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„Kleine Anfrage“ – AzP „Schärfung der Washingtoner Prinzipien zum 25. Jubiläum – Position der Staatsregierung“

Ich frage die Staatsregierung:

Wird die Staatsregierung ihre Haltung zur Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut bzgl. der Zustimmung des Freistaats Bayern zur Anrufung der Kommission im Falle des Gemäldes „Madame Soler“ von Pablo Picasso vor dem Hintergrund der auch von der BRD ratifizierten, strikteren Nachfassung und Schärfung der Washingtoner Prinzipien („BEST PRACTICES FOR THE WASHINGTON CONFERENCE PRINCIPLES ON NAZI-CONFISCATED ART“, veröffentlicht am 5. März 2023), ändern, welche Schlüsse zieht die Staatsregierung explizit aus den in Passus B und C formulierten Definitionen von ‚NS-Raubkunst‘ und der präzisierten Formulierung zur unfreiwilligen Übertragung von Eigentum (B: “ Nazi-confiscated” and “Nazi-looted” refer to what was looted, confiscated, sequestered, and spoliated, by […] through various means including but not limited to theft, coercion, and confiscation, and on grounds of relinquishment, as well as forced sales and sales under duress, during the Holocaust era between 1933-45 – zu Deutsch: „von den Nazis beschlagnahmt“ und „Nazi-Raubgut“ beziehen sich auf das, was von den Nazis […] auf verschiedene Weise geplündert, konfisziert, beschlagnahmt und enteignet wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Diebstahl Zwang, Beschlagnahme und Verzicht sowie Zwangsverkäufe und Verkäufe unter Zwang in der Zeit des Holocaust zwischen 1933-45″ I Passus C: Taking into account the specific historical and legal circumstances in each case, the sale of art and cultural property by a persecuted person during the Holocaust era between 1933-45 can be considered equivalent to an involuntary transfer of property based on the circumstances of the sale – zu Deutsch: „Unter Berücksichtigung der spezifischen historischen und rechtlichen Umstände in jedem einzelnen Fall kann der Verkauf von Kunst- und Kulturgütern durch eine verfolgte Person während der Zeit des Holocausts (1933-45) aufgrund der Umstände des Verkaufs als unfreiwillige Übertragung von Eigentum angesehen werden.“) und wie plant die Staatsregierung diese Schärfung der Washingtoner Prinzipien in der eigenen Arbeit zu Provenienzforschung und Restitution, insbesondere mit Blick auf den Passus H und I (Passus H: Where queries are made […]. Provenance research, particularly regarding potential claims, should be conducted by an independent research body to avoid possible conflicts of interest“ – zu Deutsch: “ Wenn Anfragen gestellt werden […]. Die Provenienzforschung, insbesondere im Hinblick auf mögliche Ansprüche, sollte idealerweise von einer unabhängigen Forschungseinrichtung durchgeführt werden, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Eine solche unabhängige Einrichtung sollte Zugang zu allen relevanten Archiven erhalten, unabhängig davon, ob diese öffentlich oder privat sind.“ und I Countries are encouraged to create an independent expert body whose composition may be the states’ responsibility – zu Deutsch „Staaten sollten zentrale Kontaktstellen einrichten,um Informationen, Rat und Hilfe bei allen Fragen zu Kunst, Aufzeichnungen, Archiven und Ansprüchen bereitzustellen, deren Zusammensetzung in den Verantwortlichkeiten der Länder liegen könnte.“) umzusetzen?

Hier geht’s zur Antwort: