Stellungnahme zum Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)“

Es ist gut, richtig und notwendig, dass die Länder ihrer Aufgabe nachkommen, den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender, ihre Strukturen und Angebote zu evaluieren und mit Blick
auf die Herausforderungen der globalisierten digitalen Medienwelt neu auszurichten, auch um Effizienzpotenziale zu heben. Eine Reform ist überfällig. Es ist gut, richtig und notwendig, dass moderne Führung der “kollegialen Leitung”1 und von den Sendern selbst begonnene oder vorweggenommene Reformen gestärkt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Zusammenführung der Mediatheken, die Kooperationen mit gemeinwohlorientierten Externen, die Stärkung der Medienkompetenzbildung und die verstärkte und verbesserte Kooperation der Sender technisch, administrativ wie auch inhaltlich.

Es ist gut, richtig und notwendig, dass auch Neuerungen für Zukunftsfähigkeit und Resilienz gegen Angriffe, wie wir sie in der Slowakei oder Ungarn erleben, implementiert werden. So zum Beispiel: ein konsequentes Monitoring sowie ein regelmäßiges, standardisiertes, öffentliches und zentrales Reporting zur Auftragserfüllung mit Blick auf das Gesamtangebot analog zur Reporting-Funktion zum Gesamt-Finanzbedarf der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF); eine Stärkung des Auftrags zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts2; kuratierende Funktion für externe Angebote; das “Körbemodell” für flexibilisierte Angebote abseits des Linearen für Synergie und Effizienz bei Doppelangeboten oder die Beauftragung von Partizipationsmöglichkeit und Dialog in eigenen Portalen (Mediathek/Audiothek)3. Aber auch: Games im Rahmen konkret adressierter Zielgruppen, wenn die Games einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen und die Auftragserfüllung unterstützen, beispielsweise da, wo man Menschen mit Nachrichten nicht mehr erreicht4. Weiter sehr sinnvoll: der Abschied von manch linearem Angebot spätestens nach dem 31.12.20325; gemeinsame Leitlinien für Datenschutz und KI; eine Verdeutlichung der Presseähnlichkeit; ein klarer Blick auf gemeinsame europäische Plattformangebote, inklusive kommerzieller Anbieter:innen6; aber auch die erneute Stärkung der Barrierefreiheit fürinklusive Teilhabe aller. Das sind alles Schritte in die richtige Richtung für ein vielfältiges öffentlich-rechtliches Medienangebot von Übermorgen in einem Deutschland innerhalb Europas, auch mit Blick auf die mediale Übermacht großer globaler Plattformen.

Es ist gut, richtig und notwendig, dass der aktuell vorliegende Diskussionsentwurf sich nicht vorrangig darauf kapriziert, wie alles billiger werden kann. Wir wollen – und müssen – unsere unabhängige öffentlich-rechtliche Medien-Infrastruktur erhalten und in die Zukunft führen. Das wird nicht gelingen, wenn lediglich Einsparpotentiale die Richtschnur sind. Der medienpolitische Grundkonsens unserer Gesellschaft zur Wichtigkeit des Erhalts unseres dualen Rundfunksystems mit starken Privaten und starken Öffentlich-Rechtlichen muss gestärkt und nicht aufgekündigt werden. Eine wichtige Säule der Zukunftsgarantie für unsere Öffentlich-Rechtlichen spart der Diskussionsentwurf aber aus: die Entpolitisierung der Finanzierung.

Entpolitisierung der Rundfunkfinanzierung? Fehlanzeige.

Investitionen sind die Saat, die aufgeht. Wir säen, damit unsere Kinder und Kindeskinder ernten können. – Eine Medienpolitik der Zukunft muss also nicht nur wichtige Aufgaben und Zielgruppen der Zukunft, sondern auch die Finanzierung dieser Aufgaben, das Erreichen dieser Zielgruppen im Fokus haben. Gerade die Investition in Zukunftsfelder wie die Stärkung des respektvollen, öffentlichen gesellschaftlichen Dialogs7, Aufbau von neuen Strukturen derKooperation mit Dritten, Barrierefreiheit aller – auch in der Vergangenheit produzierter aktuell verfügbarer Angebote, mehrsprachige Untertitel für eine moderne Einwanderungsgesellschaft, Angebote in leichter Sprache – und last not least ein Zusammenrücken innerhalb der Plattformen Europas, ein zukunftsfestes Aufstellen bei jüngeren Personen mit vielfältigen, erstmals in einem Gesamt-Angebotsportfolio zusammengefassten und klar benannten Angeboten für die Publika für morgen, all das kostet.

