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Antrag: Chancengerechte Bildung – Brückenangebote umgehend komplett bis 2022 finanzieren

Der Landtag wolle beschließen:

Allen Schulen soll umgehend ein Sonderbudget bis zum Sommer 2022 zugewiesen werden, welches diese in Eigenverantwortung flexibel einsetzen können, um notwendiges Personal für gezielte Förder- und Brückenangebote zu gewinnen.

Begründung:

Alle Statistiken und Studien zeigen, dass die Folgen der coronabedingten Einschränkungen für Kinder und Jugendliche und ihren weiteren Entwicklungs- und Bildungsweg immens sind. Es kann inzwischen von etlichen 100 Unterrichtsstunden ausgegangen werden, die nicht in Präsenz erteilt werden konnten oder ganz entfielen, dies entspricht etwa einem halben Schuljahr. Die Auswirkungen der unterschiedlichen digitalen Verfügbarkeit von Unterrichtsstoff sind hier noch gar nicht berücksichtigt. Die Schere der Bildungsunterschiede hat sich damit noch weiter gespreizt. Um die durch die Pandemie entstandenen Wissensunterschiede auszugleichen, müssen den Schulen schnellstens umfänglich Mittel zu deren Ausgleich bereitgestellt werden. Jede Schule weiß, welcher Unterricht nicht in Präsenz erteilt werden konnte und in welchem Umfang wie viel Unterricht ausgefallen ist. Schulleitungen können am besten selbst beurteilen, welchen Förderbedarf ihre Schülerinnen und Schüler benötigen. Sie kennen das regionale Umfeld, um zusätzlich notwendiges, pädagogisch geschultes Personal zu gewinnen. Deshalb sollten den Schulen die nötigen finanziellen Mittel bis Sommer 2022 zur Verfügung
gestellt werden, damit diese zusätzliche Lernangebote machen können.
Die momentan von der Staatsregierung angesetzten 20 Mio. Euro für Brückenangebote werden bei 6 400 Schulen dem individuellen Förderbedarf bei Weitem nicht gerecht.