Meine Rede im Bayerischen Landtag zum AfD-Antrag „Bürger vor Zahlungen des Rundfunkbeitrags schützen: Meldebehörden zur Aufklärung über Möglichkeiten zur Vermeidung der Beitragspflicht anhalten“
Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben den Antrag schon im Ausschuss diskutiert, und eigentlich wurden dort auch schon alle Meinungen zwischen den Fraktionen der CSU, der Freien Wähler, der Grünen und der SPD wirklich sehr sachlich ausgetauscht. Wir alle sind uns einig, dass es natürlich Reformen braucht, und wir alle sind uns einig, dass diese Reformen natürlich auch die Beitragsgestaltung betreffen. Aber von hier rechts außen ist nicht verstanden worden, dass es Millionen von Bürgerinnen und Bürgern sehr wohl schaffen, ihren Pflichten nachzukommen. Sie schaffen es, sich umzumelden. Auch dafür gibt es keine Beratungsstelle, die ihnen sagt: Denken Sie übrigens daran: Wenn Sie jetzt umziehen, müssen Sie sich auch da anmelden. – Die schaffen das ganz alleine. Sie sind nämlich mündige Bürgerinnen und Bürger.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Ganz viele, die überwiegende Mehrheit dieser mündigen Bürgerinnen und Bürger, schaffen es auch wunderbar, ihren Befreiungsantrag für die Zweitwohnung zu stellen – so es denn möglich ist, weil die Zweitwohnung nur unter bestimmten Umständen befreit ist. Sie schaffen es auch ganz wunderbar, ihren Beitrag zu zahlen. Wegen der bürokratischen Hürden, die es da noch gibt – das hat beispielsweise die CSU-Fraktion angekündigt, die einen sehr kurzen Draht in die Staatskanzlei hat –, wird im Moment an einem Reformstaatsvertrag gearbeitet, bei dem es natürlich im Idealfall – ich sitze nicht in der Staatskanzlei – auch darum geht, dass man
diese Beitragspflichten bürgerfreundlicher gestaltet.Zum Beispiel haben wir im Moment die Situation, dass nur alle drei Jahre kontrolliert wird, wer wo wohnt, es also einen Datenabgleich gibt. Wir waren uns im Ausschuss einig darüber – CSU, Freie Wähler, SPD und GRÜNE, die konstruktiv an der Lösung von bestehenden Problemen arbeiten –, dass es sinnvoller wäre, das öfter zu machen, dass es sinnvoller wäre, öfter zu prüfen, wer eigentlich wo wohnt. Wir waren uns auch einig darüber, dass es vielleicht auch noch andere Sachen gäbe, bei denen man mal prüfen muss, wie das rechtlich gehen kann; zum Beispiel, ob schon bei der Erhebung abgefragt werden kann, wer eine Zweitwohnung hat, wer eine Erstwohnung hat.
Was mir persönlich bei der Beitragsgestaltung noch ein ganz großes Anliegen ist: Ich habe mein Leben lang Rundfunkbeitrag gezahlt, und ich war einen Großteil meines Lebens Solo-Selbstständige. Ich konnte mich nicht befreien lassen; denn wäre ich beispielsweise in einen Sozialbezug gegangen, was vom Einkommen her möglich gewesen wäre, hätte ich meine Selbstständigkeit aufgeben müssen. Auch die Petition haben wir immer wieder im Landtag. Aber damals, mit einem Jahreseinkommen unter 10.000 Euro, alleinerziehend mit zwei Kindern, war dieser Rundfunkbeitrag eine unendliche Bürde. Jetzt, als Abgeordnete, ist er für mich genauso hoch. Dass das nicht fair ist, verstehen die Bürgerinnen und Bürger draußen auch gut, glaube ich. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass an einem Reformstaatsvertrag gearbeitet wird.
Niemand will zurück zur Einkommenskontrolle. Aber in der Pandemie haben wir es zum Beispiel in Baden-Württemberg sehr gut geschafft, mit den Finanzämtern Daten abzugleichen. Das ist gut geglückt, man ist zu guten Lösungen gekommen. Ich wäre froh, wenn die Menschen, die mit sehr viel juristischer Expertise jetzt gerade zusammensitzen und an einem Reformstaatsvertrag arbeiten, mit konstruktiven Lösungen kommen, statt unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden weiter zu schikanieren und den Ideen von ganz rechts außen zu folgen.
(Beifall bei den GRÜNEN)