Explizit sind auch die im “Körbemodell” zusammengefassten, mittelfristig “weg-flexibilisierten” Angebote8 erst ab 1.1.2027 nicht mehr beauftragt. Wie sind die Einzelangebote bis dahin zu finanzieren? Für Kooperationen innerhalb der Sender gibt es keinen Zeitplan, also auch keinen Kostenplan. Große, von der KEF identifizierte Kostentreiber wie der Energie hungrige Simulcast-Betrieb von DAB+ und UKW oder der von der KEF genannte Betrieb einzelner Landesrundfunkanstalten, aber auch die Finanzierung von Beitragsermäßigungen und Beitragsbefreiungen aus dem Beitrag selbst, werden im
Diskussionsentwurf nicht erwähnt. Die aktuelle Beitragsperiode endet ungeachtet aller Reformpläne zum 31. Dezember 2024. Die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Es gibt Stand 11. Oktober 2024 ein klares, gesetzlich festgelegtes, verfassungsrechtlich mehrfach überprüftes Verfahren zur Festlegung des Beitrags ab 1. Januar 2025. Die Einhaltung dieses gesetzlich festgelegten Verfahrens erfordert Zeit, die uns davonläuft.

Das mutlose und beschämende Vermeiden eines ehrlichen Vorschlags zur Finanzierung des gegebenen Auftrags ist daher zum jetzigen Zeitpunkt eine Leerstelle, die weitere Wunden reißt und weiteres Vertrauen zerstört: Die Sender werden – ja sie müssen – den Klageweg beschreiten, um ihrem Auftrag gerecht werden zu können. Die Politik bleibt passiv und hält sich nicht an gesetzlich festgelegte Verfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass die Finanzierung dem Auftrag folgen muss, daher ist damit zu rechnen, dass auch diesmal die Sender recht bekommen. Das
Ansehen aller Beteiligten wird weiter beschädigt, das Vertrauen der Menschen in Lösungsfähigkeit und Kompromissfähigkeit unserer Demokratie sinkt erneut. Die Kosten für das Verfahren zählen am Ende vermutlich die Steuerzahler:innen. Den immensen Schaden haben wir alle: Die schreiende Leerstelle der dringend notwendigen Entpolitisierung des Beitrags ist das Öl, das wir ins lichterloh brennende Feuer gießen. Wir stärken damit nur Feindinnen und Feinde eines staatsfernen, unabhängigen Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) und schwächen diese wichtige Säule unserer Demokratie.

Die europäische Perspektive stärken

Seit den Anfängen des ÖRR hat sich nicht nur die Medienlandschaft, sondern auch unser Land verändert. Wir leben in einer Einwanderungsgesellschaft im Herzen Europas und handeln als Europäer:innen in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Europa prägt unser gemeinsames Handeln und Erleben – von der EU-Gesetzgebung bis hin zur kommunalen Selbstverwaltung. Basis des europäischen Projekts sind gemeinsame Werte, die sich im gesellschaftlichen Austausch weiterentwickeln. Eine gemeinsame europäische Öffentlichkeit benötigt daher eine europäische Medienöffentlichkeit. Um Frieden und Freiheit in der EU zu bewahren, dürfen wir den feindlichen Kräften des Nationalismus keinen Raum geben. Ein Zusammenrücken freier europäischer Medienangebote schafft eine starke, gemeinsame Öffentlichkeit für unsere Demokratie. Dazu braucht es langfristig gemeinsame europäische Plattformen – mit einem “Level Playing Field” auch für kommerzielle Anbieter:innen wie Verlage oder Privatsender. Dazu braucht es mehrsprachige Untertitelung heute bereits bestehender Angebote und die Stärkung ebenfalls bereits bestehender europäischer Medieninfrastruktur.

Die Rundfunkkommission schlägt in ihrem Diskussionsentwurf für den Reformstaatsvertrag vor, 3sat “teilweise oder vollständig” in das Programm von Arte zu “überführen”9 , um die Anzahl digitaler Kanäle zu reduzieren und Doppelstrukturen abzubauen. Dies soll zur “Europäisierung” der Kulturberichterstattung beitragen. Eine Zusammenlegung würde jedoch den öffentlichen Auftrag der Sender gefährden, der explizit Bildung, Information und Kultur umfasst. Eine Verringerung von Programm-Zeit und Budgets für die beauftragten Inhalte aus den Bereichen Bildung, Information und Kultur ist somit zu befürchten, insbesondere, da die Angebote von 3sat nicht als Parallelangebot, sondern als unterschiedlich ausgerichtetes Komplementärangebot zu Arte zu verstehen sind. 3sat bietet eine Plattform für kritische Debatten, demokratische Meinungsbildung und kreative Vielfalt im deutschsprachigen Raum wie kein anderer Sender. Die Zusammenlegung von 3sat und Arte wäre daher ein falscher Schritt; es würde mit dem „überführen“ ein grenzüberschreitendes Angebot und Medien- und Kultur-Infrastruktur für über 100 Millionen deutsche Muttersprachler:innen mutwillig zerstören.

Die Vielfalt ist bisher eine der größten Stärken des ÖRR. 3sat trägt mit seinen Dokumentationen und Magazinen, Wissenschafts- und Kulturangeboten entscheidend zur Vertretung spezifisch deutschsprachiger grenzüberschreitender kultureller Identität bei. Es gleicht einem Treppenwitz der Geschichte, wenn ausgerechnet die bundesdeutsche Landespolitik in trauter Einigkeit diese Errungenschaft abschaffen und in die kollektiven Erinnerungen unserer gemeinsamen europäischen Geschichte verbannen würde.

Die Reform sollte die zukünftige Medienlandschaft und das künftige Medienverhalten der Zuschauer:innen berücksichtigen. Eine einseitige Fokussierung auf Kostensenkung gefährdet langfristig die Akzeptanz und Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Niemand will für mittelmäßige Angebote zahlen, die er nicht versteht oder die ihn nicht erreichen.

Die Zukunft ist jung. Nach wie vor werden junge Audio-Angebote nicht explizit beauftragt, im Gegenteil sogar Audio-Angebote pauschal gekürzt ohne Schutz junger Angebote, weiterhin fehlen verbindliche Quoten für Sendeminuten und Mittel für junge Zielgruppen.

In einer Einwanderungsgesellschaft ist es unabdingbar, dass es Untertitel in relevanten, in der Bundesrepublik mit zahlreichen Muttersprachler:innen beheimateten Sprachen gibt. Untertitel beispielsweise in Türkisch für knapp vier Millionen Türkisch-Muttersprachler:innen, Russisch für knapp vier Millionen Russisch Muttersprachler:innen oder in Englisch für alle unterstützt die Kompetenz des Verstehens des Deutschen für frisch Angekommene, bildet die Sprecher:innen in den Schriftsprachen ihrer Muttersprachen und öffnet das öffentlich-rechtliche Medienangebot der Bundesrepublik für zig Neu-Zugewanderte, die so hier ankommen können, statt sich auf TikTok oder in Angeboten ihrer Herkunftsländer in andere Medien-Öffentlichkeiten zurück zu ziehen.

Vielfältige Medienlandschaft erhalten

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht nicht für sich, sondern ist Teil unserer pluralen Medienlandschaft. Eine Stärkung des ÖRR ist gleichbedeutend mit einer Stärkung der gesamten medialen Infrastruktur in unserem Land. An einigen maßgeblichen Punkten gibt es im aktuellen Entwurf hier noch Leerstellen, die es zu füllen gilt, sowie Ansätze, die diesem
Anliegen entgegenstehen. So ist das Ziel, das mit einer engeren Fassung der Vorgaben zur Presseähnlichkeit verfolgt wird, nämlich faire Wettbewerbsbedingungen für private Verleger zu erhalten, löblich und muss in den Reformstaatsvertrag im Sinne der Medienpluralität im Sinne eines “Level Playing Field” Eingang finden.

Die hier vorgelegte Formulierung wird dem Ziel allerdings gleich von zwei Seiten nicht gerecht: Die Innovationsfähigkeit der Sender, gerade bei der Entwicklung von personalisierten Formaten, bei Kurznachrichtenformaten und im Bereich der aktuellen Berichterstattung, beispielsweise durch aktuelle Ticker zu wichtigen, sich dynamisch entwickelnden Geschehen, wird zum einen massiv ausgebremst. Auch die zeitlich sehr strenge Kopplung der Textinhalte an die Publikationsdaten von Bewegtbild- oder Audioinhalten ist in der Realität kaum umsetzbar. Zum anderen sind die Vorgaben – obwohl schärfer gefasst – immer noch nicht eindeutig und in der Umsetzung abhängig von Auslegungsfragen. So wird es weiterhin die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten zwischen Sendern und Verlagen geben.

Eine klare, maschinell auswertbare und überprüfbare Regelung, z.B. durch eine festgelegte Zeichenanzahl, würde hier für Klarheit sorgen, den Sendern die nötige Beinfreiheit gewährleisten, Schulungen von Personal sparen und das Produkt der Verleger – gut recherchierte, tiefgreifende und umfangreiche Textberichterstattung – schützen. Länge einer dpa-Meldung erlaubt; Länge einer Die Zeit-Recherche verboten, könnte man es überspitzt andenken – und Maschinen die Überprüfung überlassen und so Menschen endlich wieder ihren Job machen lassen, statt sie mit bürokratisch-kleinteiligen Regelungen zu vergrämen. Das ist Rechtssicher für Sender, befriedigend und befriedend für Verleger:innen, in Summe Gewinn für alle.

Die Vielfalt unserer Angebote ist die Seele unseres ÖRR. Der Auftrag fordert auch Angebote für Minderheiten und sehr kleine Zielgruppen; Inhalte, die bei kommerzieller Ausrichtung keine Chance haben, finden hier ihren wichtigen Platz. Einige solcher Angebote sollen nun abgewickelt werden, was dem Gedanken eines gemeinwohlorientierten Programms widerspricht. Sehr deutlich findet sich diese Debatte in der drastischen Kürzung im Bereich Radio wieder. Wer seit Jahren den gleichen Sender eingestellt hat – wie fühlt er sich wohl, wenn eines morgens dort nur noch Rauschen aus dem Äther dringt? Dass diese Einsparpotenziale sich allerdings erst in ferner Zukunft entfalten, und man anders zielführend reformieren könnte, ohne Kahlschlag zu betreiben, macht das Sondergutachten der KEF deutlich.

Denn der Reformstaatsvertrag klammert einen wichtigen Punkt gänzlich aus: Großes Potenzial sowohl laut KEF zur deutlichen Kostensenkung als auch zur Stärkung der pluralen Medienlandschaft – nicht nur der Radiosender der ÖRR, sondern auch der vielen kleinen privaten Sender und Bürgerradios – lässt sich im Bereich der Programmverbreitung finden. Durch eine verbindliche Beendigung des Simulcasts, also einen Ausstieg aus der UWK-Verbreitung, ließe sich dieses Potenzial heben. Das Einsparpotenzial für den ÖRR läge hier laut KEF bei 100 Millionen Euro10. Auch mit Blick auf Energieeffizienz hat ein Ende des Simulcast positive Wirkung: laut einer Studie der BBC zum eigenen Energieverbrauch entfallen 31% des gesamten Energieverbrauchs auf die Verbreitung von UKW11.

Kleine Hörfunkanbieter hätten ebenfalls einen massiven Vorteil bei einer Fokussierung auf einen Verbreitungsweg. Im Sinne der Angebotsvielfalt sollte die politische Entscheidung eines verbindlichen baldigen Ausstiegsdatums der UKW-Verbreitung endlich gefällt werden. Natürlich ist bei der verbindlichen Vorgabe dieses Weges auf die notwendige Planungssicherheit der Sender zu achten.

