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Schriftliche Anfrage „Energieeffizienzgesetz: Jetzt handeln, Zukunft gestalten!“

Gemäß § 1 Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz – EnEfG), welches der Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz dient, soll bundesweit Energieeffizienz gesteigert und der Primär- und Endenergieverbrauch sowie der Import und Verbrauch fossiler Energien reduziert werden. Es soll dadurch zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und zur Eindämmung der weltweiten Erderhitzung beitragen. Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, die nationalen Energieeffizienzziele zu erfüllen und die europäischen Zielvorgaben einzuhalten.

Der § 2 EnEfG verpflichtet die Länder, in den sechs Jahren vom 1. Januar 2024 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 durch strategische Maßnahmen jährlich neue End energieeinsparungen in Höhe von jeweils mindestens 3 Terawattstunden (TWh) – das sind 3 Mrd. Kilowattstunden (kWh)1 – zu bewirken.

Das EnEfG sieht zudem vor, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 2024 regelmäßig Berichte über ihre Energieeinsparungen und Effizienzsteigerungen an die zuständigen Behörden übermitteln.

Die Einrichtung einer von uns Landtags-Grünen seit Jahren geforderten zentralen Informationsstelle wie nun mit bink-bayern.de geschehen ist ein erster wichtiger Schritt.

Bereits jetzt unterliegen staatliche Kulturinstitutionen stetig steigenden bürokratischen Anforderungen, denen bisher meist ohne adäquate Aufstockung im Stellenplan nachgekommen werden muss. Um die für uns alle notwendigen Klimaziele und unsere selbst gesteckten bayerischen Ziele2 aus dem Bayerischen Klimaschutzgesetz zu erreichen und so die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit kommender Generationen zu sichern3 und gleichzeitig die einzelnen Akteure und Akteurinnen im Kunst- und Kultursektor nicht zu überlasten, muss die Staatsregierung neben effektiven Maßnahmen im Kulturbereich auch umfangreiche Unterstützung gewährleisten, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

1.1 Wie groß ist der zu leistende Anteil der staatlichen Kulturinstitutionen an der gesamtbayerisch notwendigen Endenergieeinsparung von 0,473 TWh (entspricht 473 Mio. kWh oder 473 Gigawattstunden – GWh) im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2030 (vgl. Anlage 1 zu § Abs. 2 Satz 2 und 3 EnEfG, falls Anteil nicht bekannt, bitte schätzen; bitte auch Museen oder andere Kultureinrichtungen im Zuständigkeitsbereich andere Staatsministerien mitberücksichtigen, bitte nach Zuständigkeitsbereich des Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und ggf. andere Staatsministerien aufschlüsseln)?

Ein auf staatliche Kulturinstitutionen entfallender Anteil des in Anlage 1 zu § 5 Abs. 2 Satz 2 und 3 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ausgewiesenen Werts für die Einsparung von Endenergie in Bayern in Höhe von 0,473 TWh lässt sich weder bestimmen noch schätzen. Dies ist nach den Bestimmungen des EnEfG auch nicht erforderlich, weil das EnEfG nicht vorgibt, welche individuellen Letztverbraucher oder welche Gruppen von Letztverbrauchern (Privathaushalte, Unternehmen oder öffentliche Stellen) die in § 5 Abs. 2 EnEfG geregelte Einsparung von Endenergie in welchem Umfang zu erbringen haben.

1.2 Welche Ergebnisse von Erhebungen von bisherigen Energieverbrauchsdaten in Wattstunden wird die Staatsregierung in Erfüllung der Gesetzespflicht zum 1. November 2023 als Referenzwert zur Umsetzung des EnEfG an das eigens dafür vom Bund über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellte Energieverbrauchsregister melden (bitte nach Sparten aufschlüsseln)?

Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat die gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 EnEfG von ihr bereitzustellenden elektronischen Vorlagen für die Berichterstattung öffentlicher Stellen und die damit verbundenen Erläuterungen über die zu erfassenden Verbrauchsdaten bisher nicht veröffentlicht (Stand 9. Dezember 2024). Die Erfassung des Gesamtendenergieverbrauchs öffentlicher Stellen entsprechend den Vorgaben des EnEfG ist derzeit somit nicht möglich.

Die Bundesregierung hat weiter einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vorgelegt, in dem die Verlängerung der Übergangsfrist in § 20 Abs. 1 EnEfG vorgesehen ist und die Meldeverpflichtung erstmals im Jahr 2026 bestehen soll.

