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„Kleine Anfrage“ – AzP „Genderverbot an Kunsthochschulen“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche diskriminierungssensiblen Alternativen zu Doppelpunkt, sogenannten “Genderstern”, Mediopunkt, Binnenmajuskel oder ähnlichen Schreibweisen schlägt die Staatsregierung den bayerischen Kunsthochschulen, vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Hochschulverbunds Kunsthochschule Bayern vom 17.04.2024 (vgl. https:// www.kunsthochschule-bayern.de/aktuelles ) vor, um die Vielfalt der Geschlechter und Identitäten, Diskriminierungsfreiheit, sowie die Freiheit der Lehre und Kunstfreiheit auch angemessen sprachlich abzubilden, insbesondere mit Blick auf die seit 2018 auch in Bayern bestehenden Möglichkeit für inter, non binäre und trans* Personen neben „männlich“ und „weiblich“ auch den Geschlechtseintrag „divers“ im Personenstandsregister zu führen, womit die rechtliche Anerkennung von mehr als zwei Geschlechtern verbunden ist, wie wird sichergestellt, dass alle Geschlechtsidentitäten im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes an Kunsthochschulen auf respektvolle Weise diskriminierungsfrei angesprochen werden können, welche disziplinarischen Konsequenzen zieht die Nichteinhaltung des Genderverbots für Lehrkräfte und Mitglieder der Hochschulen nach sich (bitte mit Angabe denkbarer Konsequenzen von Minimalkonsequenz bis zur Maximalkonsequenz)?“

Hier geht’s zur Antwort: