheater und Marstall ist nicht möglich.
7.1 Welche Pläne hat die Staatsregierung in den staatlichen Kulturbauten, die neu gebaut, derzeit oder seit 2023 saniert wurden/werden, zur Gewinnung neuer Nutzungsgruppen, die bisher nicht zum Publikum der jeweiligen staatlichen Kulturbauten gehörten, für die Zeit nach Neubau/Sanierung und (Wieder-)Eröffnung – beispielsweise durch stärkere Transparenz, architektonische Öffnung, frei zugängliche Räume für die Öffentlichkeit etc. (bitte pro Kulturbau auflisten)?
Der Ansatz, Kultureinrichtungen generell als sog. „Dritte Orte“ stärker für ein breiteres Publikum und die Stadtgesellschaft zu öffnen und damit neue Publikumsgruppen zu erschließen, wird in den anstehenden kulturellen Bauprojekten geprüft. Wie eine solche Öffnung baulich und konzeptionell aussehen kann, ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen.
Aussagen zu einer künftig ggf. erforderlichen personellen Ausstattung oder inhaltlichen Aspekten sind vor Abschluss dieses Prozesses nicht möglich.
Dies gilt auch für den Theaterbereich sowie den Konzertsaal München.
Die Staats- und Stadtbibliothek Augsburg wird nach dem voraussichtlich 2027 erfolgenden Rückumzug in das sanierte und erweiterte Gebäude im Stadtzentrum in der Schaezlerstraße in ihren Räumlichkeiten verschiedene Nutzungsangebote machen können, die bisher noch nicht in dieser Form für die Bewohner der Stadt und Region zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Voraussetzungen hierfür sind ein Veranstaltungs- und Vortragssaal sowie moderne Ausstellungsflächen, die ermöglichen werden, verschiedenste Ausstellungsprojekte für die breite Öffentlichkeit anzubieten. Die Bibliothek wird zudem einen barrierefreien Zugang erhalten und hat in Zukunft im Bereich der Gutenbergstraße einen gemeinsamen Campus mit dem benachbarten Maria-Theresia-Gymnasium, der verstärkt Schülerinnen und Schüler anregen wird, die Bibliothek und deren Angebote in Zukunft noch stärker zu nutzen. Dies betrifft auch den neuen modernen Lesesaal und die Möglichkeit, den Gruppenarbeitsraum und die Carrels zu nutzen.
In dem neuen staatlichen Archiv in Kitzingen, das derzeit errichtet wird, werden sich künftig zwei Vortragsräume und ein Ausstellungsraum befinden. Dies wird insbesondere die historisch-politische Bildungsarbeit fördern und so auch neue Nutzergruppen ansprechen.
Im Staatsarchiv Nürnberg wird im Rahmen der Sanierung ein neuer Ausstellungsraum geschaffen. Zudem werden in diesem ältesten Archivzweckbau Bayerns historisch bedeutsame Gebäudeteile neu zugänglich gemacht werden.
7.2 Spiegeln sich die in Frage 7.1 genannten Pläne zur Erschließung neuer, bisher nicht angesprochener Nutzungsgruppen auch in den Plänen für personelle Ausstattung beispielsweise in Vermittlung oder Kommunikation der Häuser nach der (Wieder-)Eröffnung wider (bitte Art und Weise angeben)?
Die Bespielung staatlicher Kulturbauten und die hierfür erforderliche personelle und finanzielle Ausstattung (z. B. für Vermittlung und Kommunikation) ist – sowohl vor, während als auch nach Großen Baumaßnahmen – in der Gesamtschau aller anfallenden Aufgaben zu sehen und lässt sich nicht auf einzelne bauliche Maßnahmen zurückführen bzw. herunterbrechen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7.1 Bezug genommen.
7.3 Spiegeln sich die in Frage 7.1 genannten Pläne zur Erschließung neuer, bisher nicht angesprochener Nutzungsgruppen auch in den Plänen inhaltlicher Angebote nach der (Wieder-)Eröffnung wider (bitte Art und Weise angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 7.2 wird Bezug genommen.
Die Staats- und Stadtbibliothek Augsburg bietet bereits jetzt Veranstaltungen für ganz unterschiedliche Nutzergruppen und deren Interessen an. Sie wird dies auch ab 2027 vor dem Hintergrund ihres Sammlungsprofils besonders berücksichtigen.
Hinsichtlich des Theaterbereichs und für den Konzertsaal München können noch keine konkreten Aussagen zu inhaltlichen Angeboten getroffen werden.
8.1 Welche aktuellen Sanierungs- bzw. Neubaupläne der „Kulturkaskade“ weisen nach aktuellem Stand noch eine Finanzierungslücke auf (bitte tabellarisch pro Bauprojekt inkl. Betrag der Finanzierungslücke angeben)?
Die Durchführung der Maßnahmen der „Kulturkaskade“ erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Baumittel nach baufachlicher Prioritätensetzung. Dabei steht die Baudurchführung – insbesondere der noch nicht bereits im Bau befindlichen Maßnahmen – unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen durch den Landtag bewilligt werden. Bei den Baumaßnahmen, die sich noch nicht in Ausführung befinden, ist ferner Voraussetzung für die Realisierung, dass die Gesamtkosten zu gegebener Zeit durch den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags genehmigt werden und der Planungstitel in einen Bautitel umgewandelt wird. Die Angabe konkreter Zeiträume für die Umsetzung der aktuellen und geplanten Maßnahmen ist daher nicht möglich. Die Staatsregierung strebt bei allen laufenden und anstehenden Baumaßnahmen an staatlichen Kultureinrichtungen eine zügige Umsetzung im Rahmen der veranschlagten Baumittel an.
8.2 Welche Maßnahmen hat das StMWK seit Mai 2023 ergriffen, um zivilgesellschaftliche Mittel für Sanierungs- oder Neubauprojekte im Rahmen der „Kulturkaskade“ einzuwerben (bitte mit jeweiliger Angabe der bislang eingeworbenen sowie geplanten bzw. angestrebten finanziellen Beiträge der Zivilgesellschaft für jedes Projekt)?
Privates Engagement für das kulturelle Leben hat in Bayern große Tradition. Das bestmögliche Miteinander von staatlicher und privater Seite zur Finanzierung kultureller Projekte ist beiden Seiten ein wichtiges Anliegen und Ziel.
Nach internationalem Vorbild sollen die Türen für privates Engagement weiter geöffnet und Interessierte herzlich eingeladen werden, öffentliche Mittel nicht zu ersetzen, aber wirksam zu ergänzen. Die konkreten Möglichkeiten bleiben der Diskussion im Einzelfall vorbehalten.
8.3 Welche Aufgaben innerhalb Bayerns Kulturinfrastruktur sollen von den Kulturinstitutionen nach Neubau bzw. Sanierung abgedeckt werden (bitte die künftig angedachte Aufgabe für die jeweiligen Kulturinstitutionen, die gebaut bzw. saniert werden, einzeln angeben)?
Kunst- und Kultureinrichtungen gestalten das durch eine Vielzahl gesellschaftlicher Herausforderungen geprägte neue Zeitalter wesentlich mit. Zentrale Leitthemen sind die kulturelle Teilhabe sowie die Digitalität. Dabei gibt es nicht nur bei Neubauten ein hohes Potenzial, kulturelle Transformation mitzugestalten. Ebenso stellen Sanierungen über die rein baulichen Maßnahmen hinaus eine Modernisierung der kulturellen Infrastruktur dar. Dies eröffnet die Chance, die Transformation unserer Kultureinrichtungen aktiv zu gestalten und ihre jeweilige Funktionalität noch stärker vom Publikum und von einer bayernweiten Perspektive her zu denken.
Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.