Gute, innovative Angebote produzieren: Programm! – Das ist es, wofür wir unseren Rundfunk brauchen. Doch seit Jahren fließt sehr viel Zeit und Energie in Verwaltung, in Bürokratie der Sendeanstalten, auch zum Missfallen der vielen Festangestellten und Festfreien in den Häusern. Der Gedanke des Bürokratieabbaus muss zum Wohle der Programmqualität deutlich im Reformstaatsvertrag verwurzelt sein. Prozesse verschlanken, Hierarchien verflachen, Verwaltungspflichten reduzieren, Doppelstrukturen abbauen, klare Zuständigkeiten im Bereich der Kooperation und Struktur der Sender schaffen und auch im Personalbereich die Komplexität verringern. Viele neu hinzukommende Verbindlichkeiten des Diskussionsentwurfs zum Reformstaatsvertrag enthalten eher ein deutliches Plus an Bürokratie, statt ein Abstreifen der bürokratischen Teerschicht. Weniger Formulare, weniger Zeichnungs- und Zustimmungspflichten, weniger Sitzungen, weniger Schalten, weniger Konferenzen – mehr Zeit für Inhalte, mutige Entscheidungen – das gehört in eine gelungene Reform.

Es ist für unser Zusammenleben als freiheitlich-demokratische Gesellschaft entscheidend, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch zukünftig seiner gesellschaftlichen Verantwortung in einer pluralen, digitalen und internationalen Medienwelt gerecht wird und dem Auftrag entsprechend so ausgestattet wird, dass er dieser Herausforderung gerecht
werden kann.

Ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges Programm anzubieten ist dabei das Herzstück. Wir sollten daher gemeinsam für diesen bestmöglichen Rundfunk und seine gerechte Finanzierung werben und für sie kämpfen – weil er es wert ist.

Sanne Kurz
Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS90/DIE
GRÜNEN im Bayerischen Landtag,
Kultur- und Medienpolitische Sprecherin,
Mitglied im Rundfunkrat des Bayerischen
Fernsehens (BR).

Erhard Grundl
Bundestagsabgeordneter für die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kultur- und
Medienpolitischer Sprecher, Obmann im
Unterausschuss Auswärtige Kultur- und
Bildungspolitik.

Mitzeichnend aus den Gremien:
Jessica Leutert, NDR Rundfunkrat
Dr. Ann-Kathrin Tranziska, NDR Rundfunkrat
David Mohr, Rundfunkrat Radio Bremen
Anke Offerhaus, Rundfunkrat Radio Bremen
Antje Kapek, rbb Rundfunkrat, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhaus für BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Catherine Kern, SWR Rundfunkrat, Medienpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landtag Baden-Württemberg


Mitzeichnend aus den Bundesfachforen Medienpolitik B‘90/DIE GRÜNEN:
Madeleine Henfling, Sprecherin BAG Digitales und Medien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Thomas Schäfer, Sprecher BAG Digitales und Medien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


1 ZDF-Staatsvertrag und Deutschlandradio-Staatsvertrag, §19. Stand: 26.09.2024
2 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §26 Auftrag, Abs. 1. Stand: 26.09.2024
3 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §26 Auftrag, Abs. 3. Stand: 26.09.2024 – “zielgruppengerechte interaktive Kommunikation mit den Nutzern (…)
sowie verstetigte Möglichkeiten der Partizipation”
4 vgl Reuters Intitute Digital News Report 2023 und 2024
5 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §28a, Abs. 4. Stand: 26.09.2024
6 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §30f, Abs. 3. Stand: 26.09.2024 – “Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und
das Deutschlandradio ermöglichen eine Mitwirkung und Vernetzung für öffentlich-rechtlich organisierte europäische Partner und prüfen
regelmäßig eine mögliche Öffnung für kommerzielle Anbieter.”

7 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §26 Auftrag, Abs. 3. Stand: 26.09.2024 – “zielgruppengerechte interaktive Kommunikation mit den Nutzern (…)
sowie verstetigte Möglichkeiten der Partizipation”
8 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §28a, Abs. 6. Stand: 26.09.2024

9 Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Reformstaatsvertrag), §28a, Abs. 2. Stand: 26.09.2024