2.1 Welche CO2-Rechner werden den staatlichen bayerischen Kulturinstitutionen zur Verfügung gestellt bzw. zur Nutzung?

Kulturinstitutionen als juristische Personen können den frei verfügbaren IZU-CO2-Rechner des Landesamts für Umwelt (LfU) für die Bilanzierung ihrer Scope-1- und Scope-2-Emissionen nutzen (www.umweltpakt.bayern.de4).

Darüber hinaus wird aktuell durch die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) die Beschaffung einer Bilanzierungssoftware für Institutionen vorbereitet, die der bayerischen unmittelbaren Staatsverwaltung zuzurechnen sind. Die Software soll eine Bilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol sowie nach Eco Management and Audit Scheme (EMAS) gemäß EnEfG ermöglichen.

2.2 Wie viele Einrichtungen nutzen die jeweiligen Werkzeuge aus Frage 2.1 (bitte tabellarisch auflisten)?

Da der IZU-CO2-Rechner des LfU per Download zur Verfügung gestellt wird, die Nutzung nicht auf staatliche Behörden begrenzt ist und aus Datenschutzgründen keine detaillierte Besucheranalyse der Homepage durchgeführt wird, ist die Anzahl nicht bekannt.

2.3 Wie unterstützt die Staatsregierung bei der Implementierung der CO2-Rechner und bei der Evaluation der gelieferten Daten?

Die geplante Bilanzierungssoftware für die unmittelbare Staatsverwaltung wird zentral durch die LENK beschafft und die Behörden werden bei der Implementierung unterstützt.

Weiterführende allgemeine Unterstützung erfolgt auch durch bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur sowie über die Informationsplattform „5 Schritte zum betrieblichen Klimaschutz“: www.umweltpakt.bayern.de5.


3.1 Wie hoch waren die Kosten zur Entwicklung von bink-bayern.de?

Die Kosten für die Umsetzung der Webseite (systemisch, gestalterisch und technisch), die Entwicklung des Corporate Design inklusive Wort-Bild-Marke, die Markenanmeldung sowie das Projektmanagement betrugen insgesamt rund 53.000 Euro.

3.2 Mit welchem Beitrag fördert der Freistaat die Webseite jährlich?

Bayern kreativ betreibt die Kompetenzstelle im Auftrag des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK). Es handelt sich somit nicht um eine Förderung. Die Kosten der Kompetenzstelle wie Betrieb/laufende Aktualisierung der Webseite, Durchführung von Orientierungsgesprächen, Nachhaltigkeitsassessments, Informationsveranstaltungen etc. sind abhängig von der Nachfrage und den tatsächlich erbrachten Leistungen. Für den Betrieb und die laufende Pflege der Webseite ist mit ca. 52.000 Euro jährlich zu rechnen.

4.1 Wie viele staatliche Kulturinstitutionen sowie Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung sind als öffentliche Stellen mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 3 GWh (3 GWh entsprechen 3 Mio. kWh oder 0,003 TWh) laut § 6 Abs. 4 Punkt 1 EnEfG6 dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen (bitte mit tabellarischer Auflistung)?
5.1 Wie viele staatliche Kulturinstitutionen sowie Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung liegen im Verbrauchsbereich zwischen 1 bis 3 GWh (1 GWh entspricht 1 Mio. kWh oder 0,001 TWh) pro Jahr und sind daher laut § 6 Abs. 4 Punkt 2 EnEfG dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 ein vereinfachtes Energiemanagementsystem einzuführen (bitte mit tabellarischer Auflistung)?

Die Fragen 4.1 und 5.1 werden gemeinsam beantwortet.

Im Moment ist noch nicht bekannt, wie der Gesamtenergieverbrauch nach EnEfG zu berechnen ist. Die Bundesstelle für Energieeffizienz weist auf ihrer Webseite gegenwärtig darauf hin, dass sich entsprechende Festlegungen und Informationen seitens der Bundesstelle für Energieeffizienz in Vorbereitung befänden.

4.2 Wie werden diese Institutionen unterstützt, um bis zum 30. Juni 2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen?
5.2 Wie werden diese Institutionen unterstützt, ein vereinfachtes Energiemanagementsystem bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzurichten?

Die Fragen 4.2 und 5.2 werden gemeinsam beantwortet.

Bei der Einführung der Systeme handelt es sich um die individuelle Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, die allen betroffenen Einrichtungen in eigener Zuständigkeit obliegt. Das StMWK wird den betroffenen Kultureinrichtungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel insbesondere durch bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur verschiedene Unterstützungs- und Vernetzungsangebote unterbreiten.

Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) und sein nachgeordneter Bereich unterstützen die Ressorts und deren Grundbesitz bewirtschaftende Dienststellen in baulichen Angelegenheiten.

5.3 Wie unterstützt die Staatsregierung etwaige als GmbH, gGmbH oder sonstige unternehmerische Rechtsform bestehende Kulturinstitutionen in staatlicher Hand oder mit staatlicher Beteiligung vor dem Hintergrund der Klarstellung zur Unternehmensdefinition („Eine Gewinnerzielungsabsicht hingegen ist für das Vorhandensein einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht erforderlich. Auch Unternehmen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, können daher grundsätzlich wirtschaftlich tätig und zur Einrichtung von Managementsystemen verpflichtet sein.“) im Merkblatt des BAFA zum EnEfG und mit Blick auf die neuen gesetzlichen Anforderungen für Unternehmen laut §§ 8 und 9 EnEfG?

Kultureinrichtungen können unabhängig von ihrer Rechtsform auf Angebote von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur zurückgreifen.

6.1 Welche Unterstützung erhalten staatliche bayerische Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung personell und finanziell, um ihren Endenergieverbrauch um jährlich um 2 Prozent zu reduzieren (bitte um tabellarische Auflistung der Unterstützung insgesamt sowie der jeweiligen Unterstützung der einzelnen bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen in den Häusern)?
6.2 Ist ein Sonderprogramm zur Unterstützung staatlicher und nichtstaatlicher Kulturinstitutionen im Freistaat zur Umsetzung des EnEfG geplant (wenn nein, bitte Angabe von Gründen)?

Die Frage 6.1 und 6.2 werden gemeinsam beantwortet.

Die Fragen betreffen die Aufstellung und Verabschiedung zukünftiger Haushalte (die Vorgaben des EnEfG erstrecken sich bis in die 2040er-Jahre), denen nicht vorgegriffen werden kann.

6.3 Ist der Staatsregierung analog zu der Bayerischen Energieeffizienz-Netzwerkinitative für Unternehmen (BEEN-i) ein Netzwerk für staatliche und/oder nichtstaatliche (Kultur-) Institution bekannt, das Einsparpotenziale der einzelnen Einrichtungen mit geringerem Aufwand als bei der singulären Energieberatung verfügbar macht (wenn nein, bitte erläutern, ob die Staatsregierung derlei Unterstützung einzurichten plant)?

Die Plattform bink-bayern.de dient unter anderem auch der Vernetzung von Kultureinrichtungen und dem Austausch von Best-Practice-Beispielen.

Bei BEEN-i sind alle Akteure willkommen, die über eine privatrechtliche Organisationsform verfügen. Darüber hinaus existieren zahlreiche kommunale Energieeffizienznetzwerke.

7.1 Welche staatlichen Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung nutzen und nutzten das seit 2008 bestehende Sonderprogramm „Energetische Sanierung staatlicher Gebäude“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, um die gesetzlich vorgegebenen Einsparziele zu erreichen (bitte für die Jahre ab 2008 tabellarisch mit beantragten und abgerufenen Summen auflisten)?

Mit dem Sonderprogramm werden effiziente energetische Maßnahmen an staatlichen Gebäuden unterstützt, die ansonsten mittelfristig keine energetische Verbesserung erfahren würden. Für diese Maßnahmen erhalten die zuständigen Ressorts eine Kofinanzierung von in der Regel 80 Prozent der energetischen Kosten aus Mitteln des Einzelplans des StMB, die sie dem zuständigen Staatlichen Bauamt zusammen mit ihrem Eigenanteil sowie ggf. anfallenden nicht energetischen Kosten zur Durchführung der Maßnahme zuweisen.

Energetische Sanierungsmaßnahmen staatlich unterstützter Kulturinstitutionen, deren Liegenschaften nicht durch die staatliche Bauverwaltung betreut werden, sind zur Aufnahme in das Sonderprogramm nicht geeignet.

Aus dem Geschäftsbereich des StMWK haben folgende staatliche Kultureinrichtungen an dem Programm partizipiert und jeweils die vollen 80 Prozent Zuschuss vom StMB erhalten:

  • Staatsarchiv Amberg
  • Neues Museum Nürnberg
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Staatsarchive Bamberg
  • Bayerisches Armeemuseum, Turm Triva
  • Studienbibliothek Dillingen
  • Burg Grünwald

7.2 Welche staatlichen Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung haben geeignete Dachflächen und sollen mit Photovoltaikanlagen und/oder Solarthermieanlagen nachgerüstet werden?

Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung sind häufig in Gebäuden anderer Träger (z. B. Kommunen) untergebracht, zu denen keine Informationen vorliegen. Die Beantwortung der Frage beschränkt sich daher auf von staatlichen Kulturinstitutionen genutzte Gebäude im Eigentum des Freistaates Bayern.

Im Rahmen des Sonderprogramms „Photovoltaik auf staatlichen Dächern“ sind derzeit Photovoltaikanlagen auf folgenden Liegenschaften geplant:

  • Haus der Bayerischen Geschichte, Regensburg
  • Prinzregententheater, München
  • Neues Museum Nürnberg, Alt- und Neubau
  • Landesamt für Denkmalpflege, München
  • Bayerisches Staatsschauspiel, Außenstelle Poing
  • Staatstheater am Gärtnerplatz, München

Darüber hinaus wird im Rahmen von großen Baumaßnahmen (z. B. Sanierung Haus der Kunst, Erweiterung der Dekorationslagerhalle in Poing für die Bayerische Staatsoper) die Installation von Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen standardisiert geprüft und berücksichtigt.

8.1 Wie wird und wurde bayerische Landesgesetzgebung mit Blick auf das EnEfG, europäisches Recht und die selbst gesteckten Ziele des Bayerischen Klimaschutzgesetzes7 angepasst, um den bayerischen Kommunen Klarheit für ihre kommunalen Kulturinstitutionen und deren Energieeinsparziele zu geben (bitte mit Datumsangaben der Roadmap)?

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beabsichtigt, die Vorgaben des § 6 Abs. 7 Satz 1 bis 3 EnEfG im Wege einer Rechtsverordnung der Staatsregierung in bayerisches Landesrecht umzusetzen. Eine Terminplanung im Sinne einer „Roadmap“ existiert noch nicht.

Hintergrund hierfür ist zum einen, dass zahlreiche Unklarheiten im Hinblick auf die Auslegung des EnEfG in seiner aktuellen Fassung bestehen, z. B. hinsichtlich des Begriffes der öffentlichen Stelle im Sinne des § 3 Nr. 22 EnEfG. Eine Reihe von Ländern hat daher bereits Ende 2023 einen Fragenkatalog an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gerichtet und insoweit um Klärung gebeten. Dieser Fragenkatalog wurde Anfang 2024 noch einmal aktualisiert und erneut mit der Bitte um Beantwortung an das BMWK gesandt. Der Fragenkatalog befindet sich dem Vernehmen nach weiterhin in der Bearbeitung durch das BMWK und wurde bislang nicht beantwortet.

Zum anderen bestehen in verschiedener Hinsicht rechtliche Bedenken gegen die Belastbarkeit der Verordnungsermächtigung in § 6 Abs. 8 EnEfG. Das StMWi hofft, dass diese rechtlichen Bedenken im Zuge einer Novellierung des EnEfG durch eine Überarbeitung der vorgenannten Verordnungsermächtigung ausgeräumt werden.

8.2 Welche weiteren Maßnahmen neben der Plattform bink-bayern.de plant die Staatsregierung, um die kommunalen und freien nichtstaatlichen Akteure des Kunst- und Kulturbereichs auf die neuen gesetzlichen Vorschriften des EnEfG vorzubereiten und diese bei der Transformation zu unterstützen?

Die strategischen Maßnahmen der Länder sollen gem. § 5 Abs. Satz 2 EnEfG „auf die Bereiche Information, Beratung, Bildung und Förderung konzentriert werden“.

Im Rahmen des „Teams Energiewende Bayern“ existieren bereits verschiedene Informations-, Beratungs- und Bildungsangebote staatlicher Institutionen zu Energiethemen, die sich auch auf den Bereich Energieeffizienz und -einsparung erstrecken. Die Inanspruchnahme dieser Angebote ist in der Regel kostenlos möglich. Auch das über bink bereitgestellte Angebot stellt eine solche strategische Maßnahme der Information, Beratung und Bildung dar.

Darüber hinaus vergibt die LfA Förderbank Bayern über verschiedene Programme günstige Darlehen für Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden.


1 https://www.enbw.com/blog/wohnen/energie-sparen/was-man-mit-1-kwh-so-alles-machen-kann-2/

2 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG

3https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

4 https://www.umweltpakt.bayern.de/energie_klima/fachwissen/217/berechnung-co2-emissionen

5 https://www.umweltpakt.bayern.de/werkzeuge/klimakmu/index.htm

6 https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__6.html

7 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG