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Berichtsantrag: Status Quo und Perspektiven für die bayerische Kinokultur

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zur Unterstützung der bayerischen Kinokultur während und nach der Corona-Pandemie zu berichten. Dabei sind vor allem folgende Fragen zu berücksichtigen:

  1. Laut der aktuell geltenden 12. BayIfSMV darf Publikum in Landkreisen mit einer stabilen 7- Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 wieder ins Kino – allerdings nur mit FFP2-Maske, auch am Platz, negativem Ergebnis eines PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und unter Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5m. Wie soll vor diesem Hintergrund ein verlässlicher, ökonomisch rentabler Kinobetrieb sichergestellt werden?
  2. Wie plant die Bayerische Staatsregierung, eine Kino-Grundversorgung, insbesondere in der Fläche, angesichts der nach wie vor fragilen Pandemielage über das Ende des aktuellen Kinounterstützungsprogramms am 30.6.2021 hinaus sicherzustellen?
  3. Wie wird begründet, dass im Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen vom 6. Mai 2021 – Az. K.2-M4635/27/312 und G54-68390-2021/1543-U2 – das Abnehmen der FFP2-Masken für den Verzehr gastronomischer Angebote im Rahmen der Veranstaltung erlaubt ist, eine solche Regelung im Kino derzeit jedoch nicht vorgesehen ist?
  4. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um bei dem – trotz gegenteiliger Studien – teils stark verunsicherten Publikum für mehr Vertrauen in die Unbedenklichkeit von Kinobesuchen zu sorgen?
  5. In welcher Form soll bei Open-Air-Kino-Aufführungen Erkenntnissen von Aerosol-Forschern hinsichtlich einer äußerst geringen Ansteckungsgefahr im Freien Rechnung getragen werden?
  6. Mit welchen Mitteln und mit welchem Ziel wird die Teilhabe von Kinos am zunehmend wachsenden Streaming-Markt gefördert?
  7. Inwieweit sieht die Staatsregierung den Digitalisierungsschub, der durch pandemiebedingte Schließungen von Kinos über Monate hinweg massiv verstärkt worden ist, kritisch und, wenn ja, mit welchen Maßnahmen plant sie gegenzusteuern?
  8. Plant die Staatsregierung angesichts des Vertriebs des filmischen Vermächtnisses von Joseph Vilsmaier, „Der Boandlkramer und die ewige Liebe“, über den internationalen Player Amazon Prime Video das Implementieren von Komponenten zur Förderung des heimischen Kinobetriebs und -vertriebs in der Filmförderung über bestehende Maßnahmen hinaus, und falls ja, welche Maßnahmen plant sie hier einzusetzen?
  9. Wie bewertet die Staatsregierung die Notwendigkeit der Teilhabe von Kinos an bestehenden Streaming-Möglichkeiten und plant sie hier eine Förderung der Nutzung dieser Möglichkeiten für die sich in diesem Segment engagierenden Kinos?
  10. Plant die Staatsregierung die Förderung nicht-technologischer Innovationen und Investitionen von Kinos – wenn nein, warum nicht, und wenn ja, in welcher Form?
  11. Wie will die Staatsregierung die Förderung der Filmbranche zukunftsfest aufbauen, wenn Kinos verdrängt werden und die öffentlich-rechtlichen Sender als wichtige Koproduktions-Partner keiner gesicherten Finanzierung entgegensehen?

Begründung:

Kinostarts in Deutschland funktionieren in aller Regel bundeweit. Nicht nur für kleinere Verleiher ist es, insbesondere aufgrund der erforderlichen kostspieligen Werbemaßnahmen, ökonomisch nicht rentabel und teilweise organisatorisch nicht zumutbar, Kinos nur in ausgewählten Landkreisen auf die Leinwand zu bringen. Dementsprechend bekommen Kinobetriebe derzeit nicht genug neue, kassenträchtige Filme, um ein pandemiebedingt ohnehin schon stark verunsichertes Publikum in seine Säle zu locken.

Filmtheater benötigen dringend auch die Einnahmen aus ihrem gastronomischen Angebot, um sich längerfristig finanziell über Wasser halten zu können. Durch die Pflicht zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske auch am Platz, wird der Verzehr von Getränken und Speisen jedoch unterbunden – im Gegensatz zu Theatern, Opern und Konzerthäusern, die das Abnehmen der Maske für den Verzehr von Speisen und Getränken explizit gestatten.

Vor dem Hintergrund einer überaus instabilen Öffnungsperspektive, die keine Planungen über einen Wochenhorizont erlaubt, und fehlender ökonomischer Anreize für eine erneute Inbetriebnahme ihrer Häuser sehen sich viele Kinobetriebe aktuell nicht in der Lage, wieder aufzuschließen. Gleichzeitig blicken sie, angesichts des am 30.6.2021 auslaufenden Kinounterstützungsprogramms und der immer massiveren Konkurrenz durch Streaming-Anbieter einer überaus ungewissen Zukunft entgegen. Daher sehen wir seitens des Digitalministeriums akuten Handlungsbedarf.

Der Streaming-Markt bietet auch Chancen für den Kinobetrieb, so man den Kinos die Monetarisierung digitaler Angebote erleichtert und eine Teilhabe am Streaming-Markt fördert.

Wichtig wäre aus unserer Sicht eine umfangreiche Förderung nicht-technologischer Innovationen und Investitionen, um Kinos auch inhaltlich-programmlich fit zu machen für eine Zukunft als Kulturorte im Herzen unserer Städte und Gemeinden.