Antrag: Familienfreundliche Filmförderung in der Pandemie und danach: Elternzeiten bei den Fristen der Nachwuchsförderung anerkennen!
Der Landtag wolle beschließen:
Der Freistaat Bayern als Mehrheitsgesellschafter des FilmFernsehFonds Bayern GmbH veranlasst für mehr Familienfreundlichkeit während und nach der Corona-Pandemie eine Änderung der Richtlinien für die Bayerische Film- und Fernsehförderung (Vergaberichtlinien) dahingehend, dass
- im Bereich „Nachwuchsfilm“ Punkt 3.5.2 „Erstlingsfilme von Absolventen der HFF und der Macromedia können mit einem Gesamtbetrag von bis zu 850.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Die Förderung kann entweder als Zuschuss oder als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen erfolgen. Der Antrag zur Förderung eines Erstlingsfilms kann nur innerhalb von fünf Jahren nach Studienabschluss gestellt werden. Erstlingsfilme müssen nicht programmfüllend sein. Dem Antrag ist das Abschlusszeugnis der Hochschule beizufügen.“ ergänzt wird um den Satz „Bei Nachweis von Erziehungszeiten verlängert sich die Frist zwischen Studienabschluss und letztmöglicher Antragstellung automatisch um die Erziehungszeiten.“
- im Bereich „andere Nachwuchsfilme“ der Satz „sollten das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“ ergänzt wird um den Satz „Bei Nachweis von Erziehungszeiten wird die Soll-Altersgrenze um die Erziehungszeit erweitert.“
- für die Jahre 2021 und 2022 werden pandemiebedingt sämtliche Fristen im Nachwuchsbereich bei Nachweis der Elternschaft von Kindern im schulpflichtigen Alter oder jünger ausgesetzt.
Begründung:
Die Corona-Pandemie mit Home-Schooling und geschlossener Kinderbetreuung hat Eltern und insbesondere Frauen in Ausbildung, Berufsstart und Berufsleben um Jahre zurückgeworfen. Studien zeigen: meist sind es Frauen, die pandemie-bedingt Care-Arbeit übernehmen und ihr eigenes Leben zurückstellen. Die Arbeit an Projekten verzögert sich so insbesondere für Frauen zum Teil um Monate, wenn nicht Jahre.
Frauen sind an Hochschulen gleich stark vertreten wie Männer. Ihrem Studienabschluss folgt jedoch oft eine Phase der Familiengründung. Schon Erziehungszeiten für zwei Kinder katapultieren Betroffene harsch in die Realität der bayerischen Filmförderlandschaft: für die wichtige Nachwuchsförderung, die Eintrittskarte in die Welt des professionellen Arbeitens, ist dann oft der Studienabschluss zu lange her. Die ersten Schritte ins Berufsleben bleiben so aus.
Frauen sind hier besonders betroffen: zum einen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert sowohl von der Anzahl der Einreichungen als auch von der Anzahl der Bewilligungen und der durchschnittlichen Höhe der bewilligten Budgets her. Zum anderen sind sie in der Branche unterrepräsentiert. Nicht nur die fff-geförderte Studie der Malisa Stiftung „Audiovisuelle Diversität? Geschlechterdarstellungen in Film und Fernsehen in Deutschland“ (2017), sondern auch zahlreiche andere wissenschaftliche Untersuchungen wie die FFA-Studie „Gender und Film
Rahmenbedingungen und Ursachen der Geschlechterverteilung von Filmschaffenden in Schlüsselpositionen in Deutschland“ (2017), „Frauen in Kultur und Medien. Ein Überblick über aktuelle Tendenzen, Entwicklungen und Lösungsvorschläge“ (Deutscher Kulturrat im Auftrag von Kulturstaatsministerin Monika Grütters, 2016) oder „Produzentinnen in Deutschland: Relevanz und Strukturdaten“ (2020) sprechen alle eine klare Sprache. Die Zahlen werden sich nicht ändern, wenn wir die Strukturen nicht ändern. Frauen bekommen Kinder. Frauen stillen Kinder. Frauen tragen noch immer einen Großteil der Care-Arbeit. Diese Familien-Arbeit ist eine Leistung für unsere gesamte Gesellschaft. Sie darf nicht nur zu unüberwindbaren Hürden führen, wie beim längst überholten Festhalten an überkommenen Frist-Ritualen, nein: diese Leistung muss auch gewürdigt und gefördert werden, indem man bewusst Hürden abbaut und Eltern ihre Erziehungsleistungen anerkennt. Mit einer Anpassung der Nachwuchsförderung packen wir das Problem an der Wurzel und mildern pandemiebedingte Härten für Eltern und Familien auch für die Zukunft.