Antrag „Sichere Museen und Kulturschätze: Wo steht Bayern heute?“
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss ausführlich zum 5-Punkte-Maßnahmenplan zum Schutz von Kulturgütern, den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Dezember 2022 als Reaktion auf den Raub des wertvollen Kelten-Goldschatzes aus dem Kelten-Römer-Museum Manching vorgestellt hat, zu berichten.
Dabei soll insbesondere auf die folgenden Punkte eingegangen werden:
1. Verwendung der bereitgestellten Mittel von bis zu einer Million
- Welche neuen Stellen oder Projekte wurden mit diesen Mitteln finanziert?
- Inwieweit wurden neue personelle, technische und bauliche Maßnahmen zur Sicherung von Kunstwerken in staatlichen Museen umgesetzt?
- Welche Maßnahmen wurden in Bezug auf den Kulturgutschutz, z. B. bei Bedrohungen durch Umwelt- und Naturkatastrophen oder durch kriegerische Auseinandersetzungen, umgesetzt?
- Inwieweit sind die staatlichen Institutionen auf Cyberangriffe vorbereitet?
- Wurden die Mittel aus dem 5-Punkte-Maßnahmenpaket auch in ein digitales Sicherheitsupdate investiert?
- Ist die Fortsetzung der Programme geplant – und wenn ja, mit welchem Schwer-
- punkt?
2. Bericht zum Sonderprogramm Museumssicherheit für nichtstaatliche Museen aus dem Kulturfonds
- Welche neuen und innovativen Projekte wurden hier finanziert?
- In welche Sicherheitsbereiche (bauliche/mechanische Maßnahmen, technische Maßnahmen) wurde investiert?
- Welche Entwicklungen gab es parallel zur Kulturfonds-Fördermöglichkeit im Bereich der organisatorischen und personellen Maßnahmen der nichtstaatlichen Museen in Bayern?
- Wie hat sich die Antragsquote für das Sonderprogramm in den vergangenen zwei Jahren entwickelt?
- Inwieweit ist es den Kommunen oder Trägern der Museen seit Bestehen des Programms bis zum aktuellen Zeitpunkt möglich, den für die Antragstellung notwendigen Eigenanteil aufzubringen?
- Welche Auswirkungen hatte das Programm auf weitere Anträge und das Antragsvolumen des Kulturfonds vor dem Hintergrund, dass das Gesamtvolumen des Kulturfonds durch das neue Förderprogramm nicht aufgestockt wurde, sondern dass das Programm im Rahmen der vorhandenen Mittel finanziert werden musste?
- Aus welchem Grund ist für das Sonderprogramm Museumssicherheit eine ganzjährige Einreichung möglich – für die regulären Kulturfonds- Förderungen jedoch nicht?
3. Zuständigkeiten der Landesstelle für nichtstaatliche Museen
- Welche Aufgaben hat die neu geschaffene Stelle an der Landesstelle für nicht-staatliche Museen in Bayern übernommen?
- Wie ist die Stelle ausgestattet (Umfang in Vollzeitäquivalent, Eingruppierung, Befristung)?
- Wie hat sich der Beratungsbedarf der nichtstaatlichen Museen hinsichtlich des Kulturgutschutzes durch das neue Angebot entwickelt?
- Gibt es eine Evaluation zum Sonderprogramm und Beratungsangebot oder andere Formen des Feedbacks vonseiten der nichtstaatlichen Museen in Bayern?
Begründung:
Seit der Ankündigung des 5-Punkte-Maßnahmenpakets ist wenig über dessen Wirkung und den aktuellen Stand in Bezug auf die Sicherung von Kulturgütern vor Diebstahl, aber auch vor Naturkatastrophen oder Schäden durch kriegerische Auseinandersetzungen sowie im Bereich der Cyberkriminalität, berichtet worden.
Die Sicherheit der Kulturgüter in allen bayerischen Museen ist von großem Interesse für die Bevölkerung. Der Goldraub von Manching, der mit sehr einfachen Mitteln durchgeführt wurde, hat deutlich gemacht, dass viele Museen nicht auf Diebstähle vorbereitet sind. Auch die Flutkatastrophe im Sommer 2024 hat offenbart, dass insbesondere die Sammlungen kleiner Kultureinrichtungen unzureichend geschützt sind.
Last but not least zeigten Cyberangriffe, auch auf große Institutionen wie die IHK oder die Caritas, dass Cyberschutz seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine an Bedeutung gewonnen hat.
Um weitere Maßnahmen für die Sicherheit der Kulturgüter und Museen in Bayern zu entwickeln, ist ein ausführlicher Bericht zum Status quo sowie zur Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen und der verwendeten Mittel unerlässlich.


