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Antrag „Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren V: Jurys für Kulturfonds-Vergaben einberufen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums aus mehreren Personen anzustoßen, um als Jury Empfehlungen für die Entscheidung über die Vergabe der Förderung durch den Kulturfonds zu erarbeiten. Dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst werden wie bisher die Fördervorschläge zur Mitberatung vorgelegt. Über die Empfehlungen der Jury entscheidet wie bisher der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags final. Pro Fachbereich soll es eine eigene Jury geben.

Das Gremium soll mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten der bayerischen Kulturszene besetzt werden. Das Sachverständigengremium wird vom Ausschuss für Wissenschaft und Kunst für die Dauer einer Legislaturperiode benannt. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erarbeitet mit den Verbänden aus Kunst und Kultur einen Vorschlag. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst entscheidet final über die Besetzung.

Begründung:

Bei Filmförderung, Preisen oder Kunst am Bau längst normal, beim Kulturfonds immer noch Zukunftsmusik: Eine unabhängige Jury, besetzt aus Expertinnen und Experten der bayerischen Kulturszene, kann mit der gemeinschaftlichen Expertise entscheiden. Förderwürdigkeit, regionale Verteilung, Gewichtung urbane Zentren und ländliche Räume, aber auch, wie Fördermittel dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen bringen – diese und viel mehr Fragestellungen kann eine externe Jury gemeinsam beleuchten und so einen Entscheidungsrahmen finden. Die Vergabe von Fördermitteln durch ein externes Sachverständigengremium trägt zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei und erhöht die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Förderentscheidungen.

Bisher werden dem fachlich zuständigen Ausschuss für Wissenschaft und Kunst lediglich Ergebnisse mitgeteilt. Öffentlich einsehbar sind die Gutachten nicht. Durch Begründungen, die beispielsweise den Antragstellenden oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten, wird auch das Vertrauen in das Instrument Kulturfonds als starkes fachliches Kulturförderinstrument für Bayern gestärkt. Dies ist keineswegs eine neue Forderung. Bereits 2009 hat die Fraktion FREIE WÄHLER einen ähnlich lautenden Antrag eingebracht1, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN griff die Forderung in der 18. Legislaturperiode erneut auf.


1 vgl. Drs. 16/